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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderfreibetrag


JesusFreak_83
2013-09-08, 12:18:55
Hallo,

meine Tocher ist 4 Monate ein. Jetzt meinte meine Freundin dass es sowas wie ein Kinderfreibetrag gibt der sich steuerlich positiv auswirkt.
Wo beantrage ich das? Muss ich das wie eine Änderung bei der Lohnsteuerklasse dies beim Rathaus eintragen lassen?
Oder muss ich das beim Lohnsteuerjahresausgleich beantragen?
Wirkt sich das dann monatlich oder erst beim Lohnsteuerjahresausgleich aus?

Ich weiß, im Internet gibts da millionen Berechnungen und Erklärungen. Aber ich werde daraus nicht schlau. Vielleicht kann mir einer das einfach kurz erklären wie das geht.

Steuern zahle aktuell nur ich.

Viele Grüße

ux-3
2013-09-08, 12:37:58
Verdienst Du gut (über 60k€/a)? Habt ihr Kindergeld beantragt?

Micha80
2013-09-08, 12:54:50
Wichtig ist erst mal das Kindergeld. Erst wenn ihr > 63.500€/a brutto verdient bringt euch der Kinderfreibetrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderfreibetrag) Vorteile. Siehe Grafik im Wiki. Ruf einfach mal bei PW in deinem Betrieb an. Die schicken dir die Lohnsteuerkarte zu und dann kannst du zum Finanzamt damit. Das Finanzamt kannst ebenfalls anrufen um Infos zu bekommen. Die kennen sich damit aus :) Eingetragen werden sollte es eh.

Deine Frau sollte noch die Kindererziehungszeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit) als Rente anrechnen lassen.

JesusFreak_83
2013-09-08, 12:58:24
Über 60k verdiene ich nicht. Kindergeld haben wir beantragt und bekommen wir auch schon.
Das mit der Erziehungszeit als Rente anrechnen lassen ist gut, werden wir machen.

@Micha: was ist PW?

GSXR-1000
2013-09-08, 22:15:20
Deine Frau sollte noch die Kindererziehungszeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Kindererziehungszeit) als Rente anrechnen lassen.
Das spielt meist in der Praxis weniger eine Rolle als man denken wuerde.
Zum einen kann man das jederzeit im Rahmen einer klaerung des Rentenkontos nachholen.
Zum anderen: sollte diese Ehe nicht ein ganzes leben halten (wie die meisten) dann wird im zuge des versorgungsausgleichs die kindererziehungszeit ohnehin auf beide aufgeteilt.

Filp
2013-09-09, 00:07:06
Das spielt meist in der Praxis weniger eine Rolle als man denken wuerde.
Zum einen kann man das jederzeit im Rahmen einer klaerung des Rentenkontos nachholen.
Zum anderen: sollte diese Ehe nicht ein ganzes leben halten (wie die meisten) dann wird im zuge des versorgungsausgleichs die kindererziehungszeit ohnehin auf beide aufgeteilt.
Nein, die Zeit bekommt nur die Mutter, hab das gerade vor nem Jahr gehabt.

GSXR-1000
2013-09-09, 01:04:55
Nein, die Zeit bekommt nur die Mutter, hab das gerade vor nem Jahr gehabt.
Jein. für die Ehezeit findet eh ein ausgleich aller Anwartschaften statt. Sprich, selbst wenn es der Mutter angerechnet wuerde (was übrigens nur dann stattfindet wenn du dem zustimmst) mindert es ihren Anspruch gegenüber dir (wenn du erwerbstaetig bist). Der Versorgungsausgleich funktioniert ja praktisch so, das beide Anwartschaften fuer den Zeitraum zusammengerechnet werden und hälftig beiden zugeschlagen. Sprich: selbst wenn er der Mutter zugeschlagen wuerde, kommt er dir im Versorgungsausgleich haelftig zugute. Interessant ist die frage nur dann, wenn es voreheliche erziehungszeiten fuer das gemeinsame Kind gibt.

Filp
2013-09-09, 07:31:04
Jein. für die Ehezeit findet eh ein ausgleich aller Anwartschaften statt. Sprich, selbst wenn es der Mutter angerechnet wuerde (was übrigens nur dann stattfindet wenn du dem zustimmst) mindert es ihren Anspruch gegenüber dir (wenn du erwerbstaetig bist). Der Versorgungsausgleich funktioniert ja praktisch so, das beide Anwartschaften fuer den Zeitraum zusammengerechnet werden und hälftig beiden zugeschlagen. Sprich: selbst wenn er der Mutter zugeschlagen wuerde, kommt er dir im Versorgungsausgleich haelftig zugute. Interessant ist die frage nur dann, wenn es voreheliche erziehungszeiten fuer das gemeinsame Kind gibt.
Das es nachher geteilt wird ist klar, zugesprochen wird er aber erstmal immer der Mutter, auch voreheliche Erziehungszeit, ich hab dagegen Einspruch eingelegt, weil ich der Erziehende war und mir nichtmal die Zeit in der sie bereits ausgezogen war, aber wir noch nicht als getrennt gemeldet waren zugesprochen wurde, obwohl ich schon 2 Monate alleine erzogen haben. Keine Chance! Es ist nicht vorgesehen, dass man diese Zeit als Mann zugesprochen bekommen kann. Finanziell macht es keinen Unterschied, mir ging es bei der Sache ums Prinzip.

