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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat….


Nostalgic
2013-11-08, 10:03:12
Hallo,

gestern bin ich auf diesen Blog-Beitrag gestossen:

Warum man besser seinen Führerschein nicht dabei hat…. (http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/)

Arbeitet jemand im juristischen Bereich bzw. als RA oder im nationalen Sicherheitsgewerbe? :D Was is davon zu halten ? Kann wird bei auf der Wache nur der Ausweiss oder die auch rechliche Fahrerlaubniss entzogen?

Mosher
2013-11-08, 10:05:00
Dein "Link" führt in's Nirwana.
Dort braucht man in der Tat keinen Lappen mehr.

Nostalgic
2013-11-08, 10:07:27
Dein "Link" führt in's Nirwana.
Dort braucht man in der Tat keinen Lappen mehr.

Ups, jetzt müsste es gehen...

Ferengie
2013-11-08, 10:10:21
passe deine Überschrift noch an: "Der Ehrliche ist immer der Dumme!":smile:

Mosher
2013-11-08, 10:27:35
Ups, jetzt müsste es gehen...

Danke.

Ja, ärgerliche Geschichte.
Ich dachte bisher immer, in solchen Fällen würde einem die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen und nicht der Plastikschein.

In ersterem Fall würde es dann eben keine Rolle spielen, ob man seinen Lappen mit sich führt, oder nicht.

GBWolf
2013-11-08, 10:35:00
Jo, spielt natürlich keine Rolle, ob du einen Führerschein hast oder nicht, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das kassieren des Lappens ist da nur symbolisch.

medi
2013-11-08, 12:27:44
Jo, spielt natürlich keine Rolle, ob du einen Führerschein hast oder nicht, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das kassieren des Lappens ist da nur symbolisch.

Also bei mir haben sie bei ner allg. Fahrzeugkontrolle immer den Lappen sehen wollen und nicht im Computer gecheckt ob der nicht etwa eingezogen sein sollte. Die letzte Kontrolle in die ich geraten bin ist zwar schon ein paar Jahre her aber ich glaube nicht, dass sich da was geändert hat.
Klar nen Unfall sollte man nicht ohne Fahrerlaubnis bauen oder geblitzt werden (wobei ich mir da nichtmal sicher bin) aber fahren kann man durchaus in dem Zustand und durch die Verkehrskontrollen kommt man auch problemlos.

GBWolf
2013-11-08, 12:55:12
Klar, mit nem gefälschten klappts wahrscheinlich auch, ändert aber nix an der Logik, dass es trotzdem nicht erlaubt ist ;)

Annator
2013-11-08, 13:12:08
Ich hätte die letzen 60k km auch ohne Führerschein fahren können. Seit ich keinen Corsa mehr fahre werde ich nicht mehr kontrolliert.
Sollte mir sowas passieren muss definitiv ein Anwalt her.

Crazy_Bon
2013-11-08, 13:25:36
Ich bin noch nie kontrolliert worden, selbst als mit mit´nem Wagen auf´s Dach gelegt habe, hat der Führerschein der Polizei nicht interessiert.

Ash-Zayr
2013-11-08, 13:30:41
Naja, wenn ich ohne Führererschein in eine Kontrolle gerate und keinen Papier dabeihabe, dann fahren die doch erst Recht das "große Programm", angefangen mit, würden Sie bitte mal aussteigen, Hände auf das Dach.
Das ist sicher ein bedauerlicher Einzelfall, aber die wenigsten von uns, die in so eine Kontrollle geraten, sehen in dem Moment doch derart aus wie ein Profi-Kiffer, dass sofort ohne den Umweg des Pustens gleich eine Blutprobe gemacht wird. Dann lieber brav alles vorzeigen können und in einer Minute weiterfahren. Der Blog ist imho Schwachsinn; nette Schlipsträger-Anekdote, mehr nicht. Und das nächste Mal lernen wir, warum es besser ist, keinen Verbands-Kasten mit sich zu führen, denn dann hätte man nicht eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung am unfallort bekommen können...?

Ash

Eisenoxid
2013-11-08, 16:39:06
Genau, hast du den Schein nicht dabei werden die auf jedenfall die Kontrolle verlängern. Mit Glück "nur" Warndreieck/Verbandskasten/Alkoholkontolle, wenns blög läuft sogar Drogentest/Durchsuchen des Wagens etc.
Die paar mal die ich bisher kontrolliert wurde, hab ich ihnen nur die Papiere in die Hand gedrückt und offenbar glaubhaft rübergebracht, dass ich nichts getrunken habe (was ich auch wirklich nicht hatte). Ließen mich immer sofort weiterfahren.

Juice
2013-11-08, 16:51:31
Was ist aus dem Grundsatz geworden: Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist?

Hat die Polizei nicht genug Möglichkeiten vor Ort, um die Fahrtüchtigkeit festzustellen?
Alkoholmessgerät, Test der Motorik, Reaktion der Pupillen usw.? Ich dachte ein Bluttest wird nur durchgeführt, wenn andere Tests Anzeichen dafür geben, dass man fahruntüchtig ist?

Annator
2013-11-08, 20:37:03
Gibt genug Medikamente die einen Fahruntüchtig machen und nicht durch einen Urintest belegt werden können.

Mir war aber nicht bewusst, dass ein Polizist die Erlaubnis hat einem die Fahrerlaubnis und oder den Führerschein zu entziehen. Das ist doch eigentlich Sache eines Richters oder Ermittlungsrichters.

Senfgnu
2013-11-08, 20:39:20
Gibt genug Medikamente die einen Fahruntüchtig machen und nicht durch einen Urintest belegt werden können.

Mir war aber nicht bewusst, dass ein Polizist die Erlaubnis hat einem die Fahrerlaubnis und oder den Führerschein zu entziehen. Das ist doch eigentlich Sache eines Richters oder Ermittlungsrichters.

Ich hoffe doch sehr, dass ein Polizist einem offensichtlich völlig fahruntüchtigen Menschen die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen kann

Nostalgic
2013-11-08, 20:43:01
Ich hoffe doch sehr, dass ein Polizist einem offensichtlich völlig fahruntüchtigen Menschen die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen kann
Ja, aber die Frage ist doch ob er auch einem offensichtlich völlig fahrtüchtigen Menschen die Fahrerlaubnis entziehen kann, die in sehr ungünstigen Fällen zum Arbeitsplatzverlust führen könnte.

Senfgnu
2013-11-08, 20:54:50
Wenn ernsthafte Anhaltspunkte für Drogenkonsum bestehen, wohl schon, Allerdings wird dann Fahruntüchtigkeit angenommen. Es ist also schwammig und man dreht sich etwas im Kreis, was natürlich zu Fehlentscheidungen führen kann und wird.

Annator
2013-11-09, 14:01:36
Ich hoffe doch sehr, dass ein Polizist einem offensichtlich völlig fahruntüchtigen Menschen die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen kann

Meines erachten sollte er den Menschen mit auf die Wache nehmen dürfen um einen Arzt dies festellen zu lassen. Der Polizist selber sollte so etwas nicht dürfen.

GSXR-1000
2013-11-09, 14:28:32
Meines erachten sollte er den Menschen mit auf die Wache nehmen dürfen um einen Arzt dies festellen zu lassen. Der Polizist selber sollte so etwas nicht dürfen.
Ist es so schwer zu begreifen, das auch ein Arzt das u.U. nicht sofort und auf der stelle feststellen kann?
Es kann beispielsweise auch Gründe geben, die nicht direkt mit Rauschmitteln zusammenhängen (entsprechende Untersuchungen dazu wuerden auch teilweise tage dauern, wenn du den Artikel mal gelesen haettest) sondern beispielsweise in der Psyche des Fahrers (Depressionen, Stress etc). Wenn ein Polizist annehmen muss, das eine Fahrtüchtigkeit nicht gegeben ist, kann er die weiterfahrt unterbinden, beispielsweise dadurch das er das Fahrzeug sicherstellt, den Führerschein einzieht. Vorrübergehend. Sowas nennt sich Gefahr im Verzug und berechtigt nicht nur den Polizisten zum Handeln, er zwingt ihn sogar dazu. Andernfalls würde er sich widerum im Extremfall strafbar machen.
Genau das ist hier gegeben. Problematisch ist allerdings die lange Zeit zur Rückgabe des Führerscheins. Der Vorgang selbst ist absolut korrekt und nicht zu beanstanden.

FeuerHoden
2013-11-09, 15:49:12
Fahren mit geröteten Augen = Führerscheinentzug für 12 Wochen?

Ich habe mal untertags eine Augenentzündung ausgefasst und bin abends mit roten Augen auf dem Fahrrad nach Hause gefahren, da hat die Polizei einen Radfahrer direkt vor mir ausgezogen, wahrscheinlich weil dieser ohne Licht unterwegs war. Hätten sie an seiner Stelle mich kontrolliert, hätte ich zumindest einen Drogentest machen müssen.

Rooter
2013-11-09, 20:00:41
Ich hoffe doch sehr, dass ein Polizist einem offensichtlich völlig fahruntüchtigen Menschen die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen kannTheoretisch korrekt aber, dass man seinen Lappen dann auf Verdacht gleich für mehrere Wochen verliert!? :eek: :|

MfG
Rooter

GSXR-1000
2013-11-10, 00:30:03
Fahren mit geröteten Augen = Führerscheinentzug für 12 Wochen?

