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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Vermieterwechsel


maximum
2014-04-30, 17:40:57
Hallo,
ich habe am 25.04. 24.05. ein Schreiben bekommen, mit der Info, dass der Eigentümer der Mietwohnung gewechselt hat. Der neue Eigentümer fordert nun auf die Miete ab Mai(!) nur noch auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Natürlich hatte ich dann da auch angerufen und auch beim bisherigen Vermieter. Der bisherige Vermieter (war auch kein privater) meinte ja es stimmt ab 01.05. wechselt das Objekt der Eigentümer zu der GmbH. Ich habe gesagt, dass ich das doch dann ganz gern noch schriftlich von ihnen hätte. Das wollten sie dann schicken inkl Vordruck zum Widerruf der Einzugsermächtigung, aber nun ist heute der 30.4. und nichts im Briefkasten.

Bei dem Schreiben des neuen Eigentümers ist auch keine Kopie des Grundbucheintrags o.Ä. dabei. Ich meine da könnte ja jeder kommen und in der Nachbarschaft Briefe mit seiner Kontonummer einwerfen "Bitte überweisen Sie ab sofort (beginnen mit der Mietzahlung ab Mai 2014) nur noch auf nachfolgend genannte Kontoverbindung, mit ausschließlich schuldbefreiender Wirkung".

Was hier fett ist, ist auch im Brief fett. Kann jemand erläutern, was das bedeutet? Bisher wurde die Miete per Einzugsermächtigung via Lastschrift abgebucht. Nun weiß ich nicht so recht, was ich tun soll. Bis zum 3. muss die Miete ja beim Vermieter sein. Heute habe ich weder den alten, noch den neuen Vermieter erreicht (war aber auch erst halb 6 zu Hause).

Ich frage mich auch, wie der neue Eigentümer die Zahlungen zuordnen will, wenn er als Verwendungszweck nur schlicht "Miete" schreibt. :rolleyes:

Hatte jemand schon ne ähnliche Situation?

KakYo
2014-04-30, 19:18:21
Ich kenne diese Klausel nur aus Fällen in denen z.B. der Vermieter "Zahlungsengpässe" hat, sprich seinen Forderungen an die Bank nicht nachkommt. Da will dann die Bank die Kohle direkt vom Mieter ohne den Umweg Vermieter und damit ist das ganze "ausschliesslich schuldbefreiend für den Vermieter", sprich das Geld wird nur dazu verwendet seine Schulden zu tilgen.

-Duke-
2014-04-30, 21:05:26
Ne das ist damit nicht gemeint.

Das bedeutet, dass nur die Zahlung auf das angegebene Konto den Mieter von seiner Mietschuld befreit.

maximum
2014-04-30, 21:16:11
Ne das ist damit nicht gemeint.

Das bedeutet, dass nur die Zahlung auf das angegebene Konto den Mieter von seiner Mietschuld befreit.

Ohne Nachweis kann das doch jeder behaupten! Ich habe vorhin eine Mail an den neuen Eigentümer geschickt und erklärt, dass ich von ihm bisher keinen Nachweis über den Eigentumsübergang bekommen habe (Kopie Grundbucheintrag als Beispiel angeführt) und mich der bisherige Vermieter auch nicht über den Verkauf schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und das ich solange auch nichts überweise, bis ich was in der Hand habe. Am Ende überweise ich und dann war es der falsche und der andere fordert (zurecht) die Miete ein.

Ich habe hier noch was gefunden, was mein Vorgehen untermauert.
http://www.mhmhamburg.de/mieterhelfenmietern/zeitung--1154776651/artikel.html -> Mietzahlung

GSXR-1000
2014-04-30, 21:29:05
Ohne Nachweis kann das doch jeder behaupten! Ich habe vorhin eine Mail an den neuen Eigentümer geschickt und erklärt, dass ich von ihm bisher keinen Nachweis über den Eigentumsübergang bekommen habe (Kopie Grundbucheintrag als Beispiel angeführt) und mich der bisherige Vermieter auch nicht über den Verkauf schriftlich in Kenntnis gesetzt hat und das ich solange auch nichts überweise, bis ich was in der Hand habe. Am Ende überweise ich und dann war es der falsche und der andere fordert (zurecht) die Miete ein.

Ich habe hier noch was gefunden, was mein Vorgehen untermauert.
http://www.mhmhamburg.de/mieterhelfenmietern/zeitung--1154776651/artikel.html -> Mietzahlung
Und doch stellt sich wie so oft die Frage: Was genau willst du damit erreichen?
Dein Vermieter hat es dir auf Anfrage am telefon bestätigt. Sprich du WEISST das der Eigentumsübergang rechtens ist.
Was also gedenkst du zu tun? deine miete nicht zu zahlen (die du unstrittig schuldig bist?) Du weisst das dein alter vermieter die Miete nicht mehr einziehen wird, dir ist dies von ihm auch fernmündlich bestaetigt worden und die gegebene Lastschriftvereinbarung ist von dem neuen eigentümer auch leider nicht anzuwenden, da, wie selbst dir bekannt sein sollte, dies im zuge von sepa eines neuen, explizit erteilten mandats bedarf. Zwischen dir und dem neuen vermieter besteht keine lastschriftvereinbarung.
Der sachverhalt ist dir von beiden seiten zur kenntnis gegeben worden. Du weisst das du die miete schuldig bist. Du weisst, das kein einzug erfolgen wird und erfolgen kann. Somit setzt du dich selbst automatisch in verzug, sobald die miete faellig wird. Mit saemtlichen daraus resultierenden Folgen und kosten.
Ich frage dich nochmal: was genau willst du mit der infantilen bockigkeit erreichen?

Zu deiner Verlinkung:
hier steht eindeutig: "sollten Mieter ihre Miete auf das Konto des neuen Eigentümers überweisen, wenn sie zuvor der alte Eigentümer hierzu aufgefordert hat." Das hat er. laut deiner eigenen aussage. Zwar fernmündlich aber er hat genau das getan. In dem artikel steht nicht, das er das schriftlich zu tun hat.
Zudem wird dort genannt das du dich selbst beim Grundbuchamt melden kannst und das prüfen. Ebenso steht dort ebenso eindeutig das du die miete in jedem fall pünktlich zahlen MUSST!. Du kannst diese beim Amtsgericht hinterlegen, oder an den alten vermieter zahlen... aber du musst sie AKTIV zahlen. Denn abbuchen kann dein alter vermieter nicht mehr und wird er auch nicht mehr (s.o) da kein anspruch mehr seinerseits besteht.
Der schwarze peter liegt in jedem falle bei dir. Und zahlen MUSST du in jedem falle.

maximum
2014-04-30, 21:41:10
Und doch stellt sich wie so oft die Frage: Was genau willst du damit erreichen?
Dein Vermieter hat es dir auf Anfrage am telefon bestätigt. Sprich du WEISST das der Eigentumsübergang rechtens ist.
Was also gedenkst du zu tun? deine miete nicht zu zahlen (die du unstrittig schuldig bist?) Du weisst das dein alter vermieter die Miete nicht mehr einziehen wird, dir ist dies von ihm auch fernmündlich bestaetigt worden und die gegebene Lastschriftvereinbarung ist von dem neuen eigentümer auch leider nicht anzuwenden, da, wie selbst dir bekannt sein sollte, dies im zuge von sepa eines neuen, explizit erteilten mandats bedarf. Zwischen dir und dem neuen vermieter besteht keine lastschriftvereinbarung.
Der sachverhalt ist dir von beiden seiten zur kenntnis gegeben worden. Du weisst das du die miete schuldig bist. Du weisst, das kein einzug erfolgen wird und erfolgen kann. Somit setzt du dich selbst automatisch in verzug, sobald die miete faellig wird. Mit saemtlichen daraus resultierenden Folgen und kosten.
Ich frage dich nochmal: was genau willst du mit der infantilen bockigkeit erreichen?

