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Winter[Raven]
2014-03-06, 20:31:02
Hai Zusammen,

ich brauche euere Meinung zum Thema Nebenkosten.

Ich habe am 14.02.2014 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012! Erhalten.

Der Sohn des Vermieters, der jetzt die Hausverwaltung übernommen hat, versucht sich damit auszureden, dass dieser nicht mehr in der Lage war, aufgrund von Pychi.Erkrankung. Er hätte 4 oder 5 Mal angefangen, aber nie zu Ende gebracht.

Würdet Ihr bezahlen? Oder sagt ihr auch, Frist vorbei?

Morale
2014-03-06, 20:34:36
Kommt auf den Betrag und das Verhältnis an.
Zahlen müsste man ja nicht mehr.

GSXR-1000
2014-03-06, 20:43:34
;10136154']Hai Zusammen,

ich brauche euere Meinung zum Thema Nebenkosten.

Ich habe am 14.02.2014 eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012! Erhalten.

Der Sohn des Vermieters, der jetzt die Hausverwaltung übernommen hat, versucht sich damit auszureden, dass dieser nicht mehr in der Lage war, aufgrund von Pychi.Erkrankung. Er hätte 4 oder 5 Mal angefangen, aber nie zu Ende gebracht.

Würdet Ihr bezahlen? Oder sagt ihr auch, Frist vorbei?
Es ist wohl eine moralische Frage. nicht so sehr eine juristische.
Wenn der Sohn die Hausverwaltung übernommen hat, und es sich um einen älteren herrn handelt, wuerde ich das nicht als rausreden abtun. Wenn der Herr psychische Probleme hat, ist das wohl bereits belastung genug fuer alle beteiligten. Ich wuesste nicht, warum du dann noch eins drauflegen solltest und den Leuten dem Grunde nach berechtigte Forderungen ausschlagen. Wenn du geil drauf bist einen egotrip zu reiten, tu das. Ist dein gewissen.
Ehrlich gesagt wuerde mir der gedanke nicht mal kommen.
Zumal dir klar sein duerfte, das damit das tischtuch zwischen dir und vermieter endgültig zerschnitten ist. Wenn dir das die sache wert ist...
Desweiteren kann das auch ein Bumerang werden. Zwar ist die Frist nach § 566 Abs. 3 BGB tatsächlich 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums, allerdings gilt das nicht in dem Falle, das die Verzögerung Gründe hat, die nicht im Verschulden des Vermieters liegen. Und eine schwerwiegende Erkrankung (sofern nachweisbar, was vermutlich leicht ist, wenn tatsächlich so) ist definitiv ein solcher Grund. Folge: Du muesstest die Kosten doch zahlen, inkl. etwaiger Nebenforderungen (wenn beispielsweise gerichtlich festgestellt) und haettest dich zudem final mit dem Vermieter überworfen.
Wie gesagt... mir kaeme deine Überlegung erst garnicht, aber das musst du selbst wissen. So ist wohl die welt heute...

(del)
2014-03-06, 21:13:24
Wenn ein niedriger Betrag fällig ist zahl aus Anstand. Wenns ne hohe Summe ist, lass ihn auflaufen. Eine Erkrankung ist kein Grund, eine (für beide Parteien) derart wichtige Abrechnung vor sich herzuschieben. Gerade wenn es um substanzielle Beträge geht, sollte dann von Vermieterseite mit mehr Nachdruck an der Fertigstellung gearbeitet werden, notfalls über hinzugezogene Dienstleister, ansonsten kann es denen ja nicht allzu wichtig sein mit dem Eintreiben der Gelder...

Ich hatte die letzten Monate auch so einige ernsthafte Pakete, die ich mit mir rumtragen musste. Trotzdem (und zurecht) erwartet man von mir, dass ich dienstfähig bleibe und die mir anvertrauten Arbeiten gewissenhaft ausübe. Wenn ich das krankheitsbedingt nicht kann, so wird mindestens erwartet, dass die laufenden Arbeiten korrekt weiterdelegiert werden und nicht an unfähige Personen, die entweder selber instabil sind oder schlichtweg mit der Materie überfordert sind, abgegeben werden.

Alleine für diese, gerade für dich sich so darstellende, bodenlose Frechheit würde ich dem Vermieter die entsprechende Quittung verpassen und mich quer stellen.

Winter[Raven]
2014-03-06, 21:24:38
Das Verhältnis ist sowieso nicht gerade das beste.... Kinderzimmer und Küche haben einen Kältepunkt an dem das Feuchte kondesiert... Vermitter meint ich soll besser "Lüften"... Fenster ziehen, sind stellenweise verschimmelt und verkeilen oft.

Nachzahlung beträgt ca.. 610 Euro.

//EDIT:

Die Erkrankung ist bedingt durch sein Alter.... Heißt, er vergisst einiges, ist durch en Wind, ab und zu hat er Halluzinationen... mit anderen Worten, er ist jetzt einfach im Eltenheim.

//EDIT2:

Die Hausverwaltung hat der Sohn sowieso schon länger gespielt... also muss es Ihm bewusst gewesen sein, dass die Abrehcnung viel später kommt.

