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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Soll ich vor Gericht ?


Mr.Ice
2014-04-14, 17:18:45
Hallo Leute,
Ich wollte mich schon länger hier anmelden aber irgendwie hat es nie so gepasst.
Aber jetzt bräuchte ich mal ganz dringent Hilfe da ich nicht weiter komm bzw nicht weis was ich machen soll.

Es geht um Folgendes :

Ich bin auch einer der von der Yakari Media GmbH verarscht wurde. Die Yakari Media GmBH wurde vom Gericht verurteilt und muss alle käufe rückerstatten. Ich habe den Anwalt wie unten auf dem Link Kontaktiert und heute kam dann die Antwort auch vom einen Anwalt und sie haben geschrieben : Das es eine Freiwillige Zahlung nicht geben wird. Ich war auf 180 in dem moment. Ich müsste vor Gericht

Hier sind Kopien was mir mein Anwalt geschrieben hat :

1.

in vorbezeichneter Angelegneheit bedanken wir uns nochmals recht herzlich für das mit der Mandatserteilung entgegen gebrachte Vertrauen.

Wie Sie unserem in der Anlage beigefügtem Schreiben an die Gegenseite entnehmen können, haben wir das zunächst Erforderliche veranlasst. Vom weiteren Fortgang werden wir berichten.

Zudem erhalten Sie ebenfalls in der Anlage noch unsere zugehörige Kostennote über die gesetzlichen Gebühren unserer Inanspruchnahme mit der Bitte um zeitnahe Ausgleichung.

2.

in vorbezeichneter Angelegenheit haben neue Gegenanwälte wie aus der Anlage ersichtlich die Ansprüche außergerichtlich erneut zurückgewiesen. Dies wird lediglich pauschal mit den bisherigen, gleichen und keinerlei neuen Argumenten begründet, welche aber durch das bereits erstrittene Musterurteil bereits gerichtlich widerlegt wurden. Eine freiwillige Zahlung außergerichtlich soll dennoch hier offensichtlich nicht erfolgen.

Bitte teilen Sie uns daher mit, ob wir nunmehr für Sie Klage einreichen sollen.


3.

da wir die Klage beim gleichen Gericht einreichen müssen, welches uns schon einmal Recht gegeben hat, stehen die Erfolgschancen im Grunde sehr gut. Natürlich sind mit einem Prozess auch weitere Kosten für Sie verbunden, diese müsste aber die Gegenseite im Falle eines erneuten Gewinns zurückerstatten. Eine Auflistung des entsprechenden Prozessrisikos (für den Fall des Totalverlustes) habe ich Ihnen insoweit in der Anlage beigefügt, dem Sie auch die entsprechenden Kosten entnehmen können. Konkret müssten Sie für die Einreichung der Klage also erst einmal ca. weitere 650,00 € aufbringen müssen.

4.
da nach Ihren Unterlagen die Teilnahme im letzten Jahr stattfand haben Sie juristisch gesehen zwecks Verjährungunterbrechung bis Ende 2016 an sich noch Zeit....:-) Ob diese Zeitspanne aber tatsächlich ausgeschöpft werden sollte, ist mehr als fraglich, da sich noch mehr Geschädigte gemeldet haben und klagen wollen, so dass man nicht vorhersehen kann, ob die Gegenseite nicht irgendwann in Insolvenz fällt. Die Rückzahlung aufgrund des jüngst schon erstrittenen Urteils ist bereits geflossen, weitere Urteile werden sicherlich folgen. Vor diesem tatsächlichen Hintergrund wäre es also ratsam, mit Ihrer Entscheidung nicht allzu lange zu warten. Denn wer zuerst kommt, malt zuerst wie es so schön heißt....

Das Urteil :
http://www.ra-joschko.de/1067/urteil-gegen-rechtsunsicheres-datingportal-erwirkt/


Ich hab hier mal ein Screen was es Kosten würde :

http://www.directupload.net/file/d/3592/3c8n2hsa_jpg.htm

http://www.directupload.net/file/d/3592/zynvfiy5_jpg.htm

um welche Summe es geht sieht man im Bild.

Jetzt meine Fragen :

Wenn ich den Prozess verlier bleib ich auch 3386€ sitzen ?

Wenn ich verlieren sollte könnte man da noch was machen mit Berufung ? Oder müsste ich das wieder extra zahlen ?

