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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeber gewährt keinen Urlaub für Teilzeitkräfte


Höhnangst
2013-10-05, 18:18:22
Problem steht im Titel.

Es geht um einen Familienangehörigen, der auf 400-Euro-Basis an vier Tagen in der Woche arbeitet (Mo-Do). Ihm macht die Arbeit Spaß und er möchte vom Betrieb auch nicht weg (bitte keine Antworten in diese Richtung), aber natürlich ist es eine bodenlose Schweinerei, dass der Arbeitgeber einfach den bezahlten und gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht gewähren will. Es wurde beim Personalleiter bereits angesprochen und die Antwort war: "Machen wir nicht." Der Arbeitnehmer muss aktuell den Urlaub "rausarbeiten", d.h. er macht immer wieder "Überstunden", die angesammelt und dann während des Urlaubs ausbezahlt werden.

Eine kurze Recherche ergab, dass auch der Arbeitsvertrag den Mindesturlaub nicht ausschließen kann. Stimmt doch, oder?

Es betrifft auch nicht nur meinen Verwandten, sondern alle 400-Euro-Kräfte dort. Es handelt sich um einen mittelständischen Betrieb mit mehreren hundert Mitarbeitern.

Wie kann man dagegen vorgehen?
An die (lokale) Presse wenden? (evtl. anonym)
Gewerbeamt?
Sonstige Behörden?

Bitte um Meinungen / Hilfe dazu.

[dzp]Viper
2013-10-05, 18:23:06
Gewerbeamt bzw. andere ähnliche Behörden.

Natürlich müsste das anonym bleiben sonst ist er ziemlich schnell entlassen.
Gibts in dem Betrieb einen Betriebsrat?

Höhnangst
2013-10-05, 18:31:22
Ja, den gibt es.

ALTAY
2013-10-05, 18:32:44
Am besten direkt an TV & Rundfunk wenden und einen Beschwerdebrief an Frau Merkel verfassen......das hilft fast immer.

Was für eine Ausbeuterfirma - Da sollten doch mind. 14 & 15 Gehalt, Weihnachtsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld drin sein, bei der Belastung die man als 15h Jobber hat.

Wodde
2013-10-05, 18:33:06
Ein Betriebsrat der nichtmal den gesetzlichen Urlaubsanspruch durchsetzen kann ist seinen Namen nicht wert.

[dzp]Viper
2013-10-05, 18:52:04
Ja, den gibt es.
lol?
Dann sollte man sich mal an den wenden denn dieser ist dafür verantwortlich. Zur Not reicht der BR dann Klage ein...

PHuV
2013-10-05, 19:01:41
Welchen Urlaubsanspruch haben Teilzeit-Beschäftigte? (http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-03/arbeitsrecht-teilzeitarbeit-urlaubsanspruch)

Der Urlaubsanspruch bezieht sich immer auf die Arbeitstage und nicht auf die Arbeitsstunden.

Sind Ihre teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter werktäglich für Sie tätig, haben sie deshalb auch den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer.

GBWolf
2013-10-05, 19:19:13
jupp. wenn man jede woche 4 Arbeitstage hat ist der Anspruch von 16 Urlaubstagen gegeben aber nur dann. Kann ich mir bei nem 400 Euro Job aber kaum vorstellen, waeren ja bei 10 Euro die Stunde max 2 bis 3Arbeitsstunden am Tag.

Black-Scorpion
2013-10-05, 19:40:04
http://www.ihk-niederrhein.de/downloads/ihk/Merkblatt_Teilzeit_und_geringfuegige_Beschaeftigung.pdf

Da steht die Berechnung.

Rooter
2013-10-05, 19:52:53
Ja, den gibt es.Wtf!? :eek: Ist der arbeitgebergeführt, oder was? :|
Ein Betriebsrat der nichtmal den gesetzlichen Urlaubsanspruch durchsetzen kann ist seinen Namen nicht wert.THIS!

