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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Amazon will ein 1099-K Tax Document Interview...


Dos
2013-08-24, 23:17:08
Hi,

amazon will mir mein verkäuferkonto sperren wenn ich n icht dieses 1099-K Tax Document Interview
ausfülle...

"Amazon fordert Sie dazu auf, Ihre Informationen zur Identifikation als Steuerzahler bereitzustellen. Bitte klicken Sie hier, um die notwendigen Informationen im Rahmen eines Interviewprozesses, den Sie selbstständig durchlaufen können, einzugeben. Weitere Informationen"

das hat irgendwas mit usa steuerbehörde zutun, da habe ich aber weder nach usa was verkauft noch habe ich aus den usa was verkauft....

was nun ?

GBWolf
2013-08-24, 23:20:50
Ist die Mail wirklich von Amazon?

Dos
2013-08-24, 23:26:33
Ja diese nachricht kommt im verkaufskonto zum vorschein.. habe auch den support kontaktiert.. da kommt nur standard antworten wie das ist der stand der dinge und da können sie nix ändern....

Black-Scorpion
2013-08-25, 18:45:51
Was nun?

Wie wäre es das Ding auszufüllen wenn du dein Amazon Konto behalten willst?

Dos
2013-08-25, 21:16:48
Was nun?

Wie wäre es das Ding auszufüllen wenn du dein Amazon Konto behalten willst?


haken ?

Black-Scorpion
2013-08-25, 21:31:05
Was soll das denn für einen Haken haben. Du hast ein Verkäuferkonto.
Ich habe keins und kann dir da nicht helfen. Aber Das Ding wird dir auch bei Ebay und Paypal begegnen wenn du Pech hast.

Kannst es dir ja mal ansehen.
http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f1099k.pdf

derpinguin
2013-08-25, 22:35:29
Warum soll er ein US Steuerformular ausfüllen, als jemand, der nicht US Steuerzahler ist?

Marscel
2013-08-25, 22:49:28
Warum soll er ein US Steuerformular ausfüllen, als jemand, der nicht US Steuerzahler ist?

Vllt. weil Amazon ihn sonst sperren muss, wenn die gegenüber dem IRS nicht glaubhaft machen können, dass er kein US-Steuerzahler ist?

Matrix316
2013-08-25, 22:50:51
Der größte Schwachsinn aller Zeiten, aber hier steht vielleicht warum:

Instructions for Payee
You have received this form because you have either: (a)
accepted payment cards for payments, or (b) received
payments through a third party network that exceeded
$20,000 in gross total reportable transactions and the
aggregate number of those transactions exceeded 200 for the
calendar year.

Amazon ist halt eine US Firma und ich denke, das kommt nicht von Amazon, sondern vom IRS...

Und wenn jemand zu viele Transaktionen hat, ist er vielleicht ein gewerblicher Verkäufer.

Aber eigentlich müsste der Schrieb von unserem Finanzamt kommen und nicht aus den USA.

PHuV
2013-08-26, 00:35:12
Aber eigentlich müsste der Schrieb von unserem Finanzamt kommen und nicht aus den USA.
Richtig! Wenn Du dorthin nichts verkauft hast, verstehe ich den Schrieb auch nicht. Du bist nur unserem Steuersystem haftungspflichtig. Wenn jemand von einem anderen Land bei Dir was kauft, muß er sich selbst darum kümmern, und es entsprechend korrekt verzollen und versteuern.

Also ich würde den Schrieb doch nochmal hinterfragen und bei Deinem Finanzamt nachfragen. Zur Not frag doch mal bei einer Verbraucherzentrale nach. Ich glaube nicht, daß es hier mit deutschem Recht Rechtens ist.
Vllt. weil Amazon ihn sonst sperren muss, wenn die gegenüber dem IRS nicht glaubhaft machen können, dass er kein US-Steuerzahler ist?
Aber das ist doch nicht sein Problem, sondern Amazons. Die können doch nicht hier eine Plattform aufmachen, wo das deutsche Recht gilt, und dann Infos fordern, die für unser Land steuerlich gar nicht relevant sind. Dann mußte das Ebay und Co. auch tun, und dort habe ich sowas noch gar nicht gesehen.
Small eBay and Amazon Sellers Getting Screwed by New Tax Law (http://www.ecommercebytes.com/C/abblog/blog.pl?/pl/2011/10/1317656966.html)
Also so weit ich das beurteilen kann, ist das allein auf die USA bezogen. Ich würde mal sagen, Du hast diese Anfrage irrtümlich erhalten. Ansonsten rufe doch mal bei Amazon an und laß Dir einen Vorgesetzten geben, mit dem Du das klären kannst.

