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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie mit folgendem Verkehrsproblem umgehen?


Surrogat
2013-08-30, 13:22:13
Gerade eben folgenden Fall gehabt.
Wir haben hier eine relativ steile Strasse, da ist 30 ausgeschildert, die fahrbahn ist locker breit genug für zwei Autos, es gibt allerdings keine Fahrbahnmarkierungen.
Vor mir fährt ein Rentner in Schrittgeschwindigkeit mit seinem Benz die Strasse hoch, ich hinter ihm.
Da es mir zu lästig wird so lahm zu fahren (max. 5-7 km/h) will ich überholen. Der Rentner hat offensichtlich nur darauf gewartet, was auch seine lahme Geschwindigkeit erklärt und zieht just in diesem Moment krass nach links um mich in den Graben zu drängen. Ich kann gerade noch im letzten Moment bevor ich wahlweise in den Graben krache oder sein Blech touchiere bremsen, und ordne mich wieder hinter ihm ein. Der Typ lacht sich eins und tuckert fröhlich weiter mit Schrittgeschwindigkeit weiter den Berg hoch.

Ich könnte wetten das der Rentner dieses Spielchen schon tausend Mal durchgezogen hat.
Nun frage ich mich was die Konsequenzen wären wenn
a.) er jemanden wirklich in den Graben drängt
b.) man durch sein Verhalten einen Blechschaden mit seinem fahrzeug erleidet

Und bevor "schlaue" Antworten kommen, ja ich weiss das man bei solchen Typen am besten hinterhertuckert bis sie weg sind, nur weiss man ja nicht vorher das man so einen vor sich hat. Überholverbot gibts da übrigens keines

Eco
2013-08-30, 13:38:54
Komische Frage. Er hat natürlich Schuld, wen er Dich in den Graben drängt oder Dir in die Karre fährt. Der Meinung muss natürlich das Gericht dann auch sein. ;)

Edit: Bin kein Experte, aber wenn das auch noch mit Absicht/Vorsatz passiert, dürfte es bereits eine Straftat sein, oder? Muss man dem Rowdie-Renter natürlich erstmal nachweisen.

Surrogat
2013-08-30, 13:53:07
nun ich gehe einfach mal davon aus das auch ein Rentner sowas nicht einfach macht ohne sich der juristischen Folgen klar zu sein, daher denke ich mal das es irgendein wie auch immer geartetes Schlupfloch geben könnte, nur ist mir nicht klar was für eines

Dürfte wirklich schwer werden vor gericht zu erklären warum er denn gerade in dem Moment so stark nach links ziehen musste und das auch noch ohne Absicht, aber vor gericht und auf hoher See......

Eco
2013-08-30, 14:02:32
nun ich gehe einfach mal davon aus das auch ein Rentner sowas nicht einfach macht ohne sich der juristischen Folgen klar zu sein, daher denke ich mal das es irgendein wie auch immer geartetes Schlupfloch geben könnte, nur ist mir nicht klar was für eines

Da würde ich nicht unbedingt von ausgehen. Gibt genug verbohrte Zeitgenossen, die einfach ohne groß nachzudenken Verkehrserzieher (gemäß ihres eigenen "Rechtsverständnisses") spielen müssen. Ich glaube nicht, dass der Rentner tatsächlich auf einen Unfall spekuliert hat (aber ich war natürlich nicht dabei).

Boris
2013-08-30, 14:04:46
Wenn du sein Kennzeichen hast und sich alles wirklich so abgespielt hat wie du schreibst würde ich ihn anzeigen. Wahrschein ist da eh nichts zu machen da Aussage gegen Aussage steht, aber vielleicht kommt ein Anderer in die gleiche Situation wie du und zeigt ihn anschließend auch an. Dann dürfte es den Beamten auch suspekt vorkommen...

Solche Leute sollten den Führerschein abgeben.