MfG
Rooter

Crazy_Bon
2013-10-05, 19:53:02
Google hilft, es sagt, wenn die Teilzeitarbeitskraft nur 4 statt 5 Tage gegenüber den Vollzeitkräften arbeiten, dann steht auch nur 4/5 Anspruch auf Urlaub zu, unabhängig von den täglichen Arbeitsstunden.

Wenn die Vollzeitkräften Anspruch auf 30 Tage Urlaub haben, steht als den Teilarbeitkräften 24 Tage Urlaub zu. (30:5*4=24)
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/543428/urlaub.html#2

Das gleiche gilt auch für das Urlaubsgeld, das wird anteilig berechnet.
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/recht/recht/arbeitsrecht/merkbl/543428/urlaub.html#4

Alles andere verstösst gegen das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), erst recht, wenn Teilzeitarbeitnehmer ihren Urlaub durch Überstunden/Mehrarbeit "erarbeiten" müssen.

Wenn der Betriebsrat da nicht helfen möchte, dann vergiss die Pfeiffen und melde den Arbeitgeber beim Gewerbeaufsichtsamt. Denn es gibt leider zuviele Betriebsräte, die dem Arbeitgeber sehr treu sind, statt den Arbeitnehmern zu helfen.

Senfgnu
2013-10-05, 22:45:50
Wäre außer Kündigung nun auch das einzige, was mir einfällt. Oder vielleicht mal dem AG die Paragraphen nett erklären?

Und bei aller Liebe (ich hab auch schonmal ein paar Tage Urlaub untern Tisch fallen lassen und ziehe dieses Wochenende durch) zur Arbeit: Wenn einem Arbeitgeber das Gesetz erklärtermaßen egal ist, sollte man eine Kündigung nicht ausschließen.

Höhnangst
2013-10-06, 11:10:21
jupp. wenn man jede woche 4 Arbeitstage hat ist der Anspruch von 16 Urlaubstagen gegeben aber nur dann. Kann ich mir bei nem 400 Euro Job aber kaum vorstellen, waeren ja bei 10 Euro die Stunde max 2 bis 3Arbeitsstunden am Tag.
Ich glaube, es sind weniger als 10 € / h und es sind regulär 4x 3 Stunden pro Woche. Ich weiß, dass es den Urlaub nur anteilig entsprechend der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage gibt. In diesem Fall mindestens 16 bei 20 regulären Tagen. Aber es ist auch abhängig davon, wie viel Urlaub es im Betrieb sonst gibt. (siehe Crazy_Bon)


@ all and besonders Crazy_Bon

Danke! Das sind gute Links!

Ich denke, dass die Punkte mit den Feiertagen und der Krankheit auch zutreffen, weil dort auch kein Lohn bzw. Arbeitsstunden angerechnet werden. Da muss ich aber nochmal recherchieren bei dem Betroffenen. Ich muss den Verwandten nur erstmal dazu bringen, für seine Rechte zu kämpfen. Der hat leider zu viel Angst um seinen Job, weil er den dringend braucht. Ich werde versuchen, herauszufinden, was der Betriebsrat zu der Sache zu sagen hat.

Außerdem noch etwas zur Kündigung: abgesehen davon, dass der Job aus finanzieller Sicht dringend gebraucht wird, möchte ich, dass der Arbeitgeber generell endlich mit dieser Scheiße aufhört. Es gibt Gesetze an die man sich gefälligst zu halten hat. Wenn man kündigt, stellen die einfach den Nächsten ein, der es mit sich machen lässt und es ändert sich gar nichts.

gnahr
2013-10-06, 11:23:49
kannst ja etwas optimismus streuen: im falle einer kündigung kann man auch in teilzeit anspruch von einem arbeitsgericht machen.
nur weil man einer geringfügigen beschäftigung nachgeht ist man ja nicht vogelfrei.