Bockigkeit? Jetzt mal halblang... am Telefon können mir beide Seiten viel erzählen. Ist es zuviel verlangt ein Schriftstück aufzusetzen? Wenn ich die Miete jetzt an jemand anders selbst überweise (eine Gläubiger ID haben sie angeblich nicht - daher ist keine Lastschrift möglich - das spricht ja schon Bände) - dann kann ich das Geld nicht zurückbuchen, falls das wirklich nicht koscher ist. Kannst du mir mal erklären, warum du IMMER auf der Seite der Vermieter, Arbeitgeber, Konzerne bist?

Und "fernmündlich bestätigt". Davon kann ich mir ohne Beweis natürlich ganz viel Schoki kaufen, wenn es keinen im Grundbuch eingetragenen Verkauf gab. Was weiß ich denn, ob die unter einer Decke stecken und aufgrund von Liquiditätsproblemen einfach fix doppelt kassieren wollen.

Aber in deiner Welt ist alles immer so einfach lieber Herr GSXR-1000.

P.S. ich habe in meiner Mail an den neuen Eigentümer übrigens explizit geschrieben, dass ich die Miete gern auf sein Kto überweise, sobald ich die schriftliche Bestätigung vom ehemaligen Vermieter oder einen anderen schriftlichen Nachweis des Eigentumsübergangs habe. Von Zahlungsunwillen kann also keine Rede sein.

Egal wie du das alles drehst lieber GSXR-1000: Eine Woche Vorlauf ist für so eine Aktion einfach zu wenig! Was wäre, wenn ich 2 Wochen im Urlaub bin? Zahlungsverzug trotz vereinbarter Einzugsermächtigung? Glaubst du doch selbst nicht, wenn die das 1 Woche in nem dünnen Schreiben ohne Nachweis ankündigen.

cartman5214
2014-04-30, 21:44:00
Und doch stellt sich wie so oft die Frage: Was genau willst du damit erreichen?
Dein Vermieter hat es dir auf Anfrage am telefon bestätigt. Sprich du WEISST das der Eigentumsübergang rechtens ist.
Was also gedenkst du zu tun? deine miete nicht zu zahlen (die du unstrittig schuldig bist?) Du weisst das dein alter vermieter die Miete nicht mehr einziehen wird, dir ist dies von ihm auch fernmündlich bestaetigt worden und die gegebene Lastschriftvereinbarung ist von dem neuen eigentümer auch leider nicht anzuwenden, da, wie selbst dir bekannt sein sollte, dies im zuge von sepa eines neuen, explizit erteilten mandats bedarf. Zwischen dir und dem neuen vermieter besteht keine lastschriftvereinbarung.
Der sachverhalt ist dir von beiden seiten zur kenntnis gegeben worden. Du weisst das du die miete schuldig bist. Du weisst, das kein einzug erfolgen wird und erfolgen kann. Somit setzt du dich selbst automatisch in verzug, sobald die miete faellig wird. Mit saemtlichen daraus resultierenden Folgen und kosten.
Ich frage dich nochmal: was genau willst du mit der infantilen bockigkeit erreichen?
Die Miete rechtssicher überweisen? Der Mietvertrag besteht mit dem Alteigentümer. Nur auf dessen Anweisung oder aber mit stichhaltigem Nachweis des Neueigentümers kann das Zahlungsziel geändert werden.
Die mūndliche Aussage des Alteigentümers ist genau das: eine mündliche Aussage mit eingeschränkter Nachweisbarkeit. Je nach Vertrauensverhältnis kann aber muss einem das nicht reichen.
Ein Zuruf eines angeblichen neuen Eigentümers kurz vor knapp ohne Belege oder Bestätigung geht in meine Augen nicht.

Plutos
2014-04-30, 21:47:17
Der Vermieter ist doch nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer, insofern bringt dir das Fordern irgendwelcher Eigentumsnachweise logisch betrachtet eigentlich herzlich wenig :confused:.

maximum
2014-04-30, 21:49:46
Der Vermieter ist doch nicht unbedingt identisch mit dem Eigentümer, insofern bringt dir das Fordern irgendwelcher Eigentumsnachweise logisch betrachtet eigentlich herzlich wenig :confused:.

Der neue Eigentümer schreibt aber in seinem Brief selbst, dass er die Liegenschaft erworben hat und sämtliche Mietzahlungen auf sein Konto fließen sollen. Kontoinhaber ist die selbe GmbH, wie der Absender des Briefes.


Zu deiner Verlinkung:

Zudem wird dort genannt das du dich selbst beim Grundbuchamt melden kannst und das prüfen. Ebenso steht dort ebenso eindeutig das du die miete in jedem fall pünktlich zahlen MUSST!. Du kannst diese beim Amtsgericht hinterlegen, oder an den alten vermieter zahlen... aber du musst sie AKTIV zahlen. Denn abbuchen kann dein alter vermieter nicht mehr und wird er auch nicht mehr (s.o) da kein anspruch mehr seinerseits besteht.
Der schwarze peter liegt in jedem falle bei dir. Und zahlen MUSST du in jedem falle.

Schön, wie du wieder nur liest, was dir passt. Das steht auch bezüglich Hinterlegung der Mieter beim Amtsgericht:

Der bürokratische Aufwand für den Mieter ist bei einer Hinterlegung nicht unerheblich, so dass dieser Weg nur bei wirklich unklaren Sachverhalten gewählt werden sollte.

Ich weiß vom angeblichen bisher unbestätigten Verkauf gerade mal seit 5 Tagen! Und wurde auf ein Schreiben vertröstet, welches nicht kam. Ich zahle seit Jahren meine Miete ohne die kleinste Komplikation. Mir hier Zahlungsunwillen zu unterstellen ist einfach nur eine Frechheit.

