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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verpflegungsmehraufwand und selbe Tätigkeitsstelle


minos5000
2014-05-11, 16:41:04
In der Hoffnung, dass hier im Forum jemand in dieser Frage bewanderter ist als ich.

In sämtlichen Texten lese ich immer, dass Verpflegungsmehraufwand nur für 3 Monate geltend gemacht werden kann, wenn man immer an der gleichen Tätigkeitsstelle eingesetzt wird. Meine Frage diesbezüglich:

Angenommen ich bin 3 Jahre an der gleichen Stelle eingesetzt. Heißt das, ich kann für den Zeitraum von drei Jahren nur 1x für 3 Monate den Verpflegungsmehraufwand geltend machen oder PRO Jahr für 3 Monate, sprich 3x 3 Monate über den ges. Zeitraum gesehen?

kiX
2014-05-11, 16:53:42
Ich vermute, du verwechselt da irgendetwas.
Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand) sagt ja: "Ein Vollzeit-Einsatz von mehr als drei Monaten am selben Einsatzort gilt nicht mehr als Einsatzwechseltätigkeit für diesen Zeitraum."
Das heißt, ein Einsatz an einem anderen Ort als der "regelmäßigen Arbeitsstelle", der über drei Monate geht, ist dann eben kein kurzzeitiger Arbeitseinsatz. Der Verpflegungsaufwand soll ja die Mehrkosten kompensieren, die man hat, wenn man sich nicht zuhause versorgen kann. Wenn du jedoch DREI JAHRE woanders arbeitest als bei deiner ursprünglichen (aber eben nicht: regelmäßigen) Arbeitsstelle, dann hast du doch keinen Mehraufwand. Du bist dann ja quasi schon dort zuhause??

Du kannst höchstens einmal 3 Monate geltend machen. Ich gehe aber eher davon aus, dass du nichtmal die geltend machen kannst -zumindest nicht, wenn von anfang an klar war, dass dein Aufenthalt am neuen Ort länger als 3 Monate geht.

Mylene
2014-05-11, 17:13:04
Die Pauschbeträge bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit können in den ersten 3 Monaten steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden, danach werden sie steuerpflichtig. Dementsprechend können die Pauschbeträge auch nur für die ersten drei Monate vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Fahrtätigkeiten.

Unter Umständen wird es bei deinem Beispiel eine Einzelfallentscheidung, ob es sich bei einer Abwesenheit von 3 Jahren noch um eine vorübergehende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit handelt, oder ob am Einsatzort bereits eine neue regelmäßige Arbeitsstätte begründet wurde. Regelmäßige Arbeitsstätte = kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen. In diesem Beispiel ist es sicher empfehlenswert, die zeitliche Begrenztheit aus Dokumentations- und Argumentationsgründen festzuhalten.

GSXR-1000
2014-05-11, 19:35:16
Die Pauschbeträge bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit können in den ersten 3 Monaten steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt werden, danach werden sie steuerpflichtig. Dementsprechend können die Pauschbeträge auch nur für die ersten drei Monate vom Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für Fahrtätigkeiten.

Unter Umständen wird es bei deinem Beispiel eine Einzelfallentscheidung, ob es sich bei einer Abwesenheit von 3 Jahren noch um eine vorübergehende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit handelt, oder ob am Einsatzort bereits eine neue regelmäßige Arbeitsstätte begründet wurde. Regelmäßige Arbeitsstätte = kein Anspruch auf Verpflegungsmehraufwendungen. In diesem Beispiel ist es sicher empfehlenswert, die zeitliche Begrenztheit aus Dokumentations- und Argumentationsgründen festzuhalten.


Du verwechselst hier 2 dinge:
Einsatzwechseltätigkeit und die festlegung der regelmässigen arbeitsstaette. Beides hat primär nichts miteinander zu tun.
Die festlegung der ersten/regelmässigen arbeitsstätte findet durch den AG statt. Bei einem einsatz in der regelmässigen arbeitsstaette koennen keine verpflegungsmehraufwaende und auch keine dienstreisekosten entstehen (unterschied Dienstreise zur Pendlerpauschale: 60cent pro entfernungskilometer gegenüber 30 cent pro entfernungskilometer).
Wenn der Einsatzort woanders als bei der regelmässigen einsatzstaette liegt koennen bis 3 monate VMA gelten gemacht werden. Danach nicht mehr, es sei denn der einsatz wird substantiell unterbrochen fuer mindestens 4 wochen (dazu reicht allerdings auch Krankheit oder Urlaub aus). Dann besteht wieder ein anspruch fuer 3 monate. Die Abrechnung der Kilometer bleibt davon erstmal unberührt.
Der einsatzwort wird zwingend regelmässige arbeitsstaette wenn folgendes gegeben ist:

die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung
die Zuordnung für die gesamte Dauer des - befristeten oder unbefristeten - Dienstverhältnisses
die Zuordnung über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus
die Zuordnung „bis auf Weiteres“ ist eine Zuordnung ohne Befristung und damit dauerhaft.

