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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Personenangabe zur Betriebskostenabrechnung


Ph03n!X
2014-01-14, 19:43:50
Hallo,

ich habe heute vom Vermieter einen Brief zu o.g. Thema erhalten.

Wird es einem negativ ausgelegt wenn eine zweite Person ein halbes Jahr bei einem gewohnt hat?

Muss man es angeben dass es eine zweite Person gab?

Muss man irgendwelche Nachteile dadurch befürchten?

Im Internet habe ich unter o.g. Stichwörtern gesucht.

Ich konnte keine gescheite Information finden.

Daher hoffe ich dass Ihr eventuell schon in der Situation ward.

Oder geht es dem Vermieter nur darum die Kosten auf die tatsächliche Anzahl der Mieter umzulegen?

Bisher musste ich bei dem Brief immer nur 1 Person hinterlegen.


Danke für eure Hilfe.

Flyinglosi
2014-01-14, 19:47:34
Betriebskosten werden doch aliquot nach Quadratmetern abgerechnet. Ich kenne zwar die rechtliche Lage nicht, aber so etwas würde ich nicht angeben.

Filp
2014-01-14, 20:02:34
Bei mir wird nach Personenzahl abgerechnet.
Personen die länger als 3 Monate bei dir wohnen zählen aber auch nicht mehr als Besuch und müssen dem Vermieter gemeldet werden.

Breegalad
2014-01-14, 20:04:34
ein "Besuch" länger als 6 wochen muss angegebeben werden.
relevant für Wasser- und Müllabrechnung

Ph03n!X
2014-01-14, 20:04:39
Mir ist es eigentlich auch bekannt dass nach den Quadratmetern abgerechnet wird.

Bevor ich da 2 Personen für ein halbes Jahr eintrage will ich halt nur wissen ob ich dadurch irgendwelche Nachteile zu befürchten habe.

Habe gerade schon bei Google weitergesucht unter dem Suchwort

Personen Angabe Betriebskosten 2 Personen Mietvertrag

Da steht halt größtenteils dass die meisten Posten bis auf Wasser personenunabhängig sind.

Da steht aber leider nicht ob es Nachteile hat wenn ich eine zweite Person für ein Halbjahr angebe.

Es handelt sich bei der Person um einen meiner jüngeren Brüder.

Hätte ich Ihm keine Dach übern Kopf gegeben wäre er nur mit erheblichem Mehraufwand zur Arbeitsstätte ( Ausbildung ) gekommen.

Mittlerweile ist er mit der Ausbildung fertig und seit dem 01.01.2014 beim Bund.

Ich habe überhaupt nicht nachgedacht damals ob ich meinen Bruder als zweite Person beim Vermieter melden musste.

Mir war wichtig dass er ein Dach übern Kopf hat und zu seiner Arbeitsstätte kommt.

Ich habe nun die Befürchtung dass mir das negativ ausgelegt wird und ich eine Abmahnung bekome , da ich womöglich gegen den Mietvertrag verstoßen habe.

Muss da gleich nochmals genau im Mietvertrag nachschauen.

Filp
2014-01-14, 20:06:55
Müll und Wasser/Abwasser ist Personenbezogen, der Rest nicht.
Wenn du nen eigenen Wasserzähler in der Wohnung hast, macht es keinen Unterschied, wenn nicht, dann wird es bei 2 Personen natürlich teurer.

Ph03n!X
2014-01-14, 20:10:24
Ich habe einen eigenen Wasserzähler in der Wohnung.

Der Wasserstandsleser war die Tage hier.

GSXR-1000
2014-01-14, 20:35:17
Mir ist es eigentlich auch bekannt dass nach den Quadratmetern abgerechnet wird.

Bevor ich da 2 Personen für ein halbes Jahr eintrage will ich halt nur wissen ob ich dadurch irgendwelche Nachteile zu befürchten habe.

Habe gerade schon bei Google weitergesucht unter dem Suchwort

Personen Angabe Betriebskosten 2 Personen Mietvertrag

Da steht halt größtenteils dass die meisten Posten bis auf Wasser personenunabhängig sind.

Da steht aber leider nicht ob es Nachteile hat wenn ich eine zweite Person für ein Halbjahr angebe.

Es handelt sich bei der Person um einen meiner jüngeren Brüder.

Hätte ich Ihm keine Dach übern Kopf gegeben wäre er nur mit erheblichem Mehraufwand zur Arbeitsstätte ( Ausbildung ) gekommen.

Mittlerweile ist er mit der Ausbildung fertig und seit dem 01.01.2014 beim Bund.

Ich habe überhaupt nicht nachgedacht damals ob ich meinen Bruder als zweite Person beim Vermieter melden musste.

Mir war wichtig dass er ein Dach übern Kopf hat und zu seiner Arbeitsstätte kommt.

Ich habe nun die Befürchtung dass mir das negativ ausgelegt wird und ich eine Abmahnung bekome , da ich womöglich gegen den Mietvertrag verstoßen habe.

Muss da gleich nochmals genau im Mietvertrag nachschauen.

Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn es nicht gerade eine 15qm einraumwohnung ist, ist nichts dagegen einzuwenden wenn ein Familienmitglied mal eine zeitlang bei dir wohnt. Warum auch? Es ist ja keine Untervermietung, ebensowenig wie eine richtige WG. Wenn deine Freundin bei dir einzieht ist da normal auch nix gegen einzuwenden, wenn die wohnverhaeltnisse das normal zulassen.
Wegen der Betriebskosten:
Ich wuerde schauen ob es sich um Vorauszahlungen handelt, wo du am jahresende eine Abrechnung bekommst und dann entsprechend verrechnet wird, oder um eine Pauschale. Bei ersterem wäre es mir egal... selbst wenn du mehr vorrauszahlst bekommstes ja bei der Abrechnung verrechnet. Bei ner pauschale ist das eher ein problem

Ph03n!X
2014-01-14, 21:55:39
Habe gerade mit einer Freundin gesprochen die in der Immobilienbranche arbeitet.

Laut Ihr soll ich Ihn angeben und gut ist.

Sie meinte auch wenn man keinen Wasserzähler hat erhöht sich dadurch Wasser und Müll.

Da ich einen habe wird nur Müll teurer.