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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inkassoforderung von toter Frau nach über 10 Jahren


Gast
2013-10-19, 17:21:00
Hallo,

ich bin zwar angemeldet, aber mir ist mein persönlicher Umstand ein wenig peinlich, also entschuldigt, dass ich anonym poste..

Ich habe heute einen Brief von einem Inkassobüro bekommen. Dort steht eine Forderung von etwa 150 Euro drin, die wohl zu Lasten meiner bereits 2003 verstorbenen Mutter geht. Es geht um den Betrag für eine Rechtsschutzversicherung.
Ich bin wohl Erbe, aber ich habe damals das Erbe nicht wirklich angenommen bzw es gab nie eine Testamentseröffnung oder dergleichen oder Post vom Amtsgericht oder dergleichen. Erhalten habe ich also rein garnichts, auch wenn meine Mutter ein Einfamilienhaus besaß.
Ich wollte mit dem ganzen nichts zu tun haben, weil meine Eltern mit zeitlebens immer vorgeworfen haben, dass ich an ihrem Unglück Schuld bin. Inwieweit das stimmt oder nicht, spielt wohl keine Rolle.

Jedenfalls wollte ich nie von ihrem Tod profitieren, aber natürlich jetzt auch keine Schulden bezahlen müssen, die ich von meiner kleinen Erwerbsunfähigskeitsrente auch nicht bezahlen könnte(Um die 700 Euro im Monat für alles).
Was kann ich tun? Oder ist das ganze schon verjährt? Immerhin hätte doch zumindest der Gläubiger(die Rechtsschutzversicherung) sich mal vorher bei mir melden können oder? Einfach so jetzt noch Inkasso zu verlangen, finde ich sowieso mehr als dreist.

Ich weiß, dass es eventuell eine total einfache Frage ist, aber in solchen Dingen bin ich recht... naiv.

Danke für eure Hilfe.

Stargazer2893
2013-10-21, 11:07:48
Ob die Forderung rechtmäßig ist, kann ich anhand der Daten zwar nicht beurteilen aber Inkassounternehmen (und andere auch) schicken gerne Zahlungsaufforderungen ohne rechtliche Handhabe.
Es muss also nicht unbedingt bedeuten, dass das Inkassounternehmen (die Versicherung hat die Forderung bereits abgetreten) auch einen Rechtsanspruch auf das Geld hat.

Kurzum: Informier Dich ob Dir gegenüber rechtliche Ansprüche bestehen (meine Laienmeinung sagt Nein da Du das Erbe nicht angetreten hast) und wenn nicht, ignoriere das Schreiben (oder wenn Du nett sein möchtest, schreibe denen nen kurzen Zweizeiler). Sollte ein Mahnbescheid kommen innerhalb von 2 Wochen widersprechen (Begründung hast Du ja) und die Sache ist erledigt!

Surrogat
2013-10-21, 11:47:01
1. verjährt
2. ungültig da du kein Erbe bist und das offiziell auch nicht bescheinigt ist
3. ignorieren!

Als der Vater meiner Frau starb, flatterten uns auch gleich ein Dutzend Rechnungen ins Haus, teilweise wurden uns sogar am Grab während der Beerdigung noch Rechnungen von s.g. "Freunden" des Verstorbenen in die Hand gedrückt, die können froh sein das ich zuerst dachte es wären Beileidsbekundigungen, sonst hätte man gleich noch paar Gräber ausheben müssen :mad:

Lass dich nicht beeindrucken, die können dir rein gar nix!

Haarmann
2013-10-21, 12:28:54
Gast

Anfeuern im Kamin damit - da hats immerhin noch nen Wert das Schreiben.

Blase
2013-10-21, 13:23:32
2. ungültig da du kein Erbe bist und das offiziell auch nicht bescheinigt ist


Also wenn der TE nicht ausdrücklich innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod der Mutter dem Erbe widersprochen hat (imho 4 Wochen oder max. ein halbes Jahr), dann hat er das Erbe angenommen. Auch stillschweigen ist annehmen. War vor kurzem erst ein Artikel hierzu im Focus...

Zum Rest kann ich allerdings nichts sagen.

MfG Blase

Senfgnu
2013-10-21, 13:26:41
wenn keine Verjährungshemmnisse bestanden, würde ich damit meinen nichtvorhandenen Kamin befeuern.

Wenn die irgendwann einen gelben Brief schicken lassen (was ich als unwahrscheinlich betrachte), sollte man halt widersprechen und dann gehts den üblichen Weg.

Surrogat
2013-10-21, 13:30:06
Also wenn der TE nicht ausdrücklich innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod der Mutter dem Erbe widersprochen hat (imho 4 Wochen oder max. ein halbes Jahr), dann hat er das Erbe angenommen. Auch stillschweigen ist annehmen. War vor kurzem erst ein Artikel hierzu im Focus...

Zum Rest kann ich allerdings nichts sagen.

MfG Blase

stimmt zwar, dann bekommt er aber auch einen Erbschein und allerhand offizielles Geschreibsel dazu, das scheint ja nicht der Fall zu sein....

Gast
2013-10-21, 13:38:32
Also ich habe damals rein garnichts erhalten. Weder Erbschein noch eine Aufforderung mich zu dem Erbe zu äußern oder sonstiges. Ich hätte wohl einen Anspruch auf einen Anteil des Hauses gehabt, das meine Mutter besessen hat, aber ich wollte rein garnichts mehr damit zu tun haben. Wohnen tut dort mein Stiefvater und mein Halbbruder. Inwieweit da jetzt irgendwann vielleicht mal Post für mich angekommen ist, die mir vorenthalten wurde, weiß ich nicht. Aber ist das dann mein Problem? Ich habe mich 2001 nach Auszug in meine eigene Wohnung ordnungsgemäß umgemeldet.

Watson007
2013-10-21, 13:44:33
Als der Vater meiner Frau starb, flatterten uns auch gleich ein Dutzend Rechnungen ins Haus, teilweise wurden uns sogar am Grab während der Beerdigung noch Rechnungen von s.g. "Freunden" des Verstorbenen in die Hand gedrückt, die können froh sein das ich zuerst dachte es wären Beileidsbekundigungen, sonst hätte man gleich noch paar Gräber ausheben müssen :mad:

wieso gibt es hier keinen Like-Button?^^
aber ich glaub das wäre einer der wenigen Situationen wo mir auch die Hand ausrutschen würde...

Surrogat
2013-10-21, 13:53:40
Also um es kurz zu machen, der TS muss sich schon klar darüber sein ob er nun Erbe ist oder nicht, im Zweifel einfach mal beim Amtsgericht nachfragen, die wissen es nämlich genau!

new_vision
2013-10-21, 14:54:02
Naja, sollte er doch der Erbe sein, steht ihm ja dann noch ein Anteil am Einfamilienhaus zu, wenn die gesetzliche Erbfolge eingehalten werden muss. Wenn dies nicht so sein sollte (gesetzliche Erbfolge) muss es ein Testament geben und dieses hätte ihm dann zur Kenntnis gebracht werden müssen. Es gibt schließlich auch Todesfälle, von denen man gar nichts mitbekommen würde. Dafür gibt's ja die Nachlassgerichte.

Gast
2013-10-21, 20:09:16
Ich würds ignorieren, nach so langem Zeitraum ist es vermutlich verjährt und die versuchen jetzt mit der Angst doch noch an ihre Kohle (und Gebühren!!) zu kommen.

Man muss auch nicht unbedingt Erbschein haben um Erbe zu sein, wenn z.B. Familie tot ist geht es automatisch nach der Erbreihenfolge weiter. Abr Schulden kann man sicherlich ausschlagen, vielleicht sogar jetzt noch.