GSXR-1000
2014-04-30, 21:53:44
Die Miete rechtssicher überweisen? Der Mietvertrag besteht mit dem Alteigentümer. Nur auf dessen Anweisung oder aber mit stichhaltigem Nachweis des Neueigentümers kann das Zahlungsziel geändert werden.
Die mūndliche Aussage des Alteigentümers ist genau das: eine mündliche Aussage mit eingeschränkter Nachweisbarkeit. Je nach Vertrauensverhältnis kann aber muss einem das nicht reichen.
Ein Zuruf eines angeblichen neuen Eigentümers kurz vor knapp ohne Belege oder Bestätigung geht in meine Augen nicht.
"Zahlungsziel" bedeutet etwas grundsaetzlich anderes als das was du meinst, aber bitte.
Er hat es von seinem ex-vermieter bestaetigt bekommen. kannst du mir mal bitte erklaeren warum dieser ihn anluegen sollte?
Weil er kein bock mehr auf die mietzahlung hat obwohl er anspruch darauf haette? Logik?
Desweiteren bleibt die zahlungsverpflichtung. der kann er bei unklarheit durch hinterlegung beim amtsgericht nachkommen, oder durch AKTIVE ueberweisung an den altvermieter. denn das keine lastschrift mehr durch den altvermieter erfolgen wird, ist ihm bekannt. Beides hat der TS aber nicht vor, so wie er es darstellt. und exakt das geht NICHT. wie selbst der von ihm verlinkte artikel es darstellt. den er aber offensichtlich selbst nicht ganz gelesen oder verstanden hat.
Wenns dumm laeuft hat er die miete sogar erst doppelt zu zahlen. denn er kann vom altvermieter nicht zwingend die weiterleitung verlangen, denn mietschuldner ist er. wenn er also am 3. die schriftliche bestaetigung des neumieters oder des altmieters auf dem tisch hat, aber bereits an den altvermieter ueberwiesen hat, schuldet er weiterhin die miete dem neuvermieter. Den altvermieter kann er zur rueckzahlung auffordern.Die zeit wo sich das überschneidet hat er unter umstaenden 2 mieten gezahlt.

Screemer
2014-04-30, 21:54:38
wer vermietet denn sonst außer der eigentümer? eine hausverwaltung ist genau das eine verwaltung im auftrag des eigentümers.

GSXR-1000
2014-04-30, 21:57:05
Ich weiß vom angeblichen bisher unbestätigten Verkauf gerade mal seit 5 Tagen! Und wurde auf ein Schreiben vertröstet, welches nicht kam.
stell dich doch nicht bloeder als du bist.
der sachverhalt ist dir von dem altvermieter bestaetigt worden. Und auch in deinem artikel steht nix davon, das dieses SCHRIFTLICH zu geschehen hat.
Deine schilderung birgt absolut keinen ansatzpunkt fuer moeglichen betrug, den der Artikel zu verhindern versucht.
Und nochmals: ZAHLEN musst die miete in jedem Falle. und zwar AKTIV. da dein altvermieter dir bereits mitgeteilt hat, das er die miete NICHT WEITER ABBUCHEN wird. DU bist mietschuldner. Ist das so schwer zu begreifen?

Und bzgl. dem "vertrösteten" schreiben: Du sagst selbst das du am 25.04.2014 (frühestens) dort angerufen hast. Das war Freitag. Dann wird der brief realistisch gesehen frühestens montag rausgegangen sein koennen. Und du witterst verschwörung, das er am Mittwoch noch nicht da ist? Realismus anyone?

Screemer
2014-04-30, 21:59:06
kannst du deinen ton mal ein bisschen mäßigen?

hätte er nicht aktiv beim altvermieter nachgefragt, dann hätte er überhaupt keine ahnung ob der brief echt ist oder ne betrugsmasche. außerdem ist auch nicht gewärleistet, dass der mitarbeiter des altvermieters keinen fehler gemacht hat. fernmündlich kann einem viel erzählt werden. eine schriftliche bestätigung ist hier durchaus angebracht. außerdem stört die mehr als geringe vorlaufzeit, die ja auch schon mehrfach angesprochen wurde.

maximum
2014-04-30, 21:59:08
"Zahlungsziel" bedeutet etwas grundsaetzlich anderes als das was du meinst, aber bitte.
Er hat es von seinem ex-vermieter bestaetigt bekommen. kannst du mir mal bitte erklaeren warum dieser ihn anluegen sollte?
Weil er kein bock mehr auf die mietzahlung hat obwohl er anspruch darauf haette? Logik?
Desweiteren bleibt die zahlungsverpflichtung. der kann er bei unklarheit durch hinterlegung beim amtsgericht nachkommen, oder durch AKTIVE ueberweisung an den altvermieter. denn das keine lastschrift mehr durch den altvermieter erfolgen wird, ist ihm bekannt. Beides hat der TS aber nicht vor, so wie er es darstellt. und exakt das geht NICHT. wie selbst der von ihm verlinkte artikel es darstellt. den er aber offensichtlich selbst nicht ganz gelesen oder verstanden hat.
Wenns dumm laeuft hat er die miete sogar erst doppelt zu zahlen. denn er kann vom altvermieter nicht zwingend die weiterleitung verlangen, denn mietschuldner ist er. wenn er also am 3. die schriftliche bestaetigung des neumieters oder des altmieters auf dem tisch hat, aber bereits an den altvermieter ueberwiesen hat, schuldet er weiterhin die miete dem neuvermieter. Den altvermieter kann er zur rueckzahlung auffordern.Die zeit wo sich das überschneidet hat er unter umstaenden 2 mieten gezahlt.

Den altvermieter kann er zur rueckzahlung auffordern.

Achja? Schonmal darüber nachgedacht, dass der Verkaufsgrund Liquiditätsprobleme sein könnten? Wenn die Insolvenz anmelden, kann man als kleiner Mieter viel fordern.

stell dich doch nicht bloeder als du bist.
der sachverhalt ist dir von dem altvermieter bestaetigt worden. Und auch in deinem artikel steht nix davon, das dieses SCHRIFTLICH zu geschehen hat.
Deine schilderung birgt absolut keinen ansatzpunkt fuer moeglichen betrug, den der Artikel zu verhindern versucht.
Und nochmals: ZAHLEN musst die miete in jedem Falle. und zwar AKTIV. da dein altvermieter dir bereits mitgeteilt hat, das er die miete NICHT WEITER ABBUCHEN wird. DU bist mietschuldner. Ist das so schwer zu begreifen?

In unserer Welt zählt aber nunmal nur schriftlich. Warum kapierst du das nicht? Niemand glaubt einem Telefongespräch xyz. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis sagt nur, dass man da angerufen hat, nicht was besprochen wurde.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:01:52
wer vermietet denn sonst außer der eigentümer? eine hausverwaltung ist genau das eine verwaltung im auftrag des eigentümers.
Wenn das eine servicedienstleisterin ist, die die verwaltung übernimmt ist nicht zwingend der zusammenhang mit dem eigentümer mit eintragung im Grundbuch erkennbar. Eigentümer kann auch eine juristische Person wie eine Gesellschaft, Investmentfonds etc sein.

Screemer
2014-04-30, 22:05:20
Wenn das eine servicedienstleisterin ist, die die verwaltung übernimmt ist nicht zwingend der zusammenhang mit dem eigentümer mit eintragung im Grundbuch erkennbar. Eigentümer kann auch eine juristische Person wie eine Gesellschaft, Investmentfonds etc sein.
das ändert nichts daran, dass der eigentümer diese servicegesellschaft beauftragt. ob nun juristische person oder nicht ist völlig belanglos. es vermietet der eigentümer. das war die aussage. wer die mieten eintreibt und verwaltet ist ein ganz anderes kapitel.

maximum
2014-04-30, 22:06:23
Und bzgl. dem "vertrösteten" schreiben: Du sagst selbst das du am 25.04.2014 (frühestens) dort angerufen hast. Das war Freitag. Dann wird der brief realistisch gesehen frühestens montag rausgegangen sein koennen. Und du witterst verschwörung, das er am Mittwoch noch nicht da ist? Realismus anyone?

