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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrecht Kündigungsfrist


han_solo
2014-07-07, 16:12:32
Hi,

ich habe eine Frage für eine Freundin, die ihre Wohnung kündigen möchste und jetzt deswegen Probleme mit dem Vermieter hat.
Sie hat die Wohnung 2002 angemietet und diese Wohnung lief damals als "Studentenwohnung", was wohl keine besondere Bedeutung hat, aber sie hat für diese Wohnung erstens keine Kaution zahlen müssen und zweitens war eine Kündigungsfrist für sie von einem Monat vereinbart.
Der Eigentümer hat zweimal gewechselt in der Zeit und jetzt stellt sich der neue quer...
Kann man aus diesen Zeilen zweifelsfrei rauslesen, dass es ein Monat ist? Der Vermieter meint, dass sich die Zeile auf den Kram mit dem Kabelzeugs bezieht, aber das macht ja keinen Sinn... Ist in meinen Punkten auch ein Absatz extra drin... Wäre nett, wenn jemand was dazu sagen könnte.


http://i.imgur.com/PHaHC71.jpg

Bild ist etwas grösser, daher im Spoiler...

Danke für eure Meinungen...

Edit:
Der Satz "Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen..." bezieht sich doch eher auf die Form oder? Ansonsten würde doch extra von der KündigungsFRIST gesprochen werden.

GBWolf
2014-07-07, 16:13:42
Gesetzliche Bestimmungen = 3 Monate.

han_solo
2014-07-07, 16:15:07
Aber darüber steht ja drin "Abweichend wird eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbart".

GBWolf
2014-07-07, 16:16:02
Aber nicht unter dem Absatz Mietdauer und Kündigung. Imho gibts da keinen Interpretationsspielraum.

han_solo
2014-07-07, 16:18:16
Hmm.. Aber was macht dann der Satz da drüber für einen Sinn?

GBWolf
2014-07-07, 16:20:12
Ka, ich bin auch nur Laie, allerdings mit Erfahrung und ich denke, dass du da keine Chance hast.

Der Satz bezieht sich halt auch nicht eindeutig auf die Kündigungsfrist für das Mietverhältnis sondern auf "irgendeine" Kündigungsfrist, Beispielsweise den Absatz darüber. Ich fürchte ohne Kulanz des Vermieters kann man das nicht durchsetzen.

han_solo
2014-07-07, 16:30:36
Ja mag ja sein, aber warum sollte ein eine dritte Partei für ein völlig anderes Unternehmen eine abweichende Kündigungsfrist festsetzen dürfen? Das macht doch keinen Sinn?

Ich will Dir nicht widersprechen, weil Du garantiert mehr Ahnung hast(Ich hab gar keine), aber das leuchtet mir halt überhaupt nicht sein.

Senfgnu
2014-07-07, 16:37:39
Der Satz bezieht sich explizit aufs Kabel weil der im selben Paragraph wie Kabel steht. Da sehe ich jetzt auch wenig Chancen.

Gunaldo
2014-07-07, 16:44:10
Ja mag ja sein, aber warum sollte ein eine dritte Partei für ein völlig anderes Unternehmen eine abweichende Kündigungsfrist festsetzen dürfen? Das macht doch keinen Sinn?



wahrscheinlich ist der kabel vertrag durch den vermieter und nicht durch den mieter geschlossen.

für mich ebenfalls relativ eindeutig - gesetzliche frist.

Plutos
2014-07-07, 16:48:51
Absolut eindeutig, der Vermieter hat recht. Mir ist schleierhaft, wie man da etwas anderes rauslesen kann, nur weil im Text in der Nähe zufällig noch einmal das Wort "Kündigungsfrist" auftaucht :ulol:.

han_solo
2014-07-07, 17:28:38
Der Oberpunkt heißt aber doch "zusätzliche Vereinbarungen". Da versteh ich jetzt drunter die Sachen, die man halt abweichend abgeschlossen hat. Worauf soll sich denn die Kündigungsfrist sonst beziehen? Telefonflatrate? Ist doch sonst unlogisch, wenn Mietvertrag 3 Monate hat und dann iwas anderes im Mietvertrag nur noch 1 Monat.

