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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbruchsversuch Versicherung


Mr.Freemind
2014-07-07, 10:30:53
Hallo zusammen,

wie schon im "worüber ärgert Ihr euch Thread" berichtet gab es am Wochenende ein Einbruchsversuch bei mir, dieser ist glücklicherweise gescheitert, allerdings hat die Wohnungstür ein paar Schrammen abbekommen.

Mein Vermieter meint jetzt den Schaden über meine Hausrat regulieren zu wollen, dies sehe ich allerdings adhoc anders. Ich bin der Meinung, dass die Regulierung über die Versicherung des Vermieters geschehen müsste.

Hat einer evtl. Ahnung von der Thematik und kann mich aufklären welcher Weg denn nun der korrekte ist?

Viele Grüße und vielen Dank

Plutos
2014-07-07, 10:34:37
Über welche Versicherung des Vermieters denn? Wohl kaum über seine Hausrat :confused:

Gandharva
2014-07-07, 10:36:07
§535 BGB
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Der Fall ist eindeutig. Der Vermieter hat für die Instandsetzung aufzukommen. Wie er das macht ist sein Problem.

Mr.Freemind
2014-07-07, 10:36:37
Keine Ahnung über welche Versicherung, von mir aus kann er es selber regulieren. Mir ist nur noch nicht ganz klar warum ich das regulieren sollte?!?

GSXR-1000
2014-07-07, 11:01:24
Mal andersrum gefragt:
Inwiefern stellt es denn ein problem fuer dich dar? Du meldest es deiner versicherung und wenn diese sich mangels zustaendigkeit weigert den.schaden zu begleichen leitest du das an der vermieter weiter. So what?
Ich glaub die versicherung selbst kann am besten.entscheiden ob sie zustaendig ist. Meinst du nicht?
Zahlt sie es, ist gut, denn dann ist sie offensichtlich zustaendig. Zahlt sie nicht, auch gut, dem vermieter mitteilen und fertig.
Wo bitte ist dein problem?

ux-3
2014-07-07, 11:01:27
Hatte ich auch mal, musste der Vermieter (zähneknirschend) zahlen.

http://www.inovexx.de/aktuelles.html?sid=cb526a768f847cf1306f324b64bf8cdd

Mr.Freemind
2014-07-07, 11:06:12
Mal andersrum gefragt:
Inwiefern stellt es denn ein problem fuer dich dar? Du meldest es deiner versicherung und wenn diese sich mangels zustaendigkeit weigert den.schaden zu begleichen leitest du das an der vermieter weiter. So what?
Ich glaub die versicherung selbst kann am besten.entscheiden ob sie zustaendig ist. Meinst du nicht?
Zahlt sie es, ist gut, denn dann ist sie offensichtlich zustaendig. Zahlt sie nicht, auch gut, dem vermieter mitteilen und fertig.
Wo bitte ist dein problem?

Habe ich ein Problem?!? Ich hatte nur eine Frage, thats all! Warum soll ich meine Versicherung was regulieren lassen, wenn dies nicht nötig ist? Wenn es klar geregelt ist, dass bei solchen Fällen der Vermieter am Zug ist, dann hat er das mit seinen Möglichkeiten zu regulieren.....

GSXR-1000
2014-07-07, 11:15:53
Habe ich ein Problem?!? Ich hatte nur eine Frage, thats all! Warum soll ich meine Versicherung was regulieren lassen, wenn dies nicht nötig ist? Wenn es klar geregelt ist, dass bei solchen Fällen der Vermieter am Zug ist, dann hat er das mit seinen Möglichkeiten zu regulieren.....
Die versicherung wird doch wohl selbst am besten wissen ob sie in der regulierungspflicht ist? Glaubst du nicht sie reguliert nur dann, wenn sie es muss? Glaubst du nicht die fachleute der versicherung koennen das besser beurteilen als irgendjemand hier im.forum?
Es kostet dich nix...egal welche versicherung zahlt...oder?

Crop Circle
2014-07-07, 11:16:26
Hatte ich auch mal, musste der Vermieter (zähneknirschend) zahlen.

http://www.inovexx.de/aktuelles.html?sid=cb526a768f847cf1306f324b64bf8cdd
Da steht aber:

Eine besondere Regel greift bei Einbruchschäden an Mietshäusern: Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen dann, wenn der Mieter keine Hausratversicherung hat.

Wurschtler
2014-07-07, 11:28:58
Es kostet dich nix...egal welche versicherung zahlt...oder?