Also wer solche Dinger kurz vor knapp durchzieht, sollte es doch schaffen einen Brief fix aufzusetzen. Brieflaufzeit von über 2 Werktagen ist in DE auch absolut unnormal. Was kann ich bitte dafür, dass die den Verkauf 5 Tage vor fälliger Mietzahlung ankündigen?

GSXR-1000
2014-04-30, 22:06:34
Achja? Schonmal darüber nachgedacht, dass der Verkaufsgrund Liquiditätsprobleme sein könnten? Wenn die Insolvenz anmelden, kann man als kleiner Mieter viel fordern.
Aha. und das wäre bei einem Einzug durch den vermieter anders?Das war jemals in deinem Mietverhaeltnis anders? HAE?
Fakt ist, du schuldest die miete. Fraglos. Ein einzug wird nicht stattfinden. Das ist dir bekannt. Wenn du nicht zahlst (mindestens an den altvermieter) haftest du fuer den verzugsschaden. Ende.




In unserer Wel zählt aber nunmal nur schriftlich. Warum kapierst du das nicht? Niemand glaubt einem Telefongespräch xyz. Selbst ein Einzelverbindungsnachweis sagt nur, dass man da angerufen hat, nicht was besprochen wurde.

Wenn du das meinst. Eine Aktennotiz über die erfolgte information an dich reicht im zweifel.
NOCHMAL: WAS GENAU WILLST DU ERREICHEN?
DU hast die miete zu zahlen. An deinen altvermieter, den Neuvermieter, oder beim AG hinterlegen. Tust du das nicht, haftest du für den Verzugsschaden. was ist daran so schwer zu verstehen?
Btw? Warum rufst du nicht freitag nochmal beim vermieter an, und bittest um bestaetigung PER EMAIL? DAS ist auch im zweifelsfalle ausreichend. auch wenn du dies nicht glauben magst.

maximum
2014-04-30, 22:09:37
Aha. und das wäre bei einem Einzug durch den vermieter anders?Das war jemals in deinem Mietverhaeltnis anders? HAE?
Fakt ist, du schuldest die miete. Fraglos. Ein einzug wird nicht stattfinden. Das ist dir bekannt. Wenn du nicht zahlst (mindestens an den altvermieter) haftest du fuer den verzugsschaden. Ende.

Wenn du das meinst. Eine Aktennotiz über die erfolgte information an dich reicht im zweifel.
NOCHMAL: WAS GENAU WILLST DU ERREICHEN?
DU hast die miete zu zahlen. An deinen altvermieter, den Neuvermieter, oder beim AG hinterlegen. Tust du das nicht, haftest du für den Verzugsschaden. was ist daran so schwer zu verstehen?
Btw? Warum rufst du nicht freitag nochmal beim vermieter an, und bittest um bestaetigung PER EMAIL? DAS ist auch im zweifelsfalle ausreichend. auch wenn du dies nicht glauben magst.

Ohje...

1. Eine Lastschrift kann man 6 Wochen zurückbuchen.
2. ich habe heute versucht anzurufen. Lies nochmal #1.
3. Ein Verzugsschaden ist bei einer einwöchigen Vorlaufzeit mit unklarem Vermieterverhältnis nicht zu rechtfertigen. Aber du vermietest selbst, gell?

GSXR-1000
2014-04-30, 22:09:39
Also wer solche Dinger kurz vor knapp durchzieht, sollte es doch schaffen einen Brief fix aufzusetzen. Brieflaufzeit von über 2 Werktagen ist in DE auch absolut unnormal. Was kann ich bitte dafür, dass die den Verkauf 5 Tage vor fälliger Mietzahlung ankündigen?

DU BIST doch informiert. eigentlich durch das schreiben... spätestens aber durch die rueckfrage an den Vermieter... und wenn das eine verwaltung ist... schonmal überlegt das die vielleicht nicht nur den ganzen tag drauf warten das DU dich meldest damit sie dein schreiben per kurier rausschicken koennen?
Unfassbar. wirklich.
Sojemand der leute wie dich als mieter hat, ist echt nicht zu beneiden.
Final: Du musst zahlen. fristgerecht. an wen auch immer du meinst.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:10:39
Ohje...

1. Eine Lastschrift kann man 6 Wochen zurückbuchen.
l?
Versuch das mal wenn bereits ein insolvenzfall mit insolvenzverwalter angelaufen ist. 0 chance.

maximum
2014-04-30, 22:12:49
DU BIST doch informiert. eigentlich durch das schreiben... spätestens aber durch die rueckfrage an den Vermieter... und wenn das eine verwaltung ist... schonmal überlegt das die vielleicht nicht nur den ganzen tag drauf warten das DU dich meldest damit sie dein schreiben per kurier rausschicken koennen?
Unfassbar. wirklich.
Sojemand der leute wie dich als mieter hat, ist echt nicht zu beneiden.
Final: Du musst zahlen. fristgerecht. an wen auch immer du meinst.

Weil du mich ja so gut kennst und ich nichts besseres zu tun habe, als der Verwaltung auf der Tasche zu liegen. ;D Ich habe nach Erhalt des Schreibens einmal bei a und b angerufen das wars. Ich denke eher, wer mit dir im real life zu tun hat, muss viel ertragen... siehe deine anderen "Meinungen" -> Zeitarbeit, Arge, GEZ,... geht endlos so weiter. Trollolo

Versuch das mal wenn bereits ein insolvenzfall mit insolvenzverwalter angelaufen ist. 0 chance.

Bei Selbstüberweisung nichtmal die Chance ohne Insolvenz... sondern gar keine.

tam tam
2014-04-30, 22:20:02
@GSXR-1000

In Falle des TE geht es ja in erster Linie um Rechtssicherheit. Siehe auch:

Mietrecht: Wohnungsverkauf, Eigentümerwechsel, Mietzahlungen usw. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm)


Damit dürften alle Fragen beantwortet sein.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:22:26
Weil du mich ja so gut kennst und ich nichts besseres zu tun habe, als der Verwaltung auf der Tasche zu liegen. ;D Ich habe nach Erhalt des Schreibens einmal bei a und b angerufen das wars. Ich denke eher, wer mit dir im real life zu tun hat, muss viel ertragen... siehe deine anderen "Meinungen" -> Zeitarbeit, Arge, GEZ,... geht endlos so weiter. Trollolo


Also, zusammenfassend: dir geht es schlichtweg darum bis auf weiteres saemtliche mietzahlungen einzubehalten, obwohl selbst der artikel maximal von der zahlung an den altvermieter ausgeht. Und du waehnst dich dabei im recht. Das ist natuerlich brilliantes rechtsverstaendnis.


Bei Selbstüberweisung nichtmal die Chance ohne Insolvenz... sondern gar keine.

Aha. deutschland bietet also keine moeglichkeit zivilrechtliche Forderungen (beispielsweise bei einer Falschüberweisung) zu realisieren? Auch das ist eine denkwürdige wahrnehmung des deutschen rechtssystems...

maximum
2014-04-30, 22:23:49
@GSXR-1000

In Falle des TE geht es ja in erster Linie um Rechtssicherheit. Siehe auch:

Mietrecht: Wohnungsverkauf, Eigentümerwechsel, Mietzahlungen usw. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm)


Damit dürften alle Fragen beantwortet sein.

Danke für den Link!

