PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entscheidet Polizei nicht wer Recht oder Unrecht hat?


MSABK
2014-01-03, 16:01:19
Hallo,

folgendes war der Fall aus Sicht des Gegenüber:

"Ich fahre mit dem Auto auf meiner Spur und auf meiner Spur standen Autos geparkt. Gegenfahrbahn war frei und ich habe geblinkt und bin vorbei gefahren. Auf der Gegenfahrbahn ist dann ein Auto gekommen und hat nicht angehalten, wir haben dann die Spiegel kaputt gestreift."


Ok, dann bin ich zu 100% unschuldig und ich bringe das ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht. Habe die Geschichte nämlich aus Sicht der Person Gegenüber geschildert wie er es der Polizei erklärt hat.

So was find ich unverschämt, dann pocht er noch auf sein Recht und meine Versicherung steigt.

Die gerufene Polizei hat an Ort und Stelle nicht festgemacht wer im Recht ist. Der Gegenüber sagt er hat Recht und ich sage ich habe Recht und meine Versicherung ist jetzt auf einmal gestiegen.:confused: Das mit der Versicherung kläre ich. Sollte aber die Polizei nicht eindeutig sagen wer Recht hat?

Crazy_Bon
2014-01-03, 16:03:34
Du fährst auf der Gegenfahrbahn, klare Sache.

Acid-Beatz
2014-01-03, 16:05:32
Wobei das den Entgegenkommenden auch nicht dazu berechtigt, dass er/sie ungebremst weiterfährt ...


Greez

BK-Morpheus
2014-01-03, 16:05:34
Hallo,

folgendes war der Fall:

Ich fahre mit dem Auto auf meiner Spur und auf meiner Spur standen Autos geparkt. Gegenfahrbahn war frei und ich habe geblinkt und bin vorbei gefahren.
Auf der Gegenfahrbahn ist dann ein Auto gekommen und hat nicht angehalten, wir haben dann die Spiegel kaputt gestreift.
[...]

Also war doch nicht frei, gell?
Derjenige, auf dessen Fahrbahn das Hindernis ist muss bei Gegenverkehr warten.

MSABK
2014-01-03, 16:08:58
Zum Zeitpunkt des Blinkens und fahren auf die Gegenfahrbahn war niemand dort. Er hat einfach nicht gehalten und ist gefahren ohne mich zu beachten.

GSXR-1000
2014-01-03, 16:09:41
Hallo,

folgendes war der Fall:

Ich fahre mit dem Auto auf meiner Spur und auf meiner Spur standen Autos geparkt. Gegenfahrbahn war frei und ich habe geblinkt und bin vorbei gefahren. Auf der Gegenfahrbahn ist dann ein Auto gekommen und hat nicht angehalten, wir haben dann die Spiegel kaputt gestreift.

Die gerufene Polizei hat an Ort und Stelle nicht festgemacht wer im Recht ist. Der Gegenüber sagt er hat Recht und ich sage ich habe Recht und meine Versicherung ist jetzt auf einmal gestiegen.:confused: Das mit der Versicherung kläre ich. Sollte aber die Polizei nicht eindeutig sagen wer Recht hat?
Nö. Die Polizei sagt überhaupt nix (relevantes) zur Schuldfrage.
Die Polizei kann allerdings (sollte sich direkt vor Ort ein strafwürdiges oder Bussgeldbewehrtes Vergehen anzeigen) ein entsprechendes Verfahren anschieben. Dies ist zum Beispiel automatisiert dann der Fall, wenn bei dem Unfall ein Fussgänger zu Schaden kommt. Hier wird automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung angestrengt. Hier ist die Polizei aber ebenfalls nur Zeuge.
Ergibt sich ein Bussgeldtatbestand veranlasst die Polizei dies.
Zivilrechtlich beurteilt die Polizei die Schuldfrage nicht, ihr Bericht ist letztlich nur eine Zeugenaussage. Die Zivilrechtliche Klärung der Schzldfrage findet zwischen den Versicherungen oder im Streitfalle vor Gericht statt.

MSABK
2014-01-03, 16:11:03
Nö. Die Polizei sagt überhaupt nix (relevantes) zur Schuldfrage.
Die Polizei kann allerdings (sollte sich direkt vor Ort ein strafwürdiges oder Bussgeldbewehrtes Vergehen anzeigen) ein entsprechendes Verfahren anschieben. Dies ist zum Beispiel automatisiert dann der Fall, wenn bei dem Unfall ein Fussgänger zu Schaden kommt. Hier wird automatisch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung angestrengt. Hier ist die Polizei aber ebenfalls nur Zeuge.
Ergibt sich ein Bussgeldtatbestand veranlasst die Polizei dies.
Zivilrechtlich beurteilt die Polizei die Schuldfrage nicht, ihr Bericht ist letztlich nur eine Zeugenaussage. Die Zivilrechtliche Klärung der Schzldfrage findet zwischen den Versicherungen oder im Streitfalle vor Gericht statt.

Ah ok, danke. :)

GSXR-1000
2014-01-03, 16:11:14
Zum Zeitpunkt des Blinkens und fahren auf die Gegenfahrbahn war niemand dort. Er hat einfach nicht gehalten und ist gefahren ohne mich zu beachten.
Wieso sollte er halten wenn er Vorfahrt hat?
Du weichst wegen einem Hindernis auf deiner Spur aus. Du befährst die Gegenfahrbahn. Auf dieser hat der Gegenverkehr IMMER vorfahrt. DU hast zu halten und Platz zu machen. Nicht der Gegenverkehr.
Sag mal wo hast du deinen Führerschein gemacht?

MSABK
2014-01-03, 16:13:47
Soll ich mich auf der Gegenfahrbahn in Luft auflösen und den ganzen Tag warten bis da zu 100% kein Auto kommen könnte?

BK-Morpheus
2014-01-03, 16:16:17
Wieso sollte er halten wenn er Vorfahrt hat?
Du weichst wegen einem Hindernis auf deiner Spur aus. Du befährst die Gegenfahrbahn. Auf dieser hat der Gegenverkehr IMMER vorfahrt. DU hast zu halten und Platz zu machen. Nicht der Gegenverkehr.
Sag mal wo hast du deinen Führerschein gemacht?

Korrekt!

Außerdem scheint er eine merkwürdige Definition von "es war frei" zu haben...denn natürlich muss so "frei" sein, dass man am Hindernis vorbeifahren und wieder ein-scheren kann, bevor Gegenverkehr kommt und das hat er hier ja eindeutig nicht geschafft.

Klar hätte das kommende Fahrzeug den Fehler des Thread Erstellers erkennen und abbremsen können, aber das eigentliche Fehlverhalten hat ja hier der Threadstarter an den Tag gelegt.

