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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kirchensteuer


Spasstiger
2014-06-01, 09:04:15
Weiß Jemand, wie das Betriebsstättenprinzip bei der Kirchensteuer zu verstehen ist? Konkret arbeite und wohne ich in BaWü (8% KiSt), mir werden aber 9% KiSt abgezogen. Mein Arbeitgeber hat seinen Hauptsitz in NRW, ich arbeite für eine Niederlassung in Stuttgart. Gilt für mich tatsächlich der KiSt-Satz von NRW?

Kladderadatsch
2014-06-01, 09:05:51
3 sekunden: http://www.rechnungswesenforum.de/threads/4093-hoehe-der-kirchensteuer-wohnort-oder-arbeitsort

ps.: austreten wäre sinnvoller. kindergärten etc. sind eh zum allergrößten teil steuerfinanziert. die kirchen kleben nur ihr siegel drauf.

Argo Zero
2014-06-01, 09:08:09
Ist wohl nicht deine Frage gewesen aber bei 8-9%... warum nicht austreten? :)

Spasstiger
2014-06-01, 09:09:44
Also gilt nicht der Sitz der Niederlassung (die auch eigenständig Personal einstellt und betreut), sondern tatsächlich der Hauptsitz?
Ok, wenigstens kann ich mir die Differenz, die im Jahr auch über 100€ ausmacht, dann über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Ist wohl nicht deine Frage gewesen aber bei 8-9%... warum nicht austreten? :)
8% bw. 9% von der Einkommenssteuer. Meine Freundin ist gegen Austreten, ich bin unschlüssig. ;)

Argo Zero
2014-06-01, 09:14:32
Ich finde das je nach Einkommen ein Batzen Geld.
Meine Freundin würde ich dabei nicht mal fragen (geht sie nichts an).
Theoretisch könntest du die Summe spenden und von der Steuer absetzen :)

Kladderadatsch
2014-06-01, 09:16:08
Theoretisch könntest du die Summe spenden und von der Steuer absetzen :)
dann käme jedenfalls deutlich mehr an den adressen an, die man mit seiner kirchenstuer unterstützt sehen möchte.

kirchensteuer.de
Carsten Frerk verweist in seinem Buch Caritas und Diakonie in Deutschland (2005) darauf, dass die Kirchen nach seinen Berechnungen für die Kosten von Caritas und Diakonie jährlich etwa 830 Mio. Euro aufbringen. Bei Gesamtkosten von rund 45 Milliarden Euro sind das rund zwei Prozent.

den seriösen artikel einer großen wochenzeitung finde ich gerade nicht mehr..kommt aber auf dasselbe heraus.

hadez16
2014-06-01, 09:25:40
:popcorn: This Thread is now about Kirchensteuer Ja/Nein

Ich würde über 50 Euro Kirchensteuer bezahlen wenn ich da noch drin wäre...das ist sehr viel Geld im Monat...davon kann man essen gehen

medi
2014-06-01, 10:07:20
Mit Kindern wird der Betrag kleiner.
Ich bin noch drin weil es die Chance erhöht nen kirchlichen Kindergartenplatz zu ergattern. :rolleyes:

Kladderadatsch
2014-06-01, 10:07:28
GSXR-1000 fehlt noch als verfechter der kirchensteuer.

Lyka
2014-06-01, 10:13:12
Die Freundin will einfach kirchlich heiraten, daher sollst du Kirchensteuer weiterbezahlen. Wenn deine Firma in einem anderen Bundesland als dem in dem du arbeitest existiert, solltest du sie ggf mal fragen.

Kladderadatsch
2014-06-01, 10:17:21
Die Freundin will einfach kirchlich heiraten
was mit dem austritt nur eines ehepartners nicht ausgeschlossen wird..

Lyka
2014-06-01, 10:17:50
das kann nur bedeuten: Sie ist nicht in der Kirche....

bam bam baaaaaaaaaa

GSXR-1000
2014-06-01, 10:18:56
Ist wohl nicht deine Frage gewesen aber bei 8-9%... warum nicht austreten? :)
@alle:
könntet ihr euch vielleicht einfach darauf beschränken, die Frage des TS zu beantworten?
Hier geht es explizit nicht um die Frage Kirchensteuer ja/nein, auch nicht um die höchst subjektive beantwortung der Frage, wie sinnvoll das Zahlen von KiSt ist, eine Frage die man unverändert auf jede einzelne ausgabe jedes einzelnen tagtäglich anwenden kann, und eine Frage, dessen beantwortung eh nicht objektiv möglich ist, sondern eine entscheidung jedes einzelnen. Also bleibt OT und führt die restliche sinnlos diskussion woanders. Danke.

Zur Frage:
Für die KiSt gilt das Betriebststättenprinzip, sprich die Steuer fällt dort an, wo die lohnsteuerliche Betriebsstätte liegt, also nicht am Wohn- oder Einsatzort.
Lohnsteuerliche Betriebsstätte bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten ist regelmässig die, in der die Lohnabrechnung örtlich stattfindet. Bei euch also wohl die Hauptverwaltung/Unternehmenssitz.
Dies ist letztlich notwendig, da alle vom AG abzuführende LSt konsolidiert in einer Meldung an das FA übermittelt werden muss und es länderspezifische Unterschiede in den jeweils beteiligten Religionsgemeinschaften gibt und eben auch in der Höhe des Satzes.
Somit wäre für dich der Satz von NRW gültig. Allerdings ist es, so habe ich es in Erinnerung, in der Einkommenserklärung so, das hier der Satz des zustädnigen FA zum Tragen kommt, sprich deines Wohnortes. Du würdest also mit der EKStE deine korrekte KiSt ermittelt bekommen und die Überzahlung wird erstattet.
Am Ende zahlst du also deine 8%.

