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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inspektion zur Erhaltung der Garantie - nur bei autorisiertem Vertragshändler?


Mr.Fency Pants
2014-02-07, 16:56:05
Auf der Mazda Seite setht es nicht eindeutig, daher meine Frage: kann ich die jährliche Inspektion zur Erhaltung der Garantie auch bei einer anderen Werkstatt machen lassen?

Gibt es da ein generelles Urteil, o.ä. zu?

downforze
2014-02-07, 16:57:26
Da gab es vor 2 Jahren mal ein Urteil, daß man sich die Werkstatt frei aussuchen darf.

Backbone
2014-02-07, 17:03:39
Die Wartung muss "nach den Vorgaben des Herstellers" erfolgen, dann passt das auch.
Generell gilt das eine Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist, die er gestalten kann wie er will. Bei BMW gibt's zum Beispiel gar keine.

Der Sandmann
2014-02-07, 20:48:05
Die Wartung muss "nach den Vorgaben des Herstellers" erfolgen, dann passt das auch.
Generell gilt das eine Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist, die er gestalten kann wie er will. Bei BMW gibt's zum Beispiel gar keine.

BMW als Premiummarke gibt keine Garantie?

Backbone
2014-02-07, 21:19:26
Nö, haben sie scheinbar nicht nötig.

GSXR-1000
2014-02-08, 01:44:59
Die Wartung muss "nach den Vorgaben des Herstellers" erfolgen, dann passt das auch.
Generell gilt das eine Garantie eine Freiwillige Leistung des Herstellers ist, die er gestalten kann wie er will. Bei BMW gibt's zum Beispiel gar keine.
Korrekt. da es sich um eine freiwillige Leistung des Herstellers handelt, kann ich mir schwer vorstellen, das es gerichtlich abweichend entschieden wurde. Das kann eigentlich nur dann der Fall sein, wenn entsprechend falsch beworben wurde.
Generell kann jeder Hersteller seine eigenen Garantiebedingungen so ausformulieren, wie es ihm passt.

[dzp]Viper
2014-02-08, 01:54:42
Da gab es vor 2 Jahren mal ein Urteil, daß man sich die Werkstatt frei aussuchen darf.
Korrekt.

Besorgt euch das Herstellerspezifische Wartungsprotokoll. Gebt das zusätzlich zum Auto ab und lasst es beim KFZler ausfüllen. Dann seid ihr 100% auf der sicheren Seite.

GSXR-1000
2014-02-08, 02:37:44
Viper;10101952']Korrekt.

Besorgt euch das Herstellerspezifische Wartungsprotokoll. Gebt das zusätzlich zum Auto ab und lasst es beim KFZler ausfüllen. Dann seid ihr 100% auf der sicheren Seite.
Wie gesagt. da es sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung des Herstellers handelt und nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Regelung (wie zum beispiel gewährleistung) glaube ich definitiv nicht, das du hier von einer 100%igen sicherheit schreiben solltest.
Die Garantiebedingungen bestimmt ausschliesslich der Hersteller selbst.
Man sollte auch nicht vergessen, das die Garantie neben dem Werbeeffekt vor allem auch das Ziel der Kundenbindung und der nachgelagerten Erträge verfolgt. Insofern ist es naheliegend, das der Hersteller dies mit dem Besuch seiner eigenen Vertragswerkstaetten verbindet.
Ein KFZ Hersteller ist kein Wohlfahrtsunternehmen.
Ob (wenn in den Garantiebedingungen nichts anderweitiges vereinbart ist) die Inspektionen auch von anderen Werkstätten als ordnungsgemaess durchgeführt gewertet werden, duerfte letztlich reine Kulanzentscheidung des Herstellers sein.
Ich wuesste wirklich nicht, auf welcher Basis die Garantie einklagbagbar wäre, wenn die Vorgaben der Herstellergarantie nicht eingehalten werden. Wichtig ist natuerlich, das dies auch in den Garantiebedingungen entsprechend erwähnung findet, was allerdings bei den mir bekannten einschlägigen Verträgen der Fall ist.