Stormtrooper
2014-01-03, 16:17:55
und meine Versicherung ist jetzt auf einmal gestiegen.

Zu Recht.
Du hast ihm ja die Vorfahrt genommen.
Theoretisch solltest du sogar ein Bußgeld bekommen haben.

Kladderadatsch
2014-01-03, 16:18:05
Klaro macht das die Polizei. Wozu sonst haben wir die Judexekutive?

Heelix01
2014-01-03, 16:18:41
Naja der andere hat Vorfahrt, das ist ein Umstand der nunmal so im Raum steht und an dem kannst du nichts ändern.

Du kannst / darfst nur fahren wenn in der Zeit deines vorbei fahren kein anderes Auto gestört wird. Der andere hat einfach vorfahrt, stell dir eine Kreuzung ohne Ampel vor wo du keine Vorfahrt hast, da fährst du ja auch nur wenn alles "frei" ist, ist das gleiche -.- . Oder fährst du in dieser Situation auch mit dem Gedanken: Die können ja anhalten ? :X

Der andere bekommt aber mit Sicherheit eine Mitschuld irgendwas von 5% bis 40% da er gegen das oberste Gebot verstoßen hat, Gegenseite Rücksichtnahme :D .

noid
2014-01-03, 16:20:58
Soll ich mich auf der Gegenfahrbahn in Luft auflösen und den ganzen Tag warten bis da zu 100% kein Auto kommen könnte?

Die Frage ist hier nach "Luft".
Hinweis: die Polizei ist _nicht_ und _niemals_ dafür da Recht oder Unrecht zu definieren bzw. festzustellen. Das ist ein Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Polizei darf sich sogar nicht äußern wer Schuld hat. Sie können höchstens eine grobe Idee äußern, aber auch das ist für sie selbst idR heikel.

Klaro macht das die Polizei. Wozu sonst haben wir die Judexekutive?

Das macht sie idR nicht. Und das habe nicht nur ich, sondern auch andere erlebt.

MSABK
2014-01-03, 16:21:30
Ok, dann bin ich zu 100% unschuldig und ich bringe das ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht. Habe die Geschichte nämlich aus Sicht der Person Gegenüber geschildert wie er es der Polizei erklärt hat.

So was find ich unverschämt, dann pocht er noch auf sein Recht und meine Versicherung steigt.

noid
2014-01-03, 16:23:38
Ok, dann bin ich zu 100% unschuldig und ich bringe das ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht. Habe die Geschichte nämlich aus Sicht der Person Gegenüber geschildert wie er es der Polizei erklärt hat.

So was find ich unverschämt, dann pocht er noch auf sein Recht und meine Versicherung steigt.

100% nicht - es kommt drauf an ob du durch Rücksichtnahme das verhindern hättest können. Wenn du keine Zeit zum Abbremsen oder Ausweichen gehabt hast, bzw. keine Chance, dann ja.

Heelix01
2014-01-03, 16:26:54
Die Teilschuld wirfst du denke ich trotzdem bekommen, du hast dir die Vorfahrt quasi erzwungen.
Wird die Teilschuld festgestellt ist auch deine Versicherung dran (sofern du es nicht für sie übernimmst) und damit würde dein Beitrag bei dieser steigen.
Deine Versicherung steht dir mit Sicherheit zur Seite wenn es Dort zu Streitigkeiten kommt, diese wollen ja nichts Zahlen ;) , Melde dich deswegen einfach bei deinem Betreuer.

Paran
2014-01-03, 16:26:54
Der Fahrer der auf der eigenen Fahrbahn war hat Vorfahrt. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Entweder es ist genügend Platz, um ein parkendes / fahrendes Auto / LKW / Gegenstand / what ever zu überholen, oder man hat zu warten.

MSABK
2014-01-03, 16:26:54
Er meint er hat mich nicht gesehen, aber gleichzeitig meint er auch ich war zu schnell. Das Angebot, dass jeder seinen Schaden selber bezahlt lehnt er ab. Er hat glaub ne Rechtsschutzversicherung und will vor Gericht bisi Zeit vertreiben.

Lyka
2014-01-03, 16:27:30
Tja, die Sache ist hier, wie lang wäre denn diese Geisterfahrt gewesen, wieviele Dutzend Autos musste er denn "umfahren", so dass er dich nicht gesehen hat o_O

noid
2014-01-03, 16:28:32
Er meint er hat mich nicht gesehen, aber gleichzeitig meint er auch ich war zu schnell. Das Angebot, dass jeder seinen Schaden selber bezahlt lehnt er ab. Er hat glaub ne Rechtsschutzversicherung und will vor Gericht bisi Zeit vertreiben.

Warum hast du ihn eigentlich nicht gesehen? Das wird für dich dann sicherlich auch einen spannende Frage.

MSABK
2014-01-03, 16:29:06
Ich bin einfach davon ausgegangen er bleibt stehen und schert irgendwo ein.

noid
2014-01-03, 16:32:12
Ich bin einfach davon ausgegangen er bleibt stehen und schert irgendwo ein.

Dann wird's lustig. Lass dir am besten was anderes einfallen. Wenn ich nach der Devise fahren würde, dann hätte ich jeden Monat Radfahrer und Fussgänger auf der Haube.
Mit der Aussage wirst du keinen Spass haben.

Heelix01
2014-01-03, 16:34:45
Ich bin einfach davon ausgegangen er bleibt stehen und schert irgendwo ein.

Mit anderen Worten: Ich hatte vorfahrt und bin deswegen einfach mal weiter gefahren, der andere muss sich etwas einfallen lassen.
Klassisches Vorfahrt erzwingen!! :Freak:

Die Aussage von oben bricht dir bei jedem Rechtsstreit das Genick und du bekommst mich Pech sogar deine 50% Teilschuld, in diesem Fall sind die 50% sogar Gerechtfertigt Oo

Speznaz
2014-01-03, 16:35:17
Soll ich mich auf der Gegenfahrbahn in Luft auflösen und den ganzen Tag warten bis da zu 100% kein Auto kommen könnte?

Ich bin einfach davon ausgegangen er bleibt stehen und schert irgendwo ein.

Merkst Du was?

Lyka
2014-01-03, 16:41:29
Er hätte in den Rückwärtsgang verfallen sollen :uponder:

GSXR-1000
2014-01-03, 16:41:34
Soll ich mich auf der Gegenfahrbahn in Luft auflösen und den ganzen Tag warten bis da zu 100% kein Auto kommen könnte?
Wenn die Verkehrssituation dermassen unübersichtlich ist, das das geboten erscheint, hast du exakt das zu tun. Korrekt. Dein zeitmanagement ist ausschliesslich dein Problem und nicht das der StVO.