Hmm... Aber anscheinend gibt es da keine Chance. Beschiss ohne Ende. Dabei stand sogar in der Zeitungsannonce 1 Monat.

Flyinglosi
2014-07-07, 17:40:27
Der Oberpunkt heißt aber doch "zusätzliche Vereinbarungen". Da versteh ich jetzt drunter die Sachen, die man halt abweichend abgeschlossen hat. Worauf soll sich denn die Kündigungsfrist sonst beziehen? Telefonflatrate? Ist doch sonst unlogisch, wenn Mietvertrag 3 Monate hat und dann iwas anderes im Mietvertrag nur noch 1 Monat.

Hmm... Aber anscheinend gibt es da keine Chance. Beschiss ohne Ende. Dabei stand sogar in der Zeitungsannonce 1 Monat.

Ich weiß nicht wie dass in Deutschland läuft, aber in Österreich kann man die meisten Inhalte des Mietgesetzes nicht einfach mit einem Absatz im Mietvertrag außer Kraft setzen. Sonst müsste ja im Gesetz stehen "..., wenn nicht anders vereinbart". Ein Vertrag kann auch nur innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen (=Gesetz) gelten.

han_solo
2014-07-07, 17:51:59
Aber eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter ist ein Vorteil, deswegen darf man das relativ leicht ändern. Was nicht einfach so gehen würde, wäre z.B. eine Kündigungsfrist von 10 Jahren oder so.
Abre bei dem Vermieter braucht man echt nicht reden. Seit letzten Jahr arbeiten hier immer 1-Euro-Jobber vom Arbeitsamt auf den Grünflächen. Ist in meinen Augen auch eine Sauerei, dass die Allgemeinheit das noch bezahlt, dass ein Privatunternehmen günstig die ganzen Arbeiten erledigen kann.

MooN
2014-07-07, 17:57:16
Die Kündigungsfrist für den Kabelanschluss beträgt einen Monat.

Die Kündigungsfrist für das Mietverhältnis der Wohnung beträgt drei Monate, da nicht anders vereinbart. Es wird ja sogar explizit auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen.
Siehe BGB 573c (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html).

han_solo
2014-07-07, 18:20:25
Aber der Punkt heißt doch "zusätzliche Vereinbarungen" und nicht "Kabelvereinbarungen" oder ähnlich. Das ist doch ein allgemeiner Punkt. Wenn sich die Kündigungsfrist nur darauf beziehen würde, dann würde das mit der Frist doch direkt hinter dem schwarzen dickgedrucktem stehen oder nicht?!

Leuchtet mir halt nicht. Ist in meinem Vertrag anders und halt eindeutig formuliert. Da steht direkt was von den gesetzlichen Kündigungsfristen und die Form der Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist ja auch in Ordnung.

Plutos
2014-07-07, 18:21:17
Der Oberpunkt heißt aber doch "zusätzliche Vereinbarungen". Da versteh ich jetzt drunter die Sachen, die man halt abweichend abgeschlossen hat. Worauf soll sich denn die Kündigungsfrist sonst beziehen? Telefonflatrate? Ist doch sonst unlogisch, wenn Mietvertrag 3 Monate hat und dann iwas anderes im Mietvertrag nur noch 1 Monat.

Hmm... Aber anscheinend gibt es da keine Chance. Beschiss ohne Ende. Dabei stand sogar in der Zeitungsannonce 1 Monat.