GSXR-1000
2014-03-06, 21:39:19
Wenn ein niedriger Betrag fällig ist zahl aus Anstand. Wenns ne hohe Summe ist, lass ihn auflaufen. Eine Erkrankung ist kein Grund, eine (für beide Parteien) derart wichtige Abrechnung vor sich herzuschieben. Gerade wenn es um substanzielle Beträge geht, sollte dann von Vermieterseite mit mehr Nachdruck an der Fertigstellung gearbeitet werden, notfalls über hinzugezogene Dienstleister, ansonsten kann es denen ja nicht allzu wichtig sein mit dem Eintreiben der Gelder...
Du irrst in deiner Annahme. Eine schwerwiegende Krankheit ist sehr wohl ein auch von Gerichten berücksichtigter Grund. Schon mal versucht bei einer schwerwiegenden psychischen Krankheit eine Nebenkostenabrechnung zu machen? Schon mal bedacht, das leute aus diesem Grund arbeitsUNFÄHIG geschrieben werden, weil sie zur arbeit UNFÄHIG sind? Oder meinste der AG zahlt den Lohn aus spass weiter, wenn die leute zu hause bleiben?
Gehen wir mal davon aus, das die psychische erkrankung stimmt. Dann haben wir mehrere Punkte: Zum ersten haben solche Zeiten oft eine gewisse Latenz (nehmen wir mal depression) bis sie überhaupt erkannt wird. In dieser Zeit ist der Mensch aber leider schon krank und kann u.U. weder arbeiten noch ueberhaupt die dinge überhaupt koordinieren (oder auch in fremde Hände geben). Dafür spricht auch die aussage, er habe mehrmals angefangen aber es nicht zu ende bekommen. Dann irgendwann wird die Krankheit festgestellt und man ist erstmal ne weile weg /garnicht mehr einsatzfähig. AUch die familie wird sich dann wohl kaum als allererstes auf eine nebenkostenabrechnung stuerzen, wenn es eine relevante erkrankung ist.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Macht man dann die abrechnungen, dann muss man unter umstaenden erstmal die Unterlagen sichten, sich einarbeiten und evtl erstmal unterlagen und abrechnungen einfordern. Was genau wirfst hier dem Vermieter bzw dessen sohn vor?
Schonmal jemanden mit ner psychischen erkrankung in der Familie gehabt? Depression? Sucht? Demenz? Wer bist du, das du dir anmasst so zu reden?



Ich hatte die letzten Monate auch so einige ernsthafte Pakete, die ich mit mir rumtragen musste. Trotzdem (und zurecht) erwartet man von mir, dass ich dienstfähig bleibe und die mir anvertrauten Arbeiten gewissenhaft ausübe. Wenn ich das krankheitsbedingt nicht kann, so wird mindestens erwartet, dass die laufenden Arbeiten korrekt weiterdelegiert werden und nicht an unfähige Personen, die entweder selber instabil sind oder schlichtweg mit der Materie überfordert sind, abgegeben werden..

Ohje. tolle kiste. Du hast schwere pakete mit dir rumtragen muessen. ja doll. muessen wir das nicht alle?
ABer klar... du bist natuerlich auch mit demenz oder pathologischer depression dienstfähig oder hast alles so im griff das du auch in diesem falle alles perfekt deligierst. Bah was bist du fürn ekalhaft arroganter typ. Vom leben keine ahnung... aber den helden schwafeln.


Alleine für diese, gerade für dich sich so darstellende, bodenlose Frechheit würde ich dem Vermieter die entsprechende Quittung verpassen und mich quer stellen.
Bodenlose Frechheit? Äh watt?
Das er die NK abrechnung erst später zahlen muss? Jawohl sir... das ist in der tat unfassbar frech.
Wir reden hier ueber einen fristverzug von 1,5(!) monaten!!! nicht von Jahren. Und DAS ist bei einer schweren erkrankung wohl wirklich zu verstehen.
UNFASSBAR.

GSXR-1000
2014-03-06, 21:45:50
;10136201']Das Verhältnis ist sowieso nicht gerade das beste.... Kinderzimmer und Küche haben einen Kältepunkt an dem das Feuchte kondesiert... Vermitter meint ich soll besser "Lüften"... Fenster ziehen, sind stellenweise verschimmelt und verkeilen oft.

Nachzahlung beträgt ca.. 610 Euro.

//EDIT:

Die Erkrankung ist bedingt durch sein Alter.... Heißt, er vergisst einiges, ist durch en Wind, ab und zu hat er Halluzinationen... mit anderen Worten, er ist jetzt einfach im Eltenheim.