MSABK
2014-01-03, 16:42:12
Merkst Du was?

Klar merke ich was, dann soll er ned rumlügen er hat nix gesehen aber das ich angeblich schnell gefahren bin will er dann gesehen haben. Mal schauen wie sich das vor Gericht entwickeln wird.

GSXR-1000
2014-01-03, 16:45:41
Er meint er hat mich nicht gesehen, aber gleichzeitig meint er auch ich war zu schnell. Das Angebot, dass jeder seinen Schaden selber bezahlt lehnt er ab. Er hat glaub ne Rechtsschutzversicherung und will vor Gericht bisi Zeit vertreiben.
Wenn du zu schnell warst (und das beweisbar ist) bekommst du auch eine Mitschuld, selbst wenn das eigentliche verkehrsvergehen (Vorfahrtsmissachtung) vom Gegenüber begangen wurde. Das haben Gerichte bereits mehrfach so festgestellt.

ux-3
2014-01-03, 16:47:40
Ich sage mal, wenn beide Wagen gefahren sind, dann zahlen beide und die Gerichtskosten kommen noch oben drauf. Egal ob Vorfahrt oder nicht, wenn der Platz nicht reicht, muss man anhalten. Kannst auch nicht ne Oma umwalzen, weil Du schon Grün hattest und sie noch auf der Straße war. Alles was ihr vor Gericht noch erreichen werdet, ist die Aufteilung festzulegen.

Meine Prognose: Mit Gericht wird es für beide teurer. Have Phun! :freak:

Heelix01
2014-01-03, 16:48:33
Wenn du zu schnell warst (und das beweisbar ist) bekommst du auch eine Mitschuld, selbst wenn das eigentliche verkehrsvergehen (Vorfahrtsmissachtung) vom Gegenüber begangen wurde. Das haben Gerichte bereits mehrfach so festgestellt.

Auch ohne zu schnell zu sein bekommt er diese.

MSABK
2014-01-03, 16:49:40
Gut, er lehnt alles andere ab.

Dass ich angeblich zu schnell war konnte die Polizei nix zu sagen weil sie keiene Messung haben. Die alten Leute regen mich auf, erst muckt meine Vermieterin und jetzt hier wieder so nen verbitterter Opa.

ux-3
2014-01-03, 16:53:48
Die alten Leute regen mich auf, erst muckt
meine Vermieterin und jetzt hier wieder so nen verbitterter Opa.

Defensiver fahren macht das Leben leichter und länger...

noid
2014-01-03, 16:55:51
Gut, er lehnt alles andere ab.

Dass ich angeblich zu schnell war konnte die Polizei nix zu sagen weil sie keiene Messung haben. Die alten Leute regen mich auf, erst muckt meine Vermieterin und jetzt hier wieder so nen verbitterter Opa.

Wenn du deutlich langsamer(!) gefahren wärst als es eng wurde, dann wäre vllt noch was zu retten. Aber solange du deine Emotionen auch nicht so ganz im Griff hast wird das Weitere eh für dich ein Problem.

Der Fünfte Elefant
2014-01-03, 16:56:10
Könnte hier der Fall sein:

Wer an einem Hindernis auf seiner Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge nur dann durchfahren lassen, wenn nicht genügend Platz besteht, die Engstelle – auch durch gemeinsame Benutzung der Gegenfahrbahn - gleichzeitig zu passieren. Ist ein gleichzeitiges Passieren möglich, müssen beide Fahrer mit gebotener Rücksicht und möglichst weit rechts fahren. Auch der Fahrer, auf dessen Seite sich kein Hindernis befindet, muss dem das Hindernis umfahrenden, entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig und weit genug nach rechts ausweichen.

PHuV
2014-01-03, 17:29:42
Ok, dann bin ich zu 100% unschuldig
Also manche Leute haben wirklich eine verzerrte Wahrnehmung bzgl. eindeutiger Verkehrsgesetze. :rolleyes:

Morale
2014-01-03, 17:36:09
Habe die Geschichte nämlich aus Sicht der Person Gegenüber geschildert
Wie ich so verhurte Drecksfäden hasse, wie Sackhaare bei einer Frau!

Schreib den scheiß wenigstens in den Anfangspost, sonst haben wir hier eh noch 200 Leute die das nicht wissen.

vb3rzm
2014-01-03, 17:37:04
ich hoffe in deinem Land gilt die Gewaltenteilung

sei laut
2014-01-03, 17:59:18
Könnte hier der Fall sein:
Ja, deswegen hat MSABK eine Teilschuld. Vor allem, da hier ja keine Fakten vorliegen, sondern Aussage gegen Aussage + Schaden.
Oder gabs Beifahrer?

Wolfram
2014-01-03, 18:02:27
Ok, dann bin ich zu 100% unschuldig und ich bringe das ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht. Habe die Geschichte nämlich aus Sicht der Person Gegenüber geschildert wie er es der Polizei erklärt hat.

So was find ich unverschämt, dann pocht er noch auf sein Recht und meine Versicherung steigt.

Die Versicherung hätte Dich jedenfalls über den Fortgang der Geschichte auf dem Laufenden halten sollen. Oder müssen? Mein Verdacht ist, dass die Versicherungen sich bei solchen Geschichten gerne auf Teilschuld einigen, mit der Folge, dass für beide die Prämien steigen.

MSABK
2014-01-03, 18:09:38
Die Versicherung hätte Dich jedenfalls über den Fortgang der Geschichte auf dem Laufenden halten sollen. Oder müssen? Mein Verdacht ist, dass die Versicherungen sich bei solchen Geschichten gerne auf Teilschuld einigen, mit der Folge, dass für beide die Prämien steigen.

Ich wurde angerufen und gefragt ob ich 50:50 Schuld akzeptiere. Habe nein gesagt. Die haben mich trotzdem hochgestuft und den Beitrag erhöht.

ux-3
2014-01-03, 18:16:42
Wäre es nicht billiger, deinen Anteil selbst zu bezahlen und dich nicht hochstufen zu lassen?

Wolfram
2014-01-03, 18:26:17
Wäre es nicht billiger, deinen Anteil selbst zu bezahlen und dich nicht hochstufen zu lassen?

Deswegen meine ich ja, sie hätten ihn zumindest informieren müssen. Mir ist sowas letztes Jahr nämlich auch passiert: Unfall, mindestens Teilschuld meinerseits, werde aber ohne jede weitere Info hochgestuft. Wie gesagt: Ich vermute, die einigen sich gerne auf Teilschuld.

GBWolf
2014-01-03, 19:30:25
@Topic

Nein tut Sie nicht.

