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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : großes Problem mit Onlineeinkauf, brauche Rat


Blackpitty
2013-12-03, 21:28:18
Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe bzw. Rat, wie ihr bei meinem Aktuellen Problem mit einem kleinen Onlineshop vorgehen würdet, da ich bisher noch nie in so eine Situation gekommen bin und von meinem Standpunkt her auch keinen Fehler machen möchte.

Nicht erschrecken, es wird etwas Technisch, jedoch nur, weil ich es so erzählen möchte wie es sich abgespielt hat, es könnte genau so gut um eine andere Ware gehen.


Es geht darum, dass ich vor 2 Monaten 2 Spurverbreiterungen bei einem Onlineshop für meinen Golf 2 bestellte, bei dem diese erst nach der Bestellung gefertigt werden mit einer Lieferzeit von 1-2Wochen.

Auf der einfach gehaltenen Shop Seite wird ausdrücklich mit gelber Schrift ins Auge stechend mit einem Tüv Teilegutachten geworben (somit ist eine einfache Eintragung beim Tüv möglich)

Nun wartete ich auf die Platten und rief nach 3 Wochen Wartezeit dort an. Mitgeteilt wurde mir, dass die Teile schon gesägt und gedreht wären, nur noch nicht gebohrt, sie würden aber die Woche drauf versendet werden.

Nachdem nach einer weiteren Woche nichts bei mir eintraf, rief ich nochmals an und mir wurde gesagt, sie wären erst gesägt, jedoch sonst noch nichts weiter, würden aber die Woche drauf auf jedenfall verbindlich versendet(somit wurde ich was den Stand der Teile an geht beim 1. Mal schon belogen).
Angekommen sind die Teile dann nach sage und Schreibe 6 Wochen Wartezeit(an einem Dienstag). Beim auspacken lag jedoch kein Tüv Teilegutachten in Papierform bei, jedoch der Vermerk auf der Rechnung, dass diese auf Anfrage per Mail zugesendet werden.

Ich also noch am selben Tag eine Mail geschrieben, dass ich das Gutachten benötige.

Am nächsten Tag(Mittwoch) baute ich nach der Arbeit die Teile gleich ein(musste die beiliegenden Schrauben kürzen um eine Montage an der Trommelbremse vornehmen zu können), da ich am Donnerstag bei meinem Tüv einen Eintragungstermin hatte um endlich meine Winterräder zu montieren(Wetter war schon nichts mehr für Sommerräder durch die nicht vorhersehbare lange Wartezeit)

Am Mittwoch Abend bekam ich dann das Gutachten zugesendet bei dem ich feststellen musste, das es absolut nicht für meine gekauften Platten bzw. die gekaufte Dicke zulässig ist.

Somit schrieb ich zurück, dass ich gern das passende Gutachten für die Teile benötige um diese Eintragen zu können.

Daraufhin kam diese Antwort am kommenden Morgen zurück:
Hallo Herr Blackpitty,

es tut mir Leid, ich habe nur dieses Gutachten.


Daraufhin schrieb ich zurück, was das soll, dass man im Schop extra damit wirbt und es dafür dann nichts gibt.

Daraufhin kam nach kurzer Zeit diese Antwort zurück:
Hallo Herr Blackpitty,

senden Sie mir die Scheiben zurück und Sie bekommen Ihr Geld wieder.

Nach dieser Antwort setzte ich ihn per Mail in Kenntnis, dass die Scheiben bereits montiert sind und die Montageteile gekürzt.

Bis Freitag Abend kam keine Antwort zurück, weshalb ich mich Samstag dazu entschied wieder anzurufen, da mir einfach die Zeit wegen der Reifenmontage davon läuft.

Zur Info, während des Gesprächs war ich von meiner Seite aus ganz ruhig und friedlich. Das Telefonat zeichnete ich mit meinem Handy nebenher vorsorglich als Beweismittel auf.

Nun ging der Scheff mit dem ich immer Kontakt hatte(Mail + Telefon auch ans Telefon, tat als ich meinen Namen sagte erst so als wenn er nachschauen müsste, um was es geht, ich sagte ihm kurz, dass ich wegen den Spurplatten und dem nicht vorhandenen Gutachten anrufe und wie wir nun vorgehen.

Er maulte mich sofort heftigst an, dass er mir ja geschrieben hätte dass ich die "Scheiße" zurückschicken solle und mein Geld wieder bekomme.
Als ich dann erwähnte, die Scheiben wurden schon montiert mit dem von ihm verbreiteten Glauben das Gutachten zu bekommen meinte er von oben herab, wenn sich die Scheiben in einem nicht wiederverkaufsfähigen Zustand befinden nimmt er sie nicht zurück!

Als ich nochmals das falsche Gutachten ansprach, verwies er mich auf seine AGB, in denen angeblich meine und ein Paar andere Spurplatten vom Gutachten in einer Liste ausgeschlossen wären(jedoch sagte er das mit unsicherer Stimme).
Ich fragte: wo soll das genau stehen? und nach diesem Satz rastete er wieder aus und sagte: nochmal, vergessen sie es, schicken sie es zurück, da es für ihn billiger wäre als 20 Telefonate zu führen, er müsse Betriebswirtschaftlich denken, ich würde auch meine Versandkosten bezahlt bekommen, danke tschüss und brachte als Nachsatz noch: "ich schmeiße sie in den Schrott" und legte auf


Ich baute die Scheiben ab, machte sie sauber, fotografirte sie und die Schrauben, machte eine Kopie der Rechnung und speicherte die Mails.

Las mir auf der Internetseite nochmals seine AGB durch und verfasste diesen Text, den ich dem Paket beilegte und gab das Paket bei DHL ab:

Sehr geehrter Herr XXXXX,

aufgrund der auf ihrer Internetseite falsch verbreiteten und extra gelb hinterlegten Information der 16mm Spurverbreiterungen für den Golf 2 als Anschraubsystem mit Tüv Teilegutachten, welches schlichtweg nicht existiert wie sie mir per Mail mitteilten und im zugesendeten Gutachten ersichtlich ist, sende ich ihnen die Platten inklusive Schrauben wie vereinbart wieder zurück.

Die Platten montierte ich nach 6 wöchiger Wartezeit am Tag der Ankunft am Fahrzeug, noch im Glauben dass sie mir das wie in ihrem Schop groß angepriesene Tüv Teilegutachten per Mail wie in der beigelegten Rechnung für 16mm Scheiben zusenden werden, somit weisen Scheiben und Schrauben die wie in ihrem Wiederrufsrecht unter Punkt 3 aufgeführten bestimmungsgemäßen Gebrauchsspuren auf.