Die 650€ wo ich zahlen muss für die Klage wenn ich den Prozess gewinn würde ich wieder bekommen ?

Nun die aller wichtigste frage : Sollte ich es versuchen ? weil 3000 euro is schon ne Hausnummer ist mehr als ich verloren hab.

Wurschtler
2014-04-14, 17:34:11
Jetzt meine Fragen :

Wenn ich den Prozess verlier bleib ich auch 3386€ sitzen ?

Wenn ich verlieren sollte könnte man da noch was machen mit Berufung ? Oder müsste ich das wieder extra zahlen ?

Die 650€ wo ich zahlen muss für die Klage wenn ich den Prozess gewinn würde ich wieder bekommen ?

Frag deinen Anwalt.

Annator
2014-04-14, 17:40:25
Frag deinen Anwalt.

Das kostet extra.

FeuerHoden
2014-04-14, 17:53:27
Wieviel hast du genau verloren?
Wieviel Barvermögen hast du noch?
Wieviel verdienst du?

Wenn du pleite bist und 400€ im Monat verdienst würd ichs lassen.
Wenn du mehr als 30.000€ auf dem Sparbuch hast und 1.500€ heimbringst würd ichs unter Lehrgeld verbuchen.
Wenn du mehr als 100.000€ hast und mehr als 3.000€ verdienst, würde ich klagen.

Das wären meine persönlichen Grenzen, ungeachtet der Tatsache dass mir die Situation vermutlich zu peinlich zum klagen wär. ;)

Mr.Ice
2014-04-14, 18:02:20
Wieviel hast du genau verloren?
Wieviel Barvermögen hast du noch?
Wieviel verdienst du?

Wenn du pleite bist und 400€ im Monat verdienst würd ichs lassen.
Wenn du mehr als 30.000€ auf dem Sparbuch hast und 1.500€ heimbringst würd ichs unter Lehrgeld verbuchen.
Wenn du mehr als 100.000€ hast und mehr als 3.000€ verdienst, würde ich klagen.

Das wären meine persönlichen Grenzen, ungeachtet der Tatsache dass mir die Situation vermutlich zu peinlich zum klagen wär. ;)

Ich hab 2724€ verloren.
Ich könnte Die Kosten schon bezahlen. Hab so 5200€ auf der Seite.

Im moment nichts bin Arbeitslos und krieg Arbeitslosen geld 1 und bin im Moment Krankgeschrieben hab eine OP hinter mir. Aber wenn alles Gut läuft hab ich im Mai wieder ein Job.

sei laut
2014-04-14, 18:06:23
Die Seite schreibt doch, dass das "Problem" der Firma deren falsches Widerrufsrecht war, zumindest stützt darauf die Unwirksamket des Vertrages.
Normales Vorgehen ist jetzt, der Firma den Widerruf des Vertrags zu erklären (aufgrund der im Gerichtsurteil festgestellten Ungültigkeit der Erklärung), das Geld zurückverlangen und mit der Klage vor Gericht drohen, falls das nicht passiert.
Zusätzlich dazu eine Fristsetzung.

Wenn die Firma weitere Kosten vermeiden will, geht sie darauf ein und du kommst um die Klage drumherum. Im schlimmsten Fall ist die Firma aber Pleite, dann ist es eh Wurst.

Mr.Ice
2014-04-14, 19:21:31
Die Seite schreibt doch, dass das "Problem" der Firma deren falsches Widerrufsrecht war, zumindest stützt darauf die Unwirksamket des Vertrages.
Normales Vorgehen ist jetzt, der Firma den Widerruf des Vertrags zu erklären (aufgrund der im Gerichtsurteil festgestellten Ungültigkeit der Erklärung), das Geld zurückverlangen und mit der Klage vor Gericht drohen, falls das nicht passiert.
Zusätzlich dazu eine Fristsetzung.

Wenn die Firma weitere Kosten vermeiden will, geht sie darauf ein und du kommst um die Klage drumherum. Im schlimmsten Fall ist die Firma aber Pleite, dann ist es eh Wurst.

Das hat mein Anwalt den schon alles geschrieben. Hat ihn auch mit Gericht gedroht. ich kann gern mal die Antwort von den Posten.

Die Sagen Ja es wäre ein Vertrag zustande gekommen.

GSXR-1000
2014-04-14, 19:43:25
Ich hab 2724€ verloren.
Ich könnte Die Kosten schon bezahlen. Hab so 5200€ auf der Seite.

Im moment nichts bin Arbeitslos und krieg Arbeitslosen geld 1 und bin im Moment Krankgeschrieben hab eine OP hinter mir. Aber wenn alles Gut läuft hab ich im Mai wieder ein Job.
ALso. ich versuchs mal langsam aufzudröseln:
In deutschland gibt es keine sammelklagen, sondern jede Klage ist ein einzelfall.
Das in dem verhandelten Fall so entschieden wurde, ist zwar schön, begründet aber nicht automatisch einen anspruch deinerseits. Zumindest nicht automatisch.
Ob das Urteil richtungsweisend ist, bliebe auch abzuwarten, es ist nicht zwingend so, das ein anderes Gericht oder auch nur eine ander Kammer genauso urteilt.

Also. Ich würde entsprechend folgendes tun:
1. wirksam und verifizierbar das im Urteil genannte immer noch bestehende Widerspruchsrecht UMGEHEND gegenüber der Firma wahrnehmen. Das ist ohnehin vorbedingung für alles. Dein Anwalt könnte dir uebrigens sagen ob sie das bereits getan haben (wenn nicht wäre das äusserst dumm).
2. ERst nach diesem Widerspruch kann überhaupt ein Anspruch entstehen.
3. Im Widerspruch direkt eine Bankverbindung zur Erstattung angeben und Frist setzen (2-3 Wochen dürften angemessen sein).
4. Sollte das nicht geschehen, Mahnbescheid einreichen (Vordruck kostet ein paar Euro im Schreibwarengeschäft, der MB selbst kostet auch in etwa 30 EUR). Dazu brauchst du auch keinen Anwalt. Ausfüllhilfen gibts genug im Internet.
5. Daraufhin hat die Firma Zeit zu reagieren. Reagiert sie garnicht, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der nach Rechtskraft ein vollstreckbarer Titel ist (wie ein Urteil). Dies kannst du beispielsweise durch Kontenpfändung etc vollstrecken lassen.
6 Widerspricht die Firma dem Mahnbescheid ergibt sich automatisch ein strittiges Verfahren, welches zunächst schriftlich geführt wird. Du begründest also schriftlich deinen Anspruch, belegst den Widerspruch und verweist auf das bekannte Urteil. Desweiteren solltest du auch die geflossenen Gelder nachweisen (Abbuchungen etc).
Teilt das Gericht deine Auffassung gibt es garkein mündliches Verfahren sondern es wird der Firma die Zahlung auferlegen (wieder vollstreckbarer Titel) zuzüglich aller deiner Kosten (Mahnbescheid, Post etc).
Teilt das gericht deine Auffassung nicht, wird es ein mündliches Verfahren ansetzen. Erst hier kommen wieder bedeutendere Kosten auf dich zu, die du dir ja schon ausgerechnet hast. Hier kannst du dann überlegen ob du es durchziehst oder nicht und evtl einen Anwalt hinzuziehen. Es duerfte dem streitwert nach aber am Amtsgericht bleiben womit kein Anwaltszwang besteht. Die chancen stehen aber garnicht so schlecht das es vor einer Verhandlung bereits zuende ist, wie geschildert. Diesen weg kannst du mit geringsten finanziellen risiko gehen und er führt in jedem Fall bis zu diesem Punkt.
Zu deinen weiteren Fragen:
Wenn du den Prozess gewinnst trägt die gegenseite auch alle deine kosten. Zuzüglich zu dem streitgegenstand.
Ein rechtsmittel wie berufung oder revision kostet im Regelfall auch wieder geld, zumindest prozesskosten -die teilweise sogar vom antragsteller zu tragen sind, wenn er recht bekommt- und bewirkt durch die höhere instanz u.U. Anwaltspflicht. Lohnt in der Regel bei solchen Prozessen eher nicht.
Wenn du also deinen Anspruch geltend machen willst, wuerde ich den obigen weg gehen. Bei momentaner arbeitslosigkeit und krankheit wuerde ich meine reserven dafür nicht unnütz rausballern.
Desweiteren sollte dir das so oder so eine lehre sein.
Denn unstrittig ist ja, das du die bezahlte dienstleistung ja auch konsumiert hast. Und das ist schon ein zeichen ziemlicher Dummheit bzw nachweis eines echten sozialen Problems, so einen Haufen geld für sowas rauszuballern. Du hast jetzt in diesem Falle vielleicht das Glück eine rechtsunsicherheit in der Vertragsgestaltung zu deinen Gunsten auszunutzen. Das löst aber das eigentliche Problem was dahintersteckt nicht. DAS solltest du in jedem Falle vorrangig angehen.
Denn rein praktisch gesehen hast du das bekommen fuer das du bezahlt hast. Das du nun durch einen Gluecksfall die chance bekommst das Geld zurückzubekommen ist nicht darin begruendet, das die bezahlte DIenstleistung nicht erbracht wurde, mach dir DAS bitte klar.
Es ist auch nicht wirklich betrug... sondern ein Fehler in der Vertragsgestaltung.