GBWolf
2014-06-01, 10:19:23
Kannst auch kirchlich Heiraten ohne in der Kirche zu sein. Ob das sinnvoll ist sei dahin gestellt.

GSXR-1000
2014-06-01, 10:25:18
dann käme jedenfalls deutlich mehr an den adressen an, die man mit seiner kirchenstuer unterstützt sehen möchte.

kirchensteuer.de
Carsten Frerk verweist in seinem Buch Caritas und Diakonie in Deutschland (2005) darauf, dass die Kirchen nach seinen Berechnungen für die Kosten von Caritas und Diakonie jährlich etwa 830 Mio. Euro aufbringen. Bei Gesamtkosten von rund 45 Milliarden Euro sind das rund zwei Prozent.

den seriösen artikel einer großen wochenzeitung finde ich gerade nicht mehr..kommt aber auf dasselbe heraus.
sehr seriös der Artikel.
das gesamte Kirchensteueraufkommen für rk (5,2) und ev (4,6) betrug 2012 unter 10 Milliarden.
Ausserdem gibt es wohl weit mehr kirchliche Projekte als Caritas und Diakonie...

GSXR-1000
2014-06-01, 10:28:20
Kannst auch kirchlich Heiraten ohne in der Kirche zu sein. Ob das sinnvoll ist sei dahin gestellt.
Jo. Du kannst auch an Gottesdiensten teilnehmen und auch bei den Abendmahlen teilnehmen (zumindest in der ev. Kirche) wenn du kein Kirchensteuerzahler bist.
Du kannst auch Kirchensteuer zahlen und nie in die Kirche gehen.
Aber das alles ist hier nicht Thema und auch vollkommen jedermanns persönliche entscheidung, bei dem jeder Ratschlag von fremden dritten sich schlicht erübrigt.
@Mods: ich wäre dafür den Thread an dieser Stelle zu schliessen, da die Frage beantwortet ist und der Rest der OT diskussion im entsprechenden Unterforum geführt werden sollte.
Danke.

Kladderadatsch
2014-06-01, 10:28:37
sehr seriös der Artikel.

als jemand, der anderen regelmäßig mangelndes lesevermögen unterstellt, solltest du genauer lesen. aber weitermachen! heute abend will ich was zum lachen haben.

GSXR-1000
2014-06-01, 10:33:49
als jemand, der anderen regelmäßig mangelndes lesevermögen unterstellt, solltest du genauer lesen. aber weitermachen! heute abend will ich was zum lachen haben.
Du bist schon ein ziemlicher Freak.
Ich habe lediglich bezug auf deinen Kommentar genommen.
Einen weiteren Bezug auf irgendwelche Texte kann ich nicht nehmen, da sie mir nicht vorliegen und du auch nix verlinkt hast. Sorry... aber du machst dich grad mal eben nur selbst lächerlich.
Aber starte deinen Flamewar woanders.
Ich beende diesen Thread hier, der TS kennt die antwort auf seine Frage, du ignorierst die anmerkung, derartige diskussionen in den den bereits bestehenden Threads zu diesem Thema im richtigen unterforum zu führen und legst es sichtbar nur auf trolling und flamewar an, mach das.
Ich hab hier in diesem Thread nix weiter zu sagen.

Commander Keen
2014-06-01, 10:53:07
Kann man die Kirchensteuer auf den Beitragsservice der ÖR anrechnen lassen?

basti333
2014-06-01, 11:00:46
Jo. Du kannst auch an Gottesdiensten teilnehmen und auch bei den Abendmahlen teilnehmen (zumindest in der ev. Kirche) wenn du kein Kirchensteuerzahler bist.
Du kannst auch Kirchensteuer zahlen und nie in die Kirche gehen.
Aber das alles ist hier nicht Thema und auch vollkommen jedermanns persönliche entscheidung, bei dem jeder Ratschlag von fremden dritten sich schlicht erübrigt.
@Mods: ich wäre dafür den Thread an dieser Stelle zu schliessen, da die Frage beantwortet ist und der Rest der OT diskussion im entsprechenden Unterforum geführt werden sollte.
Danke.

Erst schreibst du man soll sich gefälligst auf die Frage des TE beschränken um dann die Furie rauszulassen?


Man finanziert schon über das allgemeine Steueraufkommen die Kirchen in einem Abnormen Maße, da ist es mehr als in Ordnung aus der Kirche auszutreten um diese lächerliche Steuer nicht mehr zu zahlen.

Nicht zuletzt ist es ein Unding über die Kirchensteuer die Diakonie und Caritas zu unterstützen, die teilweise Arbeitsbedingungen jenseits von gut und Böse haben.

foobi
2014-06-01, 12:45:55
Jo. Du kannst auch an Gottesdiensten teilnehmen und auch bei den Abendmahlen teilnehmen (zumindest in der ev. Kirche) wenn du kein Kirchensteuerzahler bist.
Ja, kann man, darf man aber nicht. Wenn den Verantwortlichen bekannt ist, dass man kein Kirchenmitglied ist, müssen sie einen vom Abendmahl ausschließen. Wäre aber auch widersprüchlich, zuerst aus der Kirche auszutreten um dann anschließend am Abendmahl teilnehmen zu wollen.
Aber man kann sogar aus der Kirche austreten und trotzdem die kirchlichen Feiertage begehen und nicht zur Arbeit erscheinen, obwohl einem der Feiertag überhaupt nicht bedeutet.

Gipsel
2014-06-01, 23:43:46
Das führt hier offenbar zu nichts mehr.