Im Falle meiner Platten sind es Oberflächenkratzer auf den Scheiben sowie gekürzte Montageschrauben, da durch die mitgelieferte Schraubenlänge keine Plattenmontage an der Golf 2 Trommelbremse durchführbar ist.

Da der Warenwert über 40€ Beträgt und die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht und keine Nachbesserung erfolgen kann, da kein Gutachten existiert wie sie mir versicherten, bekomme ich von ihnen wie auch unter Punkt 3 des Wiederrufs vermerkt ist und mir am Telefon mitgeteilt wurde die Rücksendekosten inklusive des Kaufpreises voll erstattet.
Hier noch die Auszüge aus ihrer Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

„Für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“

„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von
40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

„Das Recht auf Widerruf des Vertrages besteht unabhängig von den Ansprüchen des Kunden auf Gewährleistung, sofern die
Ware Fehler aufweist. Sofern ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, in der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu verlangen, dann von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis
zu mindern.“


Daraus ergibt sich folgender zurück zu überweisender Betrag der Rechnungsnummer:XXXXXXX

Spurplatten 16mm Anschraubsystem: 75,90€
Versandkosten 5,00€
Rückversandkosten 6,90€
Gesamtbetrag 87,80€

Bitte überweisen sie mir den oben stehenden Gesamtbetrag in Höhe von 87,80€ auf unten stehendes Konto:


Mit freundlichen Grüßen

Blackpitty

Im Paket enthalten: 2 Platten, 8 Schrauben, Rechnungskopie sowie dieses Beiblatt hier


Angekommen ist das Paket am Tag darauf und wurde auch angenommen, was ich per tracking sehen kann.

Seit dem ist nun über eine Woche vergangen ohne Zahlungseingang, weshalb ich gestern nochmals eine Mail verfasste:

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

wie ich sehe, wurde das Spurplattenpaket erfolgreich am Freitag den 22.11.2013 um 10:41Uhr bei Ihnen zugestellt.

Nun ist eine gute Woche vergangen, jedoch ist der Rückerstattungsbetrag bisher noch nicht auf meinem Konto eingegangen.

Hier nochmals meine Kontodaten, falls sie auf dem beiliegenden Blatt des Paketes untergegangen sind.

MfG.

Blackpitty


Daraufhin kam bisher nichts zurück und nun weis ich nicht weiter, anrufen, nochmals schreiben oder wie komme ich an mein Geld wieder? Vorbeifahren geht wegen der 400km Entfernung nicht.

Hier noch die Seite um die es geht:

http://www.schippan-shop.de/EXEC/0/40F6FC03B9B640C97C51E440?gclid=CJzG0eDzlLsCFQ1c3godPSkAYg

GBWolf
2013-12-03, 22:20:04
Und du hast Shop mit Sch geschrieben?

Ich würde ihm zur Erstattung die üblichen 2 Wochen Zeit geben und dann eine Mahnung mit Frist schicken.

Wenn er erstattet gehe ich nicht davon aus, dass du von dem nochmal was hörst.

Blackpitty
2013-12-03, 22:27:28
Nein, habe ich nicht, vorm Ausdruck am anderen PC berichtigt, eben nur vom gespeicherten File kopiert:wink::biggrin:

Also diese Woche Freitag sind 2 Wochen um, seit dem er die Scheiben hat, ist bis dahin nichts auf meinem Konto schreiben, dass ich ihm nochmal 2 Wochen Zeit gebe, wenn bis dahin das Geld nicht da ist mit Anwalt drohen?

Also nicht nochmal anrufen?

kasir
2013-12-03, 22:28:00
Hm, ich glaube, dass das FAG, auf das du dich bei der Rücksendung beziehst, ist in deinem Fall nicht anwendbar, da die Teile erst auf Anfrage für dich gefertigt worden sind. Von daher prüfe noch einmal genau, welche Rechte du überhaupt in Anspruch nehmen kannst.

Dead Man
2013-12-03, 22:35:48
Er hat doch schon am Telefon zugestanden, dass er die Teile zurück nimmt und den Preis erstattet, Ergo: schlüssiges Verhalten, welches sogar noch durch Handyaufzeichnung belegbar ist. Daraus wird ihm jeder Anwalt einen Strick drehen.

Bei dem Streitwert sollte er sich das genau überlegen.

Blackpitty
2013-12-03, 22:41:30
Hm, ich glaube, dass das FAG, auf das du dich bei der Rücksendung beziehst, ist in deinem Fall nicht anwendbar, da die Teile erst auf Anfrage für dich gefertigt worden sind. Von daher prüfe noch einmal genau, welche Rechte du überhaupt in Anspruch nehmen kannst.

ja, den Punkt mit dem nicht zurücknehmen da Sonderanfertigung habe ich gelesen, jedoch wirkt sich das doch nicht aus, da die erhaltene Ware nicht der bestellten entspricht, da ich Spurplatten mit Gutachten gekauft, aber ohne passendes Gutachten, das nicht existiert bekommen habe. Allein, dass er von Anfang an sagte, ich solle alles zurückschicken, damit übergeht er ja auch selbst seinen Text.

Es gäbe ja auch keinerlei Beanstandung, wenn er so geliefert hätte, wie er verkauft und anbietet.

Zumal sein Schop generell eine komplette Täuschung ist sammt Kundenfang, da im Gutachten mehr als die Hälfte der angebotenen Scheiben nicht auftauscht und somit nicht auf normalem Wege eintragbar sind.

Somit muss der Händler 2x nachbessern, kann er aber nicht, da ein Gutachten erstellen zu lassen viel Geld kostet und für die Platten die Tüv Stelle wohl auch keins erstellt, sonst wäre es ja mi drin.

Aus dem Grund kann das ja nicht funktionieren.

Und ich habe an den Platten nichts zerstört, normale Gebrauchsspuren von der Montage sind zu sehen. Ohne Schrauben kürzen ist keine Montage an der Trommelbremse durchführbar und diese wurde nicht aufgeführt, das eine Montage nicht möglich ist.

:edit: hab auch alle Seiten der Internetpage von ihm auf dem PC gespeichert, nicht das er auf die Idee kommt, da jetzt was rein zu pfuschen

x-force
2013-12-04, 01:26:41
der offizielle weg sieht vor, daß du nacherfüllung forderst. kann er das nicht leisten(also kein gutachten liefern), muss er dich im zweifelsfall sogar entschädigen.