Ich habe mal untertags eine Augenentzündung ausgefasst und bin abends mit roten Augen auf dem Fahrrad nach Hause gefahren, da hat die Polizei einen Radfahrer direkt vor mir ausgezogen, wahrscheinlich weil dieser ohne Licht unterwegs war. Hätten sie an seiner Stelle mich kontrolliert, hätte ich zumindest einen Drogentest machen müssen.
Wissen wir wie die Kontrolle genau abgelaufen ist? Wie Herr Brause sich genau verhalten hat? Wie er gewirkt hat? Was er genau gesagt hat als er von sich gab "er habe einen schlechten Tag" gehabt? Nein. wir kennen nix von alledem. lediglich eine intentiöse Schilderung von Ihm selbst und seinem "empörten" Anwalt. Der auch nicht dabei sondern eine "Hörensagen" Schilderung als Wahrheit darstellt. Wir kennen nicht mal wochentag oder Uhrzeit, was sehr wichtig waere. Bei einer Kontrolle in der Nacht frühmorgens samstags oder sonntags, mit stark geröteten augen, der aussage man habe einen schlechten tag gehabt, vielleicht gar noch verwirrt oderunsicher wirkend (ein wackler beim aussteigen passiert schnell mal wenn man "einen schlechten tag hat),- wir waren nicht dabei. Was also soll man der Polizei vorwerfen? Drogenschnelltests geben nur Auskunft über einige wenige Mittel und sind nicht mal rechtsverwertbar aufgrund der grossen Unsicherheit. Da kann und muss der Polizist nunmal nach subjektivem Empfinden handeln. Hält er die Person für nicht fahrtüchtig MUSS er die weiterfahrt verhindern. Da kann er garnicht anders. Da geht nunmal der Sicherheitsaspekt und die Gefahrenabwehr zu recht deutlich vor.
Was dann am Ende mit dem Führerschein passiert und wie lange die bürokratische Abwicklung dauert, damit hat der kontrollierende Polizist nix zu tun.
Wissen wir denn, wie sich Herr Brause in der Folgezeit aufgeführt hat? Ob er am gleichen oder am folgenden Tag vielleicht an der Wache gepöbelt hat (was garnicht so selten vorkommt?) Nein. wir wissen rein garnix. Eine geschichte hat immer zwei seiten. Aber es ist natürlich einfacher immer gleich in grösstmögliche Empörung auszubrechen. So funktionieren Medien heute nunmal.
Und wie man sieht klappts auch hier hervorragend.
Die eigentliche Argumentation des Rechtsanwalts ist übrigens lächerlich. Letztlich beruft er sich lediglich darauf, das der Rechtsweg bei einer nicht direkten Beschlagnahme ein längerer wäre und daher die Chancen gut seien, den Führerschein nicht vor Ergebnis der Probe abgeben zu müssen. Sich auf die langen Rechtswege Deutschlands zu berufen ist ein schlechter Witz. Zumal dieser Hinweis vollkommen unabhängig vom Ergebnis ist. Denn wäre Herr Brause schuldig und tatsächlich unter drogeneinfluss wäre er trotzdem durch den langen Rechtsweg geschützt... und sässe am naechsten tag vielleicht wieder fahruntüchtig am steuer. Das ist natürlich die bessere alternative.
In anderen ländern (USA beispielsweise) wäre in besagtem falle bei nicht mitgeführten Personen sofort a) Auto weg b)man verbringt die nacht in Gewahrsam (bis zur Klärung der Personaldaten etc) und man wuerde c) diese staette erst dann wieder verlassen, wenn man die entsprechenden Dokumente hinterlegt haette. All das waeren zwar auch auslegungssachen der jeweiligen Polizisten, aber es waere das standartverfahren und vorgesehen.

Haarmann
2013-11-10, 08:26:32
GSXR-1000

Den Fall kenne ich von nem Bekannten her so ähnlich...

Blastest Alk positiv und Blut negativ -> 4 Monate keinen Ausweis, weil die Beamten solche Lahmärsche waren. Beruf war Aussendienst bei dem ;).

Es gab nichtmals ne Entschuldigung oder sowas.

Ist schon lange bekannt - grundsätzlich alles ablehnen vor Ort. Alle Dienstnummern notieren... schon alleine das wirkt Wunder. Plötzlich kennen alle Mitarbeiter in Uniform ihre Befugnisse weit präzieser, denn zuvor.

GSXR-1000
2013-11-10, 09:02:36
GSXR-1000

Den Fall kenne ich von nem Bekannten her so ähnlich...

Blastest Alk positiv und Blut negativ -> 4 Monate keinen Ausweis, weil die Beamten solche Lahmärsche waren. Beruf war Aussendienst bei dem ;).

Es gab nichtmals ne Entschuldigung oder sowas.


Das ist scheisse. Aber nicht die schuld der kontrollierenden Beamten. Sondern der behandelden Behörde oder auch der überlasteten Testlabore.

Ist schon lange bekannt - grundsätzlich alles ablehnen vor Ort. Alle Dienstnummern notieren... schon alleine das wirkt Wunder. Plötzlich kennen alle Mitarbeiter in Uniform ihre Befugnisse weit präzieser, denn zuvor.
Du scheinst nicht zu verstehen. Du kannst eine Zwangsmassnahme wie die stilllegung des Fahrzeugs oder den Führerscheinentzug vor Ort nicht "ablehnen". Weil es nicht deine entscheidung ist. Du glaubst nicht im ernst das du irgendeine möglichkeit hast, den Polizisten vor ort zu zwingen, dir deinen autoschluessel oder deinen führerschein wieder zu geben?
Du scheinst nicht zu verstehen... genau das IST die befugnis des kontrollierenden Beamten und sogar dessen Pflicht, die Weiterfahrt wirksam zu unterbinden, wenn er subjektiv von einer fahruntüchtigkeit ausgehen muss. Objektive erkenntnisse koennen eben erst in laboruntersuchungen festgestellt werden. Die subjektive entscheidung treffen im uebrigen eigentlich immer mindestens 2 beamte, weil keine kontrolle allein stattfindet.
Genaudieselbe langsamkeit des rechtsweges und der behörden, die du anprangerst, lobt der rechtsanwalt in seinem Blog andersherum als mittel der wahl zu nutzen (völlig unabhängig von schuld oder unschuld). Das ist doppelmoral at its best.
Aber solang es MIR hilft ist ja jedes mittel recht... wenn dasselbe mittel dann aber gegen mich laeuft ist es natuerlich uebelster betrug, abzocke und ueberhaupt ein mittel des antichristen selbst. Recht ist nur dann korrekt wenn ich es für mich nutzen kann. Ansonsten ist es pöse pöse pöse...

Haarmann
2013-11-10, 10:29:06
GSXR-1000

Ich zitiere

Gelangt die Polizei z.B. aufgrund einer bei einer Verkehrskontrolle festgestellten Atemalkoholkonzentration zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens vorliegen, kann sie sofort an Ort und Stelle gem. § 94 Abs. 3 StPO den Führerschein sicherstellen. Wenn der Beschuldigte hiermit einverstanden ist, wird der Führerschein zur Akte genommen. Der Beschuldigte darf dann bis auf weiteres nicht mehr am erlaubnispflichtigen Straßenverkehr teilnehmen. Tut er es dennoch, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Ist der Beschuldigte mit der Sicherstellung des Führerscheins niicht einverstanden, kann die Polizei ihm diesen auch gegen seinen Willen abnehmen. In diesem Fall spricht man von einer Beschlagnahme. Wird der Führerschein nicht freiwillig ausgehändigt oder nicht mitgeführt, kann die Durchsuchung des Beschuldigten, seiner Sachen oder seiner Wohnung nach dem Führerschein angeordnet werden. Auch im Falle des Beschlagnahme darf der Fahrerlaubnisinhaber keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mehr führen.

Ohne Test mit Ergebnis gibts rein gar nix...

GSXR-1000
2013-11-10, 13:07:43
GSXR-1000

Ich zitiere



Ohne Test mit Ergebnis gibts rein gar nix...
Watt? Sach mal liest du auch was du zitierst? Oder hast du ein semantisches Problem???
Ich zitiere nochmals den ersten Satz:
"Gelangt die Polizei z.B. aufgrund einer bei einer Verkehrskontrolle festgestellten Atemalkoholkonzentration zu der Überzeugung...
Dir ist bekannt für was z.B. die Abkürzung ist? Die Atemalkoholkontrolle ist EIN Beispiel. Die Aussage ist: Gelangt die Polizei bei der Kontrolle zu der Überzeugung, das die Voraussetzungen vorliegen.... Beispielsweise ist bei der Atemalkoholkontrolle ZWINGEND die schnellstmoegliche Blutkontrolle vorgeschrieben... da nur diese einen verwertbaren Nachweis geben kann.
Atemalkoholkontrolle ist maximal ein Hinweis. Nicht mal ein verwertbarer Beweis oder ein verwertbares Ergebnis.
Ausserdem geht es um einen anderen Punkt in diesem Falle: Die Polizei darf aus jedem Grund, aus dem Sie eine Fahruntüchtigkeit annehmen kann, die Weiterfahrt untersagen und den Führerschein (und Fahrzeug) sicherstellen. AUch unter Umständen die keinen späteren Entzug der Fahrerlaubnis begründen. DAS ist ein vollkommen anderer Sachverhalt, naemlich die Gefahrenabwehr. Wenn ein Mensch beispielsweise in der Situation psychich überlastet ist und man ihm deshalb die Fahrtüchtigkeit abspricht, ist die Polizei gehalten die weiterfahrt wirksam zu unterbinden. Das hat nix damit zu tun das ein Fahrverbot droht (was in diesem Falle eben vermutlich auch nicht geschehen wuerde) . Es geht um die situative feststellung der Fahrtüchtigkeit die auch durch andere Faktoren beeinträchtigt sein kann, zum Beispiel auch übermüdung.
Ich weiss garnicht was daran so schwer zu verstehen ist???

Haarmann
2013-11-11, 07:51:45
GSXR-1000

Die netten Herren in Uniform fragen Dich ja jeweils, ob denn mit dem Blastest einverstanden bist... verneinst Du das, gehts zur Blutabnahme.

Und so dessen Ergebnis, wie von mir geschildert, ohnehin negativ ist, ists egal wann dessen Ergebnis feststeht. Es gibt keinen Test, der die Herren ermächtigt Dir den Lappen abzunehmen.

Deswegen kann es durchaus sinnvoll sein keinen Schnelltest/Blastest zu akzeptieren. Weder für Drogen, noch für Alkohol.

Subjektiv nennt sich Behördenwillkür - gleich die Polizei rufen, wenn einer sowas versuchen sollte. Entweder er hat objektiv was in der Hand oder er kanns vergessen - auch aus "sie sind etwa 50 km/h zu schnell gefahren" wird kein Vergehen... entweder er hat Messwerte mit gültigen Utensilien oder eben nicht.

GSXR-1000
2013-11-11, 10:31:01
GSXR-1000

Die netten Herren in Uniform fragen Dich ja jeweils, ob denn mit dem Blastest einverstanden bist... verneinst Du das, gehts zur Blutabnahme.

