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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkosten 2013: Vermieterin berechnet Reinigung des Dachfensters


Chris1337
2014-02-04, 13:26:02
Hallo,

brauche dringend Hilfe!
Da ich nur Teilzeitkraft bin und Zuschüsse vom JobCenter bekomme, habe ich z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung und das Gericht gibt mir auch keinen Schein für einen Anwalt, da ich seit 3 Jahren mit der Vermieterin schon anwaltlich schreibe und das Gericht jetzt sagt: Gibt nichts mehr!
Abgesehen davon, jetzt eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall abzuschließen bringt nichts, da die Versicherung ja nur für nicht vorhersehbare Fälle aufkäme und da zählt die Vermieterin nicht dazu.

Zum Problem:
Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. Kann ich nicht nachweisen, habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll.

Nun habe ich durch das Heizen ein Guthaben von 122,60€, welches die Vermieterin mit einer Nachzahlung der NK i.H.v. 112,17€ verrechnet hat ( inkl. 15€ fürs Fensterputzen ).

Meine Frage ist nun, darf ich die 15€ von der noch nicht ausgeführten Mietzahlung i.H.v. 391€ abziehen?
Ich habe nach dem Erhalt der NK 2013 die Vermieterin schriftl. aufgefordert, die NK zu korrigieren, welches sie schriftl. abgelehnt hat. Darf ich nun den Betrag eigenmächtig von der Miete abziehen?

Tanya
2014-02-04, 13:46:49
Lass es doch, des lieben Friedens wegen, einfach sein und freu dich über saubere Fenster.
Was soll der Stress wegen 15€?

GSXR-1000
2014-02-04, 13:47:36
Hallo,

brauche dringend Hilfe!
Da ich nur Teilzeitkraft bin und Zuschüsse vom JobCenter bekomme, habe ich z.Zt. keine Rechtsschutzversicherung und das Gericht gibt mir auch keinen Schein für einen Anwalt, da ich seit 3 Jahren mit der Vermieterin schon anwaltlich schreibe und das Gericht jetzt sagt: Gibt nichts mehr!
Abgesehen davon, jetzt eine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall abzuschließen bringt nichts, da die Versicherung ja nur für nicht vorhersehbare Fälle aufkäme und da zählt die Vermieterin nicht dazu.

Zum Problem:
Meine Vermieterin hat in der Nebenkostenabrechnung 2013 eine Position zur Reinigung des Dachfensters aufgeführt und mit 15,00 EUR berechnet, da sie angeblich 3x in 2013 das Fenster für mich geputzt hat. Kann ich nicht nachweisen, habe aber auch im Mietvertrag nichts unterschrieben, dass die Vermieterin das Dachfenster putzen soll.

Nun habe ich durch das Heizen ein Guthaben von 122,60€, welches die Vermieterin mit einer Nachzahlung der NK i.H.v. 112,17€ verrechnet hat ( inkl. 15€ fürs Fensterputzen ).

Meine Frage ist nun, darf ich die 15€ von der noch nicht ausgeführten Mietzahlung i.H.v. 391€ abziehen?
Ich habe nach dem Erhalt der NK 2013 die Vermieterin schriftl. aufgefordert, die NK zu korrigieren, welches sie schriftl. abgelehnt hat. Darf ich nun den Betrag eigenmächtig von der Miete abziehen?
Nun. es gehört zu deinen Aufgaben als Mieter mindestens den Bereich der öffentlich zugängig ist (also zum Beispiel Treppenhaus aber auch Fenster, die letztlich auch von aussen sichtbar sind) sauber und in ordentlichem Zustand zu halten.
Entsprechendes steht in der ein oder anderen Form eigentlich auch immer im Mietvertrag und ist eigentlich das normalste, wenn man fremdes eigentum anmietet.
Offensichtlich hast du es nicht gemacht.
Das ein Fenster einmal im Quartal gereinigt wird, ist absolute mindestanforderung und auch von dir zu verlangen (normale Menschen machen das von sich aus).
Wenn du es nicht tust, und die Vermieterin das für dich übernimmt sind 5 EUR je Putzvorgang wirklich ausserordentlich billig und günstig für dich. Zumal es eh nur deine Rückvergütung schmälert wuerde ich das mit Kusshand akzeptieren.
Die zukünftige Mietzahlung darfst du in keinem Falle einfach mindern, da miete und NK zwei getrennte Dinge sind und es keinen Grund zu einer MIETminderung gibt.

