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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Schusswaffenbesitzer


JesusFreak_83
2013-09-18, 07:32:46
Hallo,

ich hatte vor kurzem mit einer Freundin eine Diskussion über das Waffengesetz. Ihr Vater ist Sportschütze und muss laut ihrer Aussage im Jahr (oder Zeitraum) mindestens 10 Schüsse (oder eine bestimmte Zahl) dokumentieren sonst wird ihm den Waffenschein abgenommen und auch seine Waffe.

Hierüber konnte ich im WaffG nichts finden. Auch finde ich diese Regelung unsinnig. Zudem sagt sie, dass die Dokumentation der abgebenenen Schüsse der Schützenverein in einem Büchle macht dass er dann dem Landratsamt vorlegt (ähmm dass da kein Lug und Trug betrieben wird ist ja klar, nä?).

Was wisst ihr darüber?

Gruß
JesusFreak

kiX
2013-09-18, 07:44:18
Ich hab Auch einen kleinen Waffenschein (Waffenbesitzkarte), bin aber nicht mehr aktiv. In meiner aktiven Zeit kann ich mich nicht daran erinnern, irgendetwas dokumentieren zu müssen. Erst recht nicht meine abgegebenen Schüsse. Und wenn ich an unsere alten Herren denke, werden die damit erst recht Probleme gehabt zu haben.
Daher denke ich: nein, stimmt so nicht.

Stormtrooper
2013-09-18, 08:11:39
Doch, sowas gibts.
Denn eine Schußwaffe darf nur besitzen wer ein Bedürfnis nachweisen kann und dies geht eben nur, wenn man wirklich schießt und nicht die Waffe 20 Jahre ungenutzt rumliegen läßt.

Dead Man
2013-09-18, 08:30:27
Doch, sowas gibts.
Denn eine Schußwaffe darf nur besitzen wer ein Bedürfnis nachweisen kann und dies geht eben nur, wenn man wirklich schießt und nicht die Waffe 20 Jahre ungenutzt rumliegen läßt.

Bedürfnis? Wohl eher Bedarf und der zieht nicht unbedingt jährliche Nutzung nach sich.

#44
2013-09-18, 08:43:13
Stormtrooper hat schon recht. Für einen Sportschützen besteht das Bedürfnis nur, wenn er die Disziplin auch tatsächlich ausübt.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html

Absatz 4

Frucht-Tiger
2013-09-18, 08:46:14
Im Wikipedia Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Sachkunde_(Schie%C3%9Fsport)#cite_note-1) zur Sachkunde gibt es einen Verweis auf ein Urteil mit konkreten Zahlen:
Im Schießsport ist ein Bedürfnis nachgewiesen, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er regelmäßig den Sport mit der erlaubnispflichtigen Waffe, die er selbst erwerben möchte, ausübt. Der Sport kann bereits mit Vereinswaffen bei einem Schützenverein ausgeübt werden. „Regelmäßig“ heißt, dass der Schütze die Waffe im Verein mindestens einmal im Monat oder achtzehnmal im Jahr schießt

Allerdings ist es wohl in der Praxis deutlich schwammiger, zumindest hört man das immer wieder von den Sportschützen-Kollegen.

V2.0
2013-09-18, 10:19:44
Nö, um eineWaffe zu bekommen muss man schon hinreichend aktiv sein. Die Waffenbesitzkarte verliert man hingegen nicht unbedingt, wenn man weniger aktiv ist, aber seine eigene Waffe besitzt.

Heeragon
2013-09-19, 19:50:03
In der Tat muss man seine Schiesßsportlichen Aktivitäten dokumentieren.18 Trainingstermine, haben sich da als Minimum im Jahr etabliert.


Und Waffenscheine gibt es nur für Politiker, Leute mit vieeeeel Geld und Beziehungen und Menschen denen die Ndrangehta, Cosa Nostra und die Russenmafia auf den Fersen ist nachdem diese min. 10 angeschossen worden sind.

nalye
2013-09-19, 22:34:43
Ich hab Auch einen kleinen Waffenschein (Waffenbesitzkarte), bin aber nicht mehr aktiv. In meiner aktiven Zeit kann ich mich nicht daran erinnern, irgendetwas dokumentieren zu müssen. Erst recht nicht meine abgegebenen Schüsse. Und wenn ich an unsere alten Herren denke, werden die damit erst recht Probleme gehabt zu haben.
Daher denke ich: nein, stimmt so nicht.
WBK != KWS
Ein KWS berechtigt zum Führen einer (Beispielsweise) Schreckschusswaffe, eine WBK zum Besitzen einer Waffe.

kiX
2013-09-20, 07:52:34
WBK != KWS
Ein KWS berechtigt zum Führen einer (Beispielsweise) Schreckschusswaffe, eine WBK zum Besitzen einer Waffe.
Da siehste mal, wie lange das her ist! :D