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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausratsversicherung Schadensfall


FlashBurn
2013-08-23, 10:36:01
Wer entscheidet eigentlich bei einem Einbruchdiebstahl ob es ein Schadensfall ist?

Situation ist, es wurde in den Keller eingebrochen und einiges geklaut (>1000€ Schaden), aber es waren nicht so richtig Einbruchsspuren zu sehen (bei mir). In den anderen Kellern wo noch eingebrochen wurde, konnte man das noch richtig erkennen. Ich habe an und für sich wenig Hoffnung das ich Geld bekomme, aber wenn es ein Schadensfall ist, habe ich ein Sonderkündigungsrecht und ich müsste daher halt recht bald (innerhalb einer Woche) wissen ob es einer ist oder nicht.
Und ja, Polizei wurde benachrichtig (waren auch vor Ort und haben Fotos gemacht) und es wurde eine Anzeige gemacht.

Wie bekomme ich das also raus?

cartman5214
2013-08-23, 13:38:44
Wer entscheidet eigentlich bei einem Einbruchdiebstahl ob es ein Schadensfall ist?

Situation ist, es wurde in den Keller eingebrochen und einiges geklaut (>1000€ Schaden), aber es waren nicht so richtig Einbruchsspuren zu sehen (bei mir). In den anderen Kellern wo noch eingebrochen wurde, konnte man das noch richtig erkennen. Ich habe an und für sich wenig Hoffnung das ich Geld bekomme, aber wenn es ein Schadensfall ist, habe ich ein Sonderkündigungsrecht und ich müsste daher halt recht bald (innerhalb einer Woche) wissen ob es einer ist oder nicht.
Und ja, Polizei wurde benachrichtig (waren auch vor Ort und haben Fotos gemacht) und es wurde eine Anzeige gemacht.

Wie bekomme ich das also raus?
Der Versicherung melden?

FlashBurn
2013-08-23, 13:42:31
Der Versicherung melden?

Das ist schon klar und habe ich auch gemacht (und ich dachte ich hatte alles geschrieben ;) ).

Mir geht es darum, dass ja nicht jeder "Schaden" auch ein Schaden im Sinne der Versicherung ist. Sonst kann ja jeder kommen, ne Anzeige bei der Polizei machen und schon ist man die Kündigungsfrist umgangen.
Entscheidet also die Versicherung oder die Polizei ob es sich um einen Schadensfall handelt?
Ich weiß dass die Versicherung entscheidet ob und wieviel Geld man bekommt, aber ich hatte es in Erinnerung das die Polizei den Schaden auch als Einbruchdiebstahl deklarieren muss am Ende der Ermittlungen.

Der Sandmann
2013-08-23, 14:03:42
Was den für ein Sonderkündigungsrecht?

sun-man
2013-08-23, 14:03:45
Ich versteh kein Wort. Ist bei Dir nun eingebrochen worden oder nicht? Hast Du Rechnungen oder Nachweise von den Dingen die geklaut wurden? Ohne Nachweis gibts selten Geld, da reichen auch schon Fotos z.B. von Fahrrädern. Das mit der Kündigung versteh ich noch viel weniger.

FlashBurn
2013-08-23, 14:13:44
Also ja bei mir ist eingebrochen worden, nur leider waren die wohl sehr geschickt und es waren kaum bis keine Spuren zu erkennen.

Ich wollte die Versicherung sowieso kündigen, aber die Frist für die Kündigung läuft in 2 Wochen ab. Wenn ich aber noch die Chance habe den Schaden ersetzt zu bekommen würde ich das natürlich mitnehmen und erst später kündigen.

Es ist bei einem Schaden immer möglich (für beide Seiten) die Versicherung zu kündigen. Das meine ich mit Sonderkündigungsrecht.

Mir ist das ganze halt etwas heikel, gekündigt werden soll auf jeden Fall. Daher die Frage wer das ganze jetzt als Schadensfall festlegt. Könnte ich z.B. bei der Polizei anrufen und mich erkundigen was die nun ermittelt haben oder muss ich auf die Versicherung warten was die sagt?

Ich habe zwar angegeben das ich keine Rechnungen mehr habe, aber zur Not kann ich die aus den tausenden von eMails noch raussuchen.

sun-man
2013-08-23, 14:22:34
Dein Schadenfall ist WÄHREND der Versicherungszeit eingetreten, den müssen die also regulieren - egal ob Du nun kündigst oder nicht. Der Schaden wurde gemeldet und angezeigt, also grundsätzlich erstmal alles richtig.