Aber eine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter ist ein Vorteil, deswegen darf man das relativ leicht ändern. Was nicht einfach so gehen würde, wäre z.B. eine Kündigungsfrist von 10 Jahren oder so.
Abre bei dem Vermieter braucht man echt nicht reden. Seit letzten Jahr arbeiten hier immer 1-Euro-Jobber vom Arbeitsamt auf den Grünflächen. Ist in meinen Augen auch eine Sauerei, dass die Allgemeinheit das noch bezahlt, dass ein Privatunternehmen günstig die ganzen Arbeiten erledigen kann.

Ein Mietvertrag regelt mehr als nur die Kündigungsfrist und ob die Kürze selbiger jetzt ein Vor- oder ein Nachteil ist, das sei mal dahingestellt (man stelle sich vor, der Vermieter kündigt - 1 Monat für Wohnungssuche und Umzug ist dann keine lange Zeit).

Und hör auf, hier den Vermieter schlechtzureden, nur weil deine Freundin Mietverträge unterschreibt die sie nicht versteht.

han_solo
2014-07-07, 18:32:42
Ignorelist 4tw...

han_solo
2014-07-07, 18:34:53
Die Kündigungsfrist für den Kabelanschluss beträgt einen Monat.

Die Kündigungsfrist für das Mietverhältnis der Wohnung beträgt drei Monate, da nicht anders vereinbart. Es wird ja sogar explizit auf gesetzliche Bestimmungen hingewiesen.
Siehe BGB 573c (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html).

Über Kabel gibts ja einen eigenen Vertrag. Deswegen ist das ja sonst so sinnlos.

Sven77
2014-07-07, 19:28:43
Da gibt es gar keinen Interpretationsspielraum.. zumal die einmonatige Kündigungsfrist nichtig ist, ob sie im Vertrag steht oder nicht. 3 Monate sind es nunmal, deal with it.

Btw. riecht das schon wieder heftig nach Troll

han_solo
2014-07-07, 20:07:50
warum bin ich jetzt ein troll? hast deine pillen nicht genommen oder was soll sowas? pups du jeden dumm an?

ich ruf morgen meinen anwalt an. der wirds ja wissen.

Stormtrooper
2014-07-07, 20:11:25
Über Kabel gibts ja einen eigenen Vertrag. Deswegen ist das ja sonst so sinnlos.

Muß nicht sein, in Wohngemeinschaften gibts gesonderte Verträge.
Ist bei mir in der Eigentumswohnung das Gleiche, da schließt der Hausverwalter die Verträge.

Tomislav
2014-07-07, 20:31:11
Hallo

warum bin ich jetzt ein troll?

NaJa zumindest willst oder kannst du etwas eindeutiges nicht einsehen oder verstehen.
In der Kopie von deinem Schreiben steht doch eindeutig:

§3 Irgend etwas mit Kabelanschluss Kiel GmbH
Kündigungsfrist ein Monat
§4 Mietdauer und Kündigung
Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen bei Mietwohnungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor, was gibt es da nicht zu verstehen oder rein zu interpretieren ?
Wie kommst du auf die Idee die Kündigungsfrist von einem Monat aus §3 auf den darunter stehenden §4 anzuwenden ?

Grüße Tomi

han_solo
2014-07-07, 20:49:01
naja, wie komme ich darauf...

Meine Freundin hat die Wohn damals angemietet und das wurde dann halt so abgesprochen und dieser Satz wurde dann so in den Mietvertrag übernommen.
Unter dem $3 sind halt verschiedene abweichende Absprachen drin. Zwischen dem Kabelzeugs und diesem Satz steht ja noch was ganz anderes, nämlich das mit der Direktabrechnung der Stadtwerke. Die haben doch mit dem da drüber schon gar nichts zu tun.
Also gehe ich davon aus, dass der folgende Satz dann entweder mit einer dritten Sache zu tun hat(Nämlich Kündigungsfrist) oder er bezieht sich dann auf das direkt darüber und das wäre dann Stadtwerke. Aber da gibts ja keinerlei Verträge, weil sich das auf Wasser und Heizung bezogen hat.
Deswegen wundere ich mich ja, dass hier soviele den Satz einfach auf das Kabelzeugs beziehen.
Versteht denn echt keiner meine Sichtweise? Nicht mal im Ansatz?

