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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : offene Forderungen, Vollstreckungsauftrag, Anwalt oder Gerichtsvollzieher ?


PacmanX100
2014-02-07, 16:30:56
Ich habe ein rechtskräftiges Urteil in der Hand, darin geht es um die Rückzahlung einer Darlehnssumme von mehreren tausend Euro PLUS Zinsen.

Der Kläger wurde verurteilt xxx jeden Monat abzuzahlen, was er jedoch seit September schon nicht mehr tut. Im Vertrag ist festgehalten, das er die Summe bei Nichteinhaltung sofort begleichen muss.

Das ist nun das Problem. Zweimal wurde er angeschrieben, er versprach zu zahlen, tat es nicht. Bis heute ist kein weiterer Euro eingegangen.

Der (Zwangs)gerichtsvollstrecker meinte, ein Auftrag bei ihm würde 150-200 € kosten. Das ist schön blöd, da es darum geht Geld ZURÜCK zu holen und nicht zu ZAHLEN!

Welche Möglichkeiten bleiben jetzt noch? Anwalt wäre eine Möglichkeit ABER das erste Urteil wurde auch schon durch den Anwalt erwirkt und daran hält er sich nicht ...
Wenn es auf diese Zwangsvollstreckung hinausläuft, was sollte man beantragen?
- Vermögensauskunft (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html)
- Pfändung aller körperlichen verwertbaren Sachen
???
Haftbefehl lässt sich ebenfalls beantragen. Aber welche Wirkung hätte das?

Dann gibt es leider noch den unklaren Punkt "Gütliche Einigung" (http://dejure.org/gesetze/ZPO/802b.html). Der Gerichtsvollzieher möchte die Summe in Maximal 6 Raten beglichen haben. Durch diese Regelung kann er auch eine Ratenzahlung anstreben.. aber.. macht es bei Summen von über 6000 € überhaupt Sinn ? Er wird sie vermutlich nicht begleichen (können).
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Am Rande: Der zweite Schuldner ist die Stadt. Lassen sich auch hier solche Verfahren durchführen ? Es läuft derzeit ein Gerichtsverfahren.. und sollte die Summe widerrechtlich einbehalten worden sein, müssen sie diese zurückzahlen (zzgl Zinsen?)
Dieses SGB II ist der größte Schrott den es jemals in Deutschland gab.

Senfgnu
2014-02-07, 18:04:28
Man kann natürlich gegen jede natürliche und juristische Person ein ganz normales Mahnverfahren durchziehen.

Und selbstredend zahlt die Kosten für den Gerichtsvollzieher der Schuldner obendrauf, die streckst du nur vor.
Ein Anwalt bringt an dem Punkt eher wenig, schließlich ist die Lage ja klar.

ux-3
2014-02-07, 18:09:49
Und selbstredend zahlt die Kosten für den Gerichtsvollzieher der Schuldner obendrauf, die streckst du nur vor.


Ausnahme: Beim Schuldner ist nichts zu holen. :mad:

PacmanX100
2014-02-07, 18:12:05
Und selbstredend zahlt die Kosten für den Gerichtsvollzieher der Schuldner obendrauf, die streckst du nur vor.

Da fangen die Probleme ja an. Wenn man die Kosten vorstreckt.. wie geht es dann weiter?
Der GV meinte er würde in maximal 6 Raten ALLES einfordern. Es ist schwer davon auszugehen, das diese Summe nicht aufgebracht werden kann, das wären jeden Monat tausend Euro etc

Was kommt danach ? Es gibt noch den Punkt "gütliche Einigung" anstreben. Das wären laut Gesetz dann 12 Monate oder so ähnlich.. aber das wurde ja quasi schon privat versucht. Wo ist also da der Sinn ?

ux-3
2014-02-07, 18:33:17
Nix kommt danach...
Einem armen Mann kannst Du nicht in die Tasche greifen. Schuldturm gibts keinen mehr.

Senfgnu
2014-02-07, 18:57:42
ja wenn er nix hat, kannst ihm auch nix nehmen.

PacmanX100
2014-02-07, 18:59:26
Stop! WISSEN WIR NOCH NICHT was er hat!

Er wollte schließlich zahlen, im Brief sogar bestätigt, aber selbst diese Summe ist "ausgeblieben".

Philipus II
2014-02-07, 19:05:11
Gerichtsvollzieher. Die Kosten musst du auslegen.

Black-Scorpion
2014-02-07, 19:07:37
Wenn du ein Vollstreckbaren Titel hast kannst du dem Schuldner 30 Jahre jedes Jahr den GV auf den Hals hetzen.

schokofan
2014-02-07, 19:25:18
Mir ist jetzt etwas unklar was für eine Antwort hier erwartet wird, aber wenn die Summe nicht in besagten 6 Monaten aufgebracht werden kann oder du dich nicht anderweitig gütig mit ihm einigst und auch eine Pfändung aussichtslos scheint wird der GV eine eidesstattliche Versicherung vom Schuldner verlangen. Darauf bezieht sich auch der Haftbefehl, mit diesem kann man die Abgabe einer EV erzwingen...was, falls der Schuldner es darauf ankommen lassen sollte im übrigen weitere Kosten für dich verursachen würde. Die EV und der daraus folgende Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelten darüber hinaus für 3 Jahre, dann kann man es noch einmal über den GV versuchen. In diesem Fall bleibst du dann auf allen Kosten vorerst sitzen.

PacmanX100
2014-02-07, 19:31:14
aber wenn die Summe nicht in besagten 6 Monaten aufgebracht werden kann

Bei dieser Größenordnung wird das selbst mit Arbeit schwierig bis unmöglich, da müsst er schon 2500,- netto haben, sehr unwahrscheinlich.

oder du dich nicht anderweitig gütig mit ihm einigst

Die Einigung durch den Vertrag ist nicht eingehalten worden. Die zweite Ratenzahlung wurde nicht fortgeführt, also stellt sich jetzt die Frage wie es weitergehen soll. Ohne Druck passiert scheinbar gar nichts...

