PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eidestattliche Versicherung Mediamarkt, bitte um Hilfe


Throwaway
2013-09-04, 10:55:20
Hallo Forum, danke für eure Hilfe.

Ich habe ein Nexus 7 beim MM gekauft, da die am 30sten eins da hatten.

Ich habe es benutzt, habe am WE meine Mutter besucht, alles wunderbar.
Am Sonntag Abend ist mir aufgefallen dass ein winziger Spalt zwischen Display und Gehäuse ist, mein Fingernagel passte gerade rein und es ist noch weiter aufgegangen.
Ich dachte einfach "Hey Verarbeitungsfehler, war beim ersten Nexus 7 ja auch schon so schlimm am Anfang." und bin zum MM gefahren und habe dem Servicemensch das Ding gegeben. Er hat es sich angeschaut und meinte "hmm, da hinten hat es ja auch einen Haarriss... und hier eine kleine Delle. Ist Ihnen das runtergefallen?"

Ich habe etwas verdutzt "Nein" geantwortet worauf er mir eine eidesstattliche Versicherung gegeben hat und gesagt hat ich soll das so aufschreiben. Ich habe geschrieben dass es mir nach zwei Tagen Benutzung aufgefallen ist und es ohne Einwirken meiner Person zustande gekommen sei. Dann hat er gemeint ich kann mir Geld/Austauschgerät holen.

Austauschgerät war leider keins da also habe ich das Geld mitgenommen.

Den ganzen Tag sitzt das aber schon nicht richtig mit mir, wieso hat es da ne Delle wenn es ein Problem von Asus war?

Ich habe einen kleinen Bruder der in "meinem Zimmer" wenn ich Mutti besuche gerne mit Freunden rumspringt und auch gerade in Tablet-Alter kommt. Was wenn er es runter geworfen hat und dachte es sei nichts passiert und einfach nichts gesagt? Ich als Kind hätte das getan.

Habe dann natürlich erst mal einen anderen Mediamarkt angerufen um zu schauen wie die normalerweise handeln.

Berlin meinte es sei gar kein Problem, ich hätte das Geld ja, rechtlich machen die sowieso nichts, also sei das zwischen MM und Asus.

Ein anderer MM den ich dann nochmal angerufen habe weil es mich nicht loslässt hat gesagt dass es jeder Mediamarkt anders handhabt und sie über andere Märkte nichts sagen kann, sie selbst aber "das kundenfreundlichste" tun.

Jetzt ist die Frage, was ist das realistischte was passieren würde wenn Asus prüft und sagt es ist Käuferverschulden, was ist das schlimmste was passieren kann?

Ich kann gerade nicht heimfahren und meinen Bruder fragen und selbst wenn könnten es einfach Freunde von ihm gewesen sein, deswegen die Frage an euch, was soll ich tun?

Je mehr ich drüber nachdenke desto weniger kann ich mir vorstellen dass es nicht auf meiner Seite passiert ist, die Delle sah schon nach Sturz aus IIRC. Und genauso wenig glaube ich dem Berliner MM dass es für mich gegessen ist, sonst hätte mir der Mitarbeiter nicht meinen Ausweis kopiert und mir den Wisch fürs Geld-zurück gegeben.

Bitte helft mir :(

Live1982
2013-09-04, 11:00:07
Was machst du dir für einen Kopf? Du hast versichert, dass es DIR nicht runtergefallen ist. Nach deinen Aussagen stimmt das ja auch. Was hätte in deiner Abwesenheit passieren können, kannst du ja nicht wissen ;)

Grestorn
2013-09-04, 11:00:25
Na, ins Gefängnis wirst Du schon nicht kommen...

schlimmstenfalls wird Asus feststellen, dass der Schaden durch eine Außenwirkung entstanden ist und kein Garantiefall sein kann. Dann kann es sein, dass Du im Nachhinein noch Reparaturkosten tragen musst, sprich einen Austausch des Gehäuses bezahlen musst.

Aber ich halte das für eher unwahrscheinlich. Vermutlich wirst Du nie wieder etwas davon hören.

Was machst du dir für einen Kopf? Du hast versichert, dass es DIR nicht runtergefallen ist. Nach deinen Aussagen stimmt das ja auch. Was hätte in deiner Abwesenheit passieren können, kannst du ja nicht wissen

Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht...

Stormtrooper
2013-09-04, 11:03:09
Vor was hast du Angst?

