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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beim Arbeitgeber 3 Monate zum Quartalsende kündigen


WhiteVelvet
2013-10-03, 00:11:14
Nabend! In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich nur 3 Monate zum Quartalsende kündigen kann. Ich bin aber gerade auf der Suche nach einem Job in einer anderen Stadt und wollte morgen eine Bewerbung zu einem verlockenden Angebot schicken. Aber wie funktioniert das? Würde ich diesen Monat noch kündigen, käme ich ja nicht vor dem 1.4.2014 von meiner jetzigen Firma weg! Wer soll mich denn da jetzt einstellen wollen, wenn er mich erst in fast 6 Monaten haben kann? Ich habe etwas von Aufhebungsverträgen gelesen, zu denen der AG meistens bereit ist. Zumindest ist meine Firma sehr human und ich verstehe mich sehr gut mit HR und GF, allerdings habe ich eine wichtige Position in der Firma und der Wissenstransfer ist extrem wichtig und braucht seine Zeit... die müssen ja erstmal einen Nachfolger finden, damit ich den anlernen kann. Aber was soll ich nun morgen in die Bewerbung schreiben? Einfach die 3 Monate zum Monatsende reinschreiben, den 1.2.2014 als möglichen Start angeben? Aber wenn es zum Vertrag kommt, werde ich ja unterschreiben, dass ich dann auch zum 1.2. anfange. Und ERST DANACH kann ich meinen jetzigen AG davon unterrichten, dass ich kündigen will und HOFFEN, dass er mich rauslässt... die Reihenfolge ist etwas ungünstig... habt Ihr da Erfahrungswerte?

maximum
2013-10-03, 00:51:04
Schreib halt rein... Unter Berücksichtigung meiner Kündigungsfrist von 3 Moanten zum Quartalsende stehe ich Ihnen zum 01.04.2014 zu Verfügung, ich bin jedoch zuversichtlich, dass sich kurzfristige Lösung mittels Aufhebungsvertrag mit meinem bisherigen AG aushandeln lässt, sofern ich bei Ihrer Firma bereits früher beginnen kann.

P.S. Wenn die dich wirklich haben wollen, warten sie auch bis 01.04. Und ja die Kündigungsfristen im ÖD sind imo arbeitnehmerunfreundlich.

Kenny1702
2013-10-03, 09:24:00
Bei uns wurde auch jemand mit 6-monatiger Kündigungsfrist zum eingestellt. Der Vertrag wurde im Mai unterzeichnet und zum 2.1. des folgenden Jahres hat er dann bei uns angefangen. Sein Arbeitgaber war nicht zu einer vorzeitigen Auflösung bereit.

Soviel zum Thema "Wer soll mich denn da jetzt einstellen wollen".

tatarus
2013-10-03, 09:50:37
Ob dein Arbeitgeber dich vorher gehen lässt, ist seine Sache. Ich würde mal mit einem klaren Nein Rechnen und so auch meine Bewerbung gestalten. Die 3 Monate zum Quartalsende hat er dir schließlich nicht umsonst in den Vertrag geschrieben.

In das Anschreiben zur Bewerbung schreibst du folgendes (möglichst weit hinten): "Meine Kündigungstfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende und meine Gehaltsvorstellungen liegen bei ... Euro."

Als Arbeitgeber ist man immer daran interessiert, wann man den Kandidaten zu welchen Konditionen haben kann. Der Werdegang steht im Lebenslauf und die Motive im Anschreiben. In 1-2 Vorstellungsgesprächen kann man sich dann vom Kandidaten überzeugen.

Sollte deine Kündigungsfrist schädlich sein, dann kannst du sowieso nichts machen. Ehrlich musst du in diesem Punkt sein.

Im möglichen Arbeitsvertrag kann man dann folgendes formulieren. "Arbeitsantritt ist der 01.04.2014 oder früher. Die Probezeit beträgt 6 Monate ab Arbeitsantritt".

WhiteVelvet
2013-10-03, 10:57:50
Ok, also muss ich ehrlich sein und das Quartalsende nennen, aber darauf hinweisen, dass ich früher aus dem Vertrag rauskommen kann. Ich habe gerade mal in meinen Firmenmails nachgesehen, wann andere die Firma verlassen hatten. Einer hat sie zum 31.5. verlassen können...

flagg@3D
2013-10-03, 11:02:35
Ok, also muss ich ehrlich sein und das Quartalsende nennen, aber darauf hinweisen, dass ich früher aus dem Vertrag rauskommen kann. Ich habe gerade mal in meinen Firmenmails nachgesehen, wann andere die Firma verlassen hatten. Einer hat sie zum 31.5. verlassen können...

Sehe da keinen Nachteil drin, wenn Du deine normalen Kündigungsfristen aufführst, schwierig wird es eher wenn Du Versprechungen/Zusagen machst und Dir dein alter Arbeitgeber dann dazwischen funkt.

sei laut
2013-10-03, 11:26:16
Du kannst deinen Arbeitgeber aber auch vorwarnen. Wie du schon sagtest, die brauchen ja auch Zeit, jemanden zu finden. Und dann das gleich mit dem Aufhebungsvertrag fest absprechen.
Beim vorwarnen solltest du dir aber natürlich sicher sein, dass du es wirklich willst.
Das kann entsprechend auch ins Auge gehen, aber ich habs so gemacht, weil ichs nur fair fand. Im schlimmsten Fall wirst du dann vorzeitig entlassen, aber wenn du wirklich jemanden erst einlernen musst, dann wäre dein AG doof, so zu handeln.

Scoff
2013-10-03, 12:30:23
Ich würde mich da auch nicht verrückt machen, bei uns gestern erst mit bekommen das der Chef bei Neueinstellungen von einer 3-6 monatigen (mindestens) Wartezeit ausgeht. Mit Tendenz zu den 6 Monaten oder mehr. Sowohl bei Firmeninternen als auch externen Bewerbungen.