Da hab ich noch was dazu gefunden -> http://www.finanzfrage.net/frage/einbruch-im-keller-haftet-hausratversicherung

Ich persönlich würde das ganze noch ein Jahr laufen lassen und erstmal nicht kündigen. Am Ende verzögert das das ganze nur immer weiter usw..

vad4r
2013-08-23, 14:28:16
Also Du willst die Versicherung kündigen, um ein paar Euro im Jahr zu sparen - bist aber zu faul Rechnungen rauszusuchen um gestohlenes Eigentum erstattet zu bekommen?

http://yunobuyshirt.nl/image/cache/data/Herfst%20Collectie/T2001%20-%204%20-%20Trollface%20you%20mad%20bro/Trollface_U_Mad_Bro-650x650.jpg

The_Strip
2013-08-23, 14:30:15
Der Schadensfall ist eingetreten, als deine Versicherung noch Bestand hatte. Eine spätere Kündigung sollte auf die Regulierung also keinen Einfluss haben (Betonung auf "sollte" ;)).

edit: Zu lange gewartet :biggrin:

FlashBurn
2013-08-23, 15:01:53
Also gut, um noch mehr ins Detail zu gehen. Mir geht der Versicherungsvertreter so richtig auf den Sack und ich fühle mich von dem einfach nur verarscht und der will einem immer nur was aufschwatzen. Von daher bin ich dabei alle Versicherungen bei dem zu kündigen.

Ich bin gerade umgezogen in eine deutlich größere Wohnung und erst kommt er mir damit, nein kündigen geht nicht aufgrund des Wohnungswechsels, aber die qm können nicht so bleiben da der Unterschied zu groß (von 25m² auf 65m²). Er das also bei sich eingetragen.
Ich bekomme also ein paar Tage später von der Versicherung nen komplett neuen Vertrag inkl. neuer Vertragslaufzeit von 5 Jahren (!!) ohne das ich was unterschrieben habe.
Natürlich habe ich aufgrund des neuen Vetrages (und einem deutlich höherem Beitrag) ein "Sonderkündigungsrecht". Dieses ist in ca. 2 Wochen rum.

Allerdings wurde mir in der ersten Nacht in meinen neuen Keller eingebrochen. Ich rechne, wie gesagt, nicht damit das ich Geld wiederbekomme (waren alles gebrauchte Sachen, aber da noch schön in Umzugskisten verpackt halt ein recht hoher Wert).

Problem ist jetzt, ich kann die Versicherung aufgrund des neuen Beitrags/Vertrages nicht kündigen wenn ich eventuell doch Geld bekomme. Denn wenn ich sie kündigen würde, hätte zur Schadenszeit kein Versicherungsschutz bestanden.

Ich kündige aber auf jeden Fall nachdem die Versicherung sich endlich mal ausgekäst hat. Nur weiß ich halt nicht wie lange das noch dauert und ich werde definitiv keine weiteren 3 Jahre bei denen bleiben.

PHuV
2013-08-23, 15:42:15
Ich verstehe Dein Problem nicht. Du regulisierst den Schaden mit Deiner Versicherung, und machst dann von Deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Deshalb muß die Versicherung trotzdem den Schaden bezahlen, wenn er angezeigt wurde, und der Schaden für rechtens erklärt wurde.

Du mußt nur der Versicherung den Schaden mit dem Hinweis auf die Strafanzeige melden, den Rest machen die. Ich hatte vor ca. 2 Monaten ja genau den Fall. Ich habe die Kopie der Anzeige (mit der Vorgangsnummer) an die Versicherung bzw. an die direkte Kontaktperson gegeben, dann alles angegeben, was gestohlen wurde, und eine Woche später hatte ich schon das (erste) Geld drauf.

Für die Versicherung ist erst mal die Anzeige bei der Polizei wichtig.

duty
2013-08-24, 02:51:07
von der Polizei die Tagebuch Nummer geben lassen und bei der Versicherung einreichen,
Fotos machen braucht man nicht wenn die Polizei das schon gemacht hat
ein Einbruch ist immer ein Schadens , nach dem Schaden können beide Kündigen die Versicherung und man selber so war es jedenfalls mal ?

maximum
2013-08-24, 04:56:14
Du kannst sowieso nicht rückwirkend kündigen. Entweder es bestand Versicherungsschutz als der Einbruch war oder nicht. Damit ist eigentlich alles gesagt.