Es genügt in keinem Fall, wenn der neue Eigentümer die Mieter auffordert, fortan die Miete nur an ihn zu bezahlen - selbst wenn er einen Grundbuchauszug beilegt! Der Mieter ist nicht dazu verpflichtet bzw. in der Lage die Rechtsmäßigkeit eines Grundbuchauszuges zu überprüfen. - Banal ausgedrückt: "das ist nicht sein Bier"!

Oha, ich hätte gedacht eine Grundbuchkopie reicht aus. Wieder was gelernt. Dann harre ich mal der Dinge (Schreiben vom ex-Vermieter) die da kommen.

Screemer
2014-04-30, 22:24:28
schwarf ist auch, dass sowohl das doppelt bezahlen, als auch die aussage, dass die mitteilung durch den neuen vermieter ausreicht nicht stimmt. gsxr-1000 at its best.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:28:35
@GSXR-1000

In Falle des TE geht es ja in erster Linie um Rechtssicherheit. Siehe auch:

Mietrecht: Wohnungsverkauf, Eigentümerwechsel, Mietzahlungen usw. (http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigentumswechsel.htm)


Damit dürften alle Fragen beantwortet sein.
Ja. ich zitiere mal:
"Wenn der Vermieter ihm mitteilt, dass das Eigentum an dem Objekt auf eine Dritte Person übergegangen ist, so sollte er nur an die in der Mitteilung des Vermieters genannte Person die Miete + Nebenkosten bezahlen."

Exakt das ist soweit ich verstanden habe auch geschehen. Wenn auch fernmündlich.
AN keiner stelle in diesem Link steht widerum das diese Anweisung/Mitteilung schriftlich zu erfolgen hat.
Desweiteren geht auch hier eine eindeutige verpflichtung zur mietzahlung hervor. Sprich einstellung der mietzahlung ist in keinem fall eine zulässige option.
Insofern duerften wirklich alle Fragen beantwortet sein.

Plutos
2014-04-30, 22:31:51
wer vermietet denn sonst außer der eigentümer? eine hausverwaltung ist genau das eine verwaltung im auftrag des eigentümers.
das ändert nichts daran, dass der eigentümer diese servicegesellschaft beauftragt. ob nun juristische person oder nicht ist völlig belanglos. es vermietet der eigentümer. das war die aussage. wer die mieten eintreibt und verwaltet ist ein ganz anderes kapitel.

Keineswegs. Vermieter kann z.B. ein Nießbraucher sein. Der muss mit dem Eigentümer in keinerlei Verbindung stehen (abgesehen eben vom notariell eingeräumten Nießbrauch), Eigentümer und Vermieter sind dann zwei völlig unterschiedliche Personen. Die Verwaltung der Immobilie kann auch wieder jemand anderes sein, so dass sich Eigentümer, Vermieter und Verwalter nicht einmal zwangsläufig kennen ;).

GSXR-1000
2014-04-30, 22:31:59
schwarf ist auch, dass sowohl das doppelt bezahlen, als auch die aussage, dass die mitteilung durch den neuen vermieter ausreicht nicht stimmt. gsxr-1000 at its best.
doppelt bezahlen hast du recht. Dieser spezialfall im mietrecht war mir nicht bekannt. Und ich sagte (wenn du lesen wuerdest schatzi) das ihm der sachverhalt vom altvermieter ebenfalls bestaetigt wurde. Und es ist eben offensichtlich kein schriftzwang dafür vorgesehen.
Im übrigen wuerde ich davon ausgehen, das wenn die aufforderung des altvermieters auch fernmündlich rechtswirksam ist, das dann auch eine doppelzahlung im zweifel unvermeidlich ist. Wenn das tatsächliche schuldverhältnis wirksam bekannt gegeben ist, und man dies nicht beachtet, ist es sein persönliches problem.

tam tam
2014-04-30, 22:33:24
Exakt das ist soweit ich verstanden habe auch geschehen. Wenn auch fernmündlich.
AN keiner stelle in diesem Link steht widerum das diese Anweisung/Mitteilung schriftlich zu erfolgen hat.


Das ist eben die Frage, denn eine mündl. Aufforderung per Telefon wird da auch nicht erwähnt. Ich selber nehme an, daß wg. der Rechtssicherheit eine solche Aufforderung entweder schriftlich zu erfolgen hat, oder von Angesicht zu Angesicht. Telefon dürfte also darunter nicht fallen.

Screemer
2014-04-30, 22:36:47
Keineswegs. Vermieter kann z.B. ein Nießbraucher sein. Der muss mit dem Eigentümer in keinerlei Verbindung stehen (abgesehen eben vom notariell eingeräumten Nießbrauch), Eigentümer und Vermieter sind dann zwei völlig unterschiedliche Personen. Die Verwaltung der Immobilie kann auch wieder jemand anderes sein, so dass sich Eigentümer, Vermieter und Verwalter nicht einmal zwangsläufig kennen ;).
nießbrauch hatte ich nicht bedacht und auch untermiete nicht.

maximum
2014-04-30, 22:36:47
Ja. ich zitiere mal:
"Wenn der Vermieter ihm mitteilt, dass das Eigentum an dem Objekt auf eine Dritte Person übergegangen ist, so sollte er nur an die in der Mitteilung des Vermieters genannte Person die Miete + Nebenkosten bezahlen."

Exakt das ist soweit ich verstanden habe auch geschehen. Wenn auch fernmündlich.
AN keiner stelle in diesem Link steht widerum das diese Anweisung/Mitteilung schriftlich zu erfolgen hat.
Desweiteren geht auch hier eine eindeutige verpflichtung zur mietzahlung hervor. Sprich einstellung der mietzahlung ist in keinem fall eine zulässige option.
Insofern duerften wirklich alle Fragen beantwortet sein.

Als ob mir der alte Vermieter die Firmenanschrift des neuen Vermieters diktiert hat. Ja genau. Case closed.

Philipus II
2014-04-30, 22:38:08
Versuch das mal wenn bereits ein insolvenzfall mit insolvenzverwalter angelaufen ist. 0 chance.
Echt? Wusste ich nicht. Mein Stand war, dass das Rückbuchen geht, dann allerdings der Insolvenzverwalter die Forderung eintreibt.

cartman5214
2014-04-30, 22:38:51
"Zahlungsziel" bedeutet etwas grundsaetzlich anderes als das was du meinst, aber bitte.
Er hat es von seinem ex-vermieter bestaetigt bekommen. kannst du mir mal bitte erklaeren warum dieser ihn anluegen sollte?
Weil er kein bock mehr auf die mietzahlung hat obwohl er anspruch darauf haette? Logik?
Desweiteren bleibt die zahlungsverpflichtung. der kann er bei unklarheit durch hinterlegung beim amtsgericht nachkommen, oder durch AKTIVE ueberweisung an den altvermieter. denn das keine lastschrift mehr durch den altvermieter erfolgen wird, ist ihm bekannt. Beides hat der TS aber nicht vor, so wie er es darstellt. und exakt das geht NICHT. wie selbst der von ihm verlinkte artikel es darstellt. den er aber offensichtlich selbst nicht ganz gelesen oder verstanden hat.
Wenns dumm laeuft hat er die miete sogar erst doppelt zu zahlen. denn er kann vom altvermieter nicht zwingend die weiterleitung verlangen, denn mietschuldner ist er. wenn er also am 3. die schriftliche bestaetigung des neumieters oder des altmieters auf dem tisch hat, aber bereits an den altvermieter ueberwiesen hat, schuldet er weiterhin die miete dem neuvermieter. Den altvermieter kann er zur rueckzahlung auffordern.Die zeit wo sich das überschneidet hat er unter umstaenden 2 mieten gezahlt.
Lieber GSXR-1000, eigentlich schätze ich deine regelmäßig erfrischend realistischen und fachlich fundierten Beiträge sehr. Aber mir fällt genauso regelmäßig eine sehr dünnhäutige Reaktion auf abweichende Meinungen auf.