Black-Scorpion
2013-10-21, 21:15:55
Ich würds ignorieren, nach so langem Zeitraum ist es vermutlich verjährt und die versuchen jetzt mit der Angst doch noch an ihre Kohle (und Gebühren!!) zu kommen.

Man muss auch nicht unbedingt Erbschein haben um Erbe zu sein, wenn z.B. Familie tot ist geht es automatisch nach der Erbreihenfolge weiter. Abr Schulden kann man sicherlich ausschlagen, vielleicht sogar jetzt noch.
Du kannst ein Erbe ausschlagen aber nicht nur den Teil (Schulden) der einem nicht gefällt. Entweder alles oder gar nichts.

PHuV
2013-10-21, 21:47:05
Ich hatte auch mal so ein Problem, und wir (ich und meine Geschwister) mußten bezahlen, und das waren fast 3000 EUR. War nicht lustig. :mad:

Erst mal mußt Du nur bezahlen, wenn Du geerbt hast. Da Du das nicht hast, geht die Forderungen automatisch an die Erben über, sprich Dein Stiefvater und Dein Halbbruder.

Besteht ein von einem Gericht bestehender Schuldtitel (nicht widersprochenen Mahnbescheid), dann ist dieser Titel 30 Jahre lang gültig, und so lange kann vollstreckt werden, auch gegenüber den Erben! Ist es nur eine normale Schuld ohne diesen Titel, dann ist er verjährt.

Schau mal genau auf die Inkassoforderung, dort muß dann ein Verweis auf ein Verfahren mit einer Verfahrensnummer bzw. das zuständige Amtsgericht stehen. Wenn nicht, kannst Du diese Inkassoforderung ignorieren. Wann wurde die Forderung überhaupt erhoben? Ist es vielleicht eine Forderung, als Deine Mutter schon tot war (vergessene Versicherung, die nicht gekündigt oder angezeigt wurde), sprich die fällige Abbuchung nach einem Monat, Quartal oder halben Jahr/Jahr? Dann ist sie eh ungültig, weil alle Versicherungsansprüche erlöschen automatisch mit dem Tode. Wer ist der Urheber des Inkassos, sprich welche Versicherung ist zuständig. Zur Not melde Dich dort, und schildere den Fall dort, die können dann das Inkasso auch für Dich zurückpfeifen.

Frage, wie kommen die denn nach 10 Jahren auf Dich? :confused:

Ansonsten schreiben dem Inkassobüro, verweise einfach darauf, daß Du das Erbe verweigert hast, und nenne Deinen Stiefvater und Halbbruder als Erben, den Rest machen die dann selbst. Je nach Inkassobüro kann man dort auch einfach anrufen und freundlich nachfragen, und die Sachlage erklären. Wenn das ein seriöser Laden ist, dann kümmern die sich dann auch selbst darum. Du mußt nicht mal angeben, wer geerbt hat, das müssen die dann selbst rausfinden. Du bist auf alle Fälle bei dieser Nummer raus.

Gast
2013-10-22, 00:14:49
Hallo,

bin der Threadstarter. Erstmal Danke für alle eure Antworten, die mich zumindest ein bisschen beruhigt haben.

Also in dem Schreiben steht rein garnichts von einem Amtsgericht bzw einem Verfahren. Dort wird einfach nur der Name der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG genannt und dass ein Betrag von etwa 140 Euro zuzüglich weiterer Verzugszinsen offen ist. Die sind aber nicht weiter ausgeführt, was mich schon stutzig gemacht hat.

Ich weiß nicht, ob ich den Namen der Inkassofirma nennen darf? Ist eine Firma aus Bad Homburg. Der Name der Stadt taucht auch im Firmenname auf.

Was mich auch wundert, dass direkt ein Formular beilag für eine Ratenzahlung. Direkt darüber steht "zahlungsvorschlag und Schuldanerkenntnis". Das ist doch eine Frechheit oder? Wenn ich so darüber nachdenke, kotzt mich das ganze immer mehr an.


Ich hatte auch mal so ein Problem, und wir (ich und meine Geschwister) mußten bezahlen, und das waren fast 3000 EUR. War nicht lustig. :mad:

Erst mal mußt Du nur bezahlen, wenn Du geerbt hast. Da Du das nicht hast, geht die Forderungen automatisch an die Erben über, sprich Dein Stiefvater und Dein Halbbruder.

Besteht ein von einem Gericht bestehender Schuldtitel (nicht widersprochenen Mahnbescheid), dann ist dieser Titel 30 Jahre lang gültig, und so lange kann vollstreckt werden, auch gegenüber den Erben! Ist es nur eine normale Schuld ohne diesen Titel, dann ist er verjährt.

Schau mal genau auf die Inkassoforderung, dort muß dann ein Verweis auf ein Verfahren mit einer Verfahrensnummer bzw. das zuständige Amtsgericht stehen. Wenn nicht, kannst Du diese Inkassoforderung ignorieren. Wann wurde die Forderung überhaupt erhoben? Ist es vielleicht eine Forderung, als Deine Mutter schon tot war (vergessene Versicherung, die nicht gekündigt oder angezeigt wurde), sprich die fällige Abbuchung nach einem Monat, Quartal oder halben Jahr/Jahr? Dann ist sie eh ungültig, weil alle Versicherungsansprüche erlöschen automatisch mit dem Tode. Wer ist der Urheber des Inkassos, sprich welche Versicherung ist zuständig. Zur Not melde Dich dort, und schildere den Fall dort, die können dann das Inkasso auch für Dich zurückpfeifen.

Frage, wie kommen die denn nach 10 Jahren auf Dich? :confused:

Ansonsten schreiben dem Inkassobüro, verweise einfach darauf, daß Du das Erbe verweigert hast, und nenne Deinen Stiefvater und Halbbruder als Erben, den Rest machen die dann selbst. Je nach Inkassobüro kann man dort auch einfach anrufen und freundlich nachfragen, und die Sachlage erklären. Wenn das ein seriöser Laden ist, dann kümmern die sich dann auch selbst darum. Du mußt nicht mal angeben, wer geerbt hat, das müssen die dann selbst rausfinden. Du bist auf alle Fälle bei dieser Nummer raus.

Gast
2013-10-22, 00:19:42
Ich hab keine Ahnung, wie die auf mich kommen, aber es könnte sein, dass meine herzallerliebste Familie da irgendwie hintersteckt. Mein Stiefvater stand schon mehrmals vor meiner Tür und gab mir die Schuld für den Tod meiner Mutter. Sie starb an Magenkrebs. Inwieweit ich dafür was kann.. Naja...
Das ganze ist schon recht komplex. Letzlich läuft alles darauf hinaus, dass ich halt das Kind meines leiblichen Vaters bin und der Rest meiner Familie damit nicht klar kam. Ich kam halt nach ihm, sowohl vom Aussehen als auch vom Charakter her und ich erinnerte meine Mutter immer an ihn.



Frage, wie kommen die denn nach 10 Jahren auf Dich? :confused:

MarcWessels
2013-10-22, 07:24:14
Jedenfalls wollte ich nie von ihrem Tod profitieren, aber natürlich jetzt auch keine Schulden bezahlen müssen, die ich von meiner kleinen Erwerbsunfähigskeitsrente auch nicht bezahlen könnte(Um die 700 Euro im Monat für alles).Kleiner Hinweis am Rande. Da Dein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, hätte ein Gläubiger selbst bei einer berechtigten Forderung ein Problem.