Stormtrooper
2014-01-03, 19:46:11
Wenn die Verkehrssituation dermassen unübersichtlich ist, das das geboten erscheint, hast du exakt das zu tun. Korrekt. Dein zeitmanagement ist ausschliesslich dein Problem und nicht das der StVO.

So ein Unfug.
Entweder die Straße ist trotz Engstelle noch breit genug, daß beide fahren können und es kracht, kommts drauf an wer nachweisen kann, daß er ganz rechts gefahren ist.
Ist die Straße aber durch die Engstelle so schmal, daß keine zwei Fahrzeuge mehr platz haben, braucht er sich ganz sicher nicht in Luft auflösen und er muß auch nicht warten bis alle meinen am Hinderniss vorbei zufahren, denn er hat Vorfahrt.

Wenn du zu schnell warst (und das beweisbar ist) bekommst du auch eine Mitschuld, selbst wenn das eigentliche verkehrsvergehen (Vorfahrtsmissachtung) vom Gegenüber begangen wurde. Das haben Gerichte bereits mehrfach so festgestellt.
Und auch diese Behauptung ist pauschal falsch, denn es kommt darauf an wie schnell er war.
Eine einfache Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht aus um eine Teilschuld zu bekommen.
Erst am 20-50% Gewindigkeitsübertretung kannst du mal anfangen von
Teilschuld zu reden.
Und hier gehts um nachweisbare Geschwindigkeitsübertretungen.
Real ist er dann wahrscheinlich 40-80% zu schnell gewesen.

Haarmann
2014-01-03, 19:57:29
MSABK

Du hättest direkt in die Offensive gehen sollen - was kannst Du dafür wenn der Tattergreis blind wien Maulwurf ist?

Je nach je hätte ich dessen Fahrtauglichkeit angezweifel in Gegenwart der Polizei. Man könne ja ncht einfach so rausziehen...

Morale
2014-01-03, 20:00:22
er muß auch nicht warten bis alle meinen am Hinderniss vorbei zufahren, denn er hat Vorfahrt.
Und da haben wir es gratulation!
@Stormtrooper
Der TE hatte vorhin noch den Fall andersrum dargestellt (eine Unart hier des öfteren).
Drauf bezog sich GSXR-1000 sein Posting.
Ihr seid also der gleichen Meinung.

Wolfram
2014-01-03, 20:03:35
So ein Unfug.
Entweder die Straße ist trotz Engstelle noch breit genug, daß beide fahren können und es kracht, kommts drauf an wer nachweisen kann, daß er ganz rechts gefahren ist.
Ist die Straße aber durch die Engstelle so schmal, daß keine zwei Fahrzeuge mehr platz haben, braucht er sich ganz sicher nicht in Luft auflösen und er muß auch nicht warten bis alle meinen am Hinderniss vorbei zufahren, denn er hat Vorfahrt.


Und auch diese Behauptung ist pauschal falsch, denn es kommt darauf an wie schnell er war.
Eine einfache Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht aus um eine Teilschuld zu bekommen.
Erst am 20-50% Gewindigkeitsübertretung kannst du mal anfangen von
Teilschuld zu reden.
Und hier gehts um nachweisbare Geschwindigkeitsübertretungen.
Real ist er dann wahrscheinlich 40-80% zu schnell gewesen.

Sorry, aber das stimmt nicht. Du mußt Deine Geschwindigkeit immer der Situation anpassen, unabhängig vom Tempolimit. Und warten muß man ggf. auch, wenn man eigentlich Vorfahrt hat, weil man die Vorfahrt genausowenig wie irgeneind anderes Recht erzwingen darf.

Entweder-Oder gibt es in solchen Situationen rechtlich nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Und im Zweifel wird der auch vor Gericht höchst unterschiedlich entschieden.

MSABK
2014-01-03, 20:17:45
War echt blöd von mir den Thread so zu beginnen.:(

Ich war definitiv nicht schnell, war eine 30er Zone. Ich war sehr weit rechts knapp am Randstein.

Habe auf freundliche Art deutlich gemacht, dass ich keine Schuld habe. Das hat der gute Mann aber bestritten.

Stormtrooper
2014-01-03, 20:19:21
Entweder-Oder gibt es in solchen Situationen rechtlich nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Und im Zweifel wird der auch vor Gericht höchst unterschiedlich entschieden.

Komisch, genau so ein entweder-oder-Urteil hat ein OLG gefällt.

Morale
2014-01-03, 20:24:22
War echt blöd von mir den Thread so zu beginnen.
Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. ;)
Hatten wir aber schon öfters, z.b. der "Ich grille unten an den Papiercontainern" wo es dann später die Ausländer waren.
Das Problem ist halt die Leute lesen ja nicht alles (sorgfältig). Irgendwo mittendrin dann "Habs aus der Sicht des anderen geschrieben, ich war das gar nicht" hilft nicht und selbst im Startpost bringt es nix, dann lesen die Leute den und zitieren andere die das noch nicht wussten.

cartman5214
2014-01-03, 20:32:49
Genau solche Sachverhalte sind Oft genug ausgeurteilt worden. Tenor ist regelmäßig eine Teilung. Wer bei Einfahrt in die Engstelle Vorfahrt ist bei einem Unfall nebensächlich. Interessant ist wer noch wieviel platz zum ausweichen hatte und wer fuhr/stand als es knallte.

Wenn der TE nicht glaubhaft darstellen kann das er alles zur Vermeidung des Unfalls getan hat inkl. stoppen sind je nach Tageslaune des Richters 30-50% realistisch.

GSXR-1000
2014-01-03, 20:50:16
So ein Unfug.
Entweder die Straße ist trotz Engstelle noch breit genug, daß beide fahren können und es kracht, kommts drauf an wer nachweisen kann, daß er ganz rechts gefahren ist.
Ist die Straße aber durch die Engstelle so schmal, daß keine zwei Fahrzeuge mehr platz haben, braucht er sich ganz sicher nicht in Luft auflösen und er muß auch nicht warten bis alle meinen am Hinderniss vorbei zufahren, denn er hat Vorfahrt..
Würdest du bitte zum WIEDERHOLTEN Male den Kontext lesen auf den sich die AUssage bezog?
In dem moment behauptete er noch derjenige zu sein auf dessen Fahrbahn das hindernis war und seine Frage dazu ob er denn dann in alle ewigkeit warten muesse.
Die antwort die ich darauf korrekterweise gab ist die, das er das im zweifel tun muesse wenn die Situation dies erfordere, sprich, die gegenfahrbahn eben NICHT frei ist, auf die er ausweichen muesste und die stelle nicht breit genug für zwei autos ist. Dann hat eben der Gegenverkehr vorfahrt und wie das dann so ist, hat er eben solange zu warten bis die fahrbahn frei ist und er die gegenfahrbahn nutzen kann um am hindernis vorbeizufahren. NOCHMAL TRooperle... bevor du jemals wieder wadenbeisserisch und krankhaft reflexartig auf meine Posts antwortest... LIES DEN KONTEXT. Es nervt extrem.




