PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Datenschutz - begründeter Verdacht


Marcool
2014-01-13, 14:34:04
Hallo,

was wäre ein begründeter Verdacht der es rechtfertigt z.B. ein Email-Konto von einem Arbeitskollegen zu überprüfen ? (Fallbeispiele)


Gruß
Marcus

blackbox
2014-01-13, 14:48:35
DU darfst das gar nicht.

Ansonsten nur der Arbeitgeber, aber auch nur in bestimmten Fällen.

WhiteVelvet
2014-01-13, 15:33:05
WENN ÜBERHAUPT, dann nur wenn die Betriebsordnung jegliche private Emails im Firmenaccount verbietet (sonst würde das Postgeheimnis gelten) und dann auch nur zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat (sofern vorhanden) gleichzeitig, und natürlich mit einem begründeten Verdacht, z.B. Verdacht auf Betriebsspionage oder fahrlässige Gefährdung der IT-Infrastruktur.

StefanV
2014-01-13, 15:33:57
Hallo,

was wäre ein begründeter Verdacht der es rechtfertigt z.B. ein Email-Konto von einem Arbeitskollegen zu überprüfen ? (Fallbeispiele)
Gar keiner?!

Marcool
2014-01-14, 07:35:45
Ups, vielleicht hätte ich dazu schreiben sollen das mich das ein Betriebsratmitglied gefragt hat.Konnte ihm keine Fälle nennen. Ich selbst habe sowas auch noch nicht erlebt. Darum frage ich nach euren Erfahrungen.

Kladderadatsch
2014-01-14, 07:53:47
Du musst Edward Snowden heißen.

GBWolf
2014-01-14, 08:04:06
Das sollte das Betriebsratsmitglied wissen.

Dawn on Titan
2014-01-14, 09:24:46
Betriebsspionage, Anfangsverdacht für Bestechlichkeit, etc.

duty
2014-01-17, 07:59:40
das darf nur die Polizei mit Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung
gem. des Strafgesetzbuch
ansonsten droht Knast das Ausspähen von Daten ist eine Straftat.

/dev/NULL
2014-01-17, 09:40:35
Da gibt es (wenn ich mich recht erinnere) verschiedene Fälle:
Wenn laut Arbeitsanweisung private Nutzung verboten ist "gehört" jede Mail dem Chef, der daher auch einen Zugriff darauf verlangen darf.

Ähnliches wenn der MA krank ist und man an Daten seines Kontos heran muss.

siehe auch:
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/E-Mail_und_Internet_am_Arbeitsplatz#Dienstliche_Nutzung

Ist eine private Nutzung erlaubt/geduldet etc. sieht das uU anders aus.

Grundsätzlich: Anwalt fragen

duty
2014-01-18, 07:33:25
alles was auf dem Firmen Server und Rechner ist kann man ohne Probleme untersuchen auch die Email Programme
und gespeicherte Emals und Passwörter alles was rein und raus geht über Internet , u.a ist der Arbeitgeber die Firma für die Anlage Verantwortlich und Haftet erstmal wenn da ein Angestellte mist macht ,
die Anlage ist Eigentum der Firma und nicht des Angestellten nur an Ext Sachen da darf man nicht ran also z.b. wenn der auf Google oder GMX was hat , da macht man sich Strafbar .

ux-3
2014-01-18, 08:35:57
Wie viele Leute nutzen wohl den duty Account?