Die Formulierung: "entsprechend der Vorgaben des Herstellers" ist bewusst so schwammig gewählt, weil keine freie Werkstatt kann letztendlich nachweisen ob die Inspektion "entsprechend der Vorgaben des Herstellers" gemacht wurde, weil diese genauen Vorgaben eben nicht offen existieren. Es gibt zwar generelle Inspektionschecklisten für die Fahrzeuge. Der Hersteller kann sich aber immer noch darauf berufen, das eben zu einer Inspektion nach seinen Vorgaben noch 5 Handgriffe mehr und 3 Einstellungen im Steuergerät gehören. Oft koennen bestimmte Einstellungen gerade in den Steuergeräten auch nur durch Vertragswerkstätten durchgeführt werden, weil die entsprechende Programme nicht offen freigegeben sind.
Im zweifel kann eine Inspektion nach Vorgaben des Garantiegebers eben nur in der Vertragswerkstatt wirksam nachgewiesen werden. Alles andere ist Kulanz. Ist ärgerlich, aber rechtlich in Ordnung.

[dzp]Viper
2014-02-08, 02:50:27
Ich glaube, dass der Ersteller hier einfach Garantie mit Gewährleistung vertauscht hat.

Innerhalb der Gewährleistungszeit ist es egal wohin du gehst. Hast du eine zusätzliche Garantie über X Jahre, welche nach dem Gewährleistungszeitraum beginnt, dann kann der Hersteller natürlich diese Garantie von seinen eigenen Vorgaben abhängig machen. Diese Vorgaben müssen aber auch realistisch sein.... ;)

/edit: Auch die Herstellerbindung bei der Garantie ist nicht mehr bindend:

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/kauf_verkauf/serie_autokauf_neuwagen.jsp
Herstellergarantie
Gewährt ein Hersteller Garantien, so sind diese meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu kann auch das Einhalten regelmäßiger Inspektionen zählen. Die kann der Käufer in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen, sofern diese die Reparaturvorgaben des Herstellers erfüllt und eine entsprechende technische Ausstattung hat. Die Garantie darf deshalb nicht entfallen. Allerdings könnte es später bei einer möglichen Kulanzleistung des Herstellers zu Problemen kommen. Kaum ein Hersteller erbringt nach Ablauf der Garantiefrist noch Kulanzleistungen, wenn das Auto in einer markenfremden Werkstatt gewartet wurde.

Es empfiehlt sich, genau zu klären, ab welchem Zeitpunkt die Garantie beginnt. Entsprechende Hinweise sollten im Garantiescheckheft zu finden sein. Der Käufer sollte darauf achten, ob das Fahrzeug eine Tageszulassung hat oder nicht, denn oft beginnt die Garantiefrist mit der Zulassung. Händler lassen manchmal Autos mit Tageszulassungen beim Straßenverkehrsamt zu, um entsprechende Preisnachlässe gewähren zu können. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof gelten unbenutzte Autos auch nach einer Tages- oder Kurzzulassung noch als Neuwagen. Manche Firmen bieten gegen Aufpreis auch Anschlussgarantien an. Diese können im Fall eines Wiederverkaufs vom Folgekäufer übernommen werden.

Bei Anschlussgarantien, welche nachträglich abgeschlossen werden (oder nach dem Standard Gewährleistungs/Garantieanspruch des Herstellers beginnen), können Herstellerbindungen gesetzlich legal festgesetzt werden.

GSXR-1000
2014-02-08, 03:15:32
Viper;10101970']Ich glaube, dass der Ersteller hier einfach Garantie mit Gewährleistung vertauscht hat.

Innerhalb der Gewährleistungszeit ist es egal wohin du gehst. Hast du eine zusätzliche Garantie über X Jahre, welche nach dem Gewährleistungszeitraum beginnt, dann kann der Hersteller natürlich diese Garantie von seinen eigenen Vorgaben abhängig machen. Diese Vorgaben müssen aber auch realistisch sein.... ;)

/edit: Auch die Herstellerbindung bei der Garantie ist nicht mehr bindend:

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/fahrzeug_verkehr/kauf_verkauf/serie_autokauf_neuwagen.jsp




Ich markiere Dir mal die relevanten Punkte:


Gewährt ein Hersteller Garantien, so sind diese meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu kann auch das Einhalten regelmäßiger Inspektionen zählen. Die kann der Käufer in einer Werkstatt seiner Wahl durchführen lassen, sofern diese die Reparaturvorgaben des Herstellers erfüllt und eine entsprechende technische Ausstattung hat. Die Garantie darf deshalb nicht entfallen. Allerdings könnte es später bei einer möglichen Kulanzleistung des Herstellers zu Problemen kommen. Kaum ein Hersteller erbringt nach Ablauf der Garantiefrist noch Kulanzleistungen, wenn das Auto in einer markenfremden Werkstatt gewartet wurde.

