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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sicherheiten für Wohnungsanmietung


Sergej
2013-09-18, 21:18:00
Hi,

ich hab ein kleines (großes) Problem: Ich habe nach dem Studium einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab 1.10. unterschrieben. Ende September muss ich aus dem Studentenwohnheim raus und hab mir deshalb vor ein paar Tagen über einen Makler eine neue Wohnung gesucht. Jetzt gibt es Probleme, da die Sicherheiten, die ich anzubieten habe, dem Vermieter nicht ausreichen. Ich hab aber weder Zeit noch Lust, erneut nach einer Wohnun zu suchen, da ich so kurzfristig wohl sowieso nichts mehr finden werde.

Ich habe keine Erfahrung, aber mekrwürdig finde ich: Ich werde netto pro Monat das Dreifache der Warmmiete verdienen. Mein Vater (Rentner) würde mit mir unterschreiben, hat auch das Dreifache der Warmmiete als monatliche Einnahmen. Wir haben zusammen also das Sechsfache der Warmmiete, und das soll nicht reichen? Ist das normal?? Anscheinend stört es den Vermieter, dass ich sechs Monate Probezeit habe ...

Ich habe jetzt keine Lust, bei meinen Verwandten angekrochen zu kommen, ob die nicht mit mir den Vertrag unterschreiben wollen. Welche Möglichkeiten, eine Sicherheit zu hinterlegen, gibt es noch? Meine Eltern haben ein Grundstück samt schon lange abbezahltem Haus und Geld auf der Bank liegen, wieso interessiert das denn niemanden?

Ich habe gelesen, dass mein Vater eine Bürgschaft anbieten kann. Dies kann der Vermieter nicht fordern, sofern schon eine Barkaution zu hinterlegen ist (ist der Fall), aber der Mieter kann es anbieten. Ist das das gleiche wie eine Mitunterschrift auf dem Mietvertrag, oder noch etwas anderes? Sollte so etwas nicht ausreichen? Wie kann man den Vermieter von den Sicherheiten meiner Eltern überzeugen (Haus, Grundstück etc.), wenn die Rente nun mal nicht so hoch ausfällt?

ux-3
2013-09-18, 21:27:56
Banken bieten gegen Gebühr auch eine Mietsicherheit an:

http://www.test.de/Mietkaution-Geld-gegen-Schluessel-4330614-4330620/

Kladderadatsch
2013-09-18, 21:28:49
Bürgschaft beruhigt, scheint aber keine wirkliche Sicherheit darzustellen. Ein Miethai, an den ich einmal geraten bin, akzeptierte das aus diesem Grund jedenfalls nicht. Ich bin froh, dass er noch unsere Sozialversicherungsnummern forderte und bei mir endlich der Groschen fiel, dass ich niemandem mein Vertrauen schenke, der mir mit so viel Misstrauen begegnet.
[x] Neue Wohnung, Neues Glück.

sun-man
2013-09-19, 07:46:45
Wohnung = Eigentum des Vermieters. Der kann Dich grundlos ablehnen oder nicht annehmen.
Frag den Vermieter was Ihm reichen würde und sie zu das Du es ran bekommst oder such was neues. Reinklagen kannst Dich so nicht.