//EDIT2:

Die Hausverwaltung hat der Sohn sowieso schon länger gespielt... also muss es Ihm bewusst gewesen sein, dass die Abrehcnung viel später kommt.
Alter.
Du redest von einer Person mit massiver altersdemenz und überlegst das geld nicht zu zahlen? Was dem Grunde nach berechtigt ist? WAS dieser Person an Kosten für DEIN Mietobjekt und DEINE Verbräuche entstanden sind? IST das dein ERNST?
Der ist nun im Heim und du überlegst ob es dann verzeihlich ist, das die Abrechnung !1,5! Monate zu spät kommt? Hallo? Kannst du dir in etwa vorstellen was sich da abgespielt hat? Wenn jemand mit demenz und hallus zusammenklappt? Das in der situation auch familiär erstmal andere dinge eine rolle spielen? Wer weiss was da am ende ueberhaupt an dokumenten da waren und wieviele da auch erst noch angefordert werden mussten? Meinst du im ernst, wenn dein Vater psychisch kollabiert in dieser art, das dein erster gedanke dem weiterführen seiner bankgeschaefte gilt?
Ich fass es nicht. Echt nicht.
Belassen wirs dabei... mit so einem typ mensch gelüstet mir nicht nach weiterer diskussion.
Ich weiss nicht, welchem elternhaus man so entspringt und welche lebenserfahung man hat, aber sorry... ich finde das nur noch pervers.
Du willst letztlich einen dementen psychisch kollabierten alten Mann abzocken? Weil er ne frist versaeumt hat? Und mit denen von dir verursachten Kosten stehen lassen? Sorry... kein verstaendnis dafuer. egal wie das verhaeltnis vorher aussah.

btw. Sollte die geschichte so stimmen und der sohn nicht ganz daemlich sein, wirst du definitiv eh zahlen muessen. Legt man das einem Gericht vor, wird dies garantiert anerkennen, das dies ein Härtefall ist, in dem das verschulden fuer die fristversaeumnis aufgrund der massiven erkrankung nicht deinem Vermieter angelastet werden kann. Wenn du meinst, das tut not, dann beschreite den weg. Nutzen wirds dir wohl nix. Ausser das du mit normalem Gewissen probleme haben solltest in den spiegel zu schauen.

Winter[Raven]
2014-03-06, 21:48:56
Abrechnung !1,5! Monate zu spät kommt?

Ahhh -... Abrechnung für das Jahr 2012 ;) Das sind 15 1/2 Monate!

Winnie
2014-03-06, 21:52:45
Ich würde die Abrechnung prüfen und wenn die Nachzahlung von der Höhe her korrekt ist, dann würde ich auch zahlen. Immerhin habe ich die Kosten auch verursacht, dann muss ich auch für gradestehen.
Da nun schon über 15 Monate vergangen sind, sollte im Sinne eines beiderseitigen Gebens und Nehmens ja auch ggf eine Ratenzahlung möglich sein...

GSXR-1000
2014-03-06, 21:53:38
;10136223']Ahhh -... Abrechnung für das Jahr 2012 ;) Das sind 15 1/2 Monate!
Aeh.
du kannst rechnen?

2012... Abrechnungszeitraum endet 31.12.2012.
Frist für erstellung der NK-Abrechnung: 12 Monate ab ABrechenzeitraumende.
also:
31.12.2013

Erhalt der NK Abrechnung: 14.02.2014.
Sind für mich 1,5 Monate zu spaet.
Weiss der Henker wie du auf 15 1/2 Monate kommst.
Oder hast du bisher deine NK Abrechnung fuer 2011 am 01.01.2012 in der Post gehabt?
Ohweiohweiohwei...

(del)
2014-03-06, 21:54:41
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Gar nichts aber das ist für mich nicht der springende Punkt. Ich erwarte von einem Vermieter, der mit einer ernsthaften Krankheit geplagt ist, dass er seine nächsten Verwandten anhält die anfallenden Arbeiten in kompetente Hände abzugeben, so sie denn nicht in der Lage sind, diese fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es finanziell belastend ist, denn es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung gegenüber dem Mieter.
Es mag leicht fallen, sich in dieser Konstellation auf die vermeintlich moralisch richtige Seite zu schlagen und grenzenloses Verständnis für den Vermieter aufzubringen. Nicht vergessen werden darf aber, dass auch hier rechtzeitig die Möglichkeit bestand, diese notwendigen Verpflichtungen abzugeben um sich der Krankheitsversorgung mit voller Kraft zu widmen.

Dass sein Sohn sich darum kümmert, ehrt ihn. Dass er dabei so grandios scheiterte, hätte aber absehbar sein müssen. Bzw. machen wir es kurz: Es ist schlicht und einfach nicht das Problem des Mieters, dass ein Unfähiger sich hinter die Nebenkostenabrechnung setzt. Pech gehabt, life sucks.

GSXR-1000
2014-03-06, 21:58:11
Ich würde die Abrechnung prüfen und wenn die Nachzahlung von der Höhe her korrekt ist, dann würde ich auch zahlen. Immerhin habe ich die Kosten auch verursacht, dann muss ich auch für gradestehen.
Da nun schon über 15 Monate vergangen sind, sollte im Sinne eines beiderseitigen Gebens und Nehmens ja auch ggf eine Ratenzahlung möglich sein...
Nochmal: Die Frist fuer die NK ABrechnung fuer den Abrechnungszeitraum 2012 lief bis 31.12.2013!
Es geht also um 1,5 Monate nachfristigkeit.

Meist kann man die Abrechnung auch garnicht frueher als im Juni oder spaeter des Folgejahres machen. Erst muessen naemlich alle rechnungen der Versorger etc da sein (und da ist nicht immer Abrechnungsende das Kalenderjahr, das kann auch wesentlich verschoben sein)... ebenso die entsprechenden Steuerbescheide für Grundsteuer etc, versicherungsabrechnungen etc etc.
Wer von euch hat denn schon alles die NK Abrechnung fuer 2013? Also ich noch nicht... und die kommt auch nicht vor Juni.