Der Sandmann
2014-02-07, 19:31:46
Wir wissen halt nicht ob der Schuldner nicht zahlt weil er kein Geld hat oder sich einfach stur stellt.

Aber ich habe davon kaum Ahnung. Evtl. mal GSXR-1000 anschreiben. Ich glaube er hat in diesem Gebiet durchaus Fachwissen.

schokofan
2014-02-07, 19:36:27
Als Druckmittel um zu gucken ob überhaupt was zu holen ist eignet sich ein GV durchaus sehr gut, bei der Summe um die es geht würde ich die 200€ auf die das wohl etwa hinauslaufen wird durchaus investieren. Es wird zwar etwas dauern, und eventuell ist das Geld weg, aber wenn etwas zu holen ist wird der GV das am ehesten kriegen.

Wenn es geht, würde ich den persönlich beauftragen, der kann dann auch am ehesten sagen welche Kreuze im speziellen Fall am sinnvollsten sind, die machen sowas nun mal täglich :)

GSXR-1000
2014-02-07, 20:42:11
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Am Rande: Der zweite Schuldner ist die Stadt. Lassen sich auch hier solche Verfahren durchführen ? Es läuft derzeit ein Gerichtsverfahren.. und sollte die Summe widerrechtlich einbehalten worden sein, müssen sie diese zurückzahlen (zzgl Zinsen?)
Dieses SGB II ist der größte Schrott den es jemals in Deutschland gab.
Zum einen, was hat das mit dem SGBII zu tun?
Zu deiner Ergänzung: meinst du die Stadt ist der 2. Gläubiger? Oder der 2. Schuldner?
Ich versteh den Zusammenhang jetzt nicht ganz, möchtest du sagen, du bist rechtskräftiger gläubiger gegenüber der Stadt und möchtest gegen die stadtkasse vollstrecken lassen?
Könntest du tun, aber in aller regel wird die öffentliche hand bei rechtskräftigen schuldverhältnissen fristgerecht zahlen. Und damit du gegen jemanden vollstrecken kannst, muss er zumindest erstmal wirksam im verzug sein. Wie gesagt... ich verstehe deine ergänzung nicht wirklich.


Zum einen: du hast einen vollstreckbaren Titel, der hat generell erstmal 30 jahre gültigkeit. Das heisst es ist keine Eile geboten.

Ich weiss jetzt nicht inwieweit du bisher zielführende gespräche mit dem Schuldner geführt hast (mit zielführend meine ich jetzt nicht, "Rück die kohle raus oder ich hetz dir den GV auf den Hals, sondern im sinne einer machbaren, für beide gangbaren Lösung.) Das wäre für mich der erste schritt, auch weil man dabei abschätzen kann, ob der schuldner nicht zahlen will, oder nicht zahlen kann.

Wenn er nicht zahlen will, kann der GV eine lösung sein, muss aber auch nicht.
Denn wenn es ihm letztlich egal ist was passiert, gibts alle moeglichen mittel und wege, das er eine EV abgibt und trotzdem irgendwie passabel lebt (dann besitzt eben die freundin plötzlich alles).

Wie gesagt, du kannst einen GV dahin schicken, der prinzipiell beauftragt ist, den gesamten ausstehenden Betrag + seine Gebühren einzutreiben. Durch entgegennahme von Zahlungsmitteln oder entsprechender Pfandgegenstände die dann verwertet werden koennen, wenn vom schuldner nicht ausgelöst. Erfahrungsgemaess kommt dabei meistens nix rum.
Der GV kann auch eine Ratenzahlung gemaess ZPO vereinbaren (die muss er sogar annehmen wenn angeboten) die eine rückzahlung der gesamtschuld binnen 6 Monaten vorsieht. Mit deiner Zustimmung sind auch andere Vereinbarungen möglich.

Was im falle einer (vorhersehbaren)fruchtlosen Pfändung passiert, kannst auch du mitbestimmen. Du kannst dem GV zum beispiel auferlegen, in diesem Falle die EV einzufordern. Sprich die Aufstellung aller Vermögensgegenstände und auskunft über die wirtschaftliche Lage.
Diese EV selbst bringt dir als gläubiger aber nicht viel, sondern ist lediglich ein druckmittel um zahlungsunwillige (nicht zahlungsunfaehige) schuldner zur zahlung zu bewegen, denn dem schuldner schadet sie massiv (und erhöht auch nicht gerade die chance auf wirtschaftliche erholung was ja gut für den gläubiger waere). Die EV wird eingetragen und kann in regelmässigen abstaenden (ich meine 2 Jahre) neu eingefordert werden (kostet halt jedes mal).

Für die betreffende Person sind die Folgen massiv, da sowohl seine Bank als auch jeder moegliche Kreditgeber (zum beispiel bei Handyvertraegen etc) diese EV sehen und in aller regel von den geschäften abstand nehmen.
Dir bringt das jedoch eher nichts.

Mit dem Vollstreckbaren Titel koenntest du prinzipiell auch gleich eine Kontenpfändung bei seiner Bank erwirken, sofern dir seine Bankverbindung (aktuell) bekannt ist. Dann wird das Guthaben dort erstmal eingefroren, bis die Schuld beglichen ist. Bedenke allerdings, das auch hier der Schuldner monatlich das Geld, bis zum persönlichen Pfändungsfreibetrag ausgezahlt bekommt (auf antrag und nachweis). Überzählige Guthaben oder Einzahlungen gehen dir zu. Das ist aber ebenfalls eher unwahrscheinlich.
Selbiges gilt für eine ebenfalls von dir einforderbare Lohnpfändung. Hier forderst du den Arbeitgeber (sofern dir bekannt) monatlich alle Lohnansprüche, die über den persönlichen Pfändungsfreibetrag hinaus bestehen an dich zu überweisen. Dazu muss dir der AG aber bekannt sein, zudem birgt sowas natuerlich auch die Gefahr, das der AG das nicht lange mitmacht und die Person den Job verliert.

