PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem mit der Polizei - unsicher


Tidus
2013-12-24, 03:44:42
Guten Abend Commnunity

Folgender Sachverhalt:

Auf dem Weg von der Innenstadt nach Hause ging ich ich über kleinere Wege, da es auf den normalen Wegen vermehrt zu Überfällen mit Messerangriffen gekommen ist. Irgendwann hörte ich hinter mir ein Auto und schneller als ich gucken konnte hatte ich die Hände im Rücken. "Polizei! Sie werden einer Straftat bezichtitgt."

Scheinbar wurden in der Straße, durch welche ich durchgelaufen bin an 2 Autos die Spiegel beschädigt (vorgetreten oder geschlagen). Eine Augenzeugin hat eine Person gesehen mit normaler Jeans und dunkler Jacke (passt zu mir). Nun wurden meine Personalien aufgenommen und ich werde wohl Post bekommen. Ich habe mir die Schäden zeigen lassen und abermals betont, dass ich an den Autos keinen Schaden verursacht habe.

Habe ich was zu befürchten? Ich kann nur weiterhein beteuern, dass ich nichts getan habe, aber ich hatte auch 1,5 Promille intus (wurde natürlich gemessen), da wir am 23.12. jedes Jahr immer Treffen unseres Abijahrganges in der Stadt haben. Ich schwöre wirklich, dass ich dies nicht getan habe. Ich vergehe mich niemals an fremdem Eigentum, dafür wurde ich zu gut erzogen.

Ich habe den Polizisten dies auch gesagt, aber laut Augenzeugin soll ich die einzige Person weit und breit gewesen sein. Wie wird die Sache weitergehen? Da ich mit so etwas absolut keine Erfahrungen habe und in meiner Akte absoult nichts steht, bin ich nun etewas nervös, auch wenn ich nichts getan habe. Ich kann es ja nicht beweisen, dass ich es nicht war, da ich alleine gelaufen bin.

Gruß,
Tidus

prinz_valium
2013-12-24, 04:04:01
ka. der schaden ist wohl zu gering um sich da jetzt einen riesen fornesichen aufwand mit lackspureuntersuchungen, handabschürfungen, fingerabdrücken oder sonst was zu machen.


was hat die zeugin denn nun gesehen? auch die tat an sich und wie sie abgelaufen ist (also auf welche art genau die spiegel beschädigt wurden) oder eben nur eine person am tatort gesehen?
du hättest sowas den polizisten ja z.b anbieten können. wobei sie dich da vllt sogar ausgelacht hätten. sowas gibt es eigenltich nur bei fahrerflucht mit todesfolge. aber je weniger beweise oder indizien die polizei sammelt, desto besser ist das natürlich für dich...


na du kannst eh nichts machen außer dir einen anwalt zu nehmen und das ganze auf dich zukommen zu lassen




edit: das lustigeste ist folgendes. ich habe einen kumpel der hatte eine ähnliche story. aber die waren zu 3. und 2 von seinen kollegen haben das wirklich getan.

rotkäppchen
2013-12-24, 06:09:42
Bist du denn auch in dem Zeitraum dort längs als die Zeugin den Vorfall gesehen hat wie dies mit den spiegeln passiert ist?
Wenn ja müsstest du ja was gehört haben oder auch gesehen, evtl.

Annator
2013-12-24, 09:24:48
Ist sowas nicht Aussage gegen Aussage?

Heeragon
2013-12-24, 09:31:50
Aussage gegen Aussage gibt es im deutschen Recht nicht.
Lass die Pozilei reden!
Lass solche Sprüche wie:"Wurde gut erzogen bla sülz"Das hören die jedes 2te mal, interessiert die nicht.
Die müssen dir deine Schuld beweisen und einen Analt hast du dir ja schon genommen nehm ich an.