Winnie
2014-03-06, 22:01:07
Okay, ich habs ungeprüft übernommen - aber bei meiner Grundaussage bleibe ich :)

caLi
2014-03-06, 22:03:16
Nochmal: Die Frist fuer die NK ABrechnung fuer den Abrechnungszeitraum 2012 lief bis 31.12.2013!
Es geht also um 1,5 Monate nachfristigkeit.

Meist kann man die Abrechnung auch garnicht frueher als im Juni oder spaeter des Folgejahres machen. Erst muessen naemlich alle rechnungen der Versorger etc da sein (und da ist nicht immer Abrechnungsende das Kalenderjahr, das kann auch wesentlich verschoben sein)... ebenso die entsprechenden Steuerbescheide für Grundsteuer etc, versicherungsabrechnungen etc etc.
Wer von euch hat denn schon alles die NK Abrechnung fuer 2013? Also ich noch nicht... und die kommt auch nicht vor Juni.

Meine kommt immer direkt im Januar oder spätestens Februar. Tut ja aber auch wenig zur Sache. Hat ja ein Grund, dass der Vermieter bis zu einem Jahr Zeit hat.

Da jetzt wegen den paar Monaten einen auf Widerstand machen sehe ich als ziemlich sinnfrei und kontraproduktiv. Die Kosten sind angefallen und du hast wegen der 6 Wochen Fristüberschreitung keine wesentlichen Nachteile erlitten. Wäre im Dezember genauso teuer gewesen ;)

GSXR-1000
2014-03-06, 22:04:21
Gar nichts aber das ist für mich nicht der springende Punkt. Ich erwarte von einem Vermieter, der mit einer ernsthaften Krankheit geplagt ist, dass er seine nächsten Verwandten anhält die anfallenden Arbeiten in kompetente Hände abzugeben, so sie denn nicht in der Lage sind, diese fachgerecht durchzuführen. Auch wenn es finanziell belastend ist, denn es handelt sich hierbei um eine Verpflichtung gegenüber dem Mieter.
Es mag leicht fallen, sich in dieser Konstellation auf die vermeintlich moralisch richtige Seite zu schlagen und grenzenloses Verständnis für den Vermieter aufzubringen. Nicht vergessen werden darf aber, dass auch hier rechtzeitig die Möglichkeit bestand, diese notwendigen Verpflichtungen abzugeben um sich der Krankheitsversorgung mit voller Kraft zu widmen.


Hallo? Hast du gelesen was der TS schrieb? Demenz? Halluzinationen? Heimunterbringung? Verstehst du das PSYCHISCHE Erkrankung bedeutet????
Symptom dieser Erkrankung ist mitunter eben exakt DAS das du solche koordinationsleistungen NICHT erbringen KANNST, weil du KRANK bist, exakt diese Dinge, unterscheidung von relevanten und irrelevanten dingen, deligation, organisation von grossen und kleinen dingen, SIND DIR NICHT MÖGLICH... aufgrund der erkrankung.
Das ist genauso als würdest du einem beinamputierten vorwerfen, er würde nicht die disziplin und den erhgeiz aufbringen einen marathon zu laufen... alter schwede... was geht hier ab???


Dass sein Sohn sich darum kümmert, ehrt ihn. Dass er dabei so grandios scheiterte, hätte aber absehbar sein müssen. Bzw. machen wir es kurz: Es ist schlicht und einfach nicht das Problem des Mieters, dass ein Unfähiger sich hinter die Nebenkostenabrechnung setzt. Pech gehabt, life sucks.
Hier suckt nur einer. und zwar derbe.
Wer sagt das der Sohn versagt hat? Junge... wenn du deinen Vater mit demenz und hallus ins heim begleitet hast über ein jahr... dessen papiere nach fortschreitender Demenz und realitaetsverlust geordnet hast... dann sprechen wir uns wieder. Bis dahin kann nur der alte spruch gelten (für dich an dieser stelle mehr als jemals zuvor in diesem Forum:) Wenn man keine ahnung hat, einfach mal.....

GSXR-1000
2014-03-06, 22:06:57
Okay, ich habs ungeprüft übernommen - aber bei meiner Grundaussage bleibe ich :)
Gegen Ratenzahlung ist vermutlich auch nix auszusetzen. Vielleicht kann die NK Nachzahlung ja auch auf die monatliche NK Vorrauszahlung fuer 2014 aufgeschlagen werden. Habe ich auch schon mal mit einem Vermieter vereinbart als ich student war und die Nachzahlung saftig.
Aber zu sagen: neeeee... moag i net.... ist einfach nur pervers.
Zumal man als mieter ja nicht mal benachteiligt wurde. Im gegenteil... die spätere Fälligkeit ist wohl eher als vorteil zu sehen.

