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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Artikel nicht mehr verfügbar - geht das?


JesusFreak_83
2013-11-06, 17:17:51
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich bei einem Versandhändler ein Boxensystem mit Receiver bestellt. Ich habe eine Bestellbestätigung von denen erhalten.
Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass der Versandhändler vom Hersteller die Nachricht bekommen hat, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist.

Andere Versandhändler haben dieses Gerät noch. Ich vermute einfach, dass der Preis, für das sie das Gerät angeboten haben, zu knapp kalkuliert wurde und sie jetzt in predullie kommen.

Muss ich das so hinnehmen?

Grüße

Tigershark
2013-11-06, 17:18:31
Ja.

kasir
2013-11-06, 17:29:07
Der Kaufvertrag ist erst gültig, wenn du eine Versandbestätigung bekommst.

Plutos
2013-11-06, 18:43:51
Ja, man könnte auch mal das "Kleingedruckte" lesen, da steht in der Regel drin, wann der Kaufvertrag zustande kommt.

auch Kleingedrucktes (http://www.duden.de/rechtschreibung/Bredouille)

Mosher
2013-11-06, 18:51:31
Hallo,

vor ein paar Tagen habe ich bei einem Versandhändler ein Boxensystem mit Receiver bestellt. Ich habe eine Bestellbestätigung von denen erhalten.
Jetzt erhalte ich die Nachricht, dass der Versandhändler vom Hersteller die Nachricht bekommen hat, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist.

Andere Versandhändler haben dieses Gerät noch. Ich vermute einfach, dass der Preis, für das sie das Gerät angeboten haben, zu knapp kalkuliert wurde und sie jetzt in predullie kommen.

Muss ich das so hinnehmen?

Grüße
Predullie! PREDULLIE!!!

Ja, kannst leider nix machen.

sei laut
2013-11-06, 18:57:19
Der Händler kann auch ohne Grund vom Kaufvertrag zurücktreten. Da die Bestellbestätigung ein automatischer Vorgang ist, zählt diese eben nicht als Zustimmung zum Handel.

xiao didi *
2013-11-06, 19:01:42
Der Händler kann auch ohne Grund vom Kaufvertrag zurücktreten.
Kann er nicht. Eine Bestellbestätigung ist nur keine Willenserklärung und so kam gar kein Kaufvertrag zustande beim TS.

Surrogat
2013-11-06, 20:01:23
Predullie! PREDULLIE!!!

just my thoughts (http://de.wikipedia.org/wiki/Bredouille) ;D

sei laut
2013-11-08, 07:52:55
Kann er nicht. Eine Bestellbestätigung ist nur keine Willenserklärung und so kam gar kein Kaufvertrag zustande beim TS.
Der Kern der Aussage passt, egal wie ichs formuliert habe.

JesusFreak_83
2013-11-08, 08:13:21
Ok, passt. Schade. Aber jetzt habe ich was dazu gelernt.
Danke.

JesusFreak_83
2014-04-07, 09:21:29
Wie sieht das denn dann im umgekehrten Fall aus?
Ich gehe in ein Möbelhaus, bestelle mir etwas. Die Lieferzeit beträgt 2-3 Wochen. Kaufvertrag ist handschriftlich unterschrieben.

Kann man in den 2-3 Wochen auch als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten? Laut Aussage des Möbelhauses "nein".

Backbone
2014-04-07, 09:28:36
Ich würde meinen, dass eine Auftragsbestätigung das Zustandekommen eines Kaufvertrages konstituiert. Sprich: Der Händler muss liefern, der Kunde muss zahlen.

Üblicherweise gibts in den AGBs der Händler aber Klauseln mit denen sie sich gegen Dinge wie Preisirtümer, Lieferschwierigkeiten etc. absichern.

Falls du es also darauf anlegst, musst du die AGBs durchforsten, falls dort soetwas steht musst du es anfechten. Dann kannst du versuchen, die Lieferung entsprechen durchzusetzen. Ob dir der Aufwand das wert ist musst du entscheiden...

Andi_669
2014-04-07, 11:36:55
Wie sieht das denn dann im umgekehrten Fall aus?
Ich gehe in ein Möbelhaus, bestelle mir etwas. Die Lieferzeit beträgt 2-3 Wochen. Kaufvertrag ist handschriftlich unterschrieben.