Wie du an den vielen Verwendungen von Relativierungen siehst, ist dies keine allgemeinverbindliche und absolute Aussage.
Zumal genau der Punkt der Reparaturvorgaben der Knackpunkt ist:
Diese sind eben NICHT öffentlich, sondern teilweise nur Hausintern.
Ebensolches gilt für die "technische Ausstattung". Dazu gehören beispielsweise Auslese- und Analyse Software für die jeweiligen Steuergeräte. Diese liegt aber regelmässig in aktueller Form nur vertragswerkstätten vor und wird auch nicht an Dritte verkauft.
Allein daran kann ich als Hersteller festmachen, das die Inspektion nicht nach meinen Vorgaben gemacht sein kann, weil eine freie Werkstatt nicht auf legalem Wege an die fahrzeugspezifische Software für meine Fahrzeuge gekommen sein kann.
Ich sage nicht, das sich jeder Hersteller darauf zurückzieht. Aber im Falle eines grösseren Schadens in der Garantiezeit wird er das unter Umständen tun. Und dagegen wird nichts zu machen sein.
Hast du mit deinem Fahrzeug einen kapitalen Motorschaden und bis dato alle Wartungsarbeiten bei dritten gemacht, wird der Hersteller sich unter Umständen genau darauf zurückziehen. Mit ziemlicher Sicherheit.

Mumins
2014-02-08, 08:52:56
Es gab 2010 ein EU-Urteil zur Neuwagengarantie, allerdings bezieht sich das nur auf die zusätzlich extra abgeschlossene Garantie für die extra bezahlt wird, nicht auf die vom Hersteller freiwillig gewährte. Bei der freiwilligen Garantie kann der Hersteller nach wie vor verlangen alle Inspektionen bei der Vertagswerkstatt gemacht zu haben.

Stormtrooper
2014-02-08, 09:49:13
Auf der Mazda Seite setht es nicht eindeutig, daher meine Frage: kann ich die jährliche Inspektion zur Erhaltung der Garantie auch bei einer anderen Werkstatt machen lassen?

Gibt es da ein generelles Urteil, o.ä. zu?

Gehts um Gebraucht oder Neuwagen?
Bei Gebrauchtwagengarantie kannst du die Inspektion machen wo du willst.
Gehts um Neuwagen, kann der Hersteller sagen, nur Vertragswerkstatt.

Mr.Fency Pants
2014-02-08, 14:52:28
Es geht um einen Halbjahrswagen, welcher mit 3 Jahren Herstellergarantie daher kommt, also nix mit Gewährleistung, wie hier jemand geschrieben hatte. Ich weiß, dass eine Garantie eine freiwillige Sache des herstellers ist und nix mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat.

Die 3 Jahre Herstellergarantie könnte ich diesen Monat noch für 2 Jahre verlängern für ca. 250€. Die Herstellergarantie wird allerdings nur aufrecht erhalten, wenn das regelmäßige 1 Jahreisintervall eingehalten wird. Und da ist halt die Frage, ob man das auch in einer nicht-Mazda Werkstatt machen lassen kann, da der Mazdahändler da für die Inspektionen ordentliche Aufpreise nimmt, obwohl die auch nix machen, was ein nicht Mazdahändler nicht auch durchführen könnte.

Stormtrooper
2014-02-08, 15:01:10
Wenns um die Herstellergarantie geht hat der BGH klar entschieden.
Wenn der Hersteller sagt, die Inspektion muß in einer Vertragswerkstatt gemacht werden, dann ist das eben so. Freie Werkstatt = Keine Herstellergarantie.

GSXR-1000
2014-02-08, 15:06:34
Wenns um die Herstellergarantie geht hat der BGH klar entschieden.
Wenn der Hersteller sagt, die Inspektion muß in einer Vertragswerkstatt gemacht werden, dann ist das eben so. Freie Werkstatt = Keine Herstellergarantie.
korrekt.
Und in gewissem Sinne auch nachvollziehbar. Auch automobilkonzerne sind eben nicht die Heilsarmee. Und zu verschenken haben die auch nix.
Finde ne anschlussgarantie für 250,00 eigentlich sogar recht günstig. Wobei man eben genau wissen müsste was dadurch abgedeckt wird.