(del)
2014-03-06, 22:09:11
Wer sagt das der Sohn versagt hat? Junge... wenn du deinen Vater mit demenz und hallus ins heim begleitet hast über ein jahr... dessen papiere nach fortschreitender Demenz und realitaetsverlust geordnet hast... dann sprechen wir uns wieder. Bis dahin kann nur der alte spruch gelten (für dich an dieser stelle mehr als jemals zuvor in diesem Forum:) Wenn man keine ahnung hat, einfach mal.....Das kann dem Mieter reichlich egal sein. Dazu kommt, dass es noch nie förderlich war, mit schweren Belastungen verantwortungsvolle Arbeiten auszuführen. Er hätte seine Aufgabe frühzeitig an kompetente und unbelastete Personen abgeben müssen.

So und nun hinfort mit dir, du kleiner Beleidigungstroll! :D

Winter[Raven]
2014-03-06, 22:10:06
OK, kann ein Mod bitte den Thread dicht machen....

sun-man
2014-03-07, 07:45:13
Das ganze ist doch klar geregelt.
Kommt es jedoch zu einer verspäteten Nebenkostenabrechnung, deren Ursache nicht in einer Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit des Vermieters zu finden ist, so hat dieses nach § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB keine Auswirkung auf eine Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung. Das heißt, die Abrechnungszeitraum endet nicht nach 12 Monaten, wenn der Vermieter nicht für die Verspätung verantwortlich ist.
Vermieter krank. Vermieter vermutlich auch schriftlich Besitzer. Nur weil der Sohn ausgeholfen hat ist er nicht der Besitzer des Hauses. So besteht doch keine Grundlage "nur weil er mitgeholfen hat".

Zudem: Wenn der Sohn jetzt Besitzer/Verwalter sein sollte verlängert sich die Frist.
http://deutschesmietrecht.de/betriebskostenabrechnung-fristen-formelles/18-betriebskostenabrechnung-abrechnungsfrist.html
Als triftige Gründe für eine Überschreitung der Abrechnungsfrist nach § 556 BGB gelten:

fehlende Belege,
ein mittlerweile stattgefundener Eigentümerwechsel,
Verwalterwechsel,
Krankheit,
verspätete Gebührenbescheide.
die Abrechnung wurde rechtzeitig abgesandt, hat sich aber auf dem Postweg verzögert (LG Dresden v. 28.11.2003 4 S 0403/03)
es gab Streitigkeiten mit Lieferanten über ausgestellte und der Abrechnung zugrundezulegende Rechnungen

Der Sohn hat keine Ahnung, braucht das ganze aber nur zum Anwalt zu geben und der stutzt Dir die Flügel. Besitzerwechsel und Krankheit. Also Nebenkosten und Anwaltskosten.

ux-3
2014-03-07, 08:23:34
Einen wichtigen Satz hast Du vergessen:
Teilen sie als Vermieter dem Mieter mit, dass sich die Abrechnung aus einer der oben genannten Gründe verzögern wird und weisen sie daraufhin, dass sie auf einen etwaigen Nachzahlungsansrpruch nicht verzichten werden.

ShadowXX
2014-03-07, 08:36:55
Wer von euch hat denn schon alles die NK Abrechnung fuer 2013? Also ich noch nicht... und die kommt auch nicht vor Juni.
Ich...kam schon im Januar. Wie jedes Jahr übrigens.

Und nebenbei: Meinst du ernsthaft der Vermieter würde auch nur einen einzigen Cent an den Mieter zahlen, wenn diese irgendeine Frist auch nur um 1 sekunde überschritten hat?
Dann bist du extrem naiv.

Das ganze ist doch klar geregelt.

Vermieter krank. Vermieter vermutlich auch schriftlich Besitzer. Nur weil der Sohn ausgeholfen hat ist er nicht der Besitzer des Hauses. So besteht doch keine Grundlage "nur weil er mitgeholfen hat".

Zudem: Wenn der Sohn jetzt Besitzer/Verwalter sein sollte verlängert sich die Frist.
http://deutschesmietrecht.de/betriebskostenabrechnung-fristen-formelles/18-betriebskostenabrechnung-abrechnungsfrist.html


Der Sohn hat keine Ahnung, braucht das ganze aber nur zum Anwalt zu geben und der stutzt Dir die Flügel. Besitzerwechsel und Krankheit. Also Nebenkosten und Anwaltskosten.
Was ich da sehe sind rein Gesetze um den Mieter zu Gängeln...so einen Scheiss kann es wirklich nur in Deutschland geben.

sun-man
2014-03-07, 08:41:58
Einen wichtigen Satz hast Du vergessen:
Teilen sie als Vermieter dem Mieter mit, dass sich die Abrechnung aus einer der oben genannten Gründe verzögern wird und weisen sie daraufhin, dass sie auf einen etwaigen Nachzahlungsansrpruch nicht verzichten werden.
Was bei Krankheit durchaus schwierig ist, meinst Du nicht? Oder muss der Vermieter jetzt z.B. im Koma (Beispiel) nen Brief schreiben? Eine Nachverwalter hat man da in der Regel noch nicht festgelegt.

Das endet vor Gericht und gibt eines der vielen Mieturteile. Auf "Ja, aber im 3Dcenter haben sie gesagt" wird sich der Sohn wohl nicht festnageln lassen ;)

Tomi
2014-03-07, 08:55:05
Kommt auf den Betrag und das Verhältnis an.