Stormtrooper
2013-12-04, 06:41:07
Hm, ich glaube, dass das FAG, auf das du dich bei der Rücksendung beziehst, ist in deinem Fall nicht anwendbar, da die Teile erst auf Anfrage für dich gefertigt worden sind. Von daher prüfe noch einmal genau, welche Rechte du überhaupt in Anspruch nehmen kannst.

1. Gibts das FAG hier schon lange nicht mehr.
2. Will er sie nicht so zurückgeben, sondern weil die Sache dauerhaft mangelhaft.
Aber wie schon geschrieben.
Warte mal die zwei Wochen ab und dann schreibst du ihm nochmal mit einer 2 Wochenfrist das du das Geld willst und nicht innerhalb von 2 Wochen, sondern mit fixen Datum.

GSXR-1000
2013-12-04, 08:30:39
[QUOTE=Blackpitty;10028120]Hallo,

/[quote]
also ich denke ganz so klar ist der fall nicht.
1. Je nachdem was du genau gekauft hast steht da auch: "Mit TÜV-Vergleichsgutachten" (was keinem Teilegutachten entspricht), oder auch das "Fahrzeugseitig mit TÜV-Vergleichsgutachten, wegen Eintragung vor Kauf TÜV fragen.".
2. Ist dir wohl ein vergleichsgutachten zugeschickt worden.
3. An mehreren Stellen wird darauf verwiesen vor dem Kauf den Tüv zu fragen.
4. Es ist zumindest ein wenig fahrlässig, obwohl dir bei Lieferung klar war, das der Lieferung kein gültiges TÜV Gutachten vorlag, die Teile zu verbauen. und die Teile durch kürzung nachhaltig zu ändern. Das kann und wird man dir auch vorhalten. Denn das Risiko bist du bewusst eingegangen. Schlau und sinnvoll wäre es gewesen ERST das Gutachten abzuwarten bzw wie mehrmals auf der Seite erwähnt den TÜV zu fragen.
5. Es ist schwer zu beweisen, das das explizite Gutachten Teil des Kaufvertrages war. Selbst wenn, auch ein Shop kann irren. Es duerfte zumindest nicht sooo einfach sein wie hier zum Teil geschildert.
Die war der latente Mangel bekannt, trotzdem hast du das Teil eingebaut. Das ist nun die Frage ob hier ein risikoübergang durch konkludentes Handeln stattfand.
Wenns hart kommt wird dies nur ein richter entscheiden koennen.

Blackpitty
2013-12-04, 20:49:52
der offizielle weg sieht vor, daß du nacherfüllung forderst. kann er das nicht leisten(also kein gutachten liefern), muss er dich im zweifelsfall sogar entschädigen.

Ich kam nichtmal zu einem Nacherfüllungsverweis, da er sofort per Mail schrieb, ich solle die Ware zurücksenden.

1. Gibts das FAG hier schon lange nicht mehr.
2. Will er sie nicht so zurückgeben, sondern weil die Sache dauerhaft mangelhaft.
Aber wie schon geschrieben.
Warte mal die zwei Wochen ab und dann schreibst du ihm nochmal mit einer 2 Wochenfrist das du das Geld willst und nicht innerhalb von 2 Wochen, sondern mit fixen Datum.

ok, ja so ist es. Egal ob Einzelanfertigung oder nicht, wenn man nicht das liefert, was man verkauft.....


[QUOTE=Blackpitty;10028120]Hallo,

/[quote]
also ich denke ganz so klar ist der fall nicht.
1. Je nachdem was du genau gekauft hast steht da auch: "Mit TÜV-Vergleichsgutachten" (was keinem Teilegutachten entspricht), oder auch das "Fahrzeugseitig mit TÜV-Vergleichsgutachten, wegen Eintragung vor Kauf TÜV fragen.".
2. Ist dir wohl ein vergleichsgutachten zugeschickt worden.
3. An mehreren Stellen wird darauf verwiesen vor dem Kauf den Tüv zu fragen.
4. Es ist zumindest ein wenig fahrlässig, obwohl dir bei Lieferung klar war, das der Lieferung kein gültiges TÜV Gutachten vorlag, die Teile zu verbauen. und die Teile durch kürzung nachhaltig zu ändern. Das kann und wird man dir auch vorhalten. Denn das Risiko bist du bewusst eingegangen. Schlau und sinnvoll wäre es gewesen ERST das Gutachten abzuwarten bzw wie mehrmals auf der Seite erwähnt den TÜV zu fragen.
5. Es ist schwer zu beweisen, das das explizite Gutachten Teil des Kaufvertrages war. Selbst wenn, auch ein Shop kann irren. Es duerfte zumindest nicht sooo einfach sein wie hier zum Teil geschildert.
Die war der latente Mangel bekannt, trotzdem hast du das Teil eingebaut. Das ist nun die Frage ob hier ein risikoübergang durch konkludentes Handeln stattfand.
Wenns hart kommt wird dies nur ein richter entscheiden koennen.

Ok, ich gehe auf shop, wähle Volkswagen, danach Golf 2/Jetta 19E

Und egal was man dann auswählt an Plattenbreite oder system, es steht immer oben das gelb geschriebene Mit Tüv Teilegutachten

Somit auch bei den von mir gekauften Scheiben.

Und mit Tüv Teilegutachten heißt, einfachste Eintragung, da vom Tüv vorab geprüft und abgenommen und es muss nur noch der anbau am Fahrzeug sowie die Freigängigkeit geprüft werden.

Nur eine Materialbescheinigung trägt einem kein normaler Tüv ein, außer man hat einen Spezi, der dann mehr Geld verlangt was nicht sinn der Sache ist.

zu 2. mir wurde kein Vergleichsgutachten zugeschickt sondern ein komplettes Teilegutachten für den golf 2, indem jedoch diese Scheiben in 16mm sowie die 18mm nicht aufgeführt sind, erst die 20mm Scheiben und dem anschraubsystem sind mit dem Gutachten abgedeckt.

3. hat das ganze nichts mit dem tüv zu tun, denn wenn ich dem sage, ich kaufe in dem Shop 16mm Platten mit dem offensichtlichen Tüv Teilegutachten, dann sagt der Tüv, ja das passt.

4. das einzige was ich mir zu Schulden lassen kommen kann ist, dass ich nicht gewartet habe, bis er mir das Gutachten schickt, was es gar nicht gibt.