Kalmar
2013-10-06, 11:34:47
in die Gewerkschaft eintreten oder Arbeitsrechtsversicherung abschließen und dann klage einreichen am Arbeitsgericht. ist halt die frage vorher reden und ggf. ne kündigung riskieren? hat er nen schriftlichen beweis das es keine urlaubstage gibt ? ggf. mal ne mail schreiben und auf ne mailantwort hoffen.

zu mindestens muss das bezeugt werden.

[dzp]Viper
2013-10-06, 11:57:42
Da ich aktuell selber beim Arbeitsgericht eine Klage gegenüber meinem alten Arbeitgeber einreichen musste habe ich da ein wenig Erfahrung sammeln können:

Das Vorgehen:

1. Dem Arbeitgeber schriftlich auf das Urlaubsgesetz hinweisen und um Nachzahlung bzw. Rückführende freigabe der Urlaubstage fordern. Dem Arbeitgeber dabei unbedingt eine Frist setzen (ca. 2 Wochen).

2. Wenn der Arbeitgeber der Forderung nicht nach kommt, dann zum Arbeitsgericht gehen und dort eine Klage einreichen (Arbeitsvertrag, Bezug zum Gesetz und Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber mitnehmen!!).
Dies geht auch ohne Anwalt bzw. Gewerkschaft. Es kommt ein paar Wochen später zu einer Güterverhandlung wo der Richter dem Arbeitgeber seine Meinung sagt. In 99% der Fälle knickt der Arbeitgeber dort schon ein weil er weiß, dass er Haushoch verlieren würde.

Schritt 1 und 2 kosten dich als Arbeitnehmer fast gar nichts. Schritt 2 kostet nicht wirklich viel (richtet sich nach dem Streitwert). Tabelle dazu findest du hier:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html

Erst wenn sich der Arbeitgeber auch bei der Güterverhandlung uneinsichtig zeigt kommt es zu einer Gerichtsverhandlung wo du dann besser in einer Gewerkschaft bist (oder dir einen Anwalt nimmst).

Das ganze kann der Arbeitnehmer natürlich auch nach der Kündigung oder während der Kündigung schon machen. Wichtig ist, dass er die Klage innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung einreicht!

in die Gewerkschaft eintreten oder Arbeitsrechtsversicherung abschließen und dann klage einreichen am Arbeitsgericht. ist halt die frage vorher reden und ggf. ne kündigung riskieren? hat er nen schriftlichen beweis das es keine urlaubstage gibt ? ggf. mal ne mail schreiben und auf ne mailantwort hoffen.

zu mindestens muss das bezeugt werden.
Wenn möglich keine Mail schreiben sondern richtig per Brief. Vor Gericht sind Mails nicht gerne gesehen weil sie nicht 100% "fassbar" sind (wie meine Frau beim Arbeitsgericht gesagt hat)

[dzp]Viper
2013-10-06, 12:00:09
Außerdem noch etwas zur Kündigung: abgesehen davon, dass der Job aus finanzieller Sicht dringend gebraucht wird, möchte ich, dass der Arbeitgeber generell endlich mit dieser Scheiße aufhört. Es gibt Gesetze an die man sich gefälligst zu halten hat. Wenn man kündigt, stellen die einfach den Nächsten ein, der es mit sich machen lässt und es ändert sich gar nichts.
Ich frage nochmal:

Was hat der Betriebsrat bisher deswegen gemacht? Er sollte eigentlich sofort alles nötige unternehmen damit der Arbeitgeber einlenkt.. zur Not sogar eine Klage vor dem Arbeitsgericht!

Spasstiger
2013-10-06, 12:14:53
Leider ist das kein Einzelphänomen, sondern die gängige Praxis bei Teilzeitkräften. Ich habe auch schon als 400€-Jobber gearbeitet und von einem Urlaubsanspruch wurde mir nix gesagt. Im Endeffekt wurde ich sogar für weniger Stunden bezahlt als abgeleistet, weil die Arbeitszeit auf halbe Stunden gerundet wurde und dies bei meiner Arbeitszeit meistens ein Abrunden zur Folge hatte (abzuleistende Arbeitszeit + Aufräumen = z.B. 4 Stunden 10 Minuten statt 4 Stunden). Ich habs mal nachgerechnet und rund 5 Stunden wurden mir nicht bezahlt. Ich habs aber nicht eingeklagt. Beim Filialleiter hatte ich es angesprochen, der meinte aber nur, es würde sich rausmitteln. War halt nicht so.