PHuV
2013-08-30, 14:18:08
Ich hätt ne Antwort, aber dann bin ich wieder der Böse. :rolleyes: Tit for tat. Rausfinden, wo sein Haus wohnt.

derpinguin
2013-08-30, 14:20:21
Ich hätt ne Antwort, aber dann bin ich wieder der Böse. :rolleyes: Tit for tat. Rausfinden, wo sein Haus wohnt.
Das wäre auch mein Vorschlag gewesen.

Eco
2013-08-30, 14:20:30
Ich hätt ne Antwort, aber dann bin ich wieder der Böse. :rolleyes: Tit for tat. Rausfinden, wo sein Haus wohnt.
Und dann? Auto zerkratzen? Scheiben einwerfen? Den Renter zusammenschlagen?

PHuV
2013-08-30, 14:21:37
Na, wieso seit Ihr alle gleich so gewaltbereit? :rolleyes: Gewalt ist zwar eine Lösung, aber keine gute. Was ist an tit for tat so schwer zu verstehen? :rolleyes:

Ich würd mir ja dann die Mühe machen, solange zu warten, bis ich ihn erwische, so daß ich vor ihm fahren kann. :biggrin: Und dann nur das machen, was er macht.

Eco
2013-08-30, 14:24:51
Bei der durchschnittlichen Reaktionszeit eines Renters dürfte er dann tatsächlich im Graben landen. Mit ein bisschen Glück kriegt er dann noch einen Herzkasper. :uup:

Lyka
2013-08-30, 14:25:28
und der klagt dann garantiert. Ich würde Anzeige erstatten.

PHuV
2013-08-30, 14:26:54
Dann müssen wir es genau so machen wie die Russen, immer mit einer Kamera an Bord, damit Du es beweisen kannst. Ist das bei uns überhaupt so zulässig?

Eco
2013-08-30, 14:28:56
Dann müssen wir es genau so machen wie die Russen, immer mit einer Kamera an Bord, damit Du es beweisen kannst.
Das hätte in dieser Situation eher wenig geholfen, es sei denn, man bringt rundherum Kameras an.

Surrogat
2013-08-30, 14:47:26
na ja der sass mt seiner Frau im Auto, ich mit meiner und meinem 10-jährigen Sohn, vor Gericht geht das wohl aus wie das Hornberger Schiessen....

Nächstes mal mach ichs anders, Überholen nur antäuschen und das immer wieder, mit bissl Glück kommt irgendwann Gegenverkehr und der Rentner hat seinen Spass ;D

ALTAY
2013-08-30, 15:39:00
Holt euch ne Dashcam, dann kann man solchen Spinnern das Handwerk legen.
Im Grunde sind die 30-40 € sehr gut angelegt - Glaube ich hol mir auch son Spielzeug.

Außerdem hätten wir dann einen neuen Thread namens "Dashcam-Videos". :freak:

X4xlCeGs-Ug

Dicker Igel
2013-08-30, 15:47:35
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

derpinguin
2013-08-30, 15:49:36
Außerdem hätten wir dann einen neuen Thread namens "Dashcam-Videos". :freak:

Haben wir doch schon :usad:

ALTAY
2013-08-30, 15:53:03
Haben wir doch schon :usad:

Tatsache - Ich lebe wohl noch hinterm Mond. :D

Amarok
2013-08-30, 15:54:05
Holt euch ne Dashcam, dann kann man solchen Spinnern das Handwerk legen.
Im Grunde sind die 30-40 € sehr gut angelegt - Glaube ich hol mir auch son Spielzeug.

Außerdem hätten wir dann einen neuen Thread namens "Dashcam-Videos". :freak:


In Ö musst aber aufpassen...