Black-Scorpion
2013-08-26, 18:29:47
Warum sollte das nicht rechtens sein?
Ihr vergesst bei der Diskussion das jeder US Bürger weltweit in den USA Steuerpflichtig ist. Egal wo er lebt.
Klar kann es sein das er das aus versehen bekommen hat. Was einige auch übersehen geht es hier um ein Verkäuferkonto.

Im übrigen verteilt Ebay und Paypal die Dinger auch.

PHuV
2013-08-26, 18:36:58
Im übrigen verteilt Ebay und Paypal die Dinger auch.
Für gewerbliche Verkäufer? Ich habe als Privatverkäufer so was noch nicht gesehen.

derpinguin
2013-08-26, 18:44:40
Warum sollte das nicht rechtens sein?
Ihr vergesst bei der Diskussion das jeder US Bürger weltweit in den USA Steuerpflichtig ist.
Und ist der TE US Bürger? Wenn nein, warum belästigt man ihn dann mit diesem Kram?

Black-Scorpion
2013-08-26, 18:44:56
Für gewerbliche Verkäufer? Ich habe als Privatverkäufer so was noch nicht gesehen.
Ich auch nicht. Und bei Ebay nicht auf den Status berufen. Ab einer bestimmten Menge oder Umsatz pro Monat ist man gewerblicher Verkäufer. Egal als was man sich angemeldet hat. Da kommt nicht nur das Ding sondern auch Post vom FA. ;)

PHuV
2013-08-26, 18:47:37
Also ich habe bei uns im Finanzamt mal nachgefragt. Die meinten ganz klar, egal wie viel ich privat verkaufe, ich bin nicht gewerblich. Dann melde Dich doch damit mal als Gewerbe an, da wirst Du sehen, daß es nicht geht. ;)

Solange ich Dinge einmalig und in nicht wiederkehrender Folge verkaufe, bin ich eben nicht gewerblich (nach Finanzamt). Was die Gerichte und Abmahner sagen, ist wieder was ganz anderes.

Black-Scorpion
2013-08-26, 18:47:57
Also ich habe bei uns im Finanzamt mal nachgefragt. Die meinten ganz klar, egal wie viel ich privat verkaufe, ich bin nicht gewerblich. Dann melde Dich doch damit mal als Gewerbe an, da wirst Du sehen, daß es nicht geht. ;)

Solange ich Dinge einmalig und in nicht wiederkehrender Folge verkaufe, bin ich eben nicht gewerblich (nach Finanzamt). Was die Gerichte und Abmahner sagen, ist wieder was ganz anderes.
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html

Und ist der TE US Bürger? Wenn nein, warum belästigt man ihn dann mit diesem Kram?
Woher zum Geier soll Amazon wissen ob du US Bürger bist oder nicht. Ich musste beim Kontoanlegen keine Staatsbürgerschaft angeben.
Selber denken sollte ja nicht so schwer sein.

Lyka
2013-08-26, 18:52:53
du musst nicht aggressiv rüberkommen ;)

Schade, dass Amazon auf Grund der Adressen und Käufe nicht weiss, dass man kein US-Bürger ist...
in der Hinsicht z.B. sind Ebookverkäufe interessant, dort DARF man z.B. nur in dem landes-spezifischen Shop kaufen, in dem man das Kindle erworben hat^^

Black-Scorpion
2013-08-26, 19:01:36
Ja das war aggressiv. Wer blöde fragen stellt darf sich dann nicht wundern wenn er solche antworten bekommt.