Schrauben kürzen ist der feste Bestandteil dieses Artikels, da gibt es weder Technische noch Tüv Mäßige Einwände, da die vorgeschriebenen 8 Gewindegänge eingehalten werden.
Jedoch müssen die Schrauben bei der Trommelbremse gekürzt werden, da man sich sonst die Innereien der Bremse zerstört bei der ersten Drehung des Rades.

5.Und ich denke, es ist sehr einfach zu beweisen, dass das Gutachten für den Kunden zur Ware gehört, sonst würde mir der Verkäufer ja nicht versuchen ein falsches anderes Gutachten unterzujubeln und nicht mit dem gelb ins Auge stechenden Mit Tüv Teilegutachten werben, sonst würde bei ihm auch keiner soclhe Scheiben kaufen.

Desweiteren war mir kein Mangel des Teilegutachtens zum Zeitpunkt der Montage bekant, da ich von ihm nie in Kentniss gesetzt wurde und auf die Bitte, mir das passende Gutachten für die Scheiben mit meiner Bezeichnung in 16mm zu schicken kam von ihm nicht die antwort: Für diese Scheiben gibt es kein Teilegutachten, bitte schicke die Scheiben zurück....

Sondern mir wurde mit freudnlichem Grinsen wohl bewusst ein Teilegutachten zugeschickt indem die Scheiben nicht vorkommen.

Somit ist doch offen und klar belegbar, dass hier der Kunde belogen, verarscht und hinters Licht geführt wird ohne mit offenen Karten zu spielen.

GSXR-1000
2013-12-04, 22:26:21
Somit ist doch offen und klar belegbar, dass hier der Kunde belogen, verarscht und hinters Licht geführt wird ohne mit offenen Karten zu spielen.
Wenn sich das fuer dich so darstellt, ist das nachvollziehbar und okay. Ob dem aber so wie du dir das vorstellst folge geleistet wird steht auf einem anderen Blatt.
Stand zum beispiel in der Bestellbestätigung definitiv als teil der Kaufvertrages das Teilegutachten?
AUf der Seite wird an mehreren Stellen darauf verwiesen VOR dem Kauf im zweifel den TÜV zu fragen.
Wie dem auch sei, du hast nach deinen Angaben lediglich eine Teillieferung erhalten, hast aber sogleich mit dem Verbau angefangen ohne die Nachbesserung abzuwarten, wohlwissend das du diesen Einbau ohne die Restlieferung nicht verwenden kannst. Hättest du dies nicht getan, haettest die teile einfach original wie sie waren zurueck schicken koennen und gut wärs gewesen. Nun sind die Teile aber verbaut und beim Einbau nachhaltig bearbeitet worden, so dass sie nicht so weiterverkauft werden koennen, nicht mehr neuwertig sind, und wohl auch nicht für jeden verwendbar sind.
Somit ist eine einfache Rüclabwicklung des Kaufvertrages nicht moeglich, da der Gegenwert nicht mehr gegeben ist.
Du magst dich ausschliesslich im recht sehen, das ist dein gutes recht. ich gehe trotzdem davon aus, das das nur ein gericht entscheiden kann. Und das nicht sicher ist, das dies ganz in deinem Sinne entscheiden wird. Dein Einbau ohne das Gutachten abzuwarten hat eine Rückabwicklung unmöglich gemacht. Das kann man als Fahrlässigkeit ansehen.

Ich bin aber kein richter.

Blackpitty
2013-12-04, 23:14:52
laut seiner AGb Seite müsste er angeblich ja die Teile nichtmal zurücknehmen, wenn ich sie nicht eingebaut habe.

Dazu hat er am Telefon letztendlich selbst gesagt, dass er sie auch trotz der Montage zurücknimmt und ich das Geld wieder bekomme.


Was die Verweise zum tüv an geht, bezieht sich das auf die Scheiben mit Festigkeitsgutachten für Einzelabnahme nach §21, was eben bei solchen Achsteilen kaum einer macht. Darum sollte man nachfragen.

als Info steht aber: Vorhandene TÜV-Gutachten und weitere Hinweise werden im Shop bei den Fahrzeugen angezeigt.

Und hier steht beim Golf 2 mit den Scheiben dabei, dass es mit Tüv Teilegutachten ausgeliefert wird.

Auf der Rechnung steht sogar mit drin: Spurverbreiterung mit der Verkaufsnummer sowie darunter: Tüv Teilegutachtennummer XXXXXX im Umfang der Scheibe eingeprägt

Jedoch gibt es diese Nummer nicht im Gutachten, da es erst ab 20mm zählt.

Und um das gutachten zu bekommen, steht unten die Mailadresse mit der aufforderung dazu sich per Mail zu melden.

Blackpitty
2013-12-06, 18:15:27
So,

bis heute kam kein Geld an, 2 Wochen sind um.

Schreibe ich ihm nur, dass ich bis zu dem und dem Termin das Geld haben möchte, ansonsten passiert..(was ist dann, mit einem Anwalt drohen, dann müsste ich aber vorher mal mit einem sprechen, kostet das schon was?)

oder gebe ich ihm einen Termin, und dann drohe ich erst?

Schreibe ich ihm nun per Mail oder Breif?

TB1333
2013-12-06, 19:08:45
Die Erstberatung kann kostenlos sein, muss aber nicht.
http://goo.gl/rq1B7I

Würde am besten per Einschreiben oder Fax mit ihm kommunizieren.
Damit hast du einen Nachweis, dass die Nachricht empfangen wurde und sie somit in das Hoheitsgebiet des Schuldners übergegangen ist, ab diesem Zeitpunkt gilt auch deine eventuell gestellte Frist.
Per e-Mail ist der Empfang nicht so einfach nachweisbar.

Blackpitty
2013-12-06, 19:50:50
ok, er hat doch nicht das recht, die zurückgeschikcte Ware einfach einzubehalten, ohne mir einen Geldausgleich mit oder ohne Abzug der Montagespuren auszuzahlen, ansonsten muss er mir die Ware zurücksenden oder?

Er schreibt ja, laut Fernabsatzrecht nimmt er keine Spurverbreiterungen und co zurück.

Ist das sein Recht, auch wenn er nicht das liefert, wie er verkauft?(egal ob nun Montagekratzer im Aluminium zu sehen sind oder nicht?)

Wozu steht auf der Rechnung eine im Radn eingeschlagene Teilegutachtennummer, wenn das schlichtweg Verarsche und eine Lüge ist, da es im Gutachten diese ummer nicht gibt?