Und auch diese Behauptung ist pauschal falsch, denn es kommt darauf an wie schnell er war.
Eine einfache Geschwindigkeitsübertretung reicht nicht aus um eine Teilschuld zu bekommen.
Erst am 20-50% Gewindigkeitsübertretung kannst du mal anfangen von
Teilschuld zu reden.
Und hier gehts um nachweisbare Geschwindigkeitsübertretungen.
Real ist er dann wahrscheinlich 40-80% zu schnell gewesen.
Es gibt diverse Urteile dazu.
entscheidend ist die Wertung der Frage ob eine angepasste geschwindigkeit (UND DIE ist nach der StVO massgeblich und nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die ein maximum unter Idealbedingungen darstellt). vermutlich dazu geführt haette das der Unfall haette vermieden werden koennen. Ganz unabhaengig von der ursaechlichen schuldfrage. Das ergibt sich beispielsweise auch aus urteilen, bei denen bei deutlicher überschreitung der RICHTgeschwindigkeit, auf strecken ohne geschwindigkeitsbegrenzung den eigentlich nicht schuldigen Unfallbeteiligten eine Mitschuld, oder gar die Hauptschuld gegeben wurde. Obwohl nicht mal eine Höchstgeschwindigkeit ueberschritten wurde.
Oder Unfaelle im Nebel, wo zwar deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, aber der Situation nicht angemessen gefahren wurde.
Die StVO sagt ganz klar, das ein Autofahrer seine geschwindigkeit so zu wählen hat, das er eigentlich unter allen Umständen moegliche Unfaelle vermeiden kann, selbst bei Fehlern anderer. AUch eine unübersichtliche Verkehrssituation, wie eine offensichtliche Fahrbahnverengung auf einer Spur kann ein Grund sein die Geschwindigkeit deutlich anzupassen. Wenn nötig auch deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wie gesagt... Urteile diesbezüglich gibt es massig. Die von dir genannten Prozentzahlen gibt es so nicht.
Ist die geschwindigkeit der verkehrssituation nicht angemessen, handelst du im Sinne der StVO mindestens fahrlässig. Davon darf mindestens dann ausgegangen werden, wenn du die höchstgeschwindigkeit ueberscheitest. Wie das im Einzelfall jeweils bewertet wird ist eine Frage fuer Gutachter und der bewertung durch den richter.

ux-3
2014-01-03, 21:06:09
Wer sehenden Auges weiterfährt, hat eine Mitschuld. Der Rest ist Spekulatius.

Stormtrooper
2014-01-03, 22:20:11
Es gibt diverse Urteile dazu.
entscheidend ist die Wertung der Frage ob eine angepasste geschwindigkeit (UND DIE ist nach der StVO massgeblich und nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit, die ein maximum unter Idealbedingungen darstellt).
Ich habe nie was von HÖCHSTgeschwindigkeit geschrieben.
Ich redete immer von Geschwindigkeitsübertretung und da spielt es keine Rolle ob es die Höchstgeschwindigkeit oder niedriger sein mußte aufgrund von Wetterverhältnissen.
Das man eine Teilschuld bekommt, wenn man mit 100 bei Sichtweiten unter 50m bekommt sollte klar sein, aber auch hier stimmt mein Satz das es eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung ist, denn man darf immer nur so schnell fahren, daß man innerhalb des einsehbaren Bereichs halten kann.

MSABK
2014-01-03, 22:23:37
Was mich jetzt wundert, mein Beitrag ist ja gestiegen, das bedeutet der Gegenüber hat Geld erhalten.

Da hat die Versicherung quasi auf eigene Faust gehandelt obwohl ich die aschuld abgelehnt habe. Habe nichts schriftliches oder so. Nur ein Anruf ob ich Teilschuld anerkenne, was mit Nein beantwortet wurde.

Da muss ich ja eher die Versicherung verklagen statt dem Gegenüber.

GSXR-1000
2014-01-03, 22:25:46
Komisch, genau so ein entweder-oder-Urteil hat ein OLG gefällt.
Aber kein Grundsätzliches mit immer anwendbaren pauschalprozenten.
Entscheidendes Gesetz ist immer noch die StVO. Die spricht ganz klar von jeweils angepasster Fahrweise. Und das ist nunmal jeweils eine Einzelfallbewertung.
Ein Beispiel von vielen (bevor du wieder anfängst nach entsprechenden Quellen zu fragen, ganz auf die schnelle...); http://www.gratisrecht.de/urteile-im-verkehrsrecht/11563-uberhoehte-geschwindigkeit-fuehrt-zur-teilschuld.html

Ein anderes Beispiel dafür das Vorfahrt nicht zu erzwingen ist und die StVO immer die sorgfalt vorraussetzt die eben auch dann einen Unfall verhindern sollte, wenn andere offensichtliche Fehler begehen:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/598-vorfahrt-gehabt-und-trotzdem-teilschuld

piefke
2014-01-03, 22:25:58
Was mich jetzt wundert, mein Beitrag ist ja gestiegen, das bedeutet der Gegenüber hat Geld erhalten.

Da hat die Versicherung quasi auf eigene Faust gehandelt obwohl ich die aschuld abgelehnt habe. Habe nichts schriftliches oder so. Nur ein Anruf ob ich Teilschuld anerkenne, was mit Nein beantwortet wurde.

Da muss ich ja eher die Versicherung verklagen statt dem Gegenüber.

Mach mal, und halt uns auf dem Laufenden....

Schade das duty keinen Führerschein hat, dann wäre Sammelklage vorm BVerfG angesagt.