Natürlich kostet es was, nämlich zukünftig höhere Versicherungsprämien.

GSXR-1000
2014-07-07, 11:37:47
Natürlich kostet es was, nämlich zukünftig höhere Versicherungsprämien.
Watt? Ich wuesste nicht das meine hausratversicherung dievpraemien bei einem schadensfall erhoeht? Noch nie von sowas gehoert. Das ist keine kfz versicherung.
Und wenn dus gesamtwirtschaftlich betrachtest, ist es egal welche versicherung bezahlt.

xcv
2014-07-07, 11:42:09
Natürlich kostet es was, nämlich zukünftig höhere Versicherungsprämien.

Der Beitrag steigt in der Regel nicht bei einer Hausrat...

Philipus II
2014-07-07, 11:45:01
Ruf bei deiner Hausrat an und frag, was du tun sollst.

Wurschtler
2014-07-07, 11:46:42
Jeder Schadensfall macht Versicherungen langfristig teurer. Egal wo.
Bei einer kleinen Hausratversicherung wirkt sich das vielleicht nicht sofort aus, aber langfristig schon, da der Schadensfall trotzdem gespeichert wird und für immer die eigene Versicherungsbilanz verschlechtert. Das kann auch bei völlig anderen Versicherungen höhere Beiträge bedeuten, da dank der Auskunfteien jede Versicherung Bescheid weiß.

GBWolf
2014-07-07, 11:54:11
hm also besser keine Hausrat als Mieter ;)

Niall
2014-07-07, 11:58:28
Habe ich ein Problem?!? Ich hatte nur eine Frage, thats all!

Lass' ihn, das bringt nix. :freak:

GSXR-1000
2014-07-07, 12:02:04
Jeder Schadensfall macht Versicherungen langfristig teurer. Egal wo.
Bei einer kleinen Hausratversicherung wirkt sich das vielleicht nicht sofort aus, aber langfristig schon, da der Schadensfall trotzdem gespeichert wird und für immer die eigene Versicherungsbilanz verschlechtert. Das kann auch bei völlig anderen Versicherungen höhere Beiträge bedeuten, da dank der Auskunfteien jede Versicherung Bescheid weiß.
Der schadensfall ist aber nunmal eingetreten. Und er wird durch eine versicherung getragen. Die frage ist nur ob durch seine oder die des vermieters. Also ist es in der betrachtungsweise vollkommen egal.
Und was fuer "auskunteien" meinst du bitte? Moechtest du etwa damit andeuten, das sich durch einen hausratschaden speziell fuer ihn eine andere versicherung erhoeht? Srsly? Sorry. Das ist absurd

Eco
2014-07-07, 12:11:07
Also ist es in der betrachtungsweise vollkommen egal.

Es ist nicht egal, wenn der Mieter dadurch einen Nachteil erhält (auch wenn das bei einem Fall unwahrscheinlich ist). Darüber hinaus wurde durch eine dritte Person (ohne Verschulden oder Möglichkeit der Einflussnahme durch den Mieter) das Eigentum des Vermieters geschädigt, kann nicht so ganz nachvollziehen, warum da eine Versicherung des Mieters regulieren soll.

GSXR-1000
2014-07-07, 12:19:35
Es ist nicht egal, wenn der Mieter dadurch einen Nachteil erhält (auch wenn das bei einem Fall unwahrscheinlich ist). Darüber hinaus wurde durch eine dritte Person (ohne Verschulden oder Möglichkeit der Einflussnahme durch den Mieter) das Eigentum des Vermieters geschädigt, kann nicht so ganz nachvollziehen, warum da eine Versicherung des Mieters regulieren soll.
Wie und aus welchem grund sollte der mieter einen nachteil haben wenn die versicherung zahlt? Erklaer mal.
Der zweite teil ist ebenfalls nonsens. Die hausratversicherung ist nicht primaer eine haftpflichtversicherung wo es des verschulden und einflussnahme des versicherten bedarf.
Bestes beispiel: die meisten hausratversicherung beinhalten den versicherungsfall: fahrraddiebstahl.
Liegt ein fahrraddiebstahl im verschulden des versicherten?
Waere in die wohnung eingebrochen worden und dinge entwendet...waere das die schuld des versicherten gewesen? Nochmal. Es ist keine haftpflicht.

Eco
2014-07-07, 12:26:29
Wie und aus welchem grund sollte der mieter einen nachteil haben wenn die versicherung zahlt? Erklaer mal.