Du siehst also: Das wichtigste ist vorab 2 Dinge festzustellen:
1. Ist die person überhaupt zahlungsfaehig?
2. Ist in irgendeiner form eine fuer beide seiten tragbare Vereinbarung moeglich? (damit gibst du erstmal keine ansprueche auf).

Wenn du Frage 1 schon verneinen kannst, lohnt sich kein aufwand eine vollstreckung zu beauftragen, es sei denn, du brauchst es als genugtuung um den Schuldner noch tiefer in die scheisse zu reiten. Dann kannst dus machen, bis zur letzten Konsequenz, wirklich befriedigend ist das aber nicht, weil es kostet ausschliesslich dein geld. Was du vermutlich nie wiedersehen wirst. Das nennt man schlechtem Geld noch gutes hinterherwerfen.

Wenn es irgendwie geht, wuerde ich den 2. Punkt anstreben. Auch wenn das nicht so toll klingt. Aber oftmals ist in irgendeiner Form ein vergleich moeglich . Was nutzt dir das, wenn die person nicht mal gegen die auflaufenden Zinsen anzahlen kann?

Zwingst du ihn in eine EV macht er u.U. privatinsolvenz und nach 7 Jahren kannste deine gesamtforderung komplett abschreiben. Dann haste keine ansprüche mehr und kannst dir mit dem Titel den Popo abwischen.

Du kannst im zweifel besser irgendwie versuchen, das ihr euch, meinetwegen auch auf 1/3 oder gar 1/4el der geschuldeten Summe als einmalzahlung (oder in sehr kurzem Zeitraum) einigt, als das du 30 jahre vergeblich auf die volle summe hoffst. Das spart nerven und viel stress und du wirst sehen, der spatz in der hand ist in dem Fall immer besser als die Taube auf dem Dach.

Vielleicht ist die Person ja dazu bereit und in der Lage sich fuer so einen Vergleich von jemandem Geld zu borgen oder sonstwie aufzubringen. Auch den meisten schuldnern ist es lieber irgendwie aus der Nummer rauszukommen. Nur wenn der Schuldenberg unueberwindlich hoch ist, geht jedem irgendwann die Puste aus.
Verabschiede dich in jedem Falle von der Schuldfrage. Nachtreten nutzt jetzt garnix mehr und bringt dich nicht weiter. Versuch das ganze rational und nuechtern zu sehen und den finanziellen schaden bestmoeglich zu mindern.

PacmanX100
2014-02-07, 21:18:04
Zum einen, was hat das mit dem SGBII zu tun?
Es hat das Problem verursacht. ;)
ich verstehe deine ergänzung nicht wirklich.

Das ist auch keine Ergänzung, sondern ein zweiter Fall. Eben die selbe Scheiße in anderer Form.

Ja und welche Möglichkeiten bleiben tatsächlich? Zahlen musste er, hat er eine begrenzte Zeit. Danach trotz verringerung des Betrags auch nur eine gewisse Zeit.
Der Typ ist bestimmt ein Arsch, das scheint recht klar zu sein und zu tun haben wir auch nichts mit dem, wollen wir nicht, also sind die Optionen hier sehr eingeschränkt. Allein schon die Sache.. kein Euro mehr zahlen, sich nicht melden, umziehen...

Private Briefe nützen nichts mehr, vielleicht könnte ein Anwalt noch etwas bewirken aber das zögert die Sache zeitlich eben weiter hinaus wenn dadurch nichts passiert!

synergie
2014-02-07, 23:54:27
Machs gleich richtig und wende dich an diese netten Herren! http://www.moskau-inkasso.com/

http://abload.de/img/inkasso-moskauv4y5.jpg

Wenn er nicht zahlen will, helfen die recht schnell nach :)

GSXR-1000
2014-02-08, 01:37:55
Es hat das Problem verursacht. ;)
Versteh ich noch weniger.
es ist etwas schwer dir sinnvoll rat zu geben, wenn der sachverhalt von dem du sprichst doch so mysteriös und nebulös ist.
Zum Beispiel ist es irgendwie etwas befremdlich, zu verstehen, wie es zu einer darlehensumme auf privater basis von mehreren Tausend euros kommt, (was man normalerweise, zumindest in meinem Umfeld nur leuten gibt, die man ziemlich gut kennt), und dann so aussagen wie Der Typ ist bestimmt ein Arsch, das scheint recht klar zu sein und zu tun haben wir auch nichts mit dem, wollen wir nicht" liest. das ist für einen aussenstehenden ohne kenntnis des sachverhalts recht seltsam. Oder ist das ein Privatdarlehen über eins dieser Onlineportale?
Wenn dann aber noch so begründungen wie SGBII dazukommen, oder aber die Aussage wie:"Das ist auch keine Ergänzung, sondern ein zweiter Fall. Eben die selbe Scheiße in anderer Form.", dann wirds komplett kurios, mir wäre eigentlich kaum eine Mögliche Konstruktion bekannt, in der ich als Privatperson einer Stadt ein Darlehen gewähre, dann gerichtlich gegen diese vorgehe, und diese dann trotz Rechtskraft nicht zahlt und ich vollstrecken muesste. Überhaupt sind die moeglichen Konstruktionen, einer Stadt ein Darlehen zu geben eher gering. Deshalb versteh bitte die verwirrung.



Ja und welche Möglichkeiten bleiben tatsächlich? Zahlen musste er, hat er eine begrenzte Zeit. Danach trotz verringerung des Betrags auch nur eine gewisse Zeit.

Wie ich sagte, die Zahl der sinnvollen Optionen ist ziemlich begrenzt. Vor allem dann, wenn man nicht weiteres Geld verlieren will, sondern den Schaden verringern.

Der Typ ist bestimmt ein Arsch, das scheint recht klar zu sein und zu tun haben wir auch nichts mit dem, wollen wir nicht, also sind die Optionen hier sehr eingeschränkt. Allein schon die Sache.. kein Euro mehr zahlen, sich nicht melden, umziehen....