Mr.Ice
2014-04-14, 20:28:43
Kontoauszüge hab ich im Anwalt schon gesendet.

Mündliches Verfahren ? Muss ich da dann erscheinen ?

Weil das Gericht sitzt in Berlin ich wohn 800KM weit weg.

Soll ich das schreiben mal Posten was von der Gegenseite kam ?

GSXR-1000
2014-04-14, 21:06:01
Kontoauszüge hab ich im Anwalt schon gesendet.

Mündliches Verfahren ? Muss ich da dann erscheinen ?

Weil das Gericht sitzt in Berlin ich wohn 800KM weit weg.

Soll ich das schreiben mal Posten was von der Gegenseite kam ?
Geh die schritte doch mal nacheinander durch.
Die chancen stehen nicht schlecht, das es ueberhaupt kein muendliches verfahren gibt.
Bis einschliesslich schritt 6 brauchst du keinen anwalt.
STell vor allem erstmal fest ob inzwischen ueberhaupt wirksam widerspruch erhoben wurde. Das ist naemlich erstmal grundvorraussetzung fuer das bestehen eines anspruchs.

Mr.Ice
2014-04-14, 21:17:34
Ja von Punkt 1-3 Das hat ja mein Anwalt schon gemacht und darauf haben sie ja wieder sprochen aber laut denen.

Im PDF von dennen steht : Wir gehen auch hier davon aus, dass ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Gründe einer Vertragsauflösung sind nicht ersichtlich. Insbesondere kommt auch ein Widerruf aus den bereits erwähnten Gründen nicht in Betracht. Sämtliche geltend gemachte Ansprüche werden demzufolge zurückgewiesen, für eine Klage sind wir zutsellbevoll mächtigt.

Man ich dacht das wird ne einfache Sache. Zahl die 350€ Anwaltskosten bekomm mein Geld wieder.....

medi
2014-04-14, 21:51:47
Überleg dir den Gang vor Gericht gut. Meine Mutter dachte auch naiv, dass sie nur vor Gericht klagen muss um die Stümperei eines Handwerkers bezahlt zu bekommen. Jetzt sieht es danach aus, dass sie auf den Kosten + Anwalts- und Prozesskosten sitzen bleiben wird. Alles in allem wohl was um die 8000€.
Eigentlich ist sie im Recht aber Recht haben und Recht bekommen sind nach wie vor zwei paar Schuhe.

GSXR-1000
2014-04-14, 23:04:48
Ja von Punkt 1-3 Das hat ja mein Anwalt schon gemacht und darauf haben sie ja wieder sprochen aber laut denen.

Im PDF von dennen steht : Wir gehen auch hier davon aus, dass ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Gründe einer Vertragsauflösung sind nicht ersichtlich. Insbesondere kommt auch ein Widerruf aus den bereits erwähnten Gründen nicht in Betracht. Sämtliche geltend gemachte Ansprüche werden demzufolge zurückgewiesen, für eine Klage sind wir zutsellbevoll mächtigt.