Sprich:
1. Sache: Zwangsvertrag mit dieser Kabeldingbums..
2. Sache: Direktabrechnung Stadtwerke Kiel(was dann in der Anlage im gescannten Brief aufgeführt wird)
und dann erst
3. Sache: Kündigungsfrist 1 Monat.

Warum soll sich denn 3 auf einmal auf 1 beziehen?


Trotzdem vielen Dank an die Leute, die helfen wollen.

GSXR-1000
2014-07-07, 20:52:25
Ich wuerde auch vermuten, ziemlich eindeutiger trollpost. Die vertragsgestaltung ist ansich glasklar.
Aber was ich am geilsten finde:
Es haben hier offensichtlich alle "ihre anwaelte" die sie wegen.jedem pups "anrufen". Irgendwie lebe ich glaube ich ein sehr seltsames leben. Ich hab in 40 jahren einmal einen anwalt gebraucht. Wegen einer scheidung. Ich hab sicher auch schon mal den ein oder anderen strauss ausgefochten. Mit behoerden oder auch mal vertragsrecht. Aber "meinen anwalt" habe ich net. Und werd es wohl auch nie haben.
Aber es hat schon was ruehrendes. Und so ehrenhaftes: zu einer freundin zu sagen: ey baby...bleib cool...ich ruf "meinen anwalt an". Das wirkt.
Wusste allerdings garnet das die alle so kostenlos beraten.am telefon? Und dann noch fuer dritte?
Vielleicht waers ja doch zeit fuer "meinen anwalt"?:)
@TS: vielleicht sollte man.die vertraege auch mal lesen wenn man sie unterschreibt? Oder wenn man es nicht kann mal andere lesen lassen?
Deine aussage kuerzere kuendigungsfristen seien ja zum vorteil von mietern und damit natuerlich im vertrag zulaessig. Das ist natuerlich kaese. Kuendigungsfristen gelten in aller regel beidseitig. Und die wenigsten mieter faenden es wohl lustig mit einem monat kuendigungsfrist gekuendigt zu werden...

han_solo
2014-07-07, 20:53:06
Muß nicht sein, in Wohngemeinschaften gibts gesonderte Verträge.
Ist bei mir in der Eigentumswohnung das Gleiche, da schließt der Hausverwalter die Verträge.

Das stimmt. Aber das war in der Wohnung anders. Es stimmt ja sowieso gar nichts. Kaution wurde z.B. nie gefordert, obwohl meine Freundin die auch zur eigenen Sicherheit angeboten hat(falls Mängel sind oder so).
Daran sieht man doch schon, dass irgendwas nicht stimmt. Ich will ja nicht den Vermieter in irgendeiner Weise bescheissen. Geht ja nur um den Nachweis der Absprache, weil sich der neue Eigentümer jetzt dumm stellt.

han_solo
2014-07-07, 20:55:03
Ich wuerde auch vermuten, ziemlich eindeutiger trollpost. Die vertragsgestaltung ist ansich glasklar.
Aber was ich am geilsten finde:
Es haben hier offensichtlich alle "ihre anwaelte" die sie wegen.jedem pups "anrufen". Irgendwie lebe ich glaube ich ein sehr seltsames leben. Ich hab in 40 jahren einmal einen anwalt gebraucht. Wegen einer scheidung. Ich hab sicher auch schon mal den ein oder anderen strauss ausgefochten. Mit behoerden oder auch mal vertragsrecht. Aber "meinen anwalt" habe ich net. Und werd es wohl auch nie haben.

Du spinnst doch. Warum Troll? Ich hab ja sogar den Passus gescannt und mir nicht einfach was aus den Fingern gezogen. Und nen eigenen Anwalt brauchst Du.. Ka, was daran komisch sein soll. Sei lieber froh, wenn Du noch nicht so heftig Scheiß erlebst hast wie vielleicht andere.