Auch wenn sich das aus sicht des Gläubigers mau anhört, und man sich zu recht veräppelt fühlt, man sollte jedoch versuchen, sich von der persönlichen verletztheit zu befreien und die sache nüchtern sehen.

Die wenigsten Leute haben gerne schulden. Es gibt eine sehr kleine Gruppe der Personen, denen das schlichtweg egal ist und die drauf scheissen.
Der weitaus grössten mehrheit setzen schulden mehr zu als kaum irgendwelche anderen Belastungen des täglichen Lebens. Ebenso aber wie mit anderen Belastungen sind einige dem Umgang mit Problemen dieser Art nicht gewachsen, vor allem dann nicht, wenn sie übermächtig werden.
Viele verfallen dann in eine "Vogel Strauss Politik"- also Kopf in den sand. Die wenigsten stellen sich der situation und wenden sich beispielsweise an schuldnerberater oder suchen proaktiv den dialog zu gläubigern.
Auch sollte man nicht vergessen, das der Grund für eine massive schuldenproblematik oft in wirklich schwerwiegenden anderen Problemen der Menschen liegt: Jobverlust, Scheidung, Krankheit, Suchtprobleme, etc. Die Palette der Gründe ist reichhaltig. Klar, es gibt Leute, die scheissen auf alles und sind wirklich komplett alleine an der Misere Schuld. Diese Zahl ist aber sehr gering.

Das soll jetzt nix entschuldigen, ich wollte dir nur klarmachen, das, obwohl verstaendlich, der wunsch nach satisfaktion und der unmut auf den Menschen, dich nicht wirklich weiterbringt oder zielführend ist.
Ich glaube die Mehrzahl jeder beliebigen Grupppe (beispielsweise der Forenuser) würde ähnlich reagieren, wie dein schuldner, wenn die Probleme über den Kopf wachsen und moeglicherweise an diversen Fronten gleichzeitig auftauchen. Die wenigsten haben die innere Stärke sich immer und in jeder Situation den Problemen zu stellen.

Ich denke also weiterhin, das egal was du subjektiv verständlich an ärger empfindest, die einzige zielführende Massnahme ist, das direkte persönliche Gespräch zu suchen. Egal, was für massnahmen du am ende in erwägung ziehst.

Es gibt imho nur diese Option.
Entweder es kommt dann zu der Situation, das man eine vernünftige Einigung findet, oder aber du stellst fest, das ohnehin einfach nichts zu holen ist, zumindest auf absehbare Zeit nicht. Beide Möglichkeiten ersparen dir zumindest weiteren Verlust und Geldeinsatz, erstere bringt dir zumindest einen Teilbetrag wieder.
Die dritte Möglichkeit, nämlich das du feststellst, das die Mittel zwar da sind, aber die Person einfach nicht zahlen WILL, halte ich fuer eher unwahrscheinlich. Wenn das allerdings der Fall wäre, was du aber widerum auch nur durch den persönlichen Kontakt sinnvoll feststellen kannst, wäre dann eben der startschuss für oben beschriebene Vollstreckungsmassnahmen diverser art. Dann kannst du wenigstens hier mit einem return of investment rechnen.
Wie gesagt. Bei dieser Konstellation kommst du imho an dem persönlichen Kontakt nicht sinnvoll vorbei.

GSXR-1000
2014-02-08, 01:39:11
Machs gleich richtig und wende dich an diese netten Herren! http://www.moskau-inkasso.com/

http://abload.de/img/inkasso-moskauv4y5.jpg

Wenn er nicht zahlen will, helfen die recht schnell nach :)
Jo.
nur wenn er nicht zahlen KANN, zahlst du die "netten Herren" ebenso selbst und hast dabei nix gewonnen.
Das ist das was die "knochenbrecher branche" gerne verschweigt.

ux-3
2014-02-08, 08:52:40
Man kann den Titel aber auch verkaufen, oder?

GSXR-1000
2014-02-08, 09:54:36
Man kann den Titel aber auch verkaufen, oder?
Inwiefern man das rechtswirksam tun kann, haengt von der expliziten Vertragsgestaltung ab (des Ursprungsschuldvertrages).

Mumins
2014-02-08, 10:38:23
Gib mir doch bitte mal ein Beispiel welche titulierte Forderung nicht abgetreten werden kann.

GSXR-1000
2014-02-08, 10:54:06
Gib mir doch bitte mal ein Beispiel welche titulierte Forderung nicht abgetreten werden kann.
Zum Beispiel dann, wenn dies im Vertrag selber ausgeschlossen ist.
Achte ich zum Beispiel gerade bei Darlehensverträgen drauf.
Das beispielsweise die Bank mit der ich ein Schuldverhältnis eingehe nicht berechtigt ist, diese Forderung ohne mein explizites einverständnis an dritte abzutreten oder zu veräussern. Gerade bei langläufigen Krediten wie Hausfinanzierungen oder Hypothekendarlehen sollte man darauf achten.
Ob diese Forderung ueber die wir hier sprechen verkäuflich ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Ich hab auch ehrlich gesagt selten bis nie davon gehört, das Forderung an privat von privat verkauft wird. Rechtlich ist es wahrscheinlich moeglich, sofern das nicht im schuldverhältnis selbst ausgeschlossen ist.
Sinn machen wirds aber kaum.
Denn du wirst kaum jemanden finden, der dir eine solche forderung gegen eine privatperson mit der windigen vorgeschichte abkauft für eine halbwegs angemessene quote. Die wahrscheinlichkeit der völligen uneinbringbarkeit der forderung liegt viel zu hoch in diesem fall. Kein seriöses unternehmen wuerde sowas abkaufen. Wenn du an unseriöse verkaufen willst, dann mach das... am besten gegen bargeld. Für mich käm sowas nicht in frage.
Dann doch lieber ein Vergleich mit dem Schuldner auf niedrigem Niveau.

