PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerruf


Mr.Freemind
2013-09-11, 21:20:10
Hi Leute,

ich muss einen Widerruf verschicken. Da dies meine "Widerrufs-Entjungferung" ist, frage ich mich nun was die beste Möglichkeit wäre.

Habe soeben per Mail Widerrufen. Morgen möchte ich dies parallel postalisch machen. Welche Art ist die sinnigste?:


Normaler Brief
Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein


Konstruktives Feedback wie immer erwünscht :-)

Viele Grüße,

GSXR-1000
2013-09-11, 21:23:19
Hi Leute,

ich muss einen Widerruf verschicken. Da dies meine "Widerrufs-Entjungferung" ist, frage ich mich nun was die beste Möglichkeit wäre.

Habe soeben per Mail Widerrufen. Morgen möchte ich dies parallel postalisch machen. Welche Art ist die sinnigste?:


Normaler Brief
Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein


Konstruktives Feedback wie immer erwünscht :-)

Viele Grüße,

1. mail mit lesebestaetigung
2. fax mit faxprotokoll
3. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist unnötig.

ich mach bei wirklich wichtigen, fristgebundenen dingen eigentlich alles 3 paralell.
Das ist als nachweis immer ausreichend.

Mr.Freemind
2013-09-11, 21:30:22
Die Firma dankt! Gut, dann schicke ich jetzt noch eine Mail mit Lesebestätigung raus und morgen geht es per Einschreiben auf den Weg.

sailormoon
2013-09-11, 21:44:26
1. mail mit lesebestaetigung
2. fax mit faxprotokoll
3. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist unnötig.

ich mach bei wirklich wichtigen, fristgebundenen dingen eigentlich alles 3 paralell.
Das ist als nachweis immer ausreichend.

mail mit lesebestaetigung zählt rechtlich rein garnichts...
2. und 3. sind zu empfehlen.

@GSXR-1000 kauf dich mal lieber ne vespa, scheint dein hirn notwendig zu haben. reiskocher tun dich nicht gut

Michamel2k
2013-09-11, 21:48:42
Wenn Faxprotokoll, dann sollte das Protokoll auch eine Kopie der ersten Seite enthalten, da man sonst irgendwas gefaxt haben könnte...

sailormoon
2013-09-11, 21:54:54
wurde bereits gesagt:

fax mit faxprotokoll oder auch "qualifiziertes faxprotokoll"

GSXR-1000
2013-09-11, 22:05:42
mail mit lesebestaetigung zählt rechtlich rein garnichts...

Eine weitverbreitete urban legend.
selbst Behörden und banken akzeptieren diese inzwischen.
Mal 2 schnelle links:
http://www.rechtslexikon-online.de/EMail.html
http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html



@GSXR-1000 kauf dich mal lieber ne vespa, scheint dein hirn notwendig zu haben. reiskocher tun dich nicht gut
... was auch immer du der welt damit mitteilen willst... ich versteh nicht ganz was das soll?

Bubba2k3
2013-09-11, 22:29:00
Hi Leute,

ich muss einen Widerruf verschicken. Da dies meine "Widerrufs-Entjungferung" ist, frage ich mich nun was die beste Möglichkeit wäre.

Habe soeben per Mail Widerrufen. Morgen möchte ich dies parallel postalisch machen. Welche Art ist die sinnigste?:


Normaler Brief
Einschreiben
Einschreiben mit Rückschein


Konstruktives Feedback wie immer erwünscht :-)

Viele Grüße,


Nr.1 Normaler Brief

Meine Meinung, spare dir das Geld für ein Einschreiben (Rückschein), denn das beweist doch nur, dass du dieser Person/Firma/Behörde etc. einen Brief geschickt hast, aber nicht was drin war.
Du kannst doch statt einem Widerspruchsschreiben z. B. einfach nur ein Stück Zeitungspapier oder deinen letzten Einkaufszettel in den Brief hinein gelegt haben oder der Umschlag war einfach nur leer!


Also, aus meiner Sicht, Widerspruch o. ä. schriftlich mit "normalem" Brief abschicken und eine schriftliche Bestätigung über den Eingang anfordern/erbitten.

GSXR-1000
2013-09-11, 23:08:32
Nr.1 Normaler Brief

Meine Meinung, spare dir das Geld für ein Einschreiben (Rückschein), denn das beweist doch nur, dass du dieser Person/Firma/Behörde etc. einen Brief geschickt hast, aber nicht was drin war.
Du kannst doch statt einem Widerspruchsschreiben z. B. einfach nur ein Stück Zeitungspapier oder deinen letzten Einkaufszettel in den Brief hinein gelegt haben oder der Umschlag war einfach nur leer!