Wie soll Amazon anhand der Käufe und Adresse wissen wer US Bürger ist?
Hier in der Straße lebt seit 15 Jahren ein englisches Paar. Sprechen perfekt deutsch und kaufen mit Sicherheit auch mal über Amazon. Wie soll Amazon jetzt sicher sein das sie Engländer sind? Das geht nicht solange man nicht die Staatsbürgerschaft angeben muss. Das wiederum gäbe rechtliche Probleme weil es keine notwendige Angabe ist.

Lyka
2013-08-26, 19:03:51
zum Einen sind wir ja nun deutsche Staatsbürger mit deutschen Kreditkarten, Adressen und Konten. Zum anderen wäre es tatsächlich nett von Amazon, wenn deutsche Kunden mit deutschen Adressen und deutschen Konten informiert werden, dass man urplötzlich zum US-Staatsbürger mutiert. :uponder:

PHuV
2013-08-26, 19:15:32
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html
Hier geht es um ganz andere Dinge (Rückgaberecht und Co.)
Ich habe bei 2 Beamten nachgefragt, und die haben mir das so erklärt:
Vor dem Finanzamt darfst Du verkaufen, was Du willst, egal wie viel, wenn es nur einmalig ist. Sprich, Du löst eine Sammlung auf etc. , selbst wenn Du damit Gewinn erzielst, ist das kein gewerbliches Handeln. Sobald Du etwas nachkaufst, um es mit der Absicht eines Gewinnes zu verkaufen, ist das gewerblich.

Frag mal bei Deinem Finanzamt nach. ;)

Wie soll Amazon anhand der Käufe und Adresse wissen wer US Bürger ist?
Hier in der Straße lebt seit 15 Jahren ein englisches Paar. Sprechen perfekt deutsch und kaufen mit Sicherheit auch mal über Amazon. Wie soll Amazon jetzt sicher sein das sie Engländer sind? Das geht nicht solange man nicht die Staatsbürgerschaft angeben muss. Das wiederum gäbe rechtliche Probleme weil es keine notwendige Angabe ist.
Du bist doch nur im dem Land steuerpflichtig gegenüber, wo Du Deine Einnahmen erzielst, sprich Dein Wohnsitz ist entscheidend. Wenn das englische Paar in Deutschland Sachen kauft und verkauft, sind sie dem deutschen Finanzamt auskunftspflichtig, nicht dem in England.

Marscel
2013-08-26, 19:39:20
Du bist doch nur im dem Land steuerpflichtig gegenüber, wo Du Deine Einnahmen erzielst, sprich Dein Wohnsitz ist entscheidend. Wenn das englische Paar in Deutschland Sachen kauft und verkauft, sind sie dem deutschen Finanzamt auskunftspflichtig, nicht dem in England.

Aber das muss Amazon ja nicht davon abhalten, die Ablehnung der evtl. notwendigen (aus Sicht des US-Rechts) Auskunft mit einer Kontosperrung zu ahnden.

Wer weiß, was der TS mit der US-Niederlassung von Amazon zu tun gehabt hat, dass die nun ne Clearance von ihm brauchen - oder nicht, weil Fehler, Missverständnis oder so. Der Sinn und Unsinn in Bezug auf Steuerpflicht eines Deutschen ist davon ja unberührt.

Dicker Igel
2013-08-26, 20:03:18
Kann man nicht bei Amazon anrufen und sich das erklären lassen? Mails wären mir da nix.

derpinguin
2013-08-26, 20:57:06
http://www.focus.de/digital/internet/ebay/recht/privatverkauf-wann-die-auktion-gewerblich-wird_aid_342665.html


Woher zum Geier soll Amazon wissen ob du US Bürger bist oder nicht. Ich musste beim Kontoanlegen keine Staatsbürgerschaft angeben.
Selber denken sollte ja nicht so schwer sein.
Bevor du hier einen auf dicke Hose machst, überleg doch erst mal selbst. Warum sollte jemand mit vermutlich deutschem Namen, deutscher Adresse und deutschem Amazon Konto US Bürger sein? Was veranlasst Amazon also dazu den TE mit irgendwelchem US Blödsinn zu nerven und mit Sperrung zu drohen?