WhiteVelvet
2013-09-04, 11:07:56
Du hast alles richtig gemacht. Von einer möglichen Beschädigung durch einen Dritten hattest Du keine Kenntnisnahme, insofern war alles korrekt. Bei den Mengen an Produkten und Arbeit intern bei MM kann es auch sein, dass Du gar nichts mehr davon hören wirst.

Throwaway
2013-09-04, 11:14:22
Danke schon mal für die Hilfe!

Nachdem ich beim MM Berlin angerufen hatte und die Frau mir gesagt hat ich wäre da sowieso schon raus habe ich mir online ein Austauschgerät bestellt, das müsste morgen ankommen. Ich "brauche" das Gerät mehr oder weniger und kann nicht einfach drei Monate jeden Tag auf einen Brief warten bevor ich weiß ob noch was vom MM kommt oder nicht.

Ich habe Angst dass ich nachher mein kaputtes Gerät zurückkaufen muss und somit zwei Geräte habe (so viel Geld habe ich nicht).

Und noch mehr:

Ich habe Angst dass sie mir irgendwie Betrug vorwerfen oder sonst was passiert.


Falls sie mir einfach nur die Reparatur in Rechnung stellen wäre es wohl das geringste Übel, die würde ich dann halt bezahlen und vllt irgendwie mit Bruder oder Mutter verkuddeln. (Wie teuer ist sowas?)


Du hast alles richtig gemacht. Von einer möglichen Beschädigung durch einen Dritten hattest Du keine Kenntnisnahme, insofern war alles korrekt. Bei den Mengen an Produkten und Arbeit intern bei MM kann es auch sein, dass Du gar nichts mehr davon hören wirst.

E: Danke für die Antwort. Aber was wenn ich doch von ihnen höre?

GSXR-1000
2013-09-04, 11:17:16
Du hast alles richtig gemacht. Von einer möglichen Beschädigung durch einen Dritten hattest Du keine Kenntnisnahme, insofern war alles korrekt. Bei den Mengen an Produkten und Arbeit intern bei MM kann es auch sein, dass Du gar nichts mehr davon hören wirst.
Ganz so einfach ist es nicht.
Es kommt genau auf die formulierung der EV an.
Wenn er in der EV angibt, das es kein Schaden durch einen Sturz/Einwirkung ist, dann ist das eine absolute Aussage. Damit schliesst er konkludent auch Schäden durch dritte aus. Er kann sich in einem solchen Fall nicht auf nichtwissen berufen, wenn er es nicht ausschliessen kann, haette er das auch so formulieren müssen.
Da die wirkung einer EV aber heutzutage eh schon banalisiert ist, selbst bewusst vor gericht abgegebene EVs die nachweisliche Lügen beinhalten, interessieren keinen Richter mehr, wird nix passieren. Ausser das man das Geld vielleicht zurückfordert wenn es nachweislich ein Sturzschaden ist.
Strafrechtlich passiert da nix. Heutzutage darfst du selbst wissentlich falsche EVs abgeben vor gericht.

Throwaway
2013-09-04, 11:23:00
Ganz so einfach ist es nicht.
Es kommt genau auf die formulierung der EV an.
Wenn er in der EV angibt, das es kein Schaden durch einen Sturz/Einwirkung ist, dann ist das eine absolute Aussage. Damit schliesst er konkludent auch Schäden durch dritte aus. Er kann sich in einem solchen Fall nicht auf nichtwissen berufen, wenn er es nicht ausschliessen kann, haette er das auch so formulieren müssen.
Da die wirkung einer EV aber heutzutage eh schon banalisiert ist, selbst bewusst vor gericht abgegebene EVs die nachweisliche Lügen beinhalten, interessieren keinen Richter mehr, wird nix passieren. Ausser das man das Geld vielleicht zurückfordert wenn es nachweislich ein Sturzschaden ist.
Strafrechtlich passiert da nix. Heutzutage darfst du selbst wissentlich falsche EVs abgeben vor gericht.

Ich habe es genau nicht ausgeschlossen. Ich habe Wortwörtlich gesagt dass es mir nicht beim Auspacken aufgefallen ist sondern erst zwei Tage später und dass es nicht durch meine Person entstanden ist.

Also ist das realistischste weder dass vor Gericht etwas passiert noch dass ich das Gerät zurückkaufen muss sondern höchstwahrscheinlich wenn sie sich melden schicken sie mir eine Reparaturrechnung?

