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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung eines Arbeitsvertrages vor dem Antritt


Acid-Beatz
2014-08-08, 13:43:30
Hallo zusammen,
ich habe mal eine kurze Frage, zu der mir das Internet ziemlich viele, unterschiedliche Meinungen ausspuckt:
Wenn ich einen Arbeitsvertrag unterschreibe, dann besteht ja während der Probezeit ein verkürztes Kündigungsrecht - wie verhält es sich aber, wenn ich quasi noch vor Antritt kündige(n will).

Was ich bis jetzt gelesen und glaube verstanden zu haben: Rein rechtlich bin ich an den Arbeitsvertrag gebunden und müsste somit die Arbeit antreten und am ersten Tag kündigen, dann aber noch die vereinbarte Zeit absitzen.

War von Euch schon jemand in der gleichen Situation und kann dazu etwas sagen?


Vielen Dank, Greez

Florida Man
2014-08-08, 13:52:43
Wenn Du den Job nicht antrittst, dann bist Du vertragsbrüchig. Oft gibt es genau für den Fall eine Konventionalstrafe, die im Vertrag steht. Du must also erscheinen, kündigen und bis zum Ende Deine Arbeitsleistung an Deinem Arbeitsort anbieten.

Acid-Beatz
2014-08-08, 14:07:49
Irgendwelche Möglichkeiten, das im Vorfeld auszuschließen, sprich man müsste sich ein solches Sonderrecht im AV geben lassen oder gibt es so was nicht?


Greez

Stormtrooper
2014-08-08, 14:11:14
Theoretisch sollte das möglich sein, aber nur Gegenseitigkeit.
Auf deutsch, der Arbeitgeber kann auch vorm Antritt sagen, brauchst gar nicht kommen.

Demirug
2014-08-08, 14:19:09
Theoretisch sollte das möglich sein, aber nur Gegenseitigkeit.
Auf deutsch, der Arbeitgeber kann auch vorm Antritt sagen, brauchst gar nicht kommen.

Das ist auch praktisch möglich. Beide Parteien müssen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen mit dem sie den ursprünglichen Arbeitsvertrag außer Kraft setzen. Aber wie Stormtrooper schon sagt geht das nur im gegenseitigen Einverständnis.

Maorga
2014-08-08, 14:31:40
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag, ich hatte mal einen von K&M Engineers welche eine Strafe von einem Monatsgehalt vorsah. Dies war expliziet so im AV angegeben.
Falls keine Vereinbarung darüber gibt, hat⠠⠚⠑⠞⠇⠁⠛ schon recht, es ist Vertragsbruch. Allerdings ist mir kein Fall bekannt in dem eine Firma jemanden verklagt, denn diese müsste nachweisen, dass durch deinen Nichtantritt ihr ein 'ehrheblicher' Schaden entstanden ist. Was bei einer neuen Stelle ein Ding der Unmöglichkeit ist, daher klagt da auch keine Firma, die würdne vor dem Arbeitsgericht deutlich den kürzeren ziehen, vorallem wenn eine Probezeit im Vertrag vereinbart ist ;D.
Ruf doch einfach an und meld' es ihnen schon mal, dass du eben nicht antreten wirst und die Kündigung des AV schickst du ihnen. Und ja du kannst natürlich den ersten Tag antreten, sagen scheiß Laden ich kündige und gehst :D macht also keinen Unterschied.

Annator
2014-08-08, 14:34:25
Falls nicht anders vereinbart hast du nach BGB eine 4 wöchige Kündigungsfrist.

Sollte der Job vorher beginnen solltest du da antreten oder vorher fragen ob du da nicht anders raus kannst.

deekey777
2014-08-08, 14:57:19
Falls nicht anders vereinbart hast du nach BGB eine 4 wöchige Kündigungsfrist.

Sollte der Job vorher beginnen solltest du da antreten oder vorher fragen ob du da nicht anders raus kannst.
Probezeit vereinbart.