Wie wäre es demnächst einfach mal mit regelmässigem fensterputzen?
Wenn im Mietvertrag zum Beispiel eine Treppenhausreinigung vorgesehen ist 8und das ist eigentlich immer) und die mieter kommen dem nicht regelmässig und ausreichend nach, kann auch eine Putzfrau dafuer eingestellt werden und die Kosten über die NK Abrechnung umgelegt werden. Da gibts eindeutige Urteile zu.
Das man regelmässig seine Fenster putzt, dazu muesste einen eigentlich kein Mietvertrag auffordern muessen, das ist normalerweise das normalverhalten eines Mieters. Wenn du das nicht tust, sind wie gesagt die 15 EUR geschenkt.
Ich weiss das du es nicht annehmen wirst, da du grundsätzlich gegen alle und jeden auf Krawall gebürstet bist (deine Threads bezüglich aerger mit den pöhsen vermietern und und Arbeitgebern und ueberhaupt der pöhsen welt sind ja legendär), aber wenn du schlau bist machst du deshalb kein fass auf.
Allein die erwähnung von rechtsschutz ist schon einen satten lacher wert.

AlecWhite
2014-02-04, 13:48:31
Um's direkt zu sagen: Zieh um ! Das Mietverhältnis scheint so zerrüttet zu sein, dass es für beide Partein sinnvoller wäre sich zu trennen.

Um auf deine Frage zu antworten: Nein, darfst du nicht - bzw. solltest du nicht tun. Miete und Nebenkostenabrechnung sind zwei Paar Schuhe. Der Jurist spricht dann von einen Aufrechnungsverbot (Gleicher Schuldern, unterschiedliche Sache)

Zur Frage: Darf Sie das überhaupt ?

Wenn deine Vermieterin das Fensterputzen nicht in den Nebenkostenerklärung aufgeführt hat, nein ! - hat sie vermutlich nicht. Allerdings: Sofern das Dachfenster in einem Gebädueteil, dass allen Anwohner offen steht (bsp. Flur), braucht sie das nicht extra aufführen. Ich gehe aber davon aus, dass das Dachfenster nur dir zugänglich ist (Fenster in deiner Wohnung).

Dürfte ihr auch schwer fallen zu erklären wie die 15€ zu stande kommen. Also vermutlich willkürlich aus der Luft gegriffen. Somit per Definition haltlos.

soLofox
2014-02-04, 14:00:16
also bei 150EUR würde ich was machen, aber FÜNFZEHN EURO?

ich weiss ja nicht wie das dachfenster aussah, aber es wird doch schon begründet gewesen sein?

lass einfach gut sein, was willst du da jetzt machen? willst du allen ernstes einen richter damit nerven?

Chris1337
2014-02-04, 14:05:56
Nein, das Dachfenster ist im Hausflur.
Ich bin aber kein Rentner, der mit einem Tag nicht weiß was anzufangen und vor langeweile 3x die Wohnung und Flur täglich putzt!

Im Mietvertrag ist in den Nebenkosten bei 'Haus- Flur- und Treppenreinigung' ein '-', somit ohne Berechnung!
In der Hausordnung steht zwar, dass die Fenster des Treppenhauses entsprechend sauber zu halten sind, aber wie gesagt, ich putze nicht wie die Vermieterin jede Woche.

FlashBFE
2014-02-04, 14:08:57
Lass es doch, des lieben Friedens wegen, einfach sein und freu dich über saubere Fenster.
Was soll der Stress wegen 15€?
Sehe ich auch so, vor allem bei dem Preis. Wenn da extra ne Firma beauftragt worden wäre mit Anfahrtskosten usw., wäre das was anderes. Bei uns im Haus wird auch vom Hausmeister wöchentlich die Treppe geputzt und das in den Nebenkosten berechnet. Entweder man erkundigt sich vor Einzug über die möglichen Nebenkosten, oder hat eben Pech gehabt bzw. muss ausziehen.
Statt nachträglich sich ewig um 15€ zu streiten, wäre es sinnvoller, einen Anhang zum Mietvertrag zu schreiben und darin festzuhalten, dass du für die Fensterreinigung selbst sorgst und nachweist. Dann kann die Vermieterin sich überlegen, ob sie dem zustimmt. Siehe unten.

Darf ich nun den Betrag eigenmächtig von der Miete abziehen?Ich bin zwar kein Anwalt, aber ich glaube nicht, dass das gut wäre. Mietminderung ist nur bei Wohnungsmängeln erlaubt, was bei dir nicht zutrifft. Nur, weil du einer Rechnung nicht zustimmst, kannst du doch nicht einfach eigenmächtig deine Miete mindern. Wenn, dann muss die Rechnung selbst angefochten werden.