Und so dessen Ergebnis, wie von mir geschildert, ohnehin negativ ist, ists egal wann dessen Ergebnis feststeht. Es gibt keinen Test, der die Herren ermächtigt Dir den Lappen abzunehmen..
Kannst du dich mal bitte entscheiden was du willst????
Erst schreibst du:
"Ohne Test mit Ergebnis gibts rein gar nix... ". Dann hier: "Es gibt keinen Test, der die Herren ermächtigt Dir den Lappen abzunehmen" Ja was denn nun???
1. Ein Alkotest vor Ort ist ein Indiz, kein Beweis. Ebenso wie alkoholgeruch oder Unsicherheit ein Indiz ist und kein beweis. Das Ergebnis eines Bluttests (vor allem wenn nicht nur auf Alkohol, sondern auch auf andere Rauschmittel bezogen) dauert Tage bis wochen. Deshalb ist der Polizist gehalten, wenn er denn zu der Überzeugung kommt, das ein entsprechender Sachverhalt vorliegt (und den beweis kann er garnicht an ort und stelle erbringen, weil eben der Bluttest nicht vor Ort auswertbar ist) den Führerschein einzuziehen. Steht genau so in deinem Zitat.
Was genau bitte ist hieran missverstaendlich???
"Gelangt die Polizei z.B. aufgrund einer bei einer Verkehrskontrolle festgestellten Atemalkoholkonzentration zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens vorliegen, kann sie sofort an Ort und Stelle gem. § 94 Abs. 3 StPO den Führerschein sicherstellen.". Kommt der Polizist zu der Überzeugung (und das kann er in dem Moment nur Indizienhaft, der Alkotest ist EIN Beispiel) kann er den Führerschein einziehen. Worüber genau diskutierst du also?


Deswegen kann es durchaus sinnvoll sein keinen Schnelltest/Blastest zu akzeptieren. Weder für Drogen, noch für Alkohol...
Und dann reicht die Überzeugung des Polizisten aus. Unsicherheit, Alkoholgeruch, gerötete Augen etc. Verstehst du das von dir selbst zitierte wirklich nicht? Du kannst durch verweigerung eines Alkotests den Einzug des Führerscheins nicht verhindern.



Subjektiv nennt sich Behördenwillkür - gleich die Polizei rufen, wenn einer sowas versuchen sollte. Entweder er hat objektiv was in der Hand oder er kanns vergessen - auch aus "sie sind etwa 50 km/h zu schnell gefahren" wird kein Vergehen... entweder er hat Messwerte mit gültigen Utensilien oder eben nicht.
So ein Käse. Objektiv nennt man das Gefahrenabwehr und schutz der Allgemeinheit.
Gefahr im Verzug.

Haarmann
2013-11-11, 12:06:26
GSXR-1000

Nun einfach ganz deutlich ...

Gelangt die Polizei z.B. aufgrund einer bei einer Verkehrskontrolle festgestellten Atemalkoholkonzentration zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens vorliegen, kann sie sofort an Ort und Stelle gem. § 94 Abs. 3 StPO den Führerschein sicherstellen.

Und wie stellt man ohne Blastest schon wieder die Atemalkoholkonzentration fest?
Das Analoge gilt für den Drogenschnelltest. Rote Augen machen keinen Kiffer...
Und ne rote Nase keinen Säufer.

Willkür des Beamten ist ausdrücklich ausgeschlossen in dem Text.
Der Misbrauch eines Amtes ist auch in der BRD noch vorhanden - nennt sich nun ein Amtsdelikt. Bei uns gibts den Amtsmisbrauch noch und die Amtsanmassung nebenher auch.
Kannst mal durchlesen, welche Punkte da alle betroffen sein können.

Für Dich als obrigkeitshöriger Deutscher ist es natürlich unmöglich, dass sich der gemeine Bürger erdreistet gegenüber einem Beamten nicht zu kuschen - hier ists umgekehrt.

P.S. Es heisst eben die Polizei und nicht irgendein Hanswurst von Polizeibeamter...

Djudge
2013-11-11, 12:26:42
Der Vater(der ein echter Berliner mit Herz, Schnauze und Schiebermütze war) von meiner 1.Freundin hat mir schon frühzeitig vermittelt, dass man immer nur Dokument-Kopien mitführen sollte. Unter anderem wohl auch aus diesem Grunde.

GSXR-1000
2013-11-11, 12:49:12
GSXR-1000

Nun einfach ganz deutlich ...



Und wie stellt man ohne Blastest schon wieder die Atemalkoholkonzentration fest?
Das Analoge gilt für den Drogenschnelltest. Rote Augen machen keinen Kiffer...
Und ne rote Nase keinen Säufer.

Willkür des Beamten ist ausdrücklich ausgeschlossen in dem Text.
Der Misbrauch eines Amtes ist auch in der BRD noch vorhanden - nennt sich nun ein Amtsdelikt. Bei uns gibts den Amtsmisbrauch noch und die Amtsanmassung nebenher auch.
Kannst mal durchlesen, welche Punkte da alle betroffen sein können.

Für Dich als obrigkeitshöriger Deutscher ist es natürlich unmöglich, dass sich der gemeine Bürger erdreistet gegenüber einem Beamten nicht zu kuschen - hier ists umgekehrt.

P.S. Es heisst eben die Polizei und nicht irgendein Hanswurst von Polizeibeamter...
Schade das du des deutschen nicht mächtig bist.
es steht ZUM BEISPIEL.
Für dich heisst das ES IST VORAUSSETZUNG.
Ist ein Alkotest gerichtsverwertbar? Nein.
Ist ein Drogenschnelltest verwertbar? Nein.
Ist die Aussage des Polizisten, man habe nach alkohol gerochen gerichtsverwertbar? Nein.
Ist die Aussage man habe unsicher gewirkt gerichtsverwertbar? Nein.
Bist du so blind, nicht zu erkennen, das ein Alktest nur ein indiz ist? ebenso wie andere genannte dinge? Die der Polizist (bzw es sind ja eigentlich immer mindestens 2) zu bewerten haben? Kommen diese dann zu der Überzeugung der Anfangsverdacht ist gegeben, ist zu handeln. So schwer ist dieser text doch wirklich nicht???

Stormtrooper
2013-11-11, 13:06:48
Ist ein Alkotest gerichtsverwertbar? Nein.

So pauschal ist das falsch.
http://www.draeger.com/sites/de_de/Pages/Polizei/Draeger-Alcotest-7110-Evidential.aspx

x-force
2013-11-11, 13:13:31
wenn das gerät ähnlich sichere aussagen macht wie ein labor. demnach wäre eine blutentnahme prinzipiell zu untersagen da körperverletzung, da es geeignetere mittel gibt, die weniger schaden anrichten.
wenn man an die daten auch ohne körperverletzung kommen kann, sollte das auch getan werden.

GSXR-1000
2013-11-11, 13:23:15
So pauschal ist das falsch.
http://www.draeger.com/sites/de_de/Pages/Polizei/Draeger-Alcotest-7110-Evidential.aspx
Wieviel davon hast du im mobilen einsatz je gesehen?
Wir dürfen wohl davon ausgehen, das die aussage des zitates sich nicht explizit auf dieses Gerät bezieht. Sonst wäre es wohl entsprechend benannt worden.

Stormtrooper
2013-11-11, 13:33:52
Wieviel davon hast du im mobilen einsatz je gesehen?
Wir dürfen wohl davon ausgehen, das die aussage des zitates sich nicht explizit auf dieses Gerät bezieht. Sonst wäre es wohl entsprechend benannt worden.

Nicht oft.
Nehmen sie eigentlich nur zu großangelegten Verkehrskontrollen im Bus mit.
Auf deutsch, äußert selten.

-Saphrex-
2013-11-11, 13:52:10
Na dann, viel Spaß:

1. Sicherstellung / Beschlagnahme des Führerscheins

Gelangt die Polizei z.B. aufgrund einer bei einer Verkehrskontrolle festgestellten Atemalkoholkonzentration zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für die spätere Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen eines Strafverfahrens vorliegen, kann sie sofort an Ort und Stelle gem. § 94 Abs. 3 StPO den Führerschein sicherstellen. Wenn der Beschuldigte hiermit einverstanden ist, wird der Führerschein zur Akte genommen. Der Beschuldigte darf dann bis auf weiteres nicht mehr am erlaubnispflichtigen Straßenverkehr teilnehmen. Tut er es dennoch, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Ist der Beschuldigte mit der Sicherstellung des Führerscheins niicht einverstanden, kann die Polizei ihm diesen auch gegen seinen Willen abnehmen. In diesem Fall spricht man von einer Beschlagnahme. Wird der Führerschein nicht freiwillig ausgehändigt oder nicht mitgeführt, kann die Durchsuchung des Beschuldigten, seiner Sachen oder seiner Wohnung nach dem Führerschein angeordnet werden. Auch im Falle des Beschlagnahme darf der Fahrerlaubnisinhaber keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mehr führen.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/entziehung-der-fahrerlaubnis--fahrverbot

DIABOLOS
2013-11-11, 22:02:58
Eigentlich hat es GSXR-1000 schon top erklärt.

Um es mal kurz doch länger zu machen

Begeht jemand eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ und es ergibt sich aus der Tat, dass ungeeignet ist ein solches sicher zu führen, wird im die FAHRERLAUBNIS durch einen Richter, nicht der Führerschein, entzogen.

Der Führerschein selbst ist nur der Nachweis, dass eine Fahrerlaubnis erworben wurde.

Hat Person X nun also nicht mehr seinen Führerschein, kann er nicht mehr nachweisen das er im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Sollte ihm der Führerschein nicht abgenommen worden sein, aber die Fahrerlaubnis entzogen, kann der Beamte das vor Ort nicht nachvollziehen.

Bsp.:
X hat sich nach §316 StGB Strafbar gemacht. Ein Richter hat die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Ihm wurde aber nicht der Führerschein abgenommen.

X (hat an dem Tag nichts getrunken und erfreut sich auch sonst bester Gesundheit, das Auto ist auch vollkommen in Ordnung) fährt nun also munter weiter mit seinem KFZ durch die gegen und kommt in eine allgemeine Verkehrskontrolle.
Der Beamte erklärt die Maßnahme, fordert X auf seine erforderlichen Dokumente auszuhändigen (Führerschein, Fahrzeugschein), kontrolliert diese und sieht, dass X die erforderliche Fahrerlaubnisklasse gem. des Führerscheins für das KFZ besitzt.
Prüft vielleicht noch die Lichttechnischen Einrichtungen und den Verbandskasten.
Da der Beamte also nichts zu bemängeln hat, wünscht er X eine schöne weiterfahrt.

