PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay Betrug, ich soll Strafantrag stellen


/dev/NULL
2013-11-07, 21:01:27
Heute Post bekommen, wegen einer Win7 OEM Lizenz die ich vor 6 Monaten gekauft hatte.

Lizenz ließ sich problemlos installieren, war halt das typische abgeknibbelte OEM Label mit DVD.

Heute kam nen Brief von der Polizei, es würde gegen den Verkäufer wegen Betrugs ermittelt und ich soll meine Personalien ausfüllen, Aussagen ob ich die Ware erhalten habe und ob ich Strafantrag stellen will..

Strafantrag ist mir relativ egal, aber was passiert mit mir, wenn ich jetzt schreibe: ja Ware habe ich.. krieg ich dann was ans Bein genagelt?

Rush
2013-11-07, 21:03:34
Heute Post bekommen, wegen einer Win7 OEM Lizenz die ich vor 6 Monaten gekauft hatte.

Lizenz ließ sich problemlos installieren, war halt das typische abgeknibbelte OEM Label mit DVD.

Heute kam nen Brief von der Polizei, es würde gegen den Verkäufer wegen Betrugs ermittelt und ich soll meine Personalien ausfüllen, Aussagen ob ich die Ware erhalten habe und ob ich Strafantrag stellen will..

Strafantrag ist mir relativ egal, aber was passiert mit mir, wenn ich jetzt schreibe: ja Ware habe ich.. krieg ich dann was ans Bein genagelt?

Nein, dir passiert nichts.

Es kann nur sein, dass du die Lizenz ohne Wertausgleich abgeben musst, da sie nüchtern gesehen nicht dein Eigentum ist.

Lokadamus
2013-11-07, 21:03:51
Kommt der Kram von PCFritz oder war es ein anderer Händler?
Schon danach gegoogelt, ob du der einzige bist?

/dev/NULL
2013-11-07, 21:20:23
War nicht PC-Fritz sondern yesilsale12 bei ebay - google hat nichts gebracht, nachdem es "ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen Betrugs" ist nehme ich nicht an das ich der einzige bin.

Abgeben wäre doof (weil installiert) aber keine Katastrophe. Kann dann ja immernoch eine bei Fritz kaufen *g*

boidzerg
2013-11-07, 22:23:01
Nein, dir passiert nichts.

Mutige Aussage! Immerhin riecht das verdächtig nach Hehlerware.

Zoroaster
2013-11-07, 22:35:20
Nein, dir passiert nichts.

Es kann nur sein, dass du die Lizenz ohne Wertausgleich abgeben musst, da sie nüchtern gesehen nicht dein Eigentum ist.Falls sich rechtlich nichts daran geändert hat: ich hab früher in der Schule gelernt, das man im "guten Glauben" erworbene Ware behalten darf. Es ist Sache des Diebes dem Bestohlenen Ersatz zu leisten.

boidzerg
2013-11-07, 22:37:34
Falls sich rechtlich nichts daran geändert hat: ich hab früher in der Schule gelernt, das man im "guten Glauben" erworbene Ware behalten darf. Es ist Sache des Diebes dem Bestohlenen Ersatz zu leisten.

Nein, das ist so leider nicht korrekt. Siehe z.B. hier:

http://www.markt.de/contentId,Hehlereiratgeber/inhalt.htm

Zoroaster
2013-11-07, 23:08:29
Da steht was von "trotz berechtigtem Verdacht" und "kann die bestohlene Privatperson oder das Unternehmen die Herausgabe des entsprechenden Produktes verlangen".

Der Fall wenn ich normal bei einem dem Anschein nach seriösen Händler einkaufe ist auf der Seite IMO nicht abgedeckt...

boidzerg
2013-11-07, 23:11:22
Da steht was von "trotz berechtigtem Verdacht" und "kann die bestohlene Privatperson oder das Unternehmen die Herausgabe des entsprechenden Produktes verlangen".

Der Fall wenn ich normal bei einem dem Anschein nach seriösen Händler einkaufe ist auf der Seite IMO nicht abgedeckt...

Würdest du das riskieren wollen? Also ich nicht....

clockwork
2013-11-07, 23:19:06
Jetzt anfangen zu lügen bringt dir eventuell deutlich mehr Probleme als einfach zu kooperieren.

Rush
2013-11-07, 23:29:28
Jetzt anfangen zu lügen bringt dir eventuell deutlich mehr Probleme als einfach zu kooperieren.