Fragman
2014-01-03, 22:28:55
erinnert mich an das schisshase spiel aus last action hero. euch 2 fahrern kann man zugute halten das keiner von euch beiden einer ist. dafuer steht ihr jetzt vor gericht. :freak:

GSXR-1000
2014-01-03, 22:36:34
Ich habe nie was von HÖCHSTgeschwindigkeit geschrieben.
Ich redete immer von Geschwindigkeitsübertretung und da spielt es keine Rolle ob es die Höchstgeschwindigkeit oder niedriger sein mußte aufgrund von Wetterverhältnissen.
Das man eine Teilschuld bekommt, wenn man mit 100 bei Sichtweiten unter 50m bekommt sollte klar sein, aber auch hier stimmt mein Satz das es eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung ist, denn man darf immer nur so schnell fahren, daß man innerhalb des einsehbaren Bereichs halten kann.
Lies bitte die unten genannten Urteile.
Entscheidend ist die StVO.
Du hast eindeutig in deinen Posts von Geschwindigkeitsübertretungen mit prozentualen werten geschrieben. Das kann sich logisch nur auf die zuöässige höchstgeschwindigkeit beziehen und nicht auf einen theoretischen, einzelfallwert der absolut garnicht bestimmbar ist, da er sich nach den verkehrstechnischen begebenheiten richtet.
Desweiteren richtet sich eine Geschwindigkeitsübertretung definitionsgemäss IMMER nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was auch logisch ist, denn nur dahingehend kann sie objektiv quantifiziert werden.
das andere ist eine nicht der Verkehrssituation angepasste fahrweise, was aber ein vollkommen anderer Tatbestand ist und sowohl rechtlich als auch bussgeldtechnisch andere Folgen hat.
Wirklich ein ärmlicher versuch sich da rauszuwinden. Was ist denn so schwer daran einfach zu sagen, okay... hatte ich falsch in erinnerung?

GSXR-1000
2014-01-03, 22:46:02
Was mich jetzt wundert, mein Beitrag ist ja gestiegen, das bedeutet der Gegenüber hat Geld erhalten.

Da hat die Versicherung quasi auf eigene Faust gehandelt obwohl ich die aschuld abgelehnt habe. Habe nichts schriftliches oder so. Nur ein Anruf ob ich Teilschuld anerkenne, was mit Nein beantwortet wurde.

Da muss ich ja eher die Versicherung verklagen statt dem Gegenüber.
Es steht dir frei die Versicherung anzuschreiben und ihr mitzuteilen, das du den schaden selbst übernehmen willst. dann steigt dein beitrag nicht. In dem Falle steht es dir natuerlich auch frei zivilrechtlich klaeren zu lassen ob und welcher grad der teilschuld du traegst. Das kostenrisiko traegst du in dem falle allerdings selbst.
Mit dem Versicherungsabschluss beauftragst du deine Versicherung mit der Übernahme deiner Haftungsschaeden. Die Versicherung ermittelt nach einblick in die Unfallakten ob und inwiefern ein Anspruch des Unfallgegners gegeben ist. Das sind Rechtsexperten und keine Versicherung hat die Intention unnötig zu Haften, wenn kein Anspruch besteht. Sollte die Versicherung nicht der Meinung sein, haften zu müssen teilt sie das dem Unfallgegner, respektive dessen Versicherung mit. Im zweifel führt sie sogar den notwendigen Rechtsstreit, denn du bist in jedem Falle (sofern dir keine Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherer oder der Bedingungen vorgeworfen werden koennen) in jedem Falle von der Haftung freigestellt. Wenn deine Versicherung den Schaden beglichen hat, darfst du davon ausgehen, das dies rechtlich geboten war. Mal überlegt wie lange du höhere Beiträge zahlen muesstest um selbst leichtere Unfallschäden von vielleicht 1000,-- für die Versicherung zu einem Ertrag zu machen? Zumal du jedes Jahr die versicherung wechseln kannst und dann die Folgeversicherung die höheren Beiträge kassieren würde. Denk mal logisch, welchen Sinn würde das machen?
Du darfst davon ausgehen, das die Leute der Schadensabteilung die rechtliche Situation sicherlich besser Einschätzen koennen als du. Und keine Versicherung verschenkt Geld bei der Regulierung von Schäden.

cartman5214
2014-01-03, 23:15:43
Ich wurde angerufen und gefragt ob ich 50:50 Schuld akzeptiere. Habe nein gesagt. Die haben mich trotzdem hochgestuft und den Beitrag erhöht.

Übliches Vorgehen bei KFZ-Haftpflicht. Check deine Bedingungen und du wirst einen Passus in dieser oder ähnlicher Form finden:
Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie ihrer Kfz-Versicherung während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die der Kfz-Versicherer Entschädigungen leisten oder Rückstellungen bilden müssen.
Durch die Schadenmeldung in Verbindung mit der abzusehenden Teilschuld deinerseits muss der Versicherer Geld zurückstellen. Sollte wieder erwarten das Ding zu 0 für diech ausgehen wird wieder zurückgestuft. Genauso wenn du die regulierten Beträge erstattest.

ux-3
2014-01-03, 23:20:09
Was hat denn der Aussenspiegel gekostet? :whistle:

prinz_valium
2014-01-03, 23:27:06
bei sowas sollte man halten, wenn man schon neben dem hindernis ist. dann hat der andere pech, wenn er einfach weiter fährt. ansonsten musst du halt zurück fahren dann, wenn er hält und so klug ist nicht in dich reinzubrettern.

ich find das aber auch ziemlich gefährlich manchmal. es gibt dann eben keinen weg mehr zurück, wenn man schon da ist und wenn der andere dann nicht auf sein "recht" verzichtet kracht es vllt.
hilft nur stundenlang warten und hoffen, dass wirklich keiner von vorne kommt.


ansonsten wird das eben ein gericht klären müssen.

Stormtrooper
2014-01-04, 15:43:16
Aber kein Grundsätzliches mit immer anwendbaren pauschalprozenten.
Entscheidendes Gesetz ist immer noch die StVO. Die spricht ganz klar von jeweils angepasster Fahrweise. Und das ist nunmal jeweils eine Einzelfallbewertung.
Ein Beispiel von vielen (bevor du wieder anfängst nach entsprechenden Quellen zu fragen, ganz auf die schnelle...); http://www.gratisrecht.de/urteile-im-verkehrsrecht/11563-uberhoehte-geschwindigkeit-fuehrt-zur-teilschuld.html

Das in dem Urteil sind schonmal mindestens 10km/h.
Das war in der Ortschaft, also ist er schonmal min. 20% zu schnell gefahren.
Das ist für mich schon eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung.
Zumal bei Regen und schlechter Sicht eh nicht die Höchstgeschwindkeit gefahren werden darf.

Stormtrooper
2014-01-04, 15:52:59
Lies bitte die unten genannten Urteile.
Entscheidend ist die StVO.
Du hast eindeutig in deinen Posts von Geschwindigkeitsübertretungen mit prozentualen werten geschrieben. Das kann sich logisch nur auf die zuöässige höchstgeschwindigkeit beziehen und nicht auf einen theoretischen, einzelfallwert der absolut garnicht bestimmbar ist, da er sich nach den verkehrstechnischen begebenheiten richtet.