Da hier keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, kann der Beamte auch keine Datenabfrage durchführen, also nicht feststellen das X ja keine Fahrerlaubnis mehr besitzt.

Wäre der Fall umgekehrt, X wurde der Führerschein abgenommen, dann könnte der Beamte Abfragen ob X im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, um dann festzustellen das dem nicht so ist.

Der Vater(der ein echter Berliner mit Herz, Schnauze und Schiebermütze war) von meiner 1.Freundin hat mir schon frühzeitig vermittelt, dass man immer nur Dokument-Kopien mitführen sollte. Unter anderem wohl auch aus diesem Grunde.


Weil?
Wenn sich jemand nach §316 oder §315c StGB strafbar gemacht hat, wird ihm die Fahrerlaubnis, wie schon geschrieben, entzogen.
Das steht dann in irgend einem Computer oder einer Akte in der jeweiligen Führerscheinbehörde.
Damit man auch außerhalb dessen dies nachvollziehen kann, wird der Führerschein abgenommen.

Davon ab ist die Beschlagnahme des Führerscheins vor Ort nur vorläufig. Heißt binnen 3 Tage muss der Beamte dies beim zuständigen Richter beantragen, der entscheidet dann weiter ob die Fahrerlaubnis bis zur Urteilssprechung vorläufig entzogen wird.

Läuft draußen dann so ab:
Der Beamte stellt bei einem Verkehrsteilnehmer(VT) der ein KFZ bewegt fest, der fährt ja komisch, zeigt also gewisse Fahrunsicherheiten und hält ihn deshalb an.
Oder er wurde in einer Verkehrskontrolle angetroffen und riecht z.B. nach Alkohol.
Da gibt es zig Gründe warum jemand im Straßenverkehr aufällt.

Z.B. Schlangenlinien, Missachten von Verkehrszeichen, Zeichnung und Weisungen, gerötete Augen, verlangsamte Reaktion, körperliche oder geistige Mängel, Alkoholgeruch

Der Beamte trifft nun also solch eine Person an auf die einer der Punkte zutrifft. Für ihn steht nun der Verdacht der Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr im Raum (§ 316 StGB) wenn eine Gefährdung vorlag sogar §315c StGB.

Gehen wir von Alkohol aus, wird der Beamte ihm nun einen freiwilligen AAK-Vortest anbieten. Selbst wenn dieser durchgeführt wird, erfolgt dennoch die Blutentnahme. Wie GSXR schon schrieb ist der AAK Wert kein Beweis, sondern nur ein Anhaltspunkt, sowie eben die vielen anderen Punkte auch nur Anhaltspunkte sind.

Kommt bei der Blutentnahme ein Wert über 1,1 Promille (absolute Fahrunsicherheit) raus, liegt der Grund der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sofort vor.
Wenn der Wert zwischen 0,3 und 1,1 liegt müssen Alkoholtypische Beweisanzeichen vorliegen (relative Fahrunsicherheit), dass er nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen. Und das sind wie schon aufgeführt z.B. Schlangenlinien fahren, missachten von Verkehrszeichen usw.

Es liegen also in beiden Varianten genug Anhaltspunkte für eine Straftat nach §316 StGB vor.
Der Beamte wird nun also entscheiden, dass Person ist nicht in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen (Und wird somit Gefahr im Verzug begründen) und leitet die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (FE) ein, außerdem wird er ein Verbot der weiterfahrt aussprechen. Durch die vorläufigen Entziehung der FE erfolgt gem. § 110a Abs. 3 StPO auch die Anordnung bzw. Bestätigung der Beschlagnahme des Führerscheins. Natürlich kann der FS auch freiwillig heraus gegeben werden.

Der Beamte muss nun binnen 3 Tagen eine richterliche Entscheidung beantragen. Nach den 3 Tagen also kein Grund mehr auf die Polizei zu schimpfen :wink:

Bei der Blutentnahme erhält man außerdem das Ergebnis sofort, bzw. dauert nur wenige Minuten.

Mir ist also nicht ganz klar wo das Problem liegt.

§69 StGB führt auf warum die FE entzogen werden kann. Trifft was davon zu kann ein Pol.Beamter die vorläufige Entziehung der FE einleiten. Dazu gehört auch die Beschlagnahme des FS. Wenn das dann Monate dauert bis es zu einer Entscheidung kommt, liegt die Schuld nicht beim Pol.Beamten oder der Pol.Behörde, sondern bei den Gerichten/Staatsanwaltschaften oder wem auch immer. Der Pol.Beamte ist nach 3 Tagen raus aus der Gesichte.

Argo Zero
2013-11-11, 22:29:58
Zum Link:

Einfach keine dummen Aussagen machen! Ja, es ist so simpel. Die Beamten stellen Fragen und ein einfaches "ja" oder "nein" und man darf weiter fahren.
Ich kam verhältnismäßig recht oft in Verkehrskontrollen, weil die Masse der Bürger eben abends um 1 Uhr vom Saufen heim fährt und nicht in langen Meetings hockte, aber ein "nein" auf die berühmte Frage genügte bisher immer. Mehr Worte gab es bisher nie - die respektvolle Begrüßung meinerseits ausgeschlossen (bekommt von mir natürlich jeder Mensch).

Der Herr XY (Namen bereits vergessen im Link) hätte einfach seine Klappe halten sollen. Wenn man schon vorher sagt "schlechten Tag bla bla" kann so was als vorsorgliche Ausrede gedeutet werden.
Getreu nach dem Motto -> >Der versucht was zu verbergen<.

GSXR-1000
2013-11-11, 23:06:24
Bei der Blutentnahme erhält man außerdem das Ergebnis sofort, bzw. dauert nur wenige Minuten.

sofern ausschliesslich auf Alkohol getestet wird hast du recht.
Beim Test auf alle möglichen weiteren Rauschmittel oder auch Medikamente dauert das Laborergebnis eher eine Woche. Mindestens, je nachdem wie ausgelastet das beauftragte Labor ist.
Bitte Bedenken: bei einer solchen Untersuchung geht es nicht wie bei einem Schnelltest darum, lediglich den Nachweis über das vorhandensein von Rauschmitteln oder Medikamenten zu führen, entscheidend ist hierbei auch die Konzentration. Und genau das ist speziell bei Medikamenten bisweilen sehr aufwendig, vor allem da die Rückrechnungen der Ursprungsdosis zum Teil auch nicht einfach ist.

Stormtrooper
2013-11-12, 07:45:13
Begeht jemand eine rechtswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines KFZ und es ergibt sich aus der Tat, dass ungeeignet ist ein solches sicher zu führen, wird im die FAHRERLAUBNIS durch einen Richter, nicht der Führerschein, entzogen.

Naja dies wird so gut wie nie durchgeführt.
Sonst würde fast jedem die Fahrerlaubnis entzogen der einen Unfall gebaut hat.
Normal wird in der Regel die Fahrerlaubnis nur eingezogen wenn jemand eine in §69 abschließend aufgezählte Straftat begeht.


Sollte ihm der Führerschein nicht abgenommen worden sein, aber die Fahrerlaubnis entzogen, kann der Beamte das vor Ort nicht nachvollziehen.

Also bei uns machen die immer eine ZEVIS Abfrage.


Gehen wir von Alkohol aus, wird der Beamte ihm nun einen freiwilligen AAK-Vortest anbieten.

Wer da mitmacht ist selbst schuld.


Durch die vorläufigen Entziehung der FE erfolgt gem. § 110a Abs. 3 StPO auch die Anordnung bzw. Bestätigung der Beschlagnahme des Führerscheins.

Zitat:
§ 110a
(3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.
http://dejure.org/gesetze/StPO/110a.html
Also aufgrund dessen wird garantiert niemand die FE entzogen.


Natürlich kann der FS auch freiwillig heraus gegeben werden.

Wer das macht ist auch selbst schuld.
Denn dann gibts auch kein Richervorbehalt.



Bei der Blutentnahme erhält man außerdem das Ergebnis sofort, bzw. dauert nur wenige Minuten.

Also das ist mir ganz neu.
Den möchte ich sehen der das Ergebniss innerhalb von ein paar Minuten bekam.
Die Regel ist wohl eher 1-3 Wochen.

kunibätt
2013-11-12, 08:02:19
Wieso?
Klar, wenn ich was intus habe, mache ich da nicht mit aber,
a.) erspart es mir den Gang zur Behörde wegen Amtsarzt
und b.) minimiert sich das Risiko, dass die Beamten so Sachem machen wie im Text , wenn der Pisstest negativ ist.

Stormtrooper
2013-11-12, 09:01:23
Wieso?
Klar, wenn ich was intus habe, mache ich da nicht mit aber,
a.) erspart es mir den Gang zur Behörde wegen Amtsarzt
und b.) minimiert sich das Risiko, dass die Beamten so Sachem machen wie im Text , wenn der Pisstest negativ ist.

Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Die Polizei braucht Gründe um eine Blutentnahme durchführen zu lassen oder um eine Beschlagnahme durchzuführen.
Eine Weigerung des Alkotest reicht hier nicht aus.
Außerdem ist für einen so schwer wiegenden Eingriff der Blutentnahme grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Auf deutsch, ohne vorher einen Richter einzuschalten, darf die Polizei gar keine Blutentnahme durchführen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/blutentnahmen-durch-polizei-unzulaessig-wegweisender-beschluss-des-bverfg_013598.html

Xilavius
2013-11-12, 09:04:14
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Die Polizei braucht Gründe um eine Blutentnahme durchführen zu lassen oder um eine Beschlagnahme durchzuführen.
Eine Weigerung des Alkotest reicht hier nicht aus.
Außerdem ist für einen so schwer wiegenden Eingriff der Blutentnahme grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Auf deutsch, ohne vorher einen Richter einzuschalten, darf die Polizei gar keine Blutentnahme durchführen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/blutentnahmen-durch-polizei-unzulaessig-wegweisender-beschluss-des-bverfg_013598.html

Aber die Polizei hat gewisse Rechte deine Weigerung gegenüber polizeilichen Anordnungen entgegenzusetzen. Sprich, erst einmal gemütlich zur Wache, dann Personenkontrolle, Fahrzeugkontrolle, usw.