Wurde doch bereits erwähnt (Prämienerhöhung). Ist in diesem Fall IMHO unwahrscheinlich, aber wenn der TS mehrere andere Schäden regulieren lässt, ggf. doch relevant.

Der zweite teil ist ebenfalls nonsens. Die hausratversicherung ist nicht primaer eine haftpflichtversicherung wo es des verschulden und einflussnahme des versicherten bedarf.
Bestes beispiel: die meisten hausratversicherung beinhalten den versicherungsfall: fahrraddiebstahl.
Liegt ein fahrraddiebstahl im verschulden des versicherten?
Waere in die wohnung eingebrochen worden und dinge entwendet...waere das die schuld des versicherten gewesen? Nochmal. Es ist keine haftpflicht.
Es geht auch nicht primär um die Schuld. Wenn aber ein Besucher des Mieters die Tür beschädigt hätte, könnte ich das noch nachvollziehen, daher habe ich das erwähnt (sofern keine HP des Besuchers vorhanden).
Da es sich aber auch noch um das Eigentum des Vermieters handelt, sehe ich das nicht als gerechtfertigt. Speziell auch, wenn es (theoretisch) den Mieter schlechter stellen kann.

Viel Theorie, letzten Endes aber für den Mieter vermutlich egal, welche Versicherung nun zahlt.

Gunaldo
2014-07-07, 15:31:47
Hatte ich auch mal, musste der Vermieter (zähneknirschend) zahlen.

http://www.inovexx.de/aktuelles.html?sid=cb526a768f847cf1306f324b64bf8cdd

wie geht man am besten vor?
einschreiben mit fristsetzung (wie lange?)?
anwalt?

doublehead
2014-07-07, 15:54:10
Jeder Schadensfall macht Versicherungen langfristig teurer. Egal wo.
Bei einer kleinen Hausratversicherung wirkt sich das vielleicht nicht sofort aus, aber langfristig schon, da der Schadensfall trotzdem gespeichert wird und für immer die eigene Versicherungsbilanz verschlechtert. Das kann auch bei völlig anderen Versicherungen höhere Beiträge bedeuten, da dank der Auskunfteien jede Versicherung Bescheid weiß.

Wenn man aus Angst vor Beitragserhöhungen gar keine Versicherungen mehr in Anspruch nimmt, warum schliesst man dann überhaupt eine Versicherung ab? Dann kann man sich das doch gleich sparen.

prinz_valium
2014-07-07, 16:10:24
warum überhaupt was machen, wenn es nur ein paar schrammen sind und einem die tür eh nicht gehört? :D

Eco
2014-07-07, 16:28:33
Wenn man aus Angst vor Beitragserhöhungen gar keine Versicherungen mehr in Anspruch nimmt, warum schliesst man dann überhaupt eine Versicherung ab? Dann kann man sich das doch gleich sparen.
Hast Du den Thread gelesen? Es geht nicht darum, generell Versicherungen zu vermeiden, sondern die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen und eine Erhöhung zu riskieren, obwohl dies ggf. gar nicht notwendig ist.

Tomislav
2014-07-07, 16:52:38
Hallo

und einem die tür eh nicht gehört?

Gerade weil dem Mieter die Tür nicht gehört sollte er etwas dagegen tun.

warum überhaupt was machen, wenn es nur ein paar schrammen sind

Wenn der Mieter nichts tut und auszieht wird der Vermieter den Schaden an seinem Eigentum ersetzt haben wollen, notfalls nimmt er das Geld von der hinterlegten Kaution. In ein paar Monaten/Jahren kannst du dann auch nicht mehr zur Versicherung gehen (welche auch immer), weil es dann dafür zu spät ist.

Du scheinst keinerlei eigenes Eigentum zu haben, ansonsten würdest du anders denken.
Wenn dir jemand ins Auto fährt (falls du überhaupt eins hast) sagst du doch auch nicht ach sind doch nur ein paar Schrammen fahr weiter schönen Tag noch.

Grüße Tomi

prinz_valium
2014-07-07, 18:33:27
Hallo

Gerade weil dem Mieter die Tür nicht gehört sollte er etwas dagegen tun.

Wenn der Mieter nichts tut und auszieht wird der Vermieter den Schaden an seinem Eigentum ersetzt haben wollen, notfalls nimmt er das Geld von der hinterlegten Kaution. In ein paar Monaten/Jahren kannst du dann auch nicht mehr zur Versicherung gehen (welche auch immer), weil es dann dafür zu spät ist.

Du scheinst keinerlei eigenes Eigentum zu haben, ansonsten würdest du anders denken.
Wenn dir jemand ins Auto fährt (falls du überhaupt eins hast) sagst du doch auch nicht ach sind doch nur ein paar Schrammen fahr weiter schönen Tag noch.

Grüße Tomi


ich spreche aus der sicht der mieters. nicht des vermieters.
außerder wurde der schaden angezeigt. der vermieter wird ihn (wohl) gesehen haben. will ihn aber nicht selbst beheben lassen, oder pocht darauf, dass es die hausrat des mieters übernimmt.


warum in dem fall, also die tür reparieren lassen?
nur dann, wenn dich das als mieter stört, dass deine tür scheiße aussieht.
nach dem auszug kann/muss er der vermieter dann eh selbst machen. oder eben einen nachmiter finden. den eine zerkratze tür nicht stört ;)


dein vergleich, passt so garnicht zu diesem fall und auch die angeblich möglichen konsequenzen sind da nicht zu befürchten.
und eigentum habe ich auch, danke der nachfrage

Tomislav
2014-07-07, 18:49:24
Hallo

nur dann, wenn dich das als mieter stört, dass deine tür scheiße aussieht.

Es ist aber nicht die Tür des Mieters, die Tür ist Eigentum des Vermieters.
Du kannst auch nicht einen Leihwagen verbeult zurückgeben, und sagen interessiert mich doch nicht ist doch nicht mein Auto.

nach dem auszug kann/muss er der vermieter dann eh selbst machen.

Nö du musst die Wohnung im gleichen Zustand zurück geben wie du diese erhalten hast, wenn die Schäden während des Mietverhältnisses entstanden sind kann der Vermieter Nachbesserung bei der Übergabe verlangen.

Grüße Tomi

GSXR-1000
2014-07-07, 20:08:17
Hast Du den Thread gelesen? Es geht nicht darum, generell Versicherungen zu vermeiden, sondern die eigene Versicherung in Anspruch zu nehmen und eine Erhöhung zu riskieren, obwohl dies ggf. gar nicht notwendig ist.j
Es gibt keine mir bekannte hausratsversicherung, ich bezweifle das es ueberhaupt eine gibt, die schadensbezogene praemienerhoehungen vorsieht. Waere auch absurd. Es gibt naemlich keine persoenliche risikoindizierung wie bei der haftpflicht. Du musst beispielsweise bei einer hausratversicherung auch keine vorversicherung angeben. Es interessiert schlichtweg nicht.
Sprich es KANN keinen nachteil fuer den mieter geben. Ist schlicht nicht drin. Laut den schon auf seite 1 genannten regelungen ist davon auszugehen, das die hausratversicherung des mieters regulierungspflichtig ist. Sollte dies wider erwarten nicht der fall sein, wird die versicherung das dem versicherten mitteilen, dann muss der vermieter sich um die regulierung kuemmern. Ich versteh garnicht was das problem ist, oder was hier grossartig diskutiert wird? Egal wer den schaden reguliert, fuer den mieter machts 0,0 unterschied.
Worum gehts also hier?

Nochmal: was genau ist an dem simplen satz misszuverstehen?:" Die Gebäudeversicherung des Vermieters zahlt Einbruchsschäden an einzelnen Wohnungen dann, wenn der Mieter keine Hausratversicherung hat."
Hier handelt es sich um einen einbruchsschaden "an der wohnung", naemlich an der tuer.
Der TS hat eine hausratversicherung. Also wird diese vermutlich vorrangig in der regulierungspflicht stehen. Ist dem wider erwarten nicht so, teilt sie dem TS das mit und der vermieter muss das mit seiner gebaeudeversicherung abwickeln. Sollte es da probleme geben, was die zustaendigkeit angeht, klaeren die versicherungen das untereinander.
Was also soll der terz?

Eco
2014-07-07, 21:27:58
Die Regulierung wird mit Sicherheit bei dem Versicherer vermerkt. Wenn noch mehr Regulierungen dazu kommen, besteht durchaus das Risiko, dass einem der Versicherer kündigt oder eine höhere Prämie verlangt. Was ergo einen Nachteil für den Versicherten darstellen kann.
Konstruiert und theoretisch, hatte ich bereits eingeräumt. Auch, dass der Mieter wohl in der Praxis keinen echten Nachteil haben wird.

ux-3
2014-07-07, 21:30:24
Auch, dass der Mieter wohl in der Praxis keinen echten Nachteil haben wird.

Er muss sich kümmern.

Eco
2014-07-07, 21:33:18
Das stimmt. Meinte monetär. Aber Zeit ist ja auch Geld.

Wenn ich meine kurze Google-Recherche richtig interpretiere, scheint es auch keine Pflicht für den Mieter zu geben, seine Hausrat mit der Regulierung zu beauftragen, selbst wenn er eine hat. Tut er es nicht, aus welchem Grund auch immer, bleibt der Vermieter offenbar auf dem Schaden sitzen, sofern er keine Gebäudeversicherung hat, die das abdeckt.

GSXR-1000
2014-07-07, 21:37:47
Die Regulierung wird mit Sicherheit bei dem Versicherer vermerkt. Wenn noch mehr Regulierungen dazu kommen, besteht durchaus das Risiko, dass einem der Versicherer kündigt oder eine höhere Prämie verlangt. Was ergo einen Nachteil für den Versicherten darstellen kann.
Konstruiert und theoretisch, hatte ich bereits eingeräumt. Auch, dass der Mieter wohl in der Praxis keinen echten Nachteil haben wird.

Das ist bloedsinn. Das stimmt definitiv nicht. Da wird nix vorgemerkt. Es ist KEINE HAFTPFLICHT, wo persoenliche risikofaktoren beruecksichtigt werden.
Mach doch einfach mal den test, mach im internetportal deiner wahl eine hausratsversicherungsangebot. Es wird KEINE vorversicherung oder VORSCHAEDEN angefragt. Und du wirst exakt das angebot bekommen.was daas internet auch auswirft.
Hoer also bitte einfach auf. Es gibt keinen individuellen praemienbezug zu schadensfaellen. Egal was du dir zurecht phantasierst. Vielleicht mal weniger scripted "reality" auf rtl2 gucken... "die versicherungsdetektive" und so.
Meine guete.

GSXR-1000
2014-07-07, 21:39:29
Er muss sich kümmern.

Was genau verstehst du am zitierten satz nicht? Er muss es melden. Ist seine obliegenheitspflicht. Was ist daran missverstaendlich? Ohweia.

Eco
2014-07-07, 21:41:42
Das ist bloedsinn. Das stimmt definitiv nicht. Da wird nix vorgemerkt. Es ist KEINE HAFTPFLICHT, wo persoenliche risikofaktoren beruecksichtigt werden.
Mach doch einfach mal den test, mach im internetportal deiner wahl eine hausratsversicherungsangebot. Es wird KEINE vorversicherung oder VORSCHAEDEN angefragt. Und du wirst exakt das angebot bekommen.was daas internet auch auswirft.
Hoer also bitte einfach auf. Es gibt keinen individuellen praemienbezug zu schadensfaellen. Egal was du dir zurecht phantasierst. Vielleicht mal weniger scripted "reality" auf rtl2 gucken... "die versicherungsdetektive" und so.
Meine guete.
Hör mal auf, ständig rumzupampen und zu beleidigen, das nervt ungemein. Ich habe in vernünftigem Ton geschrieben, also kann ich das wohl auch von Deinen Antworten erwarten. Meine Güte.

Zum Thema, ich meinte mehrere Fälle beim gleichen Versicherer.

GSXR-1000
2014-07-07, 21:47:04
Das stimmt. Meinte monetär. Aber Zeit ist ja auch Geld.

Wenn ich meine kurze Google-Recherche richtig interpretiere, scheint es auch keine Pflicht für den Mieter zu geben, seine Hausrat mit der Regulierung zu beauftragen, selbst wenn er eine hat. Tut er es nicht, aus welchem Grund auch immer, bleibt der Vermieter offenbar auf dem Schaden sitzen, sofern er keine Gebäudeversicherung hat, die das abdeckt.
Nenn mir mal bitte den link aus dem hervorgeht, das die hausratsversicherung, wenn bestehend, nicht fuer die schaeden zu zahlen hat.
Und vor allem: warum sollte ich als mieter das anstreben?
Der vermieter kann genausowenig dafuer wie ich, es existiert eine versicherung, die exakt fuer solche schaeden aufkommt, und deren inanspruchnahme
NIEMANDEM, NIE NIMMER NICHT MONITAERE ODER FINANZIELLE NACHTEILE bringt. Was also soll der dreck?

GSXR-1000
2014-07-07, 21:52:09
Hör mal auf, ständig rumzupampen und zu beleidigen, das nervt ungemein. Ich habe in vernünftigem Ton geschrieben, also kann ich das wohl auch von Deinen Antworten erwarten. Meine Güte.

Zum Thema, ich meinte mehrere Fälle beim gleichen Versicherer.
Ja und? Nenn mir doch auch nur einen hausratsversicherungsvertrag, der in schadensfaellen (ja auch MEHREREN) individuelle praemienaufschlaege vorsieht? Nenn mir nur eine.
Oder gar die praemienaufschlaege wegen hausratsschaeden in anderen versicherungen beim gleichen versicherer vorsehen? Was schwebt dir da denn so vor? Kfz? Krankenversicherung? Haftpflicht? Berufsunfaehigkeit? Die versicherung zeig mir mal
Das ist absurd. Dazu ist der konkurrenzkampf unter den versicherungen zu gross, wie auch die transparenz der praemienberechnungen zu hoch.

Eco
2014-07-07, 21:52:20
Wie gesagt, meine Interpretation.
Hausrat "kann" regulieren, wenn der Mieter es will, "muss" sie:
http://www.juraforum.de/forum/t/tuer-beschaedigt-durch-einbruch.417475/

Kündigung Hausrat seitens der Versicherung:
http://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-der-hausratsversicherung-seitens-der-versicherung
Edit: http://www.wer-weiss-was.de/versicherungen/fristg-kuendigung-hausratvers-durch-versicherung Da ist von Vertragsänderung mit Selbstbeteiligung die Rede.

Zur Klarstellung: Wenn ich persönlich Mieter wäre, würde ich auch lieber meine Hausrat regulieren lassen, als mich mit dem Vermieter streiten und evtl. für längere Zeit mit einer ggf. ramponierten Tür leben.

GSXR-1000
2014-07-07, 22:05:47
Wie gesagt, meine Interpretation.
Hausrat "kann" regulieren, wenn der Mieter es will, "muss" sie:
http://www.juraforum.de/forum/t/tuer-beschaedigt-durch-einbruch.417475/

Kündigung Hausrat seitens der Versicherung:
http://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-der-hausratsversicherung-seitens-der-versicherung

Zur Klarstellung: Wenn ich persönlich Mieter wäre, würde ich auch lieber meine Hausrat regulieren lassen, als mich mit dem Vermieter streiten und evtl. für längere Zeit mit einer ggf. ramponierten Tür leben.
Das das mit kuendigung durch die versicherung kommt war mir irgendwie klar. Ich hab die ganze zeit drauf gewartet. Ja, wie bei der kfz versicherung der versicherte auch, hat auch die versicherung im schadensfall ein entsprechendes kuendigungsrecht. In der praxis, wenn es sich nicht wirklich um extremfaelle handelt, nutzt das keine versicherung. Praktisch gibt es das nur bei betrugsverdacht oder bei bestimmten versicherungen wenn es extrem aus dem rahmen fallende schadensfrequenzen und hoehen gibt.
Zum beispiel bei betriebshaftpflicht kommt das vor. Oder bei kfz haftpflicht in gewerbe. Habs selbst mal erlebt bei einem containerdienst. Der hatte bei 6 fahrzeugen in einem jahr 4 schaeden mit deutlich 5-stelligem schaden. Alle selbstverschuldet, darunter ein totalschaden eines 6 wochen alten neufahrzeuges mit wert 160.000 euro. Ist halt beim abkippen hintenueber die deponie runtergefallen.
Da war am jahresende die kfz versicherung weg.
Aber wir reden hier ueber banale, nachvollziehbare schaeden an einer tuer.

PHuV
2014-07-08, 17:46:40
Ich hatte so einen Fall letztes Jahr (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=542730&highlight=Einbruch), der Einbruch war aber erfolgreich, und war beim Anwalt zur Beratung. Der Vermieter muß die Tür übernehmen, damit hat der Mieter nichts am Hut. Da Du ja nichts dafür kannst, das bei Dir ein Versuch gestartet wurde, kannst Du dafür auch nicht haftbar gemacht werden, so einfach ist das. Sprich, der Vermieter muß den Schaden selbst tragen.

Es gibt Vermieter, die es probieren, auf den Mieter abzuwälzen. Aber es bleibt dabei, Du schuldlos, Vermieter haftet selbst. Bei uns wurde die Tür dann vom Vermieter repariert.

Es wäre was anderes, wenn Du beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus wohnst, wo es einen zentralen Eingang gibt, und die jeweiligen Wohnungen im Flur mit einer Tür gesichert sind, und der Vermieter Dir nachweisen kann, das Du die Haustür offen hast stehen lassen, so daß hier Leute einfach ins Haus kommen konnten. Dann ist das etwas, wofür Du haftbar gemacht werden kannst.

Dawn on Titan
2014-07-08, 18:02:03
Es gibt da 2 Optionen.

A Du streitest mit dem Vermieter
B Du meldest Deiner Hausrat den Schaden und zwar treu doof "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit melde ich einen Schaden an meiner Wohnungstür auf Grund eines Einbruchsversuchs. Ich hatte den Schaden schon meinem Vermieter (Name, Anschrift) gemeldet, aber der hat gesagt, dass Sie zuständig sind. Anbei, Fotos ... für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung...."

Blackland
2014-07-09, 15:36:24
Das ist bloedsinn. Das stimmt definitiv nicht. Da wird nix vorgemerkt. Es ist KEINE HAFTPFLICHT, wo persoenliche risikofaktoren beruecksichtigt werden.
Mach doch einfach mal den test, mach im internetportal deiner wahl eine hausratsversicherungsangebot. Es wird KEINE vorversicherung oder VORSCHAEDEN angefragt. Und du wirst exakt das angebot bekommen.was daas internet auch auswirft.
Das ist mal wieder der absoluter Schwachsinn ....

1.) Angebot ist Angebot und keine Annahme ... Es kann da stehen was will, es ist einfach nicht relevat, da am Ende ja immer die Versicherung nach den Angaben im ANTRAG entscheidet!

2.) Selbstverständlich wird nach Vorversicherung gefragt und der Datensatz abgeglichen.

Wie gesagt, man muss nach Angebot (allgemein) und Antragsstellung (Risiko- u. Entscheidungsrelevant) unterscheiden.

Übrigens: Falsche Angaben oder verschwiegene Vorschäden können die Gesellschaft den Vertrag rückwirkend aufheben lassen - insbesondere dann dämlich, wenn es bei einem neuen Schaden "plötzlich heraus kommt".


Zm TS, hier mal was schriftliches:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbruchschaden.htm

;)

Franconian
2014-07-09, 15:57:56
Das stimmt. Meinte monetär. Aber Zeit ist ja auch Geld.

Wenn ich meine kurze Google-Recherche richtig interpretiere, scheint es auch keine Pflicht für den Mieter zu geben, seine Hausrat mit der Regulierung zu beauftragen, selbst wenn er eine hat. Tut er es nicht, aus welchem Grund auch immer, bleibt der Vermieter offenbar auf dem Schaden sitzen, sofern er keine Gebäudeversicherung hat, die das abdeckt.

So ist es mir seit meiner Zeit als Versicherungskaufmann auch bekannt.

Der VM ist dafür zuständig, dem M eine einwandfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen, zu der auch feste Gebäudebestandteile - wie hier die Tür - gehören (Daher sollte auch jeder VM eine Wohngebäudeversicherung haben).

Problem in dem Fall ist es, dass eine Standard-WGV solche Schäden von unbefugten Dritten nicht abdeckt. Hierzu ist eine Extraklausel erforderlich.

Ich vermute, der VM hat eine solche nicht, weswegen er natürlich gern auf die Haftpflicht vom M zurückgreifen will - diese muss nämlich in jedem Fall zahlen.

Ob du dich jetzt quer stellst oder nicht, bleibt dir überlassen. (Wenn deine HR zahlt, hast du keine Nachteile, außer du hättest schon sehr viele Schadenfälle gemeldet, dann kann die Versicherung von sich aus kündigen.)

Hättest du nämlich keine HR-Versicherung, müsste der VM ja ebenfalls zahlen, da er ja in der Pflicht ist und es zudem auch sein eigenes Interesse sein sollte.

GSXR-1000
2014-07-09, 16:30:47
Das ist mal wieder der absoluter Schwachsinn ....

1.) Angebot ist Angebot und keine Annahme ... Es kann da stehen was will, es ist einfach nicht relevat, da am Ende ja immer die Versicherung nach den Angaben im ANTRAG entscheidet!

2.) Selbstverständlich wird nach Vorversicherung gefragt und der Datensatz abgeglichen.

Wie gesagt, man muss nach Angebot (allgemein) und Antragsstellung (Risiko- u. Entscheidungsrelevant) unterscheiden.

