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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Mieterhöhung vor Einzug in neue Wohnung


soLofox
2013-09-04, 19:07:18
Hallo Forum :)

Zum 01.10.2013 soll eine neue Wohnung gemietet werden.

Die Miete liegt bei ortsüblichen ~500EUR (kalt & ohne Nebenkosten). Nun werden aktuell noch diverse Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, was vorher allerdings so nicht besprochen war.

Heute wurde mir der Mietvertrag vorgelegt. Was mir etwas Kopfzerbrechen bereitet ist folgender Passus:

Der Vermieter behält sich gesetzlich zulässige Mieterhöhungen - auch rückwirkende - vor. Dies gilt insbesondere bei gestiegenen und neu entstandenen Kapital- und Bewirtschaftungskosten einschließlich der Betriebskosten sowie bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen.


Nun habe ich bedenken, dass man den Vertrag unterschreibt, einzieht und es nach 1-2 Monaten heisst, dass alle Rechnungen der Firmen eingegangen sind und die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen sich auf mehrere tausend Euro beläuft. Dementsprechend wird also die Miete erhöht.

Aber wie sieht das denn jetzt aus, ich wohne ja noch gar nicht in der Wohnung. Ist dann eine Mieterhöhung überhaupt zulässig?


Wäre super, wenn sich da jemand auskennt und mir helfen könnte. :)

Danke!


Gruß
soLofox

Major J
2013-09-04, 19:42:18
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber für mich klingt der Satz nicht ganz koscher :confused:

Rückwirkende Mieterhöhungen können doch nicht rechtens sein ...

Und Kosten am Haus können dir nur anteilig an der Mietdauer auferlegt werden.

VORSICHT: gefährliches Halbwissen ;)

soLofox
2013-09-04, 19:48:51
Ja dieses "rückwirkend" finde ich auch extrem gefährlich. Weil nachher kostet die Modernisierung ein paar tausend Euro und dann heisst es, dass die Miete um ~70EUR im Monat erhöht wird.

Und im Mietvertrag steht jetzt halt ~500EUR. Das Mietverhältnis hat ja aber auch noch nicht begonnen, kann mir die Modernisierung also berechnet werden?

Gandharva
2013-09-04, 20:00:22
Rückwirkende Mieterhöhungen sind gesetzlich nicht zulässig. § 558 b BGB. Es muss 3 Monate im Voraus angekündigt werden.

Lass den Passus streichen, da er so oder so Bullshit ist im meinen Augen.

gnahr
2013-09-04, 20:01:54
gesetzliche regelungen lesen und in kontakt mit dem vermieter bzw. der gesellschaft tretten.
"was soll ich davon halten? was sind ihre konkreten absichten?"
an sich ist es ne standardklausel um auch bestehende verträge eben in dem punkt anfechten zu können und dank der gesetzlichen regelungen steht es in nem verhältnis, wass es für dich teurer wird und was du einsparen kannst und wirst.

Argo Zero
2013-09-04, 21:27:06
Wenn mir so ein Mietvertrag vorgesetzt wird würde ich nicht einziehen wollen...
Wer weiß was für lustige Ideen da noch kommen werden.

Senfgnu
2013-09-05, 01:22:03
Bei solchen Klauseln gilt es abzuschätzen, ob man bereit ist, ein paar Stunden in Streitereien zu investieren.

Falls ja: Viel Spaß.
Falls nein: Besser anderswo suchen.

Rückwirkend kann er auf jeden Fall vergessen, bei Modernisierungskosten darf natürlich umgelegt werden.

Zafi
2013-09-05, 02:49:45
Scheinbar handelt es sich hier um einen kleinen Vermieter, der seinen Vertrag selbst aufgesetzt hat. Bei solchen Eigenwerken kann dann viel Blödsinn drinstehen, dass meiste davon wird automatisch ungültig, weil es sich mit dem Gesetz beißt. Und gesetzliche Regelungen gehen immer vor. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann bestehe auf einen klassischen Haus und Grund Mietvertrag (http://www.haus-und-grund-vertrag.de/wohnraum-mietvertrag.html). Den verwendet eigentlich jeder halbwegs seriöse Vermieter/Makler, weil sie immer auf dem aktuellsten Stand sind. Alternativ dazu kannst du dir auch einen Mietvertrag in jedem besseren Schreibwarenladen kaufen. Die gibt es auch von Sigel, Zweckform und Co für vielleicht 5-10 Euro (eigentlich Sache des Vermieters).

An deiner Stelle würde ich mir schwer überlegen, ob ich überhaupt bei einem Vermieter unterschreibe, der keine Ahnung von dem geltenden Mietrecht hat. Ein Freund von mir ist Makler und ich habe mir da schon einige Gruselstorys anhören müssen. Vermieter die mit einem Zweitschlüssel ungefragt in deine Wohnung kommen, weil es ja "ihre" Wohnung sei. Oder Vermieter, die dir verbieten wollen, Straßenschuhe in der Wohnung zu tragen. Oder Vermieter, die mit der Vermietung der Wohnung dir noch zusätzliche Dienste auferlegen. Ganz schlimm wird es, wenn du mit deinem Vermieter im selben Haus wohnst. Das solltest du in jedem Fall vermeiden.

soLofox
2013-09-05, 07:24:55
ich danke euch schonmal sehr, leute :)

habe mir mal das BGB als pdf runtergeladen, findet man ja überall.

demnach sind modernisierungsmaßnahmen spätestens 3 monate im voraus anzukündigen. außerdem müsste ich jetzt dann schon eine info erhalten, ob und wieviel die miete steigen wird.


was würde denn passieren, wenn ich den vertrag nun unterschreibe aber etwas übersehe, das nach BGB gesetzeswidrig ist, dann würde es im falle eines streites vor gericht doch zu meinen gunsten ausfallen, oder? oder gilt der vertrag, den ich unterschreibe?

Argo Zero
2013-09-05, 08:25:51
Dann greift die Salvatorische Klausel. Die BS Paragraphen sind dann nichtig aber der gültige Rest des Vertrages bleibt.

Senfgnu
2013-09-05, 09:11:04
Dann greift die Salvatorische Klausel.

Aber nur wenn Sie drinsteht ;)

Theorethisch hast du mit so einem Vertrag einen Freifahrtsschein, is nur die Frage, ob du die Streiterei in Kauf nimmst.