Stormtrooper
2013-11-12, 09:19:27
Aber die Polizei hat gewisse Rechte deine Weigerung gegenüber polizeilichen Anordnungen entgegenzusetzen. Sprich, erst einmal gemütlich zur Wache, dann Personenkontrolle, Fahrzeugkontrolle, usw.

Wenn ich alle nötigen Papiere dabei haben dürfen sie dich nicht mit auf die Wache nehmen.
Warum auch?
Aus Rache????

Acid-Beatz
2013-11-12, 09:19:44
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Die Polizei braucht Gründe um eine Blutentnahme durchführen zu lassen oder um eine Beschlagnahme durchzuführen.
Eine Weigerung des Alkotest reicht hier nicht aus.
Außerdem ist für einen so schwer wiegenden Eingriff der Blutentnahme grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Auf deutsch, ohne vorher einen Richter einzuschalten, darf die Polizei gar keine Blutentnahme durchführen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/blutentnahmen-durch-polizei-unzulaessig-wegweisender-beschluss-des-bverfg_013598.html

Also die Zustimmung dafür ist schnell da - leicht unsichere Fahrweise, bischen zu nah am Mittelstreifen, nicht geblinkt oder vielleicht leicht gerötete Augen, ... , und dann beweis´ mal das Gegenteil, wenn du gegen zwei Beamten aussagst, auch wenn die Blutprobe negativ, also für dich positiv war :rolleyes:


Greez

GSXR-1000
2013-11-12, 09:50:52
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.
Die Polizei braucht Gründe um eine Blutentnahme durchführen zu lassen oder um eine Beschlagnahme durchzuführen.
Eine Weigerung des Alkotest reicht hier nicht aus.
Außerdem ist für einen so schwer wiegenden Eingriff der Blutentnahme grundsätzlich ein Richtervorbehalt.
Auf deutsch, ohne vorher einen Richter einzuschalten, darf die Polizei gar keine Blutentnahme durchführen.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/blutentnahmen-durch-polizei-unzulaessig-wegweisender-beschluss-des-bverfg_013598.html
Das ist falsch.
Wie der von dir zitierte Text aussagt gibt es zwei grundsätzliche Vorraussetzungen für die Anordnung der Blutentnahme:
1. Der Verdacht auf Drogeneinfluss
2. gefahr im verzug.

Beides sind erstmal subjektive einschätzungen der beteiligten Beamten. Wenn der Beamte hinweise auf Fahruntüchtigkeit dokumentiert (die ja nun erstmal subjektiv sein müssen, denn ein objektives ergebnis ergibt ja erst die Probe selbst), ist die notwendige Grundlage geschaffen. man unterstellt einem Polizisten auch eine gewisse Erfahrung in der Einschätzung. Es geht nur darum, das es dokumentiert wird. Und wenn 2 Beamte besagen, der Mann habe deutlich unsicher gewirkt, geschwankt oder glasige, träge Augen gehabt, dann ist das als einschätzung, wenn dokumentiert ausreichend.
Die Zustimmung durch den richterlichen Eildienst ist faktisch durch ein telefonat erledigt, und in etwa genauso schnell zu bekommen, wie der Polizeiarzt selbst zur Blutentnahme.
Was am ende von dem Urteil bleibt, ist die notwendigkeit zur Dokumentation der Gründe für die Vorführung (was ordentliche Beamte auch vorher getan haben) und die formale Verpflichtung der Einbeziehung des richterlichen Eildienstes. In der Sache ändert das praktisch aber garnix.

GSXR-1000
2013-11-12, 09:52:52
nc

Stormtrooper
2013-11-12, 12:08:42
Der Polizist kann soviel subjektiv empfinden wie er will.
Fakt ist, es braucht eine richterliche Anordnung für diesen körperlichen Eingriff, ohne wurden sogar schon Blutenahmen einem Beweisverbot auferlegt.
Zusätzlich wenn der Polizist "denkt" der gute Mann ist betrunken, es gab kein richterliche Erlaubnis und es stellte sich raus er hatte gar nicht getrunken liegt sogar eine Körperverletzung im Amt vor.
Wäre ja noch schöner wenn jeder Polizist einfach notiert, Blinker vergessen oder Schlangenlinien gefahren und ab zur Blutentanhme.
Zusätzlich würde ich mal ein Blick ins StGB werfen.
§ 344
Verfolgung Unschuldiger

Im übrigen hat das BVerfG gesagt, Gefahr im Verzug läßt sich nicht damit begründen das der Alkohol abgebaut wird.
Ein Gefahr im Verzug läßt sich nur begründen, wenn der Beschuldigte einen Nachtrunk behauptet.

DIABOLOS
2013-11-12, 12:09:10
Naja dies wird so gut wie nie durchgeführt.
Sonst würde fast jedem die Fahrerlaubnis entzogen der einen Unfall gebaut hat.
Normal wird in der Regel die Fahrerlaubnis nur eingezogen wenn jemand eine in §69 abschließend aufgezählte Straftat begeht.




Den ich da in kurz zitiere, weiter unten auch nochmal geschrieben hatte.



Also bei uns machen die immer eine ZEVIS Abfrage.




Wenn es um Straftaten geht dann richtet sich eine Datenabfrage nach §98c StPO, durch die Transformationsklausel auch für Ordnungswidrigkeiten.

§ 98c
Zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes einer Person, nach der für Zwecke
eines Strafverfahrens gefahndet wird, dürfen personenbezogene Daten aus einem Strafverfahren mit anderen
zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder zur Gefahrenabwehr gespeicherten Daten maschinell
abgeglichen werden. Entgegenstehende besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche
Verwendungsregelungen bleiben unberührt.


Auf Landesebene gibt es dann noch das Landespolizeigesetz und da hat natürlich jedes BL was anderes drin zu stehen.

Bei mir entsprechend das ASOG Berlin

§ 28
Datenabfragen, Datenabgleich
(1) 1Die Ordnungsbehörden und die Polizei können personenbezogene Daten
in einer von ihnen automatisiert geführten Datei abfragen und mit deren
Inhalt abgleichen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies für
die Erfüllung einer bestimmten ordnungsbehördlichen oder polizeilichen Aufgabe
im Rahmen der Zweckbestimmung dieser Datei erforderlich ist. 2Die Polizei
kann ferner im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung rechtmäßig erlangte personenbezogene
Daten im Fahndungsbestand abfragen und mit dessen Inhalt
abgleichen, wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Abfrage oder der
Abgleich sachdienliche Hinweise erwarten lässt. 3Die betroffene Person kann
für die Dauer der Abfrage und des Abgleichs angehalten werden. 4§ 21 bleibt
unberührt.


Einfach ohne Grund eine Abfrage durchführen ist hier bei uns jedenfalls nicht, stellt immer noch ein Grundrechtseingriff dar. Wie das in anderen BL geregelt ist, kann ich aber nicht sagen.
Und ob sich jeder Beamte dran hält oder welche Gründe er hervorbringt eine Datenabfrage zu rechtfertigen, ist natürlich auch so eine Sache.



Wer da mitmacht ist selbst schuld.




Wenn es da um eine Straftat nach § 316 oder § 315c StpO geht und der Betroffene Alc oder sonst was konsumiert hat, wird sowieso eine BE durchgeführt. Ob er nun den Vortest macht oder nicht spielt keine Rolle.

§ 81a StPO
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die
für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche
Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen
werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Von Bedeutung wäre die Blutentnahme wenn sie im Verfahren Be- oder Entlasten wirkt.

Und was wirkt denn nu noch Be- oder Entlastender als die Blutprobe, wenn es darum geht aufzuklären ob hier eine Straftat vorliegt für die relevanten §.

Natürlich sollten vorher schon genug Anhaltspunkte dafür vorliegen. Einfach ins Blaue eine BE durchführen ist natürlich auch nicht.



Zitat:
§ 110a
(3) Soweit es für den Aufbau oder die Aufrechterhaltung der Legende unerläßlich ist, dürfen entsprechende Urkunden hergestellt, verändert und gebraucht werden.
http://dejure.org/gesetze/StPO/110a.html
Also aufgrund dessen wird garantiert niemand die FE entzogen.




Sry, um eine Nr. vertippt § 111a (3) war gemeint.



Wer das macht ist auch selbst schuld.
Denn dann gibts auch kein Richervorbehalt.




Ob das Sinn macht, wenn er eine für §69 StGB relevante Straftat begangen hat...
Dann wird er eben beschlagnahmt. Wenn es dann im späteren Verlauf nicht zur Entziehung nach § 69 kommt aber verurteilt wurde kann immer noch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, was dann die amtliche Verwahrung des FS zur folge hat.




Also das ist mir ganz neu.
Den möchte ich sehen der das Ergebniss innerhalb von ein paar Minuten bekam.
Die Regel ist wohl eher 1-3 Wochen.



Hatte GSXR-1000 bereits angemerkt, bei Alkohol ja, alles andere dauert entsprechend länger.


Ich versteh nicht warum alle so am Führerschein festhalten. Entweder die FE wurde entzogen oder es wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.

Wenn nur ein Fahrverbot (nach §44 StGB, nicht § 25 StVG) vorliegt, sollte man den eh so schnell wie möglich abgeben. Ansonsten verlängert sich die Dauer des Fahrverbotes.

Stormtrooper
2013-11-12, 12:57:21
Einfach ohne Grund eine Abfrage durchführen ist hier bei uns jedenfalls nicht, stellt immer noch ein Grundrechtseingriff dar. Wie das in anderen BL geregelt ist, kann ich aber nicht sagen.


Das würde bedeuten, daß bei euch eigentlich nie jemand zufällig festgenommen wird, der zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Denn wenn er einen Ausweis dabei hat, dürfte bei euch nie auffallen wenn ein Haftbefehl gegen den vorliegt.


Wenn es da um eine Straftat nach § 316 oder § 315c StpO geht und der Betroffene Alc oder sonst was konsumiert hat, wird sowieso eine BE durchgeführt. Ob er nun den Vortest macht oder nicht spielt keine Rolle.


Nur wenn begründete Tatsachen vorliegen, die eine BE rechtfertigen.
Was glaubst du denn, warum sie immer so um die Ecke kommen ob man was gegen eine "freiwillige" Atemalkoholkontrolle hat?
Nur weil es das einfachste und sicherste Mittel ist eine BE rechtzufertigen.