Übrigens: Falsche Angaben oder verschwiegene Vorschäden können die Gesellschaft den Vertrag rückwirkend aufheben lassen - insbesondere dann dämlich, wenn es bei einem neuen Schaden "plötzlich heraus kommt".


Zm TS, hier mal was schriftliches:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbruchschaden.htm

;)
Ach blackilein.
Wenn du doch mal lesen wuerdest.
Meine aussage war genau die, das das angebot im inet 1:1 genau dem letztendlichen versicherungsschein entspricht.
Weil es kein individualrisiko gibt ( ausser in faellen wo jemand vorher extrem auffaellig wurde).
Ich habe in meinem leben schon einige hr versicherungen abgeschlossen. Es wurde niemals nach vorversicherungen oder schaeden gefragt. In worten: nie. Selbst vorherige adressen wurden nicht erfragt. Ebensowenig bei privathaftpflicht.
Es mag sein das es eine blacklist der versicherungen gibt in der extremfaelle und betrueger aufgefuehrt sind. Eine risikobewertung der normalen versicherten, die zu individuellen praemien fuehren gibt es so nicht.
Hat mir mein bruder, der risikomathematiker bei der allianz ist uebrigens gestern noch bestaetigt, weil es mich auch interessierte.
Aber spinn du ruhig weiter ueber deine datenbanken der poehsen versicherer...

ux-3
2014-07-09, 16:44:07
Den entscheidenden Link mal wieder überlesen...

GSXR-1000
2014-07-09, 16:46:50
Den entscheidenden Link mal wieder überlesen...

Nope. Net ueberlesen. Aber dieser aspekt des themas war vor 3 tagen bereits gegessen und mehrfach zusammengefasst.

Siehe post von dawn of the titan.

1337
2014-07-09, 17:44:14
Es mag zwar keine Prämienerhöhung geben, aber du kannst schlichtweg rausfliegen (Klassiker: Fahrrad wurde zum zweiten mal geklaut, spätestens beim dritten mal weiß die Versicherung dass du unrentabel bist und fliegst).

Und die Frage beim Antrag ob man vom Vorversicherer gekündigt wurde kommt des Öfteren.

@Topic: Mach es Treudoof, schreib der Versicherung ruhig. Die wird sich schon an den richtigen Ansprechpartner wenden :D

GSXR-1000
2014-07-09, 17:52:33
@Topic: Mach es Treudoof, schreib der Versicherung ruhig. Die wird sich schon an den richtigen Ansprechpartner wenden :D
Das war der rat bereits auf der ersten seite...

Blackland
2014-07-10, 07:58:56
...
Weil es kein individualrisiko gibt ( ausser in faellen wo jemand vorher extrem auffaellig wurde).
Ich habe in meinem leben schon einige hr versicherungen abgeschlossen. Es wurde niemals nach vorversicherungen oder schaeden gefragt. In worten: nie. Selbst vorherige adressen wurden nicht erfragt. Ebensowenig bei privathaftpflicht.
Es mag sein das es eine blacklist der versicherungen gibt in der extremfaelle und betrueger aufgefuehrt sind. Eine risikobewertung der normalen versicherten, die zu individuellen praemien fuehren gibt es so nicht.
Ich lach mal .... :ugly:

Auf jeden Sach-Versicherungsantrag gibt es die Frage nach Vorversicherungen und Schäden - ich ignoriere Deine mal wieder Falschausssagen einfach. Druck Dir irgendwo einen Antrag aus und nimm ne Lupe. Beispiel: http://www.lbn.de/downloads/LBN_Antrag_Hausrat.pdf

Erläuterungen zum Beispiel Hausratversicherung, insb. Fragen + HIS:

http://www.hausratversicherungen.com/abschluss-kuendigung-hausratversicherung/

Die Informationsdatei der Versicherungswirtschaft heißt "HIS" und ist seit dem 01.04.2011 online - einfaches Googeln danach und Informationsverwertung ist Dir mal wieder fremd.

Homepage für Selbstauskünfte http://www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/

Infos über HIS aus Finanztip: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/his.htm


Das Schlimmste ist das Halbwissen, was von "Ich weiß Alles, Ihr wißt nix..." Typen verbreitet werden und worauf dann Leute auch noch ihre Entscheidungen gründen. :mad:

FloFDlo
2014-07-17, 17:58:52
bei solchen Dingen zahlt immer die Versicherung, solange man keine offenen Fenster oder Türen hinterlässt