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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto verkauft, neue Käufer baut einen Unfall? Wer haftet?


BodyLove
2013-11-07, 08:28:19
Hi,

gestern habe ich meinen grünen Blitz verkauft. Der Wagen ist noch in meinem Besitz. Am Freitag übergebe ich ihn an den neuen Käufer. Ich hatte vor die Kennzeichen abzumontieren und in der Heimat diesen am Montag abzumelden.

Wenn der Käufer nun in der zwischenzeit bis zur Abmeldung ohne mein Kennzeichen einen Unfall baut, wer haftet dafür?

Danke euch!

GBWolf
2013-11-07, 08:41:59
Ohne Kennzeichen darf der doch garnicht bewegt werden. Also der Fahrer denke ich mal.

Eco
2013-11-07, 08:50:35
Wenn Du einen Kaufvertrag hast, haftet AFAIK der Käufer, allerdings dürfte das ggf. ein längerer Bürokratie-Weg werden, wenn es zum Worst-Case kommt.

Sicherer, aber kostspieliger: Wagen abgemeldet übergeben und mit Kurzzeitkennzeichen überführen. Weiß aber nicht, ob Du bzw. der Käufer bis morgen noch Kurzzeitkennzeichen besorgen kann.

BodyLove
2013-11-07, 08:51:04
Klar darf er das nicht bewegen, aber nehmen wir an, er macht es. Z.B. nimmt er ein altes Kennzeichen und bringt es an mein Auto an.

Stormtrooper
2013-11-07, 08:55:47
Solang du dein Versicherungsvertag nicht gekündigt hast, haftet deine KFZ Haftpflicht.
Denn die Versicherung besteht für das Auto und nicht für den Fahrer.
Angenommen du meldest dein Auto am Freitag komplett ab.
Dann darf der Käufer sogar noch bis 24 Uhr am Freitag fahren und das auf deine Versicherung.

MartinRiggs
2013-11-07, 08:55:59
Tja das ist ne schwierige Situation, ich übergebe Autos grundsätzlich nur ohne Schilder und abgemeldet, was der Käufer dann damit macht, kann und ist mir völlig Laterne.

Warum hast du nicht gesagt das du ihn am WE erst abmelden willst und er ihn nächste Woche holt?

BodyLove
2013-11-07, 09:00:24
Tja das ist ne schwierige Situation, ich übergebe Autos grundsätzlich nur ohne Schilder und abgemeldet, was der Käufer dann damit macht, kann und ist mir völlig Laterne.

Warum hast du nicht gesagt das du ihn am WE erst abmelden willst und er ihn nächste Woche holt?

Werde ich ihm wohl sagen. Für 400€ will ich nicht mein SF25 Status riskieren. Dann muss er halt warten.

Eco
2013-11-07, 09:00:55
Google hat ergeben:
http://versicherungspuls.de/art1008-versicherungstipp-kfz-haftpflicht-beim-autoverkauf

Versicherungsschutz geht auf den Käufer über, keine Haftung des Verkäufers (bei ordentlichem Kaufvertrag).

Sieht der ADAC so ähnlich: http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/versicherungsrecht/autokauf-verkauf/autoverkauf/default.aspx?ComponentId=34643&SourcePageId=48848
Haftung des Käufers, aber keine Hochstufung.

Was denn nu? :confused:

Edit:

Baut er einen Unfall gehen deine SF Jahre hoch.
Zumindest das scheint falsch bzw. nicht so zu sein.
Außerdem würden die Jahre wohl eher runtergehen. ;)

Rush
2013-11-07, 09:02:25
Alles Relevante steht hier... (http://www.verivox.de/presse/privater-autoverkauf-kfz-versicherung-geht-auf-den-neuen-besitzer-ueber-92532.aspx)

Wichtig: Die Versicherung über den Halterwechsel informieren.

MartinRiggs
2013-11-07, 09:18:25
Ob Bodylove im Falle eines Unfalls im Recht ist oder nicht ist ja erstmal Laterne, damit man wirklich aus der Sache raus ist würde ich das Auto eben wirklich nur komplett abgemeldet übergeben.
Es geht nichts über eine Abmeldebestätigung damit man einwandfrei nachweisen kann ab wann man raus aus der Sache ist.

Sven77
2013-11-07, 09:20:14
Versicherungsschutz geht auf den Käufer über, keine Haftung des Verkäufers (bei ordentlichem Kaufvertrag).

Ja, ist normalerweise so.. bei der Versicherung nachfragen würde aber wahrscheinlich mehr bringen als im 3DC zu fragen ;)

Wichtig: Die Versicherung über den Halterwechsel informieren.

Damit ist alles gesagt

Ash-Zayr
2013-11-07, 14:53:19
Denn die Versicherung besteht für das Auto und nicht für den Fahrer.


