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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alternative zur Post für Einschreiben


Matti
2014-06-02, 21:56:44
Von den letzten 2 Einschreiben, die ich verschickt habe, wurde eins von der Post verschlampt und das andere hat innerhalb Münchens 1 Woche gebraucht. Da ich auch mehrfach Probleme mit der Paketzustellung von DHL hatte, benutze ich für den Paketversand überwiegend Hermes, womit ich zufrieden bin. Aber für Einschreiben habe ich noch keine Alternative zur Post gefunden. Kennt ihr eine?

piefke
2014-06-02, 21:58:42
Fax.

DonVitoCorleone
2014-06-02, 22:00:39
E-Mail mit Sendebestätigung.
Oder NOCH besser: DE-Mail!

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:weg:

Mark3Dfx
2014-06-02, 22:21:17
Fax inkl. Sendebericht & Kopie der ersten Seite
Best way to Kündigung for everything

Dank Festnetzflat auch noch kostenlos.

maximum
2014-06-02, 22:36:06
Wenns in der Nähe ist, gibt es oft regionale Anbieter, die auch günstiger als die Post sind.

Kladderadatsch
2014-06-03, 07:10:10
Die Rechtsprechung zum Nachweis einen Schreibens per Telefax ist vielfältig. Nach dem bisherigen Stand der überwiegenden Rechtsprechung ist der Zugang einer Telefaxmitteilung im Streitfall jedoch ebenfalls nur schwer zu beweisen. Nach Ansicht des KG Berlin ist durch den Sendebericht nur nachgewiesen, dass von Anfang bis Ende der Datenübertragung eine Verbindung bestanden hat, nicht jedoch, welche Daten übertragen wurden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22.09.2003, Az. 8 U 176/02). Die Vorlage eines Sendeberichts reiche damit zum Zugangsnachweis ebenso wenig aus, wie eine Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax. Der Zugang setze nämlich voraus, dass das Schriftstück von dem Empfangsgerät des Empfängers vollständig ausgedruckt wurde.

http://www.answer24.de/die-sichere-zustellung-von-willenserklaerungen

Franklin
2014-06-03, 07:17:26
Ein ordentlicher Faxbericht zeigt die Seite im Kleinformat an, die gesendet worden ist.
Damit ist belegt was und wann, und das es ordentlich empfangen wurde.
Damals zu Zeiten des Urteils gab es sowas vielleicht noch nicht.

Kladderadatsch
2014-06-03, 07:22:39
Der Zugang setze nämlich voraus, dass das Schriftstück von dem Empfangsgerät des Empfängers vollständig ausgedruckt wurde.

Annator
2014-06-03, 07:31:50
Der Zugang setze nämlich voraus, dass das Schriftstück von dem Empfangsgerät des Empfängers vollständig ausgedruckt wurde.

Und wenn die Patrone leer oder vertrocknet ist?

Stormtrooper
2014-06-03, 07:39:26
Aber für Einschreiben habe ich noch keine Alternative zur Post gefunden. Kennt ihr eine?
Öffentliche Bekanntmachung. ;D

JesusFreak_83
2014-06-03, 07:46:27
Die Rechtsprechung zum Nachweis einen Schreibens per Telefax ist vielfältig. Nach dem bisherigen Stand der überwiegenden Rechtsprechung ist der Zugang einer Telefaxmitteilung im Streitfall jedoch ebenfalls nur schwer zu beweisen. Nach Ansicht des KG Berlin ist durch den Sendebericht nur nachgewiesen, dass von Anfang bis Ende der Datenübertragung eine Verbindung bestanden hat, nicht jedoch, welche Daten übertragen wurden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22.09.2003, Az. 8 U 176/02). Die Vorlage eines Sendeberichts reiche damit zum Zugangsnachweis ebenso wenig aus, wie eine Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax. Der Zugang setze nämlich voraus, dass das Schriftstück von dem Empfangsgerät des Empfängers vollständig ausgedruckt wurde.

http://www.answer24.de/die-sichere-zustellung-von-willenserklaerungen

Das habe ich mich schon immer gefragt. Woher weiß das Gericht bei einem postalischem Einschreiben was der Inhalt des Einschreibens war? Das wird bei der Post doch nicht vermerkt.

Kladderadatsch
2014-06-03, 07:49:52
Das habe ich mich schon immer gefragt. Woher weiß das Gericht bei einem postalischem Einschreiben was der Inhalt des Einschreibens war? Das wird bei der Post doch nicht vermerkt.
ich habe von der rechtsverdrehung ja keine ahnung und finde es auch ärgerlich, dass ein fax offenbar keine 100%ige sicherheit darstellt. beim einschreiben weiß das gericht aber immerhin, dass dieses beim verantwortlichen angekommen ist. der kann also nicht einfach behaupten, nichts (ausgedruckt) bekommen zu haben.