Simon Moon
2014-08-08, 14:57:38
Ich hoffe mal nur, der TS will da bei einer mündlichen Zusage nicht erst noch eine Klausel in den Arbeitsvertrag nehmen, dass er vor Antritt künden kann. :ugly:

Acid-Beatz
2014-08-08, 15:42:06
Vielleicht hätte ich die Ausgangssituation noch dazuschreiben sollen: Ich habe aktuell noch keine Stelle, weder die Favorisierte, noch eine andere - ich muss mich aber des lieben Arbeitsamtes wegen um etwas kümmern und hege nun die Befürchtung, dass sich da etwas überschneiden könnte.
Es geht bei mir momentan um einen Monat ohne Arbeit und meine favorisierte Stelle geht in den kommenden Wochen raus, trotzdem habe ich keine Lust sanktioniert zu werden, ist ja schließlich mein sauer verdientes Geld, was dann draufgeht!

Ich hoffe mal nur, der TS will da bei einer mündlichen Zusage nicht erst noch eine Klausel in den Arbeitsvertrag nehmen, dass er vor Antritt künden kann.
Aus diesem Grund habe ich gefragt und ich denke ich werde es machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt - man wird ja sehen, was passiert.
[heute Mittag eine Bewerbung rausgeschickt, gerade eben kam dann eine Zusage für ein Vorstellungsgespräch kommende Woche, mhm :freak:]


Greez

Döner-Ente
2014-08-08, 15:54:59
Wie Maorga schon sagte, ist das ein eher theoretisches Problem.
Ja, es ist Vertragsbruch, aber verklagen wird dich deswegen kaum ein Arbeitgeber, es sei denn, du bist die superspezielle Fachkraft, an deren Erscheinen ein Multimillionendollarprojekt gebunden ist, was ohne dich scheitert :eek:.
Als normaler AN: Evtl. ist der AG sauer und es hagelt nen erbosten Anruf, aber das wird´s dann auch gewesen sein.

Acid-Beatz
2014-08-08, 16:01:44
Ja, es ist Vertragsbruch, aber verklagen wird dich deswegen kaum ein Arbeitgeber, es sei denn, du bist die superspezielle Fachkraft, an deren Erscheinen ein Multimillionendollarprojekt gebunden ist, was ohne dich scheitert .
Bin ich definitiv nicht - allerdings bin ich ein Mensch, der solche Sachen gerne korrekt klärt, damit ich mir nichts nachsagen lassen muss, schon alleine des Seelenfriedens wegen ;)


Greez

prinz_valium
2014-08-08, 16:22:55
denn diese müsste nachweisen, dass durch deinen Nichtantritt ihr ein 'ehrheblicher' Schaden entstanden ist. Was bei einer neuen Stelle ein Ding der Unmöglichkeit ist, daher klagt da auch keine Firma, die würdne vor dem Arbeitsgericht deutlich den kürzeren ziehen, vorallem wenn eine Probezeit im Vertrag vereinbart ist ;D.


das da.

Döner-Ente
2014-08-08, 16:25:20
Bin ich definitiv nicht - allerdings bin ich ein Mensch, der solche Sachen gerne korrekt klärt, damit ich mir nichts nachsagen lassen muss, schon alleine des Seelenfriedens wegen ;)


Greez

Bin ich auch.
Wie bereits gesagt...
1. dem AG die Situation erklären und einen um Aufhebungsvertrag zu Tag 1 quasi bitten,
2. Sofern der AG nicht einwilligt, fristgemäße Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (Sofern Probezeit vereinbart, wahrscheinlich 14 Tage) und so lange seine Arbeitspflicht erfüllen,
3. Sofern du die Stelle partout nicht antreten kannst, hat der AG zwar einen Anspruch auf Vertragserfüllung, passieren wird aber wie gesagt in der Regel nichts (es sei denn, es wurde vor Arbeitsbeginn bereits ein Gehaltsvorschuß gezahlt oder sonstige geldwerte Leistungen gewährt).