Also, aus meiner Sicht, Widerspruch o. ä. schriftlich mit "normalem" Brief abschicken und eine schriftliche Bestätigung über den Eingang anfordern/erbitten.
es geht beim widerspruch vor allem auch um die Einhaltung der FRIST... daher die Wahl eines einschreibens. denn zumindest die Einhaltung der frist kann ich damit beweisen.
Ansonsten wuerden einschreiben auch garkeinen sinn machen. Alle rechtswirksamkeiten sind beispielsweise von der nachgewiesenen Zustellung durch das gericht abhängig, auch die daraus resultierenden fristen. Letztendlich weist auch hier der zusteller nur die Zustellung eines briefes nach. denn den Inhalt kennt er natuerlich nicht. Trotzdem ist die Zustellung rechtswirksam. Versuch dich mal darauf zu berufen, in dem einschreiben waer halt nix drin gewesen. viel spass dabei.

Weyoun
2013-09-11, 23:14:02
hab mich mal damit etwas beschäftigt aber noch nie gemacht: einschreiben per gerichtsvollzieher. da gibts afaik auch eine beglaubte kopie des briefes selbst. kostet aber auch etwas mehr. dieses einschreiben ist dann auch bei gericht verwertbar, da der nachweis erbracht wird, dass nicht nur der brief rechtswirksam eingegangen ist sondern auch der brieftext. man könnte sich rein theoretisch immer noch beim einfachen einschreiben damit rausreden, dass man zwar den brief erhalten hat, dort aber nichts drin war oder nur ein leeres blatt papier. desweiteren kann man durch ein solches einschreiben auch rechtswirksam feststellen, dass es z. B. eine angegebene Firmenanschrift nicht gibt.

schindet auch ein bischen eindruck bei den den etwas dreisteren briefkastenfirmen im vergleich zu normalen einschreiben und diese werden weniger versucht sein, zu behaupten, sie hätten den brief nicht bekommen und weiter mahnungen zu irgendwelchen Sachen/Dienstleisungen schicken die man nie bestellt hat.

GSXR-1000
2013-09-11, 23:40:35
hab mich mal damit etwas beschäftigt aber noch nie gemacht: einschreiben per gerichtsvollzieher. da gibts afaik auch eine beglaubte kopie des briefes selbst. kostet aber auch etwas mehr. dieses einschreiben ist dann auch bei gericht verwertbar, da der nachweis erbracht wird, dass nicht nur der brief rechtswirksam eingegangen ist sondern auch der brieftext. man könnte sich rein theoretisch immer noch beim einfachen einschreiben damit rausreden, dass man zwar den brief erhalten hat, dort aber nichts drin war oder nur ein leeres blatt papier. desweiteren kann man durch ein solches einschreiben auch rechtswirksam feststellen, dass es z. B. eine angegebene Firmenanschrift nicht gibt.

schindet auch ein bischen eindruck bei den den etwas dreisteren briefkastenfirmen im vergleich zu normalen einschreiben und diese werden weniger versucht sein, zu behaupten, sie hätten den brief nicht bekommen und weiter mahnungen zu irgendwelchen Sachen/Dienstleisungen schicken die man nie bestellt hat.
wie sieht die Konstellation denn in der Praxis aus:
Will ich zum Beispiel in der Widerspruchsfrist widersprechen. Ich schicke dies per Einwurfeinschreiben.
Der Empfänger behauptet, der Briefumschlag sei leer/anderer Inhalt. Was glaubst du wuerde im Zivilprozess daraus gemacht?
Ich streite darum das mein widerspruch anerkannt wird. Ich kann zudem nachweisen, das ich innerhalb der frist ein schreiben zugestellt habe. Das ist schon ziemlich konkludent. Mein gegenüber hingegen kann garnix nachweisen, nur behaupten. Was glaubst du ist im fall der faelle glaubwuerdiger?
Nochmal: die schreiben der gerichte werden auch nur per simplen einschreiben zugestellt. nicht durch einen GV. trotzdem laufen die rechtsfristen danach. versuch doch mal zu behaupten es waere dir ein leerer umschlag zugestellt worden. 0,0% Chance.

prinz_valium
2013-09-12, 02:00:36
email schreiben.
wenn eine automatische "ihre mail ist eingegangen und wir bearbeitet antwort" kommt, ist alles okay

geht natürlich auch ein fax mit sendebestätigung
aber nen brief? ne das kostet doch 58cent

Bubba2k3
2013-09-12, 12:34:55
es geht beim widerspruch vor allem auch um die Einhaltung der FRIST... daher die Wahl eines einschreibens. denn zumindest die Einhaltung der frist kann ich damit beweisen.


Das ist schon klar und das ist wahrscheinlich auch das einzige, was du damit beweisen kannst!?

Oder muss mein Gegenüber beweisen, dass NICHT das entsprechende Dokument/Formular o. ä. in dem Umschlag war???