MarcWessels
2013-10-06, 12:52:20
Die gängige Praxis, Krankeitstage und Urlaubstage nicht zu bezahlen, ist es tatsächlich bei den (ohnehin unsäglichen) 400,- €-Jobs (nebst oftmals eines zu niedrigen Stundenlohns im Vergleich zu den Vollzeitkräften). Dass der Verwandte des TS hier aber sogar, die Tage, die er in den Urlaub will, vorarbeiten muss, ist die absolute Höhe.

Je nachdem, wieviele Jahre(?) das schon so läuft, kämen im Falle einer Klage wohl ordentliche nachzuzahlende Summen auf den Ausbeuter zu.

Die Bezahlung unter 10,- € die Stunde und der Urlaubsanspruch von lediglich 20 Tagen für Vollzeitkräfte vervollständigen das Bild dieses sauberen Unternehmers.

Traurig, dass sowohl AN als auch AS sich so etwas heutzutage gefallen lassen.

Crazy_Bon
2013-10-06, 12:58:00
Hier mal eine Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im PDF-Format, auf Seite 43 geht es um den Urlaub:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a263-teilzeit-alles-was-recht-ist.pdf?__blob=publicationFile

Im wesentlichen sagt es das aus, was ich schon zuvor geschrieben habe, aber nun von offizieller Stelle. Am besten ausdrucken oder von der Agentur für Arbeit die Broschüre mitnehmen und dem Chef das auf dem Tisch legen. Wenn er den Weg nach draussen zeigt, dann war das eh die falsche Firma. Einen anderen 400€-Job bekommt man schnell wieder, hoffentlich das auch völlig gesetzeskonform.

Schlechte Erfahrungen mit Arbeitgebern habe ich auch schon gemacht, ähnliche wie der Spasstiger. Mit einer komplizierten Rechenformel wurde die wöchentliche Arbeitszeit ermittelt und trotz voller Anwesenheit fehlten jedem einige Stunden im Monat. Die Arbeitnehmer wurden gezielt betrogen im völligen Kenntnis des Betriebsrates, sowie die Verlagerung durch neue Arbeitsverträgen von internen Vollzeitbeschäftigten zu Leiharbeitnehmern, völlig schändlich für einen international agierenden deutschen Konzern. Aber die Firma war eh nicht gerade rühmlich mit der braunen Vergangenheit und driftet immer mehr in die Bedeutungslosigkeit ab. Mich würde es nicht wundern, wenn sie in den nächsten Jahren zerschlagen wird, völlig zurecht. Ich habe schon zuviel geschrieben und zum Glück geht mir das schon lange nichts mehr an und fühle mich bei meinem heutigen Arbeitgeber rundum wohl.

1337
2013-10-06, 17:43:35
Wie berechnet man denn den "Wert" des Urlaubstages?
Da man ja nicht nach Tarif bezahlt wird, sondern (oftmals schwankungsreichen) Stundensatz, stelle ich mir das schwierig vor wenn der Urlaub ausgezahlt werden soll.

gnahr
2013-10-06, 17:56:42
n urlaubstag ist ein arbeitstag. wenn er 5 studen regelarbeitszeit laut vertrag hat, fallen diese eben an.
wenn es arg schwankt... muss man sich einigen. einen mittelwert der arbeitstage der letzten 3 monate wär was passendes.

krankheitstage sind was anderes: wird jemand krank, könnte etwa der mittelwert über die letzten 3 monate (insgesamt nach zeit) gebildet werden, die er innerhalb des zeitraums erwirtschaftet wurde.
bsp.: 14 tage krank: gehalt der letzten 3 monate, geteilt durch 6.