Surrogat
2013-10-22, 09:33:24
Ansonsten schreiben dem Inkassobüro, verweise einfach darauf, daß Du das Erbe verweigert hast, und nenne Deinen Stiefvater und Halbbruder als Erben, den Rest machen die dann selbst. Je nach Inkassobüro kann man dort auch einfach anrufen und freundlich nachfragen, und die Sachlage erklären. Wenn das ein seriöser Laden ist, dann kümmern die sich dann auch selbst darum. Du mußt nicht mal angeben, wer geerbt hat, das müssen die dann selbst rausfinden. Du bist auf alle Fälle bei dieser Nummer raus.

Davon kann ich allerdings nur abraten, wer ein Inkassobüro im Glauben anschreibt die Situation zu bereinigen, der wird sich noch wundern. Die denken nämlich nicht daran den tatsächlichen Schuldner zu ermitteln oder haben es schon längst getan. Diese Typen verstehen nur eine Sprache und die heisst Anwalt, also im Zweifel lieber gar nix mit denen machen.

Kleiner Hinweis am Rande. Da Dein Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, hätte ein Gläubiger selbst bei einer berechtigten Forderung ein Problem.

Oh ein Fachmann :ulol:

PHuV
2013-10-22, 11:48:59
Davon kann ich allerdings nur abraten, wer ein Inkassobüro im Glauben anschreibt die Situation zu bereinigen, der wird sich noch wundern. Die denken nämlich nicht daran den tatsächlichen Schuldner zu ermitteln oder haben es schon längst getan. Diese Typen verstehen nur eine Sprache und die heisst Anwalt, also im Zweifel lieber gar nix mit denen machen.
Ich sagte, wenn es ein seriöses Inkasso-Büro ist (ja, davon gibts auch welche), kann man sehr wohl dort auch Forderungen direkt abwenden. Blöd sind die ja auch nicht, besonders wenn kein Rechtsanspruch besteht.
Also in dem Schreiben steht rein garnichts von einem Amtsgericht bzw einem Verfahren. Dort wird einfach nur der Name der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG genannt und dass ein Betrag von etwa 140 Euro zuzüglich weiterer Verzugszinsen offen ist. Die sind aber nicht weiter ausgeführt, was mich schon stutzig gemacht hat.

Ich weiß nicht, ob ich den Namen der Inkassofirma nennen darf? Ist eine Firma aus Bad Homburg. Der Name der Stadt taucht auch im Firmenname auf.

Was mich auch wundert, dass direkt ein Formular beilag für eine Ratenzahlung. Direkt darüber steht "zahlungsvorschlag und Schuldanerkenntnis". Das ist doch eine Frechheit oder? Wenn ich so darüber nachdenke, kotzt mich das ganze immer mehr an.
Dann würde ich bei der genannten Rechtsschutzversicherung erst mal nachfragen, wann und wie diese Forderung überhaupt bestand. Wie gesagt, mit dem Tod erlöschten automatisch alle Verpflichtungen.

http://www.selbstaendig-versicherung.de/private-krankenversicherung/was-passiert-beim-tod-des-versicherungsnehmers-mit-dessen-policen/
Rechtsschutzversicherung
Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung, so läuft der Vertrag weiter, bis das Ende des aktuellen Beitragszahlungsraumes erreicht ist. Der Erbe hat die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen, indem er die Beiträge weiterzahlt. Wird der Vertrag nicht übernommen und keine weiteren Versicherungsbeiträge gezahlt, erlischt der Vertrag ohne Kündigungspflicht.

Würde der Betrag schon vorher zu Lebzeiten geschuldet, so muß der Gläubiger erst mal einen Titel durch einen Mahnbescheid mit einem Vollstreckungsbescheid erwirkt haben. Hat er das nicht, verjährt die Schuld automatisch nach 3 Jahren, somit ist diese Forderung ohne Titel eh hinfällig. Da Du auch kein Erbe warst, ist die Forderung sowieso hinfällig. Wenn die jedoch keinen Titel haben, haben sie Pech gehabt.

Was ich auf alle Fälle nicht tun würde, ist es einfach nur ignorieren! Das kann schnell nach hinten losgehen, und Du bekommst dann noch eine viel höhere Forderung aufgebrummt. Bei dieser Summe würde ich noch keinen Anwalt konsultieren, weil die Anwaltsstunde viel höher ist als die Forderung. Ich hatte erst dieses Jahr eine solche Beratung, und die kostete mal schnell 230 EUR, die Du erst mal nicht wieder bekommst.

Erst mal nichts unterschreiben und bloß nicht irgend ein Schuldbekenntnis abgeben!
Dann würde ich mich bei der Versicherung erkundigen, wann, wie und wo diese Forderung eingetreten ist. Wie gesagt, wenn Du dort die Richtigen erwischt, sorgen sie schon dafür, daß das Inkassoforderung verschwindet.

Danach würde ich mit dem Inkasso-Büro telefonisch Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie es überhaupt zu dieser Forderung kommt und wie sie auf Dich überhaupt kommen. Diese Auskunft müssen sie Dir geben. Dann würde ich weiterhin erst mal telefonisch die Forderung abwehren, die ja in Deinem Fall begründet ist, mit dem Hinweis auf die anderen Erben.
http://www.ra-porwol.de/archiv/verbraucherrecht/inkasso-forderungen-sind-zu-99-unberechtigt/
Sie haben das Recht, die Vorlage einer unterschriebenen Originalvollmacht zu verlangen. Alle ohne die Vorlage einer solcher Vollmacht Ihnen gegenüber gesetzten Fristen und Mahnungen sind unwirksam (§ 174 BGB). Nicht selten meldet sich ein Inkasso-Unternehmen erst gar nicht zurück, wenn die Vorlage einer Vollmacht verlangt wird.

Sollte noch weiter ein Inkasso kommen, widersprichst Du schriftlich dieser Forderung, mit dem Hinweis, daß falls nochmals eine solche unberechtigte Forderung kommen sollte, Du rechtliche Schritte einleiten wirst, und Du ihnen diese Kosten in Rechnung stellen wirst. Erst wenn sie ein 3.Mal kommen, schalte einen Rechtsanwalt ein. Laß Dich von Drohgebärden und der immer steigenden Forderung nicht beeindrucken. Paß auf alle Fälle auf, was die nächste Zeit schriftlich kommt! Sollte ein Mahnbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen. Dann schau mal, ob Du bei Deinem Einkommen einen Anspruch auf Rechtsbeihilfe hast, dann mußt Du auch nichts für den Anwalt bezahlen.

Zudem solltest Du unbedingt von Deinen Fast-Verwandten eine Sterbeurkunde einfordern!

Wenn Du mehr Hilfe brauchst, melde Dich einfach per PM bei mir.

Ansonsten google mal selbst unter dem Stichwort "Unberechtigte Inkasso Forderungen abwehren":

Dicker Igel
2013-10-22, 12:08:16
Gast

Anfeuern im Kamin damit - da hats immerhin noch nen Wert das Schreiben.

+1

thomas62
2013-10-22, 14:47:23
Hallo,

ich bin zwar angemeldet, aber mir ist mein persönlicher Umstand ein wenig peinlich, also entschuldigt, dass ich anonym poste..