Und den Einzelfall bzgl. "Krankheit", der als Verzögerungsgrund geltend gemacht wird. Hier wird auch zu differenzieren sein. Nicht jede beliebige "Krankheit" werden Gerichte hier als ausreichend ansehen. Ich tippe zudem, dass Gerichte hier eher auf unvorhergesehene Fälle abstellen, mit Krankenhaus etc. Bei jemanden, wo sich ein schleichender Prozess vollzieht wie hier, dürfte das Gericht auch fragen, warum da nicht schon die Angehörigen früher eingegriffen haben. Die psychischen Ausfälle machen sich ja nicht nur bei Erstellung der NK Abrechnung bemerkbar. Ich sehe den Fall hier grenzwertig und mitnichten für den Vermieter schon locker entschieden. Und wie auch schon angesprochen wurde...zahlt der Mieter mal eine Miete 1 Tag zu spät, hat er schon ne Abmahnung im Briefkasten. Also wenn dann gleiches Recht für Alle.

Winter[Raven]
2014-03-07, 09:12:11
So Jungs,

danke für Meinung... ich überlege es mir. Habe ja noch eine Woche da Einspruch einzulegen. Dazu muss ich erstmal die Stromkosten rausrechnen, von dem was alles über meinen Zähler immer noch läuft / lief. Hier sind die Werten Herren der Meinung, die Hausverkabelung wäre nicht Ihr Problem, wenn irgendein Elektriker mal was falsch verbunden hat.

Genauso wenig, wie das es Rostwasser aus dem Hahn kommt, das wir ein Schimmelproblem im Haus haben... und noch vieles mehr.

sun-man
2014-03-07, 09:13:54
Was ich da sehe sind rein Gesetze um den Mieter zu Gängeln...so einen Scheiss kann es wirklich nur in Deutschland geben.

Oh, ja. Genau. Aber lesen ist jetzt nicht so Deine Stärke, oder? Der Vermieter hat ein ganzes Jahr Zeit dann verfällt alles - aber ein Guthaben auf Mieterseite verfällt nicht. Sehr Mieterunwürdig das ganze. Der Vermieter kann ja ruhig miese machen, Hauptsache der Mieter kommt niemals in Schwulitäten.
Mietrecht in Deutschland ist so krass auf Mieterseite das es schon witzig ist. Ich habs auch schon ausgenutzt gegen meinen Ex-Ver,ieter. Dank Mieterschutzverein sogar problemlos und mit passabler Unterstützung.

sun-man
2014-03-07, 09:15:17
;10136543']So Jungs,

danke für Meinung... ich überlege es mir. Habe ja noch eine Woche da Einspruch einzulegen. Dazu muss ich erstmal die Stromkosten rausrechnen, von dem was alles über meinen Zähler immer noch läuft / lief. Hier sind die Werten Herren der Meinung, die Hausverkabelung wäre nicht Ihr Problem, wenn irgendein Elektriker mal was falsch verbunden hat.

Genauso wenig, wie das es Rostwasser aus dem Hahn kommt, das wir ein Schimmelproblem im Haus haben... und noch vieles mehr.
Mal Mieter drücken oder sich vernünftig beschweren war bisher nicht möglich? Hast Du, nachweislich, gemacht? Mieterschutzverein kostet um die 60€/Jahr und ist wirklich hilfreich.

Winter[Raven]
2014-03-07, 09:22:48
Mal Mieter drücken oder sich vernünftig beschweren war bisher nicht möglich? Hast Du, nachweislich, gemacht? Mieterschutzverein kostet um die 60€/Jahr und ist wirklich hilfreich.

Das ganze Haus leidet... beschwert haben wir uns oft, schriftlich, direkt....

Die Heizkosten, die den Großteil der Nachzahlung ausmachen, kann man auf frisches Lüftchen durch die Fenster, auskühlende Wende zurückführen.

Das Haus ist zu 0% gedämmt... bei uns geht es ja noch, bei den Nachbarn ist die Außenwand zur Straße fast nur aus Pappe / Gipskarton.

Bei dem anderem ist die Badewanne rostig angelaufen... was sagt der Vermieter? Er soll es mal richtig putzen und so.

Ja, im Mieterbund bin ich, aber vor 2 Wochen per Mail den Sachstand angefragt und 0 Antwort bekommen.

//EDIT:

Dem Sohn ect. war schon aufgefallen, dass er dies nicht schafft. Aber der Vermieter wollte es nicht "abgeben"

sun-man
2014-03-07, 09:29:51
Sanierung kannst Du nicht einklagen oder fordern. Wir haben vorher in einem Haus mit dem Vermieter gewohnt. 27l/qm waren es 2011 (danach sind wir ausgezogen). Alles ungedämmt und er sah auch keine Veranlassung da er das nicht durchführen wollte.

Ja, im Mieterbund bin ich, aber vor 2 Wochen per Mail den Sachstand angefragt und 0 Antwort bekommen.

Wow. Da hab ich ganz andere und zwar gute Erfahrungen gemacht.