Kann man in den 2-3 Wochen auch als Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten? Laut Aussage des Möbelhauses "nein".
nein da kannst du nicht einfach zurücktreten, das Möbelhaus allerdings auch nicht so einfach wie bei deinen 1. Fall.

die Möbel werden ja extra für dich angefertigt/bestellt, (also bist du Schadensersatzpflichtig)
allerdings muß sich der Händler in dem Fall auch nach einen anderen Lieferanten umsehen, wenn seiner ausfällt. (wo er dann Schadensersatzpflichtig ist)

Das Problem bei der Sache ist leider nur das der Händler den Schaden genau beziffern kann,
der Schaden der dir durch Nichtlieferung einsteht ist da schwerlich nachweisbar,

sun-man
2014-04-07, 12:13:53
Ähm - je nach Gerät und Preis kann es doch durchaus sein das EIN Händler etwas nicht mehr liefern kann. Was soll er denn machen? Wenn andere dieses Teil noch auf Lager haben können sie das natürlich weiter verkaufen, werden aber auch nicht mehr beliefert wenn es bestellt wird.

Ist die Welt wirklich so schwierig?

GSXR-1000
2014-04-07, 12:52:26
Wie sieht das denn dann im umgekehrten Fall aus?
Ich gehe in ein Möbelhaus, bestelle mir etwas. Die Lieferzeit beträgt 2-3 Wochen. Kaufvertrag ist handschriftlich unterschrieben.

es gibt ein Rücktrittsrecht, wenn die unmöglichkeit der leistungserbringung sich erst danach feststellen lässt (sprich er erst dann vom lieferanten erfährt, das es nicht lieferbar ist). Das führt er ja auch an.
Im Falle des möbelhauses gibt es eine übereinstimmende Willenserklärung, sprich eindeutiger Kaufvertrag. Von dem kannst du nicht so ohne weiteres zuruecktreten.

Tomi
2014-04-07, 13:00:01
Ich würde meinen, dass eine Auftragsbestätigung das Zustandekommen eines Kaufvertrages konstituiert. Sprich: Der Händler muss liefern, der Kunde muss zahlen.


Nein, online eben nicht. Die "Angebote" online sind eine Aufforderung des Händlers an Interessenten, ihr "Interesse" für den Artikel zu bekunden. Das tun sie mit der Bestellung, sagen "hey Händler, das Dingens da gefällt mir". Es ist noch kein Kaufvertrag. Der Händler entscheidet nun erst, ob er mit diesem Kunden aufgrund der Bestellung einen Kaufvertrag eingehen will, sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht (Preisirrtum etc.) wie auch persönlicher Sicht (SCHUFA). Bestellbestätigung ist nichts weiter als "wir haben Ihr Interesse registriert und gucken mal, ob wir ihnen was (das) verkaufen wollen".

GSXR-1000
2014-04-07, 13:17:10
Nein, online eben nicht. Die "Angebote" online sind eine Aufforderung des Händlers an Interessenten, ihr "Interesse" für den Artikel zu bekunden. Das tun sie mit der Bestellung, sagen "hey Händler, das Dingens da gefällt mir". Es ist noch kein Kaufvertrag. Der Händler entscheidet nun erst, ob er mit diesem Kunden aufgrund der Bestellung einen Kaufvertrag eingehen will, sowohl aus betriebswirtschaftlicher Sicht (Preisirrtum etc.) wie auch persönlicher Sicht (SCHUFA). Bestellbestätigung ist nichts weiter als "wir haben Ihr Interesse registriert und gucken mal, ob wir ihnen was (das) verkaufen wollen".
Jups. das ist auch schon mehrfach gerichtlich so festgestellt worden. Zumal viele shopsysteme systembedingt bestellbestätigungen automatisiert versenden. Faktisch ist es nix weiter als die bestätigung des eingangs der bestellung.
Erst mit auftrags- oder versandbestätigung wird die sache verbindlich.

Annator
2014-04-07, 14:16:21
Hier steht das gut erklärt:
http://www.mydealz.de/11870/rechtliche-situation-bei-preisfehlern/

invitatio ad offerendum :)

Backbone
2014-04-07, 15:05:35
Ah, gut. War mir so im Detail nicht klar.