Ich habe heute einen Brief von einem Inkassobüro bekommen. Dort steht eine Forderung von etwa 150 Euro drin, die wohl zu Lasten meiner bereits 2003 verstorbenen Mutter geht. Es geht um den Betrag für eine Rechtsschutzversicherung.
Ich bin wohl Erbe, aber ich habe damals das Erbe nicht wirklich angenommen bzw es gab nie eine Testamentseröffnung oder dergleichen oder Post vom Amtsgericht oder dergleichen. Erhalten habe ich also rein garnichts, auch wenn meine Mutter ein Einfamilienhaus besaß.
Ich wollte mit dem ganzen nichts zu tun haben, weil meine Eltern mit zeitlebens immer vorgeworfen haben, dass ich an ihrem Unglück Schuld bin. Inwieweit das stimmt oder nicht, spielt wohl keine Rolle.

Jedenfalls wollte ich nie von ihrem Tod profitieren, aber natürlich jetzt auch keine Schulden bezahlen müssen, die ich von meiner kleinen Erwerbsunfähigskeitsrente auch nicht bezahlen könnte(Um die 700 Euro im Monat für alles).
Was kann ich tun? Oder ist das ganze schon verjährt? Immerhin hätte doch zumindest der Gläubiger(die Rechtsschutzversicherung) sich mal vorher bei mir melden können oder? Einfach so jetzt noch Inkasso zu verlangen, finde ich sowieso mehr als dreist.

Ich weiß, dass es eventuell eine total einfache Frage ist, aber in solchen Dingen bin ich recht... naiv.

Danke für eure Hilfe.

Schicke Kopie von Sterbeurkunde und einen 3 zeiler dazu.
Und wenn du kein Erbe sein möchtestest hast du von dem Tag des Todes von Mutter bzw. Vater 6 Wochen zeit beim Amtsgericht es beglaubigen zu lassen.

Gast
2013-10-22, 15:02:02
na klasse,

heißt das jetzt, dass ich Erbe bin? Woher soll man denn sowas wissen, wenn zum Beispiel ein Verwandter stirbt zu dem man keinen Kontakt hatte und vererbt einem einen Haufen Schulden? Sowas erfährt man ja nicht nach 6 Wochen. Ich hab in über 10 Jahren ja nicht einmal was von offizieller Stelle erhalten, was den Tod meiner Mutter angeht. Nur die Beerdigung hab ich mitbezahlt damals. Würde ich jetzt auch nicht mehr machen...

Surrogat
2013-10-22, 15:11:02
Und wenn du kein Erbe sein möchtestest hast du von dem Tag des Todes von Mutter bzw. Vater 6 Wochen zeit beim Amtsgericht es beglaubigen zu lassen.

ja nur ist die schon 10 Jahre tot, Thread lesen lohnt manchmal ;)

Dicker Igel
2013-10-22, 22:03:10
na klasse,

heißt das jetzt, dass ich Erbe bin? Woher soll man denn sowas wissen, wenn zum Beispiel ein Verwandter stirbt zu dem man keinen Kontakt hatte und vererbt einem einen Haufen Schulden? Sowas erfährt man ja nicht nach 6 Wochen. Ich hab in über 10 Jahren ja nicht einmal was von offizieller Stelle erhalten, was den Tod meiner Mutter angeht. Nur die Beerdigung hab ich mitbezahlt damals. Würde ich jetzt auch nicht mehr machen...

Verbrenne es und gut ist, ehrlich!

PHuV
2013-10-22, 23:01:59
Nennt mich ruhig eine Pussy, ich würde es nicht verbrennen und einfach ignorieren. Und ich würde dem sehr wohl allem nachgehen, damit ich auch weiß, woher das kommt und warum.

Ich habe beispielsweise dann damals noch weiter nachgeforscht und rausgefunden, daß 27 Titel gegen meine Mutter bestanden, mit teilweise doch deftigen Forderungen. :frown::eek: So konnte ich dann wenigstens Maßnahmen treffen, daß man die Post etc. nicht weiter zustellen kann usw.

Dicker Igel
2013-10-22, 23:08:01
Warum er und nicht der Vater etc? Imo ist das bloßer Dummfang. Wenn er den Brief nicht persönlich quittiert hat, hat er ihn nie bekommen *Punkt*

Andi_669
2013-10-22, 23:48:56
Ich vermute mal ganz stark das sie es schon bei seinen Stiefvater versucht haben, u. nun hoffen die das er so blöd ist die offensichtlich verjährte Forderung zu begleichen :freak:

was nicht per Einschreiben kommt würde ich auch nicht beantworten,
wenn was per Einschreiben kommt mit Hinweis auf die Verjährung zurückschicken,

eventuell kann man auch mal bei der Verbraucherzentrale Nachfragen. das kostet wohl was ich so gehört habe max 5€, wenn es nicht sogar kostenlos ist wenn man nur 700€ im Monat hat

Dicker Igel
2013-10-23, 00:00:34
Kann sein, dass sie ihm auf den Geist gehen, weil er ein direkter Verwandter ist. Aber das ist eben irrelevant, weil das Schreiben halt nicht den nötigen Input mitbringt und zudem nicht per Einschreiben kam. Daher würde ich es entsorgen. MW hat's ja auch schon gesagt: Man kann von ihm gar nix verlangen ...

Lawmachine79
2013-10-23, 00:15:50
Ob das verjährt ist, kann man nur sagen, wenn man weiß, um was für einen Anspruch es sich hier handelt. Wenn das Ding tituliert ist, ist die Verjährungsfrist z.B. 30 Jahre. Der TS sagt, die Forderung stammt aus Versicherungsbeiträgen. Wer sagt, daß es da nicht schon einen vollstreckbaren Titel gibt? Wenn man einen Schuldner hat, von dem man weiß, daß es nix zu holen gibt, ist es auch gar nicht so blöd, abzuwarten, zumal Zinsen ab Rechtshängigkeit bis zur Vollstreckung weiterlaufen. Ist 'ne gute Geldanlage.

Dicker Igel
2013-10-23, 00:34:15
Man kann's halt schwer einschätzen. Die ganze Sache ist eh bisschen komisch. Wenn seine Mutter Besitz hatte und er der nächste Verwandte ist, MUSS er irgendwas schriftliches vom Amt bekommen haben. Dann erklärt er sich schriftlich bereit oder eben nicht. Dass da nix kam, ist mE sehr ungewöhnlich. Und wer hat denn die Versicherung gekündigt? ;) Falls das damals niemanden interessiert hat, sollten ja auch noch andere Verträge laufen, die dann ebenfalls irgendwann an die Tür klopfen und Kohle haben wollen. Ist ja nicht so, dass in der Hinsicht Achtung vor den Toten besteht. Falls es jemand anders gekündigt hat, haben die 'ne Adresse.

PHuV
2013-10-23, 01:12:28
Ob das verjährt ist, kann man nur sagen, wenn man weiß, um was für einen Anspruch es sich hier handelt. Wenn das Ding tituliert ist, ist die Verjährungsfrist z.B. 30 Jahre. Der TS sagt, die Forderung stammt aus Versicherungsbeiträgen. Wer sagt, daß es da nicht schon einen vollstreckbaren Titel gibt?
Dann hätte das entsprechend im Schreiben vom Inkasso-Büro drinstehen müssen!
Wenn man einen Schuldner hat, von dem man weiß, daß es nix zu holen gibt, ist es auch gar nicht so blöd, abzuwarten, zumal Zinsen ab Rechtshängigkeit bis zur Vollstreckung weiterlaufen. Ist 'ne gute Geldanlage.
Nicht ganz. Ich war damals deswegen extra bei einer Anwältin die sich darauf spezialisiert hat in der Kanzlei meiner Frau. Wenn Schuld und die Zinsen nicht regelmäßig eingefordert werden, verfallen die Zinsen. Sprich, wenn jemand z.B. 10 oder 20 Jahre wartet, kann er nur die Ursprungssumme geltend machen.