Link (http://derstandard.at/1363709497108/Datenschuetzer-Kein-privates-Street-View-im-Auto)

MooN
2013-08-30, 17:19:30
http://dejure.org/gesetze/StVO/3.html


Ich hab auch noch einen:

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

Das mit der Kamera wäre wirklich einen Versuch wert. Ist zwar u.U. nicht vor Gericht verwertbar, aber zur Untermauerung der eigenen Darstellung gegenüber den Polizeibeamten taugt es allemal.

Find ich auch immer lustig, wenn irgendwelche Idioten ungelogen über einen Kilometer nach dem Ortsschild (entsprechend außerorts) gerade mal bis 70km/h beschleunigen. Aber sobald man sie überholen will, dann plötzlich doch 100 oder schneller fahren wollen.
Laut Bußgeldkatalog 30€, eine Erhöhung durch Gefährdung ist nicht vorgesehen.

Interessanterweise kostet die Verkehrsbehinderung durch Kriechen nur 10€.
Ich betrachte sowas ja als passive Umweltverschmutzung. Wer das mutwillig betreibt ("was interessiert mich die Schlange von 20+ Autos hinter mir? ONE SPEED!"), sollte mindestens einen Punkt kassieren. Ich möchte nicht wissen, wie viele Unfälle von solchen Idioten provoziert werden.

StefanV
2013-08-30, 18:00:22
Ich würd auch Anzeige erstatten...

Kannst ja dem Netten Mann von der Rennleitung alles schildern. IMO kann man das, was er da gemacht hat, als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bzw das andere daneben werten.

Wenn du nächstes mal auf Nummer Sicher gehen willst: bleib auf der Spur und lass ihn dich touchieren. Dann hast du handfeste Beweise. Und mach auch gleich Fotos von den Splittern (vom Blinker usw)...
Auf keinen Fall sollten diese Splitter auch angefasst werden, von keinem von euch.

€dit:

Der Vorteil einer Anzeige wäre, dass dieser (nicht so) nette Herr Post von der Polizei oder (hoffentlich) sogar Staatsanwaltschaft bekommt. Da wird dann drin stehen: 'Du sollst am Tage um Uhrzeit dieses dort gemacht haben. Tu mal was dazu sagen'.
Wenn du in diesem Falle auf einen rechtschaffenden Kerl hoffst, der immer alles richtig gut, wird er den Fragebogen nicht in den Mülleimer schmeißen sondern sich dazu äußern.
In diesem Falle schaut es dann, je nachdem, was er sagt, nicht soo toll für ihn aus.

PS: Über den Ausgang des Verfahrens wirst DU leider niemals informiert werden. Das kannst du aber eventuell über einen (bekannten) Anwalt heraus bekommen, wenn du das AZ kennst.

Crazy_Bon
2013-08-30, 18:40:10
In Ö musst aber aufpassen...

Link (http://derstandard.at/1363709497108/Datenschuetzer-Kein-privates-Street-View-im-Auto)
Wäre mir sowas von scheissegal, wenn ich dafür handfeste Beweise hätte.

AlfredENeumann
2013-08-30, 19:09:14
Ich nutze auf meinem Android "Autoguard" dafür.
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.hovans.autoguard
Da wird auch die eigene Geschwindigkeit mitgelogt.

Surrogat
2013-08-30, 19:53:35
Ich nutze auf meinem Android "Autoguard" dafür.
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.hovans.autoguard
Da wird auch die eigene Geschwindigkeit mitgelogt.

da die Videos saumässig ruckeln, hier meine Frage
Kann man das mit dem eigenen handy laufen lassen? Und wie soll man damit die geschwindigkeit ermitteln können? Über GPS ist doch viel zu ungenau oder?
Und hat das ne Selbstüberschreibfunktion oder wie geht das?

ALTAY
2013-08-30, 21:00:59
Die Geschwindigkeitsermittlung via GPS ist alles andere als ungenau, die ist überraschend exakt. ;)
Wenn schon, dann ne richtige Dashcam - Die läuft auch weiter, wenn man parkt.

