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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftung Firmenhandy bei Schäden


Blase
2013-12-10, 08:19:17
Moin!

Mal eine ganz allgemeine Frage bezüglich Haftung bei Schäden/Verlust bei Firmeneigentum, die den Mitarbeitern überlassen werden, wie z.B. Handy oder Laptops oder so.

Hintergrund ist, dass wir neue Mobiltelefone für die Mitarbeiter bekommen und gleichzeitig ein Vertrag unterschrieben wird, in welchem sich jeder dazu verpflichte, bei Schäden oder Verlust selbst, also mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu haften.

Ist das Rechtens?

Ist das Usus?

Über eine kurze Aufklärung würde ich mich freuen.

MfG Blase

RaumKraehe
2013-12-10, 08:25:23
Keine Ahnung ob das rechtens ist.

Als wir alle unsere Iphones bekommen hatten mussten wir unterschreiben das wir bei grob fahrlässigem Verhalten, bei dem das Handy Schaden nimmt, es dann selber bezahlen müssen.

Beispile: In der Freizeit besofen mit dem Handy in den See springen oder sowas.

Wenn es allerdings z.B. auf der Leiter wärend der Arbeitszeit passiert dann übernimmt das die Firma.

War für mich ok.

Blase
2013-12-10, 08:28:51
Es steht außer Frage, dass ich selber bei grob Fahrlässigen Verhalten für Schäden selber hafte - aber davon ist nicht die Rede. Es wird generell jeder entstandene Schaden, egal wie verursacht, auf den Mitarbeiter abgewälzt...

Senfgnu
2013-12-10, 08:59:35
Solange dich keiner zwingt, das Ding zu benutzen, mE schon. Wir haben ja Vertragsfreiheit.

Ich höre allerdings zum ersten mal von sowas...

Argo Zero
2013-12-10, 09:14:12
So etwas nennt sich Arbeitsmittelüberlassungsvertrag.
Lasse ich unterschreiben wenn ein Mitarbeiter einen Laptop für zu Hause möchte. Bei grob fahrlässigen Beschädigungen zahlt der Arbeitnehmer. Bei anderen fahrlässigen Beschädigungen muss er sich beteiligen...

Grundsätzlich würde ich aber ab einer bestimmten Anzahl von Laptops eine Versicherung abschließen.

mbee
2013-12-10, 09:16:10
Eine private Haftpflichtversicherung haftet in der Regel nicht bei Beschädigungen von Firmeneigentum des AG, auch wenn dieses überlassen wurde.

So etwas ist absolut unüblich: Üblich ist nur die Haftung des MA bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dazu braucht's allerdings auch kein Vertragwerk. Das ist schon so gesetzlich geregelt.

Argo Zero
2013-12-10, 09:18:34
So etwas ist absolut unüblich: Üblich ist nur die Haftung des MA bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dazu braucht's allerdings auch kein Vertragwerk. Das ist schon so gesetzlich geregelt.

Das stimmt. Empfiehlt sich aber dennoch damit man Dinge wie "aufspielen anderer Software" u.s.w. zusätzlich erwähnt.

-> Oh Firmen Android Handy... mal Custom Rom aufspielen :tongue:

deekey777
2013-12-10, 09:28:19
Eine private Haftpflichtversicherung haftet in der Regel nicht bei Beschädigungen von Firmeneigentum des AG, auch wenn dieses überlassen wurde.

So etwas ist absolut unüblich: Üblich ist nur die Haftung des MA bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dazu braucht's allerdings auch kein Vertragwerk. Das ist schon so gesetzlich geregelt.
Wo ist das gesetzlich geregelt?

mbee
2013-12-10, 09:31:31
Ok, dann halt die übliche Auslegung der Gerichte:
http://www.brauer-rechtsanwaeltin.de/index.php?id=62&option=content&task=view

Leichte Fahrlässigkeit -> Haftung AG
Mittlere Fahrlässigkeit -> Haftung AG + AN
Grobe Fahrlässigkeit -> ggf. volle Haftung AN

Berücksichtigt wird üblicherweise allerdings auch noch das Gehalt des AN bei sehr hohen Schäden.

