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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Internet-Mindestvertragsdauer 24 Monate - Was geschieht bei Auszug aus der Wohunung?


N!mrod
2014-09-01, 20:57:51
Hello!

Frage = Topic.

Was geschieht wenn ich einen Internetvertrag mit 24 Monaten MVD abschließe, und nach einem Jahr kündige? Dann müsste ja der Vertrag auch nichtig sein und wird aufgelöst, oder?

Vllt kennt sich ja jemand aus... :)

lg,
N!mrod

Maorga
2014-09-01, 20:59:25
Ne der Vertrag läuft solange wie du ihn abgeschlossen hast.

Virtuo
2014-09-01, 21:01:13
Der Vertrag geht mit in die neue Wohnung sofern der Provider dort verfügbar ist.

Air Force One
2014-09-01, 21:05:20
Das was Virtuo sagt.
Kannst aber um eine Außerordentliche Kündigung bitten.
Wenn Pech dann pech. Geht dann halt nicht.

Commander Keen
2014-09-01, 21:06:56
Der Vertrag geht mit in die neue Wohnung sofern der Provider dort verfügbar ist.

Dafür werden allerdings extra Gebühren fällig. Zumindest bei der Telekom (aber die anderen Provider werdens mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht umsonst machen).

Backbone
2014-09-01, 21:07:45
Jupp ist so. Ist ja nicht die Schuld des Internetanbieters wenn du kündigst. Falls du subventionierte Hardware bekommen hast stehen die Chancen eher schlecht raus zu kommen. Falls nicht wird eher eine auserordentliche Kündigung akzeptiert.

N!mrod
2014-09-01, 22:11:04
ok, danke erstmal.

Aber wenn ich jetzt hier in Wien ein TV+Internetprodukt abschließe, und dann wieder mal aufs Land ziehen würde wo es das nicht gibt, müssen sie mich ja kündigen lassen, oder?

Black-Scorpion
2014-09-01, 22:16:38
Warum müssen sie das?

Du hast einen Vertrag für 24 Minate abgeschlossen und musst den auch einhalten. Du kannst fragen ob sie dich aus Kulanz aus dem Vertrag lassen. Müssen tun die gar nichts.

Marscel
2014-09-01, 22:25:30
Aber wenn ich jetzt hier in Wien ein TV+Internetprodukt abschließe, und dann wieder mal aufs Land ziehen würde wo es das nicht gibt, müssen sie mich ja kündigen lassen, oder?

Warum sollten sie das müssen? Wenn du umziehen willst, kann denen das doch egal sein. Im Zweifel einfach mal die Klauseln lesen.

Virtuo
2014-09-01, 22:28:13
Wenn Sie dir dort wo du hin ziehst die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen können, wird der Vertrag hinfällig. Der Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.

Knuddelbearli
2014-09-01, 22:33:19
du kannst natürlich kündigen, nachdem du die Grundgebühr im voraus entrichtet hast ( solange es kein Abzockverein ist )

PHuV
2014-09-01, 22:33:37
Siehe hier für Deutschland:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9417963&postcount=25

Black-Scorpion
2014-09-01, 22:41:43
Wenn Sie dir dort wo du hin ziehst die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen können, wird der Vertrag hinfällig. Der Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Warum wird der Vertrag hinfällig?
Der wurde an seinem Ort geschlossen und wird da von beiden eingehalten.#
Er will an einen Ort umziehen wo der Anbieter keine Leistung erfüllen kann. Dafür kann der Anbieter nichts.

Black-Scorpion
2014-09-01, 22:43:48
Siehe hier für Deutschland:
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=9417963&postcount=25
Es geht aber nicht um einen Telefonanschluss. Sondern TV und Internet.

Backbone
2014-09-01, 22:48:10
Wenn Sie dir dort wo du hin ziehst die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen können, wird der Vertrag hinfällig. Der Vertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden.
Wenn du einseitig die Vertragsbedingungen änderst durch Umzug ist das ausschließlich dein Problem.

PHuV
2014-09-01, 22:51:07
Es geht aber nicht um einen Telefonanschluss. Sondern TV und Internet.
Wird doch heute gleich behandelt. Wer eine Vertragslaufzeit unterschreibt, muß eben damit rechnen, daß er sie komplett erfüllen muß. Was sagt den das österreichische TK-Gesetz dazu, gibt es so etwas vergleichbares wie bei uns?

piefke
2014-09-01, 22:54:33
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

Wien. :D

Schreib das doch mal deutlich in den Titel...

arcanum
2014-09-01, 22:54:59
Warum wird der Vertrag hinfällig?
Der wurde an seinem Ort geschlossen und wird da von beiden eingehalten.#
Er will an einen Ort umziehen wo der Anbieter keine Leistung erfüllen kann. Dafür kann der Anbieter nichts.

weil du für eine leistung zahlst, die erbracht werden muss. diese leistung ist an deine person und den damit einhergehenden wohnort gebunden. der provider hätte die alternative das netz auszubauen, um dich weiterhin zu bedienen. als alternative kann der vertrag aufgelöst werden.

Sven77
2014-09-01, 22:57:12
weil du für eine leistung zahlst, die erbracht werden muss. diese leistung ist an deine person und den damit einhergehenden wohnort gebunden. der provider hätte die alternative das netz auszubauen, um dich weiterhin zu bedienen. als alternative kann der vertrag aufgelöst werden.

So dachte man früher bis einem der Gesetzgeber dazwischen grätschte... is nich

arcanum
2014-09-02, 00:58:57
So dachte man früher bis einem der Gesetzgeber dazwischen grätschte... is nich

das außerordentliche kündigungsrecht besteht doch mit einer frist von 3 monaten mit dem auszug aus der alten wohnung, sofern der anbieter keine gleichwertige leistung am neuen wohnort anbieten kann.
zumindest war das mein letzter stand mit den 2011 vorgenommenen änderungen.

edit: der text bezieht sich nur auf die deutsche gesetzgebung...

Annator
2014-09-02, 07:43:11
das außerordentliche kündigungsrecht besteht doch mit einer frist von 3 monaten mit dem auszug aus der alten wohnung, sofern der anbieter keine gleichwertige leistung am neuen wohnort anbieten kann.
zumindest war das mein letzter stand mit den 2011 vorgenommenen änderungen.

edit: der text bezieht sich nur auf die deutsche gesetzgebung...

Das Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten gilt ab dem Zeitpunkt der Mitteilung an den Telekommunikationsanbieter (z.B. durch Umzungsservice der Telekom) und auch nur wenn die vorherige Leistung am neuen Standort nicht verfügbar ist.

Mit dem Auszugstermin hat das nichts zu tun.

Das alles hat den Grund dem Anbieter Zeit zu geben die Leistungen zur Verfügung zu stellen wenn er das denn möchte. Das alles ist ein Kompromiss für Anbieter und Verbraucher. Früher war das so, dass man einfach hätte weiter zahlen müssen ohne auch nur irgendeine Leistung zu bekommen.

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html

Black-Scorpion
2014-09-02, 11:26:53
weil du für eine leistung zahlst, die erbracht werden muss. diese leistung ist an deine person und den damit einhergehenden wohnort gebunden. der provider hätte die alternative das netz auszubauen, um dich weiterhin zu bedienen. als alternative kann der vertrag aufgelöst werden.
Falsch
Der Vertrag gilt für den Standort. In den Verträgen steht genau drin für welchen Ort der Vertrag geschlossen wurde. Also Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer.

PHuV
2014-09-02, 11:28:36
Gibts in Österreich ein TK-Gesetz wie in Deutschland?

Black-Scorpion
2014-09-02, 11:34:22
Weiß ich jetzt nicht. Haben werden sie sicher eins.

In Österreich kannst du TV und Internet nicht wie hier mit dem Telefon gleichsetzen. Viele der Festnetzanschlüsse laufen nämlich übers Mobilnetz. Genauso Internet und Teilweise TV Angebote. Es gibt glaube nur zwei Anbieter in Österreich die wirklich Festnetztelefonie anbieten.