PacmanX100
2014-02-08, 11:53:54
Zum Beispiel ist es irgendwie etwas befremdlich, zu verstehen, wie es zu einer darlehensumme auf privater basis von mehreren Tausend euros kommt, (was man normalerweise, zumindest in meinem Umfeld nur leuten gibt, die man ziemlich gut kennt)

Wie wäre es mit einem Erbfall?
mir wäre eigentlich kaum eine Mögliche Konstruktion bekannt, in der ich als Privatperson einer Stadt ein Darlehen gewähre, dann gerichtlich gegen diese vorgehe, und diese dann trotz Rechtskraft nicht zahlt und ich vollstrecken muesste.

Wie kommst du denn darauf das es hier um Darlehen geht? Die können dir dein Geld einfach "einbehalten" wenn sie meinen sie sind damit im Recht. Wehren kannst du dich darüber nur gerichtlich und das dauert Monate/Jahre.

es geht erstmal darum etwas Geld zurückzubekommen ohne große Ausgaben zu haben. Das Raten über 1000,- im Monat schwer zu begleichen sind ist das eine, aber warum zahlt er nicht weniger ?

Philipus II
2014-02-08, 11:58:59
Schick doch einfach regelmäßig den Gerichtsvollzieher, irgendwas ist dann doch bei vielen zu holen.

Mumins
2014-02-08, 12:16:38
@GSXR-1000
Das gilt aber nur solange die Forderung nicht tituliert ist.

GSXR-1000
2014-02-08, 15:03:12
Wie wäre es mit einem Erbfall?

Gut, gerade dann bestünde zumindest bei mir erst recht gesprächsbedarf mit dem gläubiger.


Wie kommst du denn darauf das es hier um Darlehen geht? Die können dir dein Geld einfach "einbehalten" wenn sie meinen sie sind damit im Recht. Wehren kannst du dich darüber nur gerichtlich und das dauert Monate/Jahre.?
Ich schloss das aus deinen worten:
"darin geht es um die Rückzahlung einer Darlehnssumme von mehreren tausend Euro PLUS Zinsen." in kombination mit:
"Eben die selbe Scheiße in anderer Form."
Und immer noch verstehe ich nicht was das alles mit dem SGB2 zu tun haben koennte? "Grundsicherung für Arbeitslose"?
Sprichst du von einer Forderung gegen die Arge? oder der Stadt? in beiden Fällen ist es doch wohl vollkommen legitim, das Geld erst dann ausgezahlt wird, wenn sichergestellt ist, das ein Anspruch vorliegt? Und sollte man darüber unterschiedlicher meinung sein, wird das eben gerichtlich festgestellt? Im Vorgriff auf ein Gerichtsurteil kannst du natürlich nicht vollstrecken, falls das deine Frage war. Du kannst natürlich erst einen rechtswirksam festgestellten Titel vollstrecken lassen. Das gilt aber immer. Egal bei welchem Sachverhalt oder welchem Gläubiger. (wobei es spezialfälle gibt, in denen ein Bescheid schon sofort ein Vollstreckbarer Titel ist). Ich darf dich aber beruhigen. Du wirst nie in die Verlegenheit kommen, bei der Stadt oder der Arge als Schuldner vollstrecken zu können. Wenn dein anspruch rechtswirksam festgestellt ist, wird der auch gezahlt. Fristgerecht. Wenn nicht, schaust du eben in die röhre. Mag dir nicht passen, ist aber so.


es geht erstmal darum etwas Geld zurückzubekommen ohne große Ausgaben zu haben. Das Raten über 1000,- im Monat schwer zu begleichen sind ist das eine, aber warum zahlt er nicht weniger ?
Nochmal: hast du diesbezüglich das fantastischte Mittel der menschlichen Evolution ausreichend bemüht? Persönliche Konversation?
Gerade wenn du nicht der ursprungsgläubiger warst und diesen anspruch quasi ererbt hast (was ich aus deiner einlassung zum anfang entnehme), meinst du nicht, das es da sinnvoll wäre entsprechend zu kommunizieren und auf irgendeinem weg eine sinnvolle einigung zu finden? Dein Groll müsste sich ja auch in grenzen halten, schliesslich bist es ja nicht du, der das geld gegeben hat. Son gespräch kostet dich nix. jede andere lösung kostet dich erstmal was. Mit extrem ungewissen return of investment.

PacmanX100
2014-02-08, 15:18:46
Und immer noch verstehe ich nicht was das alles mit dem SGB2 zu tun haben koennte? "Grundsicherung für Arbeitslose"?
Sprichst du von einer Forderung gegen die Arge? oder der Stadt? in beiden Fällen ist es doch wohl vollkommen legitim, das Geld erst dann ausgezahlt wird, wenn sichergestellt ist, das ein Anspruch vorliegt?

Vielleicht ist dir das zu hoch weil es in deiner Welt nicht passiert. Es geht darum, das Geld nicht ausgezahlt wird, das EINEM SELBST gehört! Und eben weil die Stadt sich im Recht fühlt und Zahlungen "einfriert", kommt man an sein eigenes Vermögen nicht heran!
Was hat dies mit einem Rechtsstaat zu tun? Im Zweifel gilt es für den Angeklagten zu entscheiden. Hier aber, wird man "entgeignet" und kann sich nur noch gerichtlich dagegen wehren dank diesem Gesetz.
Wie würdest du es finden, wenn dein Lohn 2 Jahre lang einbehalten wird? Die könnten machen was sie wollen... schließlich ist sie erst nach dem Urteil verpflichtet es dir zurückzugeben. Toll nicht?

Nochmal: hast du diesbezüglich das fantastischte Mittel der menschlichen Evolution ausreichend bemüht? Persönliche Konversation?

Nochmal für dich: Ich möchte mit dieser Person *überhaupt nichts* zu tun haben, geschweige denn sie sehen. Deswegen lief alles über dritte Personen. Und Briefkonversationen haben erfolglos stattgefunden, die Vereinbarungen wurden nicht eingehalten. Weder die vom Anwalt, noch die private.
Für die private Insolvenz bräuchte es doch erstmal die Zustimmung diverser Gläubiger...

deepmac
2014-02-08, 15:53:26
DiePrivate Insolvenz ist natuerlich nicht abhaengig von der Zustimmung der Glaubiger, sonst wuerde es ja nie zu einer kommen.