Und wenn 2 Mieten umsonst ausgeben für Dich ein "Pups" sind, dann freu und geil dich weiter daran auf, was für ein geiler Hengst Du wohl sein musst.:freak:

han_solo
2014-07-07, 20:59:25
Wenn ich trollen will, würde ich mir irgendeine Geschichte ausdenken, dass ich von Ausserirdischen entführt wurde und jetzt jede Menge Alien-Mensch-Hybriden auf der Erde rumlaufen und die Menschheit unterjochen wollen oder sonstwas. Das echt Menschen denken,d ass man sich hin setzt und einen Mietvertrag faked...

GSXR-1000
2014-07-07, 21:15:04
Okay. Dann ganz vorsichtig:
Es gibt in diesem MV einen expliziten paragraphen der die kuendigungsfrist benennt. Dies tut er in diesem fall eindeutig und unmissverstaendlich.
Waere noch zusaetzlich etwas anderes vertragswirksam vereinbart worden, so haette dies UNTER diesem parapgraphen, sprich nachrangig vereinbart werden muessen und zwar unter expliziter bezugnahme auf die bereits im vertrag vereinbarten kuendigungsfristen (sprich durch eine formulierung wie: "abweichend zu §4 dieses mietvertrags wird vereinbart, das die beidseitige kuendigungsfrist unter folgenden umstaenden ..... auf einen Monat reduziert wird".
Um den vertrag ganz sauber zu gestalten muesste so ein punkt von beiden parteien nochmal explizit unterschrieben sein, weil er beiderseitige rechte massiv einschraenkt.

han_solo
2014-07-07, 21:19:17
Ah Ok, jetzt begreife ich langsam das Problem..

Die Kündigungsfrist wurde ja nur für meine Freundin auf einen Monat beschränkt(also wenn sie kündigen will). Da das ja ein Vorteil für sie ist, widerspricht das ja nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Und in $4 steht ja nur was von der Kündigung. In meinen bisherigen 3 Mietverträgen wurde halt immer von Kündigungsfrist dann gesprochen. Das sind doch zwei verschiedene Worte und daher komme ich ja erst darauf, dass es um zwei verschiedene Dinge geht.
Kündigung <->Kündigungsfrist.
Das erste halt das Schreiben an sich, also Form und so weiter und das zweite halt explizit die zeitliche Vereinbarung.

GSXR-1000
2014-07-07, 21:26:21
Da ich das bild momentan nicht mehr aufrufen kann mobil: ist dort !explizit! Eine ausschliesslich !mieterseitige! Verkuerzte kuendigungsfrist vereinbart? Muss ich ueberlesen haben. Wenn ja, wie exakt ist das formuliert?

Und nein, der punkt mietdauer und kuendigung meint mit dem verweis auf gesetzliche regelungen nicht die form (die ist eh vorgegeben schriftlich) sondern primaer natuerlich die gesetzlichen kuendigungsfristen.

Tomislav
2014-07-07, 21:31:19
Hallo

Sprich:
1. Sache: Zwangsvertrag mit dieser Kabeldingbums..
2. Sache: Direktabrechnung Stadtwerke Kiel(was dann in der Anlage im gescannten Brief aufgeführt wird)
und dann erst
3. Sache: Kündigungsfrist 1 Monat.

Warum soll sich denn 3 auf einmal auf 1 beziehen?

Nein völlig falsch, deine Punkte 1-3 sind alle unter dem §3 zusammengefasst auf den sich die Kündigungsfrist von einem Monat bezieht.
Diese drei Sachen haben alle nichts mit der dreimonatigen Kündigungsfrist unter §4 der Wohnung zu tun.

Das sind doch zwei verschiedene Worte

Ja es sind auch zwei verschiedene Sachverhalte einmal §3 Stadtwerke/Kabel und einmal §4 Wohnung.

Ah Ok, jetzt begreife ich langsam das Problem..