Die weitere Abnutzung der bei Anmietung der Wohnung bereits 20 Jahre alten Badewanne ist vom Mieter hinzunehmen. Ein Mangel und eine Instandsetzungspflicht des Vermieters kommen erst dann in Betracht, wenn die Badewanne oder Duschwanne nach weiterem Verschleiß nicht mehr benutzt werden kann. AG Coesfeld, Urteil vom 11. Februar 2003, Az: 4 C 525/02 Quelle: WuM 2003, 206.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/badewanne.htm

Sehr hilfreiche Seite. Nachdem mein Ex-Vermieter mir per Mail ein Urteil daraus zugeschickt hat hab ich mri auch gedacht "Jo, was Du kannst kann ich auch." Naja, danach hab ich Dienst nach Vorschrift gemacht und wir sind ausgezogen. Sein Mietvertrag war komplett ungültig. War witzig "Wie kommen Sie drauf das sie dieses und jenes nicht müssen? Das wurde erst nach dem Mietvertrag festgelegt" - Laptop rausgeholt. Das eine Urtail war aus 99 und das andere aus 2002. Da war er ruhig und wurde zickiger.

GSXR-1000
2014-03-07, 10:00:07
Einen wichtigen Satz hast Du vergessen:
Teilen sie als Vermieter dem Mieter mit, dass sich die Abrechnung aus einer der oben genannten Gründe verzögern wird und weisen sie daraufhin, dass sie auf einen etwaigen Nachzahlungsansrpruch nicht verzichten werden.
Und wie bitte moechtest du das bei einer !psychischen" schweren Erkrankung bewerkstelligen?
Nochmal... es geht hier um eine Fristüberschreitung von 1,5 Monaten. Kein Gericht dieser Welt wird den Anspruch abweisen, wenn eine entsprechende Erkrankung nachgewiesen werden kann.
Gerade psychische erkrankungen wirken sich dahingehend aus, das man eben die dinge des täglichen lebens (und dazu gehören eben auch solche dinge) NICHT ausführen kann.
Werf doch bitte mal einem Tauben vor, das er eine bestimmte Aussage nicht gehört hat.
Niemand wird einem Demenzkranken vorwerfen, eine Frist in geringem Rahmen überschritten zu haben. Ganz sicher nicht.

GSXR-1000
2014-03-07, 10:05:31
Und den Einzelfall bzgl. "Krankheit", der als Verzögerungsgrund geltend gemacht wird. Hier wird auch zu differenzieren sein. Nicht jede beliebige "Krankheit" werden Gerichte hier als ausreichend ansehen. Ich tippe zudem, dass Gerichte hier eher auf unvorhergesehene Fälle abstellen, mit Krankenhaus etc. Bei jemanden, wo sich ein schleichender Prozess vollzieht wie hier, dürfte das Gericht auch fragen, warum da nicht schon die Angehörigen früher eingegriffen haben. Die psychischen Ausfälle machen sich ja nicht nur bei Erstellung der NK Abrechnung bemerkbar. Ich sehe den Fall hier grenzwertig und mitnichten für den Vermieter schon locker entschieden. Und wie auch schon angesprochen wurde...zahlt der Mieter mal eine Miete 1 Tag zu spät, hat er schon ne Abmahnung im Briefkasten. Also wenn dann gleiches Recht für Alle.
Nochmals.
das ist schwachfug.
1. Guthabensansprueche des Mieters sind NICHT Fristgebunden. (Soviel zum thema gleichbehandlung)
2. Der TS hat ganz klar gesagt um welche Erkrankung es sich handelt, Altersdemenz, Halluzinationen, Heimunterbringung. Diese Art von Erkrankung reicht ganz sicher aus.
3. Du hast offensichtlich nie mit psychischen Erkrankungen wie Demenz zu tun gehabt. Das ist ein schleichender Prozess von dem du als punktuell anwesender Angehöriger erstmal nicht viel mitbekommst. Zudem wehren sich die meisten Demenzerkrankten (als Teil der Erkrankung und dem damit einhergehenden Realitätsverlust) dagegen, sich selbst als krank anzusehen bzw ansehen zu lassen.

GSXR-1000
2014-03-07, 10:07:33
;10136543']So Jungs,

danke für Meinung... ich überlege es mir. Habe ja noch eine Woche da Einspruch einzulegen. Dazu muss ich erstmal die Stromkosten rausrechnen, von dem was alles über meinen Zähler immer noch läuft / lief. Hier sind die Werten Herren der Meinung, die Hausverkabelung wäre nicht Ihr Problem, wenn irgendein Elektriker mal was falsch verbunden hat.

Genauso wenig, wie das es Rostwasser aus dem Hahn kommt, das wir ein Schimmelproblem im Haus haben... und noch vieles mehr.
Das hat nur leider nix mit den NK zu tun.
Minder die Miete, wenn du diesen Sachverhalt NACHWEISLICH und unter Fristsetzung ANGEMAHNT hast. Aber ERST dann... und vor allem: das hat nix mit den NK zu tun. Sondern mit der Miete.

ShadowXX
2014-03-07, 10:23:31
Und wie bitte moechtest du das bei einer !psychischen" schweren Erkrankung bewerkstelligen?

Was interessiert mich das als Mieter? Den Vermieter interessiert sich auch nicht für sowas wenn du wegen sowas nicht mit der Miete rüberkommst...


