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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenabrechung 2012


ZapSchlitzer
2013-08-20, 11:40:33
Mahlzeit,

ich bin zum 01.06 diesen Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen.
Die Nebenkostenabrechnung vom 01.01.2012 - 31.12.2012 wurde mit einem Guthaben zu meinen Gunsten abgeschlossen .
Dieses Guthaben will der Vermieter jedoch mit der Nebenkostenabrechnung 2013 verrechnen, sodass ich bis 2014 warten müsse.
Ist dies rechtens?

Gruß

GSXR-1000
2013-08-20, 11:57:45
Mahlzeit,

ich bin zum 01.06 diesen Jahres aus meiner Wohnung ausgezogen.
Die Nebenkostenabrechnung vom 01.01.2012 - 31.12.2012 wurde mit einem Guthaben zu meinen Gunsten abgeschlossen .
Dieses Guthaben will der Vermieter jedoch mit der Nebenkostenabrechnung 2013 verrechnen, sodass ich bis 2014 warten müsse.
Ist dies rechtens?

Gruß
1. Um Beträge welcher Größenordnung reden wir hier?
2. Liegt noch eine Kaution beim Vermieter oder nicht?

Wenn 2. nicht der Fall ist, würde ich es sehr wohl für rechtens erachten, da sonst das Risiko des Vermieters sehr hoch ist, auf einer etwaigen Nachzahlung sitzen zu bleiben. Eine Kaution duerfte ja auch bis zur Abschlussrechnung einbehalten werden.

Annator
2013-08-20, 12:04:37
Kann man machen. Oft wird die Kaution solange behalten bis alle Nebenkostenabrechnungen abgerechnet sind. Bzw. wird dann nur ein Teil der Kaution zurück gezahlt. Auch Rückzahlungen kann man als Vermieter behalten solange noch nicht alles abgerechnet ist. Vom Recht her darf man das. Es darf aber nicht zu viel Geld sein sonder muss verhältnismäßig bleiben.

medi
2013-08-20, 12:17:53
Kann man machen. Oft wird die Kaution solange behalten bis alle Nebenkostenabrechnungen abgerechnet sind. Bzw. wird dann nur ein Teil der Kaution zurück gezahlt. Auch Rückzahlungen kann man als Vermieter behalten solange noch nicht alles abgerechnet ist. Vom Recht her darf man das. Es darf aber nicht zu viel Geld sein sonder muss verhältnismäßig bleiben.

Wie sieht das mit entgangenen Zinseinnahmen aus? Ja ich weiss Kleinvieh aber das macht bekanntlich auch Dreck.

ZapSchlitzer
2013-08-20, 12:30:34
1. Um Beträge welcher Größenordnung reden wir hier?
2. Liegt noch eine Kaution beim Vermieter oder nicht?

Wenn 2. nicht der Fall ist, würde ich es sehr wohl für rechtens erachten, da sonst das Risiko des Vermieters sehr hoch ist, auf einer etwaigen Nachzahlung sitzen zu bleiben. Eine Kaution duerfte ja auch bis zur Abschlussrechnung einbehalten werden.

Es handelt sich um 230€.

Habe gerade eben noch mit dem Vermieter telefoniert. Dieser sagte
mir, dass die Kaution beim Eigentümer liegt und Sie sich somit eine
Sicherheit einbehalten. Damit dürfte alles geklärt sein.

Danke für die Antworten!

Kurgan
2013-08-20, 12:42:45
Wie sieht das mit entgangenen Zinseinnahmen aus? Ja ich weiss Kleinvieh aber das macht bekanntlich auch Dreck.
die stehen dir zu .. mitkautionskonto = sparbuch = maximal 0,5% derzeit. schön einteilen und nicht alles auf einmal ausgeben ;)

cartman5214
2013-08-20, 13:39:17
Leute, bitte haltet die Kaution und die Gutschrift aus den Nebenkosten auseinander. Der Vermieter schuldet hier die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens keines Kautionsguthabens!

Für 2012 ist eine Betriebskostenüberzahlung von 230€ angefallen. Der Betrag ist sofort auszugleichen. Etwaige Nachzahlungen für die Betriebskosten aus dem Teil 2013 sind über die Kaution abgesichert. Wenn der Vermieter die Kaution bereits zurückgezahlt hat ist das sein Bier.

Auf keinen Fall darf der Vermieter den Auszahlungsbetrag aus 2012 als nachträgliche Kaution verwenden.

Wie ist übrigend der Satz

Habe gerade eben noch mit dem Vermieter telefoniert. Dieser sagte
mir, dass die Kaution beim Eigentümer liegt und Sie sich somit eine
Sicherheit einbehalten.
zu verstehen? Dein Vermieter ist immer der Eigentümer. Meinst du einen Hausverwalter?

