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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handwerkerkosten - Steuererklärung


JesusFreak_83
2014-02-26, 09:00:24
Hallo,

im November 2013 waren Handwerker bei uns im Haus. Diese Kosten (nicht Materialkosten) kann man ja in der Steuererklärung geltend machen.

Bis jetzt kam noch keine Rechnung.

Ich frage mich jetzt ob man diese Rechnung, da die Reparatur im Jahr 2013 stattfand für das Jahr 2013 absetzen kann oder ob, da die Rechnung voraussichtlich im Jahr 2014 erstellt wird für das Jahr 2014 geltend gemacht werden kann.


Grüße

Morale
2014-02-26, 09:13:06
"Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind" - eben, Zufluss-Abfluss-Prinzip, s. § 11 EStG.

Wenn du 2014 zahlst (was ja der Fall ist) kannst du die Kosten für 2014 absetzen.

JesusFreak_83
2014-02-26, 09:47:23
Vielen Dank :smile:

-Duke-
2014-02-26, 09:52:53
... und nicht in bar bezahlen, gell !

KakYo
2014-02-26, 10:48:24
Man kann Handwerkerkosten bei privat genutztem Wohneigentum absetzen? :O Wie funktioniert das wenn ich fragen darf?

Bisher mache ich nur Ausgaben steuerlich geltend die den vermieteten Teil betreffen. Sprich 80% vermietet -> 80% der Kosten anrechenbar (allerdings auch Material), die Arbeitskosten kann ich dann zu 100% geltend machen?

Morale
2014-02-26, 10:53:00
Man kann 20% der Kosten geltend machen.
http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/

PCGuru
2014-02-27, 02:05:55
genau man kann 20 % geltend machen. wenn dir das allerdings zu kompliziert wird würd ich am besten zu nem lohnsteuerhilfeverein in deiner gegend gehen die machen dir das für ein paar euro und dann geht der spaß auch definitiv beim finanzamt durch ;)

ALTAY
2014-02-27, 11:44:42
Vorallem werden die 20% des Handwerkerlohns voll von deiner Einkommenssteuer abgezogen - Soll wohl vermeiden, dass man "schwarz" ohne MwSt. beim Handwerker zahlt. ;)
Geht aber "nur" bis 6000 Euro jährlich, d.h. maximal 1200 Euro effektiv weniger EST.