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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung über Dritte


JesusFreak_83
2014-05-26, 07:18:45
Hallo,

ich habe ein Produkt in Ebay gebraucht gekauft. Hierauf ist noch eine Restgarantie nebst Rechnung.

Als ein Garantiefall bei dem Gerät eintrat meldete ich mich bei dem Händler. Der war Oberfreundlich. Er wollte mir ein Rücksendeschein zukommen lassen. Als ich ihm sagte, dass ich nicht der bin, der der Rechnung zugeordnet ist sonderen das Produkt weiterverkauft wurde und ich ein anderer bin, brach der Kontakt ab. Auch der Rücksendeschein blieb aus.
Habe ihn innerhalb von 3 Wochen 2 mal per Mail erinnert.

Besteht überhaupt gegenüber ihm bzw. der Herstellerfirma eine Gewährleistungspflicht auch wenn ich nicht der Erstkäufer bin? Falls nein, erklärt es sich warum es sich nicht meldet (wäre natürlich kundenunfreundlich aber bin ja kein Kunde) und ich hätte Pech gehabt.

Falls ja, wären meine nächsten Schritte Frist setzen und mit Rechtschutz drohen. Würdet ihr das auch so machen?

Grüße

MartinB
2014-05-26, 07:24:46
(Nur Laienwissen, keine Rechtsberatung)

Die Gewaehrleistungsansprueche ergeben sich aus dem urspruenglichen Kaufvertrag zwischen Haendler und Original-Kaeufer. Da der Haendler mit dir keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat, ist er zu nichts verpflichtet.

Die Ansprueche koennen vom Original-Kaeufer an dich abgetreten werden, aber das ist dem Haendler erstmal egal. In den meisten Kaufvertraegen wird das Abtreten der Ansprueche sowieso ausgeschlossen oder bedarf Zustimmung des Haendlers

Garantie gibt es nur vom Hersteller. Da Garantie eine reine freiwillige Leistung ist, kann da alles moegliche in den Bedingungen stehen. Im Normalfall geben Hersteller nur dem Erstkaeufer Garantie, aber pauschal laesst sich das eben nicht sagen. Einfach mal in die Garantiebedingungen schauen.

muelli
2014-05-26, 07:28:48
Soviel ich weiß, hat man als Dritter keine Gewährleistungsansrüche, da der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem ursprünglichen Käufer geschlossen wurde. Daher ist die Gewährleistung seitens des Händlers und die Garantie (die ist sowieso freiwillig) seitens des Herstellers nicht als Dritter einforderbar. Natürlich ohne Gewähr, falls das Ganze nicht stimmt, lasse ich mich gerne korrigieren.

Du könntest es höchstens direkt beim Hersteller versuchen und schauen, ob er kulant ist und dir die Garantie gewährt.

Edit: Da war ich zu langsam...

JesusFreak_83
2014-05-26, 08:34:31
So habe ich es vermutet. Habe es jetzt auch von anderen Stellen gehört dass es so ist. Schade.

Das ist ja echt dämlich. Aber dann bringt es ja einem z. B. hier im Forum absolut nichts wenn man etwas verkaufen möchte und dazu schreibt "Rechung vorhanden" oder "noch 10 Monate Garantie" etc.

Werde mich jetzt an den Hersteller wenden und hoffen, dass er auf Kulanz was macht.

Aber das bedeutet jetzt für mich, dass keine gebrauchten Elektronikartikel mehr kaufe, egal wie neu die sind.

Wurschtler
2014-05-26, 09:05:53
Aber das bedeutet jetzt für mich, dass keine gebrauchten Elektronikartikel mehr kaufe, egal wie neu die sind.

Nach 2 Jahren ist die Gewährleistung eh vorbei.
Dann macht es keinen Unterschied mehr.

JesusFreak_83
2014-05-27, 08:07:54
Wie sieht das mit "erweiterten Garantieverträgen" aus? Konkretes Beispiel, meine Freundin hat sich über einen Privat Kauf ein Handy gekauft das via Base eine erweiterte Garantie gegen Bruch etc. hat. Da diese Garantie auch nicht zwischen ihr und Base abgeschlossen worden ist sondern zwischen dem Erstbesitzer des Handys ist diese Garantie auch belanglos?

MartinB
2014-05-27, 08:15:07
Das steht in den Garantiebedingungen. Im Allgemeinen sind diese Schutzbriefe jedoch generell sinnlos (da wird meistens zu viel ausgenommen)

Xilavius
2014-05-27, 09:01:12
Wenn du gebraucht mit Gewährleistung kaufst dann achte darauf das auf dem Kaufbeleg kein Name erwähnt ist.
Ein Versicherungsvertrag ist meist zwischen dem Käufer und dem Versicherer entstanden und hat mit dem Gegenstand eigentlich rein gar nichts zu tun. Wenn du dir ein Auto kaufst übernimmst du in der Regel auch nicht die Versicherung des Vorbesitzers.

Du solltest aber schon unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.
Die Gewährleistung ist eine Pflichtleistung des Händlers gegenüber dem Käufer.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers gegenüber dem Käufer.
Zusatzgarantien werden gegen Provision von Händler abgeschlossen und als Vertragspartner sind es immer ein Versicherungsinstitut und der Käufer.