Player18
2013-12-24, 09:56:36
Nächstes mal fragen Ob sie ein Video beweis haben. Wenn sie sagen Nein.
Schönen Tag wünschen und weiterlaufen

GSXR-1000
2013-12-24, 10:07:58
Nächstes mal fragen Ob sie ein Video beweis haben. Wenn sie sagen Nein.
Schönen Tag wünschen und weiterlaufen
Das probier mal. Viel spass.
Natuerlich hast du dich der polizei gegenueber jederzeit auszuweisen. Kannst oder wills
Du das nicht steht dieser natuerlich frei massnahmen umzusetzen das zu tun. In diesrm fall besteht zumindest mal der verdacht einer straftat. Dies zu beweisen ist nicht aufgabe der polizei...die entscheidet auch nix. Die sammelt hinweise...zu denen gehoeren deine personalien. Wuensch denen mal schoenen abend...lol.
Entscheiden wird am ende ein richter je nach glaubwuerdigkeit der aussagen. Ist die andere aussage warum auch immer deutlich glaubwuerdiger und ergebe sich weitere hinweise hat der ts ein problem. So ist das deutsche rechtssystem nunmal. Und das ist gut so. Ist die hinweislage duenn stellt evtl die staatsanwaltschaft bereits von sich aus ein.

gnahr
2013-12-24, 10:12:39
du bist so ein spinner "player"...

kann dir ja egal sein ob du verknackt wirst zu 15 tagessätzen oder dir nen anwalt nimmst, kostet in beiden fällen ohne rechtsschutzversicherung etwa das gleiche.

GBWolf
2013-12-24, 10:33:50
vielleicht wars ja die Zeugin...

Senfgnu
2013-12-24, 10:41:47
Naja, du warst in der Nähe, als jemand was kaputtgemacht hat und die Polizei hat nun deine Personalien. Ganz normal soweit.

Ich würde mal auf Post warten, der Polizei nichts weiter sagen und gegebenenfalls dann zum Anwalt gehen. Kann mir kaum vorstellen, dass die mit der Beweislage überhaupt Anklage erheben. In Dunkelheit sind Augenzeugen nichts wert und sonst haben die nix in der Hand - Staatsanwälte haben auch Besseres zu tun.

Monkey
2013-12-24, 10:46:00
Nächstes mal fragen Ob sie ein Video beweis haben. Wenn sie sagen Nein.
Schönen Tag wünschen und weiterlaufen

Genau, und auf eine Gegenüberstellung wie bei CSI bestehen! :ugly:

Im Ernst, verweiger die Aussage und lass deinen Anwalt nen Brief aufsetzen. Wo in Hamm war das denn? Und wo gabs mehrfach Messerangriffe?

M3NSCH
2013-12-24, 10:48:24
Egal wie unschuldig oder schuldig du bist, Klappe halten. Die sind ja nicht an deiner Unschuld intressiert sondern daran, einen Schuldigen zu finden.
Meine Erfahrung.

Monkey
2013-12-24, 10:53:37
Darum sag ich ja, Aussage verweigern :)

Player18
2013-12-24, 10:55:45
Das probier mal. Viel spass.
Natuerlich hast du dich der polizei gegenueber jederzeit auszuweisen. Kannst oder wills
Du das nicht steht dieser natuerlich frei massnahmen umzusetzen das zu tun. In diesrm fall besteht zumindest mal der verdacht einer straftat. Dies zu beweisen ist nicht aufgabe der polizei...die entscheidet auch nix. Die sammelt hinweise...zu denen gehoeren deine personalien. Wuensch denen mal schoenen abend...lol.
Entscheiden wird am ende ein richter je nach glaubwuerdigkeit der aussagen. Ist die andere aussage warum auch immer deutlich glaubwuerdiger und ergebe sich weitere hinweise hat der ts ein problem. So ist das deutsche rechtssystem nunmal. Und das ist gut so. Ist die hinweislage duenn stellt evtl die staatsanwaltschaft bereits von sich aus ein.