Das geht alles auf seine Kappe.


Er kann doch nicht so eine scheiße bauen und durch das Fernabsatzrecht und der Kundenwunschfertigung von allem Wiederruf befreit sein oder?



er hat nun auf seiner Shop Seite geändert, dass nun nicht mehr da steht: mit Tüv Teilegutachten.

Es steht nun da: mit Tüv Gutachten, vor Kauf Tüv fragen.

Allerdings ist das auch mehr als hinfällig, da man vorher wissen muss, welche Scheiben das Gutachten abdeckt um dem Tüv sagen zu können ich habe ein Teilegutachten, was einfach einzutragen ist, oder ich habe kein Teilegutachten, womit eine Eintragung bei 99 vonn 100 Prüfern unmöglich wird.

Wolfram
2013-12-06, 19:51:00
Wie GSXR-1000 schon schrieb, ist das Problem, daß Du die Teile schon eingebaut hast. Sonst wäre die Sache einfach. Ein Anwalt lohnt sich IMO schon angesichts des geringen Streitwerts nicht.

Die Regeln zum Fernabsatz greifen bei Sonderanfertigungen nicht. Zurücknehmen muß er die Sachen, weil er Dir etwas Mangelhaftes bzw. etwas Falsches geliefert hat und selbst sagt, daß er keinen Ersatz liefern kann. Aber Du mußt ihm den Wertverlust ausgleichen.

Den Handy-Mitschnitt würde ich ganz schnell vergessen, Gespräche ohne Wissen des Gegenübers aufzunehmen, ist nach §201 StGB strafbar. In solchen Fällen fertigt man sinnvollerweise direkt nach dem Gespräch ein handschriftliches, datiertes und unterschriebenes Gedächtnisprotokoll an.

Das Einfachste wäre, Du würdest Dich mit dem Typen einigen. Ruf ihn an, schlag ihm vor, daß er Dir x Euro zurücküberweist und die Sache dann aus der Welt ist.

Und wenn er das nicht macht, drohst Du ihm bitte nicht, sondern läßt ihn wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen (weil er Produkte anbietet, die er nicht liefern kann) und informierst den TÜV darüber, daß jemand angeblich TÜV-begutachtete Teile in Verkehr bringt...:udevil:

Blackpitty
2013-12-06, 20:51:23
danke für die Informative Antwort!

Und wer bestimmt den Wertverlust? Wenn ich ihm schreibe, er soll mir einen Betrag mit Wertverlust zurücküberweisen, und er überweist mir 5€ wäre das wiederum eine Bereicherung für ihn, da er maximal die Oberfläche des Produktes neu Schleifen muss und 8 neue Schrauben beilegt und es als neu verkaufen kann.

Wolfram
2013-12-06, 21:03:27
danke für die Informative Antwort!

Und wer bestimmt den Wertverlust? Wenn ich ihm schreibe, er soll mir einen Betrag mit Wertverlust zurücküberweisen, und er überweist mir 5€ wäre das wiederum eine Bereicherung für ihn, da er maximal die Oberfläche des Produktes neu Schleifen muss und 8 neue Schrauben beilegt und es als neu verkaufen kann.

Tja, das ist halt das Problem. Da wirst Du wohl mit ihm verhandeln müssen. Argumente hast Du ja. Denk Dir was aus, vielleicht 60€ incl. Versand?

Blackpitty
2013-12-06, 21:09:18
Tja, das ist halt das Problem. Da wirst Du wohl mit ihm verhandeln müssen. Argumente hast Du ja. Denk Dir was aus, vielleicht 60€ incl. Versand?

bisher war ja per Telefon ausgehandelt, dass er mir trotz Montage die vollen Kosten zurück erstattet.

Nach seiner nun nicht sichtbaren Reaktion in den letzten 2 Wochen glaube ich kaum, dass irgendetwas passiert, was er sagt.

Wolfram
2013-12-06, 21:22:26
bisher war ja per Telefon ausgehandelt, dass er mir trotz Montage die vollen Kosten zurück erstattet.

Nach seiner nun nicht sichtbaren Reaktion in den letzten 2 Wochen glaube ich kaum, dass irgendetwas passiert, was er sagt.

Du hast aber oben geschrieben, daß er Dir nur solange die vollen Kosten erstatten wollte, bis von der Montage die Rede war, oder? Insofern wart Ihr da nicht einig.

Ruf einfach an und frag freundlich, wann Du das Geld denn jetzt zurücküberwiesen bekommst. Wenn er dann sagen sollte, daß er nicht die volle Summe erstatten will, mußt Du verhandeln. Du kannst ihm ggf. ja auch sagen, daß ihm doch klar sein muß, daß es irgendwann Ärger gibt, wenn er solche Teile verkauft und er das erforderliche Gutachten nicht hat. Zumal dann evtl. Autos mit seinen Teilen durch die Gegend rollen, die... keine Ahnung, keine Betriebserlaubnis mehr haben (falls das so ist)? Und daß diese Sache zwischen Euch ja wohl noch eine Kleinigkeit ist, wie wär's denn wohl, wenn der TÜV mal davon Wind bekäme (letzteres bitte nur im Notfall einsetzen :biggrin:).

So, wie ich das sehe, ist der Typ nicht an sich böswillig, sondern hat vielmehr eine Marktlücke entdeckt und darauf ein Geschäft aufgebaut - nur eben schlampig. Darauf deuten auch die Lieferschwierigkeiten hin, die er hübscherweise auch noch in seinen AGB dokumentiert...:ugly:

Blackpitty
2013-12-06, 21:30:54
dann kam das falsch rüber.

Er sagte per Mail ich solle alles zurückschicken und bekomme mein Geld wieder, da wusste er noch nicht vom verbauten Zustand.

Ich schrieb ihm das per Mail und er antwortete nicht, daraufhin rief ich ihn an und erwähnte das verbauen nochmal weshalb er meinte, er muss gar nichts zurücknehmen, schon gar nicht, wenn sich die Teile in einem Montierten Zustand befinden.

Dann kam ich aber wieder mit der Sache des Gutachtens was nicht existiert und dann meinte er weil er keinen Bock mehr hatte und ihm die Argumente fehlten, dass er mir alles zurücküberweist inklusive Rücksendekosten(habe ich so auf Band aufgenommen) und er schmeißt die Teile dann in den Müll.

So sind wir schlussendlich verblieben, da er dann auflegte.

