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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderurlaub im Sterbefall


vad4r
2013-08-26, 08:38:17
Hallo,

bei mir ist ein naher Verwandter verstorben.
Es gibt nun eine gesetzliche Regellung in solchen Fällen. Im Netz habe ich bis jetzt nur gefunden, des es dafür 2 Tage Sonderurlaub gibt. So wie ich gelesen habe am Sterbetag und zur Beisetzung.
Betrifft dieser Urlaub genau diese 2 Tage oder kann ich mir diese 2 Tage so legen wie sie meiner Familie und mir am besten helfen?
Da der Todesfall am Wochenende eingetreten ist - fällt dann ein Tag Sonderurlaub (der vom Todestag) weg, oder steht er mir gesetzlich trotzdem zu?

Zum Verständnis: Es ist ein Verwandter aus der Familie meiner Frau, was mich emotional nicht so trifft - ich muss mich aber um alles kümmern.

GBWolf
2013-08-26, 08:48:53
Ich fürchte fast, dass man da garkeinen Sonderurlaub bekommt.
Aber vielleicht weiß dein Arbeitgeber mehr.

cartman5214
2013-08-26, 08:54:42
Ich sehe hier keinen Grund für eine Freistellung im Sinne §616 BGB oder §12 SUrlV. So blöde es klingt, aber die verstorbene Person stand dir nicht nahe genug. Als nah zählen üblicherweise Geschwister, Eltern, Kinder oder Großeltern. Bereits der Todesfall eines Onkels oder eines Cousins ist nicht ausreichend.

Bzgl. zeitliche Komponente: die zwei Tage sind keine Urlaubstage im herkömmlichen Sinn. Du bist wenn überhaupt aus wichtigem, konkreten Anlass bezahlt von der Arbeit freigestellt. Die Tage sind zweckgebunden.

edit:
a) Fragen kostet nichts
b) Arbeitsvertrag checken, in meinem stehen klare Regelungen mit umfassenderen Gründen drin (Tod der Schwiegereltern 2 Tage :))

[dzp]Viper
2013-08-26, 09:10:28
cartman5214 hat da leider recht ;(

Wenn dein Arbeitgeber sehr freundlich ist, gibt er dir vielleicht aber trotzdem 1 Tag Sonderurlaub. Da musst du einfach fragen.

vad4r
2013-08-26, 10:40:05
Das mit dem Arbeitsvertrag ist ein guter Tipp, hatte ich gar nicht mehr dran gedacht. Danke.

GSXR-1000
2013-08-26, 11:00:25
Das mit dem Arbeitsvertrag ist ein guter Tipp, hatte ich gar nicht mehr dran gedacht. Danke.
Da dürftest du in aller Regel nichts zu finden.
Ich frage mich allerdings warum dir der Sonderurlaub so wichtig ist, das du dich so darum bemühst? Warum nimmst du nicht einfach die Tage Urlaub die du brauchst?

Boris
2013-08-26, 11:08:58
Da dürftest du in aller Regel nichts zu finden.

Bei mir wurde bisher in jedem Arbeitsvertrag der Punkt Sonderurlaub erwähnt (Todesfall, Hochzeit, Nachwuchs,...).

Würde allerdings auch (regulären) Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen.

Dicker Igel
2013-08-26, 11:18:08
Ich kenne es in dem Zusammenhang auch so, dass es Sonderurlaub gibt. Behördentag, Sonderurlaub ... je nachdem, Tarif-/Arbeitsvertrag checken.

PHuV
2013-08-26, 11:35:32
Die 1-2 Tage gibt es nur bei direkten Verwandten. Für alles anderen mußt Du leider Urlaub nehmen. Der AG ist Dir hier nicht verpflichtet, Urlaub zu geben. Es gibt, je nach Arbeits- und Tarifvertrag, natürlich auch Sonderregelungen. Die solltest Du beim Betriebsrat oder Personalbüro erfragen.

Annator
2013-08-26, 12:36:43
Ist immer möglich, dass die betriebliche Regelung besser ist als die Gesetzliche.

Stormtrooper
2013-08-26, 12:44:51
Freistellung im Sinne §616 BGB oder §12 SUrlV. So blöde es klingt, aber die verstorbene Person stand dir nicht nahe genug. Als nah zählen üblicherweise Geschwister, Eltern, Kinder oder Großeltern.

Und selbst Großeltern sind für die SUrlV schon nicht mehr nah genug.
Sondern nur Verwandtschaft ersten Grades.

cartman5214
2013-08-26, 14:30:20
Klar, hier muss man zwischen BGB und SUrlV unterscheiden. Das BGB ist so schwammig das es keinen einzigen konkreten Anlass nennt, alle darauf basierenden Urlaube resultieren aus Absprachen, üblicher Praxis usw. und können jedesmal Diskussionen provozieren.

Die SUrlV ist knallhart und präzise. Kulanzauslegungen sind unnötig.

Hat beides Vor- und Nachteile...

Daredevil
2013-08-26, 14:45:43
Einfach blau machen, dann biste auf der sicheren Seite.

PHuV
2013-08-26, 14:50:23
Würde ich nicht machen, da es einerseits gegenüber dem AG nicht fair ist, und andererseits auch bei Aufdeckung zu berechtigten Maßnahmen des AGs gegenüber des ANs führen kann.

Daredevil
2013-08-26, 14:56:30
Immer noch besser als arbeiten gehen zu müssen, weil man vergeblich nach Sonderurlaub gefragt hat, während die Frau Zuhause ist und ihr die Decke auf den Kopf fällt.

In solchen Fällen ist mir die Fairness absolut egal, das wird jedes Unternehmen wohl verkraften können.

cartman5214
2013-08-26, 15:19:22
Klar, mit Ansage krankfeiern...

Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln...

Eco
2013-08-26, 15:31:55
Ich frage mich allerdings warum dir der Sonderurlaub so wichtig ist, das du dich so darum bemühst? Warum nimmst du nicht einfach die Tage Urlaub die du brauchst?
Weil es um einen zusätzlichen Urlaubstag geht?
Immer noch besser als arbeiten gehen zu müssen, weil man vergeblich nach Sonderurlaub gefragt hat, während die Frau Zuhause ist und ihr die Decke auf den Kopf fällt.

Warum dann nicht normalen Urlaub nehmen?

Daredevil
2013-08-26, 15:32:49
Natürlich nicht mit Ansage, das ist ja halt der Zwiespalt.

Ich frage nach Urlaub und bekomme ihn > Win
Ich lasse mich krankschreiben ohne gefragt zu haben > Nicht toll, aber Zweckerfüllend
Ich frage, bekomme ein Nein und..... haben in jeglichem Sinne verloren.

Da muss dann halt jeder selber seine Prioritäten setzen und was er tun möchte, um seinen Willen durchzubekommen.


Warum dann nicht normalen Urlaub nehmen?
Ich bin jetzt davon ausgegangen, das so kurzfristig kein "normaler" Urlaub gewährt werden kann.
Das wäre natürlich die beste Option.
Aber auch dann, fragst du nach Urlaub und bekommst ihn nicht, war es das für dich.
Und das ist hier nun mal kein "Ich möchte fürn Wochenende auf die GamesCom" sondern da gehts ums Unterstützen der Familie in einem Todesfall.

PHuV
2013-08-26, 15:38:33
Ich bin jetzt davon ausgegangen, das so kurzfristig kein "normaler" Urlaub gewährt werden kann.
Als mir das passierte, war es mir wirklich egal. Ich habe zum meinen Chef gesagt, Person X ist verstorben, ich brauche Urlaub und bin für eine Woche weg. Kurzes Kopfnicken, und weg war ich. Wenn ein Notfall vorhanden ist, kann der AG glaube ich keinen Urlaub verweigern, z.B. wenn etwas mit den Kindern oder dem Lebenspartner ist.

Daredevil
2013-08-26, 16:17:13
Natürlich kann er das. Deswegen muss ein Urlaub ja auch gewährt werden.
Als meine Oma im Krankenhaus lag und es immer schlechter mit ihr aussah, habe ich meinen Chef gefragt, ob ich einen Tag frei haben kann, um ein wenig Zeit mit ihr zu verbringen und meine Ma zu unterstützen und seine Antwort war "Jeder von uns hat private Probleme, meine Lieber. Wenn du sie besuchst, wird sie auch nicht wieder auf wundersamer Weise wieder gesund, also erwarte ich dich Morgen um 6 Uhr hier auf der Matte". Er hat sich zwar für die Ansage entschuldigt ( Ich war da z.Z. Azubi ), aber im Endeffekt hatte er ja auch irgendwie recht.