Zur Verzinsung: Das Guthaben entsteht nicht aus einer regulären Kautionseinbehaltung sondern aus der Einbehaltung eines abgerechneten Betriebskostenguthabens. Somit gelten die üblichen Verzugszinsen, 5%-Punkte über Basiszinsatz, im Moment also 4,62%.

Bubba2k3
2013-08-20, 14:12:44
Sorry wenn ich mich hier mal in diesen Thread einklinke, aber bei uns steht ein ähnliches Thema an. Wir haben unsere jetzige Wohnung zum 30.09.2013 gekündigt. In der Kündigungsbestätigung von der Hausverwaltung steht folgendes:

Da es immer wieder bei Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung des lfd. Jahres, die jedoch erst im darauf folgenden Jahr erstellt wird, zu Schwierigkeiten kommt, bitten wir bis zum Ende des Mietverhältnisses den Betrag in Höhe von Euro 150,-- auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen. Dieses gilt auch, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

...
Wir sind um eine schnellstmögliche Bearbeitung bemüht, weisen jedoch schon vorsorglich darauf hin, dass die Auszahlung der Kaution bis zu einem halben Jahr dauern kann und erst erfolgt, wenn die o. g. 150,00 Euro gutgeschrieben sind


1. Ist solch eine Vorauszahlung auf eine evtl. Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung üblich bzw. überhaupt erlaubt???

2. Ist das korrekt, dass die Rückzahlung der Kaution so lange dauern darf???

3. Dürfen die die Rückzahlung von dem Eingang dieser 150,-€ abhängig machen???

ZapSchlitzer
2013-08-20, 18:37:39
Leute, bitte haltet die Kaution und die Gutschrift aus den Nebenkosten auseinander. Der Vermieter schuldet hier die Auszahlung eines Betriebskostenguthabens keines Kautionsguthabens!

Für 2012 ist eine Betriebskostenüberzahlung von 230€ angefallen. Der Betrag ist sofort auszugleichen. Etwaige Nachzahlungen für die Betriebskosten aus dem Teil 2013 sind über die Kaution abgesichert. Wenn der Vermieter die Kaution bereits zurückgezahlt hat ist das sein Bier.

Auf keinen Fall darf der Vermieter den Auszahlungsbetrag aus 2012 als nachträgliche Kaution verwenden.

Gibt es das ganze auch als Gesetzestext? Damit ich ein Schreiben aufsetzen kann und das Ganze meinem ehemaligen Vermieter zuschicken kann.


Wie ist übrigend der Satz

zu verstehen? Dein Vermieter ist immer der Eigentümer. Meinst du einen Hausverwalter?


Das mein Vermieter, die AGV-Hausverwaltung, und der Eigentümer der Wohneinheit scheinbar nicht ein und die selbe Person sind. Der Eigentümer
hatte der AGV-Hausverwaltung lediglich eine Kopie der Kautionsverpfändung zugeschickt.

cartman5214
2013-08-20, 20:08:07
Gibt es das ganze auch als Gesetzestext? Damit ich ein Schreiben aufsetzen kann und das Ganze meinem ehemaligen Vermieter zuschicken kann.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen/

Die Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung ist innerhalb des § 286 Abs. 3 BGB festgehalten. Hiernach müssen offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung beglichen werden.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Forderungen aufseiten des Mieters oder des Vermieters bestehen.

Besteht also kein Grund gegen die bestehende Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen, muss die Abrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt beglichen werden.

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/nebenkostenabrechnung/abrechnungsfrist.html
Demgegenüber lässt der Ausschluss der Nachzahlungsforderung des Vermieters nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB einen möglichen Auszahlungsanspruch des Mieters unberührt, soweit die Abrechnung ein entsprechendes Guthaben ausweist. Der Ausschlusstatbestand des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB besteht zugunsten des Mieters. Sein Schutzzweck ist darauf gerichtet, den Vermieter zu einer zeitnahen Abrechnung der Nebenkosten anzuhalten, damit der Mieter Klarheit über die auf ihn zukommenden Zahlungen erhält und entsprechende wirtschaftliche Dispositionen treffen kann.


Bzgl. Kaution sind die entsprechenden § im BGB eindeutig.


Das mein Vermieter, die AGV-Hausverwaltung, und der Eigentümer der Wohneinheit scheinbar nicht ein und die selbe Person sind. Der Eigentümer
hatte der AGV-Hausverwaltung lediglich eine Kopie der Kautionsverpfändung zugeschickt.

In deinem Mietvertrag steht unter Garantie der Eigentümer als Vermieter, vertreten durch die Verwaltung. Auf alle Fälle kann dir das egal egal sein wie die beiden Parteien das unter sich regeln. Verstehe ich das richtig: der Eigentümer sitzt noch auf der Kaution, der Verwalter will on top die Nebenkostenguthaben als Sicherheit haben?