Hatte GSXR-1000 bereits angemerkt, bei Alkohol ja, alles andere dauert entsprechend länger.


Ich bleib dabei.
Bis man das Ergebnis erfährt dauerts 7-14 Tage.
Innerhalb von ein paar Minuten gehts sicher nicht.


Ich versteh nicht warum alle so am Führerschein festhalten. Entweder die FE wurde entzogen oder es wurde ein Fahrverbot ausgesprochen.

Wenn nur ein Fahrverbot (nach §44 StGB, nicht § 25 StVG) vorliegt, sollte man den eh so schnell wie möglich abgeben. Ansonsten verlängert sich die Dauer des Fahrverbotes.

Ach da fällt mir schon was ein.
Vielleicht braucht man den Führerschein und kann später zB Urlaub nehmen etc.

Haarmann
2013-11-12, 13:41:54
GSXR-1000

In meiner Annahme geht es grundlegend immer um den Fall, dass der Richter am Ende Dir die Fahrerlaubnis nicht entziehen würde.

Das zB im Text deklariert ein Exempel wie die Polizei zur Überzeugung kommen kann, dass Dir später von einem Richter die Fahrerlaubnis entzogen wird - als Exempel dient natürlich das, was wohl der häuffigste Grund ist - Alkohol am Steuer. Und wir bleiben gerade bei diesem Fehlverhalten.

Es wird immer die Formulierung "die Polizei" genutzt und nicht der Beamte, der zufällig gerade erfahren hat, dass ein Typ, der fast aussieht wie Du, seine Frau gepoppt hat...

Das heisst auch, dass man andere Beamte beiziehen kann, die den Fall ebenfalls bewerten dürfen - und falls diese Beamten den Fall anders bewerten, dann kommt "die Polizei" eben nicht zu dieser Überzeugung.
Du kannst auch auf einem Bluttest bestehen, dessen Ergebnis inzwischen subito.

http://de.wikipedia.org/wiki/Blutalkoholkonzentration

Berechnung des Blutalkoholgehalts zur Tatzeit aufgrund einer später entnommenen Blutprobe

Hier liegt nämlich die Problematik

Erstens der Flachmann, dann könnens die Blutprobe fast schon in die Tonne treten und zweitens die Abzüge, die da je nach Zeitdifferenz gemacht werden müssen.
Da werden Beamte gerne mal zu "Erziehern" bei Werten in der Gegend der Grenze - auch wenn die das ausdrücklich nicht tun dürfen.

Soff einer vor einer Minute ne Flasch Scotch leer, Extremexempel, dauerts ne Weile, bis er nach Blut fahruntauglich wird. Der Atemtest ergäbe jedoch absurd hohe Werte.
Dies Extrembeispiel ist mit Absicht so extrem genommen und dient einzig der Veranschaulichung.

Und ja, weil gewisse Tests länger dauern lässt man sich den Vorwurf in so nem Fall gerne auch schriftlich geben...

DIABOLOS

Du hast die wichtigen Punkte erwähnt - ein Bluttest dauert keine 3 Monate... den gibts quasi in beinahe Echtzeit und es ist absolut legal auf diesen Test zu bestehen.

Sprich, wenn Du als Fahrer, wie meine Annahme war, weisst, dass Du nicht besoffen bist, oder mindestens überzeugt, dann verlangst Du diese Blutprobe mit Ergebnis und gehst Deiner Wege.

DIABOLOS
2013-11-12, 14:04:20
Das würde bedeuten, daß bei euch eigentlich nie jemand zufällig festgenommen wird, der zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Denn wenn er einen Ausweis dabei hat, dürfte bei euch nie auffallen wenn ein Haftbefehl gegen den vorliegt.




Keine Ahnung was du dir jetzt unter Zufall vorstellst. Ich wüsste jedenfalls nicht wie ich es rechtfertigen sollte Daten abzugleichen ohne das auch nur ein Anhaltspunkt vorliegt.
Versuch doch mal zu begründen warum ich bei einem in der Verkehrskontrolle befindlichen Verkehrsteilnehmer eine Datenabfrage durchführen kann, der alle Notwendigen Dokumente mitführt, keine körperlichen o. geistigen Mängel, oder was auch immer zeigt, dass Auto ist auch i.O.
Es liegt also überhaupt nichts gegen die Person vor. Was schon mal dazu führt, dass ich den Personalausweis gar nicht heraus verlangen kann. Die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung sind nicht gegeben.

Anderer Sachverhalt
Die Person führt keinen Führerschein mit, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Jetzt darf eine Identitätsfeststellung durchgeführt werden, da sonst die Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt werden kann. Jetzt kann natürlich auch ein Datenabgleich erfolgen. Hat die Person überhaupt eine Fahrerlaubnis, besteht ein Fahrverbot usw.

Sachverhaltsbezogen werden dann in den jeweiligen Abfragesystemen Datenabfragen durchgeführt.

Hast du nen Ladendieb wird eben mehr abgefragt und dann eine eventuelle Fahndung nach der Person festgestellt.




Nur wenn begründete Tatsachen vorliegen, die eine BE rechtfertigen.
Was glaubst du denn, warum sie immer so um die Ecke kommen ob man was gegen eine "freiwillige" Atemalkoholkontrolle hat?
Nur weil es das einfachste und sicherste Mittel ist eine BE rechtzufertigen.




Hab ich ja auch geschrieben, bzw. Beispiele aufgeführt.


Z.B. Schlangenlinien, Missachten von Verkehrszeichen, Zeichnung und Weisungen, gerötete Augen, verlangsamte Reaktion, körperliche oder geistige Mängel, Alkoholgeruch


Umso mehr Anhaltspunkte vorliegen, umso leichter lässt sich das begründen. Letztendlich stellt man es dem Richter dar und dieser wird eine Entscheidung treffen.



Ich bleib dabei.
Bis man das Ergebnis erfährt dauerts 7-14 Tage.
Innerhalb von ein paar Minuten gehts sicher nicht.




In meiner Praktikumszeit war das Ergebnis der Blutalkoholkonzentration innerhalb der Zeit da, die zur Erledigung der schriftlichen Arbeiten gebraucht wurde.



Ach da fällt mir schon was ein.
Vielleicht braucht man den Führerschein und kann später zB Urlaub nehmen etc.


Darum hab ich extra geschrieben nach § 44 StGB. Wenn es um ein Bußgeldverfahren geht dann wird das Fahrverbot nach § 25 StVG geregelt.

Ich zitier das jetzt mal:

3. Wann wird das Fahrverbot wirksam?

In Strafsachen wird ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB grundsätzlich mit Rechtskraft des Verfahrens wirksam. Wer danach noch Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegt, begeht auch dann eine weitere Straftat, wenn er den Führerschein noch nicht abgegeben hatte. Rechtskraft liegt vor, wenn es kein Rechtsmittel gegen eine letzte Entscheidung mehr gibt oder wenn die Frist für ein Rechtsmittel abgelaufen ist und das Rechtsmittel nicht eingelegt wurde (Rechtsmittel sind beispielsweise Einspruch gegen Strafbefehl oder Bußgeldbescheid oder Rechtsbeschwerde oder Berufung gegen eine gerichtliche Entscheidung).

In Bußgeldsachen hängt die Wirksamkeit des Fahrverbotes davon ab, ob jemand schon früher ein Fahrverbot absolvieren musste. In § 25 Abs. 2 a StVG findet man die Ausnahme, dass gegenüber einem Ersttäter das Fahrverbot spätestens vier Monate ab Rechtskraft des Verfahrens wirksam wird. Innerhalb dieser vier Monate kann jemand also selbst bestimmen, wann er den Monat (oder die mehreren Monate) absolvieren will. Auch hier gilt aber, dass nach vier Monaten das Fahrverbot läuft, auch wenn der Führerschein noch nicht abgegeben ist. Für den Wiederholungstäter, gegen den innerhalb der letzten zwei Jahre zuvor schon ein Fahrverbot rechtskräftig verhängt worden war, beginnt das Fahrverbot wie in den Strafsachen mit Eintritt der Rechtskraft des Verfahrens.
Quelle (http://www.anwalt.de/rechtstipps/fragen-rund-ums-fahrverbot_034532.html)

GSXR-1000
2013-11-12, 15:55:59
Der Polizist kann soviel subjektiv empfinden wie er will.
Fakt ist, es braucht eine richterliche Anordnung für diesen körperlichen Eingriff, ohne wurden sogar schon Blutenahmen einem Beweisverbot auferlegt.
Zusätzlich wenn der Polizist "denkt" der gute Mann ist betrunken, es gab kein richterliche Erlaubnis und es stellte sich raus er hatte gar nicht getrunken liegt sogar eine Körperverletzung im Amt vor.
Wäre ja noch schöner wenn jeder Polizist einfach notiert, Blinker vergessen oder Schlangenlinien gefahren und ab zur Blutentanhme.
Zusätzlich würde ich mal ein Blick ins StGB werfen.
§ 344
Verfolgung Unschuldiger

Im übrigen hat das BVerfG gesagt, Gefahr im Verzug läßt sich nicht damit begründen das der Alkohol abgebaut wird.
Ein Gefahr im Verzug läßt sich nur begründen, wenn der Beschuldigte einen Nachtrunk behauptet.
Blödsinn. die Wahrscheinlichkeit das jemand von sich aus eine Straftat einräumt ist wohl eher Vernachlässgbar.
Die Vorraussetzungen hatte ich dir genannt.
Der richterliche Eildienst ist eine formale Anforderung, die in der Praxis (und das wird dir jeder Anwalt oder Polizist bestätigen) in der regel einen Anruf bedeutet. Verhindern tut das keine Blutentnahme.
Aber da du realitäten gerne und dauerhaft ignorierst, informier dich bitte erst... dann diskutieren wir.

GSXR-1000
2013-11-12, 16:02:05
GSXR-1000

In meiner Annahme geht es grundlegend immer um den Fall, dass der Richter am Ende Dir die Fahrerlaubnis nicht entziehen würde.

.
Der ansatzpunkt ist eben falsch.
Denn der kontrollierende Polizist kann eben natürlich nicht das Ergebnis der Prüfung vorwegnehmen. Das liegt wohl in der Natur der Sache.
Der Polizist hat subjektive Einschätzung die einen Anfangsverdacht begründet. Das ist Grundlage und Rechtfertigung für seine Handlungen. Und damit ist das Thema eigentlich auch schon durch.