Nein tust du nicht.

Die Kündigungsfrist wurde ja nur für meine Freundin auf einen Monat beschränkt(also wenn sie kündigen will). Da das ja ein Vorteil für sie ist, widerspricht das ja nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Und in $4 steht ja nur was von der Kündigung.

Nein es gibt keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für deine Freundin und den Vermieter, was die Wohnung betrifft.
Noch einmal §3 mit der Kündigungsfrist von einem Monat bezieht sich auf den Kabelanschluss und die Stadtwerke, evtl. um bei Bedarf einen schnelleren Wechsel des Energielieferanten und des Kabelanbieters zu ermöglichen.
Die Kündigung der Wohnung wird in §4 geregelt und dort steht eindeutig das die Kündigungsfrist den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, also 3 Monate.

Sag mal bist du echt so schwer von Begriff oder tust du nur so ?
Noch einmal die Preisfrage, wie kann die Kündigungsfrist aus §3 für den darunter liegenden §4 gelten ?
§3 Kündigung Kabel und Strom nix §4 Kündigung Wohnung !!!

Grüße Tomi

han_solo
2014-07-07, 21:32:55
Nein, explizit nicht, aber der Mietvertrag ist von Ende 2001 und ich kann mich dunkel dran erinnern, dass es irgendwann neue Anforderungen an Mietverträge in dem Punkt gegeben hat. Ist dann die Frage, inwieweit der Passus dann hinfällig ist... Wäre dann aber ja ein Nachteil für den Mieter, wenn er nach der Reform nur noch später raus kann.

han_solo
2014-07-07, 21:35:56
kabelanschluss und Stadtwerke werden aber in der Anlage behandelt... Warum soll im eigentlich Mietvertrag da dann was von drinstehen. Zumal Stadtwerke sowieso nur ein Monat hatten.
Das wär doch dann so, als wenn ich einen Handyvertrag abschliesse und da steht dann was von der Kündigungsfrist von meinem Autoleasingvertrag.... Wenn ich das mal übertreibe.

Tomislav
2014-07-07, 21:46:04
Hallo

kabelanschluss und Stadtwerke werden aber in der Anlage behandelt... Warum soll im eigentlich Mietvertrag da dann was von drinstehen.

Weil diese Dinge evtl. über die Mietnebenkosten abgerechnet werden und somit Bestandteil des Mietvertrages sind.

Du solltest deiner Freundin sagen das sie besser jemand anderes um Rat fragen sollte, weil du mit der Sache so wie es aussieht total überfordert bist und absolut nicht damit klar kommst.

Grüße Tomi

foobi
2014-07-07, 22:03:28
Setze mal den kompletten §3 ins Forum, die Hälfte des Textes fehlt im gescannten Bild. Ohne den kompletten Text zu kennen vermute ich ganz stark:

1. Der Vemieter hat mit KK Kabelnetz Kiel einen Vertrag für das ganze Haus abgeschlossen und stellt den Kabelanschluss gegen Bezahlung den Mietern zur Verfügung.
2. Im Anhang des gescannten Mietvertrags gibt es ein zusätzliches Vertragsdokument zu diesem Kabelanschluss.
3. Abweichend von der Kündigungsfrist die in diesem Kabel-Vertrag steht gilt hier allerdings eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das heißt der Mieter kann mit einer 1-Monats-Frist seinen Kabelanschluss kündigen.

Den Umstand, dass der Mieter die ganze Wohnung mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, kann ich aus diesem Teilstück des Mietvertrags nicht herauslesen.
Was ihr tun könnt:
* Unabhängig vom Streit über die Kündigungsfrist auf jeden Fall kündigen!
* Mit dem Vermieter diskutieren ob er einen Nachmieter akzeptiert und ggf so einen suchen.
* Je nach persönlichem Geschmack kann man auch ausziehen, die Mietzahlungen einstellen und hoffen dass der Vermieter nicht klagt. Je nachdem zahlt man entweder nichts mehr oder die Miete plus Anwaltskosten.