Somit hat er mündlich dem Rückversand der verbauten Teile mit minimalen spuren bis auf die Schrauben die kürzer sind zugestimmt und der Rückerstattung des vollen Betrages.

Hier mal das Gutachten, auf Seite 2 (nicht Blatt 2) steht unter Typenliste Tabelle 1 bei Anschraubsystem/4 erst eine Scheibendicke von 20mm, welche das Gutachten abdeckt.

Die im Shop angebotenen 16 und 18mm mit Anschraubsystem fallen somit raus. Trotzdem schlägt er eine angebliche Teilegutachtennummer in die Scheiben ein, die es schlichtweg nicht gibt, wie schon geschrieben, das ist einfach Betrug

http://mactpix.de/Blackpitty/VW-004-Golf2-19E.pdf

Rooter
2013-12-06, 21:31:11
Wie GSXR-1000 schon schrieb, ist das Problem, daß Du die Teile schon eingebaut hast. Sonst wäre die Sache einfach.Er hat, obwohl er davon wusste, angeboten, die Teile zurück zu nehmen! Wo ist also das Problem!?

So, wie ich das sehe, ist der Typ nicht an sich böswillig, sondern hat vielmehr eine Marktlücke entdeckt und darauf ein Geschäft aufgebaut - nur eben schlampig.Ich vermute eher, dass die Firma ins Straucheln gekommen ist... Dafür kann man ja durchaus Mitgefühl haben, er möge aber doch bitte das Geld für nicht geleistete Leistungen zurückerstatten...!

MfG
Rooter

Wolfram
2013-12-06, 21:42:37
Er hat, obwohl er davon wusste, angeboten, die Teile zurück zu nehmen! Wo ist also das Problem!?

Stimmt, hat er, im Nachsatz, nach dem, was Blackpitty schreibt. Die Frage ist, ob es schlau ist, darauf zu beharren, falls er sich jetzt doch sperrt.


Ich vermute eher, dass die Firma ins Straucheln gekommen ist... Dafür kann man ja durchaus Mitgefühl haben, er möge aber doch bitte das Geld für nicht geleistete Leistungen zurückerstatten...!


Wäre auch möglich, wahrscheinlich ist der Typ aber nur einfach ein bißchen blöd. Sonst wäre die ganze Geschichte nicht so gelaufen und er würde die Teile sowieso nicht auf diese Weise anbieten. Wahrscheinlich weiß er auch ganz genau, daß er nur für einen Teil der Ware Gutachten hat. Insofern wäre das sogar Betrug. Das kannst Du ihm aber nicht ohne Weiteres nachweisen.

Vor allem geht es aber für Blackpitty doch darum, möglichst viel Geld möglichst umstands- und risikolos zurückzubekommen. Wenn er die Teile nicht montiert gehabt hätte, wäre das für ihn ja auch kein Problem gewesen.

Blackpitty
2013-12-06, 22:02:09
Ich find es ja schon hart genug, dass er auf diese Frage von mir:

Bitte senden sie mir das Fahrzeugspezifische Teilegutachten für meine 16mm starken Spurverbreiterungen mit Lochkreis 4x100 und der aufschrift: 45710316 zu


so antwortet mit dem Anhang des falschen Gutachtens obwohl er genau weis dass er kein passendes Gutachten hat(und das weis er seit dem er das Gutachten erstellen lies beim Tüv, da diese ganz sicher die Scheiben in der Stärke von der Haltbarkeit nicht abgenommen haben):

anbei das erbetene Teilegutachten.

Hier auf diese Frage dann nicht zu schreiben, dass es kein Gutachte gibt, sondern bis zum Telefonat was wir vor 2 Wochen führten zu behaupten, er wäre im Recht und auf seiner Seite würde irgendwo stehen, dass die 16mm Scheiben nicht im Gutachten stehen würden, er jedoch bei der Nachfrage, wo es steht ausweicht/ihm die Argumente fehlen deckt doch schon die ganze Masche/Lügerei und Fahrlässigkeit auf


Wie ist das denn wenn ich im z.B. Mediamarkt oder wo anders ein Gerät kaufe, was 2 oder 3x nachgebessert wird, da der Mangel schon beim Kauf bestand(in meinem Fall kein Reparabler Mangel, da es das benötigte Papier nicht gibt und wir somit Mängel ausbessern überspringen können) und das Gerät nichtmehr ersetzbar ist, weil es das nicht mehr gibt(ein Vergleichbares kommt auch nicht in Frage) dann würde ich doch rechtlich gesehen auch mein Geld wieder erstattet bekommen.


Desweiteren ist es doch was er veranstaltet eine arglistige Täuschung, nicht mit offenen Karten dem Kunden über zu spielen sondern überall dazu zu schreiben, mit Tüv Teilegutachten, wenn man das Fahrzeug ausgewählt hat. Es steht auf der Startseite extra in groß, dass bei den Fahrzeugen dabei steht ob ein Teilegutachten verfügbar ist

Wenn ihr bei Amazon ein Laptop kauft und es steht dabei, dass ein Ersatzakku, eine Maus und eine Tasche dabei sind, dann fragt ihr doch nicht extra bei Amazon an, ob diese Teile wirklich vorhanden sind, vorallem nicht, wenn sie mit gelber leuchtender Schrift auf der ganzen Seite heraus stechen

Rooter
2013-12-06, 22:06:14
Dann kam ich aber wieder mit der Sache des Gutachtens was nicht existiert und dann meinte er weil er keinen Bock mehr hatte und ihm die Argumente fehlten, dass er mir alles zurücküberweist inklusive Rücksendekosten(habe ich so auf Band aufgenommen) und er schmeißt die Teile dann in den Müll.Na bitte, er hat dir bestätigt, dass er die Teile zurück nimmt, obwohl sie schon verbaut waren und angepasst sind.

MfG
Rooter

Blackpitty
2013-12-06, 22:16:14
und wie gehe ich nun weiter vor? Ich bin mir einfach unsicher, will aber nicht, dass er sich ins Fäustchen lacht und meint, es mir nun zu zeigen, dass er die Fäden in der Hand hat, trotz seiner Aktion die er abzieht

Wolfram
2013-12-06, 22:18:27
Na bitte, er hat dir bestätigt, dass er die Teile zurück nimmt, obwohl sie schon verbaut waren und angepasst sind.