Nein, das Dachfenster ist im Hausflur.
Na super, warum schreibst du das nicht im ersten Post? Das sind einfach Hausreinigungskosten und werden auf alle Mieter umgelegt. Das war bei mir bis jetzt in jeder Mietwohnung ganz normal.

cartman5214
2014-02-04, 14:13:36
Definier mal "Dachfenster": ist es ein Fenster einer Gemeinschaftsfläche? oder ein Fenster in deiner Wohnung?

Wenn es ein Fenster in deiner Wohnung ist, darf die Vermieterin nicht ohne deine Einwilligung oder zumindest Abmahnung eine Reinigung veranlassen.
Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen ist im Mietvertrag geregelt. Solang nicht explizit der Mieter verpflichtet wird ist es eine Aufgabe des Vermieters. Und die darf als Nebenkostenposition abgerechnet werden. Der genaue Umfang der Reinigung muss, solange in gewöhnlichen Umfang vorgenommen, nicht detailliert aufgeschlüsselt werden. 3 x Fenster putzen im Jahr ist weder in der Art noch im Umfang ungewöhnlich. Hauptsache Reinigung der Gemeinschaftsflächen als solches ist als Nebenkostenposition aufgeführt.

5€ pro Reinigung werden nicht anzuzweifeln sein. Der Betrag ist selbst ohne Belege als Eigenleistung des Vermieters mehr als angemessen. Obwohl, Denkfehler! Wieviele Mietparteien sind im Haus?

Edit: grad einen letzten Beitrag gesehen. Also ist das Fenster Teil der Gemeinschaftsflächen, die Reinigung dieser ist mietvertraglich als Nebenkostenposition vereinbart. Die fehlende Zahl sehe ich unkritisch. Es wird ja nach Aufwand abgerechnet. Je nach Größe und Zugang seh ich Kosten von 30€ als i.O., 5€ als dein Anteil bei ca. 6 Parteien als gerechtfertigt.

Chris1337
2014-02-04, 14:14:02
Die Androhung einer Beauftragung einer externen Firma will die VM ebenfalls prüfen. Dem habe ich aber niemals zugestimmt bei Unterzeichnung des Mietvertrages.

Sie kann doch nicht einfach eigenmächtig Firmen beauftragen, ohne die Mieter zu informieren.


/edit
Das Dachfenster ist jedem frei zugänglich im Gemeinschaftstreppenhaus.
Im Mietvertrag ist bei 'Haus- Flur- und Treppenreinigung' ein '-', somit ohne Berechnung für die Nebenkosten. In der Hausordnung steht zwar, dass die Fenster des Treppenhauses entsprechend sauber zu halten sind, aber wie gesagt, ich putze nicht wie die Vermieterin jede Woche.
Nach jedem Regenschauer sind Dachfenster nunmal wieder dreckig. Wenn die VM jede Woche mind. 1x das komplette Treppenhaus putzt ( ohne Vereinbarung! ) und dann das Dachfenster mitputzt, kann ich als Mieter dagegen nichts tun. Sie ist Rentnerin und weiß mit ihrer Zeit nichts anzufangen.

GSXR-1000
2014-02-04, 14:26:17
Die Androhung einer Beauftragung einer externen Firma will die VM ebenfalls prüfen. Die Androhung einer Beauftragung einer externen Firma will die VM ebenfalls prüfen. Dem habe ich aber niemals zugestimmt bei Unterzeichnung des Mietvertrages.

Sie kann doch nicht einfach eigenmächtig Firmen beauftragen, ohne die Mieter zu informieren.

.
Doch kann sie.
Das wurde dir auch bereits gesagt.
Wenn du deinen Obliegenheitspflichten nicht nachkommst (zum beispiel putzen des Flures oder Fenster des Gemeinschaftsbereiches welcher deiner Wohnung zuzurechnen ist), dann kann sie problemlos eine Putzfrau damit beauftragen und dir die Kosten in rechnung stellen.
Alternativ könntest du einfach mal deinen Mieterpflichten nachkommen.

