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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag und Leistungen v. Landratsamt


JesusFreak_83
2014-03-03, 09:46:11
Hallo,

meine Freundin befindet sich aktuell in Erziehungsurlaub. Ab September beginnt sie wieder ihre Ausbildung. Nun gibt es für Auszubildende die Möglichkeit zur Bezuschussung eine Krippenplatzes für deren Kind. Dafür muss man seine Einnahmen + Einnahmen des Vaters - Ausgaben wie Miete dem Amt vorlegen.

Jetzt wohnen wir aber im Haus meine Oma. Wir zahlen keine Miete aber bezahlen zu Teilen das Heim für meine Oma. Daher gibt es auch mit dem Besitzer (mein Vater) keinen Mietvertrag.

Und das ist meine Krux.
Ich habe keinen Mietvertrag mit meinem Vater. Da das auch nicht wirklich ein Mietverhältnis ist sondern zur zum Bezahlen des Heimes. Auf der anderen Seite will das Amt einen Mietvertrag sehen.

Wir könnten jetzt einen (fiktiven) Mietvertrag aufsetzen. Aber dann müsste man hierfür auch Steuern entrichten?! Und das wäre dann schlecht fürs Heim.

Gibt das Landratsamt diese Meldung über Mieteinkünfte an das FA weiter?
Wie setzt man einen Mietvertrag auf? Nach einem Standartmietvetrag googeln und die Werte ausfüllen und von beiden Parteien (mir und meinem Vater) unterschreiben lassen? Da könnte man aber ja jeden x-beliebigen Wert als Mietkosten eintragen um somit mehr Geld vom Amt zu bekommen.

Wie würdet ihr vorgehen?
Grüße

Morale
2014-03-03, 10:14:49
Ob die das Weitergeben weiß ich nicht, aber wenn alles nach "den Regel" läuft müsste dein Vater halt die "Einkünfte" aus Vermietung und Verpachtung an das FA weitergeben. Also wenn ein Mietvertrag existieren würde, auch nur als "fiktiv".
Brauch man den zwingend einen Mietvertrag oder würde halt auch so ein Blatt wie "Angaben des Vermieters" reichen?
http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Wohnen/Wohngeld/3_Angaben_Vermieter_2010-2011.pdf

GSXR-1000
2014-03-03, 11:28:15
Hallo,

meine Freundin befindet sich aktuell in Erziehungsurlaub. Ab September beginnt sie wieder ihre Ausbildung. Nun gibt es für Auszubildende die Möglichkeit zur Bezuschussung eine Krippenplatzes für deren Kind. Dafür muss man seine Einnahmen + Einnahmen des Vaters - Ausgaben wie Miete dem Amt vorlegen.

Jetzt wohnen wir aber im Haus meine Oma. Wir zahlen keine Miete aber bezahlen zu Teilen das Heim für meine Oma. Daher gibt es auch mit dem Besitzer (mein Vater) keinen Mietvertrag.

Und das ist meine Krux.
Ich habe keinen Mietvertrag mit meinem Vater. Da das auch nicht wirklich ein Mietverhältnis ist sondern zur zum Bezahlen des Heimes. Auf der anderen Seite will das Amt einen Mietvertrag sehen.

Wir könnten jetzt einen (fiktiven) Mietvertrag aufsetzen. Aber dann müsste man hierfür auch Steuern entrichten?! Und das wäre dann schlecht fürs Heim.

Gibt das Landratsamt diese Meldung über Mieteinkünfte an das FA weiter?
Wie setzt man einen Mietvertrag auf? Nach einem Standartmietvetrag googeln und die Werte ausfüllen und von beiden Parteien (mir und meinem Vater) unterschreiben lassen? Da könnte man aber ja jeden x-beliebigen Wert als Mietkosten eintragen um somit mehr Geld vom Amt zu bekommen.