Laber doch nicht schon wieder so einen Unsinn.
In der StVO steht im §3 Abs 1. erstmal
Das die Geschwindigkeit an die Fahrbahn, Wetter und Sichtverhältnisse, die Ladung etc angepaßt werden muß.
Und erst im Abs.3 steht, daß unter Günstigsten Bedinungen die zul. Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften 50 und außerhalb 100 gefahren werden darf.
Nochmal das steht erst zum Schluß entscheidend sind erstmal die ganzen anderen Faktoren.
Und wenn du mal nicht so faul wärst könntest du mal nach einer Tatbestandsnummer für nicht angepasste Fahrweise für den "normalen" Verkehrsteilnehmer posten.
Bin ja mal gespannt ob du was findest.
Für die nicht angepaßte Geschwindigkeit hier.P
*103600
[103606 –
kennzpfl.
103612

KOM]
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehr
s
-
verhältnisse mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8 BKat
A – 3
50,00
[75,00]

Und wie man sieht gehts in dem Tatbestand nicht um die Höchstgeschwindigkeit.
Aber nach deiner Ansicht ist das ja unzulässig, weil das ganze nicht objektiv ist. *HAHA*

GSXR-1000
2014-01-04, 23:26:55
Laber doch nicht schon wieder so einen Unsinn.
In der StVO steht im §3 Abs 1. erstmal
Das die Geschwindigkeit an die Fahrbahn, Wetter und Sichtverhältnisse, die Ladung etc angepaßt werden muß.
Und erst im Abs.3 steht, daß unter Günstigsten Bedinungen die zul. Höchstgeschwindigkeit innerhalb von Ortschaften 50 und außerhalb 100 gefahren werden darf.
Nochmal das steht erst zum Schluß entscheidend sind erstmal die ganzen anderen Faktoren.
Und wenn du mal nicht so faul wärst könntest du mal nach einer Tatbestandsnummer für nicht angepasste Fahrweise für den "normalen" Verkehrsteilnehmer posten.
Bin ja mal gespannt ob du was findest.
Für die nicht angepaßte Geschwindigkeit hier.P
*103600
[103606 –
kennzpfl.
103612

KOM]
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehr
s
-
verhältnisse mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit.
§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8 BKat
A – 3
50,00
[75,00]

Und wie man sieht gehts in dem Tatbestand nicht um die Höchstgeschwindigkeit.
Aber nach deiner Ansicht ist das ja unzulässig, weil das ganze nicht objektiv ist. *HAHA*
Trooperle. Lassen wir es. der grad an infantilität den du hier an den tag legst ist ermuedend.
wenn du der meinung bist, unter geschwindigkeitsüberschreitung verstünde man die nicht der verkehrssituation angepasste fahrweise, die die stvo fordert, dann ist das so. Jeder ausser dir weiss eben, das man unter geschwindigkeitsüberschreitung nicht DIESEN Tatbestand versteht, sondern das überschreiten der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit.
Du windest dich solange rum, von anfang bis zum ende und zuendest eine nebelkerze nach der anderen bis keiner mehr versteht worum es ursprünglich ging. Deine schwächen im semantischen bereich haben wir schon ausgibig diskutiert, daher belassen wirs dabei.
CU.

Stormtrooper
2014-01-05, 06:50:12
Trooperle. Lassen wir es. der grad an infantilität den du hier an den tag legst ist ermuedend.

Stimmt du Mofa.
Lassen wir es.
Denn wenn du nicht mal eine Tatbestandsnummer lesen kannst, die sich explizit auf §3Abs 1. (da es sogar in der Tatbestandsnummer drinsteht) auf die max. zu fahrende Geschwindigkeit aufgrund von äußeren Faktoren bezieht.
Denn es steht ja sogar so in der Nummer, Zitat:" Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit."
Wie du daraus eine andere Ordnungswidrigkeit ableitest ist schon lächerlich, komischerweise gibts dafür auch sogar eigene Tatbestandsnummern.


103178
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb
(geschlossener Ortschaften um ... (bis 10) km/h.)
Zulässige Geschwindigkeit: *)... km/h.
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): **)... km/h.
§ 3 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.1.1 BKat

Wie man auch hier sehen kann gehts hier um die Höchstgeschwindigkeit siehe §3Abs. 3 StVO.


Aber mir egal, für mich hast du keine Ahnung und wenigstens gibts hier immer weniger Menschen die sich hier für dumm verkaufen lassen und du dich nicht mehr als Alleinwisser hinstellen kannst.

ux-3
2014-01-05, 11:02:52
Laaangweilig...
Geht bei euch die PM nicht?

DerKleineCrisu
2014-01-05, 12:43:33
Habe auf freundliche Art deutlich gemacht, dass ich keine Schuld habe. Das hat der gute Mann aber bestritten.

Das macht keiner außer es steht außer Zweifel das man Schuld ist.
Selbst dann ist es ratsam keine Schuld zuzugeben da es u.U. Probleme
mit der Versicherung geben könnte.
Das die Versicherung dir vorgeschlagen hat mit 50:50 Schuld war eine Gute
Einschätzung da wenn es vor Gericht geht sicherlich zu diesem Urteil
kommt bzw. es vor Verhandlung der Richter sogar Vorschlagen wird.

Steht der " 50%Betrag " der dann fällig wird fest ?.
Kannst ja um zu vermeiden das du hochgestuft wirst den Betrag deiner
Versicherung zugänglich machen.

Muss manchen hier Recht geben, die Vorfahrt darf man nicht erzwingen und
wenn du nicht beweißen kannst das du alles mögliche gemacht hat um ein Treffen der Außenspiegel zu vermeinten wird es auf 50% Teilschuld hinauslaufen.

Grüße

ToxiC 1l
2014-01-05, 13:54:26
Heut zu Tage interessiert es keinen mehr, ob die Polizei dabei war oder nicht. Man kann von Glück sprechen, wenn die Polizei bei solchen "Kleinigkeiten" überhaupt noch zur Unfallstelle kommt.

Ich hatte vor einigen Wochen einen Verkehrsunfall, keine Verletzten sondern nur Blechschäden. Mir ist jemand aufgefahren, bei mir waren keine großen Schäden am Auto, der Verursacher konnte allerdings nicht mehr weiterfahren und musste abgeschleppt werden.
Die Polizei fuhr ca 1 Minute später an der Unfallstelle vorbei, hielt aber nicht an (obwohl alle Leute auf den Unfall aufmerksam gemacht haben). Nachdem der Notruf abgesetzt wurde bekam man gesagt, dass nur jemand vorbeikommen würde wenn Personenschaden besteht. Da dies nicht der Fall war, sollten wir die Sache unter uns klären und es jeweils der Versicherung melden. Da der Verursacher einsichtig war, gab es im Anschluss keinerlei Probleme bzgl der Rechtsfrage. Dies kann allerdings auch ganz anders ausgehen.