In der Hausordnung steht zwar, dass die Fenster des Treppenhauses entsprechend sauber zu halten sind, aber wie gesagt, ich putze nicht wie die Vermieterin jede Woche.
Sie hat es einmal im Quartal gereinigt und das stellt ein Problem für dich da? Bist du irre?
Alle 2 Monate mal die fenster schnell zu wischen stellt ein Problem für dich da? Halleluja... die Rechtschutzversicherung die dich jemals am hals hat, denen wuensche ich viel spass.
Deine Anspruchshaltung an andere in relation zu der Betrachtung deiner eigenen Pflichten ist jenseits von gut und böse... wenn ich jemals eine Versicherung wirklich hasse, dann empfehl ich sie dir als Rechtschutzversicherung. Versprochen.

cartman5214
2014-02-04, 14:27:10
Die Androhung einer Beauftragung einer externen Firma will die VM ebenfalls prüfen. Dem habe ich aber niemals zugestimmt bei Unterzeichnung des Mietvertrages.

Sie kann doch nicht einfach eigenmächtig Firmen beauftragen, ohne die Mieter zu informieren.


/edit
Das Dachfenster ist jedem frei zugänglich im Gemeinschaftstreppenhaus.
Im Mietvertrag ist bei 'Haus- Flur- und Treppenreinigung' ein '-', somit ohne Berechnung für die Nebenkosten. In der Hausordnung steht zwar, dass die Fenster des Treppenhauses entsprechend sauber zu halten sind, aber wie gesagt, ich putze nicht wie die Vermieterin jede Woche.
Nach jedem Regenschauer sind Dachfenster nunmal wieder dreckig. Wenn die VM jede Woche mind. 1x das komplette Treppenhaus putzt ( ohne Vereinbarung! ) und dann das Dachfenster mitputzt, kann ich als Mieter dagegen nichts tun. Sie ist Rentnerin und weiß mit ihrer Zeit nichts anzufangen.
Klar kann der Vermieter die Gebäudereinigung extern vergeben, das ist sogar so üblich! Und wenn Vermieter selbst putzt können Kosten in Höhe von vergleichbaren Fachfirmen für Eigenleistung berechnet werden.

Wieoft wird denn nun das Fenster gereinigt, tatsächlich jede Woche oder wie abgerechnet 3x jährlich? Flurfenster sind 2-3x jahrlich dran, Dachfenster können etwas öfter.

cartman5214
2014-02-04, 14:30:02
Brauchst du auch nicht. Das wurde dir auch bereits gesagt.
Wenn du deinen Obliegenheitspflichten nicht nachkommst (zum beispiel putzen des Flures oder Fenster des Gemeinschaftsbereiches welcher deiner Wohnung zuzurechnen ist), dann kann sie problemlos eine Putzfrau damit beauftragen und dir die Kosten in rechnung stellen.
Alternativ könntest du einfach mal deinen Mieterpflichten nachkommen.
Welche Mieterpflicht? Die Reinigung des Treppenhauses ist grundsätzlich Vermieterangelegenheit und kann durch Vertragsgestaltung auf den Mieter übergehen. Beim TE ist die Reinigung explizit vermieterseitig Teil des Mietvertrags.

Edit: deine Ergänzung zum Reinigunsintervall und zum Anspruchsdenken vom TE unterschreib ich.

GSXR-1000
2014-02-04, 14:33:56
Welche Mieterpflicht? Die Reinigung des Treppenhauses ist grundsätzlich Vermieterangelegenheit und kann durch Vertragsgestaltung auf den Mieter übergehen. Beim TE ist die Reinigung explizit vermieterseitig Teil des Mietvertrags.
Achja?
Wir sind uns einig, das die Hausordnung teil der Mietvereinbarung und des Mietvertrages ist?
ich zitiere den TS:" In der Hausordnung steht zwar, dass die Fenster des Treppenhauses entsprechend sauber zu halten sind".
Und nebenbei, das zahlen von Müllgebühren etc ist auch sache des Vermieters. Trotzdem wird dieser es in Form von nebenkosten auf die Mieter umlegen? Selbiges bei allen anderen Gemeinkosten... wie dem Flurputzen ebenfalls.
Das ist absolut unstrittig.

ux-3
2014-02-04, 14:37:03
Wenn die VM jede Woche mind. 1x das komplette Treppenhaus putzt ( ohne Vereinbarung! ) und dann das Dachfenster mitputzt, kann ich als Mieter dagegen nichts tun. Sie ist Rentnerin und weiß mit ihrer Zeit nichts anzufangen.

Oh mein Gott! 1x die Woche? Das ist ja neurotisch! Wie soll sich da Dreck ansammeln, den man mit in die Wohnung tragen könnte?