Was auch wichtig zu wissen ist, wenn man die Schuld eingesteht, und sogar noch eine Ratenzahlung vornimmt, verlängert sich diese Frist ab diesem Zeitpunkt auf weitere 30 Jahre.

V2.0
2013-10-23, 08:11:29
Dafür hat man ein Inkassounternehmen, dass eben alle 6 Monaten einmal schreibt. Wahrscheinlich aber ist, dass es kein echten Anspruch gibt und evtl. nur die lokale Zeitung alte Todesanzeigen digitalisiert hat.

Surrogat
2013-10-23, 14:09:26
bei nervigen Inkassoläden mit unberechtigten Forderungen hilft manchmal auch ein T5F (http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/) ganz gut, zumal diese Art "Gewerbe" nämlich durchaus auch Regeln beachten muss bei ihrer ehrenwerten Arbeit
Einschreiben mit Rückschein zeigt dann zumindest das mans ernst meint...

PHuV
2013-10-23, 16:18:59
Datenschutz ist leider nur ein Papiertiger, wie ich leidlich erfahren mußte. Ich habe schon mehrfach Firmen in Deutschland genau so angefragt, und da wurde rein gar nichts rausgerückt. Selbst eine Beschwerde beim Bundesdatenschützer brauchte in vielen Fällen rein gar nichts. Zudem - was die meisten nicht wissen - muß man sich bei Datenschutzproblemen bei Firmen immer an Datenschutzbeauftragten an deren lokalen Standort bzw. Bundesland beschweren. Und wenn die Firma irgendwas behauptet, wie sie zu Deinen Daten gekommen sei, bringt Dich das rein gar nicht weiter.

Rooter
2013-10-23, 19:39:42
Ich bin wohl Erbe, aber ich habe damals das Erbe nicht wirklich angenommen bzw es gab nie eine Testamentseröffnung oder dergleichen oder Post vom Amtsgericht oder dergleichen. Erhalten habe ich also rein garnichts, auch wenn meine Mutter ein Einfamilienhaus besaß.
Ja Moment! Hast du das Erbe denn aktiv ausgeschlagen? Wenn nicht, dann bist du auch Erbe!
Was mich auf das Haus bringt, mit dem du nichts zu tun zu haben glaubst... Wer ist denn nach ihrem tot Eigentümer dieses Hauses?

... in solchen Dingen bin ich recht... naiv.Das fürchte ich auch... ;(


Danach würde ich mit dem Inkasso-Büro telefonisch Kontakt aufnehmen und nachfragen, wie es überhaupt zu dieser Forderung kommt und wie sie auf Dich überhaupt kommen. Diese Auskunft müssen sie Dir geben. Dann würde ich weiterhin erst mal telefonisch die Forderung abwehren, die ja in Deinem Fall begründet ist, mit dem Hinweis auf die anderen Erben.Telefonisch müssen die gar keine Auskunft geben. Könnte ja jeder anrufen... ;)

MfG
Rooter

Gast
2013-10-23, 19:59:16
Hm,

mein Stiefvater und mein Halbbruder wohnen darin. Denen gehört das auch. Wenn ich was geerbte hätte, dann wäre doch das Nachlassgericht oder Amtsgericht oder wer auch immer auf mich zugekommen oder?
Ich war ja damals schon in der Familie mehr verhasst und daher glaube ich kaum, dass ich was geerbte habe. Meine Mutter war nicht unbedingt reich, aber ihr gehörte halt das Haus.
Wenn mir tatsächlich jetzt ein Teil des Hauses gehören sollte, könnte ich diesen Teil irgendwie an eine Firma verkaufen, die sich dann den Anteil holen wollen und meine Familie rausklagen?
Das hört sich jetzt verdammt herzlos an, aber das ganze hat natürlich auch eine Vorgeschichte... Ich würde den ganzen Mist sogar an ein Tierheim oder so verschenken, die hätten dann jedenfalls was davon. Ich will von dem Scheißgeld jedenfalls nichts haben.

PHuV
2013-10-23, 21:14:52
Telefonisch müssen die gar keine Auskunft geben. Könnte ja jeder anrufen... ;)
Komisch, ich habe alles bekommen, was ich wissen wollte, und wo es kritisch war, wurde ich freundlich darauf hingewiesen, daß schriftlich zu tun, was ich dann auch tat.

Es arbeiten ja dort auch Menschen, und wenn man sich verständlich und freundlich ausdrückt, dann sind viele auch bereit, gerne weiterzuhelfen oder Auskunft zu geben.

PHuV
2013-10-23, 21:18:54
mein Stiefvater und mein Halbbruder wohnen darin. Denen gehört das auch. Wenn ich was geerbte hätte, dann wäre doch das Nachlassgericht oder Amtsgericht oder wer auch immer auf mich zugekommen oder?
Das hängt von Testament oder Nachlaßverwalter ab. Wenn die Dich verneint haben bzw. gar nicht genannt haben, dann kann es sehr wohl sein, daß Du Erbe bist, ohne es zu wissen.

Irrtum 8: Niemand kann gegen seinen Willen fremde Schulden erben (http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7202/testamente_aid_130374.html)

Wenn erben Schulden erben bedeutet (http://www.stern.de/wirtschaft/geld/erbschaft-ausschlagen-wenn-erben-schulden-erben-bedeutet-706815.html)
Wer das Erbe ausschlägt, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Es reicht nicht aus, den Geschwistern zu sagen, dass man nichts haben will, oder sich einfach nicht zu rühren.

Wenn ich das jetzt richtig lesen, bist Du definitiv Erbe, auch wenn Du Dich nicht gerührt hast. Da Du nicht explizit innerhalb 6 Wochen nach ihrem Tode darum gekümmert und ausgeschlagen hast, muß Du jetzt wohl oder übel Dich jetzt darum kümmern, wenn Du künftig diese Dinge verhindern willst. Dazu mußt Du Dich aber dann an die entsprechenden Stellen wenden, sprich Behörden und Nachlassverwaltung.

Bei Deinem Inkasso sieht es erst mal entspannt aus, wenn die keinen Titel haben, da ist es eh verjährt.

Wenn Du damit nicht zurecht kommst, beantrage doch eine Hilfe beim entsprechenden Amt, die das dann alles erledigt. Jedoch kann es hier dann auch unangenehm werden, wenn Du tatsächlich Hausbesitzer bist, und Sozialleistungen bezogen haben solltest, wo es nicht mit einberechnet wurde.

Es hilft alles nichts, ob Du willst oder nicht, Du mußt Dich darum kümmern, auch wenn sich alles in Dir dagegen sträubt. Ansonsten riskierst Du, dann vielleicht noch mehr solche Dinge auf Dich zukommen, und Du doch irgend etwas zahlen mußt!

Dicker Igel
2013-10-23, 23:02:36
Was mir hier viel wichtiger erscheint(falls der TS drauf reagieren möchte), dass der TS sich erkundigt, was das mit der Versicherung auf sich hat. Aber nicht beim dem Inkasso-Verein, sondern bei der Versicherung! Entstanden die Schulden vor dem Tod, erst danach, wer hat diese gekündigt und wann war das? Die Fragen müssen geklärt werden. Wenn die Mutter ihrem Mann und dem Halbbruder alles vererbt hat, der TS im Testament aber nicht aufgeführt wird, bekommt er auch nix vom Amt. Dann hätten die beiden aber auch ihre Schulden geerbt und der TS ist nicht dafür zuständig.