Absolut! Die Wissen, dass du etwas erhalten hast, sprich wenn du schweigst, wird unter Umständen nachgeforscht (allerdings sehr unwahrscheinlich).

Und gerade bei fast wertloser Software wird vermutlich niemand ankommen und sagen "Deinstallieren und schicken Sie den Aufkleber zurück!".

Vor allem bittet man dich Strafantrag zu stellen. Das suggeriert ja schon, dass man dich als "Geschädigten" einstuft.

Einfach Antrag stellen und gut. Dann bekommst du wahrscheinlich alle paar Jahre mal einen Wisch über den Status des Verfahrens und es wird sich im Sand verlaufen.

Eggcake
2013-11-07, 23:36:03
Was kann dir im schlimmsten Fall passieren wenn du ehrlich bist?
Die Win7 Lizenz kann dir abgenommen werden (was ich aber nicht annehme...). Kann man ja relativ billig ersetzen (je nachdem welche es ist). Aber eben, ich glaube nicht, dass du das "abgeben" musst. Die Sache sähe eventuell anders aus wenn es z.B. gefälschte Uhren (oder gestohlener, echter Schmuck o.ä.) ist.

Was kann dir im schlimmsten Fall passieren wenn du lügst?
kA, aber ich würde es nicht draufankommen lassen. Geht ja wirklich nicht um viel in diesem Fall.

Heimatsuchender
2013-11-08, 00:25:43
Es ist doch bestimmt ein Ansprechpartner auf dem Schreiben genannt. Wenn du unsicher bist, ruf an und frag nach. Vielleicht ermittelt man gar nicht wegen der Windows-Lizenzen. Und selbst wenn: Dann füllst du das Schreiben aus und gibts an, dass du die Ware erhalten hast. Den Strafantrag kannst du ggf. auch stellen. Schlimmstenfalls musst du vielleicht die Windows-Lizenz zurückgeben. Mehr dürfte aber nicht passieren - ich vermute mal, die Lizenz wurde zu einem normalen/marktüblichen Preis verkauft und war kein Super-Schnäppchen, bei dem man mißtrauisch sein musste.



tobife

Haarmann
2013-11-08, 05:48:31
Andere Frage...

Es handelt sich auf alle Fälle um ein Antragsdelikt.

Dir ists wohl scheissegal -> den Antrag stellst nicht

Ergo nicht lügen - Ware erhalten

Ist der Kleber original - behalten - wenn se abgenommen aussieht gehe ich davon aus, dass er echt ist.

Ist der Datenträger nicht korrekt - zurückgeben, denn diesen brauchst eigentlich auch nicht.

/dev/NULL
2013-11-08, 09:03:31
Nachdem ich ja gern http://www.youtube.com/watch?v=a0n1PNpB00g geschaut habe bin ich mit "ich frag mal doof bei der Polizei nach" eher vorsichtig.

Windows war billig, aber im Zuge von "Whooohhoo Win8 ist da" jetzt nicht schrecklich unglaubwürdig. (der Fritz ist billiger)

Der Sticker sieht (als Laie) nicht gefälscht aus und der Key lies sich problemlos online aktivieren.

Also ausfüllen, ja ankreuzen und der rest ist egal?

Dicker Igel
2013-11-08, 09:21:30
Schreib denen einfach, dass Du die Ware bekommen hast, diese augenscheinlich iO wäre und zudem funktioniert. Deine relevanten Personalien haben sie ja wohl und für eine Anzeige hast Du keinen Grund.

StefanV
2013-11-08, 09:34:27
Also ganz ehrlich: Wenn du die Möglichkeit hast, solltest du bei einem Anwalt nachfragen!
Denn, wenns ganz doof kommt, kann man dir auch 'nen Strick draus ziehen und dich bestrafen - obwohl du eigentlich nichts gemacht hast...

Von daher würde ich eher dazu tendieren, das Schreiben von der Polizei zu ignorieren...
Aber, wie erwähnt, am besten vorher 'nen Anwalt fragen - Sicher ist Sicher!

Rush
2013-11-08, 10:07:31
Schreib denen einfach, dass Du die Ware bekommen hast, diese augenscheinlich iO wäre und zudem funktioniert. Deine relevanten Personalien haben sie ja wohl und für eine Anzeige hast Du keinen Grund.