Boris
2014-02-04, 14:41:34
Ich bin aber kein Rentner, der mit einem Tag nicht weiß was anzufangen und vor langeweile 3x die Wohnung und Flur täglich putzt!

3x täglich erwartet ja auch niemand. Als Teilzeitkraft hast du doch wohl 10 Minuten pro Monat zeit um das Fenster zu putzen. Im Mietvertrag ist nun mal festgehalten, dass die Mieter für die Reinigung des Treppenhauses inkl. der Fenster zuständig sind, also kann man das auch von den Mietern erwarten. Wer nicht putzt muss halt zahlen, so ist es z.B. in dem Gebäude in dem wir eine Eigentumswohnung haben.

cartman5214
2014-02-04, 14:42:36
Zustimmung zum Punkt Hausordnung/Mietvertrag. Aber "Sauber halten" ist nicht "reinigen". Definitionsfrage? Möglich! Auf alle Fälle widersprüchlich zum zitierten Passus mit den Reinigungskosten als Nebenkostenposition, diese nimmt ja primär den Vermieter in die Pflicht.

Wodde
2014-02-04, 14:58:02
Bitte bemühe das Gericht, aber vergiss nicht dir das Gesicht des Richters zu merken wenn er erfährt das es um 15 Euro geht......

GSXR-1000
2014-02-04, 15:19:15
Zustimmung zum Punkt Hausordnung/Mietvertrag. Aber "Sauber halten" ist nicht "reinigen". Definitionsfrage? Möglich! Auf alle Fälle widersprüchlich zum zitierten Passus mit den Reinigungskosten als Nebenkostenposition, diese nimmt ja primär den Vermieter in die Pflicht.
Der Vermieter geht zu recht primär mal davon aus, das der Mieter sich an die Hausordnung haelt. In dem falle fallen ja auch keine Reinigungskosten als Nebenkosten an.
Die fallen nur daher an, da der Vermieter eben der in der Hausordnung gegebenen Pflicht nicht nachkommt.
Ich seh da keinen widerspruch.

cartman5214
2014-02-04, 16:45:45
Sauber halten: keinen unnötigen Dreck produzieren, keinen Müll ablegen usw.
Reinigen: beseitigen von bei üblicher Nutzung entstehenden Verschmutzungen wie Staub, Straßendreck, fenster putzen usw.

Auch bei sorgsamen Umgang (Mieterpflicht) mit dem Treppenhaus verschmutzt dieses, weshalb es regelmäßig gereinigt (Vermieterpflicht) werden muss.

Auch bei meiner Hausordnung wird Sauberkeit im Treppenhaus erwartet, ich habe aber noch nie den Besen geschwungen (gelogen, nachdem ich ne Kübelpflanze entdorgt habe musste ich lose Erde aufkehren).

GSXR-1000
2014-02-04, 17:04:33
Sauber halten: keinen unnötigen Dreck produzieren, keinen Müll ablegen usw.
Reinigen: beseitigen von bei üblicher Nutzung entstehenden Verschmutzungen wie Staub, Straßendreck, fenster putzen usw.

Auch bei sorgsamen Umgang (Mieterpflicht) mit dem Treppenhaus verschmutzt dieses, weshalb es regelmäßig gereinigt (Vermieterpflicht) werden muss.

Auch bei meiner Hausordnung wird Sauberkeit im Treppenhaus erwartet, ich habe aber noch nie den Besen geschwungen (gelogen, nachdem ich ne Kübelpflanze entdorgt habe musste ich lose Erde aufkehren).
Das ist jetzt nicht dein ernst.
1. wir kennen den genauen Wortlaut der Hausordnung nicht. Nur die laxe wiedergabe des erbosten TS.
2. Auch sauber halten bedeutet (wenn es dreckig wird) sauber machen. Alles andere ist doch wohl realitätsfern. Ich bitte dich.
3. Selbst wenn es vermieterpflicht wäre, kann er natürlich die gemeinkosten (wie alle anderen gemeinkosten auch) die ihm entstehen als nebenkosten auf die mieter umlegen? Genau dazu sind NK abrechnungen da? Denn die Profiteure sind primär die Mieter. Nicht der Vermieter.
Also gehopst wie gesprungen, die umlage der kosten ist in jedem Falle zulässig.

WTC
2014-02-04, 17:10:06
Alter, du wolltest echt ne anwaltliche Beratung wg. 15€ die auch noch die Allgemeinheit blechen soll?? :freak::freak::freak::freak::freak::freak::freak: