PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage Handyvertrag im Shop abgeschlossen - Widerruf?


Marcool
2013-10-03, 10:08:02
Hallo,

eine Person hat gestern in einem Shop einen Handyvertrag mit Handy abgeschlossen. Der Vertrag ist Käse. Das Handy wurde noch nicht benutzt aber das Siegel vom Karton wurde schon beschädigt.

Kann die Person morgen den Vertrag Widerrufen? Wie verhält sich das im Shop vor Ort ?


Gruß
Marcus

JesusFreak_83
2013-10-03, 10:12:03
Wenn das Online wäre dann ja, auch bei einem Straßenverkäufer bzw. ein Klinkenputzerverkauf könntest du bis zu einem bestimmten Zeitpunkt den Kauf Widerrufen.

Aber bei einem Shop? Nein. Nur aus Kulanzgründen.

kiX
2013-10-03, 10:34:02
Genau so sieht's aus!

Marcool
2013-10-03, 10:35:07
Also betteln ?! -.-

EDIT: Sie hat da etwas falsch Verstanden meinte Sie im Nachhinein.

Stormtrooper
2013-10-03, 10:56:27
Kommt drauf an wieviel das Handy mit und ohne Subventionierung kostet.
Ab 200€ Unterschied kann sie den Vertrag widerrufen.

Marcool
2013-10-03, 11:14:53
Ist ein O2 S mit 50 mb internetflat (schon zu wenig) und einen S3 mini mit der +10 zuzahlung (Pro Monat).

Stormtrooper
2013-10-03, 11:19:10
Was? Das Handy S3 mini kostet mit einem 24 Monatsvertrag nur 10 € mehr als wenn man es ohne Vertrag kauft?

sei laut
2013-10-03, 11:38:56
Sie kann den O2 Vertrag in was größeres upgraden, was mehr auf sie passt. O2 lässt das mit Sicherheit zu.
Was das Handy betrifft - sofern die Dame ein gewisses Alter erreicht hat (über 16), sieht es bei solchen Verträgen schlecht aus.
Was auch geht, ist den Vertrag umschreiben zu lassen - sprich, wenn sie jemanden kennt, der genau den Vertrag sucht (Eltern, Verwandte), kann man den Vertrag einfach übertragen - O2 ist egal, wer zahlt, nur das.

Marcool
2013-10-03, 11:44:38
@Stormtrooper: LOL ? Das S3 mini gibt es z.Z. für 179 Euro..

Der Vertrag ist Müll...

Stormtrooper
2013-10-03, 11:54:41
Das is schlecht, durch den Vertrag brauchst du einen geldwerten Vorteil von 200€.
Dann kannst du jederzeit widerrufen.

Samtener Untergrund
2013-10-03, 15:44:24
Auf welcher Rechtsgrundlage? Urteile? Gesetze?

Stormtrooper
2013-10-03, 16:59:08
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20S%2086/10

Eisenoxid
2013-10-03, 17:02:10
Also im Onlineshop kostet das SIIImini 29€ Anzahlung + 24x10€ = 269€. Somit über den 200€

Samtener Untergrund
2013-10-03, 17:26:27
Interessantes Urteil. Wobei es eine Menge Urteile gibt, die in die genau entgegengesetzte Richtung gehen. Von den Kommentatoren ist Fenner (http://www.ferner-alsdorf.de/2012/01/rechtsprechung-widerruf-subventionierter-handyvertrage-moglich/)der beste. Ob dies bei Marcool zutrifft, muss er überprüfen, ganz so einfach ist es nicht.

Spasstiger
2013-10-04, 13:02:28
Für einen Widerruf sehe ich schlechte Karten bei einem o2-S-Vertrag mit 10€ mtl. Zuzahlung für ein S3 mini und 2 Jahren Vertragslaufzeit. Das sind marktübliche Konditionen. Aber sicherlich wird o2 einem soweit entgegenkommen, dass man zum Vertragsstart ein größeres Internetpaket ohne Wechselgebühr buchen kann.