AlfredENeumann
2013-08-31, 01:57:27
da die Videos saumässig ruckeln, hier meine Frage
Kann man das mit dem eigenen handy laufen lassen? Und wie soll man damit die geschwindigkeit ermitteln können? Über GPS ist doch viel zu ungenau oder?
Und hat das ne Selbstüberschreibfunktion oder wie geht das?

Gespeichert werden die Videos ganz normal auf SD-Karte oder internen Speicher. Kann man selber festlegen. Es sind zwei getrennte Files. Das Video und der Datenfile der die GPS-Daten mitlogt. Die Daten kann man als Klartest lesen.
Die App kann die Vieos mit den eingeblendeten Daten wiedergeben. Die Videolänge und Größe kann man auch selber einstellen. Ruckeln tut da nix. Das Videoformat und Bildgröße kann man auch selber einstellen. Und die Qualität ist ziemlich gut. Gibt ne Menge Videos auf Youtube.

Und wie soll man damit die geschwindigkeit ermitteln können? Über GPS ist doch viel zu ungenau oder?
GPS Ist extrem genau. Genauer als der Tacho.

Und hat das ne Selbstüberschreibfunktion oder wie geht das?
Kann man alles einstellen. Die länge der jeweils aufgezeichneten Videostücke. Ob der immer wieder überschrieben werden soll, wann der wieder überschrieben werden soll, ob bei einem Unfall weiter aufgezeichnet werden soll und das Video Schreibgeschützt werden soll. Geht alles.

Surrogat
2013-08-31, 13:29:14
@A.E. Neumann: Danke!

xQx
2013-08-31, 14:04:27
Ganz klar, Blitz einschalten und durch die Scheibe ein Foto mit dem Handy machen. :freak: Was glaubst du, was der für eine Fresse zieht, wenn er das Blitzlicht wahrnimmt?!
Solche Leute gehören weg von der Straße. Wenn du grad nichts besseres zu tun hast in dem Moment, würd ich ihn anzeigen. Könnte sein, dass da was dabei rauskommt.

x-force
2013-08-31, 14:37:45
@surrogat

ganz eindeutige sache, wenn man mal von der beweisbarkeit/zeugenproblematik absieht.

erstmal fährt er zu langsam -> nötigung, mindestens aber behinderung
wenn du überholst, darf er seine geschwindigkeit nicht erhöhen -> gefährlicher eingriff in den straßenverkehr
wenn er dich direkt abdrängt ohne zu blinken oder einem hindernis auszuweichen ist das wieder gefährlicher eingriff in den straßenverkehr


wegen der beweisbarkeit/zeugenproblematik würde ich das selbst in die hand nehmen und opa mal zeigen, daß weder selbstjustiz noch spießbürgertum hier gewünscht ist.

@cam

das ganze ist nicht erlaubt. recht am eigenen bild und so.
das würde mein anwalt sofort für unzulässig erklären.

aber alleine für mich und um mir selbst sicher zu sein würde ich mir so ein teil reinhängen

Odal
2013-08-31, 15:26:34
ist halt immer Auslegungssache, der Rentner kann natürlich langsam fahren (wenn man in einer 30iger Zone überhaupt noch von zu langsam sprechen kann) wenn er z.B. eine bestimmte Hausnummer sucht oder dergleichen.
Dann herrscht natürlich Rechtsfahrgebot und er darf nicht einfach grundlos auf die Gegenfahrspur eiern so das ein überholen eigentlich problemlos möglich sein müsste.


Also so sollte man es nicht machen:

Als die Beamten den Einsatzort suchten und sich niemand bemerkbar machte, fuhren sie mit geringem Tempo in der rechten Spur die Karl-Marx-Straße in Richtung Grenzallee entlang.

