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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit zukünftigen Vermieter (EBK vom Vormieter)


Chrisch
2013-10-29, 09:28:28
Moin moin,

dann fang ich mal gleich an. Es geht um ein Problem mit meinem zukünftigen Vermieter und die aktuelle Einbauküche des Vormieters (bzw aktuellen Mieters).

Vorab, der Vermieter hat die Wohnung an den aktuellen Mieter mit einer Spüle sowie Gas-Herd vermietet (kann man nicht wirklich Küche nennen), der aktuelle Mieter hat aber in laufe seiner Wohnzeit eine ordentliche Küche montieren lassen und den Gas-Herd sowie Spüle in einer Garage gelagert.

Nun wurde mir als Nachmieter angeboten die Küche für nen kleinen Geldbetrag zu übernehmen, was ich auch gern machen würde und so mit dem aktuellen Mieter sowie Vermieter mündlich abgesprochen wurde. Nun ist der Mietvertrag bereits unterschrieben und in diesem ist keine Küche aufgeführt (da diese ja dann mein Eigentum wäre).

Nachdem nun der Mietvertrag unterschrieben ist möchte der Vermieter (alter Mann, scheinbar recht senil) das die Küche unbedingt vor Schlüsselübergabe wieder ausgebaut und sein altes Zeug (Gas-Herd + Spüle) wieder eingebaut wird, auch so ändert er seine Meinung über andere Dinge immer recht schnell und weiß scheinbar am nächsten Tag nicht mehr was vorher abgesprochen wurde.

Nun ist die Frage ob der Vermieter das einfach so kann obwohl es vorher schon mündlich abgesprochen wurde oder ob ich da ggf. gegen vorgehen kann?!

Danke & Gruß
Chris

sun-man
2013-10-29, 09:40:05
Ja, kann er soweit ich weiß.

Dein problem würde so aussehen. Du ziehst in 2 Jahren aus und er kann immernoch verlangen das die Küche (oder jeder andere raum z.B mit Teppich) so aussieht wie ursprünglich.

Nennt sich Rückbauanspruch. Wenn jetzt z.B. unter dem Teppich Holz ist und der Vormieter da Wasser verschüttet hat und das sieht man alles erst wenn Du raus musst - zahlst Du.
Persönlich: Würde ich bei einem so schwierigen Vermieter nicht einziehen. Gerade wenn es jetzt schon so seltsam aussieht. Wenn der "Alte" verstirbt können die Erben durchaus den Komplettrückbau bei Auszug verlangen. Je nachdem was im Mietvertrag vergessen wurde (Fliesen rissig etc.)

GSXR-1000
2013-10-29, 09:47:18
Moin moin,

dann fang ich mal gleich an. Es geht um ein Problem mit meinem zukünftigen Vermieter und die aktuelle Einbauküche des Vormieters (bzw aktuellen Mieters).

Vorab, der Vermieter hat die Wohnung an den aktuellen Mieter mit einer Spüle sowie Gas-Herd vermietet (kann man nicht wirklich Küche nennen), der aktuelle Mieter hat aber in laufe seiner Wohnzeit eine ordentliche Küche montieren lassen und den Gas-Herd sowie Spüle in einer Garage gelagert.

Nun wurde mir als Nachmieter angeboten die Küche für nen kleinen Geldbetrag zu übernehmen, was ich auch gern machen würde und so mit dem aktuellen Mieter sowie Vermieter mündlich abgesprochen wurde. Nun ist der Mietvertrag bereits unterschrieben und in diesem ist keine Küche aufgeführt (da diese ja dann mein Eigentum wäre).

Nachdem nun der Mietvertrag unterschrieben ist möchte der Vermieter (alter Mann, scheinbar recht senil) das die Küche unbedingt vor Schlüsselübergabe wieder ausgebaut und sein altes Zeug (Gas-Herd + Spüle) wieder eingebaut wird, auch so ändert er seine Meinung über andere Dinge immer recht schnell und weiß scheinbar am nächsten Tag nicht mehr was vorher abgesprochen wurde.

Nun ist die Frage ob der Vermieter das einfach so kann obwohl es vorher schon mündlich abgesprochen wurde oder ob ich da ggf. gegen vorgehen kann?!

Danke & Gruß
Chris
Dazu müsstest du den Mietvertrag des Vormieters kennen.
Der Vermieter kann grundsätzlich sehr wohl verlangen, das die Wohnung in den ursprünglichen Übergabezustand versetzt wird. Vor allem dann, wenn die Küche (wie du beschreibst) Teil des Mietgegenstandes war.
Das wäre aber Aufgabe des Vormieters.
Grundsätzlich hat der Vermieter also das Recht.
Die Weitergabe der bisher eingebauten Küche durch den Vormieter an dich ist eine andere Rechtsebene. Das ist natürlich möglich.
Ich würde mit dem Vermieter nochmals sprechen, und ihm mitteilen, das du die Küche ohnehin nach Mietbeginn austauschen wuerdest, das es also lediglich mehraufwand für alle wäre. Zumal eine Küche ja durch mehrmaligen Auf- und Abbau qualitativ eher nicht besser wird.
Ich würde ihm folgenden Vorschlag machen:
Due jetzige Küche bleibt eingebaut und du bietest ihm an, entweder die alte Küche nach Mietende wieder einzubauen (du wuerdest also die eigentlichen vertraglichen Verpflichtungen des Vormieters übernehmen) oder wahlweise die jetzt eingebaute Küche auch nach Mietende in der Wohnung zu belassen (was vermutlich für alle beteiligten die beste Lösung wäre, und wenn die Ablöse wirklich nur ein kleiner Geldbetrag war für dich auch verschmerzbar waere). Ich denke darauf muesste man sich einigen können und das wäre als einzeiler als zusatz zum Mietvertrag auch einfach umsetzbar.