Gast
2013-10-23, 23:17:08
Die Versicherung habe ich gestern mal angeschrieben und gefragt, was es mit der Forderung auf sich hat und wie die überhaupt auf mich kommen. Und auch direkt gefragt, ob sie mit dieser Inkassofirma überhaupt zusammenarbeiten.

Bei der Inkassofirma bin ich jetzt immer noch ratlos, wie ich reagieren soll. Ich dachte an ein kurzes Schreiben, indem ich der Forderung widerspreche und sie auffordere mir einen Nachweis zu liefern, dass sie die Vollmacht(korrekter Ausdruck?) haben, für diese Versicherung zu arbeiten und eine Kopie des Titels, da nach meiner Meinung die Forderung nach über 10 Jahren verjährt ist.

Rooter
2013-10-24, 00:25:31
Ich war ja damals schon in der Familie mehr verhasst und daher glaube ich kaum, dass ich was geerbte habe. Meine Mutter war nicht unbedingt reich, aber ihr gehörte halt das Haus."Das Gut fließt wie Blut": Wenn sie deine Mutter war und du ihr direkter Nachfahre bist du auch Erbe. Selbst wenn sie dich "enterbt" hätte, ein Pflichtteil würde dir trotzdem zustehen!

Wenn mir tatsächlich jetzt ein Teil des Hauses gehören sollte, könnte ich diesen Teil irgendwie an eine Firma verkaufen, die sich dann den Anteil holen wollen und meine Familie rausklagen?
Das hört sich jetzt verdammt herzlos an, aber das ganze hat natürlich auch eine Vorgeschichte...Wie sollte man deine Familie raus klagen? Die sind doch auch legale Eigentümer des Hauses.

Ich würde den ganzen Mist sogar an ein Tierheim oder so verschenken, die hätten dann jedenfalls was davon. Ich will von dem Scheißgeld jedenfalls nichts haben.Was hätte ein Tierheim davon wenn es Mitesitzer von einem Wohnhaus wird?

MfG
Rooter

Hayab
2013-10-24, 01:19:23
Ich bin kein Erbrecht experte aber man erbt auch die Schulden. Allerdings muss der Glaeubiger bis zur einer bestimmten Frist den Erbberechtigten von der Schuld in Kenntnis setzten, damit der gegeben Falls auf das Erbe verzichten kann. Nimmt man ein Erbe an und der Glaeubiger hat seine Ansprueche nicht geltend gamecht ist die Sache fuer ihn gelaufen, das gilt laufende Vertraege u.s.w.

PHuV
2013-10-24, 08:56:07
Wenn es so einfach wäre. Gerade wenn ein Titel mit einem Vollstreckungsbescheid besteht, bekommen das die Erben nicht unmittelbar mit. Auch die Gläubiger bekommen nicht sofort mit, wenn jemand stirbt.

PHuV
2013-10-24, 08:59:32
"Das Gut fließt wie Blut": Wenn sie deine Mutter war und du ihr direkter Nachfahre bist du auch Erbe. Selbst wenn sie dich "enterbt" hätte, ein Pflichtteil würde dir trotzdem zustehen!
Den Du aber einklagen müßtest.

Wie sollte man deine Familie raus klagen? Die sind doch auch legale Eigentümer des Hauses.
Das ist mir bisher auch noch nicht ganz klar. Der TS sprach immer davon, daß seine Mutter das Haus gehörte. War sie nun Eigentümerin oder beteiligt?

Was mir hier viel wichtiger erscheint(falls der TS drauf reagieren möchte), dass der TS sich erkundigt, was das mit der Versicherung auf sich hat. Aber nicht beim dem Inkasso-Verein, sondern bei der Versicherung! Entstanden die Schulden vor dem Tod, erst danach, wer hat diese gekündigt und wann war das?
Richtig. Erst mal informieren, dann reagieren.


Die Fragen müssen geklärt werden. Wenn die Mutter ihrem Mann und dem Halbbruder alles vererbt hat, der TS im Testament aber nicht aufgeführt wird, bekommt er auch nix vom Amt. Dann hätten die beiden aber auch ihre Schulden geerbt und der TS ist nicht dafür zuständig.
Das ist das das kritische. Solange überhaupt nicht klar ist, wie es zur Erbfolge kam, muß man davon ausgehen, daß er Erbe ist. Gerade wenn kein Testament besteht, und er nicht explizit das Erbe innerhalb der Frist ausgeschlagen hat, ist er automatisch der Nachfolger der Besitztümer seiner Mutter, egal ob er will oder nicht, und damit auch der Schulden.


@TS

Wie war es nun, hat Deiner Mutter das Haus gehört, oder war sie Miteigentümerin?
Und wie Du siehst, Du mußt Dich darum kümmern, da Du eben sehr wohl Pflichten nach dem Tode Deiner Mutter wahrnehmen mußt. Wie lief das überhaupt, wie hast Du erfahren, daß Deine Mutter verstorben ist?

Gast
2013-10-24, 20:58:56
So,

ich hab jetzt mal diese Versicherung angeschrieben und gefragt, was es mit dieser Forderung auf sich hat. Angerufen hab ich zwar schon, aber da wurde mir nur gesagt, dass es keine Kundin mit dem Namen meiner Mutter gibt... Ja super, die ist ja auch tot, aber das wurde wohl nicht wirklich kontrolliert, ob sie früher mal Kundin war.
Schreiben an die Inkassofirma ist auch raus, indem ich einen Nachweis über die Forderung und den Titel verlangt habe.

Um auf deine Frage einzugehen:
Das Haus gehörte tatsächlich komplett und alleine meiner Mutter. Sie war also Eigentümerin.

Rooter
2013-10-24, 21:28:27
Den Du aber einklagen müßtest.Seit wann muss ein direkter Nachfahre seinen Pflichtteil einklagen? :confused:

MfG
Rooter

PHuV
2013-10-24, 22:56:36
Seit wann muss ein direkter Nachfahre seinen Pflichtteil einklagen? :confused:
Du hast nicht automatisch einen Anspruch auf einen Pflichtteil als regulärer Nachkomme, sondern einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn Du vom Erbe ausgeschlossen wurdest. ;) Rein juristisch ist das ein Unterschied. Man kann durchaus vom Erben ausgeschlossen werden, und dann muß ein Gericht entscheiden, ob der Ausschluß berechtigt ist oder nicht, und ob der Anspruch auf den Pflichtteil gerechtfertigt ist oder nicht.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil_01.html
Voraussetzung für ein Entstehen des Pflichtteilsrechts ist zunächst, dass ein an sich Pflichtteilsberechtigter durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Der Erblasser muss also in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet haben, dass ein Pflichtteilsberechtigter nicht zum Zuge kommen soll. Dies kann der Erblasser direkt in seinem Testament anordnen oder auch konkludent, in dem er eine andere Person zum Erben benennt.
Eine Übersicht findet man hier:
Pflichtteil - Informationen für Pflichtteilsberechtigte und Schuldner des Pflichtteils (http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil/index.html)
Nicht umsonst verdienen hier Anwälte gut. :freak:

PHuV
2013-11-11, 17:56:51
So,
:
Sehr gut. :up:

Um auf deine Frage einzugehen:
Das Haus gehörte tatsächlich komplett und alleine meiner Mutter. Sie war also Eigentümerin.
Dann bist Du wohl ein Erbe, ob Du es willst oder nicht. Um Klarheit zu haben, muß Du wohl fragen, wie das Testament aussah.

Piffan
2013-11-20, 16:16:03
Die Sache liest sich wie ein böser Roman.......auf alle Fälle alles klären. Nicht dass die lieben Verwandten noch Hypotheken auf die Hütte nehmen und tüchtig Schulden machen, die der TS auch noch begleichen soll....