FeuerHoden
2013-08-26, 21:14:43
Bevor du hier einen auf dicke Hose machst, überleg doch erst mal selbst. Warum sollte jemand mit vermutlich deutschem Namen, deutscher Adresse und deutschem Amazon Konto US Bürger sein? Was veranlasst Amazon also dazu den TE mit irgendwelchem US Blödsinn zu nerven und mit Sperrung zu drohen?

Nicht erst seit 45 gibts auf der ganzen Welt allerhand Leute mit deutschen Namen, manche davon sind vielleicht US-Bürger, und manche davon sind vielleicht bei der Army und manche davon sind vielleicht in Deutschland stationiert. Mit deutschem Namen, deutscher Adresse und deutschem Konto.

Ist doch egal wie abwegig es ist solange es möglich ist. Vergleich es doch mit dem gefilzt werden bei Saturn, da erwischt es einen auch mal oder nicht, einfach nur weil es prinzipiell möglich ist dass du was geklaut hast.

PHuV
2013-08-27, 13:43:41
Aber das muss Amazon ja nicht davon abhalten, die Ablehnung der evtl. notwendigen (aus Sicht des US-Rechts) Auskunft mit einer Kontosperrung zu ahnden.

Wer weiß, was der TS mit der US-Niederlassung von Amazon zu tun gehabt hat, dass die nun ne Clearance von ihm brauchen - oder nicht, weil Fehler, Missverständnis oder so. Der Sinn und Unsinn in Bezug auf Steuerpflicht eines Deutschen ist davon ja unberührt.
Es gibt nur ein Problem, bei uns gilt das US-Recht nicht. Aus und Ende. Soweit ich weiß, gibt es ja mittlerweile zig Gerichtsurteile, daß wenn Anbieter über deutsche Portale etwas anbieten, definitiv nur deutsches Recht gilt (siehe Urteile um Steam und Co.)

GSXR-1000
2013-08-27, 14:49:44
Es gibt nur ein Problem, bei uns gilt das US-Recht nicht. Aus und Ende. Soweit ich weiß, gibt es ja mittlerweile zig Gerichtsurteile, daß wenn Anbieter über deutsche Portale etwas anbieten, definitiv nur deutsches Recht gilt (siehe Urteile um Steam und Co.)
Darum geht es garnicht.
Du Weisst aber schon, das es internationale steuerabkommen gibt? Und dir ist weiterhin bekannt das amazon eine potentiell internationale handelsplattform ist? Es können menschen weltweit mit dir handeln. Und du trittst als verkaeufer auf. Wenn ich richtig verstanden habe, auch in grösserem stil. Kannst du begreifen, das es internationale handels- und steuerabkommen gibt? Und das diese bestimmte auskunftsrechte beinhalten? Ist das unter umstaenden für dich nachvollziehbar? es geht nicht um den gerichtsstand.
Meine guete... fatales halbwissen.

Black-Scorpion
2013-08-27, 18:33:03
Bevor du hier einen auf dicke Hose machst, überleg doch erst mal selbst. Warum sollte jemand mit vermutlich deutschem Namen, deutscher Adresse und deutschem Amazon Konto US Bürger sein? Was veranlasst Amazon also dazu den TE mit irgendwelchem US Blödsinn zu nerven und mit Sperrung zu drohen?
Lieber mache ich einen auf dicke Hose als mir alles zwei oder dreimal erklären zu lassen und es dann noch nicht zu begreifen.
Ich habe auch keine Lust mehr es extra für dich noch einmal durch zu kauen das du es verstehst.

PHuV
2013-08-27, 19:50:03
Du Weisst aber schon, das es internationale steuerabkommen gibt?
Jop, damit hat aber ein Verkäufer, der seinen Stand in Deutschland hat, nichts zu tun.
Und dir ist weiterhin bekannt das amazon eine potentiell internationale handelsplattform ist? Es können menschen weltweit mit dir handeln. Und du trittst als verkaeufer auf. Wenn ich richtig verstanden habe, auch in grösserem stil.
Und wo muß der Verkäufer seinen Umsatz versteuern, egal wohin er verkauft? In Deutschland. Ist doch egal, wohin es potentiell geht, gekauft und verkauft wird allein in Deutschland, und dann gilt deutsches Recht.