Finde den AG heraus, setze eine Doppelpfaendung, lohn und gehaltspfaendung ein, evt. Hast du das konto ja schon, da er ja eine rate ueberwiesen hat, jeder hat mal urlaubs weihnachtsgeld oder zus. 400 eurojob, auszahlung ueberstunden, etc. Gelder die im laufe von 30! jahren ueber die pfaendungsgrenze hinausgehen, habe dann Geduld, its simpel und sehr Glaubigerfreundlich in Deutschland, sogar die offiziellen Behoerden geben Adressen an einem privaten Glubiger heraus, versuche das mal in den Usa oder England.

ux-3
2014-02-08, 16:02:22
Mir geht es wie GSXR, ich kann mit Deiner nebulösen Darstellung nicht genug anfangen, um auch nur das Problem wirklich zu verstehen.

Es gibt mehrere Rechtsforen für D, wo Du dein Anliegen in der dritten Person schildern könntest. Aber auch dort musst Du den Fall klarer darstellen.

PacmanX100
2014-02-08, 16:06:48
Mir geht es wie GSXR, ich kann mit Deiner nebulösen Darstellung nicht genug anfangen, um auch nur das Problem wirklich zu verstehen.

Das liegt daran das ihr aus etwas ein Problem macht, was keines sein soll. Ich schrieb ganz am Anfang "am Rande noch ein Fall". Das ist ein zweites Problem welches hier nicht diskutiert werden muss oder soll. Die andere Lage ist völlig klar, siehe Thementitel.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Gläubiger auf den Kosten sitzen bleiben soll, wenn der Zahlende vielleicht sogar Geld hat aber nur ein Arschloch ist und es nicht freiwillig tut.

Rechtsforen und Gesetze gibt es viele, das Problem ist, die sind alle nicht Laientauglich.

GSXR-1000
2014-02-08, 16:17:24
Vielleicht ist dir das zu hoch weil es in deiner Welt nicht passiert. Es geht darum, das Geld nicht ausgezahlt wird, das EINEM SELBST gehört! Und eben weil die Stadt sich im Recht fühlt und Zahlungen "einfriert", kommt man an sein eigenes Vermögen nicht heran!
Was hat dies mit einem Rechtsstaat zu tun? Im Zweifel gilt es für den Angeklagten zu entscheiden. Hier aber, wird man "entgeignet" und kann sich nur noch gerichtlich dagegen wehren dank diesem Gesetz.
Wie würdest du es finden, wenn dein Lohn 2 Jahre lang einbehalten wird? Die könnten machen was sie wollen... schließlich ist sie erst nach dem Urteil verpflichtet es dir zurückzugeben. Toll nicht?.
Ja. genau dadurch definiert sich meiner Meinung nach ein Rechtsstaat. Das nicht der recht bekommt der am meisten rumschreit und einfach die Bude einrennt, sondern das im Zweifel eine Verpflichtung erst mit Urteil zustande kommt. Genauso definiert sich ein rechtsstaat.
Ich denke im übrigen nicht, das man Lohnforderungen mit Leistungen nach SGBII vergleichen kann, da in dem einen Fall eine wechselseitige Leistungsverpflichtung vertraglich reguliert besteht, im anderen Fall ist das eben eine eventuelle Leistungsverpflichtung (einseitig) deren Anspruch per Bescheid jeweils festgestellt werden muss.
Und auch wenns dich schmerzt: Das geld GEHÖRT dir dann, wenn ein entsprechender Bescheid ergangen ist, oder ein entsprechender richterlicher Beschluss. Vorher gehört es ausschliesslich den Steuerzahlern (die letztlich dir gegenüber auch diese Leistung erbringen und für die eine richterliche Prüfung im Streitfalle nur billig ist). Soviel ich sehe ist der prozess ja noch laufend. Wenn ein Urteil in deinem Sinne gefallen ist, darfst du von DEINEM Geld sprechen. Und dann wird es dir auch umgehend zugehen. Davon darfst du ausgehen.
Es gibt übrigens in diesem Falle keinen "Angeklagten" zugunsten dessen entschieden werden koennte. Wir befinden uns hier nicht im strafrecht. Hier gibt es einen antragsteller und einen antragsgegner. Und beide interessen muessen gleichwertig betrachtet werden.
Enteignet wirst du natürlich auch nicht, da sich das geld weder physisch noch ansprucnstechnisch je in deinem Besitz befand solange dies nicht rechtswirksam beschieden wurde.
Du schiebst eine extreme selbstmitleidsnummer, weil die welt so böse zu dir ist, die ich zwar zum teil verstehen kann, die dich aber von der denkweise nicht weiterbringt. Noch weniger kann ich dann verstehen, das du bei deinem eigenen (ererbten) schuldner nicht mal nachhorchst, ob dieser nicht vielleicht in derselben/vergleichbaren situation ist?
Ich nehme an, das diese sache mit der erbschaft zusammenhaengt, bzgl SGBII. Aber auch dann ist immer noch das gleiche. Dir gehört das geld dann, wenn dein anspruch rechtlich festgestellt wurde. das ist rechtsstaat.
Für alle gleich.




Nochmal für dich: Ich möchte mit dieser Person *überhaupt nichts* zu tun haben, geschweige denn sie sehen. Deswegen lief alles über dritte Personen. Und Briefkonversationen haben erfolglos stattgefunden, die Vereinbarungen wurden nicht eingehalten. Weder die vom Anwalt, noch die private.
Für die private Insolvenz bräuchte es doch erstmal die Zustimmung diverser Gläubiger...