Inquisitor
2014-06-03, 08:52:06
Und wenn die Patrone leer oder vertrocknet ist?
Ja nee, is klar :freak: Und wenn nicht, heißt das ja noch nicht, dass der Empfänger überhaupt lesen kann! Das musst Du als Absender erstmal nachweisen! :freak:

Edit: Will sagen, das sollte dann doch in der Verantwortung des Empfängers liegen, nicht des Absenders, wenn man mal mit gesundem Menschenverstand da rangeht.

sei laut
2014-06-03, 08:53:56
Das habe ich mich schon immer gefragt. Woher weiß das Gericht bei einem postalischem Einschreiben was der Inhalt des Einschreibens war? Das wird bei der Post doch nicht vermerkt.
Soweit mir bekannt, aber Laienwissen:
Der, der bei der Post unterschreibt, haftet für alles, da er bestätigt, dass der Brief nicht geöffnet wurde, bzw. den Eindruck erweckt.
Die Post überträgt damit jegliche "Schuld" mit der Unterschrift desjenigen, der den Brief entgegen nimmt, auf diesen.

@Topic: Fahrradkurier. Ok, nicht billig. :freak:

Sonstwer
2014-06-03, 09:06:41
Gerichtsvollzieher stellen auch zu.

basti333
2014-06-03, 12:32:18
Persönlich mit zeugen zustellen.

Argo Zero
2014-06-03, 13:25:43
Die Rechtsprechung zum Nachweis einen Schreibens per Telefax ist vielfältig. Nach dem bisherigen Stand der überwiegenden Rechtsprechung ist der Zugang einer Telefaxmitteilung im Streitfall jedoch ebenfalls nur schwer zu beweisen. Nach Ansicht des KG Berlin ist durch den Sendebericht nur nachgewiesen, dass von Anfang bis Ende der Datenübertragung eine Verbindung bestanden hat, nicht jedoch, welche Daten übertragen wurden (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22.09.2003, Az. 8 U 176/02). Die Vorlage eines Sendeberichts reiche damit zum Zugangsnachweis ebenso wenig aus, wie eine Zeugenaussage bezüglich der Absendung des Fax. Der Zugang setze nämlich voraus, dass das Schriftstück von dem Empfangsgerät des Empfängers vollständig ausgedruckt wurde.

http://www.answer24.de/die-sichere-zustellung-von-willenserklaerungen

Für das Einschreiben gilt wohl ähnliches.

http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/

Ergo: Es kommt drauf an ;)

Mark3Dfx
2014-06-03, 13:44:25
Persönlich mit zeugen zustellen.

Und im bei sein öffnen lassen...quittieren das der Inhalt gelesen und verstanden wurde ;D

Ergo:
Es gibt keine 100% sichere Methode.

Kladderadatsch
2014-06-03, 15:23:40
doch. die kündigung (oder was auch immer) schriftlich bestätigen lassen.

Stormtrooper
2014-06-03, 16:02:28
Ergo:
Es gibt keine 100% sichere Methode.
Doch, die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher, der unterschreibt auch dafür, daß genau das gewollte Schreiben zugestellt wird.

Haarmann
2014-06-03, 16:42:30
doch. die kündigung (oder was auch immer) schriftlich bestätigen lassen.

Davon könnte ich jetzt ein Liedchen singen...

Hilft auch nix, wenn die Sachbearbeiterin das Hirn einer Amöbe hat. Die versucht noch immer mir Rechnungen für nen Abo zuzustellen...
Die Inkassofirma hat nach einem Brief von mir an diese Sachbearbeiterin als Kopie jegliches Interesse an diesem Auftrag verloren ;).

Ne Kopie der Abschaltung des Anschlusses hab ich nebenher auch... aber eher friert die Hölle zu, denn diese Sachbearbeiterin das rallt...

Mein nächstes Einschreiben woanders wird auch noch folgen müssen... da hat tatsächlich, wir raten mal ne Sachbearbeiterin, die glorreiche Idee gehabt mir ne Rechnungskopie zuzustellen mit einem völlig anderen Namen... die Rechnung ging dann an die Wohnungseigentümerin sozusagen. Und wir erraten es schon - es darf davon ausgegangen werden, das erstens die Rechnung fingiert ist, es fehlt ne UID, und zweitens die Rechnung doppelt verrechnet wurde und die Sachbearbeiterin ihr Saldo verbessert hat ;).
Mal sehen was ihr Chef dazu sagen wird...