Nach Angaben der Polizei hielt der Funkwagen vor einem Einkaufszentrum an der Ecke Flughafenstraße in zweiter Reihe, worauf ein BMW in der linken Fahrspur neben ihm stoppte. Der 26-jährige Fahrer Bahadi Ö. schrie laut Zeugen durch das offene Fenster, dass das Polizeiauto schneller fahren solle. Dann bog der BMW vor den Einsatzwagen und hielt an. Bahadi Ö. und sein sieben Jahre jüngerer Bruder Ilyas stiegen aus und gingen auf die Polizisten zu. Bei der Rangelei, die dann folgte, schlug einer der beiden einer 33 Jahre alte Polizeikommissarin ins Gesicht.
http://www.berliner-zeitung.de/polizei/berlin-neukoelln-autofahrer-schlaegt-polizistin,10809296,24162286.html

StefanV
2013-08-31, 15:39:19
ist halt immer Auslegungssache, der Rentner kann natürlich langsam fahren (wenn man in einer 30iger Zone überhaupt noch von zu langsam sprechen kann) wenn er z.B. eine bestimmte Hausnummer sucht oder dergleichen.
Dann herrscht natürlich Rechtsfahrgebot und er darf nicht einfach grundlos auf die Gegenfahrspur eiern so das ein überholen eigentlich problemlos möglich sein müsste.
Nein, auch dann darf er das nicht. Bzw muss dem Hintermann Platz machen (=überholen erlauben).

Was hier gelaufen ist, ist relativ eindeutig ein versuch, den bösen Raser zu disziplinieren. Das ganze sollte unbedingt angezeigt werden. Da kann man eventuell noch mal bisserl dramatisieren und so. Kannst ja mal die 'grünen Männchen' fragen, ob die nicht mal persönlich bei dem Herren vorbei gehen können...

Das ganze kann man auch so darstellen, dass du denkst, dass dieser Herr starke gesundheitliche Probleme hat und daher nicht in der Lage ist, die Spur zu halten.
In jedem Fall liegen hier aber Bedenken vor, die gegen die Eignung des Heren zum Führen eines Fahrzeuges sprechen.

Das heißt im Klartext: Du gehst zu den Beamten, trägst die Situation vor. Die ermitteln den Fahrer. Schicken dort 'ne Streife vorbei, die Streife beschlagnahmt an Ort und Stelle den Führerschein.
nur wenn du nichts machst, kanns sein, dass dieser Herr dann irgendwann irgendwen mal tötet, weil er (mal wieder) Gas und Bremse verwechselt hat...

Und dass er so langsam fuhr, kann einfach daran liegen, dass er die Sicht eines Maulwurfes hat...

derpinguin
2013-08-31, 15:45:52
Glaub ich nicht. Ich denke der ist fit genug zum fahren und macht sich einen Spaß aus Verkehrserziehung.

Mosher
2013-08-31, 17:54:45
1. Rausfinden, wo sein Haus wohnt

2. Warten, bis seine Frau mal das Haus verlässt.

3. Fakeanruf vom "Krankenhaus", Frau liegt verletzt auf der Intensiv, er soll kommen.

4. Das gleiche abziehen wie er

Btw.:

Das Ganze erinnert mich an folgendes:
Meine Eltern wohnen in einem recht ruhigen Wohnviertel mit verkehrsberuhigtem Bereich.
Die meisten Anwohner und Gäste fahren dort auch recht anständig durch und die Straße ist auf den geraden Teilen sehr gut einsehbar.
Es gibt eine Kurve, auf die das nicht zutrifft und die auch öfter mal durch schlecht parkende Fahrzeuge zusätzlich verengt wird.

Versucht man beispielsweise Samstag mittags dort durchzufahren, werfen sich Eltern vor dein Auto, sehen dich böse an und erzählen dir irgendwas von Rowdy und Kindern, die dort spielen.