Dann erkläre mir doch mal bitte, warum bei meine Auslandskäufen als Käufer ich immer den Hinweis bekomme, daß ich den Kauf bei mir extra versteuern muß? :rolleyes: Und glaubst Du etwa, einer in den USA bekommt von Ebay/Amazon ein Formular von einem deutschen Finanzamt, wenn er dorthin Sachen verkauft? :rolleyes:

Wenn ich etwas gewerblich ins Ausland verkaufe, muß ich das doch eh mit UST-ID des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern melden. Und die können das doch dann auch entsprechend bei Bedarf weitermelden. Warum soll ich dann das extra tun?
Kannst du begreifen, das es internationale handels- und steuerabkommen gibt? Und das diese bestimmte auskunftsrechte beinhalten?
Was muß ich den an Auskünften geben, die für sie relevant sein sollen, wenn ich nur in Deutschland verkaufe? :rolleyes:
Ist das unter umstaenden für dich nachvollziehbar? es geht nicht um den gerichtsstand.
Meine guete... fatales halbwissen.
Dito.

ShadowXX
2013-08-27, 20:18:45
Darum geht es garnicht.
Du Weisst aber schon, das es internationale steuerabkommen gibt? Und dir ist weiterhin bekannt das amazon eine potentiell internationale handelsplattform ist? Es können menschen weltweit mit dir handeln. Und du trittst als verkaeufer auf. Wenn ich richtig verstanden habe, auch in grösserem stil. Kannst du begreifen, das es internationale handels- und steuerabkommen gibt? Und das diese bestimmte auskunftsrechte beinhalten? Ist das unter umstaenden für dich nachvollziehbar? es geht nicht um den gerichtsstand.
Meine guete... fatales halbwissen.
Na, dann zeig mir mal internationale Steuerabkommen zwischen den USA und D in dem es um Privatpersonen geht die nur in D handeln....viel spass beim suchen. Du wirst nicht mal was finden was Privatpersonen betrifft die in die USA verkaufen.

GSXR-1000
2013-08-27, 20:44:03
Jop, damit hat aber ein Verkäufer, der seinen Stand in Deutschland hat, nichts zu tun..
Son kaese.
die frage ist wo er seinen handel betreibt (nicht von WO aus).
Die handelsplattform ist ebay. Sein handel ist potentiell weltweit.


Und wo muß der Verkäufer seinen Umsatz versteuern, egal wohin er verkauft? In Deutschland. Ist doch egal, wohin es potentiell geht, gekauft und verkauft wird allein in Deutschland, und dann gilt deutsches Recht...
DAS mein lieber ist leider falsch. wäre schoen wenn du dich mal in das seit 2010 geltende eu weite USt gesetz einlesen wuerdest. GANZ so einfach ist es eben genau nicht. Der ort der leistungserbringung ist eben NICHT mehr automatisch Deutschland, wenn ich AUS Deutschland raus handle.
Wiederum... gefaehrliches Halbwissen.


Dann erkläre mir doch mal bitte, warum bei meine Auslandskäufen als Käufer ich immer den Hinweis bekomme, daß ich den Kauf bei mir extra versteuern muß? :rolleyes: Und glaubst Du etwa, einer in den USA bekommt von Ebay/Amazon ein Formular von einem deutschen Finanzamt, wenn er dorthin Sachen verkauft? :rolleyes:...

UHM.
1. es ist ein unterschied ob es b2b Business oder B2C Business ist. Da du als PRIVATKUNDE kaufst ist die umsatzbesteuerung entsprechend.
2. hat der ZOLL nur bedingt was mit umsatzversteuerung zu tun.
3. Geht es zum Beispiel im dinge wie Reverse Charge verfahren im B2B Bereich, innerhalb der EU... aber auch zu anderen laendern (beispielsweise USA).

