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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ-Versicherungsschutz bei anderem Fahrer


Franconian
2014-05-10, 13:02:56
Meine Freundin und ich haben uns beide jeweils ein neues Auto gekauft und da ist wieder die Frage nach dem Versicherungsschutz aufgekommen. Wir beide leben nicht zusammen.

1) Beim Auto meiner Freundin ist der Versicherungsnehmer aus Kostengründen/SF-Prozente ihr Vater, sie ist als Fahrerin eingetragen (weitere Fahrer Kind des VN o.ä.) und das Auto ist auf sie zugelassen wenn mich nicht alles täuscht.

2) Mein Auto läuft komplett auf mich mit mir als alleinigen Fahrer.

a) Jetzt fahren wir in ein paar Wochen nach Italien in den Urlaub, mit dem Auto meiner Freundin. Nachdem es mehrere Stunden Fahrt sind, werden wir uns sicher abwechseln. Ist das ohne weiteres möglich, oder muss man vorher der Versicherung Bescheid geben?

Im Netz stehen viele Aussagen, z.B. das sowas kein Problem sei oder dass die Versicherung das schon gerne wissen möchte - manchmal eine kurzfristige Erhhöhung vornimmt, meistens jedoch nicht.

b) Was ist mit kurzen Fahrten, z.B mit meinem Fahrzeug? Angenommen ich trinke abends und lasse meine Freundin von der Kneipe nach Hause fahren?

Auch hier wieder widersprüchliche Aussagen, anscheinend sind bei Notfällen Fahrerwechsel etc. kein Problem - wobei sowas ja kein Notfall ist.

Mumins
2014-05-10, 13:06:10
Solange der andere Fahrer die gleichen Kriterien erfüllt wie die angegebenen dürfte das kein Problem sein. Alter und wie lange man den Führerschein hat.
Im Schadensfall verlangen die Versicherungen dann rückwirkend den erhöhten Beitrag.

Franconian
2014-05-10, 13:14:44
Ja das ist der Fall, Sie ist 25 und ich bin 29 und habe dementsprechend auch 4 Jahre länger den Führerschein. Glaube 23 oder 25 ist ja die "Grenze" bei der es idR teurer bzw dann günstiger wird.

Florida Man
2014-05-10, 13:26:19
Im Zweifel (Unfall) hattest Du einen Migräneanfall und Deine Freundin musste das Steuerr übernehmen.

Argo Zero
2014-05-10, 13:27:48
Am besten nachfragen beim Versicherungsmann und in die Versicherungsunterlagen schauen. Da gibt es mittlerweile 1000 verschiedene individuelle Geschichten.
Meinen Wagen dürfte meine Freundin z.B. nicht fahren wegen einem Mindestalter.
Bei dem Wagen deiner Freundin könnte es ähnlich sein: Wenn du älter als deine Freundin bist ists wahrscheinlich. ok. Aber besser nachfragen :)

HAL
2014-05-13, 11:26:56
Jepp, im Zweifel würde ich auch einfach mal nachfragen - ich habe letzthin auch kostenfrei einen anderen Fahrer für 2 Tage eintragen lassen können.

Rechtlich ist die Versicherung zur (Haftpflicht-)Leistung verpflichtet egal wer das Fahrzeug fährt - sie kann aber i.A. eine Vertragsstrafe fordern sollte sie von einer Vertragsverletzung erfahren (bin unsicher wie es bei VK und TK Schäden aussieht - da könnte es m.M.n. sein das sie die Leistung verweigern kann).