Crazy_Bon
2013-10-06, 17:57:54
Der Stundensatz ist völlig egal, es kommt nur drauf an wieviele Tage man in der Woche arbeitet. Selbst wenn es nur 1 Stunde/Tag sind, aber dafür jeden Tag in der Woche wie die Vollzeitbeschäftigten arbeitet, dann stehen dieselbe Summe an Urlaubstage wie bei den Vollzeitbeschäftigten zu. Wenn nun die Anzahl der Tage in der Woche schwanken, dann muss man das aus der Rechenformel von den von mir verlinkten Seiten errechnen oder vornherein vertraglich festlegen, aber nicht übers Ohr hauen lassen.

SuperStar
2013-10-06, 17:59:53
Besser er sucht sich was neues.
Wenn er den Urlaub einfordert dann wird er ja wahrscheinlich eh gekündigt.
Von daher lieber selber gehen.

MarcWessels
2013-10-06, 21:56:55
Aber danach nicht vergessen, massenhaft Nachzahlungen einzuklagen.

basti333
2013-10-06, 22:17:49
Warum geht man nicht erstmal zum Betriebsrat statt im 3DCenter forum nachzufragen?!

Wodde
2013-10-06, 23:10:13
Weil der Betriebsrat für den Anus zu sein scheint wenn er davon weiß und es toleriert?

basti333
2013-10-06, 23:33:41
Weil der Betriebsrat für den Anus zu sein scheint wenn er davon weiß und es toleriert?

Selbst wenn dem so ist, wenn man noch nicht mal zum BR geht, auch nicht kündigen will und offensichtlich ja auch unsicher ist ob man direkt zum chef soll, was für einen tipp erwartet man dann im 3DCenter? Das mindeste, einfachste und risikoärmste wäre es nunmal erstmal zum BR zu gehen.

StefanV
2013-10-07, 01:49:41
Wenn er den Urlaub einfordert dann wird er ja wahrscheinlich eh gekündigt.
Von daher lieber selber gehen.
Ganz im Gegenteil!

NIEMALS darf man selbst kündigen, sonst bekommst 'nen Problem mitm Amt...

SuperStar
2013-10-07, 05:00:02
Natürlich erst wenn man ne neue Stelle hat, sollte klar sein.

Der Fünfte Elefant
2013-10-07, 10:23:27
Aber danach nicht vergessen, massenhaft Nachzahlungen einzuklagen.


Ich bin ja höchst selten einmal deiner Meinung aber hier schon.

Wenn so etwas bei einem 2, 3 Mann Betrieb passiert kann es wirklich Unwissenheit sein; bei einem Betrieb mit mehren Hundert Angestellten und eigener Personalbteilung ist das auszuschließen. Es handelt sich hier um nichts weniger als Betrug den der AG da abzuziehen versucht.
Bin kein Jurist aber ich würde nicht nur das Geld zurückfordern sondern auch Strafanzeige stellen.

basti333
2013-10-07, 11:14:43
Ich bin ja höchst selten einmal deiner Meinung aber hier schon.

Wenn so etwas bei einem 2, 3 Mann Betrieb passiert kann es wirklich Unwissenheit sein; bei einem Betrieb mit mehren Hundert Angestellten und eigener Personalbteilung ist das auszuschließen. Es handelt sich hier um nichts weniger als Betrug den der AG da abzuziehen versucht.
Bin kein Jurist aber ich würde nicht nur das Geld zurückfordern sondern auch Strafanzeige stellen.

Das ist leider gang und gebe bei Arbeitgebern, viele Teilzeitkräfte erhalten keinen Urlaub und die meisten akzeptieren es aus unwissenheit. Und ganz ehrlich, solange es so viele leute gibt die sich nicht einen Dreck um ihre Rechte kümmern, haben sie pech gehabt. Arbeitnehmer die ihren rechtmäßigen Urlaubsanspruch einfordern, sollten ihn aber natürlich bekommen, ohne wenn und aber.