Wenn ich etwas gewerblich ins Ausland verkaufe, muß ich das doch eh mit UST-ID des Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern melden. Und die können das doch dann auch entsprechend bei Bedarf weitermelden. Warum soll ich dann das extra tun?..
ALTER!.
WIe willst du einen verkauf in die USA an das Zentralamt fuer steuern mit einer USt ID des kunden melden?????? die USA KENNEN keine USt ID. DIe Meldung die du meinst gilt nur fuer EU umsaetze... alter schwede... gefaehrliches Halbwissen... oh weia.
AUsserdem meldet das BZAfSt das nicht "Bei Bedarf" weiter sondern es wird automatisch gegen die Umsatzsteuervoranmeldung (wo der leistungsemfaenger das auch zu melden hat) gematcht... mann oh mann.


Was muß ich den an Auskünften geben, die für sie relevant sein sollen, wenn ich nur in Deutschland verkaufe? :rolleyes:

Dito.

wenn du mir jetzt noch sagst wie auf einer internationalen handelsplattform sichergestellt werden soll das du nur innerhalb Deutschlands verkaufst....

btw: damit das Halbwissen ein bissel weniger gefaehrlich wird: Google mal nach MwStSystRL.

GSXR-1000
2013-08-27, 20:47:58
Na, dann zeig mir mal internationale Steuerabkommen zwischen den USA und D in dem es um Privatpersonen geht die nur in D handeln....viel spass beim suchen. Du wirst nicht mal was finden was Privatpersonen betrifft die in die USA verkaufen.
aehem.
Wo genau findest du das der TS eine Privatperson im sinne des gesetzes ist? Wenn er (wie er selbst einraeumt) in groesserem masse als verkaeufer auftritt? Wenn er gewerbsmaessigen handel betreibt ist er keine Privatperson. Wie eng die grenzen zu einer gewerbsmaessigen taetigkeit sind, haben einschlaegige Entscheidungen von finanzgerichten bzgl ebay handel bereits gezeigt. Alleine regelmaessigkeit kann ausreichend sein.

PHuV
2013-08-27, 21:30:59
Son kaese.
die frage ist wo er seinen handel betreibt (nicht von WO aus).
Die handelsplattform ist ebay. Sein handel ist potentiell weltweit.

Wo steht das so? Ich laß mich gerne überzeugen, nur finde ich im Netz immer nur einen Hinweis auf die Umsatzsteuer. Es steht nirgendwo etwas, daß wenn ich über eine Handelsplattform in Deutschland auskunftspflichtig gegenüber anderen Ländern bin, besonders wenn ich den Handel nur in D betreibe.
Ausländische Umsätze und deutsche Umsatzsteuer (http://www.goetzbuchholz.de/UStAuslandi.htm)


DAS mein lieber ist leider falsch. wäre schoen wenn du dich mal in das seit 2010 geltende eu weite USt gesetz einlesen wuerdest. GANZ so einfach ist es eben genau nicht. Der ort der leistungserbringung ist eben NICHT mehr automatisch Deutschland, wenn ich AUS Deutschland raus handle.
Wiederum... gefaehrliches Halbwissen.
Gut, wie gesagt, überzeuge mich, im Link oben ist alles zu Ust aufgeführt. Dort steht auch nicht, daß ich hier gegenüber anderen Ländern und deren Behörden auskunftspflichtig bin.

ALTER!.
WIe willst du einen verkauf in die USA an das Zentralamt fuer steuern mit einer USt ID des kunden melden?????? die USA KENNEN keine USt ID. DIe Meldung die du meinst gilt nur fuer EU umsaetze... alter schwede... gefaehrliches Halbwissen... oh weia.
AUsserdem meldet das BZAfSt das nicht "Bei Bedarf" weiter sondern es wird automatisch gegen die Umsatzsteuervoranmeldung (wo der leistungsemfaenger das auch zu melden hat) gematcht... mann oh mann.
Erstens haben ich von Ausland gesprochen, nicht USA, und es bzieht sich auf Handel innerhalb der EU, siehe
http://www.traum-projekt.com/forum/122-steuer-and-buchfuehrung/107339-warenverkauf-ins-ausland.html#post831665


wenn du mir jetzt noch sagst wie auf einer internationalen handelsplattform sichergestellt werden soll das du nur innerhalb Deutschlands verkaufst....
Mache doch schon seit Jahren, und ich habe so ein Wisch noch nicht zu sehen bekommen. Wenn ich was kaufte, muß ich zum Zoll, und eh alles in D relevante abführen. Wo ist das Problem.

