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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzzeitkennzeichen mehrmals holen?


BodyLove
2013-09-02, 20:08:01
Hi,

kann man einen Kurzzeitkennzeichen auch mehrmals nacheinander beantragen? Ich bräuchte eine Zulassung für etwa 20Tage.

Besten Dank im Voraus und Grüßen

StefanV
2013-09-02, 20:16:06
Musst mit deiner Versicherung absprechen.
Der Zulassungsstelle dürfts relativ egal sein.

Aber warum meldest das Auto nicht regulär an? 4 Kurzzeitkennzeichen dürften nicht billig sein. Allein für die Schilder musst mit 40-50€ pro Satz rechnen (die KZK sind relativ teuer)

Chrisch
2013-09-03, 00:37:52
Anmelden dürfte für den Zeitraum wesentlich günstiger sein, Kurzzeitkennzeichen ist immer nur 5 Tage gültig und kostet ca. 40-50€ pro Satz (je nach Versicherung).

Monkey
2013-09-03, 00:57:39
Also wenn das Kfz keinen TÜV hat gehts nur mit Überführungskennzeichen, da kann man dann nix anmelden :) Allerdings ist das nur afair auch nur zum Überführen von Fahrzeugen.

ezzemm
2013-09-03, 06:48:58
Man muß bei der Zulassungsstelle angeben, von welcher Ortschaft aus das Fahrzeug überführt wird. Bei einem Trip in den Urlaub kommt man dann bei einer Polizeikontrolle evtl in Erklärungsnöte.

Btw., ist das Fahrzeug eigentlich Vollkasko versichert mit der Kurzzeitzulassung?

StefanV
2013-09-03, 11:48:48
Btw., ist das Fahrzeug eigentlich Vollkasko versichert mit der Kurzzeitzulassung?
Natürlich nicht. Nur Haftpflicht.

ALTAY
2013-09-03, 12:36:40
Man muß bei der Zulassungsstelle angeben, von welcher Ortschaft aus das Fahrzeug überführt wird. Bei einem Trip in den Urlaub kommt man dann bei einer Polizeikontrolle evtl in Erklärungsnöte.

Btw., ist das Fahrzeug eigentlich Vollkasko versichert mit der Kurzzeitzulassung?

Das wäre noch schöner - Mit den Kurzzeitkennzeichen wird bereits jetzt soviel "Schindluder" getrieben, dass die Preise exorbitant hoch sind. :freak:

ezzemm
2013-09-04, 07:20:25
Nunja, soviel wie so eine Tageszulassung kostet, wäre eine entsprechende Leistung IMHO schon gerechtfertigt ;)

Chrisch
2013-09-04, 08:54:27
Man muß bei der Zulassungsstelle angeben, von welcher Ortschaft aus das Fahrzeug überführt wird.
Das wäre mir neu, musste ich noch nie. Einfach mit der EVB der Versicherung zur Zulassungsstelle und Schilder geholt, fertig.
Natürlich nicht. Nur Haftpflicht.
kommt drauf an was du mit deiner Versicherung ausmachst, mein Auto war z.B. Vollkasko versichert über die Kurzzeitkennzeichen.

tatarus
2013-09-04, 21:27:58
Letzten Monat habe ich mir Kurzzeitkennzeichen geholt, um meinen neunen Gebrauchten abzuholen. Da bekommt man Infomaterial, das man sogar lesen kann. Macht aber wahrscheinlich keiner. Sinngemäß steht da drin, dass Kurzzeitkennzeichen ausschließlich für die Überführung des Fahrzeugs gedacht sind. Damit rumfahren darf man nur zu diesem Zweck.

Baust du also einen Unfall auf einer Fahrt, bei der du offensichtlich nichts überführen wolltest, darfst du den Schaden inkl. der Personenschäden selbst bezahlen.

Monkey
2013-09-04, 21:43:17
Das kann nicht sein, da ich mal in meiner Jugend nen "Unfall" mit einem Auto hatte das per Kurzzeutkennzeichen angemeldet war, der Schaden wurde ohne Komentare beglichen. Und wir waren nun wirklich nicht im aller geringsten dabei das Auto in irgendeiner Art und Weise zu überführen :D