Selbstverständlich hat er einen, denn vermutlich besitzt er Eigentum was ihm - objektiv gesehen - nicht gehört, sprich sein Geld ist futsch, falls er die Lizenz zurückgeben muss.

Deshalb der Strafantrag! Ohne diesen kann kein Titel erwirkt werden bzw. keine Vollstreckung, um sein Geld wiederzubekommen (falls überhaupt ein Täter ermittelt werden kann).


Denn, wenns ganz doof kommt, kann man dir auch 'nen Strick draus ziehen und dich bestrafen - obwohl du eigentlich nichts gemacht hast...


Sorry, aber das ist absoluter Quatsch! Es besteht überhaupt kein Grund ihn zu verdächtigen.

- Unwissend gekauft
- Der Preis war anscheinend nicht so ungewöhnlich

Da kommt nie und nimmer etwas.

Das Geld für den Anwalt, kann er sich sparen.

/dev/NULL
2013-11-08, 10:23:09
Anwalt hab ich auch überlegt, aber eine Stunden anwalt ist ja teurer als 5 Lizenzen

Hab folgendes gefunden
http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/vertragsrecht/pcfritz-windows-7-raubkopien-rechtslage/

Daher fülle ich aus und stelle keinen Strafantrag.

Mumins
2013-11-08, 10:34:42
die falschen coas sind ganz einfach zu identifizieren, die sind nämlich mit schlechter tinte bedruckt. hitze und feuchte lösen die schrift sofort an. die originalen coas halten viel mehr aus.

Philipus II
2013-11-08, 12:00:13
Ich würde zurückschreiben, dass du Ware erhalten hast, die aus deiner Sicht einwandfrei ist.

Senfgnu
2013-11-08, 19:58:28
Wegen was willst du denn den Verkäufer anzeigen? Du hast deine Ware, die funktioniert, wurdest also nach momentanen Wissensstand nicht geschädigt, hast also keinen Grund. Ich halte es für nicht sehr nett, ohne eigenen Verdacht Strafantrag zu stellen, nur weil es dir jemand sagt.

Wenn sich die Lizenz als gestohlen/gefälscht rausgestellt und eingezogen wird, kannst du immer noch Strafantrag stellen. Oder auch nicht, ermittelt wird eh schon, d.h. ein Strafantrag bringt dir eh nichts, sondern würde nur deine Chancen erhöhen, in einem (eventuellen) Prozeß als Zeuge aufzutreten. Mit der Polizei reden (auch schriftlich) musst du mE aktuell auch nicht.

Zivilrechtlich ist die Aussage von Rush erstmal Unsinn. Einen Titel erwirken kann man komplett unabhängig von einem Strafantrag. Er erhöht nur deine Glaubwürdigkeit, wenn es in einem Mahnverfahren (das du erstmal einleiten musst) zu einer Verhandlung kommt. Momentan besteht auch noch keinerlei Anspruch auf Rückzahlung, da du eine Lizenz hast und der Verkäufer dein Geld. Erst wenn du keine Lizenz mehr hast (weil die Polizei diese eingezogen hat), DANN kannst du das Mahnverfahren einleiten und KANNST Strafantrag stellen.

Meine Vorgehensweise wäre: Nichts tun und vielleicht eine Ersatzlizenz auf Reserve holen.

Was du tust, bleibt natürlich komplett dir überlassen ;)

Ergänzung: Wenn wegen Betrug ermittelt wird, kann es auch durchaus sein, dass die Lizenz einwandfrei ist, der Verkäufer einfach jemand anderem mit klassischem Vorkassebetrug abgezogen hat und die Polizei nun einfach alle Kunden von dem anschreibt.
In dem Fall...hilft deine Aussage streng genommen auch niemandem, denn:

Dir: Kanns sowieso egal sein, wie es dem Typen geht.
Die Polizei: Ermittelt unabhängig von deiner Aussage weiter.
Wenn du sagst, dass du die Ware hast, kommt das in die Akte und man wird dich nicht weiter nerven.
Sagst du, dass du die Ware nicht hast...naja, ich hoffe mal, du tust das nicht ;)
Sagst du nix kommen evtl. irgendwann mal zwei Polizeibeamte vorbei und fragen, ob du die Ware hast. Da kannst du dann immer noch "ja" sagen. Oder auch garnix.
Dem Typen: Auch nix, denn das ursprüngliche Verfahren wird sicher nicht eingestellt, weil er dir die Ware geschickt hat.