Nochmal... es geht hier um eine Fristüberschreitung von 1,5 Monaten.

Und von den Vermietern hast du Abmahnungen im Briefkasten wenn du irgendeine Frist um 1 Sekunde nicht einhälst....da empfinde ich 1,5 Monate fast als Ewigkeit.


Kein Gericht dieser Welt wird den Anspruch abweisen, wenn eine entsprechende Erkrankung nachgewiesen werden kann.

Wollen wir wetten. Es reicht wenn Nachgewiesen kann das der Familie des Vermieters das Problem schon länger bekannt war...


Gerade psychische erkrankungen wirken sich dahingehend aus, das man eben die dinge des täglichen lebens (und dazu gehören eben auch solche dinge) NICHT ausführen kann.
Werf doch bitte mal einem Tauben vor, das er eine bestimmte Aussage nicht gehört hat.
Niemand wird einem Demenzkranken vorwerfen, eine Frist in geringem Rahmen überschritten zu haben. Ganz sicher nicht.
Du hast noch nie großartig mit Behörden zu tun gehabt, oder?

sun-man
2014-03-07, 10:26:26
Wollen wir wetten. Es reicht wenn Nachgewiesen kann das der Familie des Vermieters das Problem schon länger bekannt war...

Danach ist das Haus aber noch lange nicht "denen". Zwangsenteigenung oder so dauert, auch in der Familie.

ShadowXX
2014-03-07, 10:30:01
Danach ist das Haus aber noch lange nicht "denen". Zwangsenteigenung oder so dauert, auch in der Familie.
Der TS-Starter hat geschrieben das der Sohn schon länger den Hausverwalter macht....also in das Geschäft schon länger involviert ist.
Sich da rausreden wird ohne extrem guten Anwalt IMHO schwer.

kiX
2014-03-07, 10:30:44
Das hat nur leider nix mit den NK zu tun.
Minder die Miete, wenn du diesen Sachverhalt NACHWEISLICH und unter Fristsetzung ANGEMAHNT hast. Aber ERST dann... und vor allem: das hat nix mit den NK zu tun. Sondern mit der Miete.
Sehr wohl aber hat das was damit zutun, ob man die Möglichkeit eines Anspruches weiter verfolgen sollte. Wenn das Verhältnis erodiert ist und sich der Vermieter, auf der Gesetzeslage "ausruhend" bei mangelhaften Wohnungen, querstellt, kann man durchaus moralisch seine eigene Handlungsweise neu bewerten.
Aber nicht umsonst hat der TE um Schließung gebeten, das Thema ist durch.
Was nicht durch ist, ist dein aggressives Verhalten gegenüber (allen?) anderen Usern, insbesondere was das Aufzwingen deiner Moralvorstellungen angeht. Da bist du so schlimm wie Vikingr. Besonders interessant hier zu sehen, wo mal nicht ein Forenuser sich der Obrigkeit gegenüber "unrechtmäßig" verhalten hat und du somit auch nicht anprangern kannst, dass man sich doch ohne Zweifel immer und ausschließlich korrekt zu verhalten habe.Bei vollkommener Ausbeutung durch den AG und nach der unberechtigten Kündigung (aka Vorwand) einen blauen Schein zu holen, das geht in GSXRs Welt GARnicht und kommt Mord, Totschlag oder großangelegter Steuerhinterziehung gleich (oder so).
Aber hier ist es leider anders, hier ist "die Obrigkeit" diejenige mit der rechtlichen Verfehlung (die nur in zu begründenden Ausnahmefällen geduldet wird!). Und eben weil vorher, aufgrund von Nachlässigkeiten des Vermieters, KEIN gutes Verhältnis bestand, ist es moralisch wie rechtlich vollkommen legitim, weitere Schritte abzuklären. Du stellst ja nicht nur die Gesetzeslage dar, nein, du bewertest sogar moralisch (die Verwandschaft hätte es ja mit so einem Krankheitsfall schon schwer genug etc). Etwas, was du vorher IMMER bei allen anderen, die nicht deiner Meinung waren, verteufelt hast.
Aber das ist Dir ja egal, dreht sich der Spieß um, dreht sich auch deine Meinung. Es sei denn, deine Meinung ist garnicht, dass sich der Mensch korrekt verhalten soll, alle Gesetze ohne wenn und aber verfolgen soll, sprich ein braver Bürger sein soll. Möglicherweise ist deine Meinung auch einfach, dass der "kleine" vor dem "großen" Mann buckeln -oder vielmehr sich bücken- soll. Oder du hast ein großes Problem mit Forenbenutzern. Unabhängig von der Thematik. Immer. Grundsätzlich. Das wären die einzigen Gründe, die ich für möglich halten würde, die nicht vollkommen konträr zu deinen Äußerungen stünden.
Witzig dabei ist aber, dass genau diese Positionen indirekt auch konträr wären, denn sie basierten auf einer rein subjektiven und emotionalen Kategorisierung, die nicht auf Ratio fußt - und damit deiner Fassade hier im Forum widersprächen.

Iceman346
2014-03-07, 10:50:36
Auf Wunsch geschlossen.