Der letzte satz ist schlicht falsch.
Wenn dir das zuviel verlangt scheint, das gespräch mit einem Schuldner zu suchen, dessen Forderung dir durch erbschaft zugefallen ist, und du dir leisten kannst, auf diesem hohen ross zu sitzen, beenden wir das thema jetzt.
Du hast eine frage gestellt, auf die dir ausgiebigst geantwortet wurde. Offensichtlich befriedigt dich diese antwort nicht, was aber nicht an irgendjemandem liegt.
Ich habe dir einen kostenneutralen weg genannt den ich immer zuerst gehen würde, wenn er fuer dich nicht zumutbar ist, dann wirf halt schlechtem geld noch gutes hinterher. Ist rein deine sache.
Deine Frage selbst ist jedenfalls in jeder hinsicht beantwortet.

GSXR-1000
2014-02-08, 16:23:58
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum ein Gläubiger auf den Kosten sitzen bleiben soll, wenn der Zahlende vielleicht sogar Geld hat aber nur ein Arschloch ist und es nicht freiwillig tut..
Wenn der Zahlende geld hat (was du dich ja weigerst über ein persönliches gespräch in erfahrung zu bringen) bleibst du auch nicht auf den Kosten sitzen. Wenn pfändbares Vermögen da ist, kann der schuldner im falle einer vollstreckung nichts dagegen machen, und auch die Kosten werden hieraus bedient. Allerdings bestimmst auch du hier nicht, was "Geld haben" bedeutet. WAS und bis zu welcher grenze gepfändet und verwertet werden darf, bestimmt in diesem Land gottseidank noch das gesetz.

Rechtsforen und Gesetze gibt es viele, das Problem ist, die sind alle nicht Laientauglich.
Mag es vielleicht daran liegen, das gesetze selbst nicht zwingend laientauglich sind, wenn man nicht bereit ist sich damit wirklich zu beschäftigen? Wenn man nicht bereit ist, die funktionsweise eines Rechtsstaats zu akzeptieren und sehr krude ansichten vertritt wie beispielsweise nach SGBII eingehaltenes Geld als "SEIN EIGENTUM" deklariert?
(Mir ist am rande übrigens nicht bekannt das erstinstanzliche sozialgerichtsurteile mehr als 2 Jahre brauchen? Meine Erfahrung ist eine andere)
Eine Laientaugliche Lösung, - Gespräch mit Vergleichsoption- hab ich dir genannt. Die passt dir nicht. Was soll man dir dann noch raten?

PacmanX100
2014-02-08, 16:30:33
Ja. genau dadurch definiert sich meiner Meinung nach ein Rechtsstaat.
... Das einem Geld weggenommen wird das man bereits besessen hat? Unlogisch? Für mich ist das mehr eine Diktatur.

Ich denke im übrigen nicht, das man Lohnforderungen mit Leistungen nach SGBII vergleichen kann

Kann man auch nicht aber es ist das selbe in grün. Es wird dir etwas genommen, wofür du etwas getan hattest. Und dann fühlst du dich auch im Recht verständlicherweise. Selbst DU würdest das nicht einfach so hinnehmen und andere damit durchkommen lassen die sich auf deinen Kosten bereichern.

Und auch wenns dich schmerzt: Das geld GEHÖRT dir dann, wenn ein entsprechender Bescheid ergangen ist, oder ein entsprechender richterlicher Beschluss.

Du schweifst hier zu weit aus und da dir auch noch einiges an Hintergrundwissen fehlt.. Ich sage nur Familienvermögen. Nix Steuerzahler.
Übrigens hat die selbe Behörde bereits vorher falsche Bescheide ausgestellt, ehm, zum dritten mal jetzt.


Enteignet wirst du natürlich auch nicht, da sich das geld weder physisch noch ansprucnstechnisch je in deinem Besitz befand solange dies nicht rechtswirksam beschieden wurde.

Das Geld aka Vermögen befand sich jederzeit in meinem Besitz.

Der letzte satz ist schlicht falsch.

Weil? Wo ist die Begründung? Im Verfahren wird versucht sich mit den Gläubigern zu einigen und das können sie ja ablehnen.

beenden wir das thema jetzt.

Nö, du kannst dich gerne zurückziehen aber ich werde weiter nach Infos fragen.

Offensichtlich befriedigt dich diese antwort nicht, was aber nicht an irgendjemandem liegt.

Nun stell dir vor, es behauptete nie jemand die Welt wäre fair oder müsste fair sein. Und trotzdem kann man nach einer Lösung suchen, richtig.

Ich habe dir einen kostenneutralen weg genannt den ich immer zuerst gehen würde, wenn er fuer dich nicht zumutbar ist, dann wirf halt schlechtem geld noch gutes hinterher. Ist rein deine sache.

Du hast aber nicht auf meine Vorraussetzungen gehört. Der Versuch ist a) bereits gescheitert und b) interessiere ich mich für keine private Lösung mehr, da der Druck dieser offensichtlich nicht ausreicht.

GSXR-1000
2014-02-08, 16:43:55
... Das einem Geld weggenommen wird das man bereits besessen hat? Unlogisch? Für mich ist das mehr eine Diktatur.
.

Moment. DU hast es besessen? Oder ein anderes Mitglied deiner Familie?



Kann man auch nicht aber es ist das selbe in grün. Es wird dir etwas genommen, wofür du etwas getan hattest. Und dann fühlst du dich auch im Recht verständlicherweise. Selbst DU würdest das nicht einfach so hinnehmen und andere damit durchkommen lassen die sich auf deinen Kosten bereichern.

WAS genau hast du für SGBII Leistungen getan?
Sorry... das wird langsam wirklich absurd.
Und auch das wird dich schmerzen: Sich im recht fühlen, bedeutet nicht objektiv im Recht zu sein. Auch das wirst du noch lernen.