Nochmal zu meiner Aussage von vorhin: Ja, er hat eine mündliche Zusage seines Vermieters das diese Änderung in Ordnung ist. Dies würde mir z.B. in meinem aktuellen Mietverhältnis reichen. Auch weil eine falsche Aussage, wie von dir beschrieben, nicht im Sinne des Alteigentümers ist.
Fakt ist aber auch: dem TE reicht dies nicht. Und auch das kann ich verstehen. Wir kennen beide das Mietverhältnis nicht, insbesondere das Verhältnis Mieter-Vermieter. Bei meinem letzten Vermieter hätte ich ohne doppelt und dreifach besiegeltes Schreiben nichts geändert, da war aber auch das Vertrauensverhältnis deutlich gestört.

Und damit sind wir wieder am Anfang: Eine nicht legitimierte Partei weist sich auf unüblich kurzfristige Weise als neuer Vermieter aus. Der alte Vermieter hat dies nicht angekündigt. Somit besteht zunächst kein Grund etwas an der Zahlung zu ändern. Eine Anfrage beim alten Vermieter blieb ohne belastbares Ergebnis. Eine zugesagte Legitimation aus dieser Richtung blieb ebenfalls bislang aus.

Ob der Versender des Schreibens somit tatsächlich bereits die Miete ab 01.05. fordern kann ist völlig offen.

Der TE sitzt somit zwischen den Stühlen. Vertrauen und an neuen Eigentümer oder vertragstreu an alten Eigentümer. Bei einem wahrscheinlich nicht unerheblichen Betrag würde ich hier auch auf Nummer sicher gehen wollen.

"Zahlungsziel" bedeutet etwas grundsaetzlich anderes als das was du meinst, aber bitte. Point taken. War mitten im Schreiben eine sinnige Ergänzung der Autokorrekur vom Tablet. Daher trotz fachlich falschem Wort stehen gelassen.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:40:17
Das ist eben die Frage, denn eine mündl. Aufforderung per Telefon wird da auch nicht erwähnt. Ich selber nehme an, daß wg. der Rechtssicherheit eine solche Aufforderung entweder schriftlich zu erfolgen hat, oder von Angesicht zu Angesicht. Telefon dürfte also darunter nicht fallen.
Das ist deine interpretation. Ich sehe diesen Punkt nicht so aus den genannten Texten.
Auch der besagte BGB Artikel schreibt weder Schriftform noch sonstige einschränkungen vor:
"§ 566 e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter

(1) 1 Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) 1 Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, der als der neue Eigentümer bezeichnet worden ist."
Insofern ist deine Interpretation eigentlich willkürlich. Das gesetz jedenfalls kennt an diesem Punkt keine Formvorschrift.
Unstrittig ist weiterhin (und exakt das bestreitet der TS ja) das in JEDEM Falle eine zahlungsverpflichtung besteht. Und zwar entweder gegen den neuen oder den alten vermieter.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:41:46
Als ob mir der alte Vermieter die Firmenanschrift des neuen Vermieters diktiert hat. Ja genau. Case closed.
Nö. die war dir durch das schreiben bekannt und das hat dir der altvermieter auf deine nachfrage hin bestaetigt. Somit eigentlich tatsächlich case closed.
Konkludentes handeln.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:43:30
Der TE sitzt somit zwischen den Stühlen. Vertrauen und an neuen Eigentümer oder vertragstreu an alten Eigentümer. Bei einem wahrscheinlich nicht unerheblichen Betrag würde ich hier auch auf Nummer sicher gehen wollen.

Point taken. War mitten im Schreiben eine sinnige Ergänzung der Autokorrekur vom Tablet. Daher trotz fachlich falschem Wort stehen gelassen.
Kann ja sein.
Dann muss er aber zumindest konkludent, wirksam an den altvermieter aktiv zahlen, oder aber an den neuvermieter. GARNICHT zahlen ist eben genau keine option.
Es sei dann man traegt den entstehenden Verzugsschaden.

[dzp]Viper
2014-04-30, 22:43:49
Du bist in der Wohnung zur Miete?

Dann stell die Mietzahlung zum alten Eigentümer ein und fordere einen neuen Mietvertrag mit den aktualisieren Daten damit du dann auf Basis des neuen Mietvertrages die Überweisung tätigen kannst.

Ich sehe das Problem nicht. Ein neuer Mietvertrag muss ja sowieso an dich gehen..

maximum
2014-04-30, 22:45:18
Viper;10196686']Du bist in der Wohnung zur Miete?

Dann stell die Mietzahlung zum alten Eigentümer ein und fordere einen neuen Mietvertrag mit den aktualisieren Daten damit du dann auf Basis des neuen Mietvertrages die Überweisung tätigen kannst.

Ich sehe das Problem nicht. Ein neuer Mietvertrag muss ja sowieso an dich gehen..

Bis das durch ist, wäre ich aber auf jeden Fall in Verzug. Und warum muss ich als Mieter aktiv werden? Das ist Aufgabe der/des Vermieters solche Sachen zu klären. Mietvertrag bleibt übrigens gültig.


Nö. die war dir durch das schreiben bekannt und das hat dir der altvermieter auf deine nachfrage hin bestaetigt. Somit eigentlich tatsächlich case closed.
Konkludentes handeln.

Genau und bei solche Beträgen wie Mietzahlungen berufen wir uns auf schwammige fernmündliche Aussagen und konkludentes Handeln und hoffen, dass am Ende nicht die ganze Kohle futsch ist, nur um nicht in unverschuldeten Zahlungsverzug zu geraten. It's clear Sherlock.



Kann ja sein.
Dann muss er aber zumindest konkludent, wirksam an den altvermieter aktiv zahlen, oder aber an den neuvermieter. GARNICHT zahlen ist eben genau keine option.
Es sei dann man traegt den entstehenden Verzugsschaden.

Und jemand, der am 24.04. für 3 Wochen in Urlaub fährt und mit dem Vermieter Lastschrift vereinbart hat verursacht also laut deiner Meinung einen wirksamen Verzugsschaden? Selten so gelacht.