Micha80
2013-09-09, 09:28:22
PW = Personalwesen oder Personalabteilung in deinem Betrieb

Wurschtler
2013-09-09, 10:22:56
Die schicken dir die Lohnsteuerkarte zu und dann kannst du zum Finanzamt damit. Das Finanzamt kannst ebenfalls anrufen um Infos zu bekommen. Die kennen sich damit aus :) Eingetragen werden sollte es eh.



Die Lohnsteuerkarte ist tot.
Das läuft jetzt nur noch elektronisch über ELStAM.
Änderungen kann man weiterhin dem Finanzamt melden, die ändern dann die ELStAM-Daten und die kann der Arbeitgeber direkt abrufen.

jorge42
2013-09-09, 11:29:01
Bei Nicht Verheirateten steht jedem Elternteil jeweils die Hälfte des Kindergeldes zu. Die Rechnung des Kinderfreibetrages ist dann ganz einfach. Ist die Steuerersparnis höher als der ausgezahlte Anteil des Kindergeldes, gibt es bei der Einkommenssteuer Erklärung als Differenz Geld vom Finanzamt zurück. War das ausgezahlte Kindergeld höher als die Esparnis gibt es nichts, man muss aber auch nichts zurück zahlen.

Dieser Prozess nennt sich "Günstigerprüfung".
http://www.imacc.de/steuer/einkommensteuer/kindergeld/index.html#0000009d230884d1e

Aber wie dort auch drin steht, bei 95% führt das nicht zu einer Steuererstattung, manchmal kann das aber sich schon lohnen.

Da in Deutschland ja nur die heilige Ehe Steuerrechtlich berücksichtigt wird, kann es bei zusammen Lebenden (aber unverheirateten) sinnvoll sein den Kinderfreibetrag komplett einem zuzuordnen, denn normalerweise hat jeder den halben Kinderfreibetrag. Aber das muss beantragt werden glaube ich.

medi
2013-09-09, 12:33:13
Da in Deutschland ja nur die heilige Ehe Steuerrechtlich berücksichtigt wird, kann es bei zusammen Lebenden (aber unverheirateten) sinnvoll sein den Kinderfreibetrag komplett einem zuzuordnen, denn normalerweise hat jeder den halben Kinderfreibetrag. Aber das muss beantragt werden glaube ich.

Laut meinem FA geht das nicht (mehr). Ich wollte genau das machen, also den Kleinen komplett auf mich laufen lassen aber die :) vom FA teilte mir mit, dass bei Unverheirateten nur 50:50 gehen würde.

Filp
2013-09-09, 12:45:31
Laut meinem FA geht das nicht (mehr). Ich wollte genau das machen, also den Kleinen komplett auf mich laufen lassen aber die :) vom FA teilte mir mit, dass bei Unverheirateten nur 50:50 gehen würde.
Geht auch nicht, deswegen habe ich mit 2 Kindern die ich alleine erziehe nur 0,5 Kinder, da der Eine geteilt wird und der Andere nicht mein richtiges Kind ist.

jxt666
2013-09-09, 14:02:16
Jetzt mal ernsthaft: So wirklich bringt der Kinderfreibetrag doch auch nichts, oder!? Also ich konnte nichts relevantes feststellen - vielleicht 15-20 Euro im Monat!? Also bei einem Kind, verheiratet, Frau in Elternzeit.

-Duke-
2013-09-09, 14:39:58
Der Kinderfreibetrag macht sich über die Lohnsteuerkarte auf der Lohnabrechnung nur mit wenigen Euro bei der Kirchensteuer und dem Soli bemerkbar.
Bei der Lohnsteuer hat er keine Auswirkung, da das Kindergeld günstiger ist und quasi "verrechnet" wird...

jorge42
2013-09-09, 16:24:33
ja wie schon oben geschrieben wurde, da das mit dem Kindergeld verrechnet wird, was soll da groß was bei raus springen? Je nach Einkommenslage und Steuerklassen usw. kann das aber ein paar EUR bringen, und einem geschenkten Gaul schau ich meist nicht ins Maul. Und 20 EUR im Monat sind 240 EUR im Jahr!

Schlimmer ist eben, dass in DE nur die Ehe zählt, andere Lebensgemeinschaften haben in DE nichts zu suchen, so kommt man sich manchmal vor.