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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahren mit eVB möglich?


hell_bird
2013-10-31, 13:36:19
kurze Frage:

ich habe ein Saisonkennzeichen bis Oktober, also darf ich ab morgen nicht mehr fahren. Jetzt habe ich die Umschreibung auf ein ganzjahreskennzeichen beantragt und von der Versicherung die Bestätigung und eVB bekommen. Vermutlich werde ich es heute aber nicht mehr zur zulassungsstelle schaffen.

Darf ich das Fahrzeug bis Montag bewegen?

Dr.Doom
2013-10-31, 14:06:47
Eine eVB ist die Voraussetzung für eine Zulassung.
Die bisherige Zulassung läuft heute ab.
Das Fahrzeug darf sich erst dann wieder bewegen, wenn es zugelassen ist.
Das ist passiert, wenn du bei der Zulassungsstelle eine Zulassung beantragt hast.

Ergo, nein, ausser dir sind Punkte und Geldstrafe egal.

WTC
2013-10-31, 14:34:06
Eine eVB ist die Voraussetzung für eine Zulassung.
Die bisherige Zulassung läuft heute ab.
Das Fahrzeug darf sich erst dann wieder bewegen, wenn es zugelassen ist.
Das ist passiert, wenn du bei der Zulassungsstelle eine Zulassung beantragt hast.

Ergo, nein, ausser dir sind Punkte und Geldstrafe egal.

Imho sind fahrten bis zur nächsten zulassungsstelle solange sie im selben Kreis stattfinden auch ohne gültiges Kennzeichen erlaubt!

sun-man
2013-10-31, 15:28:43
http://blog.tarifcheck24.com/kfz-kennzeichen-bei-fahrten-zur-zulassungsstelle-pflicht/

Die Fahrt zur Zulassungsstelle bildet insofern eine Ausnahme von der Regel, als dass sie auch mit einem ungestempelten Nummernschild möglich ist – dies wird ausdrücklich in § 10 Absatz 4 FZV normiert. Demnach dürfen auch vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge und solche mit nicht gestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren werden. Beschränkend gilt jedoch, dass diese Fahrten ausschließlich im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk vorgenommen werden dürfen. Die Kennzeichen müssen in jedem Fall am Wagen angebracht sein, die Kfz Haftpflichtversicherung muss die Fahrt erfassen.

hell_bird
2013-10-31, 17:13:56
OK danke euch. Dann lasse ich das Fahrzeug lieber stehen. Muss ich das auch von der öffentlichen Straße/Parkplatz wegräumen?

Plutos
2013-10-31, 21:00:55
OK danke euch. Dann lasse ich das Fahrzeug lieber stehen. Muss ich das auch von der öffentlichen Straße/Parkplatz wegräumen?

Natürlich. Dein Fahrzeug ist ja schließlich für diesen (wenn auch kurzen) Zeitraum nicht für den Straßenverkehr zugelassen. In Anbetracht dessen, dass allerdings der 1. ein Feiertag, der 2. ein Samstag, der 3. ein Sonntag ist, i.d.R. weiterhin Versicherungsschutz in der Haftpflicht (und nur dort!) besteht und das nicht-zugelassene Stehenlassen IIRC "nur" eine Ordnungswidrigkeit ist, kann jeder abwägen, ob es riskierenswert ist, es nicht wegzuräumen.