Ich finde die Geschichte unfassbar. :mad:

Irgendwo ist da der böse Verdacht, dass dort Post abgefangen wurde und ähnliche Schweinereien und die beiden in ihrem Hass nicht das geringste Unrechtsbewußtsein haben.
Mal ehrlich: Wenn die mit mir so rumgesprungen wären, dann hätte ich mich verdammt um die Angelegenheiten meiner Mutter gekümmert...

Gast
2013-11-20, 18:06:05
Ich wollte mich mal kurz zwischendurch melden. Inzwischen habe ich von der Inkassofirma ein Schreiben erhalten, dass sie die Angelegenheit prüfen und sich dann wieder melden. Auf meine Forderung nach einer Kopie des Titels oder einen Nachweis, dass sie die Vollmacht für diese Versicherung haben, sind sie nicht eingegangen. Anscheinend haben sie wohl nichts in der Hand, aber ich warte mal ab.
Die Versicherung hatte ich auch angeschrieben und nachgefragt, was es damit auf sich hat, aber bis jetzt kam keine Antwort. Telefonisch wusste auch keiner, worum es geht. Absolut ein Witz das ganze.

Zumindest habe ich das ganze jetzt als Anlass genommen und werde per Gericht mich von meiner Familie lossagen. Namensänderung habe ich beim Standesamt beantragt und Gespräch beim Anwalt habe ich demnächste auch, um die Sacksäcke zu verklagen. Einmal auf Auszahlung meines Pflichtanteils, der mir wohl zusteht(?) und dann noch eine andere Sache, die ich jetzt erfahren habe.

Ich werd dann zwar als das grosse Arschloch in der Stadt dastehen, aber das ist mir mittlerweile auch egal.

knuglifix
2013-11-20, 19:56:32
Wenn man nie mit so einem Thema konfrontiert wurde wie Erbe mit/ohne Schulden, dann kommt man nicht auf die Idee bzw. hat nicht das Wissen darüber vorsorglich eine Erbausschlagung zu machen wenn man damit nichts zu tun haben will.

Wäre aber schon interessant wie der Fall weiter geht, die anderen Erben können sich ja schließlich auch nicht das Erbe aussuchen. Das Vermögen nehmen und die Schulden weiterreichen ...

Piffan
2013-12-02, 18:05:32
Ich werd dann zwar als das grosse Arschloch in der Stadt dastehen, aber das ist mir mittlerweile auch egal.

Ich dachte, dass das ohnehin der Fall sei? Sprich dass sich die Familie mies benimmt?
Imho genau die richtige Vorgehensweise: Wenn man von Kindesbeinen an äußerst schäbig behandelt wird, darf man auch ruhig Härte zeigen und die richtigen Konsequenzen ziehen. Einsicht ist eh nicht vorhanden, also nur keine Hemmungen.

PHuV
2013-12-02, 19:35:20
Ich sehe das wie Piffan, und es ist gut, daß Du es in die Hand genommen hast.

Gast
2013-12-04, 15:20:31
Hi,

es gibt mal wieder etwas Neues in meinem Fall. Ich habe heute einen neuen Brief der Inkassofirma bekommen, dass ich bis zum 16.12. zahlen soll.

In dem Brief ist auch eine Aufstellung beigelegt, aus der hervorgeht, dass wohl eine Rechtsschutzversicherung auf den Namen meiner Mutter besteht, die ja 2003 schon verstorben ist.
Die offenen Beträge sind aber wohl erst 2012 angefallen. Bis dahin hat wohl mein Stiefvater die Versicherung wohl weiterhin bezahlt und genutzt. Dann hat er wohl einfach nicht mehr bezahlt, weil er wohl kündigen wollte(?).

Für mein Laienverständnis heißt das wohl, dass ich wohl erst recht nichts mit der Sache zu tun habe oder? Oder hänge ich jetzt mit dadrin, weil er einfach irgendwas weiter hat laufen lassen ohne Rücksprache mit mir zu halten?
Ich denke mal nicht, aber genau weiß ich das nicht.

Ich habe zumindest morgen einen Termin beim Rechtsanwalt, um meine Möglichkeiten zu erörtern, um mich von dieser Familie komplett loszusagen und auch zu klären, was es mit dem Erbe auf sich hat.
Es war leider nicht so ganz einfach, einen Beihilfeschein vom Amtsgericht zu bekommen, weil die meinten, dass mein Erbe sowieso schon verjährt wäre, weil ich nichts unternommen hätte, um Geld zu bekommen.
Letzendlich hat sich die Dame dort dann doch erbarmt und hat mir so einen Schein nach etlichem Hin und Her ausgestellt.

Leider ist das ganze jetzt noch extremer, denn in der Zwischenzeit habe ich durch Zufall erfahren, dass mein leiblicher Vater wohl noch bald 20 Jahr gelebt hat und versucht hat, Kontakt zu mir aufzunehmen, was aber durch meine "Familie" verhindert wurde durch Abfangen von Post und dergleichen.
Kam nur jetzt raus, weil ich bei der Gelegenheit beim Standesamt angefragt habe und eine Namensänderung beantragt habe, um meinen alten Nachnamen(den meines leiblichen Vaters) wiederzubekommen. Dort sagte mir die Standesbeamtin, dass er erst viele Jahr später verstorben sei.
Meine Mutter und mein Stiefvater hingegen haben mir gegenüber erklärt, dass er betrunken ins Meer gestürzt und ertrunken sei. Zu dem Zeitpunkt war ich erst 7 Jahr alt und konnte daher nicht wirklich prüfen, ob das stimmt.
Dann habe ich meinen Bruder aufgesucht und zur Rede gestellt und der hat dann gesagt, dass er die Wahrheit die ganze Zeit wusste und nichts sagen durfte.

ALso die Geschichte wird für mich immer schlimmer :( Falls ein Mod überlegt, ob die ganze Story stimmt und das vllt deswegen löschen will... Leider stimmt das alles.

Gast
2013-12-05, 12:22:12
Ich komme grade vom Anwalt wieder und ich stehe tatsächlich im Grundbuch drin. Sprich ein Viertel des Hauses und des Grundstückes gehören mir. Freuen konnte ich mich nicht darüber.
Ich sagte dem Anwalt, dass ich gerne den ganzen Anteil einem Tierheim oder einer anderen gemeinnützigen Einrichtung schenken würde, aber davon riet er mir ab, da das Jobcenter mich wohl sonst in die Haftung nehmen würde.

Was das nun in Bezug auf diese Rechtsschutzversicherung genau heißt, weiß ich nicht. Er sagte, dass ich halt zu einem Viertel jetzt an dem Vertrag beteiligt bin und daher auch ein Viertel der Forderung begleichen muss. Gut wenn mir dann ein Viertel des Hauses zusteht, ist das wohl in Ordnung, denn es ist eine objektgebundene Versicherung und erlischt daher wohl nicht mit dem Tod.

Der Anwalt riet mir dann dazu, eine Auseinandersetzung anzustreben, damit ich von den Miterben(Bruder und Stiefvater) ausbezahlt werde. Da ich in all den Jahren keine Vorteile aus dem Haus hatte und es auch nicht wusste und daher keine Auszahlung vorher anstreben konnte, steht mir auch noch für die 10 Jahre eine Nutzungsgebühr zu. Er nannte dies anders, aber trifft im wesentlichen zu.