Das werden sie ja wohl müssen, weil eine Dunkle Jacke ( Ob Braun,Blau,Schwarz erkennt man ja nicht wenns Dunkel ist) und Jeans hat jeder Mensch an. 2. Hät ich mal gefragt Wie alt diese Zeugin den ist. Wenns ne 80Jährige Oma war wo am Fenster stand... Die Reimen sich gerne mal was zusammen... Da würde sich die Frage stellen ob diese Person noch glaubhaft ist.

Natürlich schon Ausweisen und co und erst dann nach einem Video beweise fragen so war das gemeint.

Major J
2013-12-24, 11:08:50
Es ist doch noch nichts weiter passiert. Abwarten und kooperieren ohne dich selbst in die Pfanne zu hauen klappt immernoch am besten.

Ich wurde nachts auch schonmal so angesprochen von der Polizei, die jemanden suchten. Die waren dann aber ganz freundlich, weil ich kooperativ reagiert habe. Natürlich wusste ich von nichts, da eben wie in deinem Fall "Jeanshosen und dunkle Jacke" jeder zweite trägt. Es hat sich der Täter dann auch gefunden laut Zeitung.

Aber weil ich hier Rechtsschutz höre... im Strafgesetz gibt es IMO keine Rechtsschutzversicherung. Du brauchst auch im Moment noch keinen Anwalt.

Was aber stimmt ist, das alle interessiert sind, den Schuldigen zu finden und nicht die Unschuldigen auszusieben. Da muss man acht geben... besonders vor Gericht.

Aussage verweigern ist natürlich auch ein Recht, aber man sollte sich überlegen an welcher Stelle das das zielführend ist. Also "Ich sage nichts dazu" oder "ich habe dazu nichts zu sagen, da ich keine Kenntnis der Vorgände habe" heißt nur du hast nichts zu sagen hast, weil du nicht dabei warst als die Spiegel abgetreten wurden. ;)

Zu diesem Zeitpunkt solltest du aber sowieso einen Anwalt an deiner Seite haben, wenn du nicht als Zeuge sondern als Verdächtiger geladen wirst. Der wird dich dann besser beraten als wir Leihen.

bleipumpe
2013-12-24, 11:09:34
Das werden sie ja wohl müssen, weil eine Dunkle Jacke ( Ob Braun,Blau,Schwarz erkennt man ja nicht wenns Dunkel ist) und Jeans hat jeder Mensch an. 2. Hät ich mal gefragt Wie alt diese Zeugin den ist. Wenns ne 80Jährige Oma war wo am Fenster stand... Die Reimen sich gerne mal was zusammen... Da würde sich die Frage stellen ob diese Person noch glaubhaft ist.

Natürlich schon Ausweisen und co und erst dann nach einem Video beweise fragen so war das gemeint.
Und anstatt freundlich aber bestimmt zu kooperieren dann noch anfangen zu diskutieren? Das wird die Chance des Threadstarters natürlich dtl erhöhen. Mit nem Hut in der Hand kommt man durchs ganze Land - aber das kennt ja kaum noch einer.
Auf Post warten und wenn es dann doch Ernst wird ggf zum Anwalt. Und vom Rest deiner Vorschläge, wie bereits erwähnt, hören die jeden Tag genug.

Senfgnu
2013-12-24, 11:25:17
Ich werd betrunken niemals anfangen, mit der Polizei zu diskutieren. Ausweis zeigen, freundlich verabschieden und auf Post warten.

Videobeweis fordere ich nur im Sport.

So, ab zum Weihnachtsessen, Kinder!

Annator
2013-12-24, 12:06:54
Aussage gegen Aussage gibt es im deutschen Recht nicht.
Lass die Pozilei reden!
Lass solche Sprüche wie:"Wurde gut erzogen bla sülz"Das hören die jedes 2te mal, interessiert die nicht.
Die müssen dir deine Schuld beweisen und einen Analt hast du dir ja schon genommen nehm ich an.

Na dann nenne ich es halt in dubio pro reo. :)

AtTheDriveIn
2013-12-24, 12:13:43
Waren Schalke Aufkleber an den Fahrzeugen? Dann wird die Luft sehr dünn für dich :)

Würde mich wundern wenn du aufgrund der Zeugenaussage verurteilt wirst oder es zu einem Verfahren kommt. ;) Frohe Weihnachten.