Und genau deswegen würde ich mir auch gar nicht die Mühe machen, auf dem Teppich angekrochen zu kommen und um einen kurzfristigen Urlaub zu betteln sondern mir einfach nen gelben Schein holen. Denn die Möglichkeit besteht nun mal, das es aus Firmensicht einfach gerade mehr als ungünstig ist und somit kann er halt nicht eben "ja" sagen.

Was hättest du denn gemacht, wenn dein Chef gesagt hätte, dass es nicht möglich ist, diese eine Woche zu verschwinden?

Blackpitty
2013-08-26, 17:12:50
es hängt auch stark von dem Job ab, den man macht, wenn man in einer großen Gruppe zusammen an einer Sache arbeitet, ist es nicht schwer, auf einen Mitarbeiter zu verzichten, wenn aber der jenige viel zu leiten hat, und er nicht einfach ersetzbar ist oder drauf verzichtet werden kann, wirds eventuel schwerer.

Aber oft hilft da einfach nachfragen, offen und Ehrlich.

Oder man spricht mit seinem Hausarzt drüber, da so ein sterbefall auch oft eine Psychische Belastung ist, sollte er einen ohne Probleme für ein Paar Tage entspannen lassen

PHuV
2013-08-26, 17:50:52
Was hättest du denn gemacht, wenn dein Chef gesagt hätte, dass es nicht möglich ist, diese eine Woche zu verschwinden?
Umkehrt: Welcher Chef würde mit klarem Verstand verlangen, daß wenn Du gerade geschockt durch die Todesnachricht eh geistig eingeschränkt bist, zu arbeiten? Glaubst Du dann etwas, Du kannst die Arbeit normal - wie bisher - machen? Mittlerweile glaube ich nicht mehr an die Mär der Unverzichtbarkeit von Mitarbeitern. Es läßt sich alles irgendwie verschieben, wenn es wichtiger Dinge gibt, selbst Termine, Projekte bei Kunden etc. Nenne mir mal einen, der in so einer Situation kein Verständnis hat.

Mit Heulkrämpfen auf Arbeit sitzen ist ja auch nicht hilfreich. Es gibt kein Gesetz, was mir verbietet zu trauern. Wie und wie lange ich trauere darf und kann mir keine Arbeit, kein Chef und kein AG vorschreiben.
Oder man spricht mit seinem Hausarzt drüber, da so ein sterbefall auch oft eine Psychische Belastung ist, sollte er einen ohne Probleme für ein Paar Tage entspannen lassen
Das ist dann ein weiterer Weg, den ich dann als letzten Ausweg für legitim halte.

Daredevil
2013-08-26, 18:06:47
Dann kannste aber auch jede Mitarbeiterin nach Hause schicken, die gerade frisch betrogen wurde von ihrem Freund und wie ein Häufchen Elend in der Ecke hockt. Diese Grenze zieht sich dann immer weiter nach unten. Dann ist es später mal, weil die Katze gestorben ist und beim nächsten mal, weil der 5-Jährige Sohn sich einen Arm gebrochen hat und er nicht allein im Krankenhaus mit dem Vater warten kann.

Emotionale Geschehnisse sind halt immer sehr relativ gesehen und das Problem ist, dass wenn man eben jemanden um Erlaubnis fragt, die Antwort nicht von der eigenen Sichtweise abhängt sondern von der anderen. Ich bin selber mittlerweile Arbeitgeber und erwarte von jedem bei mir, das er zu 100% funktioniert. Funktionieren heißt nicht, das man mal einen schlechten Tag oder sowas hat, aber private Probleme gehören nicht auf die Arbeit ( Einzelhandel ), das stört den ganzen Arbeitsfluss, als das es hilft. Da kann auch ein anderer dann die Arbeit übernehmen.

Und bevor diejenige dann zu mir sagt, nachdem sie in der Pause angefangen hat zu weinen, dass ihre Katze gestorben ist und ich deswegen ihren Fehler entschuldigen soll, hätte ich mir gewünscht, dass sie sich einfach Kommentarlos krank geschrieben hätte.
Weil ich aus meiner Sicht selbst nie für so etwas einen Tag frei gegeben hätte.( Sie selber kann sich ja Ersatz suchen... ) Weil wie schon gesagt, jeder Mensch hat private Probleme und die gehören nicht auf die Arbeit.
Entweder kann man seine Arbeit machen oder man bleibt Zuhause.