Stormtrooper
2013-11-12, 17:05:29
Blödsinn. die Wahrscheinlichkeit das jemand von sich aus eine Straftat einräumt ist wohl eher Vernachlässgbar.

Wäre ja noch schöner, wenn man sich selbst einer Straftat bezichtigen muß.
In einem Rechtsstaat muß aber dennoch der Staat dir etwas nachweisen um einen Eingriff gegen deinen Willen durchzuführen.
Und dazu verbraucht es zumindest starke Indizien.
Wäre ja noch schöner.
Da könnte ja jeder Polizist daherkommen und sagen, du hast was illegales daheim, ich mache jetzt eine Hausdurchsuchung.
Wenn man nichts findet hast du eben Pech gehabt.
Und nichts anderes ist es mit deiner körperlichen Unversehrtheit.
Die können dich nicht einfach verletzen, weil er einfach denkt du bist besoffen und im nachhinein stellt sich raus du bist stock nüchtern.


Der richterliche Eildienst ist eine formale Anforderung, die in der Praxis (und das wird dir jeder Anwalt oder Polizist bestätigen) in der regel einen Anruf bedeutet.

Das ist mir auch klar, das die nicht zu einem Richter fahren, ihn nachts aus dem Bett klingeln, sagen hier unterschreiben sie bitte und fahren wieder.
Ändert aber nichts daran, daß es hier um einen Grundrechtseingriff handelt, der sogar in der StPO beschrieben einem Richtervorbehalt unterliegt.



Verhindern tut das keine Blutentnahme.

Stimmt, ändert aber nichts daran das, sofern die BE anschließend unrechtmäßig war, du dich mit Händen und Füßen wehren darfst.
Überspitzt gesagt, brichst du dem Polizisten die Nase bei einem Versuch dir illegal Blut abzunehmen ist das sogar von der Notwehr gedeckt.

Haarmann
2013-11-13, 08:11:44
GSXR-1000

Vereinfacht ausgedrückt...

Standest Du bereits wegen Aussagen von Polizisten vor Richtern?

Ich schon...
Und rate mal wer mit nem V rausgelaufen ist.

Hast Du schon für die Entlassung eines Beamten aus dem Polizeidienst gesorgt, weil dieser Dir nen Knöllchen in seiner Freizeit ausgestellt hat?

Ich schon...

Mark3Dfx
2013-11-13, 09:04:18
Keine Ahnung was du dir jetzt unter Zufall vorstellst. Ich wüsste jedenfalls nicht wie ich es rechtfertigen sollte Daten abzugleichen ohne das auch nur ein Anhaltspunkt vorliegt.
Versuch doch mal zu begründen warum ich bei einem in der Verkehrskontrolle befindlichen Verkehrsteilnehmer eine Datenabfrage durchführen kann, der alle Notwendigen Dokumente mitführt, keine körperlichen o. geistigen Mängel, oder was auch immer zeigt, dass Auto ist auch i.O.
Es liegt also überhaupt nichts gegen die Person vor. Was schon mal dazu führt, dass ich den Personalausweis gar nicht heraus verlangen kann. Die Voraussetzungen für eine Identitätsfeststellung sind nicht gegeben.

Die Realität sieht jeden Sonntagmorgen auf der Heimfahrt vom Clubbesuch anders aus. Man weiß schon wo die blauen Frösche rumlurken (Tankstellen, Bushaltestelle etc.)
"Führerschein, KFZ-Schein, Perso bitte!!!"
(lol hab ich nie dabei, da keine Pflicht zur ständigen Mitführen)

Okay damit bin ich verdächtig und es wird das große Programm aufgezogen:
- Warndreieck zeigen
- Sanikasten da UND nicht abgelaufen?!? (ach sind da AIDS Handschuhe drin?)
- TüV/AU Plakettencheck
- Profiltiefe der Reifen
- sind Ihre Alus eingetragen?
- Halterabafrage in der T4 Bullenschleuder

Irgendetwas MUSS doch zu finden sein!
Am liebsten hätte ich denen noch ne Stuhl & Spermaprobe angeboten ;D

GSXR-1000
2013-11-13, 10:03:42
GSXR-1000

Vereinfacht ausgedrückt...

Standest Du bereits wegen Aussagen von Polizisten vor Richtern?

Ich schon...
Und rate mal wer mit nem V rausgelaufen ist.

Hast Du schon für die Entlassung eines Beamten aus dem Polizeidienst gesorgt, weil dieser Dir nen Knöllchen in seiner Freizeit ausgestellt hat?

Ich schon...
wenn du meinst, dann glaub das weiter.
Fest steht (und das steht so auch im Urteil): wenn entsprechende Anhaltspunkte da sind und dokumentiert sind, dann darf der Führerschein einzezogen werden. Und es reicht die Wahrnehmung des Polizisten/der Polizisten sofern sie entsprechend dokumentiert sind. Da kannst du dich jetzt drehen und wenden wie du magst, es kümmert niemanden.
Die sache die du oben beschreibst ist ein vollkommen anderer Sachverhalt.
Wenn du daraus ein allgemeinrecht ableitest ist das dein problem.

Acid-Beatz
2013-11-13, 10:07:15
Hast Du schon für die Entlassung eines Beamten aus dem Polizeidienst gesorgt, weil dieser Dir nen Knöllchen in seiner Freizeit ausgestellt hat?

Ich schon...
Wo war das, vermutlich Schweiz?
Ich hab hier in Deutschland/Bayern schon desöfteren gehört/gelesen/mitbekommen, dass Polizisten in ihrer Freizeit ihrem Beruf nachgegangen sind und das auch nach Klage als rechmäßig eingestuft wurde.
Delikte waren eben so typische Sachen wie Diebstahl, Fahrradklau, im Park Kiffen, ...


Greez

Morale
2013-11-13, 10:15:17
IN DE MUSS der Polizist eingreifen bei Gesetzesverstößen.
Egal ob er nun im Dienst ist oder nicht.
Gut Knöllchen, glaub da hat eh keiner Bock drauf, wofür gibts Politessen ;)

Die Geschichten von Haarmann kann ich auch nicht glauben, selbst für die Schweiz.
Wegen Knöllchen in der Freizeit Entlassung aus dem Dienst...

Philipus II
2013-11-13, 13:32:47
By the way: Abgelaufene Verbandskästen sind u.U. nicht ordnungswidrig. Das Fahrzeug muss ein PKW sein und darf nicht gewerblich genutzt werden.

Paran
2013-11-13, 13:53:34
By the way: Abgelaufene Verbandskästen sind u.U. nicht ordnungswidrig. Das Fahrzeug muss ein PKW sein und darf nicht gewerblich genutzt werden.
Der Kasten kann ja eh nicht ablaufen. Maximal die Sterilgüter. Und die tauscht man alle Jahre mal für einen Euro um.

Philipus II
2013-11-13, 13:56:19
Jo, aber man kann das schonmal vergessen.

GSXR-1000
2013-11-13, 14:50:05
Jo, aber man kann das schonmal vergessen.
Ich hab in solchen fällen grundsätzlich eine Mängelkarte bekommen, die ich innerhalb von einer woche zurueckschicken musste, mit dem nachweis das es erledigt ist (also entsprechende neuprodukte nachgewiesen). So wie das mit leichteren Mängeln die festgestellt werden auch der Fall ist.
Die Ordnungswidrigkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel nicht in der gegebenen Frist behoben wird.
So kenne ich das.
Die Mängelkarte selbst war kostenlos.

Stormtrooper
2013-11-13, 16:50:51
Die Ordnungswidrigkeit gibt es nur dann, wenn der Mangel nicht in der gegebenen Frist behoben wird.


Es gibt keine Vorschrift das der Verbandskasten nicht abgelaufen sein darf.

GSXR-1000
2013-11-13, 18:56:48
Es gibt keine Vorschrift das der Verbandskasten nicht abgelaufen sein darf.

Es gibt eine,maengelkarte. Also wird es wohl eine vorschrift geben das der verbandskasten vorhanden, vollstaendig und mit verwendungsfaehigen material sein muss. Sonst gaebe es wohl keine maengelkarte? Nachdenken bitte? Danke.

Rooter
2013-11-13, 19:49:06
Der Vater(der ein echter Berliner mit Herz, Schnauze und Schiebermütze war) von meiner 1.Freundin hat mir schon frühzeitig vermittelt, dass man immer nur Dokument-Kopien mitführen sollte. Unter anderem wohl auch aus diesem Grunde.Erläuter mal bitte detaillierter!

MfG
Rooter

Stormtrooper
2013-11-13, 20:00:29
Es gibt eine,maengelkarte. Also wird es wohl eine vorschrift geben das der verbandskasten vorhanden, vollstaendig und mit verwendungsfaehigen material sein muss. Sonst gaebe es wohl keine maengelkarte? Nachdenken bitte? Danke.

Das lag wohl eher daran, das deine Beamten, die sich ja so toll auskennen, doch nicht auskennen.
Du Schlaumaier.
Hier die TBNr.
Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material
206.2 ein anderes Kraftfahrzeug § 35h Absatz 3
§ 69a Absatz 3 Nummer 7c 5 €

Wo steht da was von abgelaufen?
Richtig, nirgends.
Und da der Grundsatz gilt.
Ohne Gesetz, keine Strafe kostet das ganze nichts.
Aber wenn du denkst, nur weil ein Gott ähh sorry Polizist dir eine Mängelkarte ausgestellt hat ist das so, dann träum weiter.

GSXR-1000
2013-11-13, 20:19:35
Das lag wohl eher daran, das deine Beamten, die sich ja so toll auskennen, doch nicht auskennen.
Du Schlaumaier.
Hier die TBNr.
Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
206 Unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material
206.2 ein anderes Kraftfahrzeug § 35h Absatz 3
§ 69a Absatz 3 Nummer 7c 5 €

Wo steht da was von abgelaufen?
Richtig, nirgends.
Und da der Grundsatz gilt.
Ohne Gesetz, keine Strafe kostet das ganze nichts.
Aber wenn du denkst, nur weil ein Gott ähh sorry Polizist dir eine Mängelkarte ausgestellt hat ist das so, dann träum weiter.
Ja, ne is klar.
Abgelaufenes erste hilfe material ist nicht einsetzbar und somit faktisch nicht vorhanden. Soviel zum thema schlaumeier.