GSXR-1000
2014-07-07, 22:14:57
Nein, explizit nicht, aber der Mietvertrag ist von Ende 2001 und ich kann mich dunkel dran erinnern, dass es irgendwann neue Anforderungen an Mietverträge in dem Punkt gegeben hat. Ist dann die Frage, inwieweit der Passus dann hinfällig ist... Wäre dann aber ja ein Nachteil für den Mieter, wenn er nach der Reform nur noch später raus kann.

Nochmal: wieso meinst du beharrlich die gesetzliche (laengere kuendigungsfrist) sei primaer zum nachteil des mieters????
Es ist vielmehr ein mieterschutzrecht. Es schuetzt den mieter in der praxis mehr als den vermieter.
Die wenigsten ziehen innerhalb eines monats ungeplant um. Fuer die meisten ist das eine laengerfristige planung.
Hingegen haetten die allermeisten mieter ein riesiges problem, wenn ihnen der vermieter von jetzt auf gleich mit 4 wochen kuendigt.
Also bitte hoer auf immer zu behaupten die 3 monatige kuendigungsfrist waere ein nachteil fuer den mieter. In 95% der faelle ist es ein vorteil.

cartman5214
2014-07-08, 00:18:00
Sehe ich auch so wie wie GSXR. Die Wohnung ist, in der Regel, für eine Partei Lebensmittelpunkt, für die andere Wertanlage. Daher relativ starker Kündigungsschutz für den Mieter mit klaren Regelungen zur Kündigung.

Je mehr ich den Scan betrachte, desto mehr bin glaube ich an die Variante der Freundin. Leider ist der Text unvollständig. Der Passus mit dem Kabel ist eine klassische exklusiv Klausel mit der die Bereitstellung von Kabelfernsehen im Objekt geregelt wird. Sowas ist üblicherweise nicht kündbar, wurde auch dem Sinn einer solchen Vereinbarung widersprechen. Der Satz mit der Kündigungsfrist ist abgesetzt, in einer anderen Formatierung und auch sonst irgendwie deplatziert. Dieser Satz in der Form ergibt dort keinen Sinn.

Andererseits steht er wunderbar passend unter "zusätzliche Vereinbarungen"

Ich denke hier haben sich vor Jahren zwei Parteien getroffen, einen mehr schlechten als rechten Vertrag aufgesetzt bzw. eine Vorlage vergewaltigt um eine individuelle Kūndigungsfrist zu vereinbaren. Das dies jetzt vom aktuellen Eigentümer nicht akzeptiert wird ist klar. Im übrigen hLte ich den Weg zum Anwalt für nicht zielfūhrend. Im Zweifel sind die Vereinbarungen zur verkürzten Kündigungsfrist einfach unklar und damit ungültig. Damit wäre man wieder am Anfang bei der gesetzlichen Kündigungsfrist.

T'hul-Nok Razna
2014-07-08, 02:53:17
§3 regelt die Kündigungsfrist das KK Kabelnetz Kiel
Kündigsfrist 1 Monat

§4 regelt die Kündigungsfrist für die Wohnung
Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen


So, wie die gesetzlichen Bestimmungen hier in Deutschland sind, k.A., da muss ich selber mal in meinem Mietvertrag schauen. da steht die gesetzliche Bestimmung noch einmal als Anhang detailliert drin.
Also §3 und §4 regeln zwar die Kündigungen, aber bei zwei verschiedenen Punkten. In dem Fall Kabelnetz(§3) und Wohnung(§4).


_________________


edit:
Um diese Uhrzeit sollte ich auch mal alle Beiträge lesen, den die beiden Positionen wurden hier oft direkt und unmittelbar genannt, wie sie so im Vertrag verankert wurden.
So wie ich den TS verstehe, hat seine Freundin einen mündlichen Vertrag erst einmal soweit abgeschlossen, das die Mietkündigungsfrist bei einem Monat liegt. Aber unterschrieben hat sie eine Bindung, das sie sich den gesetzlichen Bestimmungen unterwirft.