Naja, stimmt so eigentlich nicht, denn einer der Vertrags-Parameter (z.b. Garage, Alter > 25, KM-Leistung im Jahr, usw.), die wohl jeder angibt, ist sinngemäß "ich allein fahre den Wagen". Kommt es zum Schaden, und nicht der Versicherungsnehmer ist gefahren, liegt Vertragsbruch vor...ob die Vers. dann zahlt oder nur teilweise, ist dann fraglich!

Crazy_Bon
2013-11-07, 15:30:59
Am besten selbst abmelden und der Käufer kommt mit einem Kurzzeitkennzeichen, der gilt 5 Tage und verfällt automatisch ohne einer Abmeldung. Kostet nur leider was. :(

BodyLove
2013-11-07, 15:44:20
Am besten selbst abmelden und der Käufer kommt mit einem Kurzzeitkennzeichen, der gilt 5 Tage und verfällt automatisch ohne einer Abmeldung. Kostet nur leider was. :(


Naja, bei 400€ Kauferlös macht das mit dem Kurzzeitkennzeichen kein Sinn. Ich habe mit ihm jetzt abgemacht, dass wir gemeinsam zur Zulassungsstelle gehen und den Wagen abmelden bzw. anmelden.

Stormtrooper
2013-11-07, 16:37:52
Zumindest das scheint falsch bzw. nicht so zu sein.

Ja, das scheint sich geändert zu haben.
Aber dafür muß auch klar festgelegt sein, zu welchem Zeitpunkt das Auto den Besitzer gewechselt hat.
Schreibt man das nicht in den Kaufvertrag, gehts auf Lasten der SF des Verkäufers.

Die gelbe Eule
2013-11-07, 19:22:02
Bei verkauften Autos haftet schon die Versicherung des neuen Käufers, wurde gesetzlich so geregelt. Dieser ist nämlich in der Pflicht, das Auto zu versichern wenn es bewegt wird, wie ist ihm selbst überlassen, also ganz oder als Kurzzeit.

Was Du machen kannst, ihm die Karre mit Deinen Schildern geben und dann zahlt er 50€ extra. Das spart ihm die Kennzeichen und die Versicherung, was beides zusammen um die 75€ liegt. Im Kaufvertrag wird dann vereinbart das er die Karre um- oder abmeldet.

Ich würde mir also keinen Kopf machen das was passiert, weil wenn, muss es nicht nur ein Blechschaden sein und das wird der Käufer kaum mit einem 400€ provozieren wollen, am Ende hat davon keiner was.

sun-man
2013-11-08, 07:14:46
Die ganzen Tips die man so lesen kann gehen davon aus das der Wagen mit Kennzeichen übergeben wird. Nicht das der neue Besitzer illegal Kennzeichen anbringt und damit fährt.
Einfacher und sicherer ist es, wenn Sie dem Käufer den Kfz-Brief und die Zulassung übergeben, die Kennzeichen am Fahrzeug abschrauben, die Zulassungsmarken entfernen und ihn mit Papieren und Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicken und die Ummeldung der Haltereigenschaft auf seinen Namen vornehmen lassen. Ein verständiger Käufer wird sich darauf einlassen.

Ist doch total Schnuppe was er mit dem Wagen macht wenn DU DEINE Kennzeichen und sogar Papiere hast. Ohne Papiere kannst Du den Wagen nicht abmelden. Datum UND Uhrzeit auf den Kaufvertrag!

Rooter
2013-11-09, 20:18:07
Hi,

gestern habe ich meinen grünen Blitz verkauft. Der Wagen ist noch in meinem Besitz. Am Freitag übergebe ich ihn an den neuen Käufer. Ich hatte vor die Kennzeichen abzumontieren und in der Heimat diesen am Montag abzumelden.

Wenn der Käufer nun in der zwischenzeit bis zur Abmeldung ohne mein Kennzeichen einen Unfall baut, wer haftet dafür?

Danke euch!Um das Auto abzuholen braucht er eine (gelbe?) Karte seiner Versicherung, darüber läuft dann die Haftung.

MfG
Rooter

mercutio
2013-11-11, 13:55:12
...mein SF25 Status riskieren.

Hm, Du hast wohl keine Partnerin, die auch mal mit dem Auto fährt.

Wiggo
2013-11-12, 18:53:33
Der Halter des Wagens haftet - und das ist derjenige, der im Fahrzeugschein bzw. -brief steht

Rooter
2013-11-13, 19:59:31
Der Halter des Wagens haftet - und das ist derjenige, der im Fahrzeugschein bzw. -brief stehtDas stimmt aber nicht wenn es einen Kaufvertrag gibt in dem Person xyz ab Datum, Uhrzeit als neuer Besitzer genannt wird.

MfG
Rooter