Sprich: wird progostiziert, das die einsatzstaette entweder mehr als 48 Monate primärer einsatzort bleibt, oder ist der einsatz vom Grundsatz her uunbefristet, faellt vom ersten Tag an keine VMA an. Denn dieser dauerhafte einsatzort wird erste tätigkeitsstaette.

Mylene
2014-05-11, 21:45:31
Sag mal, was zum Teufel hast du geraucht? Lies doch bitte nochmal, was ich geschrieben habe. Nämlich nichts anderes, als du. Nur, dass du noch viel weiter ausgeholt hast.

minos5000
2014-05-12, 09:26:06
Danke für die Antworten. In meinem Fall trifft dann das "bis auf Weiteres" zu.

GSXR-1000
2014-05-12, 09:57:41
Danke für die Antworten. In meinem Fall trifft dann das "bis auf Weiteres" zu.
Folglich hast du garkeinen anspruch auf VMA, wenn ich das recht verstehe?

Mr_Snakefinger
2014-05-12, 17:58:36
Wenn du jedoch DREI JAHRE woanders arbeitest als bei deiner ursprünglichen (aber eben nicht: regelmäßigen) Arbeitsstelle, dann hast du doch keinen Mehraufwand. Du bist dann ja quasi schon dort zuhause??
Es gibt kein "quasi" zu Hause. Entweder ich bin irgendwo zu Hause (mit festem Wohnsitz) oder nicht.

Wenn ich als Berater beim Kunden vor Ort sein muss und das Projekt dauert länger als 3 Monate, dann ist das so. Deswegen wohne ich da aber weiterhin im Hotel, muss in Restaurants essen etc. Der Mehraufwand bleibt gleich, total Muppe ob 3 Tage, 3 Wochen, 3 Monate oder 3 Jahre.

Das ist die Realität. Dass die Geschichte dummerweise (steuer)rechtlich anders gehandhabt wird, ist klar.

kiX
2014-05-12, 23:03:48
Es gibt kein "quasi" zu Hause. Entweder ich bin irgendwo zu Hause (mit festem Wohnsitz) oder nicht.

Wenn ich als Berater beim Kunden vor Ort sein muss und das Projekt dauert länger als 3 Monate, dann ist das so. Deswegen wohne ich da aber weiterhin im Hotel, muss in Restaurants essen etc. Der Mehraufwand bleibt gleich, total Muppe ob 3 Tage, 3 Wochen, 3 Monate oder 3 Jahre.

Das ist die Realität. Dass die Geschichte dummerweise (steuer)rechtlich anders gehandhabt wird, ist klar.
Über die Grenzziehung bei drei Monaten kann man diskutieren, aber drei JAHRE?? Wenn es absehbar ist, nimmt man dort eine Wohnung oder zieht um. Drei Jahre Hotel und Essengehen macht der TE sicher nicht. ;-)

Mr_Snakefinger
2014-05-13, 00:15:14
Über die Grenzziehung bei drei Monaten kann man diskutieren, aber drei JAHRE?? Wenn es absehbar ist, nimmt man dort eine Wohnung oder zieht um. Drei Jahre Hotel und Essengehen macht der TE sicher nicht. ;-)
Ist aber eben manchmal nicht absehbar. ;)

Projekt startet, 6 Monate geplant. Dann wird's vielleicht nicht fertig und muss verlängert werden. Oder ist fertig, dann gibt es aber einen Folgeauftrag. Und so weiter...

Wohnung nehmen hört sich toll an, aber was machst Du mit Deiner Frau/Freundin, die vielleicht am normalen Wohnsitz auch eine Arbeit hat? Und wer zahlt die Wohnung? Bei kleineren AGs kann man eventuell noch was aushandeln, bei uns (weltweit > 300.000 Arbeitnehmer) gibt es da ganz klare Richtlinien und Prozesse, hinter denen knüppelharte Kalkulationen stehen (nicht alles, was auf den ersten Blick günstiger scheint ist es hinterher auch).
Und nicht vergessen, Projektgeschäft lebt: sowas kann auch von heute auf morgen gestoppt werden, dann sitzt Du erst einmal auf der Hütte.

Ob der TE das nun macht, keine Ahnung, ich weiß nur, wer das macht, sämtliche Kollegen um mich rum und ich. Ok, mein Maximum war knapp unter 2 Jahren, aber ich kenne Leute, die teilweise 3,5 und mehr Jahre bei einem Kunden unterwegs waren (unterschiedliche Projekte bzw. Folgeaufträge, aber am selben Standort).
Und wir haben als IT-Berater (direkt vom Anbieter, kein 3rd Party) nun keinen wirklich exotischen Job, das sieht bei den ganzen Mitbewerbern auch nicht anders aus. Oder auch bei einem guten Freund von mir, der als Bau-Ingenieur quer über die Welt unterwegs ist (nein, nicht am Flughafen BER ;)).

Egal, im Kern ging es darum, dass diese Aussage, dass man ja ab einer bestimmten Zeit keinen Mehraufwand mehr hat, weil man da ja zu Hause ist, in der Realität Blödsinn ist. Auch, wenn das Gesetz meint, dass das anders ist. ;)