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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ex-Arbeitgeber zieht Vergleich zurück?


Woodmaniac
2014-08-13, 19:50:46
Mit meinem damaligen Chef bin ich leider nicht im guten auseinander gegangen...

Lange geschichte, kurz zusammenfasst: Baustelle für ein grossen konzern, bei dem wir über ein Jahr ungeschützt warscheinlich im Asbest rumgebuddelt haben. Messungen gab es nie, hinterher musste schwere schutzausrüstung getragen werden und nahm sein gang...
Trotz wiederholter aufforderung gab es keine Bescheinigung oder entschädigung für die erbrachten arbeiten (wurde alles Bürointern geregelt)

Nachdem ich dann im Dezember die Kündigung bekam, schrieb mein Anwalt meinem damaligen Arbeitgeber in der sache an, Dieser behauptete es wären keine Schadstoffe vorhanden gewesen und fertig.

Anwalt riet mir an, das er die Sache von aussen "Anschubsen" könnte und ein vergleich mit einer kleinen Abfindung wurde geschlossen.

Gestern kam der Brief das der Vergleich angenommen wäre und die sache erledigt.

Heute bekam ich dieses:
http://abload.de/thumb/2014-08-13-1202jukbs.jpg (http://abload.de/image.php?img=2014-08-13-1202jukbs.jpg)

Zu gut Deutsch: Weil du gepetzt hast kannst du die sache vergessen....

Da mein Anwalt mit der sache jetzt über ein halbes Jahr rumschluderte habe ich auch nicht mehr wirklich vertrauen in ihn.

Da ich keine Rechtsschutz habe bin ich schon fast so weit die sache zu vergessen und hoffe das mir mein Ex Arbeitgeber am besten mal im dunkeln begegnet :freak:

Er scheint auf jeden fall angepixxt zu sein, soll ich die sache jetzt noch weiter durchziehen, mir einen anderen anwalt suchen oder einfach dreckel drauf und gut ist ?

GBWolf
2014-08-13, 19:53:34
Durchziehen. Wenn Sie einen Vergleich wollten waren Sie sich sicher zu verlieren.imho

Rush
2014-08-13, 20:22:47
Durchziehen. Wenn Sie einen Vergleich wollten waren Sie sich sicher zu verlieren.imho

+1

Such dir einen vernünftigen Anwalt und sag er kann 20% behalten von dem was er rausholt.

Simon Moon
2014-08-13, 21:20:05
So wie es aussieht findet da nun eine Untersuchung statt. In diesem Fall würd ich halt klagen - denn im Hinblick auf die Ergebnisse dieser Untersuchung könntest du ja durchaus recht erhalten.

Woodmaniac
2014-08-13, 21:40:39
Sozusagen Säbelrasseln auf höchster ebene.
Wenn man aber als kleiner David gegen die DB über einen Mittelständischen Betrieb vorgehen muss bekommt man halt weiche Kniee :redface:

thomasius
2014-08-14, 09:21:54
So wie es aussieht findet da nun eine Untersuchung statt. In diesem Fall würd ich halt klagen - denn im Hinblick auf die Ergebnisse dieser Untersuchung könntest du ja durchaus recht erhalten.
auf jeden Fall noch einmal von nem anderen Anwalt beraten lassen.
Ich war in einer ähnlichen Situation, allerdings hab ich mich nach nem Gespräch mit meinem Anwalt und einem Schreiben seinerseits an meinem Arbeitgeber mit selbigem gütlich geeinigt.

Ohne Rechtschutz hätte ich nicht geklagt, selbst die 1. Instanz wäre mir zu teuer geworden und wäre ziemlich gleich dem Streitwert gewesen.
Kosten wären für die 1. Instanz 2-3K € gewesen, egal wer verliert, jeder trägt da seine Kosten. 2. Instanz ging glei an die 10k , aber ob da der Sieger nix zahlt , weiß ich nicht mehr, ist zu lange her.

Woodmaniac
2014-08-14, 19:47:55
Kann ich einfach so zu einem anderen Anwalt oder muss ich dem jetzigen erst das Mandat entziehen?

Simon Moon
2014-08-14, 19:55:45
Ohne Rechtschutz hätte ich nicht geklagt, selbst die 1. Instanz wäre mir zu teuer geworden und wäre ziemlich gleich dem Streitwert gewesen.
Kosten wären für die 1. Instanz 2-3K € gewesen, egal wer verliert, jeder trägt da seine Kosten. 2. Instanz ging glei an die 10k , aber ob da der Sieger nix zahlt , weiß ich nicht mehr, ist zu lange her.

Aber man kann es ja mal etwas Druck aufsetzen und erwähnen, dass man sich ohne einen Vergleich gezwungen sieht, zu klagen und dabei klar machen, dass es um den moralischen Aspekt und nicht den finanziellen geht. Evtl. lenkt er dann ein...

Kann ich einfach so zu einem anderen Anwalt oder muss ich dem jetzigen erst das Mandat entziehen?

Beraten lassen kannst du dich auf jeden Fall. Bei der Gelegenheit kannst du dann auch gleich fragen, wie das nun mit dem Mandat im Detail aussieht.

Woodmaniac
2014-08-15, 00:21:03
Ich glaube ich werde mich wirklich mal von einem kompetenten Anwalt weiterberaten lassen..
Was heisst eigentlich : Die Arbeitsschutzbehörde hat untersuchungen aufgenommen?

Was ist wenn die jetzt fündig werden und wir wirklich in asbest gebuddelt haben? Bekomme ich dann weiteren bescheid, und wie geht es dann weiter?

Simon Moon
2014-08-15, 00:35:26
Was ist wenn die jetzt fündig werden und wir wirklich in asbest gebuddelt haben? Bekomme ich dann weiteren bescheid, und wie geht es dann weiter?

Ich kenn mich da im deutschen Recht nicht aus. Gibts bei euch Sammelklagen? Persönlich würde ich da wirklich zu einem Anwalt gehen.

auf die schnelle hab ich noch das gefunden:
http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2014-03/asbest-krebs-berufskrankheit
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/aktien/schadensersatz-in-deutschland-drohen-kaum-asbest-klagen-173770.html

Annator
2014-08-15, 07:57:21
Ich glaube ich werde mich wirklich mal von einem kompetenten Anwalt weiterberaten lassen..
Was heisst eigentlich : Die Arbeitsschutzbehörde hat untersuchungen aufgenommen?

Was ist wenn die jetzt fündig werden und wir wirklich in asbest gebuddelt haben? Bekomme ich dann weiteren bescheid, und wie geht es dann weiter?

Man kann die auch anrufen. Die werden sich über deine Informationen freuen und dir sicher auch sagen wie das weiter gehen wird.

Woodmaniac
2014-08-15, 21:53:09
Theoretisch schon, Dummerweise wurde die sache von Arnsberg nach Düsseldorf weitergeleitet und jetzt in Gevelsberg ermittelt :freak:

nordic_pegasus
2014-08-15, 22:04:47
Was heisst eigentlich : Die Arbeitsschutzbehörde hat untersuchungen aufgenommen?


Das staatliche Amt für Arbeitsschutz (bei uns in NRW die Bezirksregierungen) ist für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutz zuständig (Arbeitsstättenverordnung bzw. in Deinem Fall die Baustellenverordnung). Für Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes und der Gefahrstoffverordnung gibt es noch untergesetzliche Regelwerke, z.B. die TRGS 519 für den Umgang mit Asbest bei Abbruch, Sanierung und Instandsetzung (ASI). Hieraus ergeben sich u.a. folgende Vorgaben:
- Arbeiten sind von einem Koordinator nach TRGS 519 zu begleiten
- insbesondere Arbeiten mit schwach gebundenen Asbest dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden
- die Arbeiten sind der Arbeitsschutzbehörde vor Beginn zu melden
- ein Arbeitsplan ist zu erstellen
- Arbeitsschutz nach dem TOP Prinzip (technisch vor organisatorisch vor persönlich)
- Personen ohne arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dürfen nicht Arbeiten (mindestens G1.2 und G26.2 Untersuchungen)
- Einrichtung von Schwarzbereichen und Aufhebung erst nach Freimessungen

Wenn irgendwas hiervon nachweislich nicht gemacht wurde, gibt es richtig Spass für Deine Ex-Firma. Dafür kann man sogar strafrechtlich belangt werden als Chef.

Und: Warst Du bei einem Arbeitsmediziner? Mit einer Asbestose oder Mesotheliom ist nicht zu spassen.

Woodmaniac
2014-08-15, 22:15:43
Es wurde ja immer Totgeschwiegen, bzw verneint. Messungen oder Gutachten gab es nie. Lediglich wurde ich von der Baustelle abgezogen als ich Offensichtllich Proben in kleine Plastiktütchen gepackt habe. Im nachhinein habe ich dann erfahren das man mich sogar wegen Diebstals hätte belangen können. Da dummerweise selber genommen sind die Proben nicht Gerichtsverwertbar :frown:

Ich gehe ein mal im Jahr auf eigene Kappe zum Lungenfacharzt dem ich damals schon aus diesem grunde Besucht habe. Offiziell darf er mich zwar aus dem grunde nicht untersuchen, aber er findet immer eine "Ausrede" einen gründlichen Check zu machen. Traurig aber wahr :frown:

Aus genau diesem Grunde will ich ja jetzt klarheit, bzw eine absicherung für meine Familie für den Fall der Fälle der hoffentlich nie eintreten wird -.-