Tidus
2013-12-24, 12:32:05
Moin erstmal. Danke für die vielen Antworten, ich versuche mal auf alles einzugehen:

ka. der schaden ist wohl zu gering um sich da jetzt einen riesen fornesichen aufwand mit lackspureuntersuchungen, handabschürfungen, fingerabdrücken oder sonst was zu machen.


was hat die zeugin denn nun gesehen? auch die tat an sich und wie sie abgelaufen ist (also auf welche art genau die spiegel beschädigt wurden) oder eben nur eine person am tatort gesehen?
du hättest sowas den polizisten ja z.b anbieten können. wobei sie dich da vllt sogar ausgelacht hätten. sowas gibt es eigenltich nur bei fahrerflucht mit todesfolge. aber je weniger beweise oder indizien die polizei sammelt, desto besser ist das natürlich für dich...


na du kannst eh nichts machen außer dir einen anwalt zu nehmen und das ganze auf dich zukommen zu lassen


Ne Gegenüberstellung mit der Zeugin gabs ja leider nicht. Die Polizei sagte mir nur, dass die jemanden mit Jeans und dunkler Jacke gesehen hat, der die Spiegel abgeschlagen haben soll.

Spiegel waren aber noch dran und wohl nur einer beschädigt. Hab mir die Stelle ja von der Polizei zeigen lassen und die haben sich das dann angeschaut. Ich denke, einen Anwalt brauche ich noch nicht. Meine Hände haben sie sich auch angeguckt, die waren aber unversehrt.

Bist du denn auch in dem Zeitraum dort längs als die Zeugin den Vorfall gesehen hat wie dies mit den spiegeln passiert ist?
Wenn ja müsstest du ja was gehört haben oder auch gesehen, evtl.

Also: Entweder war die Polizei zufällig in der Nähe oder die sind geflogen. Ich war ca. 500-600 Meter schätzungsweise von der Stelle entfernt, als sie mich aufgegriffen haben. Und ja, ich bin an der Stelle vorbeigelaufen. Auf die Autos habe ich da allerdings nicht geachtet und ne andere Person habe ich nicht gesehen. Wollt halt nur nach Hause, weil müde und kalt. ;)

Aussage gegen Aussage gibt es im deutschen Recht nicht.
Lass die Pozilei reden!
Lass solche Sprüche wie:"Wurde gut erzogen bla sülz"Das hören die jedes 2te mal, interessiert die nicht.
Die müssen dir deine Schuld beweisen und einen Analt hast du dir ja schon genommen nehm ich an.
Das mit dem gut erzogen habe ich so auch nicht gesagt, sondern nur, dass ich sowas nicht mache und ich auch keinerlei sonstige Vorfälle vorher hatte.

Naja, du warst in der Nähe, als jemand was kaputtgemacht hat und die Polizei hat nun deine Personalien. Ganz normal soweit.

Ich würde mal auf Post warten, der Polizei nichts weiter sagen und gegebenenfalls dann zum Anwalt gehen. Kann mir kaum vorstellen, dass die mit der Beweislage überhaupt Anklage erheben. In Dunkelheit sind Augenzeugen nichts wert und sonst haben die nix in der Hand - Staatsanwälte haben auch Besseres zu tun.

Die haben mich ja auch gefragt ob ich wen gesehen habe und ob ich da vorbeigelaufen bin etc. Habe ehrlich geantwortet - hätte ich vielleicht nicht tun sollen, aber ich war mit der Situation ein bissel überfordert.


Im Ernst, verweiger die Aussage und lass deinen Anwalt nen Brief aufsetzen. Wo in Hamm war das denn? Und wo gabs mehrfach Messerangriffe?
Egal wie unschuldig oder schuldig du bist, Klappe halten. Die sind ja nicht an deiner Unschuld intressiert sondern daran, einen Schuldigen zu finden.
Meine Erfahrung.