GSXR-1000
2013-09-12, 13:22:38
Das ist schon klar und das ist wahrscheinlich auch das einzige, was du damit beweisen kannst!?

Oder muss mein Gegenüber beweisen, dass NICHT das entsprechende Dokument/Formular o. ä. in dem Umschlag war???
Fragezeichen?
Gerade bei dingen wie widerruf GEHT es genau im streitfalle zu 99% um die FRIST?
Wie gesagt. versuch doch einfach mal bei einem Einschreiben einer Behörde zu behaupten der Brief sei leer gewesen, wenn daraus rechtsfolgen entstehen. Viell spass dabei.
Es ist doch wohl so: Du hast den objektiven willen, einen widerruf zu taetigen. Du hast den nachweis ein postalisches schreiben innerhalb der Frist versandt zu haben. Glaubst du im ERNST es wuerde deinem vertragspartner abgenommen, wenn er behaupten wuerde dieser Brief sei leer gewesen? Ganz sicher nicht.
DU hast nachweise. Er garkeine.
Also wenn das stimmen wuerde was du unterstellst, wären saemtliche einschreiben sinnlos.

Bubba2k3
2013-09-12, 13:28:23
Fragezeichen?
Gerade bei dingen wie widerruf GEHT es genau im streitfalle zu 99% um die FRIST?
Wie gesagt. versuch doch einfach mal bei einem Einschreiben einer Behörde zu behaupten der Brief sei leer gewesen, wenn daraus rechtsfolgen entstehen. Viell spass dabei.
Es ist doch wohl so: Du hast den objektiven willen, einen widerruf zu taetigen. Du hast den nachweis ein postalisches schreiben innerhalb der Frist versandt zu haben. Glaubst du im ERNST es wuerde deinem vertragspartner abgenommen, wenn er behaupten wuerde dieser Brief sei leer gewesen? Ganz sicher nicht.
DU hast nachweise. Er garkeine.
Also wenn das stimmen wuerde was du unterstellst, wären saemtliche einschreiben sinnlos.


Nein, ich will gar nichts unterstellen!

Gut, ich habe in der vorgeschriebenen Frist Widerruf eingelegt, aber weswegen ich nachfragte war, ob das allein ausreichend wäre???
Und so wie du geschrieben hast, ist das wohl so. Nur das war meine Frage, ob das im Streitfall ausreichend sei.

Wurschtler
2013-09-12, 13:42:28
1. mail mit lesebestaetigung
2. fax mit faxprotokoll
3. Einwurfeinschreiben. Rückschein ist unnötig.

ich mach bei wirklich wichtigen, fristgebundenen dingen eigentlich alles 3 paralell.
Das ist als nachweis immer ausreichend.

Genau so mach ich das auch.
So ist es am sinnvollsten.

Mr.Freemind
2013-09-12, 13:42:42
Soo Freunde der Nacht,

gestern noch Email mit Lesebestätigung verschickt. Heute Fax und ein Einschreiben. Denke das sollte reichen. War das letzte Mal, dass meine Freundin was bestellt. Hab doch extra alles fein säuberlich aufgeschrieben gehabt :freak:

PS: Danke für die rege Beteiligung und die sinnigen Vorschläge!

Wurschtler
2013-09-12, 13:43:39
Gut, ich habe in der vorgeschriebenen Frist Widerruf eingelegt, aber weswegen ich nachfragte war, ob das allein ausreichend wäre???
Und so wie du geschrieben hast, ist das wohl so. Nur das war meine Frage, ob das im Streitfall ausreichend sei.

Zu 99,999% wird es im Streitfall ausreichend sein.

Wenn du 100% willst, dann hilft nur eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

Bubba2k3
2013-09-12, 13:52:20
Zu 99,999% wird es im Streitfall ausreichend sein.


Ok, das ist ja gut, mehr wollte ich ja nicht wissen. ;)

-|NKA|- Bibo1
2013-09-12, 17:05:21
email schreiben.
wenn eine automatische "ihre mail ist eingegangen und wir bearbeitet antwort" kommt, ist alles okay



Darauf würde ich mich nicht verlassen:
http://www.internet-law.de/2013/09/in-nrw-kann-man-fristwahrende-schriftsaetze-nicht-elektronisch-bei-gericht-einreichen.html

GSXR-1000
2013-09-12, 17:50:09
Darauf würde ich mich nicht verlassen:
http://www.internet-law.de/2013/09/in-nrw-kann-man-fristwahrende-schriftsaetze-nicht-elektronisch-bei-gericht-einreichen.html
wir reden hier aber ueber einen frist- aber nicht formgebundenen widerspruch bezogen auf ein Kaufgeschäft. Nicht um ein Gerichtsverfahren.