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2013-08-24, 10:57:40
... und der Schaden für rechtens erklärt wurde.

Und genau wer erklärt den Schaden für rechtens? Polizei oder die Versicherung?

Problem ist halt, das an meinem Keller keine wirklichen Einbruchspuren festzustellen waren, bei den anderen schon (bei mir haben sie wahrscheinlich einfach alles abgeschraubt, keine Ahnung). Irgendjemand muss ja jetzt entscheiden ob das ein Einbruchdiebstahl war und ich somit einen Schadensfall hatte. Nur dann kann ich auch kündigen. Und ich weiß halt nicht ob dafür schon die Anzeige bei der Polizei reicht oder ob die Polizei oder Versicherung das ganze auch noch als Einbruchdiebstahl deklarieren müssen und wenn ja wer das dann ist.

Bei mir hat sich jetzt ein Schadensbegutachter angekündigt (2 Wochen nach dem Einbruch), aber was will er sich angucken? Was weg ist, ist weg und die Beschädigungen wurden natürlich auch schon repariert.


Du kannst sowieso nicht rückwirkend kündigen.

Jap kann man! Man hat nämlich einen Monat Zeit ob man kündigen möchte oder nicht und damit ist das rückwirkend!

duty
2013-08-25, 07:56:49
der Sachverständiger

rotkäppchen
2013-08-25, 17:28:54
In meiner Hausratversicherung ist der Keller nicht mit drin. Wenn der aufgebrochen wird, ist Pech.
Mal davon abgesehen, dass eh nichts zu holen wäre dort.

FlashBurn
2013-09-02, 16:25:37
Heute war dann ein Regulierungsbeauftragter hier und wenn ich ihn richtig verstanden habe, entscheidet die Versicherung ob es ein Einbruch-Diebstahl war oder nicht.
Die holen sich die Ermittlungsakte und entscheiden es danach.

Wenn der Einbruch eindeutig war, werden die sich natürlich nicht anders entscheiden, aber wenn es ist wie bei mir, dann kann die sich schon mal anders als die Polizei entscheiden :(

Philipus II
2013-09-02, 17:54:19
Rechtsschutzversicherung? Dann entscheidets irgendwann wohl ein Richter, wenn die Versicherung nicht freiwillig zahlt.

duty
2013-09-03, 01:31:22
die Polizei Ermittelt doch bei einem Einbruch und im Tage Buch steht denn drin was ist ,
die Polizei sagt normalerweise auch einem schon vor Ort was man so in etwas zu erwarten hat alles wo eine Gewalt Einwirkung zu erkennt ist, ist klar ein Einbruch ,
wenn man z.b. eine Tür mittels Schraubenzieher aufhebelt kann man das immer anhand vor kleinen Spuren erkennen

Stormtrooper
2013-09-03, 06:41:51
@ Duty.
Naja wenn aber die Keller mit einem Schlosstürriegel versperrt ist, den man einfach abschrauben kann wirds schon problematisch.

duty
2013-09-03, 07:00:16
kann man aber an den Schrauben sehen wenn das aufgeschraubt ist und war ,ist es ein Einbruch der Einbrecher wird sich ja kaum sich die Mühe machen das wieder dran zu schrauben?
zum einem Einbruch zählt das öffnen von Türen mittels Werkzeug unter Gewalteinwirkung auch wenn man Verschlage oder Schlosser ausbaut und die Tür zu öffnen,
die Polizei hat doch eine Telefon Nummer wo man anrufen kann ,
versteh nicht so ganz normalerweise sagen die einem was los ist,
oder die haben gegen Dich einen Verdacht das zu selber Eingebrochen hast "einen Einbruch nur vorgetäuscht ist ?" dann sind die Schweigsamer dir gegeüber weil Vermittelt wird.

Stormtrooper
2013-09-03, 11:20:30
Naja, ob das aufschrauben von Schrauben schon gewalt ist,....

duty
2013-09-03, 11:40:01
im Kriminelle sinne schon
Polizei fragen wo ist das Problem?