Da ich im Grunde ein friedliebender Mensch bin, habe ich mir angewöhnt,eben jene Kurve nur im Standgas und so weit außen wie möglich zu durchqueren.
Manchmal bremse ich auch präventiv, um meine erhöhte Aufmerksamkeit zu demonstrieren.
Es hilft alles nichts. Man wird jedes mal dumm angeschaut und irgendwann gönnerhaft durchgewunken.

Ich habe jegliche Kommunikation mit diesen Bastarden eingestellt und stelle seitdem mein Radio auf maximale oder zumindest deutlich vernehmbare Lautstärke, wenn ich dort vorbeifahre.
Manchmal fällt mir auch genau in diesem Augenblick ein, dass ich den Knopf fürs Schiebedach drücken muss und das geht eben am besten mit dem Mittelfinger..

Irgendwie lebe ich jetzt entspannter.

StefanV
2013-08-31, 18:16:22
@Mosher

Hast mal die Rennleitung gefragt, was sie hiervon halten?
Ich glaube, wenn die davon wüssten, würden die diese 'Eltern' auch mal aufgabeln...
Reicht ja, wenn einer mal ordentlich aufn Sack bekommt...

Eisenoxid
2013-08-31, 20:10:33
Dann herrscht natürlich Rechtsfahrgebot und er darf nicht einfach grundlos auf die Gegenfahrspur eiern so das ein überholen eigentlich problemlos möglich sein müsste.


Das Rechtfahrgebot gilt in D nicht innerhalb geschlossener Ortschaften:
Vom Rechtsfahrgebot kann bei Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen gemäß § 7 StVO abgewichen werden. In geschlossenen Ortschaften können Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGM den Fahrstreifen frei wählen (§ 7 Abs. 3 StVO)

Aber natürlich darf er nicht einfach nach links rüberziehen, wenn sich dort ein Fahrzeug befindet.


In diesem Fall Selbstjustiz zu üben (wie hier einige vorschlagen), würde einen selbst nicht besser machen, als den rüpeligen Rentner. Einen Unfall in Kauf nehmen, nur um auf sein Recht zu bestehen halte ich auch für wenig zielführend. Unterm Strich hat man damit dann doch viel mehr Stress und Zeitaufwand.

--> Froh sein, dass nichts weiter passiert ist.
Meinetwegen auch Anzeige, auch wenn ich glaube, dass die Sache im Sand verlaufen wird. Gibt ja keine Zeugen.

Dashcam-Videos sind in D mWn. auch (leider) nicht vor Gericht als Beweis zugelassen.

Muselbert
2013-08-31, 22:31:25
Es hängt vom Richter ab, ob die Dash Cam als Beweismittel akzeptiert ist. Es gibt auch schon einen Fall, bei dem das akzeptiert wurde.
Siehe WISO vom 4.3.13 (http://wiso.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/e614e5f7-af9c-345b-b7d2-6cb508ee6ebe/20130471?generateCanonicalUrl=true) (Da das Video zum Thema Dash Cam anwählen, ist das dritte von links)

DIABOLOS
2013-08-31, 22:51:19
Das Rechtfahrgebot gilt in D nicht innerhalb geschlossener Ortschaften:


§7 III StVO greift hier nicht. Dafür brauchst mehrere markierte Fahrstreifen für eine Richtung. Hier hört sich das aber nach einer ganz normalen Straße mit 2 Fahrstreifen, für jede Richtung einer, an.

Hier würde ich ihm:
§ 2 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten Andere
2 Punkte, 80 Euro

§ 3 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG ohne trifftigen Grund zu langsam, Verkehrsfluss wurde behindert
20 Euro

vorwerfen.


Für § 5 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG (hinderten Anderen beim Überholen, indem Geschwindigkeit erhöht) müsste man halt wissen ob er auch noch beschleunigt hat und nicht nur nach links rüber zog.