MfG
Rooter

Und wenn er das jetzt noch genau so sieht (was sich telefonisch erfragen ließe), dann gibt es auch kein Problem. Andernfalls ist es so, daß der Typ Blackpittys Geld hat und Blackpitty hat nichts. Dann stellt sich die Frage, wie man am besten vorgeht. Wer hier der krumme Hund ist - das ist doch gar kein Thema, hilft aber auch nicht weiter.

GSXR-1000
2013-12-06, 23:03:11
Und wenn er das jetzt noch genau so sieht (was sich telefonisch erfragen ließe), dann gibt es auch kein Problem. Andernfalls ist es so, daß der Typ Blackpittys Geld hat und Blackpitty hat nichts. Dann stellt sich die Frage, wie man am besten vorgeht. Wer hier der krumme Hund ist - das ist doch gar kein Thema, hilft aber auch nicht weiter.
Das ist ja das was ich sage. Gerichtlich wird das ganze ausgehen wie das hornberger schiessen, mit kosten und nerven für beide.
Ich wuerde mich mit dem Typen zu einigen versuchen. Sprich wenigstens 50% des Kaufpreises zurückbekommen. Günstiger kommt ihr beide (im Falle eines Prozesses) in summe am ende wohl eh da nicht mehr raus.

downforze
2013-12-07, 01:20:08
Händler müssen beim Onlinekauf alles zurücknehmen, das nicht über einen üblichen Gebrauchstest hinausgeht. Wenn das Gutachten fehlt und Teil vom Kaufvertrag ist, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Da kann man dann auch nicht mit "invididuell angefertigt" argumentieren.

GSXR-1000
2013-12-07, 08:18:42
Händler müssen beim Onlinekauf alles zurücknehmen, das nicht über einen üblichen Gebrauchstest hinausgeht. Wenn das Gutachten fehlt und Teil vom Kaufvertrag ist, fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Da kann man dann auch nicht mit "invididuell angefertigt" argumentieren.
Das Problem ist: Dem TS war bei Lieferung bekannt, das das Gutachten nicht beilag. Sinnvollerweise haette er also mit dem Einbau warten muessen, bis die LIeferung vollstaendig war, denn es war klar, das eine Nutzung ohne Gutachten nicht moeglich ist. ABer er hat es (so kann man es zumindest formulieren) auf eigenes Risiko verbaut, ohne auf die Restlieferung (Gutachten) zu warten. Dadurch ist eben eine zusätzliche Wertminderung eingetreten die in der Verantwortung des TS steht und die letzlich unnötig herbeigeführt wurde.

Blackpitty
2013-12-07, 12:37:18
Halt stopp, wenn auf der Rechnung steht, die Teilegutachtennummer ist in der Scheibe eingeschlagen, diese aber nicht im noch nicht erhaltenen Gutachten drin steht ist das Betrug.

Von 100 Leuten schauen sich bevor sie zum Tüv gehen 5 Leute den Stapel von 20 Blättern durch ob da die Nummern alle drin stehen. Weil keiner braucht vorher abchecken, wenn etwas mit Gutachten verkauft wird, ob das Teil auch im gutachten aufgeführt ist, das ist die Sache vom Händler, den Kunden darüber zu informieren und zwar vorm Kauf.
Somit wäre beim Tüv dann erst aufgekommen, dass diese Scheiben ohne Gutachten sind und scheinheilig irgendeine Nummer eingeklopft wurde!


Grob gesagt, jemand verkauft mir Äpfel und gibt mir wohl wissend eine Rechnung für Birnen hinzu

Auf der Rechnung steht, ich kann das Dazugehörige Gutachten per Mail abrufen, was ich tat, somit waren am Tag des Erhalts der Scheiben die Scheiben auch mit Gutachten bei mir, auch wenn es Papiermäßig noch nicht vor lag.


Nun kan man sagen, warum habe ich nicht mit dem Scheibenmontieren gewartet, doch andererseits hätte ich den stapel nicht angeschaut, wenn er im Paket beigelegen hätte und wäre so zum Tüv gefahren um dann danach wieder alles zu demontieren.

Es ist doch die Pflicht vom Verkäufer, den Käufer über das Produkt zu infomieren, es geht ja hier nicht um ein Kleinteil, das vergessen wurde aufzuführen, sondern um den Hauptbestandteil des einkaufs, ohne Papier ist die Ware wertlos.

cartman5214
2013-12-07, 12:49:22
Halt stopp, wenn auf der Rechnung steht, die Teilegutachtennummer ist in der Scheibe eingeschlagen, diese aber nicht im noch nicht erhaltenen Gutachten drin steht ist das Betrug.

Von 100 Leuten schauen sich bevor sie zum Tüv gehen 5 Leute den Stapel von 20 Blättern durch ob da die Nummern alle drin stehen. Weil keiner braucht vorher abchecken, wenn etwas mit Gutachten verkauft wird, ob das Teil auch im gutachten aufgeführt ist, das ist die Sache vom Händler, den Kunden darüber zu informieren und zwar vorm Kauf.
Somit wäre beim Tüv dann erst aufgekommen, dass diese Scheiben ohne Gutachten sind und scheinheilig irgendeine Nummer eingeklopft wurde!


Grob gesagt, jemand verkauft mir Äpfel und gibt mir wohl wissend eine Rechnung für Birnen hinzu

Auf der Rechnung steht, ich kann das Dazugehörige gutachten per Mail abrufen, was ich tat, somit waren am Tag des Erhalts der Scheiben die Scheiben auch mit Gutachten bei mir, auch wenn es Papiermäßig noch nicht vor lag.
Vom Prinzip her richtig. Aber wenn du die Birne anbeißt kannst du danach auch schwerlich Umtausch reklamieren.

Die Scheiben waren neuwertig aber ohne Gutachten, entsprachen nicht dem Kaufvertrag und hätten problemlos zurück gehen können. Du hast sie trotzdem montiert und dabei in das produkt eingegriffen als du die bolzen gekürzt hast.

50/50 das du vor Gericht als Sieger rauskommen wirst wenn ihr euch stretet.

Blackpitty
2013-12-07, 13:14:10
trotzdem darf er solche Mogelpackungen verkaufen?

Wolfram
2013-12-07, 14:09:24
trotzdem darf er solche Mogelpackungen verkaufen?

Nein. Darf er wettbewerbsrechtlich nicht und wenn er es vorsätzlich macht, kann es sogar Betrug sein. Aber das ist nicht Dein Bier. Du willst doch Dein Geld zurück haben, oder?

cartman5214
2013-12-07, 17:11:30
trotzdem darf er solche Mogelpackungen verkaufen?

Das hab ich so nie gesagt! Aber wenn du die offensichtlich mangelhafte Ware montierst und dabei zerstörend veränderst wird die Angelegenheit kompliziert.

Blackpitty
2013-12-07, 18:34:37
Das hab ich so nie gesagt! Aber wenn du die offensichtlich mangelhafte Ware montierst und dabei zerstörend veränderst wird die Angelegenheit kompliziert.

Zum Zeitpunkt der Montage war nichts Mangelhaft! Auch als ich die Mail von ihm bekommen habe, in der das Gutachten enthalten war(auf Arbeit mit dem Smartphone morgends empfangen) war ich im Glauben von ihm, dass alles ok ist. Habe dann nach der Arbeit die scheiben in der Garage montiert, komme abends heim und schaue mir dann die ganzen Gutachtenblätter durch und erst dann viel mir das Problem auf.

GSXR-1000
2013-12-08, 00:08:13
Zum Zeitpunkt der Montage war nichts Mangelhaft! Auch als ich die Mail von ihm bekommen habe, in der das Gutachten enthalten war(auf Arbeit mit dem Smartphone morgends empfangen) war ich im Glauben von ihm, dass alles ok ist. Habe dann nach der Arbeit die scheiben in der Garage montiert, komme abends heim und schaue mir dann die ganzen Gutachtenblätter durch und erst dann viel mir das Problem auf.
Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ist aufgrund der verbauten Teile so eben nicht mehr moeglich (prinzipiell sollen dabei beide Vertragsparteien in den vorigen stand versetzt werden). Wenn du anstatt dich der situation angemessen eine für beide akzeptable lösung zu finden lieber vor gericht streiten willst, bitte... das ist deine sache. Du hast nach hilfe gefragt in deinem thread, aber lehnst alles ab, was unter: ICH KRIEG DAS WAS ICH ALS GERECHT EMPFINDE kategorisch ab. Dann schreib das doch gleich und sage: ich brauche Hilfe wie ich den online händler am besten verklage.
Imho ist der gerichtsweg meist die schlechtere wahl und sollte nur das letzte mittel sein.

foobi
2013-12-08, 02:27:13
Die Überlegungen ob der Verkäufer ein Betrüger sei oder es vielleicht lieber auf einen Rechtsstreit ankommen ließe, sind doch alle theoretischer Natur. Schreib ihm einfach einen bestimmten, höflichen Brief und warte ab. Wenn sich nichts tut kannst du dir immer noch über weitere Schritte Gedanken machen.
Das Schreiben kann völlig formlos sein, aufgrund der Feiertage würde ich aber die Frist etwas verlängern, außer du bist gerade abgebrannt. Beispiel:
Sehr geehrter Herr V,

am 35.09.2013 habe ich in Ihrem Online-Shop 2 "Spurplatten 16mm Anschraubsystem" für insgesamt 75,90 EUR bestellt. Da den Spurplatten das zugesicherte Teilegutachten fehlt und auch nicht beschafft werden kann, haben wir uns gemeinsam wannauchimmer telefonisch darauf verständigt, dass die Spurplatten gegen Rückerstattung des Verkaufspreises sowie der Versandkosten (75,90 + 5,00 + 6,90 = 87,90 EUR) zurückgeschickt werden. Ich habe daraufhin wie vereinbart die Spurplatten in gereinigtem Zustand per DHL an die Adresse "Herr V, V-Straße 1, 99999 V-Dorf" versendet, wo sie am Tag der heiligen Kuh eintrafen und von Herrn E entgegengenommen wurden. Der Sendungsverlauf liegt mir vor.

Leider konnte ich bis zum heutigen Tag keine Rückerstattung der vereinbarten Summe feststellen.
Ich bitte Sie daher erneut und letztmalig darum den Betrag von 87,90 EUR auf untenstehendes Konto zu überweisen. Sollte ich bis zum 10.01.14 keinen Zahlungseingang verzeichnen, sehe ich mich gezwungen meinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Pferd

Den Brief solltest du mit einem sauberen Briefkopf versehen und als Einschreiben persönlich verschicken. Das verleiht dem ganzen etwas mehr Nachdruck als eine popelige E-Mail.

Blackpitty
2013-12-08, 14:04:20
@GSXR-1000

ich möchte keinesfalls uneinsichtig sein, ich wollte gern sehen, wie ihr vorgehen würdet. Natürlich ist es in meinen augen der schlimmste Fall, wenn er mehr Geld einbehält, als ich bekomme von der Kaufsumme.(nicht Geldmittelmäßig sondern Kopfmäßig, mich interessieren die Paar Euro nicht)

@foobi

danke für diesen Text, ich denke, ich werde ihn komplettieren und abschicken.

Eventuell verzichte ich in dem Brief auf die Versandkosten und verlange als kleinen Schritt auf ihn zu nur den Warenwert der Teile.(oder wäre das ein falscher Zug von mir, da ich nachgebe?)

Mit dem Einschreiben hört sich auch gut an, so hätte ich auch schonmal seine Unterschrift.

Blackpitty
2013-12-21, 10:49:04
Wollte mich nochmal kurz melden.

Ich hatte schon einen Brief ausgedruckt und fertig gemacht, entschied mich jedoch am 10.12. nochmals bei ihm anzurufen.

Er ging ans Telefon und war diesesmal recht freundlich. wusste sofort von mir bescheid und meinte auf die Frage hin, warum er denn noch kein Geld überwiesen hat, dass er nicht wüsste wo ihm vor lauter arbeit der Kopf steht, er aber mein zurückgesendetes Paket vor sich liegen hat und mir auch gleich den Gesamtbetrag nannte.

Ich fragte dann noch, ob er mir das Geld bis Weihnachten überweist und er meinte, auf jedenfall.

Nun sind wieder fast 2 wochen vergangen, und es traf kein Geld ein, weshalb ich nun ab dem 7.1. mein nochmal überarbeitetes Einschreiben versenden werde.

Blackpitty
2014-01-16, 21:01:43
Nur noch als Auflösung.

Nachdem der Brief angekommen ist, kam sofort morgends eine Entschuldigungsmail und 2 Tage später war dann auf einmal das Geld auf meinem Konto mit zusätzlichen 15€ mehr als ich verlangt habe.

Ging somit doch noch zum Guten für mich aus

Mot
2014-01-17, 17:33:25
Nur kurz überflogen den Thread - sehr schön das du hier auch die Auflösung postest und auch super von ihm das er dich für den ganzen Stress wenigstens etwas entschädigt.