Chrisch
2013-10-29, 10:14:26
@ sun-man

wenn ich die Möglichkeit hätte noch kurzfristig eine Wohnung in dieser Preisklasse sowie Größe in dieser Umgebung zu finden würde ich das machen, aber atm siehts hier schlecht aus und als Zeitarbeiter hat man auch nicht das meiste an Geld.

@ GSXR-1000

habe dem Vermieter angeboten ihm die Küche kostenlos zu überlassen wenn ich ausziehen sollte, das möchte er aber auch nicht. Wie gesagt, den einen Tag ists so und den anderen wieder so. Genauso habe ich ihm auch gesagt das dort hinterher so oder so eine andere Küche rein kommt, ob jetzt die vom Vormieter oder eine eigene.

Also habe ich keine Chance mit der mündlichen Absprache? Die war mit dem Mieter, Vermieter und einer unbeteiligten Person (welche ich mit zur Besichtigung hatte).

Aber ok, wenn es garnicht anders geht muss die Küche halt raus und es kommt nach dem Einzug was eigenes rein. Wäre so nur viel einfacher.

GBWolf
2013-10-29, 11:22:55
Dann frag doch einfach morgen nochmal und dann wenn er dafür ist, lässt dus direkt zusätzlich schriftlich zum Mietvertrag unterschreiben :)

Crazy_Bon
2013-10-29, 12:49:27
Gibt es einen bestimmten Grund, wieso der Vermieter die bereits vorhandene Einbauküche nicht in der vermieteten Wohnung haben möchte?
Ich habe die Vermutung, daß das erst der Anfang ist, weitere Schikanen werden sicher noch kommen.
Wenn ich an einen Arbeitskollegen denke, der mal auch einen alten Vermieter hatte und Krankenfahrten machen musste, unentgeltlich, mit dem eigenen PKW, da die Karre vom Vermieter nicht fahrtüchtig war.

Philipus II
2013-10-29, 13:46:40
Den Vermieter spazieren fahren? Nö, wenns ein Notfalls ist, gibts die 112, wenn nicht, kann er auf ein Taxi warten:biggrin:

Chrisch
2013-10-29, 13:52:03
Ich befürchte das er das nicht wegen mir macht sondern wegen dem Vormieter, die haben sich wohl ein wenig inne Köppe und nun schikaniert der Vermieter den aktuellen Mieter wo es nur geht.

Showers
2013-10-29, 14:47:18
@TS

Ich hatte exakt die selbe Situation auch gehabt, nur das ich der Typ mit der Küche war. Ich hatte die original "Küche" ausgebaut und durch eine neue ersetzt. Der Nachmieter wollte die neue natürlich kaufen, weil alles maßgeschneidert, echtes Holz, Bauknecht-Geräte usw.

Der Vermieter hat mir das so erklärt: Wenn ich die Küche so lasse, dann muss der Nachmieter dafür unterschreiben das er bei seinem späteren Auszug, die Originalküche so wie sie war wiederherstellen kann. Da ich und nicht er die alte Küche demontiert und gelagert hat, hat der Vermieter seine Zweifel, ob der Nachmieter in der Lage ist die Originalküche zu realisieren. Denn wenn es nicht möglich ist, weil ich die alte Küche beschädigt habe, würde den Nachmieter keine Schuld treffen. Da der Vermieter die Wohnung ja so abgenommen hat, bleibt er im Fall der Fälle auf den Kosten für eine neue Küche für den Nach-Nachmieter sitzen.

Deswegen wollte er das ich die Originalküche aufbaue, um sicherzustellen das sie noch so ist, wie es im Mietvertrag stehen wird. Ich habe also die Küche abgebaut, ins Wohnzimmer gestellt und die alte Küche wiederhergestellt. Dann kam die Besichtigung durch den Vermieter und ich habe die Küche zusammen mit dem Nachmieter wieder abgebaut und meine Küche wieder hingestellt.

Total kompliziert alles, aber es ging leider nicht anders.

Chrisch
2013-10-30, 09:36:28
Naja, das was der Vermieter hat kann man nicht Küche nennen. Es ist eine Ablage mit Spülbecken und einem Gasherd, also wie soeine Single "Küche".

Aber mal gucken wie wir uns da nun einig werden, sonst kommt die Küche raus und ich kaufe mir ne andere sobald ich eingezogen bin. Hab ehrlich gesagt keine große Lust mehr auf das hin und her mit dem ;)

Crazy_Bon
2013-10-30, 09:50:55
Ich würde dem Vermieter sagen, daß er seine Fehden mit seinem (Ex)Mieter nicht mit dir austragen soll und zu seinem Wort steht. Du willst die Küche haben und er kann dir nicht vorschreiben, wie du die Wohnung einrichtest. Wie du selbst gesagt hast, die ollen Dinger vom Vermieter kann nicht man als Küche bezeichnen. Ebenso könntest du bestimmen, daß du eine leere Wohnung übernehmen möchtest bzw. ohne den untauglichen Schrott des Vermieters.