Heut zu Tage kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass alles schnell und ortnungsgemäß abgehalten wird, es wird von Tag zu Tag komplizierter.

Rooter
2014-01-05, 17:55:04
@ ToxiC: Wohnst du in einer Großstadt?

MfG
Rooter

duty
2014-01-05, 18:00:48
Du fährst auf der Gegenfahrbahn, klare Sache.
viel Ahnung hast du offenbar nicht,
man darf auch mit dem Auto einen Sonderweg befahren (Fußweg oder Radweg) aber nur im Notfall
wenn die Fahrbahn nicht zu benutzten ist,
aber nur unter diesen Voraussetzungen
äußerste Rücksichtnahme, Fußgänger haben z.b. auf dem Fußweg immer Vorgang,
entscheiden darf die Polizei überhaupt nichts und nur das was Gesetzlich vorgegeben ist entscheiden
dafür sind Richter da,
wenn ich z.b. die Gegenfahrbahn benutzten muß und einen Unfall verursache mit einen Auto zusammen stoße habe ich die alleinige schult, in der StVO steht u.a "Eine Generelle Rücksichtnahme in solchen Situationen" ,
die meisten Autofahrer halten sich auch daran,
wenn andere Autos die Straße zu parkten und daruf ein Unfall verursacht wird
tragen die aber eine Mitschuld das ist eine Behinderung die Straße ist kein Parkplatz und so was kann auch dazu führen das im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen nicht durch kommt
-> Anwalt einschalten

Crazy_Bon
2014-01-05, 18:18:04
viel Ahnung hast du offenbar nicht,Aha..
man darf auch mit dem Auto einen Sonderweg befahren (Fußweg oder Radweg) aber nur im NotfallWar es einer?
wenn die Fahrbahn nicht zu benutzten ist,
aber nur unter diesen Voraussetzungen
äußerste Rücksichtnahme,Und warum wohl?wenn ich z.b. die Gegenfahrbahn benutzten muß und einen Unfall verursache mit einen Auto zusammen stoße habe ich die alleinige schult,Scheint wohl, daß die Schuldfrage ziemlich "klar" ist. in der StVO steht u.a "Eine Generelle Rücksichtnahme in solchen Situationen" ,
die meisten Autofahrer halten sich auch daran,
wenn andere Autos die Straße zu parkten und daruf ein Unfall verursacht wird
tragen die aber einen Mitschuld das ist eine Behinderung -> Anwalt einschaltenEs ist aus dem Anfangspost nicht ersichtlich, ob die geparkten Autos ordnungsgemäß abgestellt wurden oder nicht. Ich vermute, da der Threadstarter auch später kein Wort darüber verloren hat, waren die Autos ordnungsgemäß abgestellt.

duty
2014-01-06, 17:03:32
das machen die bei uns auch das die aus Faulheit auf der Straße parken obwohl Parkplätze vorhanden sind und auch wenn man ein paar Meter gehen muß be und entladen ist ja was anderes als Dauerparker auf der Straße , wenn was passiert kann man die Dauerparker mit zur Kasse bitten, selbst ein Schwerbehinderter ist in der lage ein Auto ordnungsgemäß einzupacken, wer sein Auto nicht ein parken kann der sollte seinen Führerschein abgeben der ist nicht in der Lage am Straßenverkehr teilzunehmen sage nur MPU.

Piffan
2014-01-06, 18:55:33
Ich sehe das aus der Schilderung so: Da kommt man als Autofahrer an eine Stelle, wo man zwangsläufig auf die Gegenfahrbahn muss. Nun ist es aber so, dass man guckt und niemanden sieht. Ergo fährt man los. Logo, oder? Und nun kommt auf halber Strecke dann so ein pickeliger Student oder Pennäler und meint, dass man als tattriger Opa wieder rückwärts fahren müsse oder sich mit einer Vollbremsung irgendwo in eine schmale Lücke pressen muss. Da ist es auch egal, ob da richtige Lücken sind oder nicht, der Heißsporn hat ja recht und fährt munter drauflos...

Also wenn ich diesen Stuss hier lese kriege ich mal wieder die Krätze....

Anderer Fall, wo es auch um Hirn und Rücksicht geht: Selbe Stelle, andere Uhrzeit: Man wartet und wartet, aber keine riesige Lücke im Gegenverkehr. Sondern immer nur so kurz, dass man zwangsläufig die Vorfahrt nehmen muss. Auch überhaupt kein Problem unter reifen Autofahrern, die halten nämlich an OBWOHL sie Vorfahrt haben. Ausnahmen sind unreife Heißsporne, die im Gegensatz zu den alten Säcken stets REcht haben müssen. Auch bei den jugendlichen Türken sieht man oft recht rigoroses und mieses Proll- Gehabe, bei den älteren Türken wieder alles paletti. Imho eine Frage des Alters, der eine lernt früher, der andere vielleicht nie.

Neulich im Kreisverkehr. Ich Frechdachs reihe mich ein, obwohl da jemand im Kreis ist und eigentlich Vorfahrt hat. Nun bin ich ja kein tattriger seniler Schleicher, sondern fahre flott los. So fix, dass er nur sein Tempo hätte halten brauchen. Aber was macht der Testoronbolzer: Er hupt und gibt Vollgas. Nützte aber nichts, ich war schon wieder draußen. Was für eine dämliche Sau....

Schönen Abend noch. :tongue:

Edit: @Haarmann: Du Schelm hast mal wieder meinen Tag gerettet. :wink:

ToxiC 1l
2014-01-06, 19:43:49
@ ToxiC: Wohnst du in einer Großstadt?

MfG
Rooter


Nein, der Unfall ereignete sich aber in der Nähe einer etwas größere Stadt (Randgebiet)

MSABK
2014-05-08, 10:34:57
Unsere Versicherung hat den Beitrag wieder auf den alten Stand gebracht und das Zu viel bezahlte Geld überwiesen. Mehr als nochmal anrufen und Sachlage erklären haben wir nicht mehr gemacht.

Argo Zero
2014-05-08, 10:58:03
Neulich im Kreisverkehr. Ich Frechdachs reihe mich ein, obwohl da jemand im Kreis ist und eigentlich Vorfahrt hat. Nun bin ich ja kein tattriger seniler Schleicher, sondern fahre flott los. So fix, dass er nur sein Tempo hätte halten brauchen. Aber was macht der Testoronbolzer: Er hupt und gibt Vollgas. Nützte aber nichts, ich war schon wieder draußen. Was für eine dämliche Sau....


Eine Portion Gelassenheit, grinsen und diese Leute ärgern sich noch mehr. :biggrin:
Manchmal habe ich sogar Mitleid wenn Choleriker durch die Gegend fuchteln. Aber so ist das halt.