DEAF BOY
2014-08-08, 16:40:41
Antreten und am Freitagnachmittag den Chef mitteilen, dass der Job nichts für dich ist und du am Montag nicht zu kommen brauchst.

Simon Moon
2014-08-08, 18:23:09
Aus diesem Grund habe ich gefragt und ich denke ich werde es machen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt - man wird ja sehen, was passiert.
[heute Mittag eine Bewerbung rausgeschickt, gerade eben kam dann eine Zusage für ein Vorstellungsgespräch kommende Woche, mhm :freak:]


Aber bitte lass das mit der Floskel, ausser du weisst, dass der Personaler dir auch einen blasen würdest, damit du dort arbeitest. Ansonsten kannst du auch gleich sagen "hey leuts, guckt mal... also ihr seit da halt mein Notanker, aber wenn ich bis zum Stellenantritt nichts besseres finde, könnt ihr mich wenigstens solange behalten... bis ich dann was gefunden habe" :freak:

Ich würd da halt nichts sagen und Arschloch sein. Wenn ich was Besseres finde, eben dort anrufen und fragen, ob es denn effektiv Ihr Wunsch sei, dich für 7 Tage rumsitzen in der Probezeit zu bezahlen.

Annator
2014-08-08, 18:30:01
Probezeit vereinbart.

Dann 2 Wochen.

Dawn on Titan
2014-08-08, 20:11:00
Das Amt sanktioniert sowieso, denn das Gehalt kommt einen Monat später, den wird das Amt sicher nicht zahlen.

Simon Moon
2014-08-08, 20:17:33
Ich glaube jemand der so eine Klausel nimmt, hat andere Sorgen als das RAV... äh... die ARGE...

Wer ansonsten Tipps braucht, wie man eine Stelle möglichst in der Probezeit verliert, darf mich sonst gerne kontaktieren - ich frag dann gerne meine Ex um Rat. Die ist dadrin Profi. (ich persönlich weiss leider nicht, wie man sich so behindert anstellen kann)

Monkey
2014-08-08, 22:07:29
(ich persönlich weiss leider nicht, wie man sich so behindert anstellen kann)

Ich glaub am ersten Tag nen 3 Wochen Krankenschein wegen Rücken einreichen kann schon behindert genug sein :rolleyes:

Simon Moon
2014-08-09, 02:23:12
Ich glaub am ersten Tag nen 3 Wochen Krankenschein wegen Rücken einreichen kann schon behindert genug sein :rolleyes:

Hmm... ok, das ist natürlich hart... aber wir hatten bei uns schon:
- Mitarbeiter verlang am ersten Tag einen neuen Arbeitsplatz, weil dieser nicht nach irgendwelchen Normen entspreche. Öhm..
- Mitarbeiter hat den Willkommenstag mit allen Neuangstellsten, dabei treffen sie jeweils die Firmeninhaber (Firma mit 500< Angestellten) - er sagt ihm, dass er die Probezeit ja ganz ok finde, danach will er aber mindestens einen Tausender mehr und am besten einen Führungsposten. :freak:
- Mitarbeiter arbeitet erst ein Jahr lang ganz ok, bis er genug Soll-Zeit hat um danach auf das RAV/(dt. ARGE) gehen zu können. Macht dann 3 Monate krank, jeweils mit Unterbrüchen von 1 - 5 Tagen. Schön so, dass es immer eine "Überraschung" wenn er tatsächlich nicht wieder kommt.

ok, bis auf Letzteres keine Kündigungsgründe... aber wtf? Es ist ja nicht so, als das wir einfach blind einstellen würden, wieso sagen die Typen das nicht vor dem Vertragsabschluss?

Oder neulich an nem Brückentag war einfach die halbe Abteilung krank. Ok, lässt man halt durchgehen - aber ich fing dort auch mal an, wenn man da halt schleifen lässt, kommt man nicht weiter. Aber dennoch schockiert mich manchmal die Arbeitsmoral...