Man ich dacht das wird ne einfache Sache. Zahl die 350€ Anwaltskosten bekomm mein Geld wieder.....
Einfach wird es nur dann, wenn das Gericht der Auffassung des anderen Gerichts folgt.
Du hast ein grosses Problem:
Die widerrufsklausel mag nicht rechtskonform vertragsinhalt sein, und damit mag sich dadurch ein widerrufsrecht auch jetzt noch ergeben. Die Frage ist nur: Widerruf wogegen?
Es handelt sich nicht (anders als bei einem Kreditvertrag, Handy- oder DSL Vertrag) nicht um ein Dauerschuldverhältnis, wo ein widerruf die beendigung des dauerschuldverhaeltnisses bewirkt. Es handelt sich auch nicht um einen warenverkauf, wo der vertrag zug um zug zurueckabgewickelt werden kann (ware zurueck, geld zurueck).
Die Dienstleistung, die du fuer geld gekauft hast, kannst du nicht zurueckgeben. vielmehr hast du sie verbraucht, sprich du hast die leistung die dir geboten wurde vollends aufgebraucht. Somit ist die eigentlich notwendige versetzung beider seiten in den vorigen stand nicht moeglich. Denn die leistung ist verbraucht und deinerseits genutzt. Somit waere eine vollstaendige rueckabwicklung deiner Zahlungen in anbetracht der verbrauchten leistung eigentlich unbillig gegenüber der Firma. Denn es wird ja nur der vertragsmangel angeprangert, wenn ich das urteil richtig verstehe. Die Aussage der kanzelei ist auch sehr schwammig in dieser hinsicht. Denn es scheint so, als ob die anderen angefuehrten gruende der Vertragsanfechtung eben von seiten des Gerichts keine wuerdigung fanden.
Auffaellig ist auch, das die Kanzelei auf ihrer Seite dieses Urteil weder im Wortlaut noch in der Begründung veroeffentlichen. Insofern erscheint mir das etwas bauernfaengerei zu sein, in dem sinne, das man dieses Urteil (welches womöglich tatsaechlich spezifischen einzelfallcharacter hat) als Reputation und aufhaenger nimmt um leute wie dich dazu zu bringen, dort auch ueber diese Kanzelei taetig zu werden, eben da du annimmst, du muesstest nur deine forderung anmelden, was sich ja fast auch aus dem extrem schwammig formulierten Text zum Urteil rauslesen laesst. Erst jetzt offenbart man dir, das auch du klagen musst, nachdem du bereits fuer einen banalen Schriftwechsel ordentlich scheine gelegt hast. Auch wenn das rechtlich in ordnung ist, besonders serioes wirkt das seitens der Kanzelei nicht.
Ist aber auch eine uebliche Masche.
Ich hab das Urteil aber eben auch nicht gefunden, so das man es auswerten koennte, was genau das gericht denn sagt und wie genau die Fallkonstellation aussieht.
Da es ja nunmal wie sich aus der von dir genannten Summe ablesen laesst, ueber eine nutzung der dienstleistung ueber einen laengeren zeitraum, mit staendig neuen buchungen dieser Dienstleistung handelt, kann man dir konkludent durchaus unterstellen, das du auch bei anderer Vertragsgestaltung nicht willens gewesen waerest zu widerrufen. Im gegenteil,,, jede neuerliche Buchung und die folgende Nutzung der Dienstleistung kann man also konkludente willenserklaerung zur nutzung sehen.
Ich weiss nicht ueber welchen zeitraum deine Kosten aufgelaufen sind, aber ich denke das wird das hauptproblem sein.
Die aussagen der Kanzelei auf der webseite und auch im forum sind so jedenfalls erstmal nichtssagend und sollen wohl primaer erstmal dem kundenfang dienen. Was ja bei dir auch geklappt hat.
Wenn ueberhaupt, wuerde ich den weg ueber den Mahnbescheid gehen. Das ist ein ueberschaubares Kostenrisiko von 50 EUR... und sollte die firma nicht rechtswirksam widersprechen hast du einen Vollstreckungsbescheid.
In jedem Falle waere aber wichtig das Urteil auf das bezug genommen wird im wortlaut und in begruendung zu lesen.

So bloed es klingt, aber mir scheint du bist nach dem ersten bauernfaenger gleich dem naechsten aufgesessen.
Amders kann ich mir die extrem schwammige formulierung der Kanzelei nicht erklaeren...fuer die ja auch durch den Administor in einschlaegigem forum massiv die werbetrommel geruehrt wird. 300+ EUR fuer einen einfachen schnoeden briefwechsel bis jetzt ist schon hart. WIllst du nochmehr hinterherwerfen?

Mr.Ice
2014-04-14, 23:19:46
Türlich nicht.