Für mich heißt das jetzt abwarten. In so einem klaren Fall wird das ganze wohl in 3-6 Monaten abgewickelt sein. Dann kann ich mich vom Jobcenter abmelden und auch wegziehen, um nicht mehr meiner Familie ausgesetzt zu sein. So gesehen hat das ganze ein gutes Ende für mich, auch wenn ich immer noch nicht verstehe, warum man nicht benachrichtig wird, wenn ein Erbe anfällt.

Wenn jetzt ein völlig Unbekannter verstirbt und mir nur Schulden hinterlässt, dann bin ich letzendlich dafür verantwortlich, wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlägt. Toll... Mit anderen Worten, man hat jeden Tag das Risiko völlig zu verarmen.

Absolut unfassbar das ganze für mich. Ebenso habe ich heute erfahren, dass mein Stiefvater 2003 einen Erbschein bei dem gleichen Anwalt geholt hat und mich einfach nicht darüber informiert hat, dass ich was geerbt habe.

Das heißt für mich jetzt endgültig, dass ich mich nach Ende dieses Verfahrens von meiner Familie lossagen und auch den Namen ändern werde. Genug Gründ habe ich wohl inzwischen hoffentlich.

Sorry, dass ich jetzt so ausführlich geschrieben, aber das ganze ist schon irgendwo belastend.

PHuV
2013-12-16, 23:47:24
Nein, ich danken Dir, daß Du uns weiter informierst, und was man so beachten muß. Wir sind alle oft sehr unvorbereitet für diese Dinge, keiner weiß genau Bescheid, was so alles auf einen zukommt. Von dem her finde ich es gut, daß Du auch andere an Deinem Wissen teilhaben läßt.

Das was diese Leute mit Dir gemacht haben, ist eine große Sauerei. Auf alle Fälle finde ich gut, daß Du es trotz Ängsten und Aversionen in die Hand genommen hast. Das erfordert sehr viel Mut, sich doch aufzuraffen, auch wenn es sehr sehr schwer fällt, und wie Du hier, noch viele unangenehme Details erfährst. Aber sieh es mal so, vielleicht war es gut, daß Dir das Leben diese Aufgabe gestellt hat. Du bist über Dich hinausgewachsen, und Du hast Dich den Dingen endlich gestellt. Da solltest Du nicht mit Dir handern, sondern wirklich stolz auf Dich sein.
Wenn jetzt ein völlig Unbekannter verstirbt und mir nur Schulden hinterlässt, dann bin ich letzendlich dafür verantwortlich, wenn man nicht innerhalb von 6 Wochen das Erbe ausschlägt. Toll... Mit anderen Worten, man hat jeden Tag das Risiko völlig zu verarmen.
Deshalb ist es ja gut, daß Du Dich jetzt darum gekümmert hast.
Absolut unfassbar das ganze für mich. Ebenso habe ich heute erfahren, dass mein Stiefvater 2003 einen Erbschein bei dem gleichen Anwalt geholt hat und mich einfach nicht darüber informiert hat, dass ich was geerbt habe.
Schau, was Du machten kannst, und verklage ihn so richtig. Ist das nicht auch eine Art von Erbbetrug?

Wenn es Dir ausmacht, erzähle uns bitte, wie es dann mit dem Inkasso und dem Einfordern des Erbes ausgegangen ist.

Gast
2014-03-13, 14:33:24
Nochmal eine letzte Meldung von mir. Ich hatte damals das Jobcenter darüber informiert, dass ich was erben werde. War ein grosser Fehler. Mir wurden daraufhin alle Leistungen gestrichen und ich sitze seit Januar auf der Strasse. Wohnen tu ich zur zeit in einem verfallenen Haus am Stadtrand. Ehrlichkeit ist einfach verkehrt :( Schreiben tue ich grade von einem Internetcafe aus, falls jemand sich wundert. Ich hoffe nur, dass es schnell zur Versteigerung des Hauses kommt und ich nach Bezahlen der Schulden, die sich jetzt ansammeln, jedenfalls noch soviel übrig habe, dass ich vielleicht mal machen kann. Umzug und der gleichen wurde vom Amt nie bezahlt, wenn ich mal eine Stelle in einem anderen Bundesland hatte. Begründung war immer, dass pychische das nicht schaffen würde. naja.. das war es von meiner seite. wenn da nicht klappt, dann ist mein leben eh endgültig für die tonne.

für die eltern und die, die es mal werden sollten... tut euren kindern einen gefallen und macht nie den partner schlecht, wenn ihr euch mal trennen solltet. das zerbricht eine kinderseele vollkommen. ich hab in den letzten wochen viel darüber nachgedacht und letzlich war das der grund, dass alles kaputtgegangen ist, auch wenn ich mri immer mühe gegeben habe und abitur und ausbildung gemacht habe. man ist so kaputt, dass man immer gemeidet wird und dann findet man keinen anschluss. und wenn ihr schon streß mit dem partner habt, dann sorgt jedenfalls dafür, dass euer kind zu einem psychologen kommt oder dergleichen. ansonstne könnt ihr es gleich ertränken, weil es einfach nur sein leben lang leiden wird.

MarcWessels
2014-03-22, 22:48:51
Meines Erachtens nach hätte das Jobcenter das nicht tun dürfen, denn solange Dir die Mittel nicht zur Verfügung stehen, bist Du defakto nach wie vor hilfebedürftig. Ich drück Dir die Daumen, dass Du alles baldmöglichst über die Bühne gebracht haben wirst und endlich wieder in Ruhe leben kannst. Viel Glück.

PHuV
2014-03-23, 02:52:37
Sehe ich genauso wie Marc. Die können erst kürzen, wenn Du was erhalten hast, nicht in Erwartung dessen. Warum wehrst Du Dich hier nicht dagegen? :confused: Und daß Du deswegen auf der Straße sitzt, geht schon gar nicht.

Kann es sein, daß Du irgendwie Probleme hast, Dinge auf die Reihe zu bekommen? Ich kenne einen Fall aus der Verwandschaft, wo eine Frau mit H4 trotz Erbe eben nicht die Leistungen gestrichen wurde und sie nach wie vor H4 bekommen hat. Irgendwie machst Du da was falsch.

Gouvernator
2014-03-23, 06:16:28
Ich verstehe nicht, wieso ist der TS auf einmal Obdachlos? Wenn er ein viertel des Hauses geerbt hat, dann müsste er dort auch einziehen können... Und wieso schmeißt ihn eigentlich der Jobcenter raus? Ein Teil des Hauses zu erben bedeutet doch nur man bekommt kein Geld für die Miete, aber den Rest müssen sie zahlen. Wenn sein Stiefvater dort wohnt und ihn nicht reinlässt, dafür gibt's doch die Polizei. Wir werden hier entweder an der Nase geführt, oder einer stellt sich extremst blöd im Leben an...

PS.
Aber manchmal sind Tote und deren unauffindbare Verwandte recht nützlich. Wir haben z.B. ein Feld für umsonst jahrelang gepachtet und wissen jetzt nicht an wen wir das zurückgeben müssen. Da sind nicht nur Besitzer schon gestorben sondern auch deren Erben. Einzige Überlebende die uns was sagen könnte/müsste ist eine demenzkranke Oma... :ulol:

Dicker Igel
2014-03-23, 23:14:45
Eben, wie soll das gehen? :freak:

Er hat 12/2013 erfahren, dass ihm was gehört, aber hat nicht mal genaue Infos was das für einen Wert hat. Daraufhin soll ihm das Amt alle Leistungen streichen? Selbst wenn: Im Dezember war die Miete noch bezahlt und weil im Januar keine Kohle kommt kündigt der Vermieter fristlos? PLEASE! ;D