Das ist zwar nicht auf jede Branche übertragbar. Aber in Firmen, wo man auf sein knappes Personal angewiesen ist, natürlich recht tödlich.

Edit: Um das "blau machen" mal ein wenig umzuformulieren. Natürlich soll man nicht zum Arzt gehen und sagen, man hätte die plötzliche Scheißerei bekommen. Ich denke doch, dass einem der Arzt, wenn man ihm das Problem mit dem Todesfall schildert, schon ein Auge zu drückt.

PHuV
2013-08-26, 18:16:06
Edit: Um das "blau machen" mal ein wenig umzuformulieren. Natürlich soll man nicht zum Arzt gehen und sagen, man hätte die plötzliche Scheißerei bekommen. Ich denke doch, dass einem der Arzt, wenn man ihm das Problem mit dem Todesfall schildert, schon ein Auge zu drückt.
Wer aus diversen Gründen seine Arbeitsleistung psychisch nicht erbringen kann, kann berechtigt krank geschrieben werden. Da muß kein Arzt ein Auge zu drücken. ;) Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Haustier gestorben ist, oder wegen etwas anderes trauert.

Daredevil
2013-08-26, 18:19:14
Gilt das auch für die Unmengen an Menschen, die Stress mit einem Burn Out Syndrom verwechseln? :D

Das war jetzt auf den TS bezogen, der ja selber sagte, er sei emotional weniger involviert, möchte aber gern unterstützen. Ist ja auch total verständlich.

pt3
2013-08-26, 18:48:32
Und selbst Großeltern sind für die SUrlV schon nicht mehr nah genug.
Sondern nur Verwandtschaft ersten Grades.

Geschwister sind auch keine Verwandschaft ersten Grades...

Dimon
2013-08-26, 19:24:32
Nahe verwandte sind heutzutage nur Geschwister und die Eltern ....

Hatte ich letztes Jahr, Großvater verstorben, aber Sonderurlaub gabs keinen, da er nicht nah genug verwandt war... :mad:

mfg
Dimon

Cubitus
2013-08-26, 19:54:25
Wenn es einen wirklich mitnimmt, zum Arzt gehen, krankschreiben lassen.
Sowas ist durchaus möglich und ein Arbeitgeber muss dies eben auch schlucken. fertig!
Was bringt es dem AG wenn ein völlig aufgelöster Mensch versuchen soll seine Arbeit gewissenhaft zu verrichten!?

Da ist der Verwandtschaftsgrad doch egal, wenn man dieser Person wirklich nahe steht...

Dicker Igel
2013-08-26, 20:12:31
Als mein Vater 1993 gestorben ist, kam mein damaliger Chef zu mir und hat mir 2 Wochen! frei gegeben. Die Zeiten ändern sich halt ...

vad4r
2013-08-26, 21:16:18
Danke Leute.
Im Netz gibt es halt unterschiedliche Auskünfte, daher hier nachgefragt. In meinem Arbeitsvertrag gibt es für die nächsten Verwandten 3 Tage, aktuell aber kein Sonderurlaub. Habe aber mit meinem Chef gesprochen und der gibt mir den Tag der Beerdigung frei. Für mehr Urlaubstage müßte ich dann Überstunden opfern, was auch ok wäre.

GBWolf
2013-08-26, 21:33:53
Als mein Vater 1993 gestorben ist, kam mein damaliger Chef zu mir und hat mir 2 Wochen! frei gegeben. Die Zeiten ändern sich halt ...

Jo Arbeitnehmer muessen halt immer ran :-(

Dicker Igel
2013-08-26, 22:00:04
Jo Arbeitnehmer muessen halt immer ran :-(

Je nachdem, kommt halt auf den Chef an. Ich hab damals auf Arbeit paar Kollegen davon erzählt, der Chef hat's mitbekommen und holte mich ins Büro. Ich hatte die zwei Wochen auch nicht in Anspruch genommen(nur 2 Tage wegen dem Ämterkram etc, später noch einen für die Beerdigung), weil mich die Arbeit angenehm ablenkte. Aber die Geste hat gezählt und mich auch schwer beeindruckt - so jemanden respektiere ich dann auch als Chef, weil ich für ihn nicht nur eine "Kraft" bin. Nachdem der Typ in den Vorruhestand ist, war ich auch keine 2 Jahre mehr in dem Betrieb, Klimawandel etc pp ...