Hab halt gesagt, dass ich es nicht war. Die Autos standen auf dem Westberger Weg. Recht weit oben an der Münsterstraße. Die Messerangriffe gabs auf der Münsterstraße höhe Killwinkel etc und da müsst ich halt vorbei. Bin dann halt auf den Westberger Weg abgebogen und wollte den dann ganz durchlaufen, auch wenns ein kleiner Umweg für mich ist.

Es ist doch noch nichts weiter passiert. Abwarten und kooperieren ohne dich selbst in die Pfanne zu hauen klappt immernoch am besten.

Ich wurde nachts auch schonmal so angesprochen von der Polizei, die jemanden suchten. Die waren dann aber ganz freundlich, weil ich kooperativ reagiert habe. Natürlich wusste ich von nichts, da eben wie in deinem Fall "Jeanshosen und dunkle Jacke" jeder zweite trägt. Es hat sich der Täter dann auch gefunden laut Zeitung.

Was aber stimmt ist, das alle interessiert sind, den Schuldigen zu finden und nicht die Unschuldigen auszusieben. Da muss man acht geben... besonders vor Gericht.


Wie schon gesagt, ich habe so gut es ging kooperiert und habe alles gemacht, was die von mir wollten, nur habe ich klipp und klar gesagt, dass ich mit der Sache nichts zu tun habe und aber auch niemand anderes gesehen habe. Ich habe mir heute Notizen dazu gemacht mit Uhrzeiten etc, damit ich dann wenn der Brief kommt, wo ich meine Aussage tätigen muss, alles möglichst genau beschreiben kann. Wie gesagt, entweder muss die Polizei in der Nähe gewesen sein als der Anruf kam oder sie sind geflogen. Meine Vermutung ist ja daher, dass das wohl ca. 10 Minuten passiert sein muss, bevor ich da vorbei lief.

Waren Schalke Aufkleber an den Fahrzeugen? Dann wird die Luft sehr dünn für dich :)

Würde mich wundern wenn du aufgrund der Zeugenaussage verurteilt wirst oder es zu einem Verfahren kommt. ;) Frohe Weihnachten.
;D Hab zumindest keine gesehen. ;)

Schauen wir mal, denke mal, ich höre da erst im nächsten Jahr was von. Dir auch frohe Weihnachten. :)

Haarmann
2013-12-24, 12:50:56
Einfach nichts sagen..

Es sei denn Du hast für die Tatzeit ein Alibi - das nennen und gehen..

kasir
2013-12-24, 16:57:24
Hab halt gesagt, dass ich es nicht war. Die Autos standen auf dem Westberger Weg. Recht weit oben an der Münsterstraße. Die Messerangriffe gabs auf der Münsterstraße höhe Killwinkel etc und da müsst ich halt vorbei. Bin dann halt auf den Westberger Weg abgebogen und wollte den dann ganz durchlaufen, auch wenns ein kleiner Umweg für mich ist.



;D;D

Tidus
2013-12-24, 16:59:42
;D;D
omg, ist mir beim Schreiben gar nicht aufgefallen. Der Name ist wohl Programm. :ulol:

Spasstiger
2013-12-25, 13:24:39
Wenn die dich nur 500-600 m vom Tatort entfernt aufgegabelt haben, dann hast du definitiv ein Alibi, denn du warst zum Tatzeitpunkt noch auf der Party. Gibts Zeugen auf der Party, die dein Gehen gesehen haben? Der Wirt evtl? Oder ist eine Rechnung mit Uhrzeitvermerk vorhanden?

Die Zeugin ist auch nicht besonders glaubwürdig, wenn sie der Polizei erzählt, es seien 2 Spiegel abgeschlagen worden, und die Polizei findet nur einen beschädigten und keinen abgeschlagenen Spiegel vor. Möglicherweise klärt sich die angebliche Tat schon nach einem Gespräch mit dem Fahrzeughalter.