Tyrann
2014-04-30, 22:45:21
@GSXR-1000
Hat er irgendwo geschrieben dass er die Miete prellen will?
Das hast du in deiner blinden obrigkeitshörigen Wut einfach mal unterstellt.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:46:02
Echt? Wusste ich nicht. Mein Stand war, dass das Rückbuchen geht, dann allerdings der Insolvenzverwalter die Forderung eintreibt.
jups. generell laeuft das auch so. das problem ist, das die Forderung teil der insolvenzmasse ist. Selbst wenn die forderung unbestritten ist, wird sie gleichrangig mit allen anderen forderungen bedient. sprich entweder garnicht oder eben mit quote (im regelfall).

cartman5214
2014-04-30, 22:46:29
Unstrittig ist weiterhin (und exakt das bestreitet der TS ja) das in JEDEM Falle eine zahlungsverpflichtung besteht. Und zwar entweder gegen den neuen oder den alten vermieter.
Ich interpretiere da die Aussage vom TE anders:
P.S. ich habe in meiner Mail an den neuen Eigentümer übrigens explizit geschrieben, dass ich die Miete gern auf sein Kto überweise, sobald ich die schriftliche Bestätigung vom ehemaligen Vermieter oder einen anderen schriftlichen Nachweis des Eigentumsübergangs habe. Von Zahlungsunwillen kann also keine Rede sein.


Und zum übrigen: wir drehen uns im Kreis. Ist eine telefonische Bestätigung ausreichend oder nicht? Mir wäre sie vor dem Hintergrund bei meinem aktuellen Vermieter schon, dem TE anscheinend nicht.

Und hier sehe ich bei den Summen die im Raum stehen und bei der Zeitschiene die üblicherweise bei Immobiliengeschäften vorliegt eine schriftliche Mitteilung des ursprünglichen Vertragspartners über soetwas bedeutendes wie einen Eigentümerwechsel schon als angebrachtere Form.

Zudem ist dem TE ja genau solch ein Schreiben zugesichert worden.

cartman5214
2014-04-30, 22:48:21
Viper;10196686']Du bist in der Wohnung zur Miete?

Dann stell die Mietzahlung zum alten Eigentümer ein und fordere einen neuen Mietvertrag mit den aktualisieren Daten damit du dann auf Basis des neuen Mietvertrages die Überweisung tätigen kannst.

Ich sehe das Problem nicht. Ein neuer Mietvertrag muss ja sowieso an dich gehen..

Kauf bricht nicht Miete. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig und je nach Ausgestaltung des laufenden Vertrages auch meist nicht sinnvoll.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:51:45
Genau und bei solche Beträgen wie Mietzahlungen berufen wir uns auf schwammige fernmündliche Aussagen und konkludentes Handeln und hoffen, dass am Ende nicht die ganze Kohle futsch ist, nur um nicht in unverschuldeten Zahlungsverzug zu geraten. It's clear Sherlock.
Ich habe dir das gesetz zitiert.
Laut deiner eigenen aussage ist dir der sachverhalt von deinem Altvermieter absolut bestätigt worden. Das gesetz nennt keinerlei formvorschrift hierfür.
Somit befindest du dich bei nichtzahlung in jedem Falle im verzug. Rechtlich gesehen. Unabhängig davon ob der Altvermieter das für das gericht nachvollziehbar nachweisen kann. Das würde erst eine verhandlung zeigen. Aber warum genau willst du es darauf ankommen lassen?

maximum
2014-04-30, 22:53:37
Unstrittig ist weiterhin (und exakt das bestreitet der TS ja) das in JEDEM Falle eine zahlungsverpflichtung besteht. Und zwar entweder gegen den neuen oder den alten vermieter.

Das bestreite ich bitte wo?

Ich habe dir das gesetz zitiert.
Laut deiner eigenen aussage ist dir der sachverhalt von deinem Altvermieter absolut bestätigt worden. Das gesetz nennt keinerlei formvorschrift hierfür.
Somit befindest du dich bei nichtzahlung in jedem Falle im verzug. Rechtlich gesehen. Unabhängig davon ob der Altvermieter das für das gericht nachvollziehbar nachweisen kann. Das würde erst eine verhandlung zeigen. Aber warum genau willst du es darauf ankommen lassen?

1. So schnell kommt es nicht zu einer Verhandlung
2. Bin ich zahlungswillig, nur unsicher wer empfangsberechtigt ist
3. Lesen und verstehen

GSXR-1000
2014-04-30, 22:55:09
Und zum übrigen: wir drehen uns im Kreis. Ist eine telefonische Bestätigung ausreichend oder nicht? Mir wäre sie vor dem Hintergrund bei meinem aktuellen Vermieter schon, dem TE anscheinend nicht.

Und hier sehe ich bei den Summen die im Raum stehen und bei der Zeitschiene die üblicherweise bei Immobiliengeschäften vorliegt eine schriftliche Mitteilung des ursprünglichen Vertragspartners über soetwas bedeutendes wie einen Eigentümerwechsel schon als angebrachtere Form.

Zudem ist dem TE ja genau solch ein Schreiben zugesichert worden.
Da die miete aber eine fristsache ist, verändert sich die fristigkeit der faelligen zahlung hierdurch nicht.
Das schreiben ist ihm zugesichert worden. Freitag nachmittag/abends (frühestens) kann er angerufen haben. Du weisst schon welche normalen postlaufzeiten fuer schriftverkehr angesetzt werden? Es ist eben nicht nur die reine zusendezeit.
Also eine woche sind mindestens eingeplant.

tam tam
2014-04-30, 22:55:57
Das ist deine interpretation. Ich sehe diesen Punkt nicht so aus den genannten Texten.


Zitat aus obigen Link:
Mitteilungen anderer Personen sind rechtlich unbeachtlich, es zählt nur das, was der Vermieter oder ein mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteter Vertreter mitteilt.


Was impliziert, daß man dazu persönlich vorstellig sein muß, um diesen Sachverhalt zu klären. Ansonsten wäre wohl ein mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteter Vertreter wenig sinnvoll, wenn man es auch per Telefon klären kann. Und genau das ist m.E. auch der entscheidende Punkt, um im schlimmsten Fall einem Mißbrauch vorzubeugen. Denn wenn bei diesem Beispiel die Aufforderung per Telefon später der Vermieter behauptet, darüber keine Kenntnis zu haben und es leugnet, ist der Mieter angeschi**en.

GSXR-1000
2014-04-30, 22:57:02
1. So schnell kommt es nicht zu einer Verhandlung
2. Bin ich zahlungswillig, nur unsicher wer empfangsberechtigt ist
3. Lesen und verstehen
Dann zahl doch an den altvermieter? Das waere die einzig logische (und rechtlich zulässige) handlung, wenn du negierst rechtswirksam informiert zu sein.
btw: wann eine verhandlung stattfindet hat nix mit dem entstehen eines verzugsschadens zu tun. der schaden besteht ab dem ersten tag des verzugs.

maximum
2014-04-30, 22:57:47
Da die miete aber eine fristsache ist, verändert sich die fristigkeit der faelligen zahlung hierdurch nicht.
Das schreiben ist ihm zugesichert worden. Freitag nachmittag/abends (frühestens) kann er angerufen haben. Du weisst schon welche normalen postlaufzeiten fuer schriftverkehr angesetzt werden? Es ist eben nicht nur die reine zusendezeit.
Also eine woche sind mindestens eingeplant.

Ich hab am Donnerstag angerufen. Brief war am 24.04. aufgesetzt und kam am 24.04. an. Fällt mir gerade ein, da der ehemalige Vermieter am Donnerstag eigentlich bis 17 Uhr Sprechzeit haben sollte (laut Aushang im Haus), ich aber nur ein Band erreicht hatte und dann ne andere Nummer von der Sepa-Umstellung aus meinen Unterlagen raussuchen musste. Es war also mehr als genug Zeit das Schreiben aufzusetzen und zuzustellen. Eigentlich sollte sowas ohne Aufforderung geschehen!