Bei der fahrlässigen Körperverletzung gibts kein Versuch.
Müsste man ihm halt Nachweisen, dass er mit Wissen und Wollen gehandelt hatte. Dann könnte man §223 Körperverletzung in betracht ziehen, da ist der Versuch Strafbar.
Entsprechend kann man das natürlich steigern wenn man mögliche Schädigungen darlegt, die durch das Abdrängen und den darauf folgenden Unfall entstehen können.

Und wenn er nicht wusste was er da tat, könnte man ja mal über die Eignung zum Führen von KFZ nachdenken ;D

Ergänze:
§ 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur
deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das
Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

Müsste man also mal den Antrag für die KV stellen.

Lawmachine79
2013-08-31, 23:47:52
Interessanterweise kostet die Verkehrsbehinderung durch Kriechen nur 10€.
Ich betrachte sowas ja als passive Umweltverschmutzung. Wer das mutwillig betreibt ("was interessiert mich die Schlange von 20+ Autos hinter mir? ONE SPEED!"), sollte mindestens einen Punkt kassieren. Ich möchte nicht wissen, wie viele Unfälle von solchen Idioten provoziert werden.
In Deutschland gibt es aber ein Privileg des Schwächeren/Dümmeren/Langsameren etc. Deshalb ist sowas nicht durchsetzbar. Wer auf der linken Spur schleicht wird ja auch nicht zur Rechenschaft gezogen, stattdessen der, der rechts überholt.


Ergänze:
§ 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur
deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das
Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

Müsste man also mal den Antrag für die KV stellen.
Die zitierte Norm steht im StGB. Das heisst, "rechtswidrige Tat" muss die Anforderungen von §11 Nr.5 StGB erfüllt. Erfasst sind deshalb nur Straftaten. Die Verstöße, die Du zitierst, sind aber keine Straftaten, nur Verkehrsordnungswidrigkeiten. Was grob passen würde ist §315c I Nr.2b Alt.2. Dafür reicht das, was Surrogat beschrieben hat aber im Leben nicht aus.


3. Fakeanruf vom "Krankenhaus", Frau liegt verletzt auf der Intensiv, er soll kommen.

4. Das gleiche abziehen wie er

Unbezahlbar :D. DAS nenne ich Verkehrserziehung :D.

Surrogat
2013-08-31, 23:58:18
Glaub ich nicht. Ich denke der ist fit genug zum fahren und macht sich einen Spaß aus Verkehrserziehung.

ja, das denke ich leider auch, wie ich schon sagte, hat der das sicher schon tausendmal abgezogen, nur irgendwann gerät er halt an einen der ihn dann wegrammt und dann ist Polen offen :freak:

RoNsOn Xs
2013-09-01, 00:34:19
Vllt zu viel hinein interpretiert? Vllt fuhr er vorsichtig und ist just in dem Moment etwas ausgewichen, was auf der Straße lag, was der Hintermann nicht wahr nahm weil er zur anderen Seite rüber zog.
vorstellbar?!

Surrogat
2013-09-01, 00:46:12
Vllt zu viel hinein interpretiert? Vllt fuhr er vorsichtig und ist just in dem Moment etwas ausgewiche, was auf der sStraße lag, was der Hintermänner nicht wahr nahm weil er zur anderen Seite rüber zog.
vorstellbar?!

nein, das kann ich glaub sehr gut beurteilen
da war nix auf der Strasse, auch gibts da keinerlei Häuser oder sowas, ist quasi eine kleinere Landstrasse in Form eines Hohlweges, das rüberziehen war absolut geplant und die Reaktion war eindeutig

RoNsOn Xs
2013-09-01, 00:50:06
Evtl ne kleine Schildkröte? Hättest du doch nicht wahr nehmen können, oder?

DIABOLOS
2013-09-01, 00:51:23
Die zitierte Norm steht im StGB. Das heisst, "rechtswidrige Tat" muss die Anforderungen von §11 Nr.5 StGB erfüllt. Erfasst sind deshalb nur Straftaten. Die Verstöße, die Du zitierst, sind aber keine Straftaten, nur Verkehrsordnungswidrigkeiten. Was grob passen würde ist §315c I Nr.2b Alt.2. Dafür reicht das, was Surrogat beschrieben hat aber im Leben nicht aus.