Wie würdet ihr vorgehen?
Grüße
Es ist doch ganz einfach.
Ihr zahlt keine Miete, also kannst du auch keine Miete geltend machen.
Solltet ihr die bisherige Zahlung für das Heim in Miete umwandeln haette das zwei wesentliche Konsequenzen:
1. Dein Vater muesste diese Mieteinnahmen versteuern.
2. Für dich wären die Unterhaltskosten für deine Oma (denn das ist es letztlich) nicht mehr steuerlich absetzbar.
Beides macht keinen sinn.
Desweiteren kenne ich die Vorgaben für Kiga Beiträge und Krippenplätze, was die kostenregelung angeht aus eigener erfahrung ziemlich gut. Dies wird zwar kommunal geregelt, das schema ist letztlich aber immer ähnlich.
Du wirst mit ziemlicher sicherheit, bei dem zugrunde gelegten einkommen, welches für die Höhe der Krippenbeiträge relevant sind auch unterhaltskosten für deine Oma in abzug bringen koennen.
Da bin ich mir recht sicher. Lies dir einfach mal die zugrundeliegende Verordnung in ruhe durch und frag im zweifel beim amt selbst nach.
Auf garkeinen fall wuerde ich deshalb täuschungsversuche begehen. das kann übel nach hinten losgehen. Die sache ist doch eigentlich recht einfach: entweder dein Aufwand wird anerkannt (was ich annehme) und es gibt den zuschuss, oder es gibt ihn nicht. Eine erschleichung von leistungen ist nie zu befürworten. Stell den sachverhalt so dar, wie er ist. EIn gespräch hilft meistens deutlich mehr als krumme aktionen.

Paran
2014-03-03, 11:38:42
EIn gespräch hilft meistens deutlich mehr als krumme aktionen.
Jesus sieht alles :biggrin:

Backbone
2014-03-03, 11:47:17
Jesus sieht alles :biggrin:
Vor allem Mahlen solche Mühlen langsam aber gründlich. Und wenn dann einige Zeit später, gerade noch innerhalb der Verjährungsfrist, eine Rückzahlung der unberechtigt erschlichenen Leistungen samt Strafgebühren gefordert wird, steht die junge Familie plötzlich mit einen tausend Euro in den Miesen da. Saublöd sowas.

Stormtrooper
2014-03-03, 12:48:13
Dein Problem ist aber doppelter Natur.
Bei solchen Amtsberechnungen werden mietfreie Wohnungen in der Regel als geldwerter Vorteil gezählt.

JesusFreak_83
2014-03-03, 13:41:31
Ne, hier geht es nicht um Täuschung etc. das will ich gar nicht, wie die ÖD-Mühlen mahlen weiß ich selbst, komme ja von dort, und am Ende kommt da alles raus.

Muss man die Kosten für das Heim irgendwie deklarieren? Bis jetzt habe ich immer monatlich den Betrag XYZ auf das Konto meiner Oma überwiesen mit dem Vermerk "bekannt". Von dort hat dann das Heim die Kosten abgebucht.

Kann man die Kosten wirklich am FA als Unterhaltskosten geltend machen? Ist ja mal echt interessant. Wobei sich da die Frage wieder stellt: muss das irgendwie deklariert werden?

Also die Sache mit dem Mietvertrag scheidet demnach aus. Werde dann am Amt die Kosten als Unterhaltskosten angeben.

@Stormtrooper: Na Super, noch irgendwelche schlechte Neuigkeiten? :eek:

deekey777
2014-03-03, 14:02:56
Bei Mietverträgen unter Verwandten leuchten bei Sozialleistungsträgern die Alarmglocken.

GSXR-1000
2014-03-03, 14:27:30
Muss man die Kosten für das Heim irgendwie deklarieren? Bis jetzt habe ich immer monatlich den Betrag XYZ auf das Konto meiner Oma überwiesen mit dem Vermerk "bekannt". Von dort hat dann das Heim die Kosten abgebucht.

Kann man die Kosten wirklich am FA als Unterhaltskosten geltend machen? Ist ja mal echt interessant. Wobei sich da die Frage wieder stellt: muss das irgendwie deklariert werden?

Also die Sache mit dem Mietvertrag scheidet demnach aus. Werde dann am Amt die Kosten als Unterhaltskosten angeben.

@Stormtrooper: Na Super, noch irgendwelche schlechte Neuigkeiten? :eek:

Ja kann man. Unterhaltskosten fuer pflegebedürftige Angehörige gerader Linie (Also Kinder, Eltern, Grosseltern etc) kann man steuerlich absetzen. In aller Regel reichen als Nachweis die entsprechenden Kontoauszüge (kann man bei Elektronic Banking schön mittels Filterfunktion machen) aus. Als Verwendungszweck bietet sich natürlich eine eindeutige Bezeichnung aus (Beispielsweise "Unterstützungsbetrag/ MOnat" oder ähnliches). Aber da aus den Überweisungen ja im zweifel der empfänger hervorgeht, sollte es auch so funktionieren. Wenn das FA noch erklärungsbedarf hat, melden die sich.
Auch möglich wäre eine einfache Erklärung des Empfängers (also deiner Oma) das regelmässig entsprechende Beträge zur bezahlung der Heimunterkunft geleistet wurden. AUch das wird anerkannt.