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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann genau wird Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?


Die gelbe Eule
2014-05-01, 17:16:30
Mir geht es hier um den Zeitraum, nicht in welcher Höhe.

Konstellation:

Zugang ALG 1 31.01.2020
Arbeitsaufname 01.02.2020
Zugang ALG 1 28.02.2020
Zugang Nebeneinkommen 03.03.2020
Zugang ALG 1 31.03.2020
Zugang Nebeneinkommen 03.04.2020

ALG1 wird rückwirkend gezahlt. Somit würde ich denken, das das Nebeneinkommen mit Zufluss 03.03.2020 in die Berechnung für das ALG 1 mit Zufluss 31.03.2020 einfließt. Korrekt oder falsch?

Commander Keen
2014-05-01, 18:09:45
Ist das nicht völlig wurscht? Ich meine man darf sowieso nur maximal 165 € (Zahl vmtl. nicht mehr aktuell) dazuverdienen, während man arbeitslos ist - unabhängig von ALG1 oder 2. D.h. im Umkehrschluss, dass dir nicht das ALG gekürzt wird, sondern was vom Verdienst weggenommen wird, wenn du mehr als 165 € verdienst. Vorausgesetzt du meinst mit Nebeneinkommen einen 450€-Job.

Kann aber auch sein, dass ich totalen Blödsinn schreibe, genaueres weiß dein freundlicher Berater im Amt für Armut.

Mr.Ice
2014-05-01, 18:28:20
Was meinst du mit Nebeneinkommen ? Etwa BU ?

Die gelbe Eule
2014-05-01, 18:35:19
Es geht hier nicht ums Geld, sondern wann welcher Zufluss des NK mit welchem Zufluss des ALG1 berechnet wird.
NK ist 450€ Job mit nicht gleichen Arbeitsstunden pro Monat.

Commander Keen
2014-05-01, 19:07:03
Es geht hier nicht ums Geld, sondern wann welcher Zufluss des NK mit welchem Zufluss des ALG1 berechnet wird.
NK ist 450€ Job mit nicht gleichen Arbeitsstunden pro Monat.

Hab ich doch gesagt: 165 € darfst du behalten, der Rest wird abgezogen.

Die gelbe Eule
2014-05-01, 19:17:04
Mir geht es darum "wann" der Fall einrifft, Zeitpunkt, Datum. Also die erstmalige veringerte ALG 1 Zahlung. Man darf gerne mit dem fiktiven Beispiel oben arbeiten.

PacmanX100
2014-05-01, 19:21:16
Also bei ALG2 wird das Zeug mit dem Monat verrechnet, in dem das Einkommen zufließt. Wär eigentlich Quatsch wenn es vorher angerechnet wird wenn man das Geld noch nicht hat. Im Zweifel muss man eh alles nachweisen. Zugang ALG 1 28.02.2020 gilt ja dann für März schon.

Ich meine man darf sowieso nur maximal 165 € (Zahl vmtl. nicht mehr aktuell) dazuverdienen, während man arbeitslos ist - unabhängig von ALG1 oder 2.

Da würd ich aufpassen mit dem was man sagt. ;)
http://www.aok-business.de/niedersachsen/fachthemen/sozialversicherungsrecht/versicherung/verwandte-themen/hinzuverdienst-regeln-fuer-alg-ii-bezieher/

Die Behörden gucken einfach danach:
(1) Übt die oder der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihr oder ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 138 Absatz 3 aus, ist das daraus erzielte Einkommen nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro in dem Kalendermonat der Ausübung anzurechnen. Handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit, eine Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger, sind pauschal 30 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abzusetzen, es sei denn, die oder der Arbeitslose weist höhere Betriebsausgaben nach.

(2) Hat die oder der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs aus einer Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrags, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.