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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie Verkauf einer Küche bei Wohnungsübergabe gestalten?


Infosucher
2013-09-23, 07:34:07
Hallo zusammen,

ich habe mich mit meinem noch Vermieter darauf geeinigt bei der Wohnungsübergabe am kommenden Montag meine Küche an ihn für einen bestimmten Betrag abzutreten.

Die Frage ist nun, wie sollte ich das am besten handhaben? Er selber ist Anwalt und meinte zu mir das er keinen Kaufvertrag dafür benötigt. Sollte ich dennoch einen schreiben?

Was passiert wenn er am kommenden Montag auf einmal sagt er will die Küche doch nicht mehr haben? Ich kann die am Abend unmöglich komplett auseinander bauen und mitnehmen!

Danke Euch.

Gruß
Infosucher

sun-man
2013-09-23, 10:04:08
Servus,

ich würde eine Art Übernahmeprotokoll machen. Sprich Schäden und Kleinigkeiten die sichtbar sind notieren und gegenseitig unterzeichnen lassen.

Was passiert wenn er am kommenden Montag auf einmal sagt er will die Küche doch nicht mehr haben? Ich kann die am Abend unmöglich komplett auseinander bauen und mitnehmen!
Das wird er wohl wissen und ggfs nicht darauf bestehen wollen. Wann ziehen denn die Nachmieter ein? Wenn er die Küchenübernahme geplant hat, hat er auch keine Renovierung derselben geplant.

Infosucher
2013-09-23, 10:51:26
Also ein Übernahmeprotokoll ist klar. Die Wohnungsübergabe selber sehe ich als nicht problematisch (3x auf Holz geklopft) an.

Nachmieter sind bisher noch keine gefunden! Somit gehe ich nicht davon aus, das ich noch etwas damit zu tun haben werde. Die Küche ist von mir noch etwas aufbereitet wurden und wird im gesamten sauber und ordentlich übergeben.

Macht ein Kaufvertrag an dieser Stelle überhaupt Sinn? Oder langt eine mündliche Absprache unter Zeugen und fertig?

Gruß
Infosucher

sun-man
2013-09-23, 10:54:34
Das ist doch Deine Sache. Wenn Du keinen brauchst dann erstell keinen, wenn du sichergehen willst "gekauft wie gesehen" dann mach einen.

Infosucher
2013-09-24, 09:45:23
Das ist doch Deine Sache. Wenn Du keinen brauchst dann erstell keinen, wenn du sichergehen willst "gekauft wie gesehen" dann mach einen.

Natürlich ist das meine Sache, wollte damit auch nicht den Vermieter in die Pflicht nehmen. Es geht eben nur um die Absicherung bei dem Verkauf. Ob es halt sinnvoll ist sowas abzusichern oder ob die Geld, Warenübergabe ausreicht und tschüss.

Gruß
Infosucher

sun-man
2013-09-24, 09:49:25
Ja, wie gesagt. Das ist alleine Deine Sache. Dabei ist es egal ob die Küche 400 oder 10.000€ wert ist. Willst Du kein, oder wenig, Probleme danach machst Du ein Übergabeprotokoll. Ist es Dir egal dann eben nicht. Du kannst ein Auto, eine Kiste mit Bausteinen oder ein Haus ohne Vertrag verkaufen - daran hindert Dich niemand. Das es unsicher ist, ist doch wohl klar.

Protokoll: 3 Hängeschränke ggfs Beschädigung, 1x Herd mit Namen, Spülmaschine usw..

#44
2013-09-24, 11:58:00
Es geht eben nur um die Absicherung bei dem Verkauf. Ob es halt sinnvoll ist sowas abzusichern oder ob die Geld, Warenübergabe ausreicht und tschüss.
Naja, als Verkäufer hätte ich da kein Problem.
Die Absicherung braucht ja eher der Käufer - der steht nämlich im Zweifelsfall da und hat Probleme eventuelle Ansprüche Dir gegenüber glaubhaft zu machen.