Oder bekomme ich doch einen Kostenvoranschlag oder muss das Gerät zurückkaufen?

Ist diese eher 40€ oder 150€ für das Gehäuse? Es ist echt gut Hilfe zu haben..

Stormtrooper
2013-09-04, 11:38:56
Strafrechtlich passiert da nix. Heutzutage darfst du selbst wissentlich falsche EVs abgeben vor gericht.
Und selbst wenn, strafrechtlich ist es nur relevant wenn man eine falsches Versicherung an Eides Statt gegenüber einer Behörde macht.
Lustigerweise schreibt aber Saturn zum Beispiel auf den Wisch drauf das man sich strafbar macht, sofern man hier lügt. :D

127.0.0.1
2013-09-04, 12:31:20
Eine eidesstattliche Versicherung gegenüber einem Media-Markt Servicedroiden? :confused:

Dachte bisher sowas dürften nur bestimmte Behörden oder dazu ermächtigte Beamte (Gerichtsvollzieher, Notar?) abnehmen... Aber der Blödmarkt??? Klärt mich mal auf...

Throwaway
2013-09-04, 15:36:56
Ja, als ich vorher auf meinem Handy ein wenig gesurft habe hat jemand auch gemeint dass das Dokument nicht als solches rechtliche Implikationen hätte.
Möglicherweise lassen die das einfach unterschreiben damit wenn eine Rechnung kommt die Leute eher bezahlen weil sie anscheinend ja sowas unterschrieben haben.

Also kommt mit 99% Wahrscheinlichkeit entweder eine Rechnung für die Reparatur oder eben nichts?

DH. ihr würdet, wenn es euch so gehen würde, einfach das bestellte, neue Tablet behalten und warten und hoffen dass keine allzuhohe Rechnung kommt?

WTC
2013-09-04, 15:46:15
Solange das ding nicht hundsübel aussieht sollte da nichts mehr nachkommen! Ein Kratzer kann ja auch durch normalen Gebrauch entstehen, auch nach 3 Tagen schon.

ux-3
2013-09-04, 16:49:24
Klingt für mich nach einer Combo von Angst und schlechtem Gewissen.

GSXR-1000
2013-09-04, 19:20:42
Und selbst wenn, strafrechtlich ist es nur relevant wenn man eine falsches Versicherung an Eides Statt gegenüber einer Behörde macht.
Lustigerweise schreibt aber Saturn zum Beispiel auf den Wisch drauf das man sich strafbar macht, sofern man hier lügt. :D
lustig ist, das es Behörden und gerichte selbst nicht mehr interessiert, wenn sie vorsätzlich an eides statt angelogen werden. Habe ich selbst in den letzten Monaten einige male erlebt.
Zum anderen: Natürlich macht man sich grundsätzlich strafbar wenn ich gegenüber Saturn falsche angaben in diesem punkt mache, also behaupte es sei ein produktionsfehler, wenn der schaden daher stammt das mir das ding runtergefallen ist. Die Strafbarkeit ergibt sich aber nicht direkt aus der EV(die man auch nur Behörden gegenueber wirksam ablegen kann) sondern aus dem dahinterstehenden betrugsversuch. Das ist es dann allemale. Allerdings wuerde man hier nur dann von Strafbarkeit ausgehen koennen, wenn ein vorsatz da waere. sprich, wenn mir bekannt ist, das das ding manuell beschaedigt wurde (durch wenn auch immer). Der nachweis duerfte schwer sein.

Ash-Zayr
2013-09-05, 08:38:49
Hatte vor ca. 6 Jahren meinen ersten LCD-TV bei MM gekauft....für 1.400,- Euro!
Ausgepackt, aufgestellt, feierlich mit der Frau zusammen das erst mal eingeschaltet...hmm...dachte, das ist aber eine lustiger "Bildschirmschoner"...wo ist nun aber endlich mal das Menü und Set-Up, wollten doch gespannt gucken....dann dämmerte es endlich und ich erkannte, dass das gesamte Panel durchzogen war von Brüchen und Rissen!!
Sofort wütend alles in den Karton und wieder hingefahren damit.....und da musste ich dann auch so eine EV unterschreiben...eben weil so ein Schaden nur durch grobe, unsachgemäße physische Einwirkung zustande kommt..entweder beim Kunden, und falsl der per EV angibt, dass er nichts dergleichen getan hat, dann bleibt ja nur "Gabelstapler-Hockey" im Lager....ab Werk ist der sicher mal heile gewesen....