Dann zahl doch an den altvermieter? Das waere die einzig logische (und rechtlich zulässige) handlung, wenn du negierst rechtswirksam informiert zu sein.
btw: wann eine verhandlung stattfindet hat nix mit dem entstehen eines verzugsschadens zu tun. der schaden besteht ab dem ersten tag des verzugs.

Wenn ich an den bisherigen Vermieter überweise und es ist falsch -> Insolvenz -> ist das Geld genauso weg. Was verstehst du daran nicht? Es geht doch hier nicht um 10€ Peantus.

GSXR-1000
2014-04-30, 23:01:09
Ich hab am Donnerstag angerufen. Brief war am 24.04. aufgesetzt und kam am 24.04. an. Fällt mir gerade ein, da der ehemalige Vermieter am Donnerstag eigentlich bis 17 Uhr Sprechzeit haben sollte, ich aber nur ein Band erreicht hatte und dann ne andere Nummer von der Sepa-Umstellung aus meinen Unterlagen raussuchen musste. Es war also mehr als genug Zeit.

Wenn ich an den bisherigen Vermieter überweise und es ist falsch -> Insolvenz ist das geld genauso weg. Was verstehst du daran nicht? Es geht doch hier nicht um 10€ Peantus.
???
Am 24.04 mit Datum 24.04?
Ach komm lassen wirs.
absurder gehts nimmer.
wenn nicht mal die angaben aus deinem ursprungspost noch stimmen (und im anderen post sprachst du auch von 5 Tagen) dann machts keinen sinn.
eod.

maximum
2014-04-30, 23:02:51
???
Am 24.04 mit Datum 24.04?
Ach komm lassen wirs.
absurder gehts nimmer.
wenn nicht mal die angaben aus deinem ursprungspost noch stimmen (und im anderen post sprachst du auch von 5 Tagen) dann machts keinen sinn.


Ja so war es aber. Der neue Vermieter sitzt in der selben Stadt und der Brief wurde via regionalem Postdienst zugestellt. Glaub es oder lass es. Hatte bisher im Hinterkopf, dass ich Freitag angerufen hatte, aber es war definitiv Donnerstag. Und den Brief mit Datum 24.04. habe ich vor mir liegen.


eod.

Na Gott sei Dank bist du jetzt raus. :)

GSXR-1000
2014-04-30, 23:06:00
Wenn ich an den bisherigen Vermieter überweise und es ist falsch -> Insolvenz -> ist das Geld genauso weg. Was verstehst du daran nicht? Es geht doch hier nicht um 10€ Peantus.
Meine Fresse.
Jedes beschissene Geld an wen auch immer ist weg bei einer Insolvenz. Egal ob Lastschrift oder überweisung.
Das ist waehrend deines ganzen Mietverhältnisses, bei deinem Stromanbieter oder sonstwem dasselbe. Was soll der kaese?
Ausserdem: WENN du recht hast (wovon du ja ausgehst) und das alles ist dir rechtswirksam nicht mitgeteilt worden, IST deine schuld durch zahlung an den Vermieter BEGLICHEN... du verstehst? Liest du auch mal die gesetze die du selbst verlinkst?
in diesem falle bestünde ein schuldverhaeltnis zwischen ALT- und NEU-vermieter und du bist raus. Ich finds geil,... du verlinkst hier artikel und gesetze... liest oder verstehst sie aber selbst nicht?

maximum
2014-04-30, 23:11:24
Hallo GSXR-1000, du hast mir doch am 2014-04-30, 23:01:09 fernschriftlich EOD angekündigt. Ich dachte ich kann mich auf deine fernschriftliche Aussage verlassen?!

tam tam
2014-04-30, 23:13:41
Naja... Wie geschrieben, muß die Aufforderung entweder schriftlich, oder von Angesicht zu Angesicht erfolgen. So interpretiere ich die obige von mir zitierte Formulierung.

Ich denke, das dürfte dann auch die zweite Frage hinsichtlich der Rechtssicherheit beantworten. :)

Annator
2014-05-01, 00:06:06
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Eigentuemerwechsel.pdf

Ist unklar, an wen die Miete zu zahlen ist, weil sich beispielsweise Verkäufer und Erwerber nicht einig sind, sollte die Miete bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt werden.

PHuV
2014-05-01, 00:41:34
Hallo GSXR-1000, du hast mir doch am 2014-04-30, 23:01:09 fernschriftlich EOD angekündigt. Ich dachte ich kann mich auf deine fernschriftliche Aussage verlassen?!
Ach, das macht er öfters so, und hält sich garantiert nicht dran. :rolleyes: Tu Dir einen Gefallen und setz ihn - wie ich - auf ignore.

An Deiner Stelle hätte ich erst mal auch nichts überwiesen, und mündlich schon gar nicht. Du mußt als Mieter sehr wohl ordentlich schriftlich informiert werden. Und Du hast mit Deiner Vorsicht definitiv recht, weil wenn Du falsch überweist, bist Du der Gelackmeierte, und mußt dann Deinem Geld hinterher rennen. Und wegen einer Miete in Verzug angesichts so einer unsicheren Lage wird man Dir schon gleich nicht kündigen. Schreib einfach an beide Parteien einen Brief, daß sich Dich ordentlich informieren sollen, und Du dann die Miete korrekt überweisen wirst, und vorläufig behältst Du den Betrag einfach ein, bis die Lage geklärt ist.

Black-Scorpion
2014-05-03, 21:25:32
Viper;10196686']Du bist in der Wohnung zur Miete?

Dann stell die Mietzahlung zum alten Eigentümer ein und fordere einen neuen Mietvertrag mit den aktualisieren Daten damit du dann auf Basis des neuen Mietvertrages die Überweisung tätigen kannst.

Ich sehe das Problem nicht. Ein neuer Mietvertrag muss ja sowieso an dich gehen..
Was ist das denn für eine Schnapsidee?
Aus welchen Grund soll er einen neuen Mitvertrag fordern? Kauf bricht nicht Miete.

sw0rdfish
2014-05-04, 11:51:59
Also ich würde mir das auch erstmal schriftlich bestätigen lassen. Das ist dir ja auch zugesagt. Im Zweifelsfall halt beide nochmal anrufen. Wenn die Miete dann ein paar Tage später beim neuen Eigentümer ist, dann ist das halt so. Ist ja auch alles recht kurzfristig. Warum will der neue die Miete(n) eigentlich nicht per Lastschrift einziehen?

maximum
2014-05-04, 11:56:01
Es gibt neue Entwicklungen! Gestern hatte ich die Bestätigung des bisherigen Vermieters endlich im Briefkasten. Ich habe die Miete somit soeben an den neuen Vermieter überwiesen.

Warum will der neue die Miete(n) eigentlich nicht per Lastschrift einziehen?

Sie sagen, dass sie über keine Glaubiger ID verfügen und somit nicht einziehen können.


Die alte Verwaltung hat nun einen Vordruck geschickt die Kaution an den neuen Eigentümer übertragen zu dürfen. Soll man unterschreiben und zurücksenden. Laut meiner Internetrecherche ist das eigentlich keine gute Idee das so zu machen?