Der Gedanke das der Anwalt auch zu den Abzockern gehören könnte war mir nicht Fremd ;). Ich ging halt davon aus das es mit dem 300+€ klappt. Die Anwaltskosten haben sich durch die Summe wo ich ausgeben hab errechnet. Bei 800€ wärs weniger Anwaltskosten gewesen. Wenn die Sache jetzt durch wäre hät ich immer noch ein + von 2400€.

Wenn ich nun Gerichtlich klag hab ich immer noch ein Gewinn von 1700€. Aber ob ich Gewinn ist die 1 Mio € Frage.

Ric
2014-04-14, 23:26:00
Wenn ich nun Gerichtlich klag hab ich immer noch ein Gewinn von 1700€.

Die eigenen Anwatlskosten sind auch Teil der Klage und werde/müssen im Fall des Gewinnens mit rückerstattet werden. Aber die simple Antwort hätte dir auch der Rechtsanwalt gegeben, wenn du ihn gefragt hättest.

Mr.Ice
2014-04-14, 23:31:28
Die eigenen Anwatlskosten sind auch Teil der Klage und werde/müssen im Fall des Gewinnens mit rückerstattet werden. Aber die simple Antwort hätte dir auch der Rechtsanwalt gegeben, wenn du ihn gefragt hättest.

Ja Stimmt Danke :)

Aber irgendwie hab ich ein ungutes gefühl bei der sache. Das ins 2-3 Wochen dann ein Schreiben kommt : Ja Herr XXX es tut uns leid aber wir haben verloren die Prozesskosten müssen sie tragen und dann seh ich richtig Alt aus.

sei laut
2014-04-15, 09:33:04
Wenn ich nun Gerichtlich klag hab ich immer noch ein Gewinn von 1700€. Aber ob ich Gewinn ist die 1 Mio € Frage.
Das sagt sich ein Glücksspieler auch.
Ganz ehrlich, du hast nicht die Mittel, um das Geld aus dem Fenster zu pusten. Dein Erspartes hast du ja sicher mühsam angespart und nicht einfach so bekommen. Das nun in der lausigen Hoffnung auf etwas Geld rauszuhauen.. nimms als Lehrgeld.
Wusste nicht, dass das die Antwort von DEINEM Anwalt ist, das mach die Lage etwas lächerlich.

GSXR-1000
2014-04-15, 09:49:50
Das sagt sich ein Glücksspieler auch.
Ganz ehrlich, du hast nicht die Mittel, um das Geld aus dem Fenster zu pusten. Dein Erspartes hast du ja sicher mühsam angespart und nicht einfach so bekommen. Das nun in der lausigen Hoffnung auf etwas Geld rauszuhauen.. nimms als Lehrgeld.
Wusste nicht, dass das die Antwort von DEINEM Anwalt ist, das mach die Lage etwas lächerlich.
Das ganze sieht in der tat etwas unseriös nach Bauernfängerei durch die Kanzelei aus.

Äusserst schwammige formulierung eines angeblichen gerichtserfolgs, ohne angabe des genauen sachverhalts oder begründung, kein (teil-)abdruck des urteils bzw der Begründung.
Dazu massive werbung in einschlägigem Foren, wo direkt zum herantreten an diese "befreundete" kanzelei aufgefordert wird, mit gleichem Eindruck: Das urteil sei ja da... man muesse die Forderung nur geltend machen. Wie beim TS.... zahle 300+ EUR und du bekommst postwendend deine 3000+ euro zurück. Das man natürlich dafür klagen muss (was vorherzusehen ist) bekommt man natürlich erst gesagt nachdem man für belanglosen schriftverkehr 300+ Euro versenkt hat, mit dem Hinweis für den Prozess dann erst mal wieder in Vorleistung zu gehen.
Seriös sieht anders aus. Nicht viel besser als das Vorgehen von Abmahnanwälten.

Mr.Ice
2014-04-15, 10:13:05
Das sagt sich ein Glücksspieler auch.
Ganz ehrlich, du hast nicht die Mittel, um das Geld aus dem Fenster zu pusten. Dein Erspartes hast du ja sicher mühsam angespart und nicht einfach so bekommen. Das nun in der lausigen Hoffnung auf etwas Geld rauszuhauen.. nimms als Lehrgeld.
Wusste nicht, dass das die Antwort von DEINEM Anwalt ist, das mach die Lage etwas lächerlich.

Ja ich glaube auch das ich es lass. Auch wenn ich im Mai wieder ein Job hab.

Ich habs mit den 300€ versucht und dabei lass ich es.