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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigungsfrist bei Anstellung ohne Arbeitsvertrag?


The Dude
2014-02-20, 23:31:42
Hallo Forum,

ich bin seit über 15 Jahren fest angestellt in einem Architekturbüro - ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. Ich habe vor, eventuell den Arbeitgeber zu wechseln, wie aber sieht es mit der Kündigungsfrist aus, wenn ich kündigen will?
4 Wochen auf den letzten Tag im Monat oder auf den 15ten? Stimmt das?
Wie sieht es mit dem Resturlaub von letztem Jahr aus (habe noch 14,5 Tage)?

Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?


Vielen Dank, Greezz Dude

LarsVegas
2014-02-21, 08:21:14
du meinst ohne *schriftlichen* arbeitsvertrag. du hast trotzdem einen AV, halt nur mündlich geschlossen. es ist dann §622 BGB einschlägig.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

bzgl. urlaub hast du m.W. anteiligen anspruch innerhalb der ersten jahreshälfte.

/dev/NULL
2014-02-21, 08:42:39
Resturlaub solltest Du behalten können, vom neuen jahr halt anteilig: 24 Tage = 2 Tage pro Monat die du noch nehmen kannst.

Ansonsten: Wenn es kein Schlechtes Verhältnis gibt: reden.

Kündigungsfrist: Ist nichts definiert gilt die gesetzliche -> 4 Wochen zum Monatsende/15.

sei laut
2014-02-21, 08:45:42
Kündigungsfrist: Ist nichts definiert gilt die gesetzliche -> 4 Wochen zum Monatsende/15.
Nein. Er ist 15 Jahre in dem Betrieb. Die Kündigungsfrist erhöht sich damit deutlich.

Wie in LarsVegas Link steht:
"15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats"
Edit: Auch wenn The Dude nun vom virtuellen Forenhocker fällt. :freak:
(Kündigungsfrist ist eine Sache, die sowohl AN als auch AG schützen soll)

Tyrann
2014-02-21, 08:49:45
Nein. Er ist 15 Jahre in dem Betrieb. Die Kündigungsfrist erhöht sich damit deutlich.

Wie in LarsVegas Link steht:
"15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats"
Edit: Auch wenn The Dude nun vom virtuellen Forenhocker fällt. :freak:
(Kündigungsfrist ist eine Sache, die sowohl AN als auch AG schützen soll)
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen...

:rolleyes: lern lesen!

sei laut
2014-02-21, 09:01:19
:D, hätte gedacht, dass auch im BGB die Gleichstellungsklausel steht. :redface:

Commander Keen
2014-02-21, 09:26:11
Bei Kündigung durch den AN sinds in unbefristeten Arbeitsverträgen quasi immer 4 Wochen zum 15./Monatsende. Einzige mir bekannte Ausnahme ist während der Probezeit, da sinds idR 2 Wochen.

Längere Kündigungsfristen für langjährige Angestellte gelten nur Arbeitgeberseitig.

Tyrann
2014-02-21, 11:06:06
Bei Kündigung durch den AN sinds in unbefristeten Arbeitsverträgen quasi immer 4 Wochen zum 15./Monatsende.
nicht wenns im Arbeitsvertrag anders steht, bei mir ists 1 Monat zum Quartalsende

maximum
2014-02-21, 11:10:37
nicht wenns im Arbeitsvertrag anders steht, bei mir ists 1 Monat zum Quartalsende

Ein Hoch auf den ÖD :D

Tyrann
2014-02-21, 11:35:31
Ein Hoch auf den ÖD :D
nix ÖD

Bubba2k3
2014-02-21, 11:45:01
Bei Kündigung durch den AN sinds in unbefristeten Arbeitsverträgen quasi immer 4 Wochen zum 15./Monatsende. Einzige mir bekannte Ausnahme ist während der Probezeit, da sinds idR 2 Wochen.

Längere Kündigungsfristen für langjährige Angestellte gelten nur Arbeitgeberseitig.


Na ja, das kommt darauf an, ich hatte eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende!!!