Ich beziehe mich hier auf die KV nach §223 StGB die durch einen Unfall hätte entstehen können. Dazu müssten wir aber wissen, wie schon geschrieben, ob der alte Herr mit Wissen und Wollen gehandelt hat.
Weiß er das es nicht erlaubt ist jemanden abzudrängen und seine Handlung zu einem Unfall führen könnte. Will er außerdem die Tat verwirklichen, also die Überholenden abdrängen.

Aber den Vorsatz hier zu prüfen wird halt schwer.

In Kurzform, wenn er den Vorsatz gehabt hätte, diejenigen abzudrängen die in Überholen
-> Abdrängen führt eventuell zu einem Unfall
-> der Unfall führt zur Schädigung (körperliche Misshandlung o. Gesundheitsschädigung) des Abgedrängten
-> Tatbestand hier nicht erfüllt, da Überholender im letzten Moment bremst
-> Versuch ist aber Strafbar
Und das wäre im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs passiert, was zum §69 StGB führt.

Rooter
2013-09-01, 14:36:20
Ich wäre ihm hinterhergefahren (irgendwann muss er ja mal anhalten) und hätte ihn gefragt was die Aktion sollte. Vor allem in Anbetracht dessen, dass deine Familie mit im Auto war! :ucrazy2:

Ansonsten zur Polizei und Anzeige machen. Vielleicht genügt ja schon ein entsprechender Brief von Polizei oder Staatsanwaltschaft, oder zwei Polizeibeamte die bei ihm klingeln, um ihm solche Mätzchen auszutreiben.

MfG
Rooter

StefanV
2013-09-01, 15:54:29
Vielleicht genügt ja schon ein entsprechender Brief von Polizei oder Staatsanwaltschaft, oder zwei Polizeibeamte die bei ihm klingeln, um ihm solche Mätzchen auszutreiben.
...weswegen man solche Dinge durchaus mal anzeigen sollte, damit diese Leute sehen, dass sie eben NICHT im Recht sind...

Lawmachine79
2013-09-01, 21:59:03
Ich beziehe mich hier auf die KV nach §223 StGB die durch einen Unfall hätte entstehen können. Dazu müssten wir aber wissen, wie schon geschrieben, ob der alte Herr mit Wissen und Wollen gehandelt hat.
Weiß er das es nicht erlaubt ist jemanden abzudrängen und seine Handlung zu einem Unfall führen könnte. Will er außerdem die Tat verwirklichen, also die Überholenden abdrängen.

Aber den Vorsatz hier zu prüfen wird halt schwer.

In Kurzform, wenn er den Vorsatz gehabt hätte, diejenigen abzudrängen die in Überholen
-> Abdrängen führt eventuell zu einem Unfall
-> der Unfall führt zur Schädigung (körperliche Misshandlung o. Gesundheitsschädigung) des Abgedrängten
-> Tatbestand hier nicht erfüllt, da Überholender im letzten Moment bremst
-> Versuch ist aber Strafbar
Und das wäre im Zusammenhang mit dem Führen eines
Kraftfahrzeugs passiert, was zum §69 StGB führt.
Sehr kreativ ;). Das macht aber kein Richter der Welt (okay, "der Welt" vllt schon) mit. Nimm dann lieber versuchte Sachbeschädigung an dem Auto, da ist die Hemmschwelle nicht so hoch.

Haarmann
2013-09-02, 07:44:27
Surrogat

Machen kannst direkt nix...

ausser eben Kameras mit Beschleunigungssensoren montieren ... ich spielte auch schon mit dem Gedanken, weil es offensichtlich einige Leute gibt, die auf die Art ihr wohl bepisstes Leben verbessern wollen.