Es haben hier offensichtlich alle "ihre anwaelte" die sie wegen.jedem pups "anrufen". Irgendwie lebe ich glaube ich ein sehr seltsames leben.

Och das geht recht gut:
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3DNEWUSER
2014-07-08, 06:24:20
Jetzt mal ganz ehrlich. Anscheinend hast du irgendwie ein paar Probleme in der Birne. Dir wurde hier mehrfach genannt, dass der Vertrag eindeutig ist. Dieser IST ES AUCH !

Die Kündigung ist gesetzlich und somit DREI MONATE.

Finde dich damit ab, dass der alte Vermieter deiner Freundin das Blaue vom Himmel versprochen hat und diese so dumm war und den Vertrag nicht gelesen hat. In diesem Fall selbst Schuld. Der Anwalt wird Euch nichts anderes sagen und kassiert dafür noch ein wenig Geld.

MERKE FÜR DIE ZUKUNFT: Es wird einem immer alles versprochen und immer mit selbstverständlich nur einen Monat geantwortet. Was aber zählt ist, was im Vertrag steht !

ux-3
2014-07-08, 06:59:41
Gibt es eine Möglichkeit die Annonce wiederzufinden? Evtl. in einem Archiv?

kevsti
2014-07-08, 08:02:35
Da du ja ständig Fragst wo der Sinn liegt den Kabelanschluss verkürzt kündigen zu können..
Abgesehen von den anderen Erklärungen oben, kann es auch ganz banal sein:
Der Vermieter hat einfach die Ahnungslosigkeit deiner Freundin ausgenutzt, sie wollte verkürzte Kündigungsfrist und er hat sie im Vertrag rein geschrieben - zwar nicht an der richtigen Stelle, aber deiner Freundin hat es letztlich so unterschrieben.
Vielleicht hat der Vermieter aber damals auch schon mündlich geschickt formuliert "Bei mir bekommse übringens übringens direkt den Kabelanschluss und nur 1 statt 3 Monate Kündigungsfrist" - deine Freundin dachte oh Prima, ich kann die Wohnung innerhalb eines Monats kündigen...

Egal wie es sich zu gespielt hat und ob die Kündigungsfrist des Kabelanschlusses nun Sinn macht oder nicht...

Du solltest doch mittlerweile verstanden haben dass die Kündigungsfrist sich nun einmal unter dem Paragraphen zum Kabelanschluss befindet und sich damit - ohne Interpretationsspielraum - auf diesen bezieht. Mag für dich kein großen Unterschied machen ob nun drunter oder drüber oder sonst wo.. Aber deine Meinung ist da vor Gericht herzlich egal. Das ist genausten geregelt.


Protipp: Sie hat die höchsten Chancen aus ihrer Wohnung schnell raus zukommen, wenn sie den Vermieter nicht mit irgendwelchen "falschen" Vertragsklauseln kommt - sondern ihn freundlich fragt ob es Möglichkeiten gibt die Wohnung früher kündigen zu können (evtl. in dem sie selbst einen Nachmieter sucht).

cartman5214
2014-07-08, 08:20:44
Das sehe ich nicht so. Der Passus mit der Kündigungsfrist steht zwar unter dem Passus mit der Kabelgeschichte, der Paragraph enthält aber explizit alle sonstigen Vereinbarungen.

Ich bleibe dabei. Hier sollte man niemandem Vorsatz unterstellen. Es haben sich halt zwei Helden getroffen. Gut gemeint war noch nie gut gemacht.

Edit: aber ansonsten stimmt es, ein gutes Gespräch mit dem Vermieter würde die einzige Möglichkeit seinen aus den drei Monaten herausgekommen.

nalye
2014-07-08, 08:53:45
Hier ist erstmal dicht, Karten kommen später