Morale
2014-02-21, 12:04:51
6 Monate zum Q. Ende, das kannte ich auch nicht, das sind ja uU 9 Monate.
Schon hart.

Tyrann
2014-02-21, 12:25:26
ich hab mir die Verlängerung der Kündungsfrist mit 10k€/a vergolden lassen;)

vorher wars die gesetzliche

Morale
2014-02-21, 12:28:52
Naja für 10k 1 Monat zum Quartalsende ist ja ok, das ist ja nicht die Welt.

Virtuo
2014-02-21, 13:34:44
ich hab mir die Verlängerung der Kündungsfrist mit 10k€/a vergolden lassen;)

vorher wars die gesetzliche

Wenn die gesetzliche Frist für dich günstiger ist, also alles ab 2 Monate Kündigungsfrist, muss sich dein AG trotzdem nach der gesetzlichen richten.

Tyrann
2014-02-21, 13:37:14
Wenn die gesetzliche Frist für dich günstiger ist, also alles ab 2 Monate Kündigungsfrist, muss sich dein AG trotzdem nach der gesetzlichen richten.
interessant zu wissen, kannst du mehr erzählen?

Virtuo
2014-02-21, 13:49:33
interessant zu wissen, kannst du mehr erzählen?

Ich hab das gerade durch. Ich hatte 3 Monate zum Quartalsende laut Vertrag und 5 Monate gesetzlich. Wenn die gesetzliche Regelung für den AN günstiger ist gilt immer die. In meinem Fall waren es also 5 Monate, was auch so vom Gericht bestätigt wurde.

PHuV
2014-02-21, 14:23:58
Hallo Forum,

ich bin seit über 15 Jahren fest angestellt in einem Architekturbüro - ohne schriftlichen Arbeitsvertrag.
Wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, dann ist es das übliche 1 Monat zum Monatsende. Urlaub ist dann Jahresurlaub / 12. Dann hättest Du, wenn Du noch diesen Monat kündigst, 3*2 Tage (bis März) + 14,5 alten Urlaub. Das heißt, Du kannst dann den nächsten Monat komplett frei machen. ;)

Bubba2k3
2014-02-21, 14:30:08
6 Monate zum Q. Ende, das kannte ich auch nicht, das sind ja uU 9 Monate.
Schon hart.


Na ja, aber das trifft NICHT in jedem Fall zu, denn bei mir war das so, weil ich eine Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren hatte. ;)

135i
2014-02-21, 18:01:24
ich hab mir die Verlängerung der Kündungsfrist mit 10k€/a vergolden lassen;)

vorher wars die gesetzliche

Ich hatte 6 Monate Kündigungsfrist, beide Seiten, im AV geregelt
Seit 2 Jahren neue Leitung, welche ich eingearbeitet hatte und anschliessend Mobbing vom feinsten. Hab ohne neuen AV , letzten Dezember gekündigt(Kurzschluss) und seit gestern ENDLICH neuen AV.
Bedeutet für mich ca. 15000€ mehr brutto , ab 1.7, einschliesslich Umzug von 400km.
Hat mich echt einige Nerven gekostet.

Annator
2014-02-21, 18:48:26
nicht wenns im Arbeitsvertrag anders steht, bei mir ists 1 Monat zum Quartalsende

Erstmal hat man 4 Wochen.

Vertraglich kann diese Frist höher gesetzt werden. (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag)

Aber sie darf nicht höher sein als die gestaffelten Fristen die der Arbeitgeber hat.

Betriebszugehörigkeit / Kündigungsfrist (Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer)
zwei Jahre / einen Monat
fünf Jahre / zwei Monate
acht Jahre / drei Monate
zehn Jahre / vier Monate
zwölf Jahre / fünf Monate
15 Jahre / sechs Monate
20 Jahre / sieben Monate

Bist du also noch nicht so lange dabei ist deine Kündigungsfrist kürzer als bis zum Quartalsende. Muss man dann halt schauen.

The Dude
2014-02-22, 12:38:29
Vielen Dank, ihr habt mir weiter geholfen!