Stormtrooper
2013-11-13, 20:35:28
Ja, ne is klar.
Abgelaufenes erste hilfe material ist nicht einsetzbar und somit faktisch nicht vorhanden. Soviel zum thema schlaumeier.

So ein Schwachsinn.
Warum soll ein Pfaster nicht einsetzbar sein, nur weil da ein Verfallsdatum drauf gedruckt ist, das abgelaufen ist?

Nochmal, es gibt keine Vorschrift die besagt das der Verbandskasten nicht abgelaufen sein darf.
Wenn du zahlst oder auf die Mängelkarte reagierst, bitte schön, deine Sache.
Ich hätte es nicht gemacht und nur weil für dich faktisch nicht vorhanden bedeutet kann ich nichts für.
Für mich ist das Zeug materialistisch mitgeführt und somit der StVZO genüge getan.

Nochmal für dich.
Es gibt den Grundsatz Ohne Gesetz keine Strafe.

Edit: Aber das weiß ja jeder hier das du Linientreu bist und nichts hinterfrägst.
Wärst ein Super DDR Bürger gewesen.

Piffan
2013-11-13, 21:01:35
Die Geschichte aus dem Anwaltsblog hört sich sehr krude an.....Blödsinn imho. Und ob wirkllich ein Strafermittlungsverfahren aufgrund "roter Augen" eingeleitet wird, mit allem Unbill für den Verdächtigten, darf auch bezweifelt werden.....ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Fahrerlaubnis für viele Wochen entzogen wird aufgrund eines vagen Verdachtes eines Beamten. Wenn er nicht Schlangen gefahren ist, nicht gelallt oder den Polizisten in den Schritt getreten hat, sind die Verdachtsmomente wohl zu dünn......ist ja nicht so, dass Staatsanwaltschaften und Polizei viel Leerlauf hätten und auf willkürliche Opfersuche angewiesen wären. :wink:


Für mich ist das Zeug materialistisch mitgeführt und somit der StVZO genüge getan.

.

Was du denkst und was für dich richtig ist, musst du anderen nicht als Fakt vor die Rübe schlagen. Wo bist du eigentlich aufgewachsen dass du dich hier so aufführst?

GSXR-1000
2013-11-13, 23:04:01
So ein Schwachsinn.
Warum soll ein Pfaster nicht einsetzbar sein, nur weil da ein Verfallsdatum drauf gedruckt ist, das abgelaufen ist?

Nochmal, es gibt keine Vorschrift die besagt das der Verbandskasten nicht abgelaufen sein darf.
Wenn du zahlst oder auf die Mängelkarte reagierst, bitte schön, deine Sache.
Ich hätte es nicht gemacht und nur weil für dich faktisch nicht vorhanden bedeutet kann ich nichts für.
Für mich ist das Zeug materialistisch mitgeführt und somit der StVZO genüge getan.

Nochmal für dich.
Es gibt den Grundsatz Ohne Gesetz keine Strafe.

.
Also. Zum einen: Die Mängelkarte kostet mich nix.
Und auch wenn du das mit linientreu übersetzt, für mich macht es sehr wohl sinn einen einsatzbereiten Verbandskasten mit mir zu führen... stell dir vor, ich tu dies sogar beim Motorrad obwohl es dort in deutschland nicht pflicht ist.
Wir reden beim Verbandskasten von Kosten von 5 bis maximal 10 EUR. Und das alle 2 Jahre? oder 3? Du willst mir allen ernstes Erzählen, das das für dich überhaupt eine Überlegung wert ist, während du mit einem Gefährt durch die Gegend gondelst das binnen einer Stunde deutlich mehr als den wert der erneuerung der Verbandsmaterialien durch den auspuff bläst? wenn es um dinge geht, die unter Umständen Menschen das Leben retten? Auch dir im zweifelsfalle? Als Helfer und Opfer? Das willst du mir wirklich erzaehlen?
In dem du sagst: "Ich hätte es nicht gemacht"? Sorry. das ist nicht nur menschenverachtend sondern auch extrem dumm und infantil.
Ehrlich gesagt erneuere ich die Sachen aus eigenem Interesse wenn es mir auffaellt oder wenn ich darauf aufmerksam gemacht werde. dazu bräuchte ich nicht mal eine mängelkarte. Ich bestell son teil online und gut is.
Die Vorschrift besagt, die materialien muessen vorhanden sein. Da sterilität und auch funktionalität eigentlich bei allen Dingen vorausgesetzt wird, wird das sinngemäss auch hier gelten. Das besagt der gesunde menschenverstand, denn sonst waere die vorschrift sinnlos. Die mittlerweile auch vorgeschriebene Leuchtweitenregulierung muss nicht nur vorhanden sein, sie muss auch funktionieren. Auch wenn sie kaum jemand je benutzt. Das man das für spezialisten wie stormtrooper direkt in eine Vorschrift mit reinschreiben muss, ist schon ein armutszeugnis.
Im uebrigen schreiben alle rechtskommentare die ich dazu gefunden habe maximal von "strittigkeit". AN keiner stelle finde ich die aussage, das explizit klargestellt wäre, das ein Verwarngeld für abgelaufene Verbandsmaterialien NICHT zulässig wäre. Offensichtlich gibt es KEIN Urteil welches das festgestellt haette.
Aber du kannst ja gerne mal deswegen klagen. Duerfte interessant werden. Du machst sowas ja offensichtlich gerne, also duerften wir alle unseren spass haben. Das ergebnis wird zu 100% sein, das die verordnung speziell fuer unseren Stormtrooper diesbezueglich konkretisiert wird.
Die Kontrolle der Verbandskaesten macht im uebrigen allein deshalb schon sinn, weil erstaunlich viele Leute nicht mal wissen, wo sie in ihrem Auto diese denn finden, ebenso wie die Warndreiecke. Macht natuerlich sinn, wenn man das im Notfall erst mal minutenlang suchen muss.
WIe gesagt... wenn jemand meint, wegen einer 5 Euro sache, die unbestreitbar sinnvoll ist, und leben retten kann (das du zur hilfeleistung verpflichtet bist, weisst du vermutlich), diskutieren zu muessen und sich auf eine nicht idiotensichere Formulierung in der StVO zu beziehen... dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Einfach nur bedauerlich. Wirklich.

Stormtrooper
2013-11-14, 07:59:36
Was du denkst und was für dich richtig ist, musst du anderen nicht als Fakt vor die Rübe schlagen. Wo bist du eigentlich aufgewachsen dass du dich hier so aufführst?
Sag das lieber unserem Linientreuen.
Er behauptet schließlich irgendwas, wo nirgends steht.



Und auch wenn du das mit linientreu übersetzt, für mich macht es sehr wohl sinn einen einsatzbereiten Verbandskasten mit mir zu führen.

Was für dich Sinn macht kannst du nicht auf die Allgemeinheit umlegen.
Für manche ist es sinnvoll einen Feuerlöscher im Fahrzeug dabei zu haben.
Ich finds absolut unsinnig.


Wir reden beim Verbandskasten von Kosten von 5 bis maximal 10 EUR.

Hier gehts gar nicht um den Preis.


Du willst mir allen ernstes Erzählen, das das für dich überhaupt eine Überlegung wert ist,

Nein für mich ist das keine Überlegung wert.
Das Zeug ist im Auto, wie alt das ist, is mir egal, da mach ich mir wirklich keine Gedanken.


wenn es um dinge geht, die unter Umständen Menschen das Leben retten? Auch dir im zweifelsfalle?

Was soll denn am Verbandskasten leben retten?
Fällt mir jetzt nur eins ein, ein Druckverband und den mach ich im Notfall mit irgendwas, was vielleicht nicht mal Sanitätsmaterial ist.


Sorry. das ist nicht nur menschenverachtend sondern auch extrem dumm und infantil.

Siehe oben, ich garantiere dir, ich rette mit meinem abgelaufenem Verbandskasten genausoviele Menschen wie du mit deinem neuen.


Die Vorschrift besagt, die materialien muessen vorhanden sein. Da sterilität und auch funktionalität eigentlich bei allen Dingen vorausgesetzt wird, wird das sinngemäss auch hier gelten.

Wo steht das?
Es heißt nur das Verbandsmateriel muß nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entsprechen.
In dieser Norm steht nichts von Funktionalität oder Ablaufdatum.


Das besagt der gesunde menschenverstand, denn sonst waere die vorschrift sinnlos.

Gibt so einige Vorschriften die sinnlos sind.
Aber nochmal, man kann mit abgelaufenem Verbandskasten genauso Menschenleben retten, also ist sie doch nicht sinnlos.


Die mittlerweile auch vorgeschriebene Leuchtweitenregulierung muss nicht nur vorhanden sein, sie muss auch funktionieren.

Stimmt, wenn sie aber nicht geht, zahlst du dafür erstmal kein Bußgeld.
;-)
Und in der StVZO steht nunmal drin, daß dies bei der HU zu testen ist und auch ein Mangel darstellt.
Im Gegensatz zum abgelaufenem Verbandskasten. ;-)


Im uebrigen schreiben alle rechtskommentare die ich dazu gefunden habe maximal von "strittigkeit". AN keiner stelle finde ich die aussage, das explizit klargestellt wäre, das ein Verwarngeld für abgelaufene Verbandsmaterialien NICHT zulässig wäre. Offensichtlich gibt es KEIN Urteil welches das festgestellt haette.

Stimmt, gibt aber auch kein Urteil das ein abgelaufener Verbandskasten kostenpflichtig verwarnbar wäre und ich würde die knapp 60€ riskieren und notfalls vor Gericht gehen.
Denn unsere Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden, wenn es keine Vorschrift gibt, die besagt das der Verbandskasten nicht abgelaufen sein darf, zahl ich auch nicht und nur deine persönliche Einstellung ist für mich keine Grundlage.


Die Kontrolle der Verbandskaesten macht im uebrigen allein deshalb schon sinn, weil erstaunlich viele Leute nicht mal wissen, wo sie in ihrem Auto diese denn finden, ebenso wie die Warndreiecke. Macht natuerlich sinn, wenn man das im Notfall erst mal minutenlang suchen muss.

Keine Sorge, ich weiß wo mein Warndreieck und mein abgelaufener Verbandskasten ist.