PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuerklassenwahl für Ehepaar - Welche Folgen?


ux-3
2014-06-17, 10:31:47
Wieso fragt der das im 3DC? Ganz einfach, hier sitzen alle "Sozialstrategen".

Mich interessieren die weitreichenden Konsequenzen der Steuerklassenwahl bei 4/4 vs 3/5. Das Grundprinzip ist mir klar, und auch, dass es nach einer Steuererklärung eigentlich keinen Unterschied machen sollte.

Der Teufel steckt im Detail, wie ich gerade bemerkt habe. Wählt man 3/5 und entscheidet sich z.B. später für eine getrennte Veranlagung, so kann es schnell passieren, dass man happig Zinsen zahlt, obwohl man zusammen Geld vom Amt zurückbekommt. Da macht 4/4 plötzlich doch einen Unterschied.

Auch bei vielen Sozialleistungen etc. scheint es auf das letzte Nettoeinkommen anzukommen. Daher würde ich gerne wissen, wo diese Wahl (3/5 vs 4/4) sich unterm Strich überall auswirken könnte. Ich denke da an Todesfall, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit, Trennung und was nicht noch alles im Leben so auf einen lauert.

Vielen Dank für kundige Beiträge.

Auswirkungen auf:
- Elterngeld

Morale
2014-06-17, 10:34:17
Elterngeld ;)
Aber das weißt du ja vermutlich schon(?)
Mehr fällt mir gerade auch nicht ein.

ux-3
2014-06-17, 10:47:06
Elterngeld ;)


Ist bei mir zu lange her, war damals noch "Alleinverdiener". Geht nach Netto des Betreuenden.

sun-man
2014-06-17, 12:32:04
Unterm Strich? Uns egal. Mit 3/5 zahlen wir jährlich 4stellig Steuern nach. Ich verdiene halt, je nach Monat, das 5-8fache meiner Frau. Heisst: Ich auf 3 zahle nicht genug Steuern die meine Frau ausgleichen kann (progressive Steuer).

Auf 4/4? Hätten wir pro Monat über 300€ netto weniger, was aber wiederum deutlich höher ist als das was wir jährlich nachzahlen. Heisst wir würden am Ende des Jahres was zurückbekommen. Ich lebe aber im hier und jetzt - deswegen 3/5 mit vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Eintragen und nachsehen - grobe Richtung -> http://www.imacc.de/steuer/steuerklassen/rechner/

Elterngeld kannst doch selber ausrechnen?!?!? 67% waren es IMHO. Aber ACHTUNG: Elterngeld ist steuerfrei, kommt jedoch auf die Einnahmen pro Jahr mit drauf. Deswegen zahlen die meisten fett Steuern nach im ersten Jahr. Wir haben deswegen sofort auf 2 Jahre gesplittet.

Wurschtler
2014-06-17, 13:49:54
3/5 oder 4/4 mit Faktor: Verpflichtung zur Steuererklärung und entsprechenden Fristen
4/4 (ohne Faktor): keine Verpflichtung mit entsprechend längerer Möglichkeit einer freiwilligen Abgabe

Außerdem sind Entgeltersatzleistungen (http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltersatzleistungen) wie z.B. Elterngeld, ALG1, Kurzarbeitergeld usw. von der Steuerklasse abhängig.
Demzufolge sollte derjenige die bessere Steuerklasse bekommen, wo absehbar ist, dass eine Entgeltersatzleistungen in Anspruch genommen wird oder das Risiko dafür hoch ist.

Man kann auch ein Mal im Jahr die Steuerklasse wechseln, wobei man beachten sollte, dass gewisse Fristen erforderlich sind. Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die man die letzten 12 Monate vor Geburt am längsten hatte.

ux-3
2014-06-17, 14:30:26
Der unmittelbare steuerliche Aspekt ist mir schon klar, das schrieb ich ja auch schon im Startposting. Mir geht es um die verdeckten Auswirkungen, wie z.B. im Elterngeld, wo es auch nach der Steuererklärung noch einen Unterschied macht, ob ein Partner nun SK 3,4 oder 5 hatte!

GSXR-1000
2014-06-17, 15:53:38
Der unmittelbare steuerliche Aspekt ist mir schon klar, das schrieb ich ja auch schon im Startposting. Mir geht es um die verdeckten Auswirkungen, wie z.B. im Elterngeld, wo es auch nach der Steuererklärung noch einen Unterschied macht, ob ein Partner nun SK 3,4 oder 5 hatte!
Tja. Das Problem ist, das auch diese Bezüge (ebenso wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld etc) dem Progessionsvorbehalt unterliegen. Sprich: es kann sehr gut sein, das selbst wenn die nominelle Zahlung höher ist, dies in der Steuererklärung am Ende nachteilig ist.
Deshalb macht es wenig sinn, so schematisch vorgehen zu wollen wie du es tust für einen eventualfall.
Das sinnvollste ist, die momentan günstigste Variante zu wählen. Was genau im welchem Eventualfall rauskommt kannst du erst mit ganz konkreten Zahlen und Jahreseinkommen und exakter Steuerkonstellation errechnen. Im zweifelsfalle sind die tatsächlichen Unterschiede eher gering.

-Duke-
2014-06-17, 16:19:58
Beim Elterngeld gabs auch ne fiese Änderung:

Es wird die Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt die im vorherigen Jahr überwiegend gegolten hat.
D.h. vor Bezug von Elterngeld möglichst rechtzeitig über die Lohnsteuerklassenwahl nachdenken/rechnen.

@sun-man: Mittlerweile gibt es ja das Faktorverfahren, damit solltet ihr den genau zu euren Burttolöhnen passenden Lohnsteuerabzug erreichen. Evtl mal durchrechnen, so kommt man von den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen weg. (http://www.imacc.de/steuer/steuerklassen/faktorverfahren/index.html)

sun-man
2014-06-17, 16:22:55
Im Grunde ist es egal ob Faktor oder ohne - zahlen müssten wir dasselbe Geld. Wir haben uns dagegen entschieden weil es 0,0 Unterschied macht. Wir legen jetzt Betrag XY monatlich weg und gut ists.

NiCoSt
2014-06-17, 17:22:07
Wir sind und waren auch in der 4/4, obwohl sie fast nichts verdient hatte zeitweise. So haben wir uns halt über nen dicken Batzen 1x im Jahr gefreut statt nachzahlen zu müssen. Am ende aber Geschmackssache.

Ansonsten ist es überall wichtig wo halt das Nettogehalt angerechnet wird statt dem Bruttogehalt (wie hier schon geschrieben, elterngeld, arbeitslosengeld...).
Außerdem hatte ich mal gehört, dass bei 4/4 der Rentenanspruch des Partners im Falle deines Todes irgendwie besser wäre, aber in wie fern das stimmt oder sinn ergibt...keine Ahnung, hatte mich damit nie beschäftigt.

sun-man
2014-06-17, 17:26:40
Naja, aber sagen wir mal 3000€ zurück ?!?! Die lege ich doch lieber aufs Tagesgeld oder investiere das ganze in ein Depot oder sonstiges - wozu sollte ich das Zinslos dem Staat zur Verfügung stellen? Oder ich mache einen 3000€ Urlaub - das Geld hab ich ja und nicht erst Anfang des Jahres wenn ich die Erklärung mache.

Naja, und mit dem Tod kann ich mich immer noch beschäftigen

Melbourne, FL
2014-06-17, 17:56:05
Da muss ich jetzt mal doof fragen: Macht es am Ende einen Unterschied ob man 3/5 oder 4/4 hat oder ist es bei 3/5 nur so, dass man das Geld gleich bekommt und bei 4/4 erst mit der Steuererklaerung?

Alexander

Crop Circle
2014-06-17, 17:57:27
@sun-man: Mittlerweile gibt es ja das Faktorverfahren, damit solltet ihr den genau zu euren Burttolöhnen passenden Lohnsteuerabzug erreichen. Evtl mal durchrechnen, so kommt man von den 1/4 jährlichen Vorauszahlungen weg. (http://www.imacc.de/steuer/steuerklassen/faktorverfahren/index.html)
Häh, versteh ich nicht. In dem Beispiel zahlt das Paar doch mit IV Faktor etwa genauso viel wie mit III/V. Muss also am Ende nachzahlen und im nächsten Jahr dann Vorauszahlungen.

Edit: Ja Alex, am Ende macht es keinen Unterschied.

ux-3
2014-06-17, 18:41:57
Außerdem hatte ich mal gehört, dass bei 4/4 der Rentenanspruch des Partners im Falle deines Todes irgendwie besser wäre...

Genau um so etwas geht es mir in diesem Thread!

Häh, versteh ich nicht. In dem Beispiel zahlt das Paar doch mit IV Faktor etwa genauso viel wie mit III/V.

Würde z.B. bei getrennter Veranlagung Sinn ergeben. Wenn Paare getrennte Kassen haben, würde so jeder sein eigenes Geld verdienen.

-Duke-
2014-06-17, 21:19:58
@ crop circle:

Ja die Beispielzahlen sind nen bissel komisch. Aber woher hast Du denn die Zahlen zu III/V?

Deren toller Klassenwechselrechner spuckt das ja ganz schön aus:

http://s1.directupload.net/images/140617/d9m6dp6d.png (http://www.directupload.net)


Leider kommen bei brutto 50.000 + 20.000 leicht andere Zahlen raus als sie in dem Beispiel verwenden ?! Evtl älterer Steuertarif aus 2012 oder so verwendet....


@Melbourne:

Die Lohnsteuer ist die "unterjährige Form" der Einkommensteuer, die auch tendenziell zu hoch einbehalten wird. Für diejenigen, die keine Einkommensteuererklärung abgeben bleibt es halt dabei. Wird eine Einkommensteuererklärung abgegeben, wird die unterjährig einbehaltete Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Daraus ergibt sich dann halt Nachzahlung oder Erstattung.

Crop Circle
2014-06-17, 23:12:24
Ist doch das hier, oder?

Gesamt: Voraussichtliche Einkommenssteuer
(Splittingtabelle) 8.696,00 EUR

-Duke-
2014-06-17, 23:25:25
Nein , das ist die (Jahres)Einkommensteuer, nicht die Lohnsteuer bei III/V.
Die Jahreslohnsteuer bei III/V ist bei dem Beispiel gar nicht aufgeführt.

Wurschtler
2014-06-18, 09:03:19
getrennter Veranlagung

Eine getrennte Veranlagung gibts seit dem Steuerjahr 2013 übrigens nicht mehr.

Crop Circle
2014-06-18, 11:12:59
Nein , das ist die (Jahres)Einkommensteuer, nicht die Lohnsteuer bei III/V.
Die Jahreslohnsteuer bei III/V ist bei dem Beispiel gar nicht aufgeführt.
Verdammt, ich versteh es nicht.
Wenn bei IV/IV 115000€ Lohnsteuer gezahlt werden müssen. Wie kann denn die Einkommenssteuer im Jahr nur 8700€ sein? Am Ende muss doch der gleiche Betrag an den Staat gewandert sein!

-Duke-
2014-06-18, 11:56:39
Ja tut er ja .. Wenn am Ende bedeutet : Bei der Einkommensteuererklärung kommen 8700 eu raus , die beim Finanzamt verbleiben.
Unterjährig wurden bereits 11500 eu Lohnsteuer über die Klassen IV/IV bezahlt, ergo gibts eine Erstattung von 2800 eu. ;)

Immer im Kopf behalten:
Lohnsteuer = unterjährige Sonderform der Einkommensteuer.(und nur für nichtselbst. Tätigkeit)
Einkommensteuer= Jahresteuer, die sich nach Abgabe der Einkommensteuererklärung gibt.( Beinhaltet u.U. weitere Einkunftsarten)

ux-3
2014-06-18, 14:17:55
Eine getrennte Veranlagung gibts seit dem Steuerjahr 2013 übrigens nicht mehr.

Einzelveranlagung dann eben.