Du schweifst hier zu weit aus und da dir auch noch einiges an Hintergrundwissen fehlt.. Ich sage nur Familienvermögen. Nix Steuerzahler.
Übrigens hat die selbe Behörde bereits vorher falsche Bescheide ausgestellt, ehm, sogar zum dritten mal jetzt.
Ja. da fehlt mir in der Tat eine Masse an Hintergrundwissen.
Das SGBII kennt den Begriff Familienvermögen nicht, da es ein indivdualbezug ist, ein spezialfall sind bedarfsgemeinschaften, aber auch hier bleibt es dem grunde nach ein individualbezug.
Vermutlich regst du dich ueber das deiner meinung nach zu unrecht angerechnete aus der Erbschaft stammende Vermögen auf.
Jetzt verstehe auch deine nebulöse art der formulierung, denn auch deine Forderung gegen wegen des Darlehens, der Titel, ist teil des anrechenbaren vermögens. EIn Grund mehr diesen schleunigst ueber einen Vergleich loszuwerden. Denn sonst wird dir dauerhaft ein vermoegen angerechnet ueber das du leider nicht verfuegen kannst, Ich gehe ja von deiner ehrlichkeit aus und unterstelle, das du diese bestehende Forderung aus der Erbschaft (in ja nicht unerheblicher höhe) angegeben hast... ehrlicher Mensch der du ja nunmal bist.
Ich denke wir lassens. bevor du dich hier noch um kopf und kragen redest und noch mehr probleme bekommst.
Sag lieber nix mehr. wer weiss wer hier mitliest und sich das zusammenreimen kann...
Weisst du, die anrechenbarkeit von Vermögen ist geschaffen wurden, weil der steuerzahler (der die lasten nach SGBII nunmal traegt) nicht auch noch für den vermoegenserhalt von berechtigten Personen aufkommen kann. Wenn du das nicht einsehen kannst, dann hast du ein grundsaetzliches Problem mit dem Verständnis von einem ansatzweise funktionierenden Gesellschaftsprinzip.


Nö, du kannst dich gerne zurückziehen aber ich werde weiter nach Infos fragen.

welche weiteren, noch nicht bekannten infos suchst du denn noch? Es sind dir alle moeglichkeiten benannt worden?

PacmanX100
2014-02-08, 16:50:03
Moment. DU hast es besessen?

Natürlich? Ab der Erbannahme bin ich der rechtmäßige Besitzer. Schon ist die Geschichte zu Ende.

WAS genau hast du für SGBII Leistungen getan?

Hä? Du würfelst ALLES durcheinander. Es redet hier KEINER von Leistungen. Es geht darum das einem etwas GENOMMEN wird und nicht GEGEBEN. Gecheckt?
Auch find ich es interessant das man auf die Randnotizen immer mehr eingehen muss als auf das Hauptthema.. ;)

GSXR-1000
2014-02-08, 16:53:57
Natürlich? Ab der Erbannahme bin ich der rechtmäßige Besitzer. Schon ist die Geschichte zu Ende.)
aeh nein. aber das ist ein zu weites feld.




Zeitvergeudung. ;)
eben.
mit solch obstrusen und halbgaren schilderungen, gefärbt von persönlichem rechtsempfinden...
Ich denke die notwendigen infos bezüglich forderungsbeitreibung hast du.
was du draus machst... dein ding.

tschö.

PacmanX100
2014-02-08, 16:55:43
Ich denke wir lassens. bevor du dich hier noch um kopf und kragen redest und noch mehr probleme bekommst.

Man könnte sagen du gehst hiermit in den Bereich der indirekten Beleidigung da dir Argumente ausgehen. Fakt ist, du scheinst nicht genug Wissen zu haben um die Situation beurteilen zu können.
Es wird keinerlei Probleme geben da der Fall bereits einem Gericht vorliegt. Aber das habe ich auch schon mehrfach gesagt...

Sag lieber nix mehr. wer weiss wer hier mitliest und sich das zusammenreimen kann...

Interessiert mich nicht die Bohne, ganz ehrlich.

aeh nein. aber das ist ein zu weites feld.

Das "weite Feld" was du siehst, gibt es bei mir nicht mehr. Ich bin der alleinige Besitzer, kann nur der alleinige Besitzer sein, es gibt auch keine Anspruchsberechtigten. Es geht also einfach nur noch darum einen Fehler zu korrigieren dies hält eben schon seit Sommer an, bald wär es knapp ein Jahr, aber das nur am Rande.

cartman5214
2014-02-08, 17:21:32
Du bist ja quasi gerade nicht der Besitzer. Eigentum ist nicht Besitz. Dein Geld befindet sich, das ist ja dein Problem, im Besitz eines / mehrerer Dritter. Kurze Zusammenfassung aus meines Juradozenten: alles wo ich mich ungestört draufstehen kann ist in meinem Besitz, auch wenn es fremdes Eigentum ist.

Ansonsten wurde letzte Seite schon mehr als genug gesagt. Du hast wohl bereits einen Titel. Damit ist die Forderung abgeschlossen und unstrittig. Das ist vor dem Gerichtsvollzieher die maximale Eskalationsstufe. Auch ein Anwalt kann keine größere Drohkulisse aufbauen. Entweder vergleichen und durch direkten Kontakt ne Teilsumme holen. Oder aber Gerichtsvollzieher schicken. Entweder es ist was zu holen, dann bleibst auf den Kosten auch nicht sitzen oder aber es ist nichts da. Dann kommt die Gebühr halt auf deinen Titel oben drauf.

Ansonsten sind deine verschwommenen Ausführungen wirklich strange. GSRX ist vollkommen zu Recht irritiert.

PacmanX100
2014-02-08, 17:30:47
Du bist ja quasi gerade nicht der Besitzer.

Falls es nicht aufgefallen ist, es geht um ZWEI Fälle. Nur einer wurde hier jedoch richtig zur Sprache gebracht.

Ansonsten wurde letzte Seite schon mehr als genug gesagt. Du hast wohl bereits einen Titel.

Richtig.

Damit ist die Forderung abgeschlossen und unstrittig.

So siehts aus.

Auch ein Anwalt kann keine größere Drohkulisse aufbauen.

Genau darin liegt das Problem. Wenn weder privat noch Anwalt etwas bewirken, was dann noch... und Gerichtsvollzieher beauftragt man schließlich auch nicht alle Tage, deshalb sind schon da einige Fragen offen. Was sollte man denn mindestens beantragen? um möglichst günstig wegzukommen.