btw: damit das Halbwissen ein bissel weniger gefaehrlich wird: Google mal nach MwStSystRL.
Da geht es um Ust und MwSt rauf und runter. Du hast mir noch nicht schlüssig erklärt, wie mich das auskunftspflichtig gegenüber anderen Ländern und deren Finanzämtern machen soll. Darum muß sich allein der Käufer kümmern, nicht der Verkäufer. Und nochmals, wer in D verkauft, gilt eben nur Recht in D, und nicht von USA, wo Ebay oder Amazon einen Sitz hat. Das sieht man doch daran, daß alle AGBs aus den USA bei uns nicht in allen Punkten gültig sind, siehe Steam, Origin Blizzard und Co.

Heelix01
2013-08-28, 07:04:50
Er muss das ja nicht ausfüllen und gut. Kein Gericht bei uns wird ihn dazu zwingen, sperren kann Amazon sein Konto trotzdem wenn sie wollen, so what ?

Haarmann
2013-08-28, 07:40:28
http://www.amazon.com/gp/help/customer/display.html?nodeId=200663310

2 Sekunden suchen und die Lösung steht da...

Einfach Schritt für Schritt durchackern.

Matrix316
2013-08-28, 11:20:59
Egal wie viel man dort verkauft, es gilt als Deutscher in Deutschland dann :
IRS regulations require non-U.S. taxpayers to provide Form W-8BEN to Amazon in order to be exempt from U.S. tax reporting requirements.

würde ich mal sagen.

Fällt denn der Threadersteller überhaupt in die folgenden Kategorien:


More than $20,000 in unadjusted gross sales, and
More than 200 transactions.
All Professional sellers
Individual sellers that exceed 50 transactions in a calendar year, regardless of sales volume

GSXR-1000
2013-08-28, 11:27:29
Egal wie viel man dort verkauft, es gilt als Deutscher in Deutschland dann :


würde ich mal sagen.

Fällt denn der Threadersteller überhaupt in die folgenden Kategorien:


More than $20,000 in unadjusted gross sales, and
More than 200 transactions.
All Professional sellers
Individual sellers that exceed 50 transactions in a calendar year, regardless of sales volume
genau zur klärung all dieser fragen gilt dieses document? wie waere es mal damit das auch zu lesen?

Lyka
2013-08-28, 11:29:36
hab das Ding auch bekommen ;) und durchgeführt...

GSXR-1000
2013-08-28, 11:49:13
hab das Ding auch bekommen ;) und durchgeführt...
und du lebst noch? Keinen NSA Wagen vor der tuer? Ist ja unfassbar, nachdem wie manche sich hier anstellen... und du bist sicher, das keine Spione nun bei dir vor der Tür hocken?:)

x-force
2013-08-28, 13:49:52
unfassbar zu glauben, daß die dafür zu dir kommen würden ;)

@ts
zwingen kann dich niemand das dokument auszufüllen, aber wenn du es nicht tust, kann amazon dich sperren.

GSXR-1000
2013-08-28, 14:10:25
unfassbar zu glauben, daß die dafür zu dir kommen würden ;)

@ts
zwingen kann dich niemand das dokument auszufüllen, aber wenn du es nicht tust, kann amazon dich sperren.
yup. exakt das ist die story.
Nicht mehr und nicht weniger.

Plutos
2013-09-19, 14:34:53
Ich habe sowas jetzt auch bekommen...mit 5 privaten innerdeutschen Verkäufen im Jahr 2009 :freak:. Wirkt sich eine Sperrung des Verkäuferkontos auf das Käuferkonto aus? Habe nämlich wirklich keine Lust, da irgendwas auszufüllen...zumindest nicht so viel, wie mir das Verkäuferkonto wert wäre.