PHuV
2013-12-10, 09:38:17
Hintergrund ist, dass wir neue Mobiltelefone für die Mitarbeiter bekommen und gleichzeitig ein Vertrag unterschrieben wird, in welchem sich jeder dazu verpflichte, bei Schäden oder Verlust selbst, also mit der eigenen Haftpflichtversicherung zu haften.
Dann würde ich ganz flott das Handy ablehnen. Bei uns zahlt der AG sogar, wenn MAs selbst den Schaden verursachen. Ist ja ein Diensthandy, und es liegt im Interesse des AGs, daß seine MAs erreichbar sind.

genom_s
2013-12-10, 10:03:50
So einen Vertrag niemals unterschreiben. Der AG möchte das Du erreichbar bist. Die Vorteile liegen beim AG. Also soll er dafür auch mal in die Tasche greifen.
Bezüglich Schäden: Bei grober Fahrlässigkeit ist eine Beteiligung des AN i.O. Bei nachgewiesenem Vorsatz des AN zahlt der AN.

WhiteVelvet
2013-12-10, 10:04:36
Bei uns gibt es Überlassungserklärungen mit dem Hinweis, dass Schäden sofort gemeldet werden müssen. Bei kleinen Schäden kümmert sich der AG um Ersatz, bei größeren Schäden gab es schon Fälle, dass das der Mitarbeiter selbst tragen musste, bzw. er es über seine Haftpflicht regeln musste.

Wir haben 100 mobile Geräte im Außendienst im Einsatz und ich bekomme jedesmal einen Hals, wenn ich einen Laptop zurückbekomme, bei dem das Display gerissen ist oder gar Teile des Rahmens rausgebrochen sind. Geräte, die einem nicht gehören, hat man pflegsam zu behandeln! Und wer das nicht schafft, ist es selbst in Schuld, wenn er den Schaden am Ende übernehmen muss.

TB1333
2013-12-10, 10:05:45
Eine allgemeine Haftung des Arbeitnehmers existiert nicht. Wie erwähnt, nur bei grober Fahrlässigkeit.
Du kannst den Vertrag bzw. die Vorgabe also anfechten. Inwiefern das dem Arbeitgeber gefällt, sei mal dahingestellt.

Wann muss ein Arbeitnehmer einen Handy-Schaden nicht ersetzen?

Lelley: Wenn ihm das Gerät hinfällt oder er es – versehentlich falsch bedient und es kaputt geht. (http://blog.wiwo.de/management/2013/06/13/wenn-der-arbeitgeber-schadenersatz-furs-diensthandy-verlangt-vier-fragen-an-arbeitsrechtler-jan-tibor-lelley/)

medi
2013-12-10, 13:22:41
So einen Vertrag niemals unterschreiben. Der AG möchte das Du erreichbar bist. Die Vorteile liegen beim AG.

Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere sind die Kostenersparnisse auf AN Seite. Wir haben auch Firmenhandies (frei wählbar mit max 10Euro Beteiligung des AG bei Anschaffung) inkl. 50 Euro Guthaben abzgl. Kosten für die Flatrate, explizit für private Nutzung freigegeben. Damit spar ich mir im Jahr ne gute Stange Geld.
Wenn mich mein AG in der Freizeit anruft muss ich nicht abnehmen.

Ric
2013-12-10, 15:46:37
Das ist die eine Seite der Medaille. Die andere sind die Kostenersparnisse auf AN Seite. Wir haben auch Firmenhandies (frei wählbar mit max 10Euro Beteiligung des AG bei Anschaffung) inkl. 50 Euro Guthaben abzgl. Kosten für die Flatrate, explizit für private Nutzung freigegeben. Damit spar ich mir im Jahr ne gute Stange Geld.

Und die andere Medaille ist, dass es als geldwerter Vorteil in die Lohn-/Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers geht.

foobi
2013-12-11, 00:34:26
Und die andere Medaille ist, dass es als geldwerter Vorteil in die Lohn-/Gehaltsabrechnung des Arbeitnehmers geht.
In der Praxis hab ich das aber noch nie erlebt.
Die Privatnutzung wird natürlich nicht explizit erwähnt, und da die Mobilfunkverträge ohnehin auf Flatrate-Basis laufen, fallen keinerlei weitere Kosten an, egal ob der Mitarbeiter damit 0 oder 1000 Stunden im Monat privat telefoniert.

Und unternimmt er doch mal etwas was Zusatzkosten nach sich zieht, muss er dies privat begleichen und hat damit auch keinen geldwerten Vorteil.

medi
2013-12-11, 06:02:06
In der Praxis hab ich das aber noch nie erlebt.
Die Privatnutzung wird natürlich nicht explizit erwähnt, und da die Mobilfunkverträge ohnehin auf Flatrate-Basis laufen, fallen keinerlei weitere Kosten an, egal ob der Mitarbeiter damit 0 oder 1000 Stunden im Monat privat telefoniert.

Und unternimmt er doch mal etwas was Zusatzkosten nach sich zieht